# Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 6-7

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Stecke zwischen Hanau- Gelnhausen am 29.04.2019 vergeben, Zuschlag an BIEGE ABS Hanau-Gelnhausen c/o KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 6-7
- Wo: Stecke zwischen Hanau- Gelnhausen, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 30.04.2019 bis 31.12.2025
- Zuschlag an: BIEGE ABS Hanau-Gelnhausen c/o KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
- Zuschlag am: 29.04.2019
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [BIEGE ABS Hanau-Gelnhausen c/o KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/biege-abs-hanau-gelnhausen-co-krebskiefer-ingenieure-gmbh), Stecke zwischen Hanau- Gelnhausen

## Leistungsumfang

Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen schwerpunktmäßig die Planung von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken und Tragwerksplanung für die ABS Hanau und Gelnhausen (Übertragene Leisungen Lph 3-4, Optionale Leistungen Lph 6-7). Die Strecke zwischen Hanau und Gelnhausen ist durchgehend auf vier Gleise auszubauen. Zwei Gleise sind der Strecke 3600 zuzuordnen und sollen den „langsamen“ SPNV und SGV aufnehmen. Weitere zwei Gleise sind der Strecke 3677 zuzuordnen und sollen im Wesentlichen den „schnellen“ SPFV aufnehmen. Neben dieser Planung sollen im weiteren Planungsleistungen in den Bereichen Freianlagen, Umwelt, Brandschutzkonzepte, Seweso-Studie sowie Baugrunderkundungen erbracht werden. Im Detail sind diese den Leistungsbeschreibungen und den Vorbemerkungen zu entnehmen. Insgesamt erfolgt eine Unterteilung in 6 Lose.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71300000-1
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Ingenieurbüros](https://vergabeweiser.de/cpv/71300000-dienstleistungen-von-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 361b5c2b-033c-4fc4-b8e0-e4ae8c884d70

## Verlauf

- 08.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 18FEI32151_92272607_NT09: Aufgrund der wasserrechtlichen Stellungnahme des SB6 für den PFA 5.17 sind zur Einleitung des Regenwassers in Fließgewässer die Antragsunterlagen insbesondere auf den Nachweis der Gewässerverträglichkeit zu überarbeiten, da es eine Aktualisierung des zugehörigen EBA-Merkblatts gab.
- 08.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 18FEI32151_92272603_NT141: Planungsanpassung Baustraßen - u. Baustellenerschließung SÜ BAB A 66 und WW in GP 5.16
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 18FEI32151_92272603_MKA118: Im Zuge der fortschreitenden Planungen des Fachgewerks EEA waren Planungen zu Beleuchtungsanlagen im Bereich der Park&Ride-Fläche südlich der Verkehrsstation (Endzustand + Provisorium) erforderlich. Diese waren im ursprünglichen Planervertrag nicht enthalten und stellen somit eine zusätzliche Leistung dar.
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 18FEI32151_92272603_MKA117: Im Zuge der fortschreitenden Planungen des Fachgewerks EEA waren Planungen zu Beleuchtungsanlagen im Bereich Bahnhofsvorplatz und Zuwegung erforderlich. Diese waren im ursprünglichen Planervertrag nicht enthalten und stellen somit eine zusätzliche Leistung dar.
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 18FEI32151_92272603_MKA161: UiG-Antrag PU Gelnhausen
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 18FEI32151_92272603_MKA182: BVB Leistungen im Rahmen der Ausführungsplanung PFA 5.17
- 05.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der Komplexität der 5. Planänderung des PFA 5.17 der ABS Hanau-Gelnhausen musste in einem gemeinsamen Termin mit dem EBA am 18.10.2021 eine individuelle Festlegung getroffen werden, wie die einzureichende Unterlage zusammengestellt werden muss. Für eine solche Anzahl an Planänderungsverfahren existiert kein EBA-Leitfaden.
- 10.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Entwässerungsplanung der Bahnanlage im Bereich PFA 5.15 bei Hasselroth wird gemäß dem EBA Merkblatt "Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG für das Einleiten von Abwässern in Gewässer" (Stand: 15.06.2023) bei Einleitungen in oberirdische Gewässer ein Nachweis der Gewässerverträglichkeit aus qualitativer und quantitativer Sicht anhand der einschlägigen Regelwerke (z.B. DWA-A/M 102, DWA-A 117, DWAA 118) gefordert. Für die Planfeststellungsunterlagen ist die Erarbeitung einer entsprechenden Unterlage gemäß dem aktuellen EBA-Merkblatt (Stand: 15.06.2023) erforderlich. Der AN ist mit der Umweltplanung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die Grundlagen liegen ihm vor bzw. er hat diese im Rahmen seiner Beauftragung erarbeitet. Die Einbindung eines weiteren Ingenieurbüros zur Überarbeitung der Antragsunterlagen hätte eine Schnittstelle erzeugt, die zu Kompatibilitätsproblemen und unklaren Gewährleistungsverhältnissen führt.
- 08.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Querprofile der OLA-Maststandorte werden zeitnahe für die weitere Planung benötigt. Derzeit besitzt nur der Generalplaner der Entwurfsplanung die nötigen Informationen und Pläne, die für die Erstellung der Querprofile benötigt werden. Den dieser trägt die Planungen involvierten Gewerke zusammen. Daher ist zurzeit nur dieses Unternehmen in der Lage uns die benötigten Unterlagen zeitnahe zu erstellen und zur Verfügung zu stellen. Eine dritte Firma mit der Erstellung der Unterlagen zu beauftragen ist an dieser Stelle mit erheblichen Zusatzaufwand verbunden. Damit uns eine dritte Firma die Querprofile erstellen kann, müsste sich diese zunächst in unser Projekt einarbeiten. Dies umfasst unteranderem mindestens 15 Bauphasen, die bis zum Endzustand durchlaufen werden. Zusätzlich müssen der Firma dann die erforderlichen Daten übergeben werden. Damit steigt die Fehleranfälligkeit einerseits durch die Datenübergabe und durch den Faktor, das der AN mit dem Projektablauf nicht vertraut ist.
