# Großprojekt Karlsruhe - Basel Neubau ESTW-A Kreuzacker

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Fahrzeuge in Rastatt am 07.12.2020 vergeben, Zuschlag an Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Fahrzeuge: Großprojekt Karlsruhe - Basel Neubau ESTW-A Kreuzacker
- Wo: Rastatt, Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.12.2020 bis 31.12.2025
- Zuschlag an: Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
- Zuschlag am: 07.12.2020
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/hitachi-rail-gts-deutschland-gmbh), Ditzingen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Lieferung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 34632200-8
- CPV-Bezeichnung: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
- Bekanntmachungs-ID: 834ce2a0-d256-4e4b-9375-c8fd9dd63dbe

## Verlauf

- 12.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 02 - Es handelt sich hier um Thales Stellwerkstechnik. Die zugehörige Projektierung und Software kann ausschließlich durch Fa. Thales angepasst werden. Ein Auftragnehmerwechsel ist somit nicht möglich.
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 03 Da der AN mit der später folgenden Montage der LST-Komponenten beauftragt ist und sich somit bereits im Baufeld bewegt, macht es aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten keinen Sinn ein zusätzlichen AN für das Anzeichnen der Standorte zu beauftragen. Dieser würde durch die neu Eingliederung in den Sicherungsplan und die zusätzliche Einweiung ins Gebiet mehr Ressourcen beanspruchen.
- 04.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO04: Die Anordnung zur Herstellung der Aufstellfläche für das Modulgebäude soll an die bauausführende Firma vergeben werden, welche auch das Modulgebäude fertigt und aufstellt. Diese Firma weiß genau, welche Tragfähigkeit die Fläche aufweisen soll und wie die dazugehöreden Ringerder darunter zu realisieren sind. Da der Aufstelltermin in direktem Zusammenhang mit der Fertigstellung der Aufstellfläche steht, und um spätere Gewährleistungsansprüche zu behalten, ist die Bauausführung durch den Hersteller sinnvoll.
- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 005 Die bereits beauftragten Leistungen bleiben unberührt. Die zu beauftragende Leistung des Einbaus der Weichenantriebe steht in direkter Verbindung mit dem Hauptvertrag.
- 23.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA A1-011 - Die LST-Montage der Außenanlage ist Teil der Vergabe des gesamten Neubau ESTW-A Kreuzacker und der IBN der Strecke 4000. Da Hitachi hier den Aufbau der Signaltechnik und der Gleisfreimeldung übernimmt, ist auch die nötige Verkanlung teil der Ausführung. Aufgrund dessen kann hier kein andere AN den Aufbau der Kabelentgestelle übernehmen. Man müsste somit den gesamten Hauptauftrag zum Neubau ESTW-A Kreuzacker an einen neuen AN vergeben. Aufgrund des Projektvortschritts würde dies zu erheblichen Problemen führen und den IBN-Termin der Strecke 4000 unmöglich machen. MKA 014-A1 - Da die Firma Hitachi Rail GTS den Zuschlag für das Modulgebäude bekommen hat wird sowohl die Innen- als auch die Ausßenanlage von Fa. Hitachi geliefert und aufgebaut. Die galvanische Trennung ist lediglich die Aufbau- / Verkabelungsart der LST-Anlage. Es ist aus technischen Gründen daher nicht möglich die galvanische Trennung vom Aufbau der LST-Anlage an einen anderen AN zu vergeben. MKA A1-13 - Ein Wechsel des AN würde aus wirtschaftlicher Sicht keine Veränderung bewirken, da der Inhalt gleich bleibt und nur der Leistungsumfang angepasst wird. Bei einem Wechsel des AN müsste die gesamte Grundplanung angepasst werden, was zu erheblichen Zusatzkosten führen würde. MKA 009-A1 - Da die Außenanlage der LST zur Stellwerkslogik passen muss, wäre ein Wechsel des AN mit hohen Zusatzkosten verbunden. Da das Stellwerk und die dazu gehörende Software von der Firma Hitachi errichtet wird, ist die günstigste Variante alle softwareabhänigen Bauteile des selben Herstellers zu wählen.
