# GS5830 Abschn. 1 Passau - Plattling (km 3,278 - km 53,844) VL1: Allg. Bauleistung, VL2: OLA

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Passau am 25.08.2025 vergeben, Zuschlag an Joseph Hubert Bauunternehmung - GmbH & Co KG.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: GS5830 Abschn. 1 Passau - Plattling (km 3,278 - km 53,844) VL1: Allg. Bauleistung, VL2: OLA
- Wo: Passau, Bayern
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 25.08.2025 bis 31.12.2027
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: Joseph Hubert Bauunternehmung - GmbH & Co KG
- Zuschlag am: 25.08.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Joseph Hubert Bauunternehmung - GmbH & Co KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/joseph-hubert-bauunternehmung-gmbh-co-kg), Nürnberg

## 2 Lose

- Los 1: VL1: Allg. Bauleistung · [Joseph Hubert Bauunternehmung - GmbH & Co KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/joseph-hubert-bauunternehmung-gmbh-co-kg), Nürnberg
- Los 2: VL2: OLA · nicht veröffentlicht

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234116-2
- CPV-Bezeichnung: [Gleisbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234116-gleisbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: ce2b6fe7-0c1a-4210-9249-0292e0f33b5f

## Verlauf

- 21.02.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 14.03.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 28.08.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 18.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 001 Eine getrennte Vergabe an einen Dritten ist aus rein technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlich erforderlichen Leistungen unmittelbar auf den bereits entwickelten planerischen Systementscheidungen, Berechnungsansätzen, konstruktiven Detailausbildungen sowie den projektspezifischen Randbedingungen aufbauen. Die Planung stellt ein in sich geschlossenes technisches Gesamtsystem dar, dessen innere Logik, Bemessungsgrundlagen und Schnittstellenkoordination ausschließlich beim ursprünglichen Auftragnehmer vollständig nachvollziehbar und konsistent fortführbar sind. Eine Übertragung einzelner Leistungsbestandteile auf einen Dritten würde zu methodischen Brüchen, Inkonsistenzen in der Nachweisführung, Unklarheiten in der fachlichen Verantwortungszuordnung sowie zu erheblichen Risiken hinsichtlich der technischen Systemkohärenz führen. Die Einheitlichkeit der planerischen Konzeption, die Durchgängigkeit der Berechnungsmodelle sowie die Integrität der abgestimmten Fachplanungsbeiträge
- 14.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO002 Mit erheblichen technischen Schwierigkeiten verbunden, weil die Material- und Entsorgungslogistik als geschlossener Kreislauf organisiert ist. Anlieferungen, Umschlagpunkte und interne Transportwege sind so abgestimmt, dass keine Kreuzungen oder Rückstaus entstehen. Diese Abläufe basieren auf konkreten Geräteeinsätzen und abgestimmten Taktungen. Ein neues Unternehmen müsste diese Logistik entweder unverändert übernehmen oder vollständig umstellen. Beides erfordert Eingriffe in bestehende Wegeführungen und Sicherheitskonzepte. Dadurch würde die technische Stabilität der Baustellenorganisation beeinträchtigt. AO003 Der BauAN ist mit der Gesamtkoordination der Arbeiten betraut und verfügt über die Kenntnisse die zusätzlichen Leistungen auszuführen. Die Baustelleneinrichtungsflächen sind in diesem Bereich vollständig durch den AN ausgenutzt und abgestimmt. Die zusätzlichen Leistungen stehen in der Planung und Ausführung in engem Zusammenhang mit den durch den AN zu erbingenden Leistungen. Der AN ist in die technischen sowie strukturellen Unterlagen und Vorgänge für diesen Baubereich bereits im Rahmen der beauftragten Leistungen eingearbeitet und hat sich mit den örtlichen Gegebenheiten und Abläufen vertraut gemacht. Aus technischer Sicht ist es sinnvoll, den ursprünglichen AN beizubehalten, um Termintreue, Qualität und eine nahtlose Integration der zusätzlichen Leistungen in die beauftragten Leistungen des AN sowie den Gesamtbauablaufplan zu gewährleisten. Ein Austausch würde hohe Risiken für Verzögerungen, Fehler und Koordinationsprobleme sowie daraus entstehende Mehraufwände mit sich bringen.
- 25.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Eine getrennte Vergabe an einen Dritten wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Das bereits eingebundene Unternehmen ist in die laufenden Abstimmungsprozesse integriert und verfügt über die notwendigen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, der geplanten Anlagenstandorte sowie der projektinternen Abläufe. Eine Beauftragung eines anderen Unternehmens würde eine erneute Einarbeitung und zusätzliche Abstimmungen mit der Projektleitung und weiterer Stellen bedeuten. Darüber hinaus müssten logistische und technische Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich der teilweise erschwerten Zugänglichkeit der Moorstelle, neu bewertet und organisiert werden. Dies würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Terminverzögerungen und damit verbundenen, erheblichen Mehrkosten führen. Aus diesen Gründen ist eine Vergabe an ein anderes Unternehmen mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden.
- 27.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 007_AvL 005 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da es zu erheblichen Abstimmungs- und Koordinationsschwierigkeiten führt, weil insbesondere das Bauablaufkonzept vollständig überarbeitet werden müsste und interne Prozesse nicht bekannt sind.