- 01.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 1. Durch den viergleisen Ausbau müssen die Gewässerquerungen erweitert werden. Die Forderungen der zuständigen Genehmigungsbehörden gibt vor Nachweise für den PFA 5.15 („HQ100-Berechnungen“) zu erstellen. 2. Im Rahmen der Entwässerungsplanung der Bahnanlage im Bereich PFA 5.17 bei Gelnhausen wird gemäß dem EBA Merkblatt "Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG für das Einleiten von Abwasser in Gewässer" (Stand: 15.06.2023) bei Einleitungen in oberirdische Gewässer ein Nachweis der Gewässerverträglichkeit aus qualitativer und quantitativer Sicht anhand der einschlägigen Regelwerke (z.B. DWA-A/M 102, DWA-A 117, DWA-A 118) gefordert. Der AN ist mit der Umweltplanung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die Grundlagen liegen ihm vor bzw. er hat diese im Rahmen seiner Beauftragung erarbeitet.
- 13.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Bearbeitung der schall- und erschütterungstechnischen Leistungen für die ABS Hanau-Gelnhausen sind zusätzliche Leistungen im Bereich BÜ-Beseitigung Heideäcker Weg zu erbringen, da der BÜ Heideackerweg als ein separates Planänderungsverfahren in den bisherigen Leistungen im Rahmen des Ingenieurvertrages für die ABS Hanau-Gelnhausen nicht enthalten ist.
- 13.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Änderungen ergeben sich aus dem Abgleich der Altunterlagen des PfA 5.16 mit den aktualisierten Planunterlagen, z.B. Verschiebung der Planfeststellungsgrenze von km 45,750 alt zu km 45,900 neu. Weitere Aktualisierungen sind die Darstellungen der Böschungen sowie Bahnseitengräben, Anpassung der Trassierung, redaktionelle Änderungen, Aktualisierungen der EBA-Formulare etc. Zudem werden Unterlagen in digitalisierter Form benötigt. Seitens der PL wurde der Vorgehensweise und Darstellung der Plandaten mit Zeichnung vom 07.06.2021 zugestimmt. Diese Zeichnung entspricht dem Grunde nach einer Anordnung aus technischer Notwendigkeit.
- 19.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der vorliegende Planervertrag beinhaltet die gesamte Planung der Ausbaustrecke über die Planfeststellungs-bereiche 5.17 bis 5.13. Die Mehrvergütung resultiert aus dem Druck der Papierausfertigungen und Reprokosten der geleisteten Plangenehmigungsunterlagen. Gemäß Vertrag § 16 Nr 16.3 wurde eine Anzahl der Ausfertigungen geschätzt und soll nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden. Eine Bestellposition hierfür gibt es nicht. Im Folgenden wird hierfür eine Abschätzung aufgestellt, die im Laufe der Planungsphasen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird.
- 24.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Technischen Planung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die Grundlagen liegen ihm vor bzw. er hat diese im Rahmen seiner Beauftragung erarbeitet. Die Einbindung eines weiteren Ingenieurbüros zur Erstellung der Planungsunterlagen hätte eine Schnittstelle erzeugt, die zu Kompatibilitätsproblemen und unklaren Gewährleistungsverhältnissen führt.
- 20.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Ingenieurgemeinschaft hat die Planung der EÜ Schandelbach im Hauptauftrag. Die Änderungsplanung unter Berücksichtigung der hydraulischen Bemessung ist innerhalb der bestehenden Planung vorzunehmen. Eine Vergabe an einen Dritten ist aufgrund des engen Abstimmungsbedarfs nicht möglich.
- 20.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Ingenieurgemeinschaft hat die Planung der SÜ am Bruchweg im Hauptauftrag. Die Änderungsplanung unter Berücksichtigung der geotechnischen Kennwerte ist innerhalb der bestehenden Planung vorzunehmen. Eine Vergabe an einen Dritten ist aufgrund des engen Abstimmungsbedarfs nicht möglich. Ein Auftragnehmerwechsel ist aufgrund des gesamthaften Werkerfolgs für die Planung der SÜ am Bruchweg im Zuge des 4-gleisigen Ausbaus nicht möglich und würde zu erheblichen Schwierigkeiten und Mehrkosten führen.
- 05.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Projektentwicklung ist eine weitere Betrachtung im Umfeld des Planfeststellungsabschnittes PFA Heideäcker zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen gemäß § 50 BImSchG sowie UVPG (Störfallrisiko) erforderlich geworden. Mit dem Gutachten sollen weitere erforderliche Schritte bzw. Änderungen im Planfeststellungsverfahren (PFA Heideäcker) erkannt und angeleitet werden.
- 16.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 180 Der Baubeginn für das Bauvorhaben des PFA 5.17 ist bereits im Januar 2024 gestartet. Hierfür wurden im Jahre 2023 eine Ausschreibung gestartet zur Vergabe der Bauausführung der OLA (inkl. AP). Die Ausschreibung blieb ohne Angebot. Für den Projektfortschritt war es allerdings notwendig das zumindest ein Teil der OLA-Arbeiten ausgeführt werden um die anderen Gewerke nicht zu behindern. Durch diesen Baufortschritt ist es notwendig, die Ausschreibungsunterlagen auf den aktuellen Bauzustand anzupassen. Zudem musste ein Großteils des Bausolls immer weiter nach hinten verschoben werden, was zum Wegfall/Zusammenlegen von Bauphasen führt, die auch planerisch angepasst werden müssen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert, die Firma ist damit beauftragt uns eine Entwurfsplanung, sowie die notwendigen Unterlagen für die Ausschreibung zu erstellen und übergeben. MKA 206 Der Baubeginn für das Bauvorhaben des PFA 5.17 ist bereits im Januar 2024 gestartet. Hierfür wurden im Jahre 2023 eine Ausschreibung gestartet zur Vergabe der Bauausführung der OLA (inkl. AP). Die Ausschreibung, sowie zwei weitere Ausschreibungsversuche, blieb ohne Angebot. Für den Projektfortschritt war es allerdings notwenig das zumindest ein Teil der OLA-Arbeiten ausgeführt werden um die anderen Gewerke nicht zu behindern. Für die kleineren Maßnahmen wurden jeweils unterschiedliche OLA-Firmen beauftragt. Durch diesen Baufortschritt ist es notwendig, die Ausschreibungsunterlagen auf den aktuellen Bauzustand anzupassen. Zudem musste ein Großteils des Bausolls weiter nach hinten verschoben werden, was zum Wegfall/Zusammenlegen von Bauphasen führt, die auch planerisch angepasst werden müssen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert, die Firma ist damit beauftragt uns eine Entwurfsplanung, sowie die notwendigen Unterlagen für die Ausschreibung zu erstellen und übergeben.