- 04.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 06: Da die Firma Hitachi die Montage der gesamten Achszählanlage übernimmt, ist der individuelle Einsatz des Schleifmittels eine Entscheidung, welche an jeder Montageposition getroffen wird. Eine zusätzliche Firma zu beauftragen, welche Hitachi bei der Montage begleitet, um den Schleifvorgang durchzuführen, würde wirtschaftlich einen zusätzlichen Aufwand erzeugen. Die Beauftragung einer zusätzlichen Firma zur Entfernung der Walzzeichen würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Zum anderen wäre das ohnehin schon eingeschränkte Baufeld durch einen zusätzlichen AN an der Belastungsgrenze. Dies führt nur zu Ausfallzeiten und zusätzlichen Kosten.
- 12.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA007-A1: Da die Hardware und Software der LST zur Stellwerkslogik passen muss, kann dies nur durch den Hersteller des ESTW´s erfolgen. Aus diesem Grund ist eine Änderung des AN wirtschaftlich nicht möglich, da somit die gesamte LST neu ausgeschrieben und beplant werden müsste. Ein Wechsel des AN würde somit erhebliche Zusatzkosten mit sich führen. // AO07: Ein Wechsel des AN ist nicht notwendig, da es sich bei der Anordnung lediglich um die Basis der Planunterlagen handelt. Wir ordnen an, das Hitachi mit dem von uns übergebenen Planungsstand die Erstellung der Planpakete PT2 beginnt und abschließt. Ein Wechsel des AN würde dazu führen, dass die bereits übergebenen PT2 Planpakete alle neu erstellt werden müssten. Des weiteren ist die Erstellung der PT2 bezogen auf die Stellwerkstechnik nur durch Firma Hitachi möglich. // MKA010-A1: Da Hitachi als LST-Montageteam bzw. als LST-Lieferant im Moment auf unserer Baustelle tätig ist, ergeben sich Synergieeffekte. Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen daher nicht sinnvoll. Da die Weichen bereits einige Jahre im Schotter liegen müsste eine Fremdfirma zuerst überprüfen, wo genau eine Anpassung erforderlich ist und könnte erst danach die passenden Komponenten bestellen. Dies würde höhere Kosten verursachen sowie mehr Zeit in Anspruch nehmen.
- 16.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 002-A1 - Da wir als AG die Modulgebäudeskizze im Vergleich zum beauftragten Zustand mehrfach angepasst haben, ist ein Wechsel des AN diesbezüglich nicht möglich. Die Erweiterung des Stellwerks mit einem zusätzlichen Stellwerksmodul und die dazugehöhrende Planung erzeugten beim Systemausrüster zusätzliche Kosten, welche nicht Bestandteil des Hauptvertrages sind und somit gesondert vergütet werden müssen. MKA 005-A1 - Diese Leistung wurde vom AG beauftragt, um die vorhandenen Möglichkeiten umzusetzen. Von einem Wechsel zu einem anderen AN wird in diesem Fall abgesehen, da wir nur die bestehende Planung anpassen um die bereits vorhandenen Ressourcen zu nutzen. AO 08 - Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, da die Signalbeaufirma Ihre eignenen Planungsgrundlagen inkl. der anschließenden Gewährleistung für die SW erstellt und die Verantwortung somit bei einem AN liegt. Der Wechsel des AN wäre mit einer erheblichen Verzögerung im Planungsablauf verbunden, welche im Nachgang zu weiteren Verzögerungen im Projektablauf führen würde. Dies zieht hohe Folgekosten in der Projektabwicklung nach sich.