- 28.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 001_AvL 005 Eine getrennte Vergabe an einen Dritten ist aus rein technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlich erforderlichen Leistungen unmittelbar auf den bereits entwickelten planerischen Systementscheidungen, Berechnungsansätzen, konstruktiven Detailausbildungen sowie den projektspezifischen Randbedingungen aufbauen. Die Planung stellt ein in sich geschlossenes technisches Gesamtsystem dar, dessen innere Logik, Bemessungsgrundlagen und Schnittstellenkoordination ausschließlich beim ursprünglichen Auftragnehmer vollständig nachvollziehbar und konsistent fortführbar sind. Eine Übertragung einzelner Leistungsbestandteile auf einen Dritten würde zu methodischen Brüchen, Inkonsistenzen in der Nachweisführung, Unklarheiten in der fachlichen Verantwortungszuordnung sowie zu erheblichen Risiken hinsichtlich der technischen Systemkohärenz führen.
- 04.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 010 Eine getrennte Vergabe an einen Dritten ist aus rein technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlich erforderlichen Leistungen unmittelbar auf den bereits entwickelten planerischen Systementscheidungen, Berechnungsansätzen, konstruktiven Detailausbildungen sowie den projektspezifischen Randbedingungen aufbauen. Die Planung stellt ein in sich geschlossenes technisches Gesamtsystem dar, dessen innere Logik, Bemessungsgrundlagen und Schnittstellenkoordination ausschließlich beim ursprünglichen Auftragnehmer vollständig nachvollziehbar und konsistent fortführbar sind. Eine Übertragung einzelner Leistungsbestandteile auf einen Dritten würde zu methodischen Brüchen, Inkonsistenzen in der Nachweisführung, Unklarheiten in der fachlichen Verantwortungszuordnung sowie zu erheblichen Risiken hinsichtlich der technischen Systemkohärenz führen. AO 013 Durch vorliegende Umstände ist die Baustelle gekennzeichnet: für alle Gewerke genau abgestimmte Sperrpausen, parallele Arbeiten verschiedener Vertragsfirmen und das Zusammenspiel verschiedener Gewerke, die nahtlos ineinandergreifen müssen. Dies hat zur Folge, dass durch rudimentäre Verzögerungen wie bspw., dass eine BE-Fläche aufgrund angesiedelter Feldlerchen nicht bzw. nur eingeschränkt genutzt werden kann, der gesamte Bauablauf gestört wird. Die Leistungen stehen in unmittelbarem funktionalem Zusammenhang mit dem späteren Baustellebetrieb sowie der konkreten Flächeninanspruchnahme. Die Errichtung und insbesondere das Vorhaltung der BE-Flächen ist vertraglich vom AN geschuldet und es bestehen technische Schnittstellen zu weiteren bauvorbereitenden Leistungen wie Baustelleneinrichtung, Herstellung von Zufahrten, usw.. Eine Ausführung durch den AN vermeidet Abstimmungsaufwand, Verantwortungs- und Terminüberschneidungen und vermindert das Risiko von Ausführungslücken. AO 016 Im Bauabschnitt werden mehrere Gewerke parallel tätig sein. Die Einbindung eines zusätzlichen Auftragnehmers ausschließlich für Telekommunikationsleistungen würde weitere Schnittstellen im Bauablauf erzeugen und Risiken in den Bereichen Koordinationsaufwand, Abstimmungserschwernisse, Baufeldfreimachung, Konflikte aufgrund von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, Behinderungen im Bauablauf, Fehlerpotenzial, Zeitverluste und technischer Kompatibilität erhöhen. AO 024 Ein Wechsel des Auftraggebers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Planung, Materialvorgaben und Ausführung der LWLund TK-Kabelleistungen bereits eng aufeinander abgestimmt sind und auf bestehenden System- und Netzkonzepten basieren. Die technischen Anforderungen (z. B. Kabeltypen, Faserkonfigurationen, Trassenführung und Anschlusskonzepte) sind verbindlich festgelegt und setzen eine durchgängige Koordination während der gesamten Ausführung voraus.Ein Wechsel würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen führen, da unterschiedliche Planungsstände, Ausführungslogiken und Dokumentationsanforderungen nicht ohne Weiteres kompatibel sind. Dies kann die Qualitätssicherung, Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit der Gesamtanlage beeinträchtigen. AO 025 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Arbeiten eng aufeinander abgestimmt sind. Die Herstellung der Baugruben und Schachtanschlüsse ist direkt mit der Lieferung und dem Stellen der Betonschalthäuser verbunden. Unterschiedliche Ausführungen oder Schnittstellenprobleme würden zu Fehlern, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Daher müssen alle Leistungen von einem Auftragnehmer durchgeführt werden. AO 026 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die auszuführenden Leistungen unmittelbar auf bereits erbrachten Arbeiten sowie auf abgestimmten Bauabläufen aufbauen. Die Arbeiten an den Bahnsteigkanten erfordern detaillierte Kenntnisse des vorhandenen Bestands, der Ausführungstoleranzen sowie der bereits eingesetzten Materialien und Verfahren. Zudem besteht eine enge Verzahnung zwischen Rückbau, Untergrundvorbereitung und anschließender Neuverlegung der Abdecksteine. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich zunächst umfassend in den aktuellen Planungs- und Ausführungsstand einarbeiten, wodurch Schnittstellenrisiken, Qualitätsverluste und Ausführungsfehler nicht ausgeschlossen werden können. AO 027 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Ausführung der Anschlüsse bereits zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber im Rahmen der VST-Planungsbesprechung festgelegt wurde. Die stehende Kabeltrogkonstruktion zum Schutz sowie die Abdeckung der Öffnung sind dabei genau abgestimmt. Ein neuer Auftragnehmer müsste diese Planung erst nachvollziehen und anpassen, was zu Abstimmungsproblemen, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde.
