# Generalplanung RKS Halle-Eichenberg; 2. BA Nordhausen (a) - Sangerhausen (a), Lph 3-7

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Architektur in Nordhausen am 07.08.2024 vergeben, Zuschlag an Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Architektur: Generalplanung RKS Halle-Eichenberg; 2. BA Nordhausen (a) - Sangerhausen (a), Lph 3-7
- Wo: Nordhausen, Landkreis Nordhausen, Thüringen
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 08.08.2024 bis 31.12.2026
- Zuschlag an: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
- Zuschlag am: 07.08.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schuessler-plan-ingenieurgesellschaft), Frankfurt am Main

## Leistungsumfang

Objektplanung Verkehrsanlagen Fachplanung Technische Streckenausrüstung Fachplanung Technische Ausrüstung Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Objektplanung Gebäude Schalltechnische Untersuchungen Vermessungsleistungen Baugrundbeurteilung Umweltplanung

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 2643c5cb-eb91-4e15-be5d-529a549cca89

## Verlauf

- 19.04.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 09.08.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 11.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 02 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile einwirken. Eine separate Vergabe würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und als solches ein zusätzliches Terminrisiko darstellen. Hierdurch bestünde die Gefahr, dass sich die weiterführenden Planungen und in folge der Baubeginn verzögern würden und somit die Erreichbarkeit der Projektziele gefährdet wäre. Im Falle eines Wechsels des AN entsteht ein enormer Mehraufwand für die iterative Zusammenführung der bereits geleisteten Planungsleitungen und der Inhalten, die Bestandteil der Nachtragsleistung sind. Dies birgt die Gefahr, dass aufgrund der Wechselwirkungen zwischen der GU-Planung und der Koordination für Baugrunduntersuchungen ein hoher Mehraufwand entstünde. Darüber hinaus müssten einem neuen AN auch die benötigten Grundlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung der zusätzlichen Unterlagen müsste in diesem Fall auch finanziell vergütet werden. Ein zusätzliche AN würde somit den Planungsablauf der Gesamtmaßnahme erheblich verzögern, was auch mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
- 14.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1 (AG), 1 (AN) - Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile einwirken. Eine separate Vergabe würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und als solches ein zusätzliches Terminrisiko darstellen. Hierdurch bestünde die Gefahr, dass sich die weiterführenden Planungen und in folge der Baubeginn verzögern würden und somit die Erreichbarkeit der Projektziele gefährdet wäre. Im Falle eines Wechsels des AN entsteht ein enormer Mehraufwand für die iterative Zusammenführung der bereits geleisteten Planungsleitungen und der Inhalten, die Bestandteil der Nachtragsleistung sind. Dies birgt die Gefahr, dass aufgrund der Wechselwirkungen zwischen der GU-Planung und der Koordination für weitere Planungen der sicherungstechnischen Integration weiterer Bahnübergänge, ein hoher Mehraufwand entstünde. Darüber hinaus müssten einem neuen AN auch die benötigten Grundlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung der zusätzlichen Unterlagen müsste in diesem Fall auch finanziell vergütet werden. Ein zusätzliche AN würde somit den Planungsablauf der Gesamtmaßnahme erheblich verzögern, was auch mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
- 17.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 03 - Der AN ist mit der Erstellung der Generalplanung der Korridorsanierung Halle-Eichenberg beauftragt. Es ist zusätzlich erforderlich erweiterte Objektplanungsleistungen im Bereich Verkehrsanlagen zu erbringen um eine gesamthaft koordinierte und in sich verzahnte Planungsleistung für die kritischen Bauabschnitte der Korridorsanierung zu erstellen. Durch eine erneute Ausschreibung und Vergabe würde nicht nur ein großer Zeitverlust entstehen, der Folgekosten mit sich zieht, sondern der Baubeginn würde sich verzögern, sodass der gesamte Bauablauf gestört wird, die Neueinordnung der gesamten Korridorsanierung sowie die Verschiebung der Inbetriebnahme wären mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden.
- 07.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 05 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile einwirken. Eine separate Vergabe würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und als solches ein zusätzliches Terminrisiko darstellen. Hierdurch bestünde die Gefahr, dass sich die weiterführenden Planungen und in folge der Baubeginn verzögern würden und somit die Erreichbarkeit der Projektziele gefährdet wäre. Im Falle eines Wechsels des AN entsteht ein enormer Mehraufwand für die iterative Zusammenführung der bereits geleisteten Planungsleitungen und der Inhalten, die Bestandteil der Nachtragsleistung sind. Dies birgt die Gefahr, dass aufgrund der Wechselwirkungen zwischen der GU-Planung und der Koordination für Baugrunduntersuchungen ein hoher Mehraufwand entstünde. Darüber hinaus müssten einem neuen AN auch die benötigten Grundlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung der zusätzlichen Unterlagen müsste in diesem Fall auch finanziell vergütet werden. Ein zusätzliche AN würde somit den Planungsablauf der Gesamtmaßnahme erheblich verzögern, was auch mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