- 30.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 025-A1 Da diese Verzug aufgrund Fehler Bereitstellung des Netzanschlusses erfolgt, hat der AN keine Möglichkeit den geplanten Ablauf zu verfolgen. Leistung wurde vom AG beauftragt, um die vorhandenen Möglichkeiten umzusetzen. Von einem Wechsel zu einem anderen AN wird in diesem Fall abgesehen, da wir nur die bestehende Planung anpassen um die bereits vorhandenen Ressourcen zu nutzen. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Risiken und Zusatzkosten erzeugen. Die Einzelleistung ist Bestandteil der Gesamten Errichtung der Außenanlage LST. Es müsste ein neuer Ausschreibungsprozess durchlaufen werden, welche die IBN der Strecke 4280 und 4000 unmöglich macht. Dies würde somit die Gesamtinbetriebnahme des StA1 stark gefährden.
- 08.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 14 - in Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Abnahmeprüfung der LST-Software setzt detaillierte Kenntnisse der projektspezifischen konfiguration der Anlagen vorraus. Daher ist es nur für dem Systemausrüster der Hardware möglich eine übergreifende Software für den Anwendungsfall zu erstellen. NT 15 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der AN die vollständige technische Ausrüstung der Strecke einschließlich der betroffenen signaltechnischen Elemente ausführt und somit über die erforderliche Anlagen- und Systemkenntnis verfügt. Da die Anlage derzeit noch nicht abgenommen bzw. übergeben wurde und sich weiterhin im Eigentum und Verantwortungsbereich des AN befindet, würde eine Bearbeitung durch einen anderen Auftragnehmer zu erheblichen Schnittstellen- und Gewährleistungsrisiken führen. Aus Gründen der Anlagenverantwortung und der Gewährleistung ist die Leistung daher ausschließlich durch die Firma Hitachi auszuführen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund der erforderlichen Einarbeitung in die bestehende Anlagentechnik und der zusätzlichen Schnittstellen zu erheblichen Koordinations- und Abstimmungsaufwänden führen. Dadurch wären zusätzliche Kosten sowie mögliche Verzögerungen und Risiken hinsichtlich der technischen Umsetzung und Gewährleistung zu erwarten
- 24.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 12 - Ein Wechsel des Auftragnehmers war aufgrund der kurzfristigen Erforderlichkeit der Leistung und der begrenzten verfügbaren Kapazitäten am Markt nicht möglich. Sowohl der Auftragnehmer der ursprünglichen Umfeldleistungen als auch der Auftraggeber waren grundsätzlich bestrebt, die erforderlichen Tiefbauleistungen als Subunternehmerleistung umzusetzen.Aufgrund des erforderlichen kurzfristigen Vorziehens der Leistung stand jedoch kein weiterer geeigneter Auftragnehmer mit den notwendigen Kapazitäten zur Verfügung, der die Arbeiten innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters hätte ausführen können. Eine Beauftragung eines alternativen Auftragnehmers war somit unter den gegebenen zeitlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen nicht realisierbar. Um den weiteren Bauablauf und insbesondere die termingerechte Aufstellung des Modulgebäudes sicherzustellen, wurde die betreffende Leistung daher aus dem ursprünglich vorgesehenen Leistungsumfang herausgelöst und separat vergeben. MKA 16 - Ein Wechsel des Auftragnehmers war aufgrund der kurzfristigen Erforderlichkeit der Leistung und der begrenzten verfügbaren Kapazitäten am Markt nicht möglich. Sowohl der Auftragnehmer der ursprünglichen Umfeldleistungen als auch der Auftraggeber waren grundsätzlich bestrebt, die erforderlichen Tiefbauleistungen als Subunternehmerleistung umzusetzen.Aufgrund des erforderlichen kurzfristigen Vorziehens der Leistung stand jedoch kein weiterer geeigneter Auftragnehmer mit den notwendigen Kapazitäten zur Verfügung, der die Arbeiten innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters hätte ausführen können. Eine