# Gaschwitz – Böhlen, 3. Bauabschnitt, Ausschreibung 35 Hauptbaumaßnahmen Neubau Bahnhof Markkleeberg-Gaschwitz.

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Markkleeberg-Gaschwitz am 01.06.2016 vergeben, Zuschlag an ARGE „Bahnhof Markkleeberg – Gaschwitz“, c/o Hasselmann GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: Gaschwitz – Böhlen, 3. Bauabschnitt, Ausschreibung 35 Hauptbaumaßnahmen Neubau Bahnhof Markkleeberg-Gaschwitz.
- Wo: Markkleeberg-Gaschwitz, Sachsen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 18.07.2016 bis 31.12.2021
- Zuschlag an: ARGE „Bahnhof Markkleeberg – Gaschwitz“, c/o Hasselmann GmbH
- Zuschlag am: 01.06.2016
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [ARGE „Bahnhof Markkleeberg – Gaschwitz“, c/o Hasselmann GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/arge-bahnhof-markkleeberg-gaschwitz-co-hasselmann-gmbh), Berka/W

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (national)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 077298-2017

## Verlauf

- 01.03.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 02. Im Bf. Markkleeberg-Gaschwitz ist das neue Zählerkonzept gemäß Ergänzungsschreiben zur TI07 v. 29.7.2014 umzusetzen. Dies erfordert mehr Zählerplätze und Kabel. Die bereits in den Bauvorbereitenden Maßnahmen für den Endzustand der Hauptbaumaßnahme des 3. BA teilweise hergestellten Kabeltröge sind in ihrem Fassungsvermögen nicht mehr ausreichend. Deshalb ist die Herstellung eines zusätzlichen Kabeltrogs erforderlich.
- 10.03.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 03 Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung Gleisfeldbeleuchtung Bf Markkleeberg-Gaschwitz ist, aufgrund der Anpassung der Ril 954.9103, die Abschattung zu berücksichtigen.
- 22.04.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 04. Planung Hebeanlage Straßenentwässerung EÜ Zwenkauer Straße.
- 11.05.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 05 An Hand der Vorgaben des aktuellen Regelwerkes der DB AG sind erdseitige und luftseitige Bauwerksfugen bei den Ingenieurbauwerken herzustellen. In den vertraglichen Leistungspositionen, hier zur Fugenausbildung an den EÜ-Bauwerken, sind jedoch nur die luftseitigen Fugenkonstruktionen beschrieben Gemäß Ausführungsplanung sind an allen Raumfugen der EÜ-Bauwerke erdseitige Fugenbänder einzubauen.
- 29.06.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 06 Im Bereich der neu zu errichtenden Verkehrsanlagen (Gleise, Weichen, Bahnsteige, Lärmschutzwände) wurden bei Bodenaushubarbeiten in Teilbereichen des o. g. Streckenabschnitts Altkabelanlagen vorgefunden, welche weder in Bestandsplänen verzeichnet sind noch sich in Betrieb befinden. Die Altkabelanlagen müssen in allen Bereichen der neuen Anlagenteile zuvor zurückgebaut und getrennt entsorgt werden. Hierfür müssen baubegleitend in kombinierter Hand-Maschinenarbeit die angetroffenen Kabelanlagen aus dem Boden ausgebaut und nach Baustoffen getrennt auf dem Baufeld in Container des Auftraggebers sortiert werden.
- 29.06.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 08 Bei km 9,612 verläuft eine Bestandskabelquerung, bestehend aus 2 Schutzrohren DN 110, durch den Bf. Markkleeberg-Gaschwitz, welche künftig unterhalb der neuen Gleise 8, 9 und 10 liegt. Die Kabelquerung sollte gemäß Ausschreibung für die Kabelführung innerhalb des Bahnhofs genutzt werden. Im Rahmen der Ausführungsplanung wurden die Messdaten (Tiefe, Lage) der Kabelquerung, inkl. der Start- und Zielschächte, zwischen der Örtlichkeit und den Bestandsplänen überprüft. Ergebnis war, dass die Tiefe der vorhandenen Kabelquerung in der Örtlichkeit von den Bestandsunterlagen abweicht. Die Bestandsquerung hat demnach eine zu geringe Tiefe, so dass sie im Bereich von Gleis 8 oberhalb der neuen Tragschicht, d. h. im nicht zulässigen Druckbereich, verlaufen würde. Zur Lösung des Sachverhalts ist die Kabelquerung km 9,612 im Rahmen der Ausführungsplanung an gleicher Stelle Regelkonform zu planen und anschließend neu herzustellen.
