# Festtreppen Verteilerstege A und B inkl. V-Treppe

Zuschlag erteilt

DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Stuttgart am 19.12.2023 vergeben, Zuschlag an BIEGE S21 Festtreppen c/o seele GmbH. Eingegangen: 2 Angebote.

- Auftraggeber: [DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-projekt-stuttgart-ulm-gmbh)
- Was: Hochbau und Rohbau: Festtreppen Verteilerstege A und B inkl. V-Treppe
- Wo: Stuttgart, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 15.12.2023 bis 30.06.2024
- Zuschlag an: BIEGE S21 Festtreppen c/o seele GmbH
- Zuschlag am: 19.12.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 2
- Originaltitel: S21 - PFA1.1 - Festtreppen Verteilerstege A und B inkl. V-Treppe

## Gewinner

- [BIEGE S21 Festtreppen c/o seele GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/biege-s21-festtreppen-co-seele-gmbh), Gersthofen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45210000-2
- CPV-Bezeichnung: [Bauleistungen im Hochbau](https://vergabeweiser.de/cpv/45210000-bauleistungen-im-hochbau)
- Bekanntmachungs-ID: ee9f4f63-0591-405e-bbb4-81515d5ddfbe

## Verlauf

- 17.01.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 30.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0004 - Werkstoffanpassung von Stahlbauteilen an den Festtreppen Stege A und B
- 30.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Avl 0005 - Anpassung der Wangenquerschnitte an den Festtreppen von Verteilersteg A
- 02.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0002 - Zusätzliche Leitungsträger neben Festtreppen.
- 02.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0006 - Geänderte/zusätzliche Leistungen Beschichtung Fest- und V-Treppen
- 02.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0010 - Anpassung der Ausführungsklasse aufgrund von Änderungen am Korrosionsschutz
- 02.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0004-F1 - Werkstoffänderung an Einzelbauteilen zur Verbesserung des Korrosionsschutzes
- 30.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0002-F1 - Zusätzliche Leitungsträger an Steg C
- 30.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0013 - Geänderte Vorgaben aus Anforderungen Dritter.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 02-F2 - Leitungsträger an Steg C - Bauteile in Edelstahl. AvL 0018 - Planung und Ausführung der beweglichen Teile der Leitungsträger Steg B in Edelstahl. AvL 0019 - Brandschutzbeschichtung Randträger Verteilersteg. AvL 0020 - Zusätzliche Leistungen für Beschichtung im Bereich Auflager Festtreppen.
- 16.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0022 - Einbringung Festtreppen Stege A und B. AvL 12-F1 - Fertigungsfortschreibung Steg B und Fertigungsfreigabe Steg A. AvL 6-F1 - Geänderte/zusätzliche Leistungen für Beschichtung der Treppen Verteilersteg C.
- 08.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 6-F2 - Vorgezogene Teilbeschichtung der Treppen am Verteilersteg C. AvL 12-F2 - Anpassung des Fußpunktes der Treppen an Steg A. AvL 20-F1 - Anpassungen der Bolzen sowie der Auflagerbereiche. AvL 0017 - Anpassen des Korrosionsschutzes der Einbauteile.
- 18.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0024 - Blechverkleidung Randträger Verteilerstege A, B, C.
- 18.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0023 - Leitungsträger neben V-Treppen.
- 15.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0027 - Gleisgebundene Andienung der Festtreppen T3b und Steg A.
- 12.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0017 - Geändertes Montagekonzept V-Treppe. AvL 0028 - Die Anpassungen wurden aufgrund einer Fortschreibung der Ausführungsplanungnotwendig.
- 16.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0030 - Zusätzliche Leistungen für statische Nachweise der Treppenwangen / Einspannung der Glasbrüstung der Treppen an Verteilersteg C. AvL 0031 - Zusätzliche bauzeitliche Einhausungen für die Festtreppen.
- 20.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0033 - Unterstützung bei der Inbetriebnahmedokumentation.
- 23.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0009 - Planungs- und Ausführungsleistungen für Geländer Festtreppen Verteilerstege. AvL 0014 - Leitungsträger an Steg A. AvL 0034 - Zusätzliche Stahlbauteile zum Ausgleich von Rohbautoleranzen.
- 09.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0035 - Die geänderten und zusätzlichen Leistungen stehen in untrennbarem Sachzusammenhang zu den Vertragsleistungen und sind zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges erforderlich. AvL 0036 - In der Bahnhofshalle kommt ein inverses Farbkonzept zum Einsatz, weswegen bestimmte Kontrastwerte eingehalten werden müssen, die zu verifizieren sind. Die Geländerhöhen sind aufgrund einer Fortschreibung der Ausführungsplanung anzupassen.
