# Generalplanung RKS Halle-Eichenberg; 3. BA Bf. Nordhausen, Lph 3-7

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Architektur in Thüringen am 24.06.2024 vergeben, Zuschlag an ISB Ingenieurgesellschaft für - Sicherungstechnik und Bau mbH.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Architektur: Generalplanung RKS Halle-Eichenberg; 3. BA Bf. Nordhausen, Lph 3-7
- Wo: Thüringen, Landkreis Nordhausen
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 04.07.2024 bis 31.12.2026
- Zuschlag an: ISB Ingenieurgesellschaft für - Sicherungstechnik und Bau mbH
- Zuschlag am: 24.06.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [ISB Ingenieurgesellschaft für - Sicherungstechnik und Bau mbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/isb-ingenieurgesellschaft-fuer-sicherungstechnik-und-bau-mbh), Dresden

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 04cd6792-67ed-49d7-8ce7-2de313a4b52a

## Verlauf

- 19.03.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 27.06.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 21.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 01 - Die Hauptvertragsleistung umfasst im Rahmen einer gewerkeübergreifenden Generalplanung in den Lph 3-7 die Umrüstung und Realisierung der Ausrüstungstechnik des Bahnhofes Nordhausen auf moderne ESTW-Technik sowie die Erichtung eines ESTWZ. Die hier gegenständlichen Leistungen für Baugrundsondierungen und damit einhergehenden erforderlichen bodenphysikalische und chemische Laboruntersuchungen (z.B. für Signalgründungen, Gründung von OLA-Masten, ESTW-Gebäude) sind nicht Inhalt des mit dem Ing.-Büros geschlossenen Hauptvertrages. Für die erfolgreiche Inbetriebnahme eines neuen ESTW-Z in Nordhausen bedarf es einer qualitativen hochwertigen Planung. Als Planungsgrundlage wird ein Baugrundgutachten benötigt. 04 - Die Hauptvertragsleistung umfasst im Rahmen einer gewerkeübergreifenden Generalplanung in den Lph 3-7 die Umrüstung und Realisierung der Ausrüstungstechnik des Bahnhofes Nordhausen auf moderne ESTW-Technik sowie die Erichtung eines ESTWZ. Die hier gegenständlichen Leistungen für die Erweiterung des Untersuchungsgebietes von 50ha auf 135 ha (insg. 85ha) für den Bahnhof Nordhausen stellen eine Leistungserweiterung des Inhaltes des mit dem Ing.-Büros geschlossenen Hauptvertrages dar. Für die erfolgreiche Inbetriebnahme eines neuen ESTW-Z in Nordhausen bedarf es einer qualitativen hochwertigen technischen Planung sowie einer umfassenden umwelttechnischen Planung. Hierfür sind alle erforderlichen Bereiche zu beplanen. Mit Fortschreiten der Planung wurde es erforderlich, ein größeres Gebiet umwelttechnisch zu beplanen (Hintergrund: Erkenntnisse aus Kabeltiefbauplanung). 06 - Bf. Nordhausen Baugrundsondierungen für Planungsleistungen
- 26.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL05: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile einwirken, da aufbauend auf den Erkenntnissen der Umweltplanung Rückschlüsse auf die weitere Planung des BÜ zu ziehen sind. Eine separate Vergabe würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und als solches ein zusätzliches Terminrisiko darstellen. Hierdurch bestünde die Gefahr, dass sich die weiterführenden Planungen und in folge der Baubeginn verzögern würden und somit die Erreichbarkeit der Projektziele gefährdet wäre. Im Falle eines Wechsels des AN entsteht ein enormer Mehraufwand für die iterative Zusammenführung der bereits geleisteten Planungsleitungen und der Inhalten, die Bestandteil der Nachtragsleistung sind. Dies birgt die Gefahr, dass aufgrund der Wechselwirkungen zwischen der technischen Planung und der Koordination der Umweltplanung des BÜ ein hoher Mehraufwand entstünde. Darüber hinaus müssten einem neuen AN auch die benötigten Grundlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung der zusätzlichen Unterlagen müsste in diesem Fall auch finanziell vergütet werden. Ein zusätzliche AN würde somit den Planungsablauf der Gesamtmaßnahme erheblich verzögern, was auch mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre
