# Generalplanungsleistungen für Notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebsstabilität in Ludwigshafen

Zuschlag erteilt

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Ludwigshafen am Rhein am 25.06.2026 vergeben, Zuschlag an Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH.

- Auftraggeber: [Rhein-Neckar-Verkehr GmbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/rhein-neckar-verkehr-gmbh)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Generalplanungsleistungen für Notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebsstabilität in Ludwigshafen
- Wo: Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
- Zuschlag am: 25.06.2026
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt am Main

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer Baden-Württemberg
- CPV-Code: 71322500-6
- CPV-Bezeichnung: [Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen](https://vergabeweiser.de/cpv/71322500-technische-planungsleistungen-fuer-verkehrsanlagen)
- Bekanntmachungs-ID: 13ecbdd4-8700-496b-b0f6-70fa7c0a5229

## Verlauf

- 09.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Der bestehende Ingenieurvertrag wurde im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens vergeben. Gegenstand des Vertrages sind Planungsleistungen für Verkehrsanlagen. Im weiteren Planungsverlauf hat sich der Bedarf für zusätzliche Planungsleistungen für die Anschlussgleise vor und hinter der bereits beauftragten Gleiskonstruktionen ergeben. Diese Leistungen waren in dieser Form im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten. Die zusätzlichen Planungsleistungen stehen jedoch in einem unmittelbaren technischen und funktionalen Zusammenhang mit den bereits beauftragten Planungsleistungen. Die Anschlussgleise bilden gemeinsam mit der bereits geplanten Gleiskonstruktion eine zusammenhängende Verkehrsanlage. Zwischen den Planungsabschnitten bestehen insbesondere hinsichtlich der Trassierung, der Achs- und Gradientenführung, der geometrischen Ausbildung, der Übergangspunkte sowie der technischen und konstruktiven Randbedingungen wesentliche Schnittstellen. Aus fachlicher und technischer Sicht ist daher eine durchgängige und einheitlich abgestimmte Planung der Gesamtanlage erforderlich. Der bestehende Auftragnehmer verfügt bereits über die erforderlichen Planungsgrundlagen, Kenntnisse der örtlichen und technischen Randbedingungen sowie über die Kenntnis der bisherigen Planungsentscheidungen. Die erforderliche Koordination und Abstimmung zwischen der Gleiskonstruktion und den Anschlussbereichen kann dadurch unmittelbar innerhalb eines Planungsauftrags erfolgen. Änderungen oder Anpassungen in einem Planungsabschnitt können ohne zusätzliche Schnittstellen und ohne zeitaufwändige Abstimmung zwischen verschiedenen Planungsbüros in den jeweils anderen Planungsabschnitt übernommen werden. Eine separate Ausschreibung und Beauftragung der zusätzlichen Planungsleistungen würde demgegenüber zu einer Aufteilung der technisch zusammenhängenden Planungsleistungen auf verschiedene Auftragnehmer führen. Dies würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und eine umfassende Abstimmung der bereits erstellten bzw. in Bearbeitung befindlichen Planung mit der neu zu erstellenden Planung erfordern. Hierdurch entstünden zusätzliche Koordinations- und Abstimmungsaufwände sowie ein erhöhtes Risiko von Planungswidersprüchen, Anpassungserfordernissen und daraus resultierenden Terminverzögerungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Aufgrund der engen technischen Verzahnung der Leistungen würde die Beauftragung eines weiteren Planers zu erheblichen zusätzlichen Koordinations- und Abstimmungsleistungen sowie zu einem erhöhten Risiko von Planungsanpassungen und Verzögerungen führen. Zudem müssten bereits vorhandene Planungsgrundlagen erneut aufbereitet und vermittelt werden. Dies wäre mit einem zusätzlichen Aufwand und entsprechenden Mehrkosten für den Auftraggeber verbunden. Aufgrund des geringen Leistungsumfangs steht dies nicht im Verhältnis zu den anrechenbaren Kosten. Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB sind damit dem Grunde nach erfüllt, da die zusätzlichen Leistungen tatsächlich erforderlich geworden und im ursprünglichen Vergabeumfang nicht enthalten waren und der Wechsel des Auftragnehmers aufgrund der dargestellten technischen und wirtschaftlichen Gründe mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Der Gesamtcharakter des Auftrags ist nicht verändert, die dort vorgesehene Wertgrenze bzgl. des ursprünglichen Auftragswertes wird eingehalten. Die Nachtragsbeauftragung des bereits tätigen Auftragnehmers ist somit gegenüber einer erneuten Ausschreibung der zusätzlichen Planungsleistungen sachgerecht. Sie gewährleistet eine einheitliche Trassierung und Planung der Gesamtanlage, eine effiziente Koordination der technischen Schnittstellen sowie eine wirtschaftliche und termingerechte Fortführung der Planung.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

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- [Rhein-Neckar-Verkehr GmbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/rhein-neckar-verkehr-gmbh): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=13ecbdd4-8700-496b-b0f6-70fa7c0a5229. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/generalplanungsleistungen-fuer-notwendige-massnahmen-zur-13ecbdd4
