# Frankfurt am Main Hauptbahnhof - Erneuerung Gleisbrücke 15/16

Zuschlag erteilt

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Frankfurt am Main am 17.03.2025 vergeben, Zuschlag an Ed. Züblin Aktiengesellschaft.

- Auftraggeber: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe
- Was: Hochbau und Rohbau: Frankfurt am Main Hauptbahnhof - Erneuerung Gleisbrücke 15/16
- Wo: Frankfurt am Main, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.04.2025 bis 30.11.2026
- Zuschlag an: Ed. Züblin Aktiengesellschaft
- Zuschlag am: 17.03.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Ed. Züblin Aktiengesellschaft](https://vergabeweiser.de/unternehmen/ed-zueblin-aktiengesellschaft), Stuttgart

## Leistungsumfang

Am Frankfurt Hauptbahnhof sind die Gleisbrücken 15 und 16 zu erneuern. Dies ist mit einfeldrigen Überbauten mit einer Spannweite von 17,95 m vorgesehen. Die Unterbauten bestehen aus flachgegründeten Widerlagern. Die Umsetzung erfolgt in einer Sperrpause. Aufgrund der Lage der Baustelle erfolgt die Anlieferung gleisgebunden.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 42 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45213321-9
- CPV-Bezeichnung: [Bau von Bahnhöfen](https://vergabeweiser.de/cpv/45213321-bau-von-bahnhoefen)
- Bekanntmachungs-ID: 60344e45-0695-4ca0-aaaf-031c25815386