- 19.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 191 Der SIA kann nicht wie geplant gebaut werden, da der Gleisabstand von 4,00 m in Verbindung mit der geplanten Fahrgeschwindigkeit von 230 km/h auf den Innengleisen der ABS zu einer Abweichung vom Regelwerk Riz S 8000.6.2 führt. Daher ist eine UiG notwendig und eine UiG Bedarfsfeststellung vom Planer zu erarbeiten. Der AN ist mit der Situation vertraut und hat alle damit verbundenen technischen Aspekte geplant. Der AN schuldet eine brauchbare, regelwerkskonforme Planung. Die Einbringung eines Dritten würde zu einer Gewährleistungsschnittstelle im Bereich der SiA- Planung führen. Im Falle von Planungsfehlern wäre die Verantwortung nicht klar zuweisbar. MKA 211 Die Querprofile der OLA-Maststandorte werden zeitnahe für die weitere Planung benötigt. Derzeit besitzt nur der Generalplaner der Entwurfsplanung die nötigen Informationen und Pläne, die für die Erstellung der Querprofile benötigt werden. Den dieser trägt die Planungen involvierten Gewerke zusammen. Daher ist zurzeit nur dieses Unternehmen in der Lage uns die benötigten Unterlagen zeitnahe zu erstellen und zur Verfügung zu stellen. Eine dritte Firma mit der Erstellung der Unterlagen zu beauftragen ist an dieser Stelle mit erheblichen Zusatzaufwand verbunden. Damit uns eine dritte Firma die Querprofile erstellen kann, müsste sich diese zunächst in unser Projekt einarbeiten. Dies umfasst unteranderem mindestens 15 Bauphasen, die bis zum Endzustand durchlaufen werden. Zusätzlich müssen der Firma dann die erforderlichen Daten übergeben werden. Damit steigt die Fehleranfälligkeit einerseits durch die Datenübergabe und durch den Faktor, das der AN mit dem Projektablauf nicht vertraut ist.
- 25.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 175 Im Zuge des Planungsfortschrittes werden planerische Aussagen aufgrund der Fahrplanstudie und die damit verbundenen, zusätzlichen Weichenverbindungen, benötigt. Der AN ist mit der Planung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die Grundlagen liegen ihm vor bzw. er hat diese im Rahmen seiner Beauftragung erarbeitet. Die Einbindung eines weiteren Ingenieurbüros zur vorgenannten Planung hätte eine Schnittstelle erzeugt, die zu Kompatibilitätsproblemen und unklaren Gewährleistungsverhältnissen führt.
- 10.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 61) Die notwendige Planung muss gesamthaft durch den EEA-Fachplaner betrachtet werden. Da dieser mit der Entwurfsplanung des Gewerks beauftragt worden ist, ist es erforderlich, den AN zur Vollendung seines Werkerfolgs zu beauftragen. Die Zeitaufwände zur Durchführung eines Vergabeverfahrens für einen zusätzlichen Planer, dessen Einarbeitungszeit in den Sachverhalt und dessen Bearbeitungszeit führen zu einer Verschiebung der Fertigstellung der Entwurfs- & Genehmigungsplanung. Somit ist die fristgerechte Einreichung der Unterlagen beim EBA und somit der Baubeginn gefährdet.
- 16.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA29: Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die mit MKA 29 angezeigten zusätzlichen Leistungen waren im Leistungsbild des Hauptauftrages nicht enthalten, sind aber für die Erbringung der Gesamtplanungsleistungen erforderlich und somit für den Werkerfolg des vorliegenden Vertrages unabdinglich. // MKA30: Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die mit MKA 30 angezeigten zusätzlichen Leistungen waren im Leistungsbild des Hauptauftrages nicht enthalten, sind aber für die Erbringung der Gesamtplanungsleistungen erforderlich und somit für den Werkerfolg des vorliegenden Vertrages unabdinglich. // MKA31: Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die mit MKA 31 angezeigten zusätzlichen Leistungen waren im Leistungsbild des Hauptauftrages zwar enthalten, mussten aber im Zuge der Gesamtplanungsleistungen (Los 1) konkretisiert und vertieft werden. Somit sind die Leistungen für den Gesamtplanungserfolg und dadurch auch für den Werkerfolg des vorliegenden Vertrages notwendig. // MKA33: Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die mit MKA 33 angezeigten zusätzlichen Leistungen waren im Leistungsbild des Hauptauftrages nicht enthalten, sind aber für die Erbringung der Gesamtplanungsleistungen erforderlich und somit für den Werkerfolg des vorliegenden Vertrages unabdinglich. // MKA34: Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die mit MKA 34 angezeigten zusätzlichen Leistungen wurden im Zuge der Planungsleistungen (Los 1) notwendig und sind daher für den Gesamterfolg der Planungsleistungen und somit für den Werkerfolg dieses Vertrages unabdingbar. // MKA35: Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die mit MKA 35 bzw. 23 angezeigten zusätzlichen Leistungen wurden im Zuge der Planungsleistungen (Los 1) notwendig und sind daher für den Gesamterfolg der Planungsleistungen und somit für den Werkerfolg dieses Vertrages unabdingbar. // MKA36: Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die mit MKA 36 angezeigten zusätzlichen Leistungen waren im Leistungsbild des Hauptauftrages nicht enthalten, sind aber für die Erbringung der Gesamtplanungsleistungen erforderlich und somit für den Werkerfolg des vorliegenden Vertrages unabdinglich. // MKA37: Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die mit MKA 37 angezeigten zusätzlichen Leistungen waren im Leistungsbild des Hauptauftrages nicht enthalten, sind aber für die Erbringung der Gesamtplanungsleistungen erforderlich und somit für den Werkerfolg des vorliegenden Vertrages unabdinglich. // MKA38: Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die mit MKA 38 angezeigten zusätzlichen Leistungen waren im Leistungsbild des Hauptauftrages zwar enthalten, mussten aber im Zuge der Gesamtplanungsleistungen (Los 1) konkretisiert und vertieft werden. Somit sind die Leistungen für den Gesamtplanungserfolg und dadurch auch für den Werkerfolg des vorliegenden Vertrages notwendig.
- 20.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 39 - Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die mit MKA 39 angezeigten zusätzlichen Leistungen waren im Leistungsbild des Hauptauftrages nicht enthalten, sind aber für die Erbringung der Gesamtplanungsleistungen erforderlich und somit für den Werkerfolg des vorliegenden Vertrages unabdinglich.
