# GS Str. 5703 Rosenheim-Salzburg, VE 1, Oberbau, KTB, Personenbahnhöfe, WHZ, OLA, KIB, in 3 Losen

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in München am 27.03.2026 vergeben, Zuschlag an LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: GS Str. 5703 Rosenheim-Salzburg, VE 1, Oberbau, KTB, Personenbahnhöfe, WHZ, OLA, KIB, in 3 Losen
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 31.03.2026 bis 31.03.2028
- Lose: 3 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 27.03.2026
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/leonhard-weiss-gmbh-co-kg), Göppingen

## 3 Lose

- Los 1: Los 1: GU: Oberbau, KTB, PBF (Verkehrsstationen), OLA, WHZ (inkl. Übersee) und KIB · [LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/leonhard-weiss-gmbh-co-kg), Göppingen
- Los 2: Los 2: GU: Oberbau, KTB, PBF (Verkehrsstationen) und WHZ · nicht veröffentlicht
- Los 3: Los 3: Oberleitung · nicht veröffentlicht

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234116-2
- CPV-Bezeichnung: [Gleisbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234116-gleisbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: cdcec335-d1ba-44d0-9690-460a01f08be2

## Verlauf

- 15.08.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 24.08.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 15.04.2026: Ergebnis veröffentlicht
- 26.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 001 Die beschriebenen Leistungen sind notwendig, um den Vertrag umzusetzen, da der vertraglich geschuldete Ersatz-Neubau der Kabelführungssysteme durch die Forderungen des Anlagenverantwortlichen nicht wie geplant ausgeführt wird. Der Anlagenverantwortliche fordert gemäß aktuellem Stand der Technik (Ril 859.2101) ein erdverlegtes Kabelführungssystem. Die zusätzliche Leistung ist hierfür erforderlich um Beurteilen zu können, in welchen Bereichen eKFS technisch umsetzbar ist sowie welcher Umfang in der geplanten Korridorsanierung - unter Berücksichtigung der Anzahl gleichzeitig stattfindender Tätigkeiten gemäß Bauablaufplan und Logistikplan - realisierbar ist. 002 Die zusätzlichen Leistungen können aus technischen Gründen ausschließlich vom bisherigen Auftragnehmer erbracht werden. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits durch den Auftragnehmer ausgeführten Kabeltiefbauarbeiten und greifen technisch sowie organisatorisch ineinander. Die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers würde insbesondere innerhalb der vorgegebenen Streckensperrpause zu unbeherrschbaren Schnittstellenrisiken und einer Beeinträchtigung des Bauablaufs führen. Durch die bereits vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten verfügt dieser über detaillierte Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Bodenverhältnisse. Die Beauftragung eines weiteren Unternehmens würde dazu führen, dass mehrere Bau- und Planungsbeteiligte gleichzeitig Tiefbauarbeiten innerhalb desselben Baufeldes ausführen. Hierdurch entstünde ein erhöhtes Risiko für Schäden an bereits hergestellten Kabeltrögen, Leitungen und Signalausleger. Eine gesamthafte Vergabe an den bisherigen Auftragnehmer gewährleistet hingegen eine technisch optimale Abstimmung aller Gewerke. KTB und Signalausleger können aus einer Hand geplant, koordiniert und ausgeführt werden. Darüber hinaus ermöglicht die Vergabe an einen Auftragnehmer eine optimierte Baustellenlogistik und Flächenkoordination. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der begrenzten Ausweichmöglichkeit bei gleisgebundenen Arbeiten von besonderer Bedeutung. Die vorhandenen Flächen können effizient genutzt sowie Mehrfachvorhaltungen und zusätzliche Flächenbedarfe vermieden werden. Ein neues Vergabeverfahren insbesondere die zeitliche Dauer dieses Beschaffungsvorgangs in Verbindung mit der Umsetzung der, nach Zuschlag, zu erbringenden vertraglichen Pflichten des AN aus der Kooperationsverpflichtung für abgestimmte Ausführungsplanung, abgestimmter Bauablauf, abgestimmtes Logistikkonzept würde zu unzumutbaren Verzögerungen in der geplanten Korridorsanierung führen.
- 01.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 001 Der AN ist bereits mit Ausführungsplanung und Bau des Kabeltiefbaus beauftragt. Die Beurteilung der Umsetzbarkeit des erdverlegten Kabelführungsystems in der Machbarkeitsstudie ist mit der Ausführung so eng verzahnt, dass diese nur vom bauausführenden AN vollumfassend durchgeführt werden kann. 2 Die zusätzlichen Leistungen können aus technischen Gründen ausschließlich vom bisherigen Auftragnehmer erbracht werden. