# FORTFÜHRUNG ETCSKorRA-TP-MI-ETCS Level 2 Oberlahnstein Nord und Süd

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Lieferungen in Oberlahnstein am 29.03.2022 vergeben, Zuschlag an Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: FORTFÜHRUNG ETCSKorRA-TP-MI-ETCS Level 2 Oberlahnstein Nord und Süd
- Wo: Oberlahnstein, Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 15.03.2022 bis 31.12.2028
- Zuschlag an: Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
- Zuschlag am: 29.03.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/hitachi-rail-gts-deutschland-gmbh), Ditzingen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Lieferung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 34946120-7
- CPV-Bezeichnung: Eisenbahnausrüstung
- Bekanntmachungs-ID: 1f62839b-fcf7-45ef-b713-b5ae38b37b55

## Verlauf

- 24.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 01.a - Im Zuge der PT2-Planung für die ETCS L2 Ausrüstung im Bereich Oberlahnstein Süd_MI.B ist es zu Mehraufwendungen aufgrund von Unstimmigkeiten bei der PT1-Planung gekommen, die der AN nicht zu vertreten hat. Die Mehraufwendungen resultieren dabei aus der erneuten Überarbeitung und Abstimmung zwischen Projekt und Planern, um den geplanten Werkerfolg realisieren zu können. Die PT1- Unstimmigkeiten konnten zum Zeitpunkt der Angebotsphase nicht erkannt werden und wurden erst im Rahmen der tiefergehenden Projektierung nach Beauftragung ersichtlich. Der AN ist laut Vertrag bis zum 31.12.2028 mit der ETCS L2-Ausrüstungen für den genannten Bereich beauftragt. Da die Mehraufwendungen bezgl. der unzureichenden PT1-Qualität zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, wäre ein AN-Wechsel mit erheblichen Schwierigkeiten & Zusatzkosten (Neuvergabe, Übernahme bereits erbrachter Leistungen, Verschiebung IBN) verbunden.
- 24.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ1b m Zuge der PT2-Planung für die ETCS L2 Ausrüstung im Bereich Oberlahnstein Süd_MI.B ist es zu Mehraufwendungen aufgrund von Unstimmigkeiten bei der PT1-Planung gekommen, die der AN nicht zu vertreten hat. Die Mehraufwendungen resultieren dabei aus der erneuten Überarbeitung und Abstimmung zwischen Projekt und Planern, um den geplanten Werkerfolg realisieren zu können. Die PT1-Unstimmigkeiten konnten zum Zeitpunkt der Angebotsphase nicht erkannt werden und wurden erst im Rahmen der tiefergehenden Projektierung nach Beauftragung ersichtlich. Der AN ist laut Vertrag bis zum 31.12.2028 mit der ETCS L2-Ausrüstungen für den genannten Bereich beauftragt. Da die Mehraufwendungen bezgl. der unzureichenden PT1-Qualität zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, wäre ein AN-Wechsel mit erheblichen Schwierigkeiten & Zusatzkosten (Neuvergabe, Übernahme bereits erbrachter Leistungen, Verschiebung IBN) verbunden.
