# GS 5830 Obertraubling–Passau (km 53,845 - km 109,010) BA 2-OLA Los 1 und BA 2-OLA Los 2

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Plattling am 14.08.2025 vergeben, Zuschlag an EUROPTEN Deutschland GmbH.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: GS 5830 Obertraubling–Passau (km 53,845 - km 109,010) BA 2-OLA Los 1 und BA 2-OLA Los 2
- Wo: Plattling, Landkreis Deggendorf, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 28.08.2025 bis 31.12.2027
- Zuschlag an: EUROPTEN Deutschland GmbH
- Zuschlag am: 14.08.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [EUROPTEN Deutschland GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/europten-deutschland-gmbh), Berlin

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234160-5
- CPV-Bezeichnung: [Fahrleitungsbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234160-fahrleitungsbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 4cfdf8c6-a67f-48b7-ae07-bfc2d100b0da

## Verlauf

- 16.08.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 18.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO001Die zusätzlichen Leistungen ergänzen unmittelbar die an den AN beauftragten bisherigen Planungsleistungen, welche auf projektspezifischen Bemessungsannahmen, Randbedingungen und planerischen Systementschiedungen, welche im Verlauf der Planung entwickelt, abgestimmt und fortgeschrieben wurden und daher regelmäßig nicht vollständig aus Einzelunterlagen rekonstruiebar sind, beruhen. Ein zusätzlicher AN würde eine erneute fachliche Verantwortung für diese Inhalte erfordern und allenfalls negative Auswikrungen auf das in sich egschlossene technsiche Gesamtystem haben. Ebenso basieren laufende Abstimmungen mit Dritten (AG, Prüfer, Behörden, Betreiber) auf einem etablierten technischen Konzept, womit ein Wechsel auch Neubewertungen, erneute Nachweise und ggf. erneute Freigaben erzeugen würde.
- 18.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO024_Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich bzw. sinnvoll, da das Erdungskonzept bereits mit dem AG abgestimmt wurde und dieses auf den bisherigen Planungs- und Ausführungsleistungen des aktuellen AN basiert. Die Messung der Erdungsausbreitungswiderstände sowie die gegebenenfalls erforderliche Nachrüstung von Tiefenerdern erfordern genaue Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten und der bereits ausgeführten Arbeiten. Ein neuer AN müsste sich zunächst umfassend in die bestehenden Unterlagen und Abläufe einarbeiten, wodurch technische Schnittstellenrisiken sowie Abweichungen bei Ausführung und Nachweisführung entstehen würden.
- 18.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO018_Die Baustelle ist durch parallele Arbeiten verschiedener Vertragsfirmen und das Zusammenspiel verschiedener Gewerke, die nahtlos ineinandergreifen müssen, gekennzeichnet. Der AN ist mit den Vor- bzw. Suchschachtungen in diesem Bereich betraut und verfügt daher über die Kenntnisse die zusätz. Leistungen auszuführen. Die BE-Flächen im Bereich sind vollständig durch den AN ausgenutzt/abgestimmt. Der AN ist in die technischen/strukturellen Unterlagen und Vorgänge für diesen Bereich eingearbeitet und mit den örtlichen Gegebenheiten/Abläufen vertraut. Aus technischer Sicht ist es sinnvoller, den ursprüngl. AN beizubehalten, um Termintreue, Qualität und eine nahtlose Integration der zusätz. Leistungen in die beauftragten Leistungen des AN sowie den Gesamtbauablaufplan zu gewährleisten. Ein Austausch würde hohe Risiken für Verzögerungen sowie Verantwortungs- und Koordinationsprobleme mit sich bringen.
- 16.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO028: Ein Wechsel des AN ist aus technischen und auch wirtschaftlichen Gründen nicht möglich bzw. sinnvoll, da der AN bereits auf der Baustelle und genau dort - im Bereich wo Suchschachtungen durchzuführen sind - seine vertraglich geschuldeten Leistungen erbringt und dementsprechend Personal und Gerätschaft für die zusätzlich Leistung vorhält. Die Leistungen sind somit miteinander kombinierbar. Der AN ist mit den technischen Unterlagen und Planungen sowie Vorgängen und örtlichen Gegebenheiten für das Gesamtprojekt bzw. die zusätzliche Leistung vertraut. Ein anderer AN müsste sich zunächst umfassend einarbeiten, wodurch technische Risiken und Schnittstellenprobleme entstehen würden. Um einen reibungslosen Bauablauf und eine effiziente Durchführung der Arbeiten zu erzielen, ist die Hinzunahme eines weiteren AN aus technischer Sicht nicht möglich.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO004: Der Rückbau der OLA-Masten sowie der asbest-, schwermetall- und PAK-belasteten Bauteile ist direkt mit den Rückbauarbeiten und der bestehenden Baustellenlogistik verbunden. Die Arbeiten betreffen dieselben Masten und Fundamente und müssen einheitlich nach den Ergebnissen der Schadstoffuntersuchung sowie unter Beachtung der geltenden Vorschriften, insbesondere TRGS und DGUV, und unter Berücksichtigung des Sanierungskonzeptes ausgeführt werden. Eine Vergabe an einen anderen AN würde zusätzliche Schnittstellen und einen hohen Abstimmungsaufwand verursachen. Zudem könnten Probleme beim Arbeitsschutz, beim Umgang mit den Schadstoffen, beim Transport sowie in der Baustellenorganisation entstehen. Da Rückbau, Verpackung und Transport technisch eng zusammenhängen, würde ein weiterer AN den Bauablauf deutlich erschweren und Risiken im Umgang mit den Schadstoffen, beim Transport sowie in der Baustellenorgansisation entstehen. Rückbau, Verpackung und Transport hängen technisch zusammen.