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits durch den Auftragnehmer ausgeführten KTB-, Baugruben- und Tiefbauarbeiten und greifen technisch sowie organisatorisch ineinander. Die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers würde insbesondere innerhalb der vorgegebenen Streckensperrpause zu unbeherrschbaren Schnittstellenrisiken und einer Beeinträchtigung des Bauablaufs führen. Durch die bereits vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten verfügt dieser über detaillierte Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Bodenverhältnisse. Insbesondere sind die bereits hergestellten bzw. bearbeiteten Bodenaustausch-, Verfüll- und Verdichtungsbereiche bekannt, wodurch die weiteren Arbeiten ohne zusätzlichen Abstimmungs- und Prüfaufwand fortgeführt werden können. Zudem können Höhenlagen und Gefälle ohne Informationsverluste aus den bereits hergestellten Bereichen übernommen und weitergeführt werden, was die Planungs- und Ausführungsqualität erhöht. Die Beauftragung eines weiteren Unternehmens würde dazu führen, dass mehrere Bau- und Planungsbeteiligte gleichzeitig Tiefbaumaßnahmen durch KTB, Leitungs, Parkplatz und Baugrubenarbeiten innerhalb desselben Baufeldes ausführen. Hierdurch entstünde ein erhöhtes Risiko für Schäden an bereits hergestellten Bauwerken, Leitungen und KTB oder sonstigen Leistungen (z.B. Parkplätze, Wege). Darüber hinaus wäre die eindeutige Zuordnung von Mängeln und Verantwortlichkeiten an den Schnittstellen zwischen Erdarbeiten, Leitungsbau, KTB, Entwässerungsanlagen sowie Außenanlagen und Parkplatzflächen deutlich erschwert. Eine gesamthafte Vergabe an den bisherigen Auftragnehmer gewährleistet hingegen eine technisch optimale Abstimmung aller Gewerke. Erdarbeiten, Leitungsbau, KTB, Entwässerung und Parkplatzherstellung können aus einer Hand geplant, koordiniert und ausgeführt werden. Bereits hergestellte oder geplante Anlagen, beispielsweise Schächte und Entwässerungseinrichtungen im Bereich der Modulgebäude, können dabei unmittelbar in das Gesamtkonzept integriert und für die zusätzlichen Leistungen genutzt werden. Dadurch werden Doppelarbeiten vermieden und ein durchgängiger, effiziente Planung und Bauablauf sichergestellt. Darüber hinaus ermöglicht die Vergabe an einen Auftragnehmer eine optimierte Baustellenlogistik und Flächenkoordination. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der begrenzten Baustelleneinrichtungsflächen im Bahnhofsbereich von besonderer Bedeutung. Die vorhandenen Flächen können effizient genutzt sowie Mehrfachvorhaltungen und zusätzliche Flächenbedarfe vermieden werden.
- 03.11.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 904 Die zusätzliche Leistung kann nur vom bisherigen AN erbracht werden, da durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar wäre, welchem AN gegenüber der AG Mängelansprüche geltend machen muss, sollte die EHWA nach Ablösung der RSTW durch ESTW nicht funktionieren und somit Störung des Zugverkehrs auf der Strecke hervorrufen. Nur durch die Durchführung der Arbeiten durch einen – für EHWA präqualifizierten – Auftragnehmer ist die Verfolgung von Mängeln gewährleistet. Da die Planung für die Realisierung der Weichenheizanlagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen ist und die Planung für die zusätzlichen Anschlüsse parallel zur Planung der Weichenheizanlagen erfolgen muss, ergeben sich erhebliche Schwierigkeiten. Ein neuer AN müsste auf die Planung der Weichenheizanlagen aufsetzen. Da diese nicht abgeschlossen ist, wäre ein iterativer Planungsprozess erforderlich, der Zusatzkosten beim AN und beim zusätzlich gebundenen AN hervorrufen würde. Durch die Iterationen wären zudem die Abstimmungen mit anderen Gewerken – insbesondere mit der Oberleitung – mit erheblichen Schwierigkeiten in Form von unverhältnismäßigen Verzögerungen der Ausführungsplanung OLA verbunden, wodurch erhebliche Zusatzkosten gegenüber dieser Vertragsänderung auftreten würden. 905 Die Erdung ist Teil der Fundamenterstellung des Bauwerks. Ein zweiter AN, der nur zum Einbau der Erdung hinzugezogen wird, müsste diese Erdung zeitgleich zu den Arbeiten des AN erstellen. Aus technischen Gründen des Bauablaufs ist das parallele oder leicht zeitlich versetzte Arbeiten unterschiedlicher AN nicht ohne erhebliche und unverhältnismäßige Verzögerung möglich. Die Durchführung ist deshalb aus technischen Gründen nicht möglich. Ein Wechsel des AN wäre weiter mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, z.B. würden zusätzliche Kosten für die Arbeitsvorbereitung, die An- und Abfahrt und die Abstimmung des neuen AN zum AN GU Abschnitt D entstehen, die im Verhältnis zu den Kosten einer Vertragsänderung erheblich abweichen würden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.11.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 05.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=fcf5333e-603d-4575-8f43-a1970aaddba5. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/gs-str-5703-rosenheim-salzburg-ve-1-oberbau-ktb-personenbahnhoefe-whz-77c02343