- 26.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL03: Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile einwirken, da aufbauend auf den Erkenntnissen der Variantenuntersuchung Einbindung Gleis 3, Rückschlüsse auf die gewerkeübergreifende Generalplanung zu ziehen sind. Eine separate Vergabe würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und als solches ein zusätzliches Terminrisiko darstellen. Hierdurch bestünde die Gefahr, dass sich die weiterführenden Planungen und in folge der Baubeginn verzögern würden und somit die Erreichbarkeit der Projektziele gefährdet wäre. Im Falle eines Wechsels des AN entsteht ein enormer Mehraufwand für die iterative Zusammenführung der bereits geleisteten Planungsleitungen und der Inhalten, die Bestandteil der Nachtragsleistung sind. Dies birgt die Gefahr, dass aufgrund der Wechselwirkungen zwischen der GU-Planung und der Koordination der Variantenuntersuchung Einbindung Gleis 3 ein hoher Mehraufwand entstünde. Darüber hinaus müssten einem neuen AN auch die benötigten Grundlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung der
- 27.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die hier gegenständlichen Leistungen im Zusammenhang des BÜs km 0,67 der Strecke 6722 in Berga-Kelbra sind nicht Inhalt des mit dem Ing.-Büros geschlossenen Hauptvertrages. Nach umfangreichen Abstimmungen mit den beteiligten Behörden, Stakeholdern und des EBA, ist es aus Gründen der Gefahrenabwehr zwingend erforderlich, die hier gegenständliche Umfahrung zur B 85 zu planen und umzusetzen. Nur so kann eine Überlastung und Gefahrenlage im unmittelbaren Kreuzungsbereich der B 85 und der Bahnstrecke 6722 vermieden werden. Der regelkonforme Umbau des BÜ ist unmittelbar Voraussetzung für Planung und Realisierung des künftigen ESTW-A Berga-Kelbra. Somit ist der Bahnübergang eine kritische Komponente und Vorbedingung für die rechtzeitige Erreichung der Projektziele und einer Gesamt-IBN aller neuen elektronischen Stellwerke. Darüber hinaus ist die Firma ISB bereits mit der technischen Planung des BÜ betraut und es muss sichergestellt werden, dass in Bezug auf eine engmaschige Planung keine zusätzlichen Schnittstellen entstehen.
- 27.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzliche Planung für das Gewerk Verkehrsanlagen für den oben genannten Bahnübergang ist eine wichtige Komponente für die Erreichung der Projektziele. Die Firma ISB ist bereits mit der Generalplanung beauftragt und es muss sichergestellt werden, dass in Bezug auf eine engmaschige Planung keine zusätzlichen Schnittstellen entstehen. Darüber hinaus müssten einem neuen AN auch die benötigten Grundlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung der zusätzlichen Unterlagen müsste in diesem Fall auch finanziell vergütet werden. Ein zusätzliche AN würde somit den Planungsablauf der Gesamtmaßnahme erheblich verzögern, was auch mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
- 07.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 11 Die zusätzliche Planung für das Modulgebäude ist eine wichtige Komponente für die Erreichung der Projektziele. Die Firma ISB ist bereits mit der Generalplanung beauftragt und es muss sichergestellt werden, dass in Bezug auf eine engmaschige Planung keine zusätzlichen Schnittstellen entstehen. Darüber hinaus müssten einem neuen AN auch die benötigten Grundlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung der zusätzlichen Unterlagen müsste in diesem Fall auch finanziell vergütet werden. Ein zusätzliche AN würde somit den Planungsablauf der Gesamtmaßnahme erheblich verzögern, was auch mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