- 24.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 042 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht zweckmäßig, da die Entfernung des invasiven Knöterichs unmittelbar mit den bereits laufenden Grünschnittarbeiten und den Vorgaben der ökologischen Bauüberwachung verknüpft ist. Zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Pflanzenmaterials müssen die Arbeiten, der Transport sowie die Entsorgung in einem abgestimmten Arbeitsablauf unter Einhaltung besonderer Schutz- und Hygieneanforderungen durchgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse sowie der bereits abgestimmten Arbeitsabläufe liegen beim ausführenden Auftragnehmer vor.
- 25.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 012 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungen unmittelbar in die bestehende Oberleitungs- und Energieversorgungsplanung integriert werden müssen. Der derzeitige Auftragnehmer verfügt bereits über die erforderlichen Systemkenntnisse, Planungsstände sowie die abgestimmten Schnittstellen zu den bestehenden Anlagen und den laufenden Bauabläufen. Eine Übernahme durch einen anderen Auftragnehmer würde zusätzliche technische Abstimmungen, Schnittstellenprüfungen und Anpassungen erforderlich machen und die sichere sowie termingerechte Umsetzung gefährden.
- 25.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 012 Eine getrennte Vergabe an einen Dritten wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Das bereits eingebundene Unternehmen ist in die laufenden Abstimmungsprozesse integriert und verfügt über die notwendigen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, der geplanten Anlagenstandorte sowie der projektinternen Abläufe. Eine Beauftragung eines anderen Unternehmens würde eine erneute Einarbeitung, zusätzliche Abstimmungen mit der Projektleitung, dem Bodengutachter sowie dem ausführenden Bohrunternehmen erfordern. Darüber hinaus müssten logistische und technische Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich der teilweise erschwerten Zugänglichkeit der Bohrpunkte, neu bewertet und organisiert werden. Dies würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Terminverzögerungen und damit verbundenen Mehrkosten führen. Aus diesen Gründen ist eine Vergabe an ein anderes Unternehmen mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. AO 015 Die Baustelle ist durch parallele Arbeiten und das Zusammenspiel verschiedener Vertragsfirmen sowie Gewerke, die nahtlos ineinandergreifen müssen, gekennzeichnet. Der AN ist mit der Herstellung der BE-Flächen unter Beachtung des Bodenschutzkonzepts beauftragt, mit welcher die zusätzlichen Leistungen in engem Zusammenhang stehen. Die zusätzlichen Leistungen sind wesentliche Grundlage für einen reibungslosen Bauablauf sowie eine effiziente Durchführung der Maßnahmen und somit einen erfolgreichen Abschluss der Korridorsanierung. Da der AN in die technischen/strukturellen Unterlagen und Vorgänge für diesen Bereich eingearbeitet sowie mit den örtlichen Gegebenheiten/Abläufen vertraut ist, erscheint eine Vergabe an einen bzw. die Hinzunahme eines anderen AN aus technischer Sicht nicht möglich. Ebenso würde es aus technischer Sicht zu einem weiteren Koordinationsaufwand sowie Schnittstellenproblemen und damit einhergehend Zuständigkeiten-, Verantwortungs- und Haftungsabgrenzungen kommen. AO 021 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da das Baufeld ausschließlich über schienengebundene Transportwege erreichbar ist, die speziell für den AN Bau eingerichtet wurden und diesem exklusiv zur Verfügung stehen. Diese gewährleisten eine effiziente und störungsarme Logistik. Zudem sind die Arbeiten eng mit laufenden Maßnahmen und spezifischen Maschinen- sowie Logistikkonzepten (insbesondere TSP1) abgestimmt. Ein Wechsel würde daher erhebliche Abstimmungsprobleme, Verzögerungen und Risiken für den Bauablauf verursachen.
- 27.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 006 Eine getrennte Vergabe an einen Dritten ist aus rein technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlich erforderlichen Leistungen unmittelbar auf den bereits entwickelten planerischen Systementscheidungen, Berechnungsansätzen, konstruktiven Detailausbildungen sowie den projektspezifischen Randbedingungen aufbauen. Die Planung stellt ein in sich geschlossenes technisches Gesamtsystem dar, dessen innere Logik, Bemessungsgrundlagen und Schnittstellenkoordination ausschließlich beim ursprünglichen Auftragnehmer vollständig nachvollziehbar und konsistent fortführbar sind. Eine Übertragung einzelner Leistungsbestandteile auf einen Dritten würde zu methodischen Brüchen, Inkonsistenzen in der Nachweisführung, Unklarheiten in der fachlichen Verantwortungszuordnung sowie zu erheblichen Risiken hinsichtlich der technischen Systemkohärenz führen.