- 08.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 096 Die INGE hat die Entwurfsplanung für den gesamten Bahnhofsbereichs im Hauptauftrag. Die Änderungsplanung ist innerhalb der bestehenden Planung vorzunehmen. Eine Vergabe an einen Dritten ist aufgrund des engen Abstimmungsbedarfs nicht möglich. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von erhöhten Abstimmungsbedarf führen. Ein AN-Wechsel gefährdet die termingerechte Bauausführung im gesamten Projekt.
- 28.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Ersatzwasserkonzept sieht den Neubau von bis zu zwei weiteren Brunnen nördlich der Bahnlinie und der Autobahn vor. Diese Brunnen sollen nur im Auen-Grundwasserleiter verfiltert und mit Leitungen an das Pumpwerk in Hailer angeschlossen werden. Mit diesem Vorhaben ist ein Eingriff in die Natur und Landschaft verbunden. Es ist daher ein Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Eingriffsbilanzierung zu erstellen. Da das Ersatzwasserkonzept Bestandteil zum PFA 5.17 ist, ist das Planungsbüro bereits in den Abstimmungen mit den Behörden eingebunden. Um den Bauablauf nicht zu gefährden, müssen nach den Pumversuchen und der Ermittlung der Brunnenstandorte die Genehmigungsunterlagen zeitnah erarbeitet, angepasst und eingereicht werden.
- 21.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 174 Der AN hat die Planung der Lärmschutzwände und der Oberleitung im Hauptauftrag. Die integrierten OL-Maste erfordern einen hohen Abstimmungsbedarf mit der LSW-Planung und der Oberleitung. Die Wiederholungsleistung unter Berücksichtigung der Oberleitungsbauart RE250 ist innerhalb der bestehenden Planung vorzunehmen. Eine Vergabe an einen Dritten ist aufgrund des engen Abstimmungsbedarfs nicht möglich. Ein Auftragnehmerwechsel ist aufgrund des gesamthaften Werkerfolgs für die Planung der LSW und der OLA-Planung im Zuge des 4-gleisigen Ausbaus nicht möglich und würde zu erheblichen Schwierigkeiten und Mehrkosten führen.
- 23.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 40 Der AN ist bereits mit der Baugrundbeurteilung im Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen vertraut und kennt die komplexen Baugrundverhältnisse. Die Grundlagen liegen ihm vor bzw. er hat sich diese im Rahmen seiner Beauftragung erarbeitet. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Mehrkosten führen, da sich ein neuer Baugrundgutachter in das Projekt einarbeiten müsste. Dies würde zu Verzögerungen in der Planung führen. MKA 41 Der AN ist bereits mit der Baugrundbeurteilung im Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen vertraut und kennt die komplexen Baugrundverhältnisse. Die Grundlagen liegen ihm vor bzw. er hat sich diese im Rahmen seiner Beauftragung erarbeitet. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Mehrkosten führen, da sich ein neuer Baugrundgutachter in das Projekt einarbeiten müsste. Dies würde zu Verzögerungen in der Planung führen. MKA 42 Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Dem AN liegen umfassende Grundlagen zur Baugrundbeurteilung im PFA 5.15 vor, wodurch eine fachgerechte Bewertung möglich ist. Die Einbindung eines weiteren AN zur Baugrundbeurteilung hätte eine Schnittstelle erzeugt, die zu Kompatibilitätsproblemen und unklaren Gewährleistungsverhältnissen führt. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu Zeitaufwänden führen, die eine Fertigstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur Folge hätte. Hierdurch wäre die fristgerechte Einreichung der Unterlagen beim EBA und somit der Baubeginn gefährdet.
- 28.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 177 Die Ingenieurgemeinschaft hat die Planung der OLA-Masten und der Entwässerung im Hauptauftrag. Die Planung des zusätzlichen Stützbauwerks erfordert eine enge Koordination mit der Planung der Maststandorte und der Entwässerung. Zusätzlich bildet die Stützwand im Hinblick auf die Bauablaufplanung eine komplexe Schnittstelle. Eine Vergabe an einen Dritten ist aufgrund des engen Abstimmungsbedarfs nicht möglich. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf führen und gefährdet die termingemäße Fertigstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. MKA 189 Ein Auftragnehmerwechsel ist aufgrund der enormen Schnittstellen zwischen der Planung der BÜ-Ersatzmaßnahme und des 4-gleisigen Ausbaus und dem damit einhergehenden engen Abstimmungsbedarfs nicht möglich. Ein Wechsel des AN würde zu einer zusätzlichen Schnittstelle führen und den Koordinationsaufwand erheblich erschweren. Zudem gefährdet ein Auftragnehmerwechsel die termingemäße Fertigstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
- 12.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die geplante Ausführung der Bauleistungen im Bereich des Bahndammes im Abschnitt km 41,6 bis 43,2 konnte aufgrund des nicht standsicheren Untergrundes nicht ausgeführt werden. Aus diesem Grund mussten alternative Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden, die auch eine erweiterte geotechnische Untersuchung notwendig machte. Im Rahmen der geotechnischen Untersuchung, wurden dem AN die Untersuchung alternativer Lösungsvarianten für die Ausführung des Bahndammes im vorliegenden Bereich beauftragt.
- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 43 - Der AN ist bereits mit der Baugrundbeurteilung im Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen vertraut und kennt die komplexen Baugrundverhältnisse. Die Grundlagen liegen ihm vor bzw. er hat sich diese im Rahmen seiner Beauftragung erarbeitet. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Mehrkosten führen, da sich ein neuer Baugrundgutachter in das Projekt einarbeiten müsste. Dies würde zu Verzögerungen in der Planung und dadurch zu Mehrkosten im Generalplanervertrag führen.
- 09.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 198 Die Ingenieurgemeinschaft hat die Planung des Bahnkörpers und der OLA-Masten im Hauptauftrag. Die Planung des zusätzlichen Stützbauwerks erfordert eine enge Koordination mit der Planung der anderen Gewerke. Zusätzlich bildet die Stützwand im Hinblick auf die Bauablaufplanung eine komplexe Schnittstelle. Eine Vergabe an einen Dritten ist aufgrund des engen Abstimmungsbedarfs nicht möglich. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf führen und gefährdet die termingemäße Fertigstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
- 16.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 44 Der AN ist bereits mit der Baugrundbeurteilung im Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen vertraut und kennt die komplexen Baugrundverhältnisse. Die Grundlagen liegen ihm vor bzw. er hat sich diese im Rahmen seiner Beauftragung erarbeitet. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Mehrkosten führen, da sich ein neuer Baugrundgutachter in das Projekt einarbeiten müsste. Dies würde zu Verzögerungen in der Planung und dadurch zu Mehrkosten im Generalplanervertrag führen.