- 17.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 13 Die Planungen für die vorgezogenen Umweltmaßnahmen einem anderen als dem eigentlichen Entwurfsplaner des Projektes RKS Halle-Eichenberg, BA3 zu übergeben, ist nicht sinnvoll. Die Umwelt-Planungen beruhen auf der Entwurfsplanung, welche jedoch noch in Bearbeitung ist. Einem Dritten diese Planung aufzugeben, ist technisch nicht möglich, da Ergänzung, Anpassung und Erweiterung am selben Objekt ein iterativer Prozess ist, der nur aus einer Hand sinnvoll möglich ausgeführt werden kann. Die Einarbeitung eines Dritten in vorliegende Ergebnisse und die Koordination zweier Planer desselben Objekts wäre ähnlich kostenintensiv wie die Planung selbst. AvL 014 Die Erstellung der Antragsunterlagen für die untere Denkmalschutzbehörde einem anderen als dem eigentlichen Entwurfsplaner des Projektes RKS Halle-Eichenberg,BA3 zu übergeben, ist nicht sinnvoll. Die Antrags- und dabei notwendigen Planunterlagen beruhen auf der Entwurfsplanung, welche jedoch noch in Bearbeitung ist. Einen Dritten mit der Erstellung des Antrags zu beauftragen, wäre sehr kostenintensiv, da der neue Planer durch den gegenwärtigen erst in die Gegebenheiten des Bahnhofs Nordhausen eingearbeitet werden müsste, die Kosten dessen entsprächen etwa den Kosten der eigentlichen Planung. Zudem sind die weitreichenden Kenntnisse des jetzigen Planers über die derzeitigen und zukünftig geplanten Abläufe im Bahnhof Nordhausen unabdingbar, um fundierte und überzeugende Argumentationen und Begründungen zum unbedingten Rückbau des Stellwerks in den Antragsunterlagen und in Vor-Ort-Gesprächen abgeben zu können, die wiederum wesentlich sind für einen Erfolg bezüglich der Genehmigung des Abrisses.
- 23.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 08 (AG), 2411108 (AN) - Die zusätzliche Umweltplanung für die oben genannten Bahnübergänge ist eine wichtige Komponente für die Erreichung der Projektziele. Die Firma ISB ist bereits mit der Generalplanung beauftragt und es muss sichergestellt werden, dass in Bezug auf eine engmaschige Planung keine zusätzlichen Schnittstellen entstehen. Darüber hinaus müssten einem neuen AN auch die benötigten Grundlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung der zusätzlichen Unterlagen müsste in diesem Fall auch finanziell vergütet werden. Ein zusätzliche AN würde somit den Planungsablauf der Gesamtmaßnahme erheblich verzögern, was auch mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Baugrunduntersuchungen sowie die zu den bereits beauftragten Baugrunduntersuchungen notwendigen Kampfmittelsondierungen im Verdachtsbereich einem anderen als dem bisherigen AN im Bereich Baugrund des Projektes RKS Halle-Eichenberg, BA3 zu übergeben, ist nicht sinnvoll. Die Kampfmittelsondierungen finden im selben Bereich wie die bereits beauftragten Baugrundsondierungen statt und stehen direkt mit diesen in Verbindung. Bei zwei verschiedenen Auftragnehmern entstünden hier Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der verschiedenen Leistungen im selben Arbeitsraum. Es ist eine enge logistische Kooperation zwischen den beiden Arbeitsbereichen notwendig, welche auf diesem engen Raum durch zwei verschiedenen Arbeitnehmer nicht zu gewährleisten ist. Auch die vergleichsweise wenigen zusätzlichen Baugrundsondierungen sind in einem Bereich des Bfs Nordhausen, in welchem der ursprüngliche AN bereits tätig ist. Die entsprechend notwendigen Geräte und Maschinen sind bereits vor Ort.