- 29.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 03a Die Vermessung der Achszählpunkte und Bezugspunkte ist zur Erfüllung des Auftrags notwendig und bleibt unverändert. NT 03b Die Vermessung der Achszählpunkte und Bezugspunkte ist zur Erfüllung des Auftrags notwendig und bleibt unverändert
- 17.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA04a: Ein neuer Gutachter müsste sich in das Thema bzw. bestehenden Strukturen einarbeiten (bereits erstellte Unterlagen und in die Technik), was zu erheblichen Kompatibilitätsproblemen und zu erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf führen könnte. Dies würde auch zusätzliche Kosten verursachen. Der aktuelle AN verfügt über tiefgehendes Wissen zum Projekt, den technischen Anforderungen und den bereits durchgeführten Arbeiten. Das Projekt befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium, in dem ein Wechsel des AN erhebliche Risiken für die termingerechte Fertigstellung bedeuten würde. Eine Neuausschreibung und Einarbeitung eines neuen AN würde den Zeitplan gefährden. Ein neuer AN könnte Schwierigkeiten haben, für bereits erbrachte Leistungen Gewähr zu übernehmen, da er nicht in deren Umsetzung involviert war. Der AN ist mit der ETCS L2 Ausrüstung für den Bereich Oberlahnstein Süd_MI.B beauftragt. Da die Mehraufwendungen aufgrund der Begutachtung des spezifischen Sicherheitsnachweises der ETCS L2 Strecke zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, wäre ein AN-Wechsel mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen. // MKA04b: Ein neuer Gutachter müsste sich in das Thema bzw. bestehenden Strukturen einarbeiten (bereits erstellte Unterlagen und in die Technik), was zu erheblichen Kompatibilitätsproblemen und zu erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf führen könnte. Dies würde auch zusätzliche Kosten verursachen. Der aktuelle AN verfügt über tiefgehendes Wissen zum Projekt, den technischen Anforderungen und den bereits durchgeführten Arbeiten. Das Projekt befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium, in dem ein Wechsel des AN erhebliche Risiken für die termingerechte Fertigstellung bedeuten würde. Eine Neuausschreibung und Einarbeitung eines neuen AN würde den Zeitplan gefährden. Ein neuer AN könnte Schwierigkeiten haben, für bereits erbrachte Leistungen Gewähr zu übernehmen, da er nicht in deren Umsetzung involviert war. Der AN ist mit der ETCS L2 Ausrüstung für den Bereich Oberlahnstein Nord_MI.A beauftragt. Da die Mehraufwendungen aufgrund der Begutachtung des spezifischen Sicherheitsnachweises der ETCS L2 Strecke zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, wäre ein AN-Wechsel mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen.
- 14.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · € Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Die Anpassung der P T 2 kann ausschließlich vom AN vorgenommen werden. Die Vergabe der Leistung kann daher nicht anderweitig erfolgen. Die anderweitige Vergabe der Leistung würde bedeuten, dass die gesamte PT2 von einem anderen AN erstellt werden würde. Diese wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, weil hier die vollständige Leistung erneut erbracht werden müsste. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- 27.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · M17630-01-29: Die Anpassung der PT2 kann ausschließlich vom AN vorgenommen werden. Die Vergabe der Leistung kann daher nicht anderweitig erfolgen. Die anderweitige Vergabe der Leistung würde bedeuten, dass die gesamte PT2 von einem anderen AN erstellt werden würde. Diese wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, weil hier die vollständige Leistung erneut erbracht werden müsste. / M17630-01-30: Die Anpassung der PT2 kann ausschließlich vom AN vorgenommen werden. Die Vergabe der Leistung kann daher nicht anderweitig erfolgen. Die anderweitige Vergabe der Leistung würde bedeuten, dass die gesamte PT2 von einem anderen AN erstellt werden würde. Diese wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, weil hier die vollständige Leistung erneut erbracht werden müsste.
- 06.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 013 Die Erfüllung des ursprünglichen Auftrags ist weit fortgeschritten, so dass bereits Balisen und die beiden RBC durch den AN bereits bauzeitlich errichtet wurden. Im Rahmen dieser bereits vorhandenen Technik können nur Lösungen des Systemanbieters verwendet werden. Die RBC werden die ETCS-Ausrüstung der vertragsgegenständlichen Strecken steuern. Das RBC kommuniziert als ETCS-Zentrale sowohl mit dem Stellwerk, als auch den weiteren Bestandteilen der ETCS-Streckenausrüstung, insbesondere den Balisen (Außenanlage). Zwischen den Bestandteilen erfolgt ein Datenaustausch. Einem Dritten ist es nicht möglich, Leistungen in dem RBC des AN selbst zu erbringen, da es sich bei dem RBC insbesondere um Softwareleistungen handelt, für die spezifisches Knowhow und Kenntnisse des Herstellers über die Software des RBC Voraussetzung ist (Innenanlage). Erforderlich ist eine Projektierung der Software des RBC und die Anpassung des Streckenatlas. Andere Unternehmen könnten allenfalls Balisen für die Außenanlagen liefern; für die Hinterlegung