- 14.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 007 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da es zu erheblichen Abstimmungs- und Koordinationsschwierigkeiten führt, weil insbesondere das Bauablaufkonzept vollständig überarbeitet werden müsste und interne Prozesse nicht bekannt sind. AO 012 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungen unmittelbar in die bestehende Oberleitungs- und Energieversorgungsplanung integriert werden müssen. Der derzeitige Auftragnehmer verfügt bereits über die erforderlichen Systemkenntnisse, Planungsstände sowie die abgestimmten Schnittstellen zu den bestehenden Anlagen und den laufenden Bauabläufen. Eine Übernahme durch einen anderen Auftragnehmer würde zusätzliche technische Abstimmungen, Schnittstellenprüfungen und Anpassungen erforderlich machen und die sichere sowie termingerechte Umsetzung gefährden. AO 022 DEin Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da das Erdungskonzept bereits mit dem AG abgestimmt wurde und auf den bisherigen Planungs- und Ausführungsleistungen des aktuellen AN basiert. Die Messung der Erdungsausbreitungswiderstände sowie die gegebenenfalls erforderliche Nachrüstung von Tiefenerdern erfordern genaue Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten und der bereits ausgeführten Arbeiten. Ein neuer AN müsste sich zunächst umfassend in die bestehenden Unterlagen und Abläufe einarbeiten, wodurch technische Schnittstellenrisiken sowie Abweichungen bei Ausführung und Nachweisführung entstehen würden. AO 026 Da die Fa. Europten bereits in den abschließenden Zügen für die Bestellung des Spezialgerätes sind und ein neuer AN somit erhebliche Verzögerungen in der Bauausführung zur Folge hätte, ist ein Wechsel des AN nicht möglich. Ein neuer AN würde zu erheblichen zeitlichen, sowie koordinativen Problemen führen und aktuell laufende, bereits im Endstadium befindliche Gespräche zum Erfolg dieser Maßnahme massiv behindern. AO 027 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die angeordneten Änderungen unmittelbar in die bereits laufende Oberleitungsplanung sowie die bestehenden statischen und trassierungstechnischen Berechnungen eingreifen. Der aktuelle Auftragnehmer verfügt bereits über die vollständigen Planungsgrundlagen, Schnittstellenkenntnisse sowie den aktuellen Bearbeitungsstand der Maßnahme. Eine Übernahme durch einen anderen Auftragnehmer würde umfangreiche Einarbeitungen, Neuabstimmungen und erneute technische Prüfungen erforderlich machen und die Konsistenz der Planung gefährden.
- 29.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 008 Eine Ausschreibung und Neuvergabe dieser Leistung hätte zur Folge, dass die vertraglich festgelegten Termine nicht gehalten werden könnten, die wiederum zu Verzögerungen bei den anderen beteiligten Gewerken führen könnte. Mit der Vergabe der Leistung an den Hauptunternehmer kann die Terminschiene vsl. gehalten werden. Andernfalls resultieren weitere Mehrkosten. Durch Neuauschreibung der zusätzlichen Leistung ist der Fertigstellungstermin gefährdet. Zusätzliche Schnittstelle zwischen zwei Auftragnehmern erfordern zusätzliche Koordinierungsleistungen. AO 12 Die Planung der NEA-Schalter in Vilshofen für die Anbindung an OLA, OSE-Kabel sowie die zugehörige Steuerung erfordert eine durchgängige und systemübergreifend abgestimmte Bearbeitung. Der bestehende Auftragnehmer verfügt über vertiefte Kenntnisse der projektspezifischen Systemarchitektur, der Schnittstellen zwischen Oberleitungsanlage (OLA), Energieversorgung (OSE-Kabel) und Steuerungstechnik sowie der zugrunde liegenden Planungs- und Ausführungsparameter. Diese Kenntnisse sind für die konsistente und funktionssichere Planung zwingend erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche Schnittstellenrisiken verursachen, insbesondere im Hinblick auf die Abstimmung der Schaltkonzepte, die Integration in bestehende Steuerungssysteme sowie die Kompatibilität mit den vorhandenen Kabel- und Anlagendaten. Fehlinterpretationen oder Inkonsistenzen könnten die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigen. AO 019 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die auszuführenden Leistungen unmittelbar an die bereits durch den bestehenden Auftragnehmer errichteten bzw. bearbeiteten Anlagenteile und Arbeitsabläufe anknüpfen. Die Arbeiten erfordern detaillierte Kenntnisse der vorhandenen Ausführungsplanung, der örtlichen Gegebenheiten sowie der bereits umgesetzten technischen Lösungen. Eine Trennung der Leistungen würde erhebliche technische Schnittstellenrisiken verursachen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie die Funktionssicherheit der Gesamtanlage gefährden. AO 030 Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Planung auf bereits abgestimmten Systemvorgaben und bestehenden Schnittstellen basiert und andernfalls erhebliche Kompatibilitäts- und Abstimmungsrisiken entstehen würden. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichem zusätzlichem Abstimmungs- und Prüfaufwand verbunden, da sich der neue AN zunächst in die bestehenden Planungsgrundlagen, Systemvorgaben und Schnittstellen einarbeiten müsste, wodurch zusätzliche Kosten und Terminrisiken entstehen würden. AO 032 Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Niederspannungsverteilungen der elektrischen Weichenheizungen bereits auf Grundlage der Ausführungsplanung projektiert und in die laufende Werk- und Montageplanung integriert wurden. Die zusätzlich erforderlichen Abgänge erfordern Anpassungen der Bestückung, Verdrahtung und Beschriftung, die unmittelbar auf den bereits durch den AN erbrachten Planungs- und Abstimmungsleistungen aufbauen. Aufgrund der projektspezifischen Ausführung und der bereits abgestimmten Schnittstellen kann die Leistung technisch sinnvoll nur durch den bestehenden AN fortgeführt werden.
- 30.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 002 Da der aktuelle AN bereits um das Vorschachten kümmert, ist ein Wechsel aus koordinativen Aspekten nicht sinnvoll. Der zusätzliche Mehraufwand aus einem solchen Wechsel steht in keinem Verhältnis zur erbringenden Leistung. Da der aktuelle AN bereits um das Vorschachten kümmert, ist ein Wechsel aus koordinativen Aspekten nicht sinnvoll. Der zusätzliche Mehraufwand aus einem solchen Wechsel steht in keinem Verhältnis zur erbringenden Leistung. 003 Da der aktuelle AN bereits um das Vorschachten kümmert, ist ein Wechsel aus koordinativen Aspekten nicht sinnvoll. Der zusätzliche Mehraufwand aus einem solchen Wechsel steht in keinem Verhältnis zur erbringenden Leistung. Durch einen Wechsel des AN kommt es zu vermeidbaren Risiken durch Fehler bei koordinativen Aufgaben sowie in der gegenseitigen Abstimmung untereinander, was zu Behinderungen und daraus folgenden Zusatzkosten führt.