- 30.06.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 07 In den geplanten und ausgeschriebenen KG2-Bereichen wurden im Rahmen der geotechnischen Baubegleitung, nach erfolgtem Abschieben des Altschotters, Schürfen ausgeführt und der Baugrund begutachtet. Es wurde festgestellt, dass der angetroffene Baugrund in den KG2-Bereichen keine ausreichende Versickerungsfähigkeit aufweist. Auf Empfehlung des geotechnischen Gutachters soll im gesamten Baufeld ein einheitlicher Aufbau der Schutzschichten mit KG1 Material durchgeführt werden. Die Entwässerungsanlagen sind bei Bedarf an die neuen Prämissen anzupassen.
- 13.07.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 09 Im Rahmen der Baumaßnahme sind Lärmschutzanlagen zwischen km 9,110 und km 12,060 zu errichten sowie im Abschnitt von km 7,550 bis km 9,125 bahnlinks punktuell aufgrund der neuen Trassierung und Neubau der Oberleitungsanlage anzupassen. Im Bereich von km 7,550 bis km 9,125 bahnlinks müssen für die neuen Standorte der Oberleitungsmasten Umfahrungen (Ausbuchtungen) in der Lärmschutzwand hergestellt werden. Hierzu werden die betroffenen Teilbereiche der vorhandenen Lärmschutzwand zurückgebaut und in geänderter Lage neu errichtet. Die im Rahmen der Ausführungsplanung durchgeführte genaue statische Berechnung der Lärmschutzwand ergab, dass einzelne Gründungskörper für die Lärmschutzwandpfosten größer dimensioniert werden müssen um die notwendigen statischen Nachweise zu erfüllen. Eine fehlerhafte Vorstatik aus der Entwurfsplanung wurde vom Prüfer ausgeschlossen. Da die Lärmschutzwand wegen der Trassierung und Positionierung der Oberleitungsmasten teilweise sehr nahe bzw. auf der Bahngrenze verläuft, liegen die größer dimensionierten Gründungskörper nun zum Teil auf Grundstücken Dritter. Hierdurch ist die Planung und Ausführung der Lärmschutzwänden in geänderter Lage erforderlich.
- 29.07.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 12. Zur Gewährleistung der Sicherheit sowie Nutzung der Hilfsbrücke EÜ Lindenstraße ist eine Gehwegkonsole an die Hilfsbrücke zu montieren. Diese Leistung ist im Bauvertrag nicht enthalten.
- 01.08.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 10 Die Hilfsbrücken EÜ Zwenkauer Str. und EÜ Lindenstraße wurden mittels Verbauten im vorhergehenden Bauabschnitt durch Dritte gegründet. Der Auftragnehmer hat gemäß Bauvertrag in der Nähe des jeweiligen Hilfsbrückenverbaus Leistungen auszuführen (z. B. Aushubarbeiten zur Herstellung der neuen Widerlager). Im Zuge dieser Arbeiten sind die o. g. Verbauten zwingend durch Anker zu sichern. Der Auftragnehmer ist bei Ankerarbeiten verpflichtet, Lagemessungen des oberhalb des Verbaus gelegenen Gleises auszuführen. Dazu sind Setzungsmessungen vor (Nullmessung) und nach den Ankerarbeiten (1. bis 3. Kontroll-messung) durchzuführen. Die Messungen sind nach VOB/C DIN 18304 (Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten) Punkt 4.2.14 bzw. VOB/C 18309 (Einpressarbeiten) Punkt 4.2.2 als besondere Leistungen eingestuft. Eine Abrechnungsposition im Hauptvertrag fehlt hierzu.
- 01.08.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 11 Die Ausschreibungsunterlagen für die EÜ Zwenkauer Str, EÜ Turnerstr. und EÜ Lindenstr. sahen keine entsprechende Leerverrohrung für die Straßen-/Gehweg-Beleuchtung vor. Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde entschieden, die Kabelzuführung für die Beleuchtung nicht außenliegend, sondern mittels Leerrohren herzustellen. Die Leerrohre liefern und einbauen sind nicht vertraglicher Bestandteil.
