# EÜ (F) Sternstraße

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Oberhausen am 09.07.2024 vergeben, Zuschlag an Eiffage Infra-West GmbH. Eingegangen: 8 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: EÜ (F) Sternstraße
- Wo: Oberhausen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 05.08.2024 bis 29.05.2026
- Zuschlag an: Eiffage Infra-West GmbH
- Zuschlag am: 09.07.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 8
- Originaltitel: ABS 46/2, BA1b, EÜ (F) Sternstraße

## Gewinner

- [Eiffage Infra-West GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/eiffage-infra-west-gmbh), Borken

## Leistungsumfang

Die EÜ (F) Sternstraße ist als Bahnübergangsersatzmaßnahme der ABS46/2 in Oberhausen herzustellen. Die Herstellung erfolgt als Rahmenbauwerk unter Hilfsbrücken. Des Weiteren sind Rampen, Zuwegungen und eine Wendeanlage herzustellen sowie der Rückbau des alten Bahnübergangs ohne LST auszuführen.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 18 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: cfd67b08-2b8c-411f-87b1-7117a460d662

## Verlauf

- 02.05.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 06.06.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 11.07.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 001_Die Verlegung der Gasleitung ist als Teil der Baufeldfreimachung bzw. Errichtung der Baustelleneinrichtungsflächen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich. Für die Umsetzung ist zunächst eine Planung erforderlich. Die Planung der Umverlegung kann kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahr kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese gelten machen könnte. 002_Der ursprüngleich Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung inkl. der technischen Bearbeitung vor. Bei der Erstellung der Ausführungsunterlagen ist aufgefallen, dass die Entwässerung des Bauwerks unzureichend geplant wurde. Wird die Planung der Entwässerung nicht nachgezogen, kann das Bauwerk nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden. Die Entwäserung ist Teil des Rahmenbauwerks und der Rampen, daher ist sie Bestandteil der vergebenen technischen Bearbeitung. Die Planung muss kurzfristig erfolgen, um den Bau der Personenunterführung nicht zu verzögern, was zum Verlust von Sperrpausen führen würde. 003_Der ursprüngleich Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung inkl. der technischen Bearbeitung vor. Dabei wird die Entsorgung des Bodenaushub durch den AG übernommen. Da der Bodenaushub nicht direkt auf der Baustelle dem Entsorger übergeben werden kann, sind Umschlagsflächen erforderlich. Bei der Herrichtung der Umschlagsflächen handelt es sich um eine BE Fläche, die nach dem Herrichten auch Betrieben werden muss. Hauptnutzer ist der AN. Die Planung und Umsetzung muss kurzfristig erfolgen, um den Bau der Personenunterführung nicht zu verzögern, was zum Verlust von Sperrpausen führen würde.
- 29.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ04 Der ursprüngliche Vertrag sieht den Einschub es Rahmenbauwerks inkl. Kappen bis August 2025 vor. Die Kappen werden nicht wie ursprünglich geplant in Ortbetonbauweise hergestellt, sondern als Fertigteil in der Feldfabrik neben dem Rahmenbauwerk und abschließend eingehoben und mit Betonschrauben montiert. Auf diese Weise wird die Herstellung des Rahmenbauwerks und die Herstellung der Kappen parallelisiert und der vertraglich vereinbarte Einschubtermin kann realisiert werden. Die zusätzliche Leistung ist im Wesentlichen eine Änderung des Bauverfahrens. In dessen Folge sind zusätzliche Arbeiten erforderlich, nämlich das Einheben und Montieren der Kappe. Dieser Arbeitsschritt ist technisch mit der Herstellung der Kappe und des Rahmens verschränkt. Eine Vergabe des Einhebens und Montierens an einen dritten AN ist nicht möglich, da im Falle eines Schadens der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Es gäbe Problem mit der Gewährleistung. // LÄ05 Für die fachgerechte Herstellung des Bauwerks sind in allen Fugen des Bauwerks Fugbänder erforderlich. Diese sind bereits Teil der Entwurfsplanung, wurden aber nicht vollständig in das Leistungsverzeichnis aufgenommen. Das Bauwerk ist ohne Fugenbänder nicht funktionsfähig. Fugenbänder liegen innerhalb des Bauwerks. Daher können die Fugenbänder nicht an einen anderen AN vergeben werden. Eine Vergabe der Fugenbänder an einen dritten AN ist nicht möglich, da im Falle eines Schadens der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Es gäbe Problem mit der Gewährleistung. // LÄ06 Das Erstellen des Entsorgungskonzeptes ist zwingend erforderlich. Eine Vergabe des Entsorgungskonzeptes an einen dritten AN ist nicht möglich, da es zwigend durch den ausführenden Bau AN zu erstellen ist.