- 12.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 18 - Diese Leistungen dienen der Umsetzung denkmalschutzrechtlicher Belange. Ein Auftragnehmerwechsel bedeutet zusätzlichen Koordinationsaufwand, Einarbeitungs- und Schnittstellenverluste. Ein neuer Auftragnehmer müsste zunächst die bestehende Planungs- und Datenbasis nachvollziehen Ein neuer Auftragnehmer müsste die Datengrundlage (einschließlich Punktwolken, DGM, Bestandsmodellierung bis hin zu CityGML) des derzeitigen Auftragnehmers übernehmen, was zu Zuständigkeits- und Haftungsschnittstellen führt.Da die Bearbeitung im laufenden Betrieb erfolgt und Sperrpausen nicht in ausreichendem Umfang verfügbar sind, wäre eine Terminkoordination der Leistungen mit weiteren Beteiligten erschwert bis unmöglich.
- 27.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 21 Die Planungen des Medientunnels und der Stützwand sind direkt mit den bisherigen Planungen zum ESTW-Gebäude und dessen Umfeld verbunden. Beide Leistungen greifen ineinander bzw. bedingt die Planung von Medientunnel und Stützwand eine Änderung der Planung des Umfelds. Dem derzeitigen Planer eine Änderung seiner Ergebnisse und einem Dritten die Planung von Medientunnel und Stützwand aufzugeben, ist technisch nicht möglich, da Ergänzung und Anpassung desselben Objekts einen iterativen Prozess erfordern, der nur aus einer Hand sinnvoll möglich ausgeführt werden kann. Die Einarbeitung eines Dritten in vorliegende Ergebnisse und die Koordination zweier Planer desselben Objekts wäre ähnlich kostenintensiv wie die Planung selbst. 22 Geplant war, die Gleise 19 und 1N bereits im Rahmen der vorgezogenen Maßnahmen zurückzubauen. Infolgedessen wurden diese Gleise bei der Ausführungsplanung Kabeltiefbau nicht als Bestand berücksichtigt. Nach Rückmeldung des Verantwortlichen BVB Bau sind jedoch die Gleise 19 und 1N aufgrund des fehlenden Planrechts weiterhin als im Bestand befindlich anzusehen und die Kabeltiefbauplanung entsprechend darauf auszurichten. Die Änderung der Planung des Kabeltiefbaus greift zweifelsfrei in die eigentliche Planung des Kabeltiefbaus ein, welche bisher noch nicht komplett abgeschlossen werden konnte. Einem anderen als dem derzeitigen Planer die Änderungen zu übertragen, ist technisch nur schwer möglich, da Planung und Anpassung desselben Objekts einen iterativen Prozess erfordern, der nur aus einer Hand sinnvoll ausgeführt werden kann. Die Einarbeitung eines Dritten in vorliegende Ergebnisse und die Koordination zweier Planer desselben Objekts wäre ähnlich kostenintensiv wie die Planung selbst.
- 26.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 17 Im Hauptvertrag ist gemäß §18 (1a) AEG eine genehmigungsfreie Ausführungsplanung vorgesehen. Im weiteren Projektverlauf stellte sich jedoch heraus, dass im Zuge planrechtsfreien Bauens für jede Einzelmaßnahme mit den Fallgruppen 1a, 1b und 1c separate Unterlagen zur Projektvorstellung zu erstellen sind. Um die diversen Themen aus sämtlichen Bereichen der Planung in jeweils einer Bauinformationsmappe darstellen zu können, muss der entsprechende Bearbeiter mit der kompletten Planung vertraut sein. Aus diesem Grund ist eine Ausarbeitung sinnvoll nur vom Aufsteller der Planung zu bewerkstelligen. Einem anderen als dem derzeitigen Planer die Bauinformationsmappen in Auftrag zu geben, ist technisch nur schwer möglich, da ein Dritter vom derzeitigen Planer erst in die Planung eingearbeitet werden müsste, um die Sachverhalte schlüssig darzustellen. Dies würde im laufenden Planungsprozess unnötig extra Kapazitäten binden und den Projektverlauf verzögern..
