# Glösinger und Freienohler Tunnel, Planungsleistungen

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Köln am 19.07.2023 vergeben, Zuschlag an BIEGE Glösinger und Freienohler Tunnel c/o DB Engineering & Consulting GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Glösinger und Freienohler Tunnel, Planungsleistungen
- Wo: Köln, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.07.2023 bis 01.07.2025
- Zuschlag an: BIEGE Glösinger und Freienohler Tunnel c/o DB Engineering & Consulting GmbH
- Zuschlag am: 19.07.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [BIEGE Glösinger und Freienohler Tunnel c/o DB Engineering & Consulting GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/biege-gloesinger-und-freienohler-tunnel-co-db-engineering-consulting-gmbh), Duisburg

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71320000-7
- CPV-Bezeichnung: [Planungsleistungen im Bauwesen](https://vergabeweiser.de/cpv/71320000-planungsleistungen-im-bauwesen)
- Bekanntmachungs-ID: 8039995c-c0e8-42a5-9b2d-417ea60f740c

## Verlauf

- 12.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die ursprünliche Beauftragung beinhaltet die Planung der Telekommunikationsanlagen (TK) sowie digitaler BOS-Funk (Funkanlagen für „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“) für den Glösinger und Freienohler Tunnel. Da die Bestandspläne veraltet sind muss geprüft werden ob diese mit der Örtlichkeit übereinstimmen. Es handelt sich hier um eine Leistung, die nicht durch den Hauptvertrag abgedeckt ist. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN jedoch zwingend zu vermeiden. Eine notwendige und zeitintensive Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel die gesamte Terminschiene gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren. ((MKA03(NT))
- 04.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 1 - Für die Fahrplanjahre 2024 bis 2027 ist eine Erstanmeldung zum mittelfristigen Kapazitätsmanagement gemäß Prozess "Optimierung Netzverbundprozess Fahren und Bauen" (alt: strategische Bauplanung) zwingend erforderlich. Diese Leistung wurde bislang für das Projekt nicht beauftragt. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN jedoch zwingend zu vermeiden. Eine notwendige Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel die fristgerechte Anmeldung für die o.g. Leistung und somit die gesamte Terminschiene (Sperrpausen) gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren. 2 - Für die Projekte Glösinger und Freienohler Tunnel ist die Erstellung von Rettungskonzepten auf Basis der EBA-Tunnelrichtlinie sowie Abstimmungen mit dm Notfallmanagement Eisenbanbetrieb zwingend erforderlich. Diese Leistung wurde bislang für das Projekt nicht beauftragt. Es wurden lediglich Sicherheitskonzepte für die beiden Tunnel angefertigt. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN jedoch zwingend zu vermeiden. Eine notwendige und zeitintensive Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel die gesamte Terminschiene gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren.
- 27.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA03- Die geforderten Änderungen des Entwurfs durch die Feuerwehr wurden im Rahmen eines Abstimmungstermins am 29.02.2024 und 15.03.2024 kommuniziert und am 02.04.2024 durch den AG angeordnet. Der Entwurf wurde bereits im Jahr 2018 erstellt. Ein Abschluss der Lph. 3+ ist am 26.01.2024 erfolgt. Der Redaktionsschluss für die Lph. 6 ist gemäß Vertragsterminplan ebenfalls am 26.01.2024 erfolgt. Die zusätzlichen Anforderungen des AG stellen somit eine zusätzliche Leistung gegenüber dem Hauptvertrag dar und sind separat zu vergüten.
- 27.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA03- Die geforderten Änderungen des Entwurfs durch die Feuerwehr wurden im Rahmen eines Abstimmungstermins am 29.02.2024 und 15.03.2024 kommuniziert und am 02.04.2024 durch den AG angeordnet. Der Entwurf wurde bereits im Jahr 2018 erstellt. Ein Abschluss der Lph. 3+ ist am 26.01.2024 erfolgt. Der Redaktionsschluss für die Lph. 6 ist gemäß Vertragsterminplan ebenfalls am 26.01.2024 erfolgt. Die zusätzlichen Anforderungen des AG stellen somit eine zusätzliche Leistung gegenüber dem Hauptvertrag dar und sind separat zu vergüten. MKA04- Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurde eine Planänderung beim EBA beantragt und vom EBA genehmigt. Aufgrund dieser Planänderung müssen Zusätzliche Leistungen von dem AN erbracht werden, die nicht in der bisherigen Planung enthalten sind. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN jedoch zwingend zu vermeiden. Eine notwendige und zeitintensive Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel die gesamte Terminschiene gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren.
- 06.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 3 - Die geforderten Änderungen des Entwurfs durch die Feuerwehr wurden im Rahmen eines Abstimmungstermins am 29.02.2024 und 15.03.2024 kommuniziert und am 02.04.2024 durch den AG angeordnet. Der Entwurf wurde bereits im Jahr 2018 erstellt. Ein Abschluss der Lph. 3+ ist am 26.01.2024 erfolgt. Der Redaktionsschluss für die Lph. 6 ist gemäß Vertragsterminplan ebenfalls am 26.01.2024 erfolgt. Die zusätzlichen Anforderungen des AG stellen somit eine zusätzliche Leistung gegenüber dem Hauptvertrag dar und sind separat zu vergüten.