- 17.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0037 - Die vom AN vertraglich geschuldeten Blechverkleidungen stehen in untrennbaren Abhängigkeiten zu parallelen Drittgewerkleistungen. Der vorgezogene Aufbau eines Testfelds der Blechverkleidung am Steg C vor Beginn der Hauptleistungsausführung ist somit unabdingbar, um den finalen und störungsfreien Bauablauf zu erproben. Diese zusätzliche Leistung ist intregraler Bestandteil der Vertragsleistungen, die in einer unauflöslichen baukonstruktiven Wechselwirkung stehen, was einen Auftragnehmerwechsel ausschließt. AvL 0038 - Die Montage der Treppenwangen im Bereich des Steg C muss geändert werden. Die Montageleistungen sind integraler Bestandteil der ohnehin dem AN obliegenden und im Übrigen unberührt bleibenden Vertragsleistungen, was einen Auftragnehmerwechsel ausschließt. AvL 0039 - Die vom AN vertraglich geschuldeten Schweißbolzen sind aufgrund der konstruktiven und statischen Anforderungen nicht umsetzbar und müssen mittels Anschweißlaschen ausgeführt werden. Diese geänderten Leistungen sind intregraler Bestandteil der beauftragten Vertragsleistungen, die zueinander in einer unauflöslichen baukonstruktiven Wechselwirkung stehen, was einen Auftragnehmerwechsel ausschließt.
- 30.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 40 Der AN ist u.a. mit der Herstellung, Lieferung und Montage der V-Treppen beauftragt. Eine Herstellung, Lieferung oder Montage durch einen Dritten würde somit direkt in die Leistung des AN eingreifen. Aus technischen Gründen ist eine Anpassung in der Art der Montage erforderlich.
- 30.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 42) Die geänderte Montagereihenfolge wurde aufgrund von Abhängigkeiten im Montageablauf von laufenden Vorarbeiten sowie dritten Gewerken erforderlich. AvL 43) Die Korrosionsschutzbeschichtung ist zum Schutz der Bauteile zwingend erforderlich. Um die Gleichheit der Beschichtung gegenüber den sonstigen Bauteilen zu Gewährleisten ist die Ausführung durch den AN Bau, welcher u.a. für die Beschichtung verantwortlich ist, erforderlich
- 06.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL45 Für die vertraglich geschuldete Einbringung der V-Treppe ist aufgrund einer notwendigen Anpassung des Montagekonzeptes ein zusätzliches Gerüst erforderlich. AvL46 Die zusätzlichen Leistungen befinden sich innerhalb der bereits beim AN beauftragten Konstruktion und bilden mit dieser eine konstruktive Einheit. Es werden lediglich Detailanpassungen vorgenommen. Diese können nur durch den AN selbst geplant und ausgeführt werden.
- 20.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL0047 Die zusätzlichen Leistungen stehen in einem untrennbaren baukonstruktiven Zusammenhang zu den vom AN vertraglich geschuldeten Beschichtungsarbeiten und sind zur Bewirkung des Werkerfolgs unabdingbar. Sie müssen als integrale Bestandteile unmittelbar in die vom AN zu erbringenden und im Übrigen unberührt bleibenden Arbeiten eingebunden werden, weshalb eine Ausführung durch einen Dritten nicht in Betracht kommen kann.
- 18.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 50) Die zusätzlichen Leistungen stehen in einem untrennbaren baukonstruktiven Zusammenhang zu den vom AN vertraglich geschuldeten Bauleistungen und sind zur Bewirkung des Werkerfolgs unabdingbar. Sie müssen als integrale Bestandteile unmittelbar in die vom AN zu erbringenden und im Übrigen unberührt bleibenden Arbeiten eingebunden werden, weshalb eine Ausführung durch einen Dritten nicht in Betracht kommen kann.
- 26.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL0052 Die geänderten/zusätzlichen Leistungen stehen in einem untrennbaren baukonstruktiven Zusammenhang zu den vom AN vertraglich geschuldeten Bauleistungen und sind zur Bewirkung des Werkerfolgs unabdingbar. Sie müssen als integrale Bestandteile unmittelbar in die vom AN zu erbringenden und im Übrigen unberührt bleibenden Arbeiten eingebunden werden, weshalb eine Ausführung durch einen Dritten nicht in Betracht kommen kann.