## Verlauf

- 26.11.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 04.12.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 11.12.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 18.12.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 24.01.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 28.01.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 19.03.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 18.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 0001 Zur Sicherung der sich im Baufeld befindlichen Fundamente der Hallendachstütze wurde ein aufwändiger Verbau geplant. Nachträglich wurde vom Prüfstatiker hier eine erhöhte Sicherheit in Form eines Totmann Verbaus gefordert. Die Änderung wurde durch den Prüfer erst nach Ausschreibung der Bauleistung mitgeteilt und sind statisch notwendig..
- 14.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 005 Der Einbau von Mikropfählen anstelle eines Stahlrrohrverbaus ermöglicht eine Herstellung des Verbaus vor Aushubbeginn und gewährleistet geringere Verformungen sowie eine höhere Sicherheit für die Bestandskonstruktion. 006 Die Leistung war erforderlich, da im Zuge der Abbrucharbeiten festgestellt wurde, dass die geplante Hohlraumstruktur hinter der Mauerwerkswand tatsächlich vollständig mit Stahlbeton verfüllt ist und somit von den Planunterlagen abweicht. Zur Herstellung der vorgesehenen Aussteifung der Hallendachfundamente musste dieser Bereich freigelegt werden, was nur durch das Abstemmen der Betonverfüllung möglich war. 004 Schutz vor Minustemperaturen ausgeführt werden und darüber hinaus erhöhte Brandschutzanforderungen erfüllen. Weiterhin wurde im Posttunnel eine Abweichung zwischen Planung und Bestand im Bereich einer Betonstütze festgestellt, wodurch eine Anpassung und Einbindung in die vorhandene Bewehrung erforderlich wurde. Bei der Umverlegung der Kabel und Leitungen ergaben sich erhebliche Erschwernisse, da die tatsächliche Lage, Anzahl und Führung der Kabel von den Annahmen der Angebotsphase abweichen. Insbesondere die ungeordnete Verlegung, unterschiedliche Kabellängen sowie die Notwendigkeit einer mehrlagigen Verlegung mit entsprechenden Schutzmaßnahmen führen zu einem erhöhten Aufwand.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 2-Aufgrund der geänderten Anforderungen an die Lagersteifigkeit ist eine Überarbeitung der ursprünglich vorgesehenen Elastomerlager einschließlich Anpassung der Konstruktion, Fertigung, Lieferung sowie des Einbaus anhand der geprüften und freigegebenen Statik erforderlich. Hierzu zählen insbesondere die technische Neubemessung der Lager, die Herstellung der geänderten Lagerabmessungen, die Anpassung der Ausführungsunterlagen sowie die Abstimmung mit den freigegebenen statischen Vorgaben. Darüber hinaus entsteht eine Kostensteigerung aufgrund der größeren Dimension der Lager. 7-Die Bereitstellung zusätzlicher Feuerlöscher auf der Innenseite des Bauzauns wurde im Zuge der Bauausführung erforderlich. Aufgrund der vorgesehenen vollständigen Absperrung der Bahnsteige 14/15 und 16/17 im Bereich der Gleisbrückenarbeiten mit einem Holzbauzaun mit einer Höhe von 2,5 Metern war die Zugänglichkeit zu den im Hauptbahnhof vorhandenen Feuerlöschern im Brandfall erheblich eingeschränkt. Auf Anforderung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) mussten daher in angemessenen Abständen zusätzliche Feuerlöscher innerhalb des abgesperrten Baustellenbereichs bereitgestellt werden. 8-Im Zuge der bauseitigen Kampfmittelsondierungsarbeiten kam es zu mehreren Anpassungen des Bauablaufs und der eingesetzten Geräte. Aufgrund des kurzfristigen Ausfalls des vorgesehenen Arbeitszugführers der Kampfmittelfirma konnte der geplante Transport eines Zweiwegebaggers nicht durchgeführt werden, sodass ersatzweise ein alternatives Bohrgerät organisiert und mittels Arbeitszug von der Fa Züblin zur Baustelle transportiert wurde. Darüber hinaus wurde infolge beengter Platzverhältnisse ein zusätzlicher 25-t-Kettenbagger erforderlich, um alle Bohrpunkte erreichen zu können. Aufgrund des Abzugs der Vermesserin der Kampfmittelfirma erfolgte zur Sicherstellung des Bauablaufs die Absteckung der weiteren Bohrpunkte von Fa. Züblin. Zusätzlich wurde vorsorglich ein weiteres Bohrgerät für das Durchörtern von Bohrhindernissen vorgehalten und bei Bedarf eingesetzt, um die vollständige Durchführung der Kampfmittelsondierung sicherzustellen.