- 06.10.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 15. Gemäß Bauvertrag ist für die Straßenentwässerung an der EÜ Zwenkauer Straße eine Hebeanlage zu errichten. Die nach Ausführungsplanung zu verlegenden Abwasserleitungen und Straßenabläufe liegen direkt in der Achse des Kabels. Eine Ortsbegehung ergab, dass eine Umverlegung des Niederspannungskabels an der EÜ Zwenkauer Straße zur Schaffung der Baufreiheit für die Hebeanlage zwingend erforderlich ist. Diese Leistungen waren nicht vorhersehbar und sind im Bauvertrag nicht enthalten.
- 06.10.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 16. Gemäß Bauvertrag ist die Energieversorgung für den Bf Markkleeberg-Gaschwitz sicher zu stellen. Aufgrund von Problemen zur Gewährleistung der Abschaltselektivität und Änderung des Zählerkonzeptes ist eine neue EWHA-Station Süd (16,7 Hz) und ein neuer NS-Anschluss (50 Hz) notwendig. Diese Leistungen sind im Bauvertrag nicht enthalten.
- 07.11.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 14 Im Bauvertrag ist eine umfangreiche Beweissicherung der angrenzenden Anlagen, Straßen und Wege enthalten. Aufgrund von unvorhersehbaren massiven Anwohnerbeschwerden, wurde eine detaillierte Beweissicherung von Gebäuden, insbesondere „innen“, notwendig. Hierzu sind Erschütterungsmessungen für die Objekte Schulstr. 1 und LST-Werkstatt an der EÜ Neue Harth sowie Beweissicherungen für die Gebäude Schulstr. 1, Kantstr. 18, Hauptstr. 300 und 107/109 durchzuführen. Diese Leistungen waren nicht vorhersehbar und sind im Bauvertrag nicht enthalten.
- 07.11.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 13. Bei Aushubarbeiten wurde im Bereich der künftigen Tiefenentwässerung (TE) von Gleis 8 und 9 bei km 9,3+50 ein unbekannter Durchlass freigelegt. Zur Herstellung der TE und Gewährung einer Überdeckung von 1,50m unter Schienenoberkante im Endzustand ist ein ersatzloser Rückbau zwingend erforderlich. Diese Leistung ist im Bauvertrag nicht enthalten.
- 07.11.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 17. Gemäß Bauvertrag war der Einbau der Weiche 35 erst in Bauphase 3.1 vorgesehen. Im Rahmen der Bautechnologieberatungen kam man zur Erkenntnis, dass ein vorzeitiger Einbau der Weiche 35 zu einer Optimierung der gleisgebundenen Baustellenzufahrt in Bauphase 1.1 und 3.1 führt. Dadurch mussten die Gleissperren und Achszähler im Baugleis 3 versetzt werden. Das Versetzen der Baugleissperre, inkl. Sh2 Scheiben und Achszählpunkt, war nicht vorhersehbar und ist im Bauvertrag nicht enthalten.
- 02.12.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 18 Aufgrund von Vorschriftenänderungen und Erkenntnissen aus der Ausführungsplanung wurden Änderungen in der Bauausführung notwendig. Es mussten nach den hydraulischen Berechnungen für das Entwässerungssystem die Sammelleitungen inkl. Anschlüsse im Bf M-Gaschwitz anders ausgeführt werden. Weiterhin musste infolge dessen ein Kontrollschacht an die geänderte Höhenlage des Entwässerungssystems angepasst werden. Infolge von Vorschriftenänderungen wurden die Gründungen von Wetterschutzhaus und Fahrplanvitrine als Streifenfundament ausgeführt.
- 02.12.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 19 Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung wurde das Entwässerungskonzept des Personentunnels optimiert. Die dabei im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in das bestehende Kanalsystem entfallen. Stattdessen werden Kastenrinnen an den Treppenaufgängen und ein Teilsickerrohr in der Lauffläche des Tunnels hergestellt, welche in einen Pumpensumpf einmünden. Somit kann im Havariefall das Niederschlagswasser gezielt abgeführt werden.