- 30.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 10 - Zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptvertrages lag der Fokus der Regionalen Korridorsanierung Halle–Eichenberg auf der termingerechten Erneuerung der Stellwerkstechnik (ESTW) und der Sicherstellung der Betriebsaufnahme auf Grundlage des vorhandenen Spurplans. Nach dem damaligen Erkenntnisstand war davon auszugehen, dass die hierfür vorgesehenen Maßnahmen die Projektziele vollständig erfüllen. Erst im weiteren Verlauf der Projektbearbeitung und der vertieften fachlichen Untersuchungen wurde erkennbar, dass die ESTW-Inbetriebnahme lediglich einen temporären Zwischenzustand darstellt und die vorgesehenen planrechtsfreien Maßnahmen keinen dauerhaft tragfähigen und zukunftsfähigen Endzustand der Infrastruktur gewährleisten. Darüber hinaus zeigte sich, dass zusätzliche planrechtsrelevante Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit von Verkehrsstationen, der Anpassung von Bahnübergängen einschließlich angrenzender Straßenräume, der Optimierung von Spurplänen sowie der Berücksichtigung von Ingenieurbauwerken, betrieblichen Anforderungen und umweltfachlichen Randbedingungen. Notwendigkeit dieser weitergehenden Untersuchungen ergab sich erst aus der fortschreitenden Konkretisierung der Projekt- und Randbedingungen. Die komplexen technischen, betrieblichen und infrastrukturellen Wechselwirkungen zwischen Leit- und Sicherungstechnik, Verkehrsanlagen, Bahnübergängen, Ingenieurbauwerken sowie den Anforderungen des Eisenbahnbetriebs konnten bei Abschluss des Hauptvertrages auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vollständig erkannt und bewertet werden. Erst die vertiefte Projektbearbeitung machte deutlich, dass für die Entwicklung eines langfristig tragfähigen Zielzustands eine gesamthafte Untersuchung und Bewertung sämtlicher Wechselwirkungen erforderlich ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Untersuchungs- und Planungsumfang war deshalb bei Abschluss des Hauptvertrages weder erkennbar noch fachlich belastbar vorhersehbar. Die Vertragsänderung wurde notwendig, um die Grundlagen für ein abgestimmtes, nachhaltiges und wirtschaftlich tragfähiges Zielkonzept für den Streckenabschnitt Nordhausen (e) bis Leinefelde (a) zu schaffen und den langfristigen Projekterfolg sicherzustellen. 800 - Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestand die Aufgabenstellung der Regionalen Korridorsanierung Halle-Eichenberg in der Planung und Umsetzung der für die ESTW-Inbetriebnahme erforderlichen Maßnahmen auf Grundlage des vorhandenen Infrastrukturzustandes. Der Fokus lag dabei auf der Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik sowie den hierfür zwingend erforderlichen Anpassungen zur Herstellung der Betriebsfähigkeit. Eine weitergehende Untersuchung langfristiger Infrastrukturentwicklungen und planrechtsrelevanter Ausbauzustände war nicht Gegenstand des ursprünglichen Planungsauftrages. Im weiteren Projektverlauf wurde erkennbar, dass die im Rahmen der Korridorsanierung vorgesehenen Maßnahmen lediglich einen betrieblich notwendigen Zwischenzustand herstellen. Die Erreichung eines nachhaltigen, leistungsfähigen und zukunftsfähigen Zielzustands erfordert darüber hinausgehende infrastrukturelle Betrachtungen und konzeptionelle Untersuchungen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung und des Vertragsschlusses weder beauftragt noch in ihrem Umfang absehbar waren. Insbesondere zeigte sich, dass die Wechselwirkungen zwischen Leit- und Sicherungstechnik, Spurplan, Verkehrsstationen, Bahnübergängen, Barrierefreiheit, Baubetrieb, Umweltbelangen und den angrenzenden ESTW-Bereichen für eine langfristige Entwicklung des Streckenabschnitts gesondert untersucht werden müssen. Die Notwendigkeit der Vertragsänderung wurde durch die nachträgliche Entscheidung