- 09.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 217 - Die INGE ist gemäß dem Bauvertrag 18FE132151 für die Planung der Personenunterführung (PO) Gelnhausen beauftragt. Während der Ausführungsplanung wurde es aufgrund bauzeitlicher Belange erforderlich die Betonklasse der Rahmenblöcke 2, 3, 4.1 und 5 der PU von C30/37 auf C35/45 zu erhöhen, um eine schnellere Aushärtung und frühere Belastbarkeit des Betons sicherzustellen. Daraus folgt die erforderliche Leistung der Anpassung der statischen Nachweise. Der AN ist bereits für die Planung und Erstellung der statischen Nachweise beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist.
- 22.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 183, 178, 156, 155, 183 Die zusätzlichen Leistungen wurden erforderlich, da der Auftraggeber für die Maßnahme ABS Hanau–Gelnhausen eine integrierte, detaillierte Bauablaufplanung als Pilotprojekt eingeführt und deren Fortschreibung im laufenden Bauprozess gefordert hat. Der Auftragnehmer ist mit der Generalplanung der betroffenen Planfeststellungsabschnitte betraut und verfügt über sämtliche planungs-, genehmigungs- und schnittstellenrelevanten Grundlagen. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen technischen Schwierigkeiten sowie unverhältnismäßigen Zusatzkosten verbunden gewesen, da eine erneute Einarbeitung in die komplexe Bauphasen-, Sperrpausen- und Gewerke Verknüpfung erforderlich geworden wäre. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 178 Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, da die Verlängerung der Spundwand zwingende Voraussetzung für die Realisierung der geplanten Schallschutzwand ist. Ohne die zusätzliche Planung des Ingenieurbauwerks wäre eine standsichere Ausführung der Schallschutzwand nicht möglich. Der Auftragnehmer ist bereits mit der Generalplanung des Planfeststellungsabschnitts 5.15 betraut und verfügt über alle projektbezogenen Grundlagen, Randbedingungen und Schnittstellenkenntnisse. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen technischen Schwierigkeiten sowie unverhältnismäßigen Zusatzkosten verbunden gewesen, da eine erneute Einarbeitung in die komplexe Projekt-, Genehmigungs- und Schnittstellenstruktur erforderlich geworden wäre. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 156 Die zusätzlichen Leistungen wurden erforderlich, um die vom Auftraggeber auf Basis der Rückmeldungen des Eisenbahn-Bundesamtes angeordneten Anpassungen der Genehmigungsunterlagen umzusetzen. Der Auftragnehmer ist mit der Gesamtkoordination und Fortschreibung der Planfeststellungsunterlagen für den Kreuzungsbahnhof Lieblos beauftragt und verfügt über sämtliche projektbezogenen Grundlagen, Vorarbeiten und Abstimmungsergebnis-se. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen technischen und wirtschaftlichen Nachteilen verbunden gewesen, da eine erneute Einarbeitung in die komplexe Genehmigungs- und Planungsstruktur erforderlich geworden wäre und zusätzliche Schnittstellen- und Koordinationsrisiken entstanden wären. 155 Die zusätzlichen Leistungen wurden erforderlich, um die vom Auftraggeber vorgegebenen Änderungen an der Vergabestruktur und den Ausschreibungsunterlagen sachgerecht umzusetzen und eine vergaberechtskonforme, technisch konsistente und ausführbare Ausschreibung sicherzustellen. Der Auftragnehmer ist mit der Gesamtkoordination und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für den Projektbereich Krbf Lieblos beauftragt und verfügt über die vollständigen projektbezogenen Grundlagen, Vorarbeiten und Abstimmungsergebnisse. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen technischen Schwierigkeiten sowie unverhältnismäßigen Zusatzkosten verbunden gewesen, da ein neuer Auftragnehmer zunächst in die komplexen, mehrfach geänderten Vergabe- und Schnittstellenstrukturen hätte eingearbeitet werden müssen. Zudem hätten zusätzliche Koordinations- und Abstimmungsaufwände sowie Risiken hinsichtlich Konsistenz und Gewährleistung bestanden.
- 22.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 216, 214, 213, 205, 201, 193 216 Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Generalplanung ABS Hanau–Gelnhausen umfassend mit der Planung und Koordination angrenzender Maßnahmen betraut und verfügt über die maßgeblichen projektbezogenen Grundlagen. Die Erstellung der Genehmigungsunterlagen erfordert eine enge Verzahnung mit bestehenden Planungsständen, Fachbeiträgen sowie den Ergebnissen der bereits durchgeführten Rückbaumaßnahmen. Die Einbindung eines anderen Auftragnehmers würde erhebliche Schnittstellenrisiken, zusätzlichen Koordinationsaufwand sowie unklare Haftungs- und Gewährleistungsverhältnisse verursachen und wäre mit unverhältnismäßigen Zusatzkosten verbunden. 214 Die zusätzlichen Leistungen ergeben sich aus der Anpassung der betrieblichen Randbedingungen (Erhöhung der Streckengeschwindigkeit). Der bestehende Auftragnehmer ist mit der Gesamtplanung des Projektes betraut und verfügt über die erforderlichen Bestands-unterlagen, Kenntnisse der Bauwerke sowie der projektspezifischen Randbedingungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, einen erheblichen Einarbeitungsaufwand verursachen und zu unverhältnismäßigen Zusatzkosten sowie Terminrisiken führen. 213 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die Anforderungen der Stadt Langenselbold an die Übergabe von Einleit-mengen und Entwässerungsunterlagen zu erfüllen und damit die Genehmigungs- und Abstimmungsfähigkeit der Planung sicherzustellen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht zweckmäßig, da der bestehende Auftragnehmer die Entwurfsplanung erstellt hat, über sämtliche projektbezogenen Grundlagen verfügt und die zusätzlichen Berechnungen unmittelbar auf den vorhandenen Planungsständen aufbauen. Die Einbindung eines anderen Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und wäre mit unverhältnismäßigem Koordinationsaufwand verbunden. 