- 22.12.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 25 Zur Herstellung des Bahnkörpers und der Lärmschutzwand (LSW) ist gemäß Bauvertrag zwischen km 11, 250 und 11, 400 (bahnlinks) zunächst der Abtrag von Boden bis 1,20 m Tiefe zur Herstellung des Regelaufbaus nach Ril 836 notwendig. Im Zuge der Aushubarbeiten zum Gleistiefbau wurden bei dem angrenzenden Erdwall zwischen km 11, 250 und 11, 400 Auffüllungen und Hohlräume festgestellt, die die Standsicherheit des gesamten Erdwalls gefährden. Im Ergebnis einer geotechnischen Baubegleitung wurde festgestellt, dass hier von einer inhomogenen Zusammensetzung und lockeren Lagerung der Aufschüttungen des Erdwalls auszugehen ist. Hierzu ist die Ausführungsplanung zusätzlich anzupassen und die teilweise Abfangung des Erdwalls durch Sockelplatten der LSW sicherzustellen. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
- 22.12.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 24 Die bauliche Herstellung der Hebeanlage Zwenkauer Straße ist vertraglich geregelt. Im Rahmen der Realisierung musste die AP 50 Hz für die Hebeanlage neu geplant werden. Daraus ergaben sich zusätzliche Leistungen für die Herstellung der Hebeanlage, welche nicht vertraglich geregelt sind. Jedoch zur Erfüllung des Bau-Solls notwendig sind.
- 22.12.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 20. Gemäß Bauvertrag ist der Auftragnehmer mit der Erneuerung der Gleisanlagen beauftragt. Hierzu sind Tiefbauarbeiten zur Herstellung von Erdplanum (nach Bodenabtrag bzw. Bodenauftrag) und Planumsschutzschicht notwendig. Eine geeignete Position zur Abrechnung Herstellung Erdplanum (Abnahme- und Prüfhorizont) fehlt im Vertragsleistungsverzeichnis. Die Leistung ist aber zur Erfüllung des Bau-Solls (Herstellung neuer Gleisanlagen) notwendig.
- 22.12.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 21. Gemäß Bauvertrag ist die Herstellung von Gleisquerungen notwendig. Das Bau-Soll bleibt unverändert, da die Querungen nun statt mit PE-Rohren DN 110 mittels Hohlschwellen hergestellt werden.
- 22.12.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 22. Gemäß Bauvertrag werden die 50Hz- Anlagen des Bf Gaschwitz komplett durch neuwertige Anlagen ersetzt. Zur Absicherung der Stromversorgung war ein Kabelschaden zur Speisung des KV Nord zu reparieren. Ebenfalls mussten zum Erlangen der Baufreiheit des Personentunnels in Betrieb befindliche Kabel verschwenkt werden sowie die Zuleitung zum Stellwerk B1 kurzfristig geschnitten und gemufft werden.
- 22.12.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 23. Gemäß Bauvertrag ist die Verlegung von Unterschottermatten sowie die Hinterfüllung der Ingenieurbauwerke gem. Ril 836.4106, Abschnitt 2, Bild 2 vereinbart. Im Rahmen der AP Planung und im Austausch mit dem Bauvorlageberechtigten wurde zum Ausgleich der Schiefwinkligkeit im Hinterfüllbereich der Ingenieurbauwerke die zusätzliche Herstellung einer hydraulisch gebundenen Tragschicht (HGT) nach Ril 804 und 836 zur Sicherung der Standfestigkeit als erforderliche Maßnahme festgelegt.
- 31.01.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 26 Gemäß Hauptvertrag ist eine wasserundurchlässige Baugrube zur späteren Herstellung des Widerlagers Achse 20, EÜ Lindenstraße, mittels Einbringen von Spundbohlen vereinbart. Im Zuge der Rammarbeiten wurden Hindernisse im Baugrund (alte Gussrohrleitung, Schachtbauwerke) angetroffen, die zunächst gesichert und teilweise beseitigt werden müssen, um die Rammarbeiten fortzuführen. Die Leistungen zur Beseitigung der Rammhindernisse sind nicht Bestandteil des Hauptvertrages und stellen eine zusätzliche Leistung dar.
- 17.03.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 28. Gemäß Hauptvertrag sind die Pfosten für die Lärmschutzwände auf den Eisenbahnüberführungen zu befestigen. Mit EBA-Schreiben vom 13.4.2017 sind zur Aufnahme der Querkräfte zusätzlich Schubknaggen an die Pfosten anzubringen. Hierfür müssen zusätzlich Aussparungen für die Schubknaggen in den Lärmschutzwand-Ankern der Brücken eingebaut werden. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Hauptvertrages, aber zur Herstellung des Bau-Solls zwingend erforderlich.