- 16.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL48 Anpassung der Fertigungsreihenfolge sowie damit einhergehende Leistungen aufgrund von Abhängigkeiten von Leistungen Dritter. AvL49 Anpassung der Fertigungsreihenfolge sowie damit einhergehende Leistungen aufgrund von Abhängigkeiten von Leistungen Dritte AvL51 Die zusätzlich erforderlichen Planungs- und Ausführungsleistungen stehen in einem untrennbaren baukonstruktiven Zusammenhang zu den vom AN vertraglich geschuldeten Leistungen und sind zur Bewirkung des Werkerfolgs unabdingbar. Diese zusätzlichen Leistungen sind intregraler Bestandteil der Vertragsleistungen, die zu ihnen in einer untrennbaren baukonstruktiven Wechselwirkung stehen. Sie müssen daher unmittelbar in die vom AN zu erbringenden und im Übrigen unberührt bleibenden Arbeiten eingebunden werden, weshalb eine Ausführung durch einen Dritten nicht in Betracht kommen AvL53 Im Zuge des Planungsprozesses werden geänderte/zusätzliche Planungs- und Ausführungsleistungen erforderlich, die in einem untrennbaren Sachzusammenhang zu den vertraglich geschuldeten Leistungen stehen und für den Werkerfolg erforderlich sind. AvL54 Die zusätzlich erforderlichen Ausführungsleistungen stehen in einem untrennbaren Zusammenhang zu den vom AN vertraglich geschuldeten Leistungen und sind zur Bewirkung des Werkerfolgs unabdingbar. AvL55 Der Auftragnehmer ist bereits mit der Ausführung der Treppen und Leitungsträger beauftragt. Die erforderlichen geänderten/zusätzlichen Leistungen stehen in einem untrennbaren Sachzusammenhang zu den vertraglich geschuldeten Leistungen und können daher nur vom selben Auftragnehmer erbracht werden. AvL56 Die geänderte Montage betrifft unmittelbar die dem Auftragnehmer beauftragten Bauleistungen und kann daher nur durch diesen erfolgen
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 57 Der AN ist bereits mit der Ausführungsleistung beauftragt. Aufgrund von Schnittstellen zu Drittgewerken müssen die Achsmarkierungen versetzt werden, damit der AN seine Leistungen erbringen kann. 58 Aufgrund von Schnittstellen zu Drittgewerken sind montagebedingte Anpassungen erforderlich. Diese greifen direkt in die vertraglich geschuldete Leistungserbringung des AN ein und können daher nur durch den AN erbracht werden. 59 Die zusätzlichen/geänderten Leistungen betreffen unmittelbar Vertragsleistungen des beauftragten AN und können daher nur von diesem erbracht werden.
- 18.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL0065 - Die geänderten bzw. zusätzlichen erforderlichen Planungs-/Ausführungsleistungen stehen in einem untrennbaren baukonstruktiven Zusammenhang zu den vom AN vertraglich geschuldeten Leistungen und sind zur Bewirkung des Werkerfolgs unabdingbar. AvL0063 - Die zusatzlich erforderlichen Planungs- und Ausführungsleistungen stehen in einem untrennbaren baukonstruktiven Zusammenhang zu den vom AN vertraglich geschuldeten Leistungen und sind zur Bewirkung des Werkerfolgs unabdingbar. Diese zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Vertragsleistungen, da zu ihnen eine untrennbare baukonstruktive Wechselwirkung besteht. Sie müssen daher unmittelbar in die vom AN zu erbringenden und im Übrigen AvL0064 - Diese geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen sind integraler Bestandteil der Vertragsleistungen, die zu ihnen in einer untrennbaren baukonstruktiven Wechselwirkung stehen. Sie sind für die Bewirkung des Werkerfolgs unabdingbar. Sie müssen daher unmittelbar in die vom AN zu erbringenden und im Übrigen unberührt bleibenden Arbeiten eingebunden werden, weshalb eine Ausführung durch einen Dritten nicht in Betracht kommen kann. AvL0063 - Die zusatzlich erforderlichen Planungs- und Ausführungsleistungen stehen in einem untrennbaren baukonstruktiven Zusammenhang zu den vom AN vertraglich geschuldeten Leistungen und sind zur Bewirkung des Werkerfolgs unabdingbar. Diese zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Vertragsleistungen, da zu ihnen eine untrennbare baukonstruktive Wechselwirkung besteht. Sie müssen daher unmittelbar in die vom AN zu erbringenden und im Übrigen AvL 60 - Die Muster sind zur Einhaltung der geforderten und vorabgestimmten Kontrastwerte erforderlich. AvL 61 - Die Herstellung der elastischen Fugen ist zur Sicherung des Korrosionsschutzes der Einbauteile erforderlich. AvL0062 - Die gegenständlichen Leistungen stehen in einem untrennbaren Zusammenhang zu den vom AN vertraglich geschuldeten Leistungen und sind zur Bewirkung des Werkerfolgs unabdingbar. Diese geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen sind integral zur Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich, das sie mit diesen in einer untrennbaren baukonstruktiven Wechselwirkung stehen. Sie müssen daher unmittelbar in die vom AN erbracht werden und in die weiteren, unberührt bleibenden Arbeiten des

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BIEGE S21 Festtreppen c/o seele GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=c5587f0e-dbdd-4b9d-8b3c-da1df9f48896. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/festtreppen-verteilerstege-a-und-b-inkl-v-treppe-ee9f4f63