des Auftraggebers ausgelöst, über die reine Herstellung der Betriebsfähigkeit hinaus ein abschnittsbezogenes Infrastruktur- und Zielzustandskonzept für den Streckenabschnitt Riestedt (a) bis Eisleben (a) zu entwickeln. Hierzu wurde die Durchführung einer Grobuntersuchung sowie einer vertiefenden Machbarkeitsstudie angeordnet. Erst durch diese zusätzliche Aufgabenstellung entstand der Bedarf, zukünftige Ausbau- und Optimierungsmöglichkeiten fachübergreifend zu identifizieren, zu bewerten und hinsichtlich ihrer technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit zu untersuchen. Diese Umstände waren für den Auftraggeber bei Vertragsschluss auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht vorhersehbar. Die ursprüngliche Projektzielsetzung war auf die Umsetzung der Korridorsanierung und die termingerechte ESTW-Inbetriebnahme ausgerichtet. Der nunmehr geforderte Untersuchungsumfang zur Entwicklung langfristiger Zielzustände stellt eine eigenständige planerische Aufgabenstellung dar, die sich erst aus den Erkenntnissen des fortgeschrittenen Projektverlaufs, den abschnittsübergreifenden Wechselwirkungen innerhalb des Korridors sowie den weiterentwickelten Anforderungen an die zukünftige Infrastruktur ergeben hat. Die hieraus resultierenden zusätzlichen Leistungen konnten daher weder inhaltlich noch umfänglich bei Vertragsabschluss berücksichtigt werden. Die Vertragsänderung ist deshalb erforderlich, um die durch die nachträglich erkannte und angeordnete Aufgabenstellung entstandene Leistungslücke zu schließen und eine belastbare Grundlage für zukünftige Ausbaumaßnahmen sowie die langfristige Entwicklung des Streckenabschnitts Riestedt (a) bis Eisleben (a) zu schaffen.
- 30.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 23 - Die hier gegenständlichen Leistungen im Zusammenhang des BÜs km 0,67 der Strecke 6722 in Berga sind nicht Inhalt des mit dem Ing.-Büros geschlossenen Hauptvertrages. Der regelkonforme Umbau des BÜ ist unmittelbar Voraussetzung für Planung und Realisierung des künftigen ESTW-A Berga-Kelbra. Somit ist der Bahnübergang eine kritische Komponente und Vorbedingung für die rechtzeitige Erreichung der Projektziele und einer Gesamt-IBN aller neuen elektronischen Stellwerke. Nach umfangreichen Abstimmungen mit den beteiligten Behörden, Stakeholdern und des EBA, ist es aus Gründen der Gefahrenabwehr zwingend erforderlich, die Umfahrung zur B 85 zu planen und umzusetzen. Nur so kann eine Überlastung und Gefahrenlage im unmittelbaren Kreuzungsbereich der B 85 und der Bahnstrecke 6722 vermieden werden. Die hier gegenständliche Umweltplanung zur Umfahrungsstraße ist dafür zwingend erforderlich. Die Firma ISB ist bereits mit der technischen Planung des BÜ betraut und es muss sichergestellt werden, dass in Bezug auf eine engmaschige Planung keine zusätzlichen Schnittstellen entstehen. 27 - Eine erneute Ausschreibung für die genannten Leistungen würde den Projekterfolg zum erforderlichen Zeitpunkt unmöglich machen. Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung dieser Ausschreibung stehen in keinem Verhältnis zum Budget der Maßnahme. Eine Bündelung der Leistungen AN-seitig und Straffung der Prozesse AG-seitig ist die einzige Möglichkeit, dieses Projekt noch vor drohender dauerhafter Sperrung der Anlage zum Erfolg zu führen und wirtschaftlich nachhaltig zu agieren. 