Beauftragung eines alternativen Auftragnehmers war somit unter den gegebenen zeitlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen nicht realisierbar. Um den weiteren Bauablauf und insbesondere die termingerechte Aufstellung des Modulgebäudes sicherzustellen, wurde die betreffende Leistung daher aus dem ursprünglich vorgesehenen Leistungsumfang herausgelöst und separat vergeben. MKA 46 - Die beschriebenen Arbeiten können aus technischen und betrieblichen Gründen ausschließlich durch die bereits mit der Stellwerksanlage beauftragte Fachfirma ausgeführt werden. Das Auflegen und Umschalten der Kabel im Stellwerk erfordert detaillierte Kenntnisse der vorhandenen Stellwerkskonfiguration sowie der eingesetzten Hard- und Software und muss gemäß den geltenden technischen Vorgaben erfolgen. Eine zusätzliche Beauftragung einer nicht mit der Anlage vertrauten Fachfirma würde aufgrund der fehlenden Anlagenkenntnis und der notwendigen Abstimmung während der Sperrpause ein erhöhtes technisches und betriebliches Risiko darstellen. Dazu ist die gesamte Innen- und Außenanlage bis zur Inbetriebnahme und Übergabe an den ALV Eigentum von Hitachi und ein solcher Eingriff in die Hardware birgt ein zusätzliches Risiko. MKA 49 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die erforderlichen Nacharbeiten unmittelbar auf den bereits durch den bisherigen Auftragnehmer durchgeführten Konvertierungs- und Anpassungsarbeiten aufbauen. Aufgrund der komplexen projektspezifischen Topologie sowie der erforderlichen Kenntnisse der bestehenden Lenkpläne, der Konvertierungslogik und des bisherigen Bearbeitungsstands würde ein Auftragnehmerwechsel eine erneute Einarbeitung und technische Analyse des bereits bearbeiteten Datenbestands erfordern. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, da sich der neue Auftragnehmer zunächst umfassend in die bereits durchgeführte Konvertierung, die projektspezifischen Anpassungen sowie die komplexen topologischen Zusammenhänge einarbeiten müsste. Zudem wären eine erneute technische Analyse und Validierung des bestehenden Datenbestands sowie gegebenenfalls die Wiederholung bereits erbrachter Leistungen erforderlich, wodurch zusätzlicher Zeit- und Personalaufwand sowie erhöhte Risiken für Fehler und Verzögerungen entstehen würden. MKA 55 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht zweckmäßig, da die zusätzlichen Leistungen unmittelbar auf den bereits ausgeführten Montage-, Demontage-, Einstell- und Inbetriebnahmearbeiten des bisherigen Auftragnehmers aufbauen. Die erforderlichen Kenntnisse der bereits bearbeiteten Weichenantriebe, der örtlichen Einbausituation sowie der vorgenommenen Justier- und Anpassungsarbeiten sind für eine fachgerechte und sichere Fortführung der Arbeiten erforderlich. Da der AN noch Inhaber der eingebauten Elemente ist und somit auch in der Gewährleistung steht, gestalltet sich der Einsatz eines anderen AN als schwierig. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche zusätzliche Aufwände verursachen, da der neue Auftragnehmer sich zunächst in den bisherigen Ausführungsstand, die bereits vorgenommenen Einstellungen sowie die örtlichen Gegebenheiten einarbeiten und diese gegebenenfalls erneut überprüfen müsste. Darüber hinaus wären zusätzliche Abstimmungen, erneute Einmess-, Justier- und Abnahmeleistungen sowie ein erhöhter Koordinations- und Logistikaufwand erforderlich, wodurch zusätzliche Kosten und Verzögerungen bei der weiteren Ausführung entstehen könnten. Der Mehraufwand wurde bereits vorab durch den AN in der MKA 55 angezeigt

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH erhalten.

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- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=763b8487-79d7-45c5-9434-e9171d880b5f. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/grossprojekt-karlsruhe-basel-neubau-estw-a-kreuzacker-59ba8cf6
