# Generalsanierung HLK Köln-W’tal-Hagen (Bauleistung)

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Nordrhein-Westfalen am 07.06.2025 vergeben, Zuschlag an BIEGE HLK Köln - Hagen c/o Schweerbau GmbH & Co. KG.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Generalsanierung HLK Köln-W’tal-Hagen (Bauleistung)
- Wo: Nordrhein-Westfalen, Wuppertal
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 29.05.2025 bis 30.12.2026
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: BIEGE HLK Köln - Hagen c/o Schweerbau GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 07.06.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [BIEGE HLK Köln - Hagen c/o Schweerbau GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/biege-hlk-koeln-hagen-co-schweerbau-gmbh-co-kg), Stadthagen

## 2 Lose

- Los 1: Los 1 : Strecke 2730 Köln-Mülheim – Haan Gruiten · [BIEGE HLK Köln - Hagen c/o Schweerbau GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/biege-hlk-koeln-hagen-co-schweerbau-gmbh-co-kg), Stadthagen
- Los 2: Los 2:Strecke 2550 Haan Gruiten – Hagen-Haspe · nicht veröffentlicht

## Leistungsumfang

Gemäß dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist es Ziel, dass bis 2030 über 4.000 km des deutschen Streckennetzes im Rahmen von Generalsanierungen zu einem Hochleistungsnetz ausgebaut werden sollen, um dadurch die Störanfälligkeit des Netzes zu verringern, die Leistungsfähigkeit des Netzes zu verbessern und zukünftige verkehrliche Einschränkungen durch Baumaßnahmen zu vermindern. Im Rahmen der Generalsanierung des Hochleistungskorridors Hagen-Wuppertal-Köln werden auf den beiden Streckenabschnitten Strecke 2730 zwischen Köln-Mülheim und Haan Gruiten und Strecke 2550 zwischen Haan Gruiten und Hagen-Haspe die dringend benötigten Erneuerungsmaßnahmen gebündelt und zeitgleich durchgeführt. Dabei werden unter anderem Gleise und Weichen und Kabelkanäle neu errichtet. Darüber hinaus finden Maßnahmen zum Neubau für Telekommunikationsanlagen und des konstruktiven Ingenieurbaus im Bereich der Verkehrsstationen, Durchlässe und Schallschutzwände sowie Durcharbeitungen von Gleisen in der Instandhaltung statt. Zudem werden neue Lärmschutzwände errichtet und an den an der Strecke liegenden Verkehrsstationen Bahnsteige und Bahnsteigdächer erneuert, Personenunter- und -überführungen gebaut sowie Maßnahmen an Empfangsgebäuden vorgenommen. In dem vorliegenden Vergabevorgang sollen die für die Generalsanierung des Streckenabschnitts Köln-Wuppertal-Hagen benötigten Bauleistungen in zwei Bauabschnitten/Losen ausgeschrieben werden: Vergabelos 1: Strecke 2730 Köln-Mülheim – Haan Gruiten Vergabelos 2: Strecke 2550 Haan Gruiten – Hagen-Haspe

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 949502e2-2515-4763-9e23-062f836e4b31