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 007 Die Verlegung der Gasleitung ist als Teil der Baufeldfreimachung bzw. Errichtung der Baustelleneinrichtungsflächen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich. Die Umverlegung kann kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahr kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese gelten machen könnte.
- 18.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 6: Herstellen von LST-Muffen. Inklusive Messen und Dokumentation der Muffen. Menge für Stichkabel: 20 Stk. Menge für Stammkabel: 30 Stk. Die Maßnahmen wurden in der Baubesprechung vorgestellt und dem AN bereits angekündigt. 7: Herstellung von Mehrlängen- und Muffenbausätzen für das Gewerk TK als provisorische Lösung. Die Liegedauer muss mindestens 10 Jahre betragen. Menge = 50 stk. Die Maßnahmen wurden in der Baubesprechung vorgestellt und dem AN bereits angekündigt. 8: Abbruch Laderampe und Rückbau Gleis in Schwindegg. Laderampe: Länge: ca. 42 m, Höhe: ca. 1,20m, Material: Beton. Rückbau Gleis: Länge ca. 40 m. Rückbau des vollständigen Oberbaus inkl. Gleis, Betonschwellen und Schotterbett. Die Maßnahmen wurden in der Baubesprechung vorgestellt und
- 18.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 08: Die Rodungsarbeiten auf der Zwischenlagerflächen ist als Teil der Baufeldfreimachung bzw. Errichtung der Baustelleneinrichtungsflächen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich. Die Rodungsarbeiten auf der Zwischenlagerflächen kann kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahr kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese gelten machen könnte.
- 22.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT10: Der ursprünglich Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung inkl. der technischen Bearbeitung vor. Dabei wird die Entsorgung des Bodenaushub durch den AG übernommen. Da der Bodenaushub nicht direkt auf der Baustelle dem Entsorger übergeben werden kann, sind weitere Umschlagsflächen erforderlich. Die Flächen sind aufgrund von Oberflächenwasser nicht tragfähig, so dass für die Anlieferung eine Baustraße benötigt wird. Mit dem Erstellen der BE-Fläche ist der AN beauftragt und er ist der einzige Nutzer der Baustraße. Die Baustraße ist Bestandteil der BE-Fläche. Die Planung und Umsetzung muss kurzfristig erfolgen, um den Bau der Personenunterführung nicht zu verzögern, was zum Verlust von Sperrpausen führen würde. NT09: Der ursprünglich Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung inkl. der technischen Bearbeitung vor. Dabei wird die Entsorgung des Bodenaushub durch den AG übernommen. Da der Bodenaushub nicht direkt auf der Baustelle dem Entsorger übergeben werden kann, sind weitere Umschlagsflächen erforderlich. Bei der Herrichtung der Umschlagsflächen handelt es sich um eine BE Fläche, die nach dem Herrichten auch Betrieben werden muss. Hauptnutzer ist der AN. Die Planung und Umsetzung muss kurzfristig erfolgen, um den Bau der Personenunterführung nicht zu verzögern, was zum Verlust von Sperrpausen führen würde.