28 - Zu Beginn des Projektes war vorgesehen, die bestehende Bahnübergangssicherungsanlage zu modernisieren und damit den Bahnübergang in seiner bisherigen Funktion grundsätzlich beizubehalten. Im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung wurde die bestehende Situation jedoch hinsichtlich der technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen näher untersucht. Dabei hat sich im ersten Projektschritt gezeigt, dass die Beseitigung des bestehenden Bahnübergangs in Verbindung mit der Herstellung einer alternativen Zuwegung zu der angrenzenden Fläche gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Modernisierung der Bahnübergangssicherungsanlage die wirtschaftlich günstigere und langfristig zweckmäßigere Lösung darstellt. Die betreffende Fläche befindet sich in einer räumlich besonderen Lage und wird durch die Gewässer Helme und Zorge sowie die Bahnstrecke 6343 begrenzt. Aufgrund dieser natürlichen und infrastrukturellen Gegebenheiten besteht derzeit keine weitere direkte Erschließungsmöglichkeit. Der bestehende Bahnübergang stellt somit die einzige Zuwegung zu der Fläche dar. Eine ersatzlose Beseitigung des Bahnübergangs ist daher nicht möglich, da die Erreichbarkeit und Nutzung der Fläche weiterhin sichergestellt werden müssen. Mit der vorgesehenen Lösung ist deshalb neben der technischen Beseitigung des Bahnübergangs gleichzeitig die Herstellung einer geeigneten alternativen Zuwegung erforderlich. Durch die gewählte Vorgehensweise kann auf die ursprünglich vorgesehene Modernisierung der Bahnübergangssicherungsanlage verzichtet werden. Stattdessen wird eine dauerhafte und vom Eisenbahnbetrieb unabhängige Erschließung der Fläche geschaffen. Dies führt sowohl zu einer Reduzierung der künftig erforderlichen technischen Anlagen im Bereich des Bahnübergangs als auch zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation im Hinblick auf Betrieb, Unterhaltung und Instandhaltung. Aufgrund der geänderten Lösungsvariante hat sich auch der erforderliche Planungsumfang entsprechend angepasst. Im weiteren Projektverlauf war daher neben der Planung der Beseitigung des Bahnübergangs insbesondere die Planung der alternativen Zuwegung erforderlich. Hierzu gehörten auch die erforderlichen Vermessungsleistungen im Bereich der vorgesehenen Furt sowie die darauf aufbauende planerische Bearbeitung der neuen Erschließung. Die Vermessung der Furt bildet dabei eine wesentliche Grundlage für die weitere Planung und die technische Ausgestaltung der alternativen Zuwegung. 32 - Die Generalplanung für den 3.BA Bf. Nordhausen wurde 2024 komplex an ein Ingenieurbüro vergeben. Bestandteil sind auch die LST- Planungen für die vertrglich vereinbarten Bauleistungen. Die zusätzliche Erstellung belastbarer und fortgeschriebener Sicherheitsbewertungen und Risikoanalysen für den Weiterbetrieb der vorhandenen Bestandsanlagen Leit- und Sicherungstechnik kann nur durch den bereits im Projekt und die Thematik eingearbeiteten Generalplaner erfolgen. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu zeitlichen Unterbrechungen (Zeitspanne Ausschreibung/ Vergabe, Einarbeitungszeit in das Projekt), ev. Informationsverlusten sowie Mehrkosten führen. 34 - Die zusätzlichen Planungsleistungen stehen in unmittelbarem fachlichen und technischen Zusammenhang mit den bereits vom Auftragnehmer erbrachten Planungsleistungen für die Oberleitungsanlagen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche Einarbeitungsaufwände, zusätzliche Abstimmungsleistungen sowie Schnittstellenrisiken verursachen. Aufgrund der notwendigen Kenntnis der bereits erstellten Planungsunterlagen, der projektspezifischen Randbedingungen und der laufenden Abstimmungen mit den beteiligten Fachbereichen kann die Leistung wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den ursprünglichen Auftragnehmer erbracht werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat ISB Ingenieurgesellschaft für - Sicherungstechnik und Bau mbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Nordhausen](https://vergabeweiser.de/region/thueringen/landkreis-nordhausen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=a2d6f5e3-97ca-4d00-8826-85ca2ffa2224. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/generalplanung-rks-halle-eichenberg-3-ba-bf-nordhausen-lph-3-7-f32075d3