- 17.03.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 27. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung und Vergabe galten für die Geländer an den Bahnsteigen die Baustandards (Regelzeichnungen) von DB S&S mit Stand 8.2015. Während der Ausführungsphase traten im Oktober 2016 neue Baustandards von DB S&S in Kraft. Danach sind nun die Geländer nicht mehr als Hohlstabgeländer, sondern als Füllstabgeländer herzustellen. Des Weiteren sind die Fundamente der Geländer nicht mehr punktförmig, sondern als Streifen auszuführen. Eine Abnahme der Geländer erfolgt von DB S&S nur nach den aktuellen Baustandards.
- 18.05.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 29. Die Treppen zu den Bahnsteigen 1 und 2 am Haltepunkt Großdeuben sind gemäß Hauptvertragspositionen 24.13.0670 und 24.13.0700 mittels Blockstufen herzustellen. Im Prozess der Ausführungsplanung wurde festgelegt, dass von der Herstellung einer Negativtreppe als Unterkonstruktion abgesehen wird und stattdessen eine Ausführung mit geneigter Unterbetonfläche erfolgen soll. Daraus ergibt sich die Änderung des Treppenbelags, der nun nicht mehr als Blockstufe sondern als Betonkeilstufe hergestellt werden muss.
- 26.05.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 32. Gemäß Bauvertrag werden die 50 Hz- Anlagen des Bf Gaschwitz komplett durch neuwertige Anlagen ersetzt. Zur Absicherung der Selektivität zur vorgelagerten Einspeisung ist eine zusätzliche NS-Hauptverteilung DB Netz erforderlich. Dazu ist ein Abgang aus dem KV Nord in die NSHV Nord 2 umzuverlegen und die erforderlichen Abgänge aus der NSHV Nord in die Nord 2 umzuklemmen. Die erforderliche Planung wird beigestellt und ist in die Bestandsplanung zu integrieren.
- 26.06.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 33 Der AN hat gemäß Bauvertrag und bestätigter AP das Schachtgerüst für den neuen Personentunnel Bf M-Gaschwitz hergestellt. Die Beauftragung des Aufzugbauers erfolgte durch den AG erst nach Freigabe und Herstellung. Im Zuge der Ausführungen zum Aufzug musste festgestellt werden, dass sich bauliche Änderungen ergeben müssen, um den Aufzug zu montieren. Diese Änderungen müssen durch den AN planerisch umgesetzt werden. Ferner gibt es eine Anpassung der Bestandspläne und des vorhandenen Schachtgerüstes. Diese Leistungen sind nicht vertraglich geschuldet und stellen eine zusätzliche Leistung dar.
- 02.08.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 34 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung und Vergabe wurde auf Basis der EP für die WIB Träger (2. BA, Bauphase 3.1) der EÜ Neue Harth eine Stahlgüte von S235 JR angenommen. Im Rahmen der Ausführungsplanung ergaben sich infolge der Trassierung und örtlichen Zwänge geänderte geometrische und statische Bedingungen, die eine höhere Stahlgüte (S355 J2) zur Erfüllung der statischen Nachweise notwendig machen.
- 02.08.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 35 Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde aufgrund der sehr starken inhomogenen örtlichen Baugrundverhältnisse eine statische Machbarkeitsuntersuchung zur Herstellung der Gründungskonstruktion für Kippmaste 12 m LpH (Lichtpunkthöhe) und 14 m LpH durchgeführt. Das Ergebnis der statischen Überprüfung ergibt Gründungstiefen von ca. 3,20 bis 4,20 m. Die Ausschreibung bzw. der Bauvertrag sieht eine Gründungstiefe von 1,90 m vor. Die Gründung der Gleisfeldbeleuchtung ist somit den neuen statischen Anforderungen, u. a. aus den Baugrundverhältnissen, im Zuge der Ausführungsplanung anzupassen und herzustellen.
- 10.08.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 37 Der Auftragnehmer hat nach Bauvertrag die Ausführungsplanung Anpassung MAS 90 an der bestehenden MAS 90 Meldeliste ZSE-Ring 25 vorzunehmen. Während der Realisierung ergab sich, dass zusätzliche Meldungen der Weichenheizung (Whz) Paditz und Whz Markkleeberg West mit in die AP integriert werden müssen. Des Weiteren ist die Differenzliste aus den Bauvorbereitenden Maßnahmen (3. BA, Gaschwitz – Großdeuben) nun einzuarbeiten. Diese Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil und stellen eine zusätzliche Leistung für den Auftragnehmer dar.