- 12.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 11) Der ursprüngleich Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung inkl. der technischen Bearbeitung vor. Hiefür ist im Vorfeld der Maßnahme durch den AN sicherzustellen, dass keine unbekannten Kabel oder Leitungen im Baufeld sind. Bei Suchschachtungen in Gleisnähe musste in den Oberbau eingegriffen werden, so dass ein fachgerechtes Wiederherstellen durch eine Handstopfkolonne erforderlich ist. Da auch zukünfitg mit kleineren Eingriffen in den Oberbau zu rechnen ist, werden insgesamt fünf Einsätze angeordnet. Gemäß der regelwerkskonfomen Messkonzepte müssen Handstopfkolonnen vorgehalten werden, um bei Bedarf dedektierte Lagefehler auszugleichen. Der AN ist mit der Suche nach Kabeln und Leitungen im Vorfeld der eigentlichen Maßnahme beauftragt. Die Wiederherstellung des Oberbaus steht jeweils in unmittelbarem Zusammenhang. Bereits in seinem Auftrag enthalten sind die erforderlichen Vermessungsleistungen (Messkonzepte). Lediglich der eigendliche Gleisbau durch eine Hanstopfkolonne ist zusätzlich erforderlich. Die Umsetzung muss kurzfristig erfolgen, um am Ende der Sperrpause das Gleis wieder befahrbar melden zu können. In der Kürze kann nur bereits ortskundige und eingewiesene AN den Oberbau wiederherstellen und ein planmäßiges Ende der Sperrpause gewährleisten. In den anderern Fällen ist ebenfalls kurzfristiges Handeln erforderlich, da die Notwendigkeit für Oberbauarbeiten immer erst innerhalb einer Sperrpause erkannt wird.
- 17.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 011 Der ursprüngleich Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung inkl. der technischen Bearbeitung vor. Hiefür ist im Vorfeld der Maßnahme durch den AN sicherzustellen, dass keine unbekannten Kabel oder Leitungen im Baufeld sind. Bei Suchschachtungen in Gleisnähe musste in den Oberbau eingegriffen werden, so dass ein fachgerechtes Wiederherstellen durch eine Handstopfkolonne erforderlich ist. Da auch zukünfitg mit kleineren Eingriffen in den Oberbau zu rechnen ist, werden insgesamt fünf Einsätze angeordnet. Gemäß der regelwerkskonfomen Messkonzepte müssen Handstopfkolonnen vorgehalten werden, um bei Bedarf dedektierte Lagefehler auszugleichen. Der AN ist mit der Suche nach Kabeln und Leitungen im Vorfeld der eigentlichen Maßnahme beauftragt. Die Wiederherstellung des Oberbaus steht jeweils in unmittelbarem Zusammenhang. Bereits in seinem Auftrag enthalten sind die erforderlichen Vermessungsleistungen (Messkonzepte). Lediglich der eigendliche Gleisbau durch eine Hanstopfkolonne ist zusätzlich erforderlich. Die Umsetzung muss kurzfristig erfolgen, um am Ende der Sperrpause das Gleis wieder befahrbar melden zu können. In der Kürze kann nur bereits ortskundige und eingewiesene AN den Oberbau wiederherstellen und ein planmäßiges Ende der Sperrpause gewährleisten. In den anderen Fällen ist ebenfalls kurzfristiges Handeln erforderlich, da die Notwendigkeit für Oberbauarbeiten immer erst innerhalb einer Sperrpause erkannt wird.
- 24.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 013 - Der ursprüngliche Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung inkl. der technischen Bearbeitung vor. Hierfür ist im Vorfeld durch den AG die Kampfmittelfreiheit herzustellen. Im Baufeld der Personenunterführung muss die Freigabe durch die Bezirksregierung Düsseldorf erfolgen. Nachdem das Baufeld durch eine im Auftrag der Bezirksregierung arbeitende Firma untersucht und Anomalien geöffnet wurden, konnte nach Einrichtung der BE-Fläche am 07.04.2025 mit den Massivbauarbeiten