- 04.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 026 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die auszuführenden Leistungen unmittelbar auf bereits erbrachten Arbeiten sowie auf abgestimmten Bauabläufen aufbauen. Die Arbeiten an den Bahnsteigkanten erfordern detaillierte Kenntnisse des vorhandenen Bestands, der Ausführungstoleranzen sowie der bereits eingesetzten Materialien und Verfahren. Zudem besteht eine enge Verzahnung zwischen Rückbau, Untergrundvorbereitung und anschließender Neuverlegung der Abdecksteine. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich zunächst umfassend in den aktuellen Planungs- und Ausführungsstand einarbeiten, wodurch Schnittstellenrisiken, Qualitätsverluste und Ausführungsfehler nicht ausgeschlossen werden können.
- 26.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 005 Eine getrennte Vergabe an einen Dritten ist aus rein technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlich erforderlichen Leistungen unmittelbar auf den bereits entwickelten planerischen Systementscheidungen, Berechnungsansätzen, konstruktiven Detailausbildungen sowie den projektspezifischen Randbedingungen aufbauen. Die Planung stellt ein in sich geschlossenes technisches Gesamtsystem dar, dessen innere Logik, Bemessungsgrundlagen und Schnittstellenkoordination ausschließlich beim ursprünglichen Auftragnehmer vollständig nachvollziehbar und konsistent fortführbar sind. Eine Übertragung einzelner Leistungsbestandteile auf einen Dritten würde zu methodischen Brüchen, Inkonsistenzen in der Nachweisführung, Unklarheiten in der fachlichen Verantwortungszuordnung sowie zu erheblichen Risiken hinsichtlich der technischen Systemkohärenz führen. AO 041 Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlich angeordneten Leistungen – insbesondere die Rohrtrassen mit unterschiedlichen Rohrbelegungen, die Gleisquerungen, die Rammrohrgründungen einschließlich Monoblockfundamente sowie der Einbau des MRB-Brückentrogs – unmittelbar an die bereits durch den AN ausgeführten KTB-Maßnahmen anschließen und technisch mit diesen verzahnt sind. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage der fortgeschriebenen KTB-Planung sowie der PTI-Abstimmungen und setzen detaillierte Kenntnisse der vorhandenen Bauzustände, Trassenlagen, Sperrpausen, Bauphasen und örtlichen Randbedingungen voraus. AO 052 Die Leistung stellt aus Sicht der PL keine wesentliche Änderung dar. Der AN ist im Rahmen der Korridorsanierung bereits mit der Gesamtkoordination der Kabeltiefbauarbeiten einschließlich der Beistellung der Kabel beauftragt. Die zusätzliche Leistung steht in engem Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen und ist für deren erfolgreiche Umsetzung erforderlich. Das Kabelmanagementsystem schafft für AN und AG Transparenz über den Fortschritt der Verlegearbeiten sowie die Verfügbarkeit der benötigten Kabel im Baufeld. Der AN ist mit den technischen Unterlagen, Bauabläufen und örtlichen Gegebenheiten vertraut und verantwortet die Kabellagerung auf den von ihm genutzten BE-Flächen. Die Einbindung eines weiteren AN würde erhebliche Abstimmungsaufwände, unklare Zuständigkeiten und Verzögerungsrisiken verursachen. Daher ist die Beauftragung des bestehenden AN aus technischen Gründen erforderlich; ein Wechsel ist nicht möglich. AO 059 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Wasserhaltung ein in sich geschlossenes System aus Brunnen, Pumpen, Förderleitungen und Steuerungseinrichtungen darstellt. Die Komponenten werden auf Grundlage der hydrogeologischen Verhältnisse aufeinander abgestimmt, gemeinsam hergestellt und betrieben. Eine Übernahme oder Fortführung durch einen anderen Auftragnehmer würde umfangreiche Anpassungen sowie eine Neuabstimmung des Gesamtsystems erfordern und die Funktionssicherheit der Grundwasserabsenkung gefährden. AO 060 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die umzusetzenden Bürocontainer Bestandteil der vom Auftragnehmer errichteten Baustelleneinrichtung sind und sowohl die Ausgangsfläche in Sandbach als auch die Zielfläche in Schalding innerhalb seines Baustellenbereichs liegen. Zufahrten, Kranstellflächen, Transportwege und Umschlagsflächen unterliegen seiner Baustellenkoordination und Verkehrssicherungspflicht. Abbau, Transport und Wiederaufstellung müssen im laufenden Baubetrieb erfolgen und in die Umschlagslogistik eingetaktet werden. Eine Übernahme oder Fortführung durch einen anderen Auftragnehmer würde umfangreiche Abstimmungen sowie einen Eingriff in die bestehende Baustelleneinrichtung erfordern und den laufenden Baubetrieb gefährden. AO 061 Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen Problemen hinsichtlich Bauablauf, Terminplanung und Koordination führen. Es wären eine erneute Werk- und Ausführungsplanung, die Abstimmung von Lieferzeiten sowie eine zusätzliche Baustelleneinrichtung erforderlich. Darüber hinaus würden Schnittstellen- und Gewährleistungsrisiken zwischen den Auftragnehmern entstehen, wodurch Verzögerungen im Bauablauf und zusätzliche Kosten zu erwarten sind. AO 076 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht sinnvoll bzw. nicht möglich, da die Leistungen unmittelbar in die bereits durch den aktuellen AN ausgeführte bzw. vorbereitete Elektroinstallation eingreifen. Insbesondere wurde das STAPA-M32 bereits beschafft und zugeschnitten; aufgrund der Planänderung muss dieses nun durch STAPA-M40 ersetzt werden. Zudem sind die Leuchtenmontage und -demontage in die bestehende Ausführung der Beleuchtungsanlage und die Arbeiten an den vorhandenen Masten einzubinden. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Schnittstellen- und Koordinationsproblemen führen, da die geänderten Leistungen unmittelbar mit den bereits beauftragten und laufenden Elektroarbeiten zusammenhängen. Dies würde zusätzliche Abstimmungen zwischen mehreren Auftragnehmern, eine erschwerte Koordination des Bauablaufs sowie voraussichtlich weitere Verzögerungen verursachen.