- 10.08.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 36 Nach Bauvertrag ist die Aufstellung des Kabelverzweiger (KVz) TK im Bereich des Hp Großdeuben vereinbart. Während der Realisierungsphase stellten sich Widersprüche zwischen der Ausschreibungsunterlage und dem vorgefundenen aktuellen Behelfszustand heraus. Die Aufklärung der Widersprüche (u. a. Planungszuständigkeiten, etc.) im Rahmen der TK AP-Planung stellen eine zusätzliche Leistung für den Auftragnehmer dar, die nicht im Bauvertrag enthalten ist.
- 23.08.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 38 Der Auftragnehmer hat nach Bauvertrag die Erstellung von Querungen im Baufeld des 3. BA ESTW-A Markkleeberg-Gaschwitz vorzunehmen. Die ursprünglich geplante Herstellung in geschlossener Bauweise musste aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse abgebrochen werden. Die Herstellung der Querungen in offener Bauweise ist nur während der Inbetriebnahmesperrpause möglich.
- 23.08.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 39 Die Weichen werden vom Auftraggeber beigestellt. Die Messung ergab Toleranzüberschreitungen an den Weichen im Bf M-Gaschwitz. Nach Beurteilung durch die Bauüberwachung und die Projektleitung des Auftraggebers, sind die Mängel vom Weichen-Hersteller verursacht. Um eine drohende Verschiebung des IBN Termins 30.9.2018 zu vermeiden, wird unabhängig von der Regressforderung gegen den Weichen-Hersteller der Auftragnehmer mit der zusätzlichen Leistung zur Behebung der festgestellten Mängel beauftragt. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des Bauvertrages.
- 10.11.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 40 Im Rahmen der Errichtung des ESTW-A Markkleeberg-Gaschwitz ist auch die Einbindung der MAS90 in den Ring 25 vertragliches Bau-Soll. Während der Werksprüfung der Software ergaben sich zusätzliche Korrekturen und Anpassungen der Software, die nicht vertraglich vereinbart sind.
- 17.11.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 43 Im Vertrags-LV sind die Türverkleidungen (Zargen) am Schachtgerüst (Obergeschoss) als verzinktes Blech mit Beschichtung enthalten. Für die Stahlbetontürausschnitte im Untergeschoss des Personentunnels sind keine Türzargen vorgesehen. Gemäß Ausführungsplan des Aufzugbauers Fa. Schindler sind für beide Haltestellen der Personenaufzüge (OG und UG) Zargen (inkl. Türschwellen) aus Edelstahl auszuführen. Diese zusätzliche Leistung ist nicht im HLV enthalten.
- 23.11.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 45 Bei den Rückbauarbeiten des Grundschotters wurde ein unbekannter Schacht bei 9,8+17 km (Str. 6379) vorgefunden. Weitere Untersuchungen ergaben, dass 2 Leitungen von diesem Abgehen. Zur Fortführung der Arbeiten und Herstellung der neuen Gleisanlagen inkl. Entwässerungsanlagen ist der vorgefundene Schacht zurückzubauen und die Leitungen sind zu verdämmen. Die Leistungen sind nicht Bestandteil des Bauvertrages.
- 23.11.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 44 Im Rahmen der Tiefbauarbeiten am Regenrückhaltebecken 1 (RRB 1) wurden alte Bergbau-Anlagen (Filterbrunnen im Beckenbereich, Fallfilter im Böschungsbereich) und davon abgehende Leitungen vorgefunden. Hieraus entstehen zusätzliche Leistungen für Suchschachtungen außerhalb des Gleisbereiches zur Feststellung der vorgefundenen Leitungstrasse. Des Weiteren ist der Schachtanschluß an den Vorflutschacht KWL herzustellen. Die vorgefundenen Leitungen sind in Abstimmung mit dem Betreiber zurückzubauen. Ferner sind Böschungsstücke DN 300 Stb im Bereich Auslauf RRB 1 sowie ein beweglich gelagertes Tierschutzgitter auf dem Böschungsstück im Auslaufbereich zu liefern und einzubauen. Einhergehend ist eine befestigte Pflasterrinne einschließlich Betonunterbau und Verfugung beginnend vom Einlauf bis zum Auslauf RRB 1 herzustellen. Die Ein- und Auslaufbereiche sind mit Pflaster inklusive Betonunterbau und Verfugung zu befestigen. Die Leistungen sind nicht Bestandteil des Bauvertrages.
