# Gerüstarbeiten

Zuschlag erteilt

Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) hat den Auftrag für Gerüstbau in Berlin am 25.09.2023 vergeben, Zuschlag an SBP2 Gerüstbau GmbH.

- Auftraggeber: [Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/land-berlin-silb-sondervermoegen-immobilien-des-landes-berlin-vertreten-durch-die-bim)
- Was: Gerüstbau: Gerüstarbeiten
- Wo: Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.02.2024 bis 01.01.2026
- Zuschlag an: SBP2 Gerüstbau GmbH
- Zuschlag am: 25.09.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [SBP2 Gerüstbau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/sbp2-geruestbau-gmbh), Berlin

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Landes Berlin
- CPV-Code: 45262100-2
- CPV-Bezeichnung: [Gerüstarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45262100-geruestarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 42f5a640-477a-4b44-8068-9a936218944f

## Verlauf

- 31.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Nachtragsleistung umfasst die Ergänzung der vollständigen Nordfassade um eine Plane. Die Nachrüstung Plane hin zur Straßenseite ist nötig, da die Verwendung nur von Staubschutznetzen ein Konfliktrisiko darstellt, da eine Beeinträchtigung sowohl von öffentlichem Raum als auch Privateigentum nicht auszuschließen ist. Im Hauptauftrag ist dieses noch nicht berücksichtig, weil zum Zeitpunkt der Ausschreibung das Erfordernis nicht absehbar war.
- 09.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß § 22 EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A ist der Nachtrag ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da die Auftragsänderung einen unmittelbaren Zusammenhang zum Hauptauftrag aufweist und ein Wechsel des Auftragsnehmer aus technischen Gründen nicht erfolgen kann.
- 24.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß § 22 EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A ist der Nachtrag ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da die Auftragsänderung einen unmittelbaren Zusammenhang zum Hauptauftrag aufweist und ein Wechsel des Auftragsnehmer aus technischen Gründen nicht erfolgen kann.
- 20.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß § 22 Absatz 2 Nr. 3 EU VOB/A ist der Nachtrag zulässig. Mit den zusätzlichen Leistungen wird der Gesamtcharakter des Auftrages nicht verändert.
- 19.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A ist der Nachtrag ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da die Auftragsänderung einen unmittelbaren Zusammenhang zum Hauptauftrag aufweist und ein Wechsel des Auftragsnehmer aus technischen Gründen nicht erfolgen kann. Die Leistungen greifen direkt in die bereits beauftragten Leistungen der Gerüstbauarbeiten ein.
- 10.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A ist der Nachtrag ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da die Auftragsänderung einen unmittelbaren Zusammenhang zum Hauptauftrag aufweist und ein Wechsel des Auftragsnehmer aus technischen Gründen nicht erfolgen kann. Grund dafür ist, dass die benötigte Gerüsterweiterung auf das bereits vorhandene Gerüst des AN aufsetzt.
- 30.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A ist der Nachtrag ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da die Auftragsänderung einen unmittelbaren Zusammenhang zum Hauptauftrag aufweist und ein Wechsel des Auftragsnehmer aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann. Bei Ausschreibung der Leistung würde es zu erheblichen Schwierigkeiten, u.a. zu Zusatzkosten für Auf- und Abbau und zusätzlichen Bauverzögerungen kommen.
- 04.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A ist der Nachtrag ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da die Auftragsänderung einen unmittelbaren Zusammenhang zum Hauptauftrag aufweist und ein Wechsel des Auftragsnehmer aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann. Bei Ausschreibung der Leistung würde es zu erheblichen Schwierigkeiten, u.a. zu Zusatzkosten für Auf- und Abbau und zusätzlichen Bauverzögerungen kommen.
- 16.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A ist der Nachtrag ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da die Auftragsänderung einen unmittelbaren Zusammenhang zum Hauptauftrag aufweist und ein Wechsel des Auftragsnehmer aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann. Bei Ausschreibung der Leistung würde es zu erheblichen Schwierigkeiten, u.a. zu Zusatzkosten für Auf- und Abbau und zusätzlichen Bauverzögerungen kommen.
- 09.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A ist der Nachtrag ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da die Auftragsänderung einen unmittelbaren Zusammenhang zum Hauptauftrag aufweist und ein Wechsel des Auftragsnehmer aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann. Bei Ausschreibung der Leistung würde es zu erheblichen Schwierigkeiten, u.a. zu Zusatzkosten für Auf- und Abbau und zusätzlichen Bauverzögerungen kommen.
- 27.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen einer Baustellenbegehung durch die BG BAU wurde auf zusätzliche sicherheitsrelevante Anforderungen am bestehenden Gerüst hingewiesen. Bei Vergabe des Hauptauftrages war da der konkrete, rechtsverbindliche Umfang und die exakten technischen Spezifikationen (wie die genauen Maße des Fassadenabstands von über 30 cm an bestimmten Stellen) noch nicht bekannt, da er erst durch die offizielle Begehung und Anordnung der BG BAU final definiert werden konnten. Die Maßnahmen sind zur Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzrichtlinien zwingend erforderlich. Einsparungsmöglichkeiten bestehen nicht, da es sich um bindende Sicherheitsvorgaben handelt.
- 04.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A ist der Nachtrag ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da die Auftragsänderung einen unmittelbaren Zusammenhang zum Hauptauftrag aufweist und ein Wechsel des Auftragsnehmer aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann. Bei Ausschreibung der Leistung würde es zu erheblichen Schwierigkeiten, u.a. zu Zusatzkosten für Auf- und Abbau und zusätzlichen Bauverzögerungen kommen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat SBP2 Gerüstbau GmbH erhalten.

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- [Öffentliche Ausschreibungen in Berlin](https://vergabeweiser.de/region/berlin): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/land-berlin-silb-sondervermoegen-immobilien-des-landes-berlin-vertreten-durch-die-bim): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=7554c9cd-d349-4b25-8b4d-d838c6d87e65. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/geruestarbeiten-5ccea871