- 07.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL06 Die Vertragsänderung wurde nötig, da vorangegangene Untersuchungen im Rahmen der Baugrunderkundung ergaben, dass im Baufeld Kampfmittelverdachtsflächen existieren. Zur Wahrung der komplexen Terminketten für die erfolgreiche Realisierung der Gesamtmaßnahme und den damit verbundenen Kosten kann diese Leistung nicht separiert von den Baugrunderkundungen vergeben werden, da sich andernfalls nicht vertretbare Risiken durch erhöhten Koordinations- und Ressourcenbedarf einstellen würden. Diese Risiken stehen der ambitionierten Terminschiene des Projektes gegenüber und können nicht akzeptiert werden. Nur durch die Erweiterung der Leistung lässt sich sicherstellen, dass die Planung unverzögert fortgesetzt werden kann und der Projekterfolg gesichert wird. Der Nachtrag ist dem Grunde nach gerechtfertigt und notwendig. AvL07 Der erhöhte Aufwand lässt sich auf widersprüchliche oder unvollständige Bestandsunterlagen zurückführen. Zur Klärung, welche Daten korrekt sind und um die Widersprüche zu bereinigen und auf dieser Basis ein belastbares Geländemodell erzeugen zu können, sind zusätzliche Vermessungsleistungen unbedingt notwendig. Ohne diese Daten ist keine detaillierte Planung erarbeitbar, da wesentliche Prüfvoraussetzung eine nachvollziehbare und belastbare Vermessung ist. Ohne diese Prüfung ist keine Baufreigabe möglich und insoweit auch keine Erfüllung der Projektziele realisierbar. Die Vertragsanpassung ist somit zwingend erforderlich, um geplanten Projektablauf einhalten zu können und so Folgekosten (zum Beispiel durch verzögerte Bauabläufe, zusätzliche Sperrpausen usw.) zu minimieren. Die Forderung ist Bestandteil des Hauptvertrages und dem Grunde nach berechtigt.
- 11.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 4-Der AN ist mit der Erstellung der Generalplanung der Korridorsanierung Halle-Eichenberg beauftragt. Es ist zusätzlich erforderlich erweiterte Objektplanungsleistungen im Bereich Ingenieurbauwerke zu erbringen um eine inhaltlich koordinierte Planungsleistung sicherzustellen. Durch eine erneute Ausschreibung und Vergabe würde sich der Baubeginn verzögern, der gesamte Bauablauf würde gestört, die Neueinordnung der gesamten Korridorsanierung sowie die Verschiebung der Inbetriebnahme wären mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden.
- 28.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 9 Die Änderung bzw Erweiterung des Planungsumgriffs wurde durch Forderungen seitens der genehmigenden Instanzen (EBA) notwendig, da sich mit fortschreitender Planungstiefe kritische Punkte offenbarten, die ein Abweichen vom ursprünglichen Konzept des planrechtsfreien 1-zu-1-Ersatzes erforderten. Hierbei muss die Leistung aufgrund der engen Verflechtungen im Planungsprozess und der zeitlichen Auflagen (befristete Duldungen seitens des EBA) vom selben Planer erbracht werden, der bereits im Rahmen des HV mit Planungsanteilen in diesem Abschnitt betraut wurde. Dies lässt sich auf die notwendigen, engen Abstimmungen im Rahmen der baubetrieblichen Koordination aber auf die Notwendigkeit des zeitgleichen Zugriffs auf den selben Grundlagenstand zurückführen. Zur Erreichung des Projektzieles ist die Erbringung der beschriebenen Leistungen unerlässlich. Ohne diese Leistung muss davon ausgegangen werden, dass einer Inbetriebsetzung der Anlagen nicht oder nur mit erheblichen Auflagen (u. a. Ausfall von Reisezughalten, Sperrung oder gesonderte Sicherung von Bahnübergangen oder Geschwindigkeitsreduktion) zugestimmt wird. Diese Auflagen sind unter allen Umständen zu verhindern, um wirtschaftliche, politische und technische Schäden abzuwenden. Der Nachtrag ist damit dem Grunde nach gerechtfertigt.
- 07.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 13: Eine Bearbeitung der Leistungen ist nur im engen Zusammenspiel mit den anderen beteiligten Gewerken, vor allem LST und T k, aber auch den anderen zu errichten 50Hz-Anlagen, insbesondere in den Bahnhöfen Roßla und Heringen (Helme) möglich. Die Beauftragung der zusätzlichen Leistungen an Schüßler-Plan gewährleistet, dass die technischen Schnittstellen adäquat betrachtet und ausgeplant, Interdependenzen frühzeitig erkannt und eingeplant, und prozessuale Schnittstellen überschaubar gehalten werden. Aufgrund des erhöhten Zeit- und Personalbedarfs für die Bindung und Einarbeitung des neuen AN könnte der anspruchsvolle Terminplan des Projektes nicht mehr eingehalten und die Inbetriebnahme im Jahr 2028 direkt gefährdet werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=058bc20b-bac9-430c-9622-14a9a10c857b. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/generalplanung-rks-halle-eichenberg-2-ba-nordhausen-a-sangerhausen-a-058bc20b