begonnen werden. Ursprünglich war der Beginn für den 10.02.2025 geplant, was zu einem Verzug von 43 Werktagen führt. Die Optimierung des Bauablaufes ist folglich erfoderlich, um das Bauwerk im August 2025 einzuschieben. Dies ist erforderlich um die Vertragstermine einzuhalten. Der AN ist mit der Herstellung einer Personenunterführung beauftragt. Seinen Bauablauf kann nur der AN selbst optmieren. Eine Vergabe dieser Arbeiten an Dritte durch den AG ist unzulässig. Deseweiteren ist der durch den AG verursachte Verzug zu kompensieren, was ebenfalls nur durch den bereits gebunden AN erbracht werden kann. Diese zusätzliche Leistung kann nur der AN des Hauptvertrags erbringen, da der AN die Verzögerung des Baubeginns des geschuldeten Bauwerks kompensieren soll. 014 - Bei der Herrichtung der Ergänzung der Umschlagsflächen und dem Bau des Wendehammers handelt es sich um eine BE Fläche, die nach dem Herrichten auch Betrieben werden muss. Hauptnutzer ist der AN. Die Planung und Umsetzung muss kurzfristig erfolgen, um den Bau der Personenunterführung nicht zu verzögern, was zum Verlust von Sperrpausen führen würde. 015 - Der ursprüngleich Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung inkl. der technischen Bearbeitung vor. Dabei wird die Entsorgung des Bodenaushub durch den AG übernommen. Der Transport ist Teil des vorliegenden Vertrags. In den ausgeschriebenen Posiotion fehlt die Tätigkeit des Verladens. Der AN ist mit dem Tranport beauftragt. Hierzu gehört i.d.R. auch die Verladetätigkeit (siehe Muster LV Entsorgung). Die beiden Arbeitsschritte Verladen und Transport sind zeitlich derart miteinander verwoben, dass eine Vergabe an einen Dritten zu unmutbaren Zeitverzügen führen würde. Die Umsetzung der zusätzlichen Leitsung muss unmittelbar erfolgen, da die Berietstellungsflächen für weitere Aushubmasssen, die Sperrpausenabhängig entstehen benötigt wird. 018 - Der ursprüngliche Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung (PO) inkl. der technischen Bearbeitung vor. Für die Inbetriebnahme der PU ist die Errichtung einer Hebeanlage zur Entwässerung des Gehwegs erforderlich. In der Ausschreibung fehlten Positionen zur Planung und Installation der maschinentechnischen Anlage. Ohne funktionierende Hebeanlage kann die PU nicht an den Straßenbaulastträger übegeben werden. Die Hebeanlage ist Teil der Entwäserung des Rahmenbauwerks und der Rampen, daher ist sie Bestandteil der bereits vergebenen Leitstungen. Die maschinentechnische Anlage steht in direkter Wechselbeziehung mit der Entwässerung des Ingenieurbauwerks. Eine Vergabe der maschinentechnischen Anlage an einen dritten AN ist nicht möglich, da der hierfür notwendige Zeitaufwand zu hoch ist. Die Personenunterführung ist eine Ersatzmaßnahme für einen BU der im Frühjahr 2026 aufgelassen werden muss. Hierfür sind bereits die nötigen Sperrpausen eingeplant. 019 - Der ursprüngleich Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung inkl. der technischen Bearbeitung vor. Bei der Erstellung der Ausführungsunterlagen ist aufgefallen, dass die Entwässerung des Bauwerks unzureichend geplant wurde. Wrd die Planung der Entwässerung nicht nachgezogen, kann das Bauwerk nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden. Nachdem die Planung nachgezogen wurde muss diese nun baulich umgesetzt werden. Die Entwässerung wirkt mit dem Bauwerk als ganzes bzw. ein System und kann daher nur von einem AN umgesetzt werden. Die Entwässerung liegt in Teilen innerhalb des Rahmenbauwerks, d. h. Entwässerung und Rahmenbauwerk durchdringen sich und müssen von einem AN gebaut werden.