- 05.12.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 46 Im Rahmen der Inbetriebnahmehandlungen des ESTW-A Markkleeberg-Gaschwitz ergaben sich folgende zusätzliche Leistungen, welche nicht Bestandteil des Bauvertrages sind: — Geländeangleichung an Servicetür km 11,735 bl mit kleiner Stützwand, — Lieferung und Befestigung der Zusatzbeschilderung „Servicetür“ gemäß örtlicher Festlegung in Begehung Rettungswege mit dem Anlagenverantwortlichen (ALV), — Örtliche Anpassung bzw. Änderung der Fluchtwegplanung und -beschilderung, — Nachträgliche Herstellung einer Schotterhalterung sowie das Versetzen der LST Einrichtung gemäß Abstimmung Rettungsweggestaltung mit dem ALV, — Rückbau der Bordeinfassung der geplanten Grünfläche am Hp Großdeuben und nachträgliche Befestigung mit Pflasterbelag, — Herstellung der Anschlusskästen für Erdungsanschlüsse im Bereich der OLA-Gittermasten, — Herstellung einer Anrampung und Rettungstreppe am Behelfsbahnsteig 10 Gaschwitz, — Herstellung einer Absturzsicherung rückseitig des Handlaufes am östlichen Zugang zum Hp Großdeuben, — Herstellung einer Mastumfahrung mittels Füllstabgeländer im Bereich OLA-Mast 203.
- 22.12.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 48 Zur Herstellung von Baufreiheiten ist das Streckenfernmeldekabel F2294 zwischen den Brücken Zwenkauer Straße und Lindenstraße aus dem Baufeld zu verlegen. Der Anschluss und die Wiederinbetriebnahme der Weichenheizstation ist dabei abzusichern. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Bauvertrages.
- 22.12.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 49 Zur Komplettierung der Kabelanlage im Bf Markkleeberg-Gaschwitz sind zusätzliche Montageleistungen am F5230 erforderlich. Ebenfalls ist der Fahrkartenautomat an seinem temporärem Standort an die Kabelanlage anzuschließen. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Bauvertrages.
- 22.12.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 47 Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung MAS 90 wurden durch Korrekturen und Ergänzungen an den Meldelisten des MAS 90 Rings 25 zusätzliche Montageleistungen an der MAS 90 erforderlich. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Bauvertrages aber zur Herstellung der MAS 90 im Bf Markkleeberg-Gaschwitz zwingend erforderlich.
- 21.02.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 51 Mit Beginn der Bauphase 3.1 durch die Inbetriebnahme des ESTW-A Markkleeberg-Gaschwitz und des östlichen Bahnhofsbereichs M-Gaschwitz sind die westlichen Gleisanlagen im Bf. M-Gaschwitz herzustellen und gleichzeitig ist die bauzeitliche Umfahrung zurückzubauen. Aus wirtschaftlichen Optimierungsüberlegungen und Begutachtung des Zustandes der 2 Jahre alten Schienen und Schwellen im Bereich der Umfahrung wurde von der Projektleitung des Auftraggebers unter Einholung der Bestätigung seitens des Anlagenverantwortlichen sowie des Finanzierungs-EBA entschieden, die wieder verwendbaren Schienen und Schwellen für die Herstellung der Gleisanlagen in Bauphase 3.1 schonend zurückzubauen, bauzeitlich zu lagern und wieder einzubauen. Der Aufwand für die geänderten Leistungen ist nicht im Hauptvertrag berücksichtigt.
- 21.02.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 50 Herstellung von Anschlüssen der Gleisquerungen DN 110 an die Hauptkabeltrassen mittels Bypass aus Betonkabelkanälen bzw. Kabelkleinschächten. Diese Leistungen sind zur fachgerechten Herstellung von Kabeltiefbauanlagen und Erfüllung des werkvertraglichen Bau-Solls notwendig, jedoch nicht im Hauptvertrag enthalten.