- 06.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 3 - Die geforderten Änderungen des Entwurfs durch die Feuerwehr wurden im Rahmen eines Abstimmungstermins am 29.02.2024 und 15.03.2024 kommuniziert und am 02.04.2024 durch den AG angeordnet. Der Entwurf wurde bereits im Jahr 2018 erstellt. Ein Abschluss der Lph. 3+ ist am 26.01.2024 erfolgt. Der Redaktionsschluss für die Lph. 6 ist gemäß Vertragsterminplan ebenfalls am 26.01.2024 erfolgt. Die zusätzlichen Anforderungen des AG stellen somit eine zusätzliche Leistung gegenüber dem Hauptvertrag dar und sind separat zu vergüten. 4 - Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurde eine Planänderung beim EBA beantragt und vom EBA genehmigt. Aufgrund dieser Planänderung müssen Zusätzliche Leistungen von dem AN erbracht werden, die nicht in der bisherigen Planung enthalten sind. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN jedoch zwingend zu vermeiden. Eine notwendige und zeitintensive Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel die gesamte Terminschiene gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT11L1) Am 21.11.2024 wurde die Notwendigkeit der Zuarbeit der entsprechenden Kapitel der Umweltplanung auf Grundlage der vorliegenden Umweltplanung LPh 3+4 und des Planfeststellungsbeschlusses kommuniziert und am 05.12.2024 angeordnet. Diese Leistung wurde bislang für das Projekt nicht beauftragt. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN jedoch zwingend zu vermeiden. Eine notwendige Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel die fristgerechte Anmeldung für die o.g. Leistung und somit die gesamte Terminschiene (Sperrpausen) gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT9L2) Am 07.03.2024 wurde die Notwendigkeit einer Neuerstellung des Spreng- und Immissionstechnischen Gutachtens kommuniziert und dieses am 04.07.2024 an den AN als Grundlage für die weitere Planung übergeben. Am 07.11.2024 wurden die aus dem Gutachten resultierenden Prüfleistungen der Planung angeordnet. Die Begleitung und Zuarbeit zu einem neuen Sprenggutachten ist nicht Gegenstand des Ingenieurvertrages und somit eine Zusatzleistung. Diese Leistung wurde bislang für das Projekt nicht beauftragt. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN jedoch zwingend zu vermeiden. Eine notwendige Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel die fristgerechte Anmeldung für die o.g. Leistung und somit die gesamte Terminschiene (Sperrpausen) gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT12L2) Am 21.11.2024 wurde die Notwendigkeit der Erstellung einer Gefährdungsanalyse im Rahmen eines Abstimmungstermins zur Baubeschreibung kommuniziert und am 05.12.2024 angeordnet. Eine Gefährdungsanalyse und RIMINI-Analyse für die Durchführung der Erneuerung Freienohler Tunnel ist zwingend erforderlich und den Ausschreibungsunterlagen beizulegen. Diese Leistung wurde bislang für das Projekt nicht beauftragt. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN jedoch zwingend zu vermeiden. Eine notwendige Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel die fristgerechte Anmeldung für die o.g. Leistung und somit die gesamte Terminschiene (Sperrpausen) gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT11L2) Am 21.11.2024 wurde die Notwendigkeit der Zuarbeit der entsprechenden Kapitel der Umweltplanung auf Grundlage der vorliegenden Umweltplanung LPh 3+4 und des Planfeststellungsbeschlusses kommuniziert und am 05.12.2024 angeordnet. Diese Leistung wurde bislang für das Projekt nicht beauftragt. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN jedoch zwingend zu vermeiden. Eine notwendige Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel die fristgerechte Anmeldung für die o.g. Leistung und somit die gesamte Terminschiene (Sperrpausen) gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT12L1) Am 21.11.2024 wurde die Notwendigkeit der Erstellung einer Gefährdungsanalyse im Rahmen eines Abstimmungstermins zur Baubeschreibung kommuniziert und am 05.12.2024 angeordnet. Eine Gefährdungsanalyse und RIMINI-Analyse für die Durchführung der Erneuerung Glösinger Tunnel ist zwingend erforderlich und den Ausschreibungsunterlagen beizulegen. Diese Leistung wurde bislang für das Projekt nicht beauftragt. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN jedoch zwingend zu vermeiden. Eine notwendige Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel die fristgerechte Anmeldung für die o.g. Leistung und somit die gesamte Terminschiene (Sperrpausen) gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT7L1)Die Umplanung der Portalwände wurde in der 16. Planungssitzung am 18.06.2024 kommuniziert und am 09.10.2024 angeordnet. Das Vorhaben vereinfacht die Bauausführung durch eine Raumfuge zwischen Tunnelschale und Portalwand, die konstruktiv entkoppelt und Zwangsbeanspruchungen reduziert. Dies erleichtert Schalungs- und Bewehrungsarbeiten. Diese Leistung wurde bislang für das Projekt nicht beauftragt. