# Generalsanierung Str. 5830, Passau - Obertraubling, Erneuerung der Oberleitungsanlage in 6 Losen

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Plattling am 12.08.2025 vergeben, Zuschlag an EUROPTEN Deutschland GmbH.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Generalsanierung Str. 5830, Passau - Obertraubling, Erneuerung der Oberleitungsanlage in 6 Losen
- Wo: Plattling, Landkreis Deggendorf, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 18.08.2025 bis 31.12.2027
- Zuschlag an: EUROPTEN Deutschland GmbH
- Zuschlag am: 12.08.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [EUROPTEN Deutschland GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/europten-deutschland-gmbh), Berlin

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234160-5
- CPV-Bezeichnung: [Fahrleitungsbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234160-fahrleitungsbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 0f7de75e-2809-41cb-9651-d6a026586701

## Verlauf

- 28.08.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 10.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1 - Die zusätzlichen Leistungen ergänzen unmittelbar die an den AN beauftragten bisherigen Planungsleistungen, welche auf projektspezifischen Bemessungsannahmen, Randbedingungen und planerischen Systementschiedungen, welche im Verlauf der Planung entwickelt, abgestimmt und fortgeschrieben wurden und daher regelmäßig nicht vollständig aus Einzelunterlagen rekonstruiebar sind, beruhen. Ein zusätzlicher AN würde eine erneute fachliche Verantwortung für diese Inhalte erfordern und allenfalls negative Auswikrungen auf das in sich egschlossene technsiche Gesamtystem haben. Ebenso basieren laufende Abstimmungen mit Dritten (AG, Prüfer, Behörden, Betreiber) auf einem etablierten technischen Konzept, womit ein Wechsel auch Neubewertungen, erneute Nachweise und ggf. erneute Freigaben erzeugen würde.
- 28.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht sinnvoll, weil die Vorschachtungsleistung bereits speziell auf die vorhandene Planung und die Anforderungen der Kampfmittelsondierung abgestimmt ist. Die Tiefe der Löcher und die Ausführung müssen genau zu den vorgesehenen Kabelschlitzwänden passen, damit die Sondierung überhaupt wieder durchgeführt werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die bestehenden Gegebenheiten, Planungen und Abläufe einarbeiten, was zu Verzögerungen und möglichen Fehlern führen kann. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Ausführung nicht exakt den bereits abgestimmten technischen Vorgaben entspricht, wodurch die Funktionsfähigkeit der Kampfmittelsondierung beeinträchtigt werden könnte.
- 02.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 002 Da sich der aktuelle AN bereits wesentlich mit den Plänen für diesen Bahnhof befasst hat, ist ein Wechsel des AN nicht möglich. Denn beim Wechsel des AN müssten die bereits entwickelten Pläne überarbeitet werden und durch die erneute Einarbeitung können Fehler entstehen, welche leicht durch den derzeitigen, in der Materie eingeweihten AN vermiden werden können.
- 09.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 003 Da der aktuelle AN bereits um das Vorschachten kümmert, ist ein Wechsel aus koordinativen Aspekten nicht sinnvoll. Der zusätzliche Mehraufwand aus einem solchen Wechsel steht in keinem Verhältnis zur erbringenden Leistung. AO 021 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Leistungen unmittelbar in den laufenden Bauablauf integriert sind und in direktem Zusammenhang mit bereits ausgeführten Arbeiten stehen. Ein zusätzlicher Auftragnehmer würde zu Schnittstellenproblemen, erhöhtem Koordinationsaufwand und möglichen Verzögerungen führen. Zudem ist der bestehende Auftragnehmer mit den örtlichen Gegebenheiten sowie den naturschutzfachlichen Anforderungen bereits vertraut, wodurch eine kurzfristige und fachgerechte Umsetzung gewährleistet ist.