der Balisen in der Software des RBC müssten sie aber in die vorhandenen Grundfunktionen des bestehenden RBC eingreifen. Diese Hinterlegung erforderte Änderungen an der vorhandenen Kernsoftware des RBC, vor allem an der zugrunde liegenden Projektierung der Komponenten und der Quellcodes der vorhandenen Software. Alternative Konzepte anderer Unternehmen sehen keine Anpassung bestehender fremder RBC vor, da keine Schnittstellen existieren, die es ihnen ermöglichen würden, auf dem vorhandenen Softwarestand aufzusetzen. Die bloßen Bautätigkeiten in der Außenanlage sind zwar durch andere Unternehmen realisierbar, sobald aber z.B. durch Verwendung anderer Balisen in das Teilsystem der ETCS-Ausrüstung eingegriffen wird, ist die Anpassung des RBC sowie weiterer Software technisch erforderlich. Damit wäre auch ein Eingriff in die Grundfunktionen notwendig. Hierdurch müssten interne Schnittstellen im Teilsystem ETCS geschaffen werden, die nicht vorgesehen und bekannt sind. Grundsätzlich ist die ETCS-Anlage (RBC, Balisen, Software) zur Vermeidung komplexitätserhöhender und störungsanfälliger Schnittstellen aber als Gesamtsystem zu betrachten, welches technisch aus einer Hand zu liefern ist. Aus den bereits genannten technischen Gründe wäre ein Wechsel des AN nur im Wege einer vollständigen Neubeauftragung der ursprünglichen und Anpassungsleistungen technisch möglich. D.h. Gegenstand des Auftrags wäre bei einem AN-Wechsel eine komplette Neuausrüstung der Außenanlage (Balisen und Ne14-Tafeln) und Innenanlage (RBC). Aus einer bloßen Anpassungsleistung würde technisch, ohne dass dafür eine technische Notwendigkeit besteht, künstlich eine Neuausrüstung gemacht. Die bereits aufgewendeten Mittel für die bisher vertragskonform erbrachten Leistungen des AN wären für den Auftraggeber vergebens. Daraus ergeben sich erhebliche Folgen in finanzieller und zeitlicher Hinsicht. Neue, eigene RBC eines anderen Herstellers führten zu erheblichen Zusatzkosten im Millionenbereich; ein erheblicher Terminverzug von mehreren Jahren wäre zu erwarten.
- 02.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 17 - Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber der AG ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Zudem wären bei der Vergabe an einen Dritten AN unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den bestehenden Bauablauf integriert werden muss. Der AN ist mit der ETCS L2 Ausrüstung für den oben genannten Bereich beauftragt. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen. NT 19 - Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber der AG ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Zudem wären bei der Vergabe an einen Dritten AN unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den bestehenden Bauablauf integriert werden muss. Der AN ist mit der ETCS L2 Ausrüstung für den oben genannten Bereich beauftragt. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen.
- 05.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 11 - Die Änderungen wurden erforderlich aufgrund:fortlaufender planerischer Konkretisierung im Projektverlauf, mehrerer durch den Auftraggeber veranlasster Änderungsmitteilungen und notwendiger Anpassungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Integration des Systems.
- 08.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 11 - Die zusätzlichen Leistungen sind zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und sind direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft, sodass ein AN-Wechsel nicht möglich wäre. Zudem würde durch die Beautragung eines weiteren AN erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel würde einen erheblichen zusätzlichen Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand erfordern. Insbesondere müsste ein neuer Auftragnehmer zunächst sämtliche vorhandenen Planungsunterlagen, Projektstände und technischen Bewertungen umfassend analysieren und nachvollziehen. Dies würde zu zeitlichen Verzögerungen sowie zu zusätzlichen Kosten führen.
- 22.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 07: Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber der AG ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Zudem wären bei der Vergabe an einen Dritten AN unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den bestehenden Bauablauf integriert werden muss. Der AN ist mit der ETCS L2 Ausrüstung für den oben genannten Bereich beauftragt. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen.
- 23.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 01 (AN A1-034): Die zusätzlichen Leistungen sind zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und sind direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft, sodass ein AN-Wechsel nicht möglich wäre. Zudem würde durch die Beautragung eines weiteren AN erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel würde einen erheblichen zusätzlichen Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand erfordern. Insbesondere müsste ein neuer Auftragnehmer zunächst sämtliche vorhandenen Planungsunterlagen, Projektstände und technischen Bewertungen umfassend analysieren und nachvollziehen. Dies würde zu zeitlichen Verzögerungen sowie zu zusätzlichen Kosten führen.