205 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um eine konsistente und ausführungsfähige Entwurfsplanung unter Berücksichtigung der geänderten OL-Bauart Re250 sicherzustellen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht zweckmäßig, da der bestehende Auftragnehmer die Gesamtplanung des PFA 5.16 verantwortet, über sämtliche projektspezifischen Grundlagen verfügt und die Leistungen unmittelbar in die laufende Planung integrieren muss. Ein Auftragnehmer Wechsel würde zu zusätzlichen Schnittstellen, Verzögerungen und unverhältnismäßigen Zusatzkosten führen. 201 Die zusätzlichen Planungsleistungen sind erforderlich, um die standsichere, gebrauchstaugliche und regelkonforme Ausbildung des Bahndamms im betroffenen Abschnitt sicherzustellen. Ohne diese Leistungen wäre die Umsetzung des ursprünglichen Vertragsziels nicht möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht zweckmäßig, da der bestehende Auftragnehmer die Gesamtplanung des Abschnitts verantwortet, über die vollständigen projektspezifischen Grundlagen (Baugrund, Vorplanung, Variantenuntersuchungen) verfügt und die zusätzlichen Leistungen unmittelbar in die laufende Planung integrieren muss. Die Einschaltung eines anderen Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen, erhöhten Koordinationsaufwand sowie erhebliche terminliche Verzögerungen verursachen und wäre mit unverhältnismäßigen Zusatzkosten verbunden. 193 Der Auftragnehmer ist bereits mit der Planung der Verkehrsanlage und der Erstellung der Weichenskizzen im gesamten Pro-jektbereich der ABS Hanau–Gelnhausen beauftragt. Die projektspezifischen Grundlagen, Trassierungen und betrieblichen Festlegungen liegen ihm vor bzw. wurden durch ihn erarbeitet. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen im DWS-Bestellprozess erzeugen und zu erhöhtem Koordi-nations- und Prüfaufwand führen. Dies wäre mit erheblichen Zusatzkosten und terminlichen Risiken verbunden. .
- 22.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 126 - Im Zuge der weiteren Projektentwicklung und zur Sicherstellung des terminlich vorgesehenen Baubeginns der Hauptmaßnahme im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 5.17 war es aus terminlichen und logistischen Gründen erforderlich, vorbereitende Maßnahmen vorgezogen und gesondert auszuschreiben. Diese vorbereitenden Maßnahmen umfassen Teilbereiche mehrerer Planungsobjekte (u. a. Kabeltiefbau, Ingenieurbau, LST, OLA, T K, Bahnsteig- und Umfeldanpassungen) und wurden in eigenständige Vergabepakete (Vorbereitende Maßnahmen inkl. Sicherungsleistungen) ausgegliedert-Die Trennung der Ausschreibungsunterlagen erforderte zusätzliche planerische Leistungen, insbesondere die Uberarbeitung bestehender Ausschreibungsunterlagen, die Erstellung separater Leistungsverzeichnisse, Planunterlagen und Baubeschreibungen für die vorbereitenden Maßnahmen sowie die Abstimmung und Koordination der beteiligten Fachgewerke. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsbild des Ingenieurvertrages nicht vorgesehen und stellen eine notwendige Ergänzung zur Erfüllung des ursprünglichen Vertragsziels dar. 133 - Im Rahmen der Generalplanung für den viergleisigen Ausbau der ABS Hanau-Gelnhausen war eine Abstimmung mit Dritten im Zusammenhang mit laufenden Planrechtsverfahren für Bahnübergangsauflösungen vertraglich vorgesehen. Für die Ersatzmaßnahme des Bahnübergangs BÜ 9 (K904) bei km 40,908, deren Maßnahmenträger der Main-Kinzig-Kreis vertreten durch Hessen Mobil ist, hat sich im Projektverlauf ein erheblich erhöhter Koordinations- und Abstimmungsaufwand ergeben. Entgegen der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Annahmen war die Planung der Ersatzmaßnahme durch Hessen Mobil von besonderer technischer Komplexität geprägt. Insbesondere die geometrischen Randbedingungen der Omega-Brücke, die Lage und Ausbildung der Brückenpfeiler, die Wechselwirkungen mit Entwässerung, Oberleitung, Lärmschutzwand sowie die beengten Platzverhältnisse im Bahnbereich machten zahlreiche Variantenuntersuchungen und intensive Abstimmungen erforderlich. Der tatsächlich erforderliche Abstimmungsaufwand überstieg den vertraglich kalkulierten Umfang deutlich, so dass eine erhöhte Vergütung anfiel.
- 20.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 208 - Der bestehende Auftragnehmer ist mit der Gesamtplanung des Projektes betraut und verfügt über die erforderlichen Bestandsunterlagen, Kenntnisse der Bauwerke sowie der projektspezifischen Randbedingungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, einen erheblichen Einarbeitungsaufwand verursachen und zu unverhältnismäßigen Zusatzkosten sowie Terminrisiken führen 210 - Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Kosten zur Einarbeitung und Koordination führen. Die Inge ist mit der gesamten EP und der Bauphasenplanung beauftragt, weshalb sich erhebliche Sysnergieeffekte in der Planung von komplexen Schnittstellen ergeben. Auch würden durch einen weiteren AN erhebliche Kosten für den engen Abstimmungsbedarf entstehen. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf sowie die Koordination von komplexen Schnittstellen führen und gefährdet die termingemäße Fertigstellung der Entwurfsplanung und Bauphasenplanung. 224 - Der bestehende Auftragnehmer ist mit der Gesamtplanung des Projektes betraut und verfügt über die erforderlichen Bestandsunterlagen, Kenntnisse der Bauwerke sowie der projektspezifischen Randbedingungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, einen erheblichen Einarbeitungsaufwand verursachen und zu unverhältnismäßigen Zusatzkosten sowie Terminrisiken führen
- 26.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 45 - Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Dem AN liegen umfassende Grundlagen zur Baugrundbeurteilung im Bereich der VST Rodenbach vor, wodurch eine fachgerechte Bewertung möglich ist. Die Einbinung eines weiteren AN zur Baugrundbeurteilung hätte eine Schnittstelle erzeugt, die zu Kompatibilitätsproblemen und unklaren Gewährleistungsverhältnissen führt. Ein Auftragnähmerwechsel würde zu Zeitaufwänden führen, die eine nicht fristgerechte Fertigstellung der Planung zur Folge hätte und somit den Baubeginn gefährdet.