- 04.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 020 Die Leistungen zur Baufeldfreimachung für die Mastgründungen sowie zum Aus- und Wiedereinbau des GFK-Kabeltrogs sind technisch und zeitlich unmittelbar miteinander verknüpft und erfordern eine durchgängige, abgestimmte Ausführung. Der bestehende Auftragnehmer verfügt über detaillierte Kenntnisse der tatsächlichen Lage und Beschaffenheit der im Kabeltrog geführten Leitungen sowie der örtlichen Randbedingungen, die im Zuge der bisherigen Bauausführung gewonnen wurden und für die schadensfreie Fortführung der Arbeiten zwingend erforderlich sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen Schnittstellenrisiken zwischen Gründung und Kabeltrasse, zu möglichen Lage- und Höhenabweichungen sowie zu einem erhöhten Risiko von Kabelbeschädigungen führen. Zudem wären Informationsverluste bei Vermessung und Dokumentation zu erwarten. Aus technischer Sicht können die Leistungen daher nur durch den derzeitigen Auftragnehmer fortgeführt werden.
- 06.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 011 Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten führen, da sich der neue Auftragnehmer zunächst in alle Unterlagen, Abläufe und Sicherheitsvorgaben einarbeiten muss. Dadurch entstehen Verzögerungen und zusätzlicher Abstimmungsaufwand. Außerdem müssen Arbeitsprozesse, Personal, Geräte und Logistik neu organisiert werden. Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen wie Asbest, Schwermetallen und PAK ist das besonders aufwendig. Es besteht zudem die Gefahr von Fehlern oder Missverständnissen an den Schnittstellen. Insgesamt führen diese Punkte zu Mehrkosten und einem erhöhten Risiko im Ablauf.
- 06.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 012 Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten führen, da sich der neue Auftragnehmer zunächst in alle Unterlagen, Abläufe und Sicherheitsvorgaben einarbeiten muss. Dadurch entstehen Verzögerungen und zusätzlicher Abstimmungsaufwand. Außerdem müssen Arbeitsprozesse, Personal, Geräte und Logistik neu organisiert werden. Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen wie Asbest, Schwermetallen und PAK ist das besonders aufwendig. Es besteht zudem die Gefahr von Fehlern oder Missverständnissen an den Schnittstellen. Insgesamt führen diese Punkte zu Mehrkosten und einem erhöhten Risiko im Ablauf.
- 06.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 016 Die Baustelle ist durch parallele Arbeiten verschiedener Vertragsfirmen und das Zusammenspiel verschiedener Gewerke, die nahtlos ineinandergreifen müssen, gekennzeichnet. Der AN ist mit den Vor- bzw. Suchschachtungen in diesem Bereich betraut und verfügt daher über die Kenntnisse die zusätz. Leistungen auszuführen. Die BE-Flächen im Bereich sind vollständig durch den AN ausgenutzt/abgestimmt. Der AN ist in die technischen/strukturellen Unterlagen und Vorgänge für diesen Bereich eingearbeitet und mit den örtlichen Gegebenheiten/Abläufen vertraut. Aus technischer Sicht ist es sinnvoller, den ursprüngl. AN beizubehalten, um Termintreue, Qualität und eine nahtlose Integration der zusätz. Leistungen in die beauftragten Leistungen des AN sowie den Gesamtbauablaufplan zu gewährleisten. Ein Austausch würde hohe Risiken für Verzögerungen sowie Verantwortungs- und Koordinationsprobleme mit sich bringen.
- 09.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 019 Die Baustelle ist durch parallele Arbeiten verschiedener Vertragsfirmen und das Zusammenspiel verschiedener Gewerke, die nahtlos ineinandergreifen müssen, gekennzeichnet. Der AN ist mit der Ausführungsplanung für die OLAMasten im Rahmen der Projekts betraut und verfügt daher über die Kenntnisse die zusätz. Leistungen zu erbringen. Der AN ist in die technischen/strukturellen Unterlagen und Vorgänge für diesen Bereich eingearbeitet und mit den örtlichen Gegebenheiten/Abläufen vertraut. Aus technischer Sicht ist es sinnvoller, den ursprüngl. AN beizubehalten, um Termintreue, Qualität und eine nahtlose Integration der zusätz. Leistungen in die beauftragten Leistungen des AN sowie den Gesamtbauablaufplan zu gewährleisten.