- 14.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 09 (25) - Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber der AG ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Zudem wären bei der Vergabe an einen Dritten AN unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den bestehenden Bauablauf integriert werden muss. Der AN ist mit der ETCS L 2 Ausrüstung für den oben genannten Bereich beauftragt. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen. MKA 11 (30) - Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber der AG ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Zudem wären bei der Vergabe an einen Dritten AN unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den bestehenden Bauablauf integriert werden muss. Der AN ist mit der ETCS L 2 Ausrüstung für den oben genannten Bereich beauftragt. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen. MKA 12 (32) - Der derzeitige AN verfügt bereits über die projektspezifischen Kenntnisse, die erforderliche Einarbeitung sowie die notwendige Projekt- und Systemkenntnis. Darüber hinaus sind die eingesetzten Mitarbeiter mit den örtlichen Gegebenheiten, den projektspezifischen Abläufen, den Planungsunterlagen sowie den bereits erbrachten Leistungen vertraut. Ein Wechsel des AN würde einen erheblichen zusätzlichen Einarbeitungs-, Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand verursachen. Zudem müssten bereits erarbeitete Projektstände nachvollzogen, Schnittstellen neu aufgebaut und die bisherige Dokumentation sowie der aktuelle Bearbeitungsstand überprüft und übernommen werden. Hierdurch würden zusätzliche Kosten sowie weitere Terminverzögerungen entstehen. Der AN ist mit der ETCS L 2 Ausrüstung für den oben genannten Bereich beauftragt. Ein AN- Wechsel wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Die Fortführung der Leistungen durch den bestehenden AN vermeidet Doppelaufwendungen für Einarbeitung und Projektübergabe, reduziert Schnittstellenrisiken und gewährleistet einen reibungslosen Projektfortschritt unter Einhaltung der technischen und terminlichen Anforderungen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [24FEI73882 Sicherungsleistungen: ESTW Stadtallendorf](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/24fei73882-sicherungsleistungen-estw-stadtallendorf-2e148f8b) · Zuschlag 22.07.2024 an Pfeil Sicherung GmbH · 3 Angebote
- [Velpe (Westerkappeln) - EÜ Tecklenburger Straße - Trogbauwerk inkl. 3 Überführungen, Strecke 2992](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/velpe-westerkappeln-eue-tecklenburger-strasse-trogbauwerk-inkl-3-472e7244) · Zuschlag 15.07.2024 an Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG. · 3 Angebote
- [BIM Planung Neubau Hannover Hbf, Gl 15 und 16](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-planung-neubau-hannover-hbf-gl-15-und-16-80e688de) · Zuschlag 02.06.2022 an DB Engineering & Consulting GmbH
- [2. S-Bahn-Stammstrecke München VE540c, Meßstellen Immissionsschutz Schall](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-ve540c-messstellen-immissionsschutz-51468dff) · Zuschlag 19.11.2021 an ACCON GmbH
- [Tiefbau ESTW Bremen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/tiefbau-estw-bremen-150e33ef) · Zuschlag 18.11.2021 an Friedrich Duensing GmbH - Hoch-, Tief- und Eisenbahnbau
- [ABS 46/2 BA 2 Bauüberwachung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-462-ba-2-bauueberwachung-7c79cd2f) · Zuschlag 19.08.2021 an BIEGE ABS46/2 BA 2 Bauüberwachung c/o DB Engineering & Consulting GmbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Rhein-Lahn-Kreis](https://vergabeweiser.de/region/rheinland-pfalz/landkreis-rhein-lahn-kreis): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 14.10.2026, ohne KI. Stand: 03.11.2026.

Fehler melden: https://vergabeweiser.de/fehler-melden?seite=https%3A%2F%2Fvergabeweiser.de%2Fausschreibung%2Ffortfuehrung-etcskorra-tp-mi-etcs-level-2-oberlahnstein-nord-und-sued-9403a46c

---
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=9403a46c-94e8-4273-8ec4-0e44bf5ecffe. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/fortfuehrung-etcskorra-tp-mi-etcs-level-2-oberlahnstein-nord-und-sued-9403a46c