- 24.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 012 (5) - Der ursprüngliche Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung inkl. der technischen Bearbeitung vor. Hierfür ist im Vorfeld durch den AG die Kampfmittelfreiheit herzustellen. Im Baufeld der Personenunterführung muss die Freigabe durch die Bezirksregierung Düsseldorf erfolgen. Nachdem das Baufeld durch eine im Auftrag der Bezirksregierung arbeitende Firma untersucht und Anomalien geöffnet wurden, stand lediglich die Übergabe der Räumkarte bzw. des Abschlussberichts aus. Der AG hat mit einer zeitnahen Ubergabe innerhalb von drei Tagen gerechnet. Um den weiteren Bauablauf nicht zu gefährden, war das Vorhalten der Kolonne erforderlich, was eine zusätzliche Leistung darstellt. Der AN ist mit der Herstellung einer Personenunterführung beauftragt. Das Vorhalten der Kapazität sichert den unmittelbaren Baubeginn, nach Erhalt der Freigabe, ab. Der frühestmöglich zu erwirkende Baubeginn sichert wiederum die Nutzung einer Sperrpause ab. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da der AN der die Kapazitäten vorhält, die Hauptvertragsleistung erbringen Diese zusätzliche Leistung kann nur der AN des Hauptvertrags erbringen, da der AN unmittelbar mit Bau des geschuldeten Bauwerks starten soll. 017 (4) - Der ursprüngliche Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung inkl. der technischen Bearbeitung vor. Hierfür ist im Vorfeld durch den AG die Kampfmittelfreiheit herzustellen. Im Baufeld der Personenunterführung muss die Freigabe durch die Bezirksregierung Düsseldorf erfolgen. Der hierfür zuständige Kampfmittelbeseitigungsdienst benötigt für eine Oberflächensondierung eine vorbereitete Fläche. Der Oberboden ist bis auf gewachsenen Boden abzuschieben. Da eine direkte Abfuhr des Bodens aus zeitgründen nicht in Frage kommt wird zunächst ein Teil der Fläche hergerichtet und nach erfogereicher Sondierung der Boden auf der sondiertern Fläche für die Entsorgung bereit gestellt. Ohne Freigabe durch die Berzirksregierung kein Baubeginn. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Diese zusätzliche Leistung kann nur der AN des Hauptvertrags erbringen, da der AN unmittelbar nach Abschluss der angerodnenten Arbeiten mit dem Bau des im Hauptvertrags geschuldeten Bauwerks starten soll. 018 (18) - Der ursprüngliche Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung (PO) inkl. der technischen Bearbeitung vor. Für die Inbetriebnahme der PU ist die Errichtung einer Hebeanlage zur Entwässerung des Gehwegs erforderlich. In der Ausschreibung fehlten Positionen zur Planung und Installation der maschinentechnischen Anlage. Ohne funktionierende Hebeanlage kann die PU nicht an den Straßenbaulastträger übegeben werden. Die Hebeanlage ist Teil der Entwäserung des Rahmenbauwerks und der Rampen, daher ist sie Bestandteil der bereits vergebenen Leitstungen. Die maschinentechnische Anlage steht in direkter Wechselbeziehung mit der Entwässerung des Ingenieurbauwerks. Eine Vergabe der maschinentechnischen Anlage an einen dritten AN ist nicht möglich, da der hierfür notwendige Zeitaufwand zu hoch ist. Die Personenunterführung ist eine Ersatzmaßnahme für einen BU der im Frühjahr 2026 aufgelassen werden muss. Hierfür sind bereits die nötigen Sperrpausen eingeplant. 021 (6) - Der ursprüngleich Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung inkl. der technischen Bearbeitung vor. Die Herstellung der BE-Fläche ist ebenfalls Bestandteil des Hauptvertrags. Das in der Ausschreibung vorgesehen AMterial für die BE- Fläche ist an der Sternstraße ungeeignet, da es im Sommer zu einer hohen Staubentwicklung neigt. Um Konflikte mit den Anohner zu vermeiden, da die Baustelle siedlungsnah ist, wurde der Materialwechsel erforderlich. Die zusätzliche Leistung ist die Verwednung eines anderen Baustoffs und ist grundsätzlich Bestandteil des Hauptvertrags. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte.
- 31.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 010 - Der ursprüngleich Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung inkl. der technischen Bearbeitung vor. Für die vom AG geschuldete Baufeldfreiheit ist nach einer Änderung des Bauverfahrens der Bedarf für weitere Kampfmittelsondierungen entstanden, die über einen Rahmenvertrag an einen Dritten Vergeben wurden. Während der Kampfmittelsondierungen benötigte der KaMiSo-AN Hilfstellung bzw. Materialbeistellungen. Eine Vergabe der Leistungen an einen vierten ist innerhalb der Sperrpause nicht möglich gewesen. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte.
- 16.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 11 Die Entsorgung konnte kurzfistig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Umsetzung der zusätzlichen Leistung muss unmittelbar erfolgen, da die Bereitstellungsflächen für weitere Aushubmassen, die sperrpausenabhängig entstehen benötigt wird.