- 29.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO004: Der Rückbau der OLA-Masten sowie der asbest-, schwermetall- und PAK-belasteten Bauteile ist direkt mit den Rückbauarbeiten und der bestehenden Baustellenlogistik verbunden. Die Arbeiten betreffen dieselben Masten und Fundamente und müssen einheitlich nach den Ergebnissen der Schadstoffuntersuchung sowie unter Beachtung der geltenden Vorschriften, insbesondere TRGS und DGUV, und unter Berücksichtigung des Sanierungskonzeptes ausgeführt werden. Eine Vergabe an einen anderen AN würde zusätzliche Schnittstellen und einen hohen Abstimmungsaufwand verursachen. Zudem könnten Probleme beim Arbeitsschutz, beim Umgang mit den Schadstoffen, beim Transport sowie in der Baustellenorganisation entstehen. Da Rückbau, Verpackung und Transport technisch eng zusammenhängen, würde ein weiterer AN den Bauablauf deutlich erschweren und Risiken im Umgang mit den Schadstoffen, beim Transport sowie in der Baustellenorgansisation entstehen. Rückbau, Verpackung und Transport hängen technisch zusammen.// AO025: Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich bzw. sinnvoll, da der AN bereits auf der Baustelle im Bereich der Baugruben seine vertraglich geschuldeten Leistungen erbringt und dementsprechend Personal und die geforderten Bretter für die zusätzlich Leistung vorhält. Die seitens dem AG zur Verfügung gestellten BE-Flächen für die Baugruben sind allesamt durch den AN ausgenutzt bzw. mit diesem abgestimmt. Der AN befindet sich regelmäßig im Bereich der Baugruben und ist die zusätzliche Leistung daher komplett - auch bei zeitweiser Entfernung und Wiederherstellung der Ausstiegshilfen aufgrund des Bauablaufs - mit seinen vertraglichen Leistungen kombinierbar und auch kontrollierbar. Ein anderer AN müsste regelmäßig Nachschau halten um eine lückenlose Erfüllung der zusätzlichen Leistung zu gewährleisten. Ein Wechsel bzw. die Hinzunahme eines anderen AN hätte größere finanzielle Auswirkungen als der finanzielle Leistungsumfang an sich.
- 01.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 039 (12) - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Mastenerdung ist Bestandteil des Rückleitungs- und Erdungssystems, das der Auftragnehmer im selben Streckenabschnitt aufgrund des Hauptvertrages selbst herstellt und verändert. Ein zweiter Auftragnehmer würde in eine Anlage eingreifen, die der ursprüngliche Auftragnehmer parallel umbaut. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Erdungsanlage ist danach nicht mehr eindeutig einem Auftragnehmer zuzuordnen.
- 01.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 008_Ü - Aufgrund unvorhersehbarer örtlicher Gegebenheiten im Baugrund kommt es vorkommen, dass die Endtiefe der Rammrohre bzw. die Schlagzahlen nicht erreicht werden. Der AN ist mit den Gründungsmaßnahmen der OLA-Masten beauftragt, womit die zusätz. Leistungen in engem Zusammenhang stehen bzw. eine wesentliche Grundlage für die Erfüllung der (weiteren) vertraglich geschuldeten Leistungen bilden. Der AN ist mit den technischen bzw. projektspezifischen Vorgängen sowie Planungen und örtlichen Gegebenheiten und Abläufen vertraut, verfügt über Fachpersonal in diesem Bereich und werden alle vorhandenen BE-Flächen bereits vollständig durch diesen ausgenutzt. Um einen reibungslosen Bauablauf und eine effiziente Durchführung der Gründungsmaßnahmen zu gewährleisten, ist die Hinzunahme eines weiteren AN aus technischer Sicht nicht möglich. Die Leistungen sind miteinander kombinierbar bzw. bilden eine Einheit im Rahmen der Gründungsmaßnahmen und handelt es sich um Einzelfallentscheidungen je Gründung.
- 01.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 003 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Arbeiten unmittelbar an den bereits durch den bestehenden Auftragnehmer eingerichteten und laufenden Rückbauprozess der Fahrleitungsanlage anschließen. Für die Durchführung sind spezifische Kenntnisse der örtlichen Anlagenverhältnisse, des aktuellen Bauzustands sowie der bereits umgesetzten Sicherungs- und Rückbaumaßnahmen erforderlich. Aufgrund der sehr kurzen Vorlaufzeit zwischen Anordnung und Ausführung besteht keine Möglichkeit, einen anderen Auftragnehmer in die technischen Randbedingungen einzuweisen, die erforderlichen Ressourcen bereitzustellen und die Arbeiten rechtzeitig zu koordinieren.