- 16.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO004: Eine getrennte Vergabe an einen Dritten ist aus rein technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlich erforderlichen Leistungen unmittelbar auf den bereits entwickelten planerischen Systementscheidungen, Berechnungsansätzen, konstruktiven Detailausbildungen sowie den projektspezifischen Randbedingungen aufbauen. Die Planung stellt ein in sich geschlossenes technisches Gesamtsystem dar, dessen innere Logik, Bemessungsgrundlagen und Schnittstellenkoordination ausschließlich beim ursprünglichen Auftragnehmer vollständig nachvollziehbar und konsistent fortführbar sind. Eine Übertragung einzelner Leistungsbestandteile auf einen Dritten würde zu methodischen Brüchen, Inkonsistenzen in der Nachweisführung, Unklarheiten in der
- 25.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 47 (AO 090) - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die geänderte Ausstattung gemäß dem am 15.04.2026 übergebenen Bahnsteigausstattungsplan in die bereits geplante und auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmte Bahnsteigausstattung integriert werden muss. Die Calidum-Sitzbänke einschließlich Befestigungen, Armlehnen und Fundamentierung sind entsprechend den vorgegebenen Ausführungsdetails herzustellen und fachgerecht in die bestehende Ausstattung einzupassen. Die hierfür erforderliche technische Abstimmung und Kenntnis der bereits vorgesehenen Ausführung ist beim derzeitigen Auftragnehmer vorhanden. Ein Wechsel würde zusätzliche technische Schnittstellen und das Risiko von Ausführungsabweichungen schaffen. 48 (AO 090) - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Montage der vorgesehenen Beschilderung in die bestehende Bahnsteigausstattung und insbesondere in die vorhandene Konstruktion des Bahnsteigdachs integriert werden muss. Die Ausführung hat unter Berücksichtigung der bestehenden Befestigungspunkte, statischen und konstruktiven Randbedingungen sowie der vorhandenen Ausstattungsstandards zu erfolgen. Der bereits mit den örtlichen Gegebenheiten und den technischen Anforderungen vertraute Auftragnehmer verfügt über die hierfür erforderlichen Kenntnisse und kann die Leistung technisch abgestimmt und ohne zusätzliche Schnittstellen ausführen. 49 (AO 091) - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der Abbruch der bewehrten Treppenstufen unmittelbar in die bereits vorgesehenen Abbruch- und Rückbauarbeiten der Personenunterführung integriert werden muss. Aufgrund der vorhandenen Bewehrung ist eine angepasste Abbruchtechnik einschließlich des fachgerechten Trennens der Bewehrung erforderlich. Die Arbeiten stehen somit in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits beauftragten Rückbauleistungen und sollten zur Sicherstellung eines technisch abgestimmten und sicheren Bauablaufs durch den bestehenden Auftragnehmer ausgeführt werden. 50 (AO 091) - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlich erforderlichen Formstücke unmittelbar Bestandteil der bereits beauftragten Bahnsteigentwässerung sind und für deren vollständige und technisch funktionsgerechte Herstellung benötigt werden. Bögen, Abzweige und Übergangsstücke unterschiedlicher Nennweiten müssen entsprechend der örtlichen Leitungsführung, der erforderlichen Gefälle und der vorhandenen Anschlusspunkte aufeinander abgestimmt eingebaut werden. Die Ausführung durch den bereits mit der Entwässerungsanlage beauftragten Auftragnehmer gewährleistet eine durchgängige und technisch abgestimmte Herstellung. 52 (AO 091) - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Sanierung der 42 korrosionsgeschädigten Stützenfüße und Fundamentbereiche eine zusammenhängende Leistung aus Bestandsaufnahme, Freilegung, Entschichtung, Korrosionsschutz, Neubeschichtung, Herstellung der bewehrten Betonsockel sowie anschließendem Verfüllen darstellt. Die einzelnen Arbeitsschritte müssen hinsichtlich Ausführung, Bauzustand und Schutz der bestehenden Tragkonstruktion unmittelbar aufeinander abgestimmt werden. Aufgrund der erforderlichen Kenntnis der vorhandenen Konstruktion und der örtlichen Gegebenheiten ist eine durchgängige Ausführung durch den bereits tätigen Auftragnehmer technisch erforderlich.