- 23.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 22 Der ursprüngleich Vertrag sieht die Herstellung einer Personenunterführung inkl. der technischen Bearbeitung vor. Zwingend erforderlich für das Funktionieren des Gesamtsystems sind der Einbau der in der Fachtechnischen Entscheidung geforderten Unterschottermatte, die Herstellung der Bauwerksabdichtung nach aktuellem Regekwerk, der richtlinienkonforme Einbau von Kantblechen am Sohl- und Wandabschluss, der Einbau von Fugenblechen und die Wiederhestellung des Bestandskabelkanals. Diese Leistungen wurden nicht mit ausgeschrieben sind aber zwigend zur Vertragserfüllung erforderlich. Das Bauwerk ist ohne die beschreibenen Ausstattungselemente nicht funktionsfähig. Die zusätzlich erforderliche Ausstattung ist nach Fertigstellung unlösbar mit dem Bauwerk verbunden bzw. liegt im Falle der Fugenbänder innerhalb. Daher ist ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht möglich. Bei einem Wechsel des AN kann im Falle eines Schadens bzw. eines Mangels der Versucher nicht ermittelt werden. Daraus resultieren Probleme mit der Gewährleistung.
- 14.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Planung und Umsetzung der Grundwasserhaltung sind zur Erbringung der beauftragten Leistung erforderlich und ist eng mit der Planung und Umsetzung des Verbaus verzahnt. Der Verbau und die Grundwasserhaltung müssen als Gesamtsystem funktionieren. Daher ist die Vergabe an einen Dritten Planer bzw. Bau AN nicht möglich. Sollte die Vergabe der Planung und Umestzung an einen Dritten erfolgen, kann im Gewährleistungsfall aufgrund des integralen Systems bestehend aus Verbau und Grundwasserhaltung, der Schadensverursacher nicht ermittelt werden.
- 03.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 17 Das Ausbessern der Schottertragschicht kann aufgrund von Gewählreistungsgründen technisch nur durch den bereits beauftragten AN erfolgen. Zum einen da es sich hierbei um das Ausbessern eines durch den AN hergestellten Werks handelt zum anderen da Schottertragschicht und die Asphaltschichten als intergrales Bauwerk (Baustraße) funktionieren müssen. Sollte das Ausbessern der Schottertragschicht an einen Dritten vergeben werden, kann im Gewährleistungsfall aufgrund des integralen Systems bestehend aus Tragschicht und Asphaltschichten, der Schadensverursacher nicht ermittelt werden. AO 24 Die Planung bzw. die geometrsiche Gestaltung des Wendehammers steht in enger Beziehung zur Verkehrsführung der PU. Eine Planung durch zwei Planer, die die selbe Örtlichkeit beplanen, ist nicht zielführend. Terminlich muss der Wenderhammer nutzbar sein, sobald der BÜ zurückgebaut ist. Der Rückbau ist bereits terminiert und eine Verschiebung wäre nur mit hohen Risiken und Kosten realisierbar. Daher ist ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht möglich. Bei der Ausschreibung und Vergabe der Leistung an einen Dritten, können durch den Zeitverzug vom mindestenst drei Monaten die Vertragstermine des Bau AN nicht eingehalten werden und es käme zu weiteren Verzögerungen.
- 15.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 28 Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen sowie zu Verzögerungen im Bauablauf führen. Stark korrodierte Kleineisen stellen zudem eine unmittelbare Gefährdung der Betriebssicherheit des Bahnverkehrs dar. Der umgehende Austausch durch den bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer stellt daher die schnellste und effektivste Maßnahme zur Gefahrenbeseitigung dar. Der Austausch der Kleineisen muss aus den zuvor dargestellten technischen Gründen im Verantwortungsbereich des bauausführenden Auftragnehmers verbleiben, um eine unmittelbare Reaktion sicherzustellen. Die derzeit laufende Sperrpause ist dabei zwingend für den Austausch zu nutzen, um Einschränkungen des Bahnbetriebs zu vermeiden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Eiffage Infra-West GmbH erhalten.

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- [Öffentliche Ausschreibungen in Oberhausen](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/oberhausen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.07.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 30.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=81da0ad7-25b8-4795-a752-d748939ac2ad. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/eue-f-sternstrasse-cfd67b08