- 01.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 007_Ü - Der AN ist mit den Gründungsmaßnahmen der OLA-Masten beauftragt, wofür die zusätz. Leistungen eine wesentliche Grundlage bilden. Aufgrund geänderter Umstände im Bauablauf können und wurden die zusätz. Leistungen nicht durch die bisher damit beauftragte Firma erbracht werden. Um einen reibungslosen Bauablauf und eine effiziente Durchführung der Gründungsmaßnahmen zu gewährleisten, ist die Hinzunahme eines weiteren AN aus technischer Sicht nicht möglich. Eine Vergabe an einen anderen AN ist auch deshalb nicht möglich, da der AN bereits auf der Baustelle und genau dort - im Bereich der Mastgründungen - seine vertraglich geschuldeten Leistungen erbringt. Dementsprechend ist der AN in die technischen sowie projektspezifischen Unterlagen, Anforderungen und Vorgänge eingearbeitet, sowie mit den örtlichen Gegebenheiten und Abläufen vertraut. Die Leistungen sind miteinander kombinierbar und macht es keinen Sinn bzw. ist aus technischer Sicht nicht möglich, einen anderen AN damit zu beauftragen.
- 09.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 7 (31) - Der Ausbau der bestehenden Kabelführungssysteme sowie die provisorische Sicherung der Kabel stehen in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Herstellung der Mastgründungen. Die Arbeiten müssen unmittelbar auf den Bauablauf abgestimmt und abschnittsweise durchgeführt werden. Eine Trennung der Leistungen zwischen verschiedenen Auftragnehmern ist technisch nicht sinnvoll, da die Baufeldfreimachung und die Gründungsarbeiten ineinandergreifen und eine durchgängige Koordination vor Ort erfordern. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen, einen erhöhten Koordinierungsaufwand sowie Terminverschiebungen verursachen. Die Arbeiten zur Baufeldfreimachung müssen unmittelbar vor den Gründungsarbeiten und in enger Abstimmung mit diesen erfolgen. Der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers würde den Bauablauf erheblich beeinträchtigen, Stillstandszeiten verursachen und das Risiko von Terminverzug sowie Mehrkosten deutlich erhöhen. 9 (36) - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der schichtweise Abtrag in 10-cm-Lagen unmittelbar in den Herstellungsvorgang der Rammpfahlgründung für Aufsetzmaste (OZ 2.3) eingebunden ist. Die Begutachtung erfolgt an denselben Standorten, im selben Arbeitsschritt und unmittelbar vor bzw. während des Einbringens der Rammpfähle. Abtrag und Gründungsherstellung bilden damit einen technisch zusammenhängenden Arbeitsablauf, der nur mit einem einheitlichen Geräte- und Personaleinsatz durchgeführt werden kann. Eine Aufteilung auf einen weiteren Auftragnehmer würde den Arbeitsablauf an jedem Standort unterbrechen und die technische Verantwortung für die Gründungsleistung aufspalten. 10 (23) - Die Vergabe an einen Dritten ist technisch unzweckmäßig und wirtschaftlich nicht sinnvoll. Da die Flächennutzung unmittelbar mit dem Erfolg der OLA-Arbeiten verknüpft ist, birgt die Vergabe an einen Dritten das Risiko einer Bauzeitverlängerung aufgrund von zusätzlichen Abstimmungen (Schnittstellen) und des Risikos, dass die vorbereiteten Flächen nicht für den vorgesehen Zweck geeignet sein könnten. Auch wirtschaftlich ist die Vergabe an einen Dritten nicht sinnvoll: Ein anderer AN müsste für die Herrichtung der Flächen eigenes Personal und Gerät an- und abtransportieren. Der bereits gebundene OLA-AN ist bereits vor Ort und kann die Flächen im Zuge der Herrichtung der anderen BE-Flächen mit seinem vorhandenen Maschinenpark und Personal nach seinen Erfordernissen herstellen. Aus diesem Grunde ist die Vergabe an den bereits beauftragen AN sowohl technisch als auch wirtschaftlich alternativlos.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat EUROPTEN Deutschland GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=7ddb6091-c9f3-4318-aad3-842fb0be3ce0. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/generalsanierung-str-5830-passau-obertraubling-erneuerung-der-eebd3c28