- 27.02.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 52 Die Herstellung von zusätzlichen Gleisquerungen wurden im Rahmen der Realisierung erforderlich, da die ausgeschriebenen und vorhandenen Querungen für die Verlegung der Kabel gemäß PT1 nicht ausreichend sind. Die zusätzlichen Leistungen sind zur Erfüllung des vertraglich geschuldeten Bau-Solls notwendig, jedoch nicht im Hauptvertrag enthalten.
- 26.04.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 53 Für die elektrische Erdung der Elemente des Interimsbahnsteigs ist eine Sammelerde erforderlich. Diese ist im Rahmen des Bahnsteigaufbaus zu verlegen. Diese zusätzliche Leistung ist sind zur Erfüllung des vertraglich geschuldeten Bau-Solls notwendig, jedoch nicht im Hauptvertrag enthalten.
- 03.06.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 55 Im Zuge der Tiefbauarbeiten wurde eine Vielzahl an unbekannten Hindernissen im Baugrund vorgefunden und ersatzlos beseitigt. Die nicht in Bestandsunterlagen verzeichneten bzw. örtlich nicht sichtbare, unbekannten Hindernisse führen jedoch unweigerlich zu Unterbrechungen um zu Mehraufwendungen im geplanten Bauablauf bzw. der geplanten Baustellenlogistik. Zur Fortführung der Arbeiten und Herstellung der neuen Gleisanlagen inkl. Entwässerungsanlagen waren die vorgefundenen Hindernisse zurück zubauen und zu verfüllen. Die hieraus entstanden Stillstandszeiten der Geräte und Kolonnen aufgrund der unvorhersehbaren Hindernisse im Baugrund werden nur dann gesondert vergütet, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Die oben genannten Leistungen sind nicht Bestandteil des Bauvertrages.
- 12.07.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 58 Für die Realisierung der neuen EEA-Anlagen für den Bf Gaschwitz sind Anpassungen erforderlich. Das hat Auswirkungen auf auszuführende Bauleistung EEA-Anlagen und der Weichenheizung. Die zusätzlichen Leistungen sind zur Erfüllung des vertraglich geschuldeten Bau-Solls notwendig, jedoch nicht im Hauptvertrag enthalten.
- 15.07.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 61 Die Bearbeitung der Technischen Plätze erfolgte auf Grundlage einer neuen TM, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht in Kraft war. Die neue Vorschrift fordert eine detailliertere Dokumentation der TP.
- 16.09.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 63 Aus zu geringen Platzgründen ist eine Führung des OSE Kabels im vorhandenen bahnlinken Kabeltrog (Str. 6379) für die neue Schutzstrecke nicht möglich, so dass eine Querung der Str. 6379 erforderlich ist um die Kabel im vorhandenen bahnrechten Trog weiter zu führen. Aus sicherungstechnischer Sicht ist der Einbau einer Querung bei km 7,2 sinnvoll, da dadurch die OSE-Verlegearbeiten nicht in den Gefahrenbereich der Strecke 6377a geraten. Die weitere Kabelverlegung erfolgt dann im vorhandenen Trog entlang der LSW bis km 8,22. Bei km 8,22 ist dann eine weitere Querung der Str. 6379 zum Standort der neuen Signale EL 1/2 erforderlich. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Bauvertrages, jedoch zur Herstellung Endzustand ESTW Bf Gaschwitz notwendig.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat ARGE „Bahnhof Markkleeberg – Gaschwitz“, c/o Hasselmann GmbH erhalten.

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- [Bautechnische Leistungen Korridor Riedbahn Los 1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim Los 2: Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim Los 3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden – Walldorf](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bautechnische-leistungen-korridor-riedbahn-los-1-bauabschnitt-1-3269022021) · Zuschlag 11.10.2021 an LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
- [BV Südkreuz (a) – Blankenfelde (Dresdner Bahn), Vergabepaket 5: Hauptbauleistungen in Mahlow incl. Flughafenanbindung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bv-suedkreuz-a-blankenfelde-dresdner-bahn-vergabepaket-5-5210702019) · Zuschlag 08.06.2020 an STRABAG Rail GmbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Sachsen](https://vergabeweiser.de/region/sachsen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 16.09.2019, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/432879-2019. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/gaschwitz-boehlen-3-bauabschnitt-ausschreibung-35-hauptbaumassnahmen-0772982017