// AO025: Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich bzw. sinnvoll, da der AN bereits auf der Baustelle im Bereich der Baugruben seine vertraglich geschuldeten Leistungen erbringt und dementsprechend Personal und die geforderten Bretter für die zusätzlich Leistung vorhält. Die seitens dem AG zur Verfügung gestellten BE-Flächen für die Baugruben sind allesamt durch den AN ausgenutzt bzw. mit diesem abgestimmt. Der AN befindet sich regelmäßig im Bereich der Baugruben und ist die zusätzliche Leistung daher komplett - auch bei zeitweiser Entfernung und Wiederherstellung der Ausstiegshilfen aufgrund des Bauablaufs - mit seinen vertraglichen Leistungen kombinierbar und auch kontrollierbar. Ein anderer AN müsste regelmäßig Nachschau halten um eine lückenlose Erfüllung der zusätzlichen Leistung zu gewährleisten. Ein Wechsel bzw. die Hinzunahme eines anderen AN hätte größere finanzielle Auswirkungen als der finanzielle Leistungsumfang an sich.
- 07.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO012: Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungen unmittelbar in die bestehende Oberleitungs- und Energieversorgungsplanung integriert werden müssen. Der derzeitige Auftragnehmer verfügt bereits über die erforderlichen Systemkenntnisse, Planungsstände sowie die abgestimmten Schnittstellen zu den bestehenden Anlagen und den laufenden Bauabläufen. Eine Übernahme durch einen anderen Auftragnehmer würde zusätzliche technische Abstimmungen, Schnittstellenprüfungen und Anpassungen erforderlich machen und die sichere sowie termingerechte Umsetzung gefährden.
- 14.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO012: Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungen unmittelbar in die bestehende Oberleitungs- und Energieversorgungsplanung integriert werden müssen. Der derzeitige Auftragnehmer verfügt bereits über die erforderlichen Systemkenntnisse, Planungsstände sowie die abgestimmten Schnittstellen zu den bestehenden Anlagen und den laufenden Bauabläufen. Eine Übernahme durch einen anderen Auftragnehmer würde zusätzliche technische Abstimmungen, Schnittstellenprüfungen und Anpassungen erforderlich machen und die sichere sowie termingerechte Umsetzung gefährden.
- 22.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO009_Ü: Der AN ist mit den Gründungsmaßnahmen der OLA-Masten beauftragt, wofür die zusätz. Leistungen eine wesentliche Grundlage bilden. Aufgrund geänderter Umstände im Bauablauf können und wurden die zusätz. Leistungen nicht durch die bisher damit beauftragte Firma erbracht werden. Um einen reibungslosen Bauablauf und eine effiziente Durchführung der Gründungsmaßnahmen zu gewährleisten, ist die Hinzunahme eines weiteren AN aus technischer Sicht nicht möglich. Eine Vergabe an einen anderen AN ist auch deshalb nicht möglich, da der AN bereits auf der Baustelle und genau dort - im Bereich der Mastgründungen - seine vertraglich geschuldeten Leistungen erbringt. Dementsprechend ist der AN in die technischen sowie projektspezifischen Unterlagen, Anforderungen und Vorgänge eingearbeitet, sowie mit den örtlichen Gegebenheiten und Abläufen vertraut. Die Leistungen sind miteinander kombinierbar und macht es keinen Sinn bzw. ist aus technischer Sicht nicht möglich, einen anderen AN damit zu beauftragen.
- 29.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO030: Der AN ist mit den OLA-Leistungen beauftragt und in den betroffenen Umbaubereichen tätig. Der Rückbau der Gleisdrosseln einschließlich der zugehörigen Erdungsleitungen, Drosselgehäuse und eventuell vorhandenen Betonschutzkästen steht in unmittelbarem technischem, räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit diesen Leistungen und ist vor Ort mit der BÜW abzustimmen. Europten hat den entsprechenden Rückbau bereits im BA 1 ausgeführt und ist daher mit der Leistung sowie den projektspezifischen Abläufen vertraut. Ein weiterer AN müsste sich zunächst in die örtlichen Gegebenheiten und Bauabläufe einarbeiten. Hierdurch würden zusätzliche technische Schnittstellen und Abgrenzungen hinsichtlich Ausführungszeitpunkt, Lage, zerstörungsfreiem Ausbau, Vorhaltung und möglicher Wiederverwendung der Bauelemente entstehen. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Bauablaufs und einer eindeutigen Verantwortungszuordnung ist die Leistung durch den bereits beauftragten AN auszuführen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat EUROPTEN Deutschland GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=0dba9eb1-6a43-4eae-9a74-a98b80fb3df9. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/gs-5830-obertraubling-passau-km-53845-km-109010-ba-2-ola-los-1-und-ba-65caebd0