- 01.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 176 - Die zusätzlichen Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits durch den Auftragnehmer erstellten Leistungsverzeichnissen und Bodenverwertungskonzepten. Der Auftragnehmer verfügt über die vollständigen Grundlagen, Mengengerüste und projektspezifischen Besonderheiten des Vorhabens. Die Einbindung eines anderen Auftragnehmers würde erhebliche Einarbeitungs- und Koordinationsaufwände sowie Schnittstellen- und Haftungsrisiken verursachen und wäre mit unverhältnismäßigen Zusatzkosten verbunden. 215 - Der Auftragnehmer ist mit der Generalplanung des Vorhabens ABS Hanau—Gelnhausen umfassend beauftragt und hat die maßgeblichen Grundlagen, Vorleistungen sowie die ursprünglichen Nachrechnungen selbst erbracht. Die Einbindung eines weiteren Ingenieurbüros für die zusätzlichen Planungsleistungen würde erhebliche technische und wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen, insbesondere durch zusätzliche Schnittstellen, erhöhte Koordinations- und Einarbeitungsaufwände sowie unklare Haftungs- und Gewährleistungsabgrenzungen. Ein Auftragnehmerwechsel wäre daher mit unverhältnismäßigen Zusatzkosten und terminlichen Risiken verbunden und ist aus technischer wie wirtschaftlicher Sicht nicht zweckmäßig.
- 06.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 15: Der AN ist mit der Umweltplanung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Dem AN liegen umfassende Grundlagen zur Beurteilung der Gesamtmaßnahme vor, wodurch eine fachgerechte Bewertung möglich ist. Die Einbinung eines weiteren AN erzeugt eine Schnittstelle, die zu Kompatibilitätsproblemen und unklaren Gewährleistungsverhältnissen führt. Ein Auftragnähmerwechsel würde zu Zeitaufwänden führen, die eine nicht fristgerechte Fertigstellung der Planung zur Folge hätte und somit den Baubeginn gefährdet.//
- 08.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 46 Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Dem AN liegen umfassende Grundlagen zur Baugrundbeurteilung im Bereich der SÜ Neuenhaßlau, wodurch eine fachgerechte Bewertung möglich ist. Die Einbinung eines weiteren AN zur Baugrundbeurteilung hätte eine Schnittstelle erzeugt, die zu Kompatibilitätsproblemen und unklaren Gewährleistungsverhältnissen führt. Ein Auftragnähmerwechsel würde zu Zeitaufwänden führen, die eine nicht fristgerechte Fertigstellung der Planung zur Folge hätte und somit den Baubeginn gefährdet.
- 16.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Fiktiventwürfe stellen keine eigenständige Planungsleistung dar, sondern eine Fortschreibung und Erweiterung der bereits durch den Auftragnehmer erstellten Entwurfsunterlagen. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Planungsmethodik, identischer Randbedingungen und einer konsistenten EKrG-Bewertung ist die Weiterbearbeitung durch den bisherigen Planer erforderlich. Bei einem Wechsel des Auftragnehmers wären umfangreiche Einarbeitungsleistungen, die Übergabe und Prüfung der vorhandenen Planungsstände sowie ein erneutes Verständnis der EKrG-spezifischen Aufgabenstellung erforderlich. Dies würde zu zeitlichen Verzögerungen, zusätzlichem Abstimmungsaufwand und vermeidbaren Mehrkosten führen. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- 23.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 234 Aufgrund der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugrunde gelegten Annahme, dass Querprofile erst nach örtlichem Aufmaß im regulären Planungsprozess erstellt werden, war ein vorgezogener Bedarf nicht absehbar. Der nun erforderliche Bedarf von 25 Querprofilen im Format PDF/DWG für den AP-Planer OLA ergibt sich aus projektbedingten Änderungen im Termin- und Bauablauf und konnte vom AG nicht vorhergesehen werden. Es handelt sich somit um eine zusätzliche, nicht vorhersehbare Leistung. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt jedoch unverändert, da die Bereitstellung der Querprofile eine ergänzende Leistung im bestehenden Projektkontext darstellt. Die Planungsziele und der Leistungsumfang bleiben im Wesentlichen bestehen; es erfolgt keine wesentliche Änderung der vertraglichen Aufgabenstellung.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 14 Im Rahmen der vorgezogenen Umsetzung der Maßnahme ESTW-A Wolfgang ist zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit die Erstellung einer umweltfachlichen Stellungnahme mit Eingriffsbilanzierung und artenschutzrechtlicher Prüfung erforderlich. Mit der zeitlichen Vorziehung der technischen Realisierung entsteht ein eigenständiger Genehmigungsbedarf, der auf Grundlage der aktuellen Planungsstände fachlich zu bewerten und zu dokumentieren ist. Für die Einreichung prüffähiger Unterlagen gegenüber den zuständigen Behörden ist daher die Erarbeitung entsprechender umweltfachlicher Nachweise notwendig. Der AN ist im Projekt bereits mit den Planungsleistungen betraut und verfügt über sämtliche fachlichen und technischen Grundlagen; die Einbindung eines weiteren Büros würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und das Risiko von Abstimmungs- und Kompatibilitätsproblemen erhöhen.