## Verlauf

- 31.10.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 11.06.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 14.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Da die Hauptvertragsleistung des ursprünglichen Auftragnehmers (AN) den Einbau der Winkelführunsplatten vorsieht, würde ein Wechsel des AN die Gewährleistung sowie das Mängelmanagement deutlich erschweren. Ein Wechsel des AN würde eine erneute Ausschreibung der Leistung mit in dieser Zeit andauerndem Baustopp der bereits vergebenen Leistungen bedeuten. Eine fristgerechte IBN wäre nicht mehr möglich.
- 14.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände
- 14.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Da die Hauptvertragsleistung des ursprünglichen Auftragnehmers (AN) den Einbau der Winkelführunsplatten vorsieht, würde ein Wechsel des AN die Gewährleistung sowie das Mängelmanagement deutlich erschweren. Ein Wechsel des AN würde eine erneute Ausschreibung der Leistung mit in dieser Zeit andauerndem Baustopp der bereits vergebenen Leistungen bedeuten. Eine fristgerechte IBN wäre nicht mehr möglich.
- 21.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Es ist erforderlich die Schutzabdeckung auf Bauwerken herzurichten, um auf den ECJs arbeiten zu können. Die Fahrer auf der Bundesautobahn eins und drei sind durch fallenede Gägenstände von der Baustelle gefährdet.
- 04.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 6 - Das Leistungs-Soll des ursprünglichen Vertrages wird ohne die zusätzliche Leistung nicht erreich. Wechsel des AN würde zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären. 7 - Das Leistungs-Soll des ursprünglichen Vertrages wird ohne die zusätzliche Leistung nicht erreich. Wechsel des AN würde zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären.
- 11.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 90 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen würde die IBN gefährdet werden und das erhebliche Auswirkungen auf den Fahrplan haben.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 122_LOS1_Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen würde die IBN gefährdet werden und das erhebliche Auswirkungen auf den Fahrnlan haben
- 01.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 125- Im Rahmen der Arbeiten an der EÜ Wupperbrücke kommt es zu zusätzlichen Leistungen. Dies umfasst das Ausklinken von Schwellen, das Verfüllen von Bohrlöchern und die Herstellung zusätzlicher Bohrungen in Rippenplatten sowie den Schienenwechsel von Altschienen zu Neuschienen. Die zusätzlichen Leistungen sind technisch nicht von den Hauptvertragsleistungen trennbar, da sie in unmittelbarem Zusammenhang ausgeführt werden. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.
- 08.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 116 - Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Im Rahmen der gleisgebunden Strecken-Sanierung (Strecke 2730) mit der Reinigungs- & Planums-Maschine (RPM) sind zwischen Opladen und Leichlingen (km 12,973 bis km 17,022) zusätzliche bzw. geänderte Leistungen erforderlich geworden, da aufgrund unerwarteter Bodenverhältnisse (und eines metallenen Gegenstands) diese Vertragsleistungen geändert auszuführen (und Reparaturen zu erbringen) sind. Der AN hat gemäß Bauvertrag (BB 0.6.1 Oberbau bzw. HLV Los 30) im Abschnitt Opladen - Leichlingen (Strecke 2730) eine maschinelle Gleiserneuerung (mit Bettungserneuerung, neuen Schwellen und 30cm neue FSS als KG 2) zu erbringen. Die geänderte Strecken-Sanierung bzw. zusätzliche Reparaturen an der RPM können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 20 - Im Vorfeld des Fließbandumbaus sollte ursprünglich am 14.03.26 der konventionelle Umbau der EU Opladener Straße Aufgrund AG-seitig geplanter Arbeiten an der EU müssen diese Umbauarbeiten zunächst entfallen. Erst zu einem späteren Zeitpunkt kann zunächst nur der Gleisrückbau auf der EU erfolgen. Nach Abschluss der Arbeiten Dritter können dann die Gleisbauarbeiten mit der Herstellung des neuen Gleises fortgesetzt werden. Es kommt zu zusätzlichen und geänderten Leistungen für die betreffenden zeitlichen Verschiebungen und Unterbrechungen. Alle Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN ARGE HLK Los 1 zu erbringen. Die geänderten und zusätzlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit der zeitlich geänderten Erneuerung der EU Opladener Straße erforderlich werden, müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 129 - Im Rahmen der Präventionsarbeiten Los 10 sollten die Bestandsweichen 76W01 , 76W02, 76W03 und 76W04 bereits am 13.03.2026 gestopft werden. Aufgrund vorhandener Höhenfehler konnten die Arbeiten zum geplanten Termin nur teilweise ausgeführt werden. Es sollen deshalb ergänzend in den Weichen jeweils Radlenker- und Zwischenschienen gewechselt werden. Dies betrifft folgende Weichen: - Weiche 76WOl - Weiche 76W02 - Weiche 76W03 - Weiche 76W04 Verbunden mit dem Schienenwechsel sind notwendige Schweißarbeiten sowie der Spannungsausgleich. Nach dem Schienenwechsel erfolgt der vollständige DUA-Stopfgang der Weichen in einer zusätzlichen Schicht. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Es kommt zu zusätzlichen und geänderten Leistungen für die betreffenden Oberbauarbeiten. Alle Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN ARGE HLK Los 1 zu erbringen. Die geänderten und zusätzlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit den Arbeiten an den Weichenverbindungen in Haan- Gruiten erforderlich werden, müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 130 - In Opladen erfolgt die Erneuerung der Weichen 1, 15, 16, 19 und 20. Hierzu wird der Transport der Weichenantriebe und Weichenverschlüsse für die weiteren LST-Arbeiten des AG erforderlich. Der Transport erfolgt dazu vom Lagercontainer hinter Gleis 57 in Opladen aus. Die Materialien müssen per Radlader zur Verladestelle ans Gleis transportiert und anschließend per ZW-Bagger und SKL-Anhänger zum Vormontageplatz der Weichen verfahren und dort abgeladen werden. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffenden Transporte. Der AN ARGE HLK Los 1 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Es fallen deshalb keine zusätzlichen Kosten für die Disposition (An- und Abfahrt) der erforderlichen Transportgeräte an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig ausgeführt und die weiteren LST-Arbeiten ohne Unterbrechung fortgesetzt werden. 131 - An der BAB 3 müssen auf beiden Gleisen Sicherungskappen (zwei je Schwelle) jeweils im Bereich 25m von den Auflagerachsen entfernt eingebaut werden. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffenden Oberbauarbeiten. Alle Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN ARGE HLK Los 1 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Einbau von Sicherungskappen im Bereich der BAB3 erforderlich werden, müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 133 - Gemäß vertraglicher Leistungsbeschreibung soll das Einschottern des Gleise nach dem Fließbandumbau aus beigestellten Selbstentladewagen des AG erfolgen. Die AG-seitig beigestellten Wagen waren jedoch nicht zum innenseitigen Einschottern des Gleises geeignet, so dass das Einschottern der Gleise mit den Wagen des AG nur auf den Schwellenköpfen erfolgen konnte. Zum innenseitigen Einschottern müssen deshalb Wagen des AN eingesetzt werden. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die Gestellung von Wagen einschl. Beladung usw. Alle Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN ARGE HLK Los 1 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Gestellung eigener Selbstentladewagen erforderlich werden, müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 25.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 8 - Änderungen aufgrund von Umständen erforderlich, die ein seiner Sogfaltspflicht nachkommender AG nicht vorhersehen konnte. Vor Ort hat sich herausgestellt, dass die vorhandenen Winkelführungsplatten aus Stahl bestanden und somit nicht mehr Stand der Technik waren.
- 20.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 14 Änderungen auf Grund von Umständen erforderlich, die ein seiner Sorgfaltspflicht nachkommender AG nicht vorhersehen konnte. Im Anschlussbereich der WE 437 in Hagen Haspe befinden sich Reste einer ehemaligen Personenunterführung. Der Stahlüberbauten soll zurück gebaut und die Lücke durch regelwerkskonformen Oberbau zu geschlossen werden (Ausführung nach D4–22,5t/8,0t/m / P160I).

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BIEGE HLK Köln - Hagen c/o Schweerbau GmbH & Co. KG erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=428fe00d-4aa5-4406-9ed8-1c86dfa1af5d. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/generalsanierung-hlk-koeln-wtal-hagen-bauleistung-d7b4e323