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN jedoch zwingend zu vermeiden. Eine notwendige Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel die fristgerechte Anmeldung für die o.g. Leistung und somit die gesamte Terminschiene (Sperrpausen) gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT9L1) Am 07.03.2024 wurde die Notwendigkeit einer Neuerstellung des Spreng- und Immissionstechnischen Gutachtens kommuniziert und dieses am 04.07.2024 an den AN als Grundlage für die weitere Planung übergeben. Am 07.11.2024 wurden die aus dem Gutachten resultierenden Prüfleistungen der Planung angeordnet. Die Begleitung und Zuarbeit zu einem neuen Sprenggutachten ist nicht Gegenstand des Ingenieurvertrages und somit eine Zusatzleistung. Diese Leistung wurde bislang für das Projekt nicht beauftragt. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN jedoch zwingend zu vermeiden. Eine notwendige Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel die fristgerechte Anmeldung für die o.g. Leistung und somit die gesamte Terminschiene (Sperrpausen) gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT10L2) Am 13.08.2024 wurde festgelegt, dass die Anschlagwand am Freienohler Tunnel (Südportal) in Teilbereichen als permanentes Bauwerk geplant und ausgeschrieben werden soll. Grund hierfür ist eine Optimierung/ Anpassung der Geländegeometrie und der Baustrasse. Diese Leistung wurde bislang für das Projekt nicht beauftragt. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN jedoch zwingend zu vermeiden. Eine notwendige Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel die fristgerechte Anmeldung für die o.g. Leistung und somit die gesamte Terminschiene (Sperrpausen) gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren.
- 04.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 07: Die Umplanung der Portalwände wurde in der 16. Planungssitzung am 18.06.2024 kommuniziert und am 09.10.2024 angeordnet. Das Vorhaben vereinfacht die Bauausführung durch eine Raumfuge zwischen Tunnelschale und Portalwand, die konstruktiv entkoppelt und Zwangsbeanspruchungen reduziert. Dies erleichtert Schalungs- und Bewehrungsarbeiten. Diese Leistung wurde bislang für das Projekt nicht beauftragt. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN jedoch zwingend zu vermeiden. Eine notwendige Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel die fristgerechte Anmeldung für die o.g. Leistung und somit die gesamte Terminschiene (Sperrpausen) gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren.
- 10.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 13 L2) Am 07.02.2025 wurde dem AN aufgrund der aus den Zusatzerkundungen gewonnenen Erkenntnissen die Notwendigkeit zur Überprüfung und Anpassung der Planung und Ausschreibungsunterlagen sowie zur Überprüfung der Genehmigungsstatiken kommuniziert und am 10.03.2025 angeordnet. Eine Überprüfung, Anpassung der bisherigen Planung beziehungsweise der Genehmigungsstatiken ist für die nachgelagerte Ausschreibung und den Projekterfolg zwingend erforderlich. Diese Leistung wurde bislang für das Projekt nicht beauftragt. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN jedoch zwingend zu vermeiden. Eine notwendige Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel die fristgerechte Anmeldung für die o.g. Leistung und somit die gesamte Terminschiene (Sperrpausen) gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren.
- 10.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 13 L1) Am 07.02.2025 wurde dem AN aufgrund der aus den Zusatzerkundungen gewonnenen Erkenntnissen die Notwendigkeit zur Überprüfung und Anpassung der Planung und Ausschreibungsunterlagen sowie zur Überprüfung der Genehmigungsstatiken kommuniziert und am 10.03.2025 angeordnet. Eine Überprüfung, Anpassung der bisherigen Planung beziehungsweise der Genehmigungsstatiken ist für die nachgelagerte Ausschreibung und den Projekterfolg zwingend erforderlich. Diese Leistung wurde bislang für das Projekt nicht beauftragt. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN jedoch zwingend zu vermeiden. Eine notwendige Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel die fristgerechte Anmeldung für die o.g. Leistung und somit die gesamte Terminschiene (Sperrpausen) gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren.
- 25.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 5 - Die Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen Glösinger Tunnel infolge Regelwerksfortschreibungen und Anpassung der Entwässerung aufgrund EBA-Fachinformationen ist Aufgrund der geänderten Richtlinien ist die Anpassung der Planung notwendig um die ursprüngliche Vertragliche Leistung zu erfüllen.
- 20.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 17: Eine Überprüfung und Anpassung der bisherigen Planung ist für die nachgelagerte Ausschreibung und den Projekterfolg zwingend erforderlich. Diese Leistung wurde bislang für das Projekt nicht beauftragt.
- 22.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 17: Eine Überprüfung und Anpassung der bisherigen Planung ist für die nachgelagerte Ausschreibung und den Projekterfolg zwingend erforderlich. Diese Leistung wurde bislang für das Projekt nicht beauftragt.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BIEGE Glösinger und Freienohler Tunnel c/o DB Engineering & Consulting GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=fdeca1d9-02b2-4447-b09b-a6f23fb5ddfc. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/gloesinger-und-freienohler-tunnel-planungsleistungen-a187a03a