- 27.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 215 Die Änderung ist aufgrund der erforderlichen erneuten statischen Nachrechnung und der Vorbereitung des UiG-Antrags notwendig. Ein Auftragnehmerwechsel würde aufgrund der bereits erfolgten Einarbeitung in das Bestandsbauwerk, der vorhandenen Berechnungsgrundlagen und der erforderlichen Kenntnis der bisherigen Planung zu zusätzlichem Abstimmungs- und Einarbeitungsaufwand sowie zu Verzögerungen im Projektablauf führen. Ein Wechsel wäre daher technisch und wirtschaftlich nicht zweckmäßig. 235 Die zusätzliche Leistung ist aufgrund der geänderten fachtechnischen Randbedingungen erforderlich. Die Umsetzung durch den bereits beauftragten Auftragnehmer stellt die fachlich und technisch zweckmäßige Lösung dar. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu zusätzlichem Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie vermeidbaren Verzögerungen im Projektablauf führen. Durch die Beauftragung des bestehenden Auftragnehmers werden diese Nachteile und damit verbundene Zusatzkosten vermieden. MKA 244 Anpassung der Genehmigungsstatiken für die Torsionsbalken über der EÜ Hasselbach und der EÜ L2306aufgrund der Erhöhung der Schallschutzwand (SSW) auf 6,0 m im Zuge der Ausführungsplanung. Hierfür mussten die statischen Nachweise überarbeitet, neu berechnet und dem Prüfingenieur erneut zur Prüfung eingereicht werden. Ein Auftragnehmerwechsel würde einen erheblichen Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand sowie die erneute Prüfung der vorhandenen Berechnungen und Planungsgrundlagen erfordern. Hierdurch entstünden zusätzliche Kosten sowie Verzögerungen im laufenden Planungs- und Genehmigungsprozess. 251 Die Ingenieurgemeinschaft hat die Objektplanung des Ingenieurbauwerks inkl. Tragwersplanung bereits im Auftrag. Der Teilabriss steht im unmittelbaren Zusammenhang zur Maßnahme und ist für die Baufeldfreimachung erforderlich. Eine Vergabe an einen Dritten ist aufgrund des gesamthaften Werkerfolgs nicht möglich. Das beengte Baufeld und die Abhängigkeiten im Bauablauf sind eine komplexe Schnittstelle, die eine Vergabe an einen Dritten nicht ermöglichen. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf führen und gefährdet die termingemäße Fertigstellung der Genehmigungsplanung. Dadurch ist die fristgerechte Einreichung der Unterlage beim EBA und somit der Baubeginn gefährdet. 252 Die Ingenieurgemeinschaft hat die Objektplanung des Ingenieurbauwerks inkl. Trakwersplanung bereits im Auftrag. Das angepasste Gutachten ist innerhalb der bestehenden Planung zu berücksichtigen. Eine Vergabe an einen Dritten ist aufgrund des gesamthaften Werkerfolgts nicht möglich. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf führen und gefährdet die termingemäße Fertigstellung der Genehmigungsplanung. Dadurch ist die fristgerechte Einreichung der Unterlage beim EBA und somit der Baubeginn gefährdet.
- 29.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 47 Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Dem AN liegen umfassende Grundlagen zur Baugrundbeurteilung im Bereich der Signalausleger und Signalbrücke, wodurch eine fachgerechte Bewertung möglich ist. Die Einbindung eines weiteren AN zur Baugrundbeurteilung hätte eine Schnittstelle erzeugt, die zu Kompatibilitätsproblemen und unklaren Gewährleistungsverhältnissen führt. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu Zeitaufwänden führen, die eine nicht fristgerechte Fertigstellung der Planung zur Folge hätte und somit den zeitgerechten Baubeginn gefährdet.
- 02.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 247 Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Kosten zur Einarbeitung und Koordination führen. Die Inge ist mit der gesamten EP und der Bauphasenplanung beauftragt, weshalb sich erhebliche Synergieeffekte in der Planung von komplexen Schnittstellen ergeben. Auch würden durch einen weiteren AN erhebliche Kosten für den engen Abstimmungsbedarf entstehen. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf sowie die Koordination von komplexen Schnittstellen führen und gefährdet die termingemäße Fertigstellung der Entwurfsplanung und Bauphasenplanung. 248 Zur Einhaltung der Zeitschiene mit Nutzung der Sperrpause HLK 2027 ist eine Teilmaßnahme vorab zu vergeben. Hierzu ist ein gesondertes Leistungsverzeichnis mit Anlagen zu erstellen. Da der vorliegende AN den Gesamtauftrag zur Planung aller 5 PFA hat, kann die Leistung nicht durch einen anderen AN erbracht werden. Die vorgezogene Ausschreibung hat auf einem Zwischenstand der Entwurfsplanung PFA 5.15 zu erfolgen, weshalb keine Übergabe an ein anderes Ingenieurbüro erfolgen kann.
- 04.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 199 Die Planung der Oberleitungsanlage basierte zum Zeitpunkt der Vergabe auf der damals vorgesehenen Bauart Re230. Da diese Bauart nicht freigegeben wurde, hat der Auftraggeber die Umstellung auf die Bauart Re250 festgelegt. Die hierdurch erforderliche Anpassung der OLA-Planung im PFA 5.14 konnte bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigt werden und macht die gegenständliche Vertragsänderung erforderlich. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BIEGE ABS Hanau-Gelnhausen c/o KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [ABS-NBS (Hamburg)-Lübeck-Puttgarden (FBQ), Leitungskreuzungen Los 1-7](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-nbs-hamburg-luebeck-puttgarden-fbq-leitungskreuzungen-los-1-7-1100a98e) · Zuschlag 08.01.2024 an Höcker Project Managers GmbH und SSF Ingenieure AG - Beratende Ingenieure im Bauwesen · 0–1 Angebote je Los
- [Reaktivierung der Strecke 6088 („Heidekrautbahn“) sowie Ersatzneubau der vier Brücken „EÜ Klemkestraße, EÜ Kopenhagener Straße, EÜ Provinzstraße und Krbw Schönholz“ (Str. 6030 und 6182/6813); BIM-Planungsleistungen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/reaktivierung-der-strecke-6088-heidekrautbahn-sowie-ersatzneubau-der-5c0df429) · Zuschlag 18.11.2022 an SSF Ingenieure AG - Beratende Ingenieure im Bauwesen
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- [ABS/ NBS Karlsruhe-Basel, Streckenabschnitt 8A (NBS), Planung Lph 6-7 in BIM für die PfA 8.0-8.47](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-nbs-karlsruhe-basel-streckenabschnitt-8a-nbs-planung-lph-6-7-in-37e04b85) · Zuschlag 17.09.2021 an DB Engineering & Consulting GmbH
- [BIM-Planung ABS 38 PA 03 Tüßling-Freilassing - VA + KIB, PFA 3.3](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-planung-abs-38-pa-03-tuessling-freilassing-va-kib-pfa-33-72a93c2c) · Zuschlag 23.08.2021 an BIEGE ABS 38 PA03 c/o Sweco GmbH
- [ABS Berlin - Dresden, 2. Baustufe; Schall- und Erschütterungstechnische Untersuchungen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-berlin-dresden-2-baustufe-schall-und-erschuetterungstechnische-a192e04f) · Zuschlag 12.07.2021 an TÜV SÜD Industrie Service GmbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Hessen](https://vergabeweiser.de/region/hessen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 04.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=58d29be3-1eed-4412-801c-78ba0154e0c8. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/generalplanung-abs-hanau-gelnhausen-leistungsphasen-3-4-optional-8d1920fa