- 25.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 35 (AO 078) - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da es sich aufgrund der bestehenden Störung der Zugnummernmeldeanlage um eine dringend erforderliche Sofortmaßnahme handelt. Die Leistung muss kurzfristig und ohne zusätzliche Einarbeitungs- und Übergabezeiten durch den bereits mit der Anlage und den örtlichen Gegebenheiten vertrauten Auftragnehmer ausgeführt werden, um die Betriebssicherheit im eingleisigen Zustand sicherzustellen. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aufgrund der erforderlichen kurzfristigen Umsetzung der Sofortmaßnahme mit erheblichen Problemen verbunden. Die notwendige Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers sowie die Abstimmung von Personal, Material und Sperrpausen würden zu Verzögerungen führen und damit die zeitnahe Entstörung der Zugnummernmeldeanlage sowie die Absicherung der Bedienfahrten im eingleisigen Zustand gefährden. 37 (AO 092) - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Datenänderungsbelege unmittelbar auf der bereits durch den Auftragnehmer im Rahmen der AO003 umgesetzten LSW-Anpassung aufbauen. Die erforderlichen Daten und technischen Grundlagen sind Bestandteil der bereits bearbeiteten und umgesetzten Leistung. Eine nachträgliche Bearbeitung durch einen anderen Auftragnehmer würde eine erneute Prüfung und Aufbereitung der bestehenden technischen Unterlagen und Daten erfordern und könnte zu Abweichungen bzw. Inkonsistenzen zwischen der bereits umgesetzten Leistung und der nachträglichen Dokumentation führen. 38 (AO 091) - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlichen Entwässerungsleitungen DN 110 und DN 200 unmittelbar in die gemäß Ausführungsplanung herzustellende Entwässerungsanlage integriert werden müssen. Die Leitungen sind hinsichtlich Trassenführung, Gefälle, Anschlüssen und Übergängen mit den bereits vorgesehenen Entwässerungsleitungen abzustimmen. Die Ausführung aus einer Hand gewährleistet eine technisch durchgängige Herstellung und vermeidet zusätzliche Schnittstellen zwischen verschiedenen Auftragnehmern. 42 (AO 043) - Ein Wechsel des Bauauftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Entsorgung der Altmaterialien auf allen BEFlächen des BA1 eng mit den bereits laufenden Bauleistungen sowie den vorhandenen Kenntnissen über die Flächenzustände, die Materiallagerungen und die abgestimmten Entsorgungsabläufe verknüpft ist. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich zunächst in die örtlichen Gegebenheiten und die mit der abfalltechnischen Bauüberwachung sowie PING Abfall GS5830 abgestimmten Verfahren einarbeiten, was zu zusätzlichen Schnittstellen, erhöhtem Koordinierungsaufwand und Verzögerungen im Bauablauf führen würde. 43 (AO 091) - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Anpassung der Schachtabdeckungen unmittelbar mit der Herstellung der neuen Bahnsteigoberfläche und deren Höhenlage zusammenhängt. Die Abdeckungen müssen entsprechend der tatsächlich hergestellten Oberkante höhengleich in den neuen Belagsaufbau integriert werden. Hierfür sind teilweise Höhenausgleiche von mehr als 50 mm erforderlich. Die Arbeiten stehen somit in unmittelbarem technischen Zusammenhang mit den bereits beauftragten Bahnsteigbauleistungen und sollten zur Gewährleistung einer fachgerechten und durchgängigen Ausführung aus einer Hand erfolgen. 44 (AO 091) - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Herstellung des taktilen Leitsystems unmittelbar mit den bereits beauftragten Ausbau- und Fliesenarbeiten in der Personenunterführung verbunden ist. Die Ausführung aus Fliesenmaterial muss hinsichtlich Aufbauhöhe, Untergrund, Anschlüssen, Gefälle und Oberflächenführung in die bestehende Ausführung integriert werden. Eine Ausführung durch den bereits beauftragten Auftragnehmer gewährleistet eine durchgängige und technisch abgestimmte Herstellung der Unterführung.
- 25.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 13 - Im Zuge der Bauausführung hat sich gezeigt, dass die im Projektbereich erforderliche Maßnahmen (z.B. Kabeltiefbauarbeiten u. a. im Zusammenhang mit den ESTW-Maßnahmen, die Sanierung der Löwenwand etc.) einen erheblich größeren Umfang aufweisen, der bei der Ausschreibung weder bekannt noch vorhersehbar war. Dieser erst im Zuge der Ausführung erkennbare Mehrumfang war in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht in diesem Ausmaß enthalten und konnte bei Vertragsschluss nicht antizipiert werden. Ergänzend zeigt sich diese nicht vorhersehbare Entwicklung auch an der Vielzahl und Dichte der im weiteren Projektverlauf erforderlich gewordenen Anordnungen und Leistungsänderung (welche im Wesentlichen auf die Detailplanung im Zuge der Bauausführung zurückzuführen waren), die in ihrer Gesamtheit über das bei Vertragsschluss erkennbare und kalkulierbare Maß hinausgehen. Durch diese nicht vorhersehbaren Umstände wurde eine erhebliche Verdichtung und Ausweitung der im Projektbereich erforderlichen Leistungen ausgelöst, sodass zur Sicherung des ursprünglich vereinbarten Fertigstellungstermins terminsichernde Maßnahmen — insbesondere die Aufstockung vorhandener Ressourcen (Geräte, Mannschaft) sowie die Vorhaltung von Ersatzgeräten bzw. -mannschaften — notwendig wurden, um den Bauablauf bis zur Inbetriebnahme termingerecht abzuwickeln.