- 26.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 09 Für die Durchführung der vorgesehenen Abbruch- und Aushubarbeiten war die Freilegung und Sicherung der vorhandenen Leitungen unbedingt erforderlich. Die tatsächliche Situation unterschied sich von den übergebenen Bestandsplänen, somit war das Hindernis nicht absehbar. MKA 010 Für die Durchführung der vorgesehenen Abbruch- und Aushubarbeiten war der Rückbau der vorhandenen Spundbohlen unbedingt erforderlich. Die vorhandenen Bohlen waren in den vorhandenen Bestandsunterlagn außerhalb des Baufeldes eingezeichnet - somit war das Hindernis nicht absehbar. Das Bauvorhaben ist an die Sperrpause gebunden, zeitliche Verzögerungen können nicht riskiert werden. MKA 011 Für die Durchführung der vorgesehenen Abbruch- und Aushubarbeiten war der Rückbau der vorhandenen Bestandswände unbedingt erforderlich. Die vorhandenen Die tatsächliche Beschaffenheit der Bestandswände wich von denen in den Bestandplänen ab. Somit war der erschwerte Abbruch nicht absehbar. MKA 012 Die Änderung ist notwendig, da die massive Stahlbetonausfachung sowie zusätzlich vorgefundene Restbestände ehemaliger Mauerwerkswiderlager im Baugrund zur Herstellung der geplanten Baugrube vollständig zurückgebaut werden mussten. Ohne diesen zusätzlichen Rückbau hätten die Aushub- und Abbrucharbeiten sowie die weitere Herstellung der Baugrube nicht planmäßig fortgeführt werden können. Das Bauvorhaben ist an die Sperrpause gebunden, zeitliche Verzögerungen können nicht riskiert werden. MKA 013 Die Änderung ist für die vertraglich geschuldete Herstellung der Stahlbetonstützen des Rahmenbauwerkes unbedingt erforderlich. Diese können ohne die Verfüllung der Hohlräume nicht hergestellt werden. Das Bauvorhaben ist an die Sperrpause gebunden, zeitliche Verzögerungen können nicht riskiert werden. MKA 014 Die Änderung ist notwendig um die notwendigen Fugen zwischen dem WIB-Überbau und Bahnsteig am Gleis 15 und am Gleis 16 zum Tiefbahnsteig hin, sowie am Gleis 16 auch zum Bahnsteig 16/17 hin herstellen zu können.
- 08.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 17: Die Änderung ist notwendig um im Falle eines Starregenereignisses keine Unterbrechung der Bauarbeiten zu riskieren.
- 09.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 19 - Die Änderung der Bewehrungsführung ist notwendig, um die Gewährleistung der Ausführbarkeit der WIB Träger zu sichern. Das Bauvorhaben ist an die Sperrpause gebunden. 20 - Die Änderung ist notwendig um den Tiefbahnsteig und die Bahnsteige wieder für die Nutzung herzustellen. Das Bauvorhaben ist an die Sperrpause gebunden. 22 - Die Arbeiten sind zur Behebung der Beanstandung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) notwendig und schließen unmittelbar an die Bauleistungen des Auftragnehmers an. 23 - Die zusätzliche Leistung ist erforderlich, um die elektrotechnische Erschließung der neuen Technikräume unter den Gleisen 15 und 16 sicherzustellen. Das Bauvorhaben ist an Inbetriebnahmefristen gebunden. Die Arbeiten stehen in engem Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten des Auftragnehmers. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sachgerecht, da die Rüstkosten eines Dritten unverhältnismäßig wären und zu Schnittstellenverzögerungen führen würden. 24 - Die Leistungsänderung ist erforderlich, um den Posttunnel und die Technikräume dauerhaft vor Durchfeuchtung, Tausalzbelastung und Verschleiß zu schützen und die betriebliche Nutzbarkeit des Tunnels sicherzustellen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, da die Beschichtungsarbeiten direkt an die Rohbauleistungen der Ed. Züblin AG anschließen. Ein Drittunternehmen würde erhebliche Doppelvorhaltungen für Baustelleneinrichtung und Logistik verursachen sowie zu gravierenden Gewährleistungskonflikten an den Bauteilschnittstellen führen. 25 - Die Leistungsänderung ist erforderlich, um einen nachhaltigen Vogeleinflugschutz im Widerlagerbereich sicherzustellen und Verschmutzungen sowie Schäden an Lagern und Bauteilen zu verhindern. Das Projekt unterliegt strikten Sperrpausen. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht durchführbar, da die Ed. Züblin AG als Hauptauftragnehmer bereits über die Baustelleneinrichtung, Zugänge und Gerüste vor Ort verfügt. Die Beauftragung eines Dritten würde zu erheblichen Mehrkosten führen und den kritischen Montageablauf vor der Gleisfreigabe gefährden. 26 - Die Änderung ist bautechnisch notwendig, um den statischen Lückenschluss zwischen Hallendachfundamenten und Tiefbahnsteigdecke sicherzustellen und Folgeschäden an den Tragstrukturen zu verhindern. Die Arbeiten waren an die Sperrpause gebunden. Ein Auftragnehmerwechsel ist wirtschaftlich und technisch nicht möglich, da die Leistung unmittelbar in die laufenden Rohbauund Betonierprozesse der Ed. Züblin AG integriert werden musste. Ein Drittunternehmer hätte extreme Verzögerungen verursacht und zu Gewährleistungsrisiken am Bauteilübergang geführt.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Ed. Züblin Aktiengesellschaft erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=0ff4622d-1f71-45ca-a1bb-1509d16cbd0f. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/frankfurt-am-main-hauptbahnhof-erneuerung-gleisbruecke-1516-6d260b6a