- 25.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 14 (AO 029) - Ob es sich bei der zusätzlichen Leistung um eine wesentliche Änderung des Auftrages handelt ist generell diskutierbar. Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich bzw. sinnvoll, da der AN bereits auf der Baustelle im Bereich der Baugruben seine vertraglich geschuldeten Leistungen erbringt und dementsprechend Personal und die geforderten Bretter für die zusätzlich Leistung vorhält. Die seitens dem AG zur Verfügung gestellten BE-Flächen für die Baugruben sind allesamt durch den AN ausgenutzt bzw. mit diesem abgestimmt. Der AN befindet sich regelmäßig im Bereich der Baugruben und ist die zusätzliche Leistung daher komplett - auch bei zeitweiser Entfernung und Wiederherstellung der Ausstiegshilfen aufgrund des Bauablaufs - mit seinen vertraglichen Leistungen kombinierbar und auch kontrollierbar. Ein anderer AN müsste regelmäßig Nachschau halten um eine lückenlose Erfüllung der zusätzlichen Leistung zu gewährleisten. 29 (AvL 029) - Die Baustelle ist durch parallele Arbeiten und das Zusammenspiel verschiedener Vertragsfirmen und Gewerke geprägt, die für einen abgestimmten Bauablauf nahtlos ineinandergreifen müssen. Der AN ist mit den Kabeltiefbauarbeiten und Kabellieferungen im Rahmen der Korridorsanierung beauftragt, mit denen die zusätzlichen Leistungen gemäß freigegebener PT1-Planung eng zusammenhängen und für deren erfolgreichen Abschluss wesentlich sind. Aus organisatorischer und technischer Sicht ist es sinnvoll, diese Leistungen durch den bereits tätigen AN ausführen zu lassen, da er die projektspezifischen Gegebenheiten, Unterlagen und Anforderungen kennt. Dies reduziert Schnittstellen und erleichtert die Haftungsabgrenzung. Eine Beauftragung eines anderen Unternehmens ist nicht sinnvoll, wenn der vorhandene AN die Leistung erbringen kann. So werden Termintreue, Qualität und eine nahtlose Integration in den Gesamtablauf gewährleistet. 31 (AO 075) - Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen organisatorischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Problemen verbunden. Der neue Auftragnehmer müsste zunächst den vorhandenen Ausführungsstand aufnehmen und sich in die örtlichen Gegebenheiten sowie die bereits ausgeführten Arbeiten einarbeiten. Zudem entstünden zusätzliche Schnittstellen zwischen den Leistungen des bisherigen und des neuen Auftragnehmers, insbesondere hinsichtlich Gewährleistung, Verantwortlichkeit und möglicher Mängel. Dies könnte zu Verzögerungen im Bauablauf, zusätzlichen Abstimmungsaufwand und vermeidbaren Mehrkosten führen. Daher ist eine Ausführung durch den bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer aus Gründen einer kontinuierlichen, wirtschaftlichen und störungsarmen Bauabwicklung sachgerecht. 32 (AO 064) - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Ortbetonfundamente baulich untrennbar mit dem vom Auftragnehmer herzustellenden Bahnsteig verbunden sind. Die Fundamente werden in den Bahnsteigkörper eingebunden und über Leerrohre an die Kabeltrasse im Bahnsteig angeschlossen, die derselbe Auftragnehmer erstellt. Lage, Höhenlage und Ausbildung der Ankerkörbe müssen auf die vom Auftragnehmer errichtete Bahnsteigkonstruktion und deren Oberflächenaufbau abgestimmt werden. Die Herstellung ist daher baulich und zeitlich in den Bahnsteigbau einzubinden. Der Auftragnehmer erbringt nach LV 07, Titel 10.1 und 3.7, bereits die gleichartige Leistung der Fundamentherstellung für Ausstattungsgegenstände und Geländer auf denselben Bahnsteigen. Eine Vergabe an einen Dritten würde ein nachträgliches Öffnen bereits hergestellter Bahnsteigflächen sowie geteilte technische Verantwortlichkeiten für ein einheitliches Bauteil erfordern. 36 (AO 081) - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die erforderliche Anpassung der Gründung unmittelbar in die bereits ausgeführten Fundament- und Widerlagerbauteile sowie in die vorhandenen Rettungstreppen eingreift. Die Ausführung erfordert eine genaue Kenntnis der örtlichen Bestands- und Ausführungsverhältnisse, der bereits hergestellten Bauteile sowie der bestehenden Schnittstellen. Eine Übernahme durch einen anderen Auftragnehmer würde zusätzliche technische Abstimmungen, eine erneute Einarbeitung in die örtlichen Gegebenheiten und eine Neuorganisation der Ausführung erfordern und würde dadurch die technisch erforderliche, durchgängige Umsetzung der Maßnahme erheblich erschweren. 41 (AO 047) - Der bestehende Auftragnehmer ist mit den Lieferungen, den Trommelnummern, den Restlängen sowie den Lager- und Materialnachweisen der auf der Baustelle befindlichen Kabeltrommeln vertraut und verfügt über die erforderlichen Informationen zur eindeutigen Zuordnung und Dokumentation des Materials. Eine Übernahme durch einen anderen Auftragnehmer würde eine erneute Bestandsaufnahme und Übergabe sämtlicher Material- und Logistikdaten erfordern, wodurch die Gefahr von Zuordnungsfehlern und Unstimmigkeiten bei der Materialdokumentation entstehen würde.
- 01.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 048 - Die bauzeitliche Sicherung der vorhandenen Kabelanlagen steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Herstellung der LSWPfostengründungen und erfordert detaillierte Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse, der bereits ausgeführten Bauleistungen sowie der festgestellten Kabel- und Leitungsführungen. Der bestehende Auftragnehmer ist bereits in die Ausführungsplanung, die örtlichen Gegebenheiten und die Abstimmungen mit den beteiligten Fachstellen eingebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine erneute technische Bestandsaufnahme sowie eine umfassende Einarbeitung erforderlich machen und würde die sichere Durchführung der Arbeiten an den betriebskritischen Kabelanlagen erheblich erschweren.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Joseph Hubert Bauunternehmung - GmbH & Co KG erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 01.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 04.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=068590e3-5fba-4923-8bd9-e86d6f14b891. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/gs5830-abschn-1-passau-plattling-km-3278-km-53844-vl1-allg-bauleistung-66180443
