# ETCS Korridor Wiesbaden - Weiterstadt Kabeltiefbau

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Elektroinstallation in Wiesbaden am 19.10.2020 vergeben, Zuschlag an STRABAG AG.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Elektroinstallation: ETCS Korridor Wiesbaden - Weiterstadt Kabeltiefbau
- Wo: Wiesbaden, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 13.11.2020 bis 31.12.2024
- Zuschlag an: STRABAG AG
- Zuschlag am: 19.10.2020
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [STRABAG AG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/strabag-ag-koeln), Köln

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45314300-4
- CPV-Bezeichnung: [Kabelinfrastruktur](https://vergabeweiser.de/cpv/45314300-kabelinfrastruktur)
- Bekanntmachungs-ID: c2b2fcf8-4a2f-41b8-b5e1-4fc8f0a69a37

## Verlauf

- 11.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 20FEI46848_92289756_NT40: Gemäß HV soll ein neuer Kabelkanal Gr. I in den bestehenden Randweg eingebaut werden. Da in diversen Bereichen kein Randweg gem. Ril 836 vorhanden ist, muss dieser zuerst durch den AN hergestellt werden. Zur Herstellung des Randwegs müssen vorab umfangreiche Aushub- sowie damit verbundene Transport- und Entsorgungsleistungen erbracht werden. Außerdem müssen Böschungen durch Aufschüttungen hergestellt, befestigt und profiliert werden. Diese Nachtragsleistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
- 11.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 20FEI46848_92289756_NT39: Zusatzleistungen im KJ 2021. Diese betreffen den Bauabschnitt FGER, FWI, FNU, FW, FMK
- 15.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 20FEI46848_92289756_NT55: Im Zuge der L1-ETCS KTB-Maßnahmen im Streckenabschnitt Wiesbaden - Weiterstadt ist es aufgrund von Vlies im Randbereich zu unvorhergesehenen Erschwernissen bei den ursprünglich beauftragten Suchschachtungen gekommen. Das Schneiden und Umlegen der vorhanden Trennlage stellt eine nicht vorgesehene Leistung dar, welche für die Herstellung der geschuldeten Leistung (Händische Kabelsuchschachtung bis 1,2m Tiefe) technisch notwendig wird.
- 17.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 084) Die Hindernisse im Baugrund waren bei Ausschreibung der Leistung nicht bekannt. Aufgrund dieser Hindernisse muss das Verfahren sowie das Gerät zum Ausheben vieler Start- und Zielgruben geändert werden, was zu Mehrkosten führt.
- 30.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 67 - Die eingetretenen Leistungsminderungen infolge der Teilkündigung waren für den Arbeitgeber nicht vorhersehbar. Die Teilkündigung erfolgte aufgrund notwendiger Anpassungen in der technischen Ausrüstung. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Leistungsvereinbarung war nicht absehbar, dass diese technischen Entwicklungen eine Anpassung der Tätigkeiten und damit verbundene Leistungseinbußen erforderlich machen würden. Die Auswirkungen auf die vereinbarten Zulagen konnten daher nicht im Voraus berücksichtigt werden.
- 30.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 77 - Die Lieferung, der Auf- und Abbau sowie die Vorhaltung von reflektierenden Absperrelementen waren zur ordnungsgemäßen und sicheren Durchführung der Bauleistungen zwingend erforderlich. Aufgrund der Nähe zu Bahngleisen und Oberleitungsanlagen musste eine technisch sichere Trennung zwischen Baustelle und Bahnbetrieb gewährleistet werden. Die Verwendung von nicht leitenden Absperrelementen aus Kunststoff war hierbei notwendig, um elektrische Gefährdungen auszuschließen und den Vorgaben der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu entsprechen. Diese Leistungen dienten somit unmittelbar der Erfüllung des ursprünglichen Werkerfolgs. Die Absperrmaßnahmen standen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Bauarbeiten und mussten fortlaufend an den Baufortschritt angepasst werden. Der ausführende Auftragnehmer verfügte bereits über das notwendige Fachwissen, die sicherheitstechnische Einweisung und die logistischen Ressourcen, um die Arbeiten ohne Unterbrechung und im Einklang mit den Bahnvorgaben fortzuführen. Ein neuer Auftragnehmer hätte sich zunächst in die örtlichen Sicherheitsbedingungen und Abläufe einarbeiten müssen, was zu Verzögerungen, Mehraufwand und Abstimmungsproblemen geführt hätte. Ein Auftragnehmerwechsel hätte erhebliche Zusatzkosten und organisatorische Schwierigkeiten verursacht. Neben den erforderlichen Einweisungen, Sicherheitsunterweisungen und Genehmigungen für den neuen Auftragnehmer wäre eine doppelte Baustelleneinrichtung und Koordinierung notwendig geworden. Zudem hätte der Wechsel zu Unterbrechungen der bestehenden Verkehrssicherung geführt, wodurch Sicherheitsrisiken und zeitliche Verzögerungen im Bauablauf entstanden wären.
- 30.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 37 - Statt in Sperrpausen musste der AN seine Leistungen in natürlichen Zugpausen erbringen. Die komplexen und spontanen Betriebsabläufe im laufenden Bahnbetrieb machen eine vollständige Vorausplanung und zuverlässige Prognose solcher Veränderungen unmöglich.
- 30.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 38 - Trotz Sorgfaltspflicht war nicht vorhersehen, dass im Projekt erhebliche Steigerungen von Aushub- und Einbaumassen durch zusätzliche Randwegsarbeiten entstehen würden. Die genaue Menge der erforderlichen Arbeiten ergibt sich erst im konkreten Baufortschritt und hängt von technisch notwendigen Anpassungen sowie projektbezogenen Entscheidungen ab, die während der Ausführung getroffen werden müssen NT 41 - Trotz Sorgfaltspflicht war nicht vorhersehen, dass im Projekt erhebliche Steigerungen von Aushub- und Einbaumassen durch zusätzliche Randwegsarbeiten entstehen würden. Die genaue Menge der erforderlichen Arbeiten ergibt sich erst im konkreten Baufortschritt und hängt von technisch notwendigen Anpassungen sowie projektbezogenen Entscheidungen ab, die während der Ausführung getroffen werden müssen NT 42 - Die Zusatzleistungen ergaben sich erst im Zuge der Bauausführung, weil entscheidende Bedingungen im Untergrund und Bestand nicht bekannt oder nicht ausreichend dokumentiert waren. Alte Leitungen, Fundamente, Stahlträger oder Einbauten wurden bei früheren Baumaßnahmen nicht oder nur unvollständig erfasst, und vorhandene Bestandspläne wiesen Lücken oder Ungenauigkeiten auf. Darüber hinaus können Wurzeln, Kampfmittelverdachtspunkte und andere verborgene Hindernisse über normale Oberflächenbegehungen oder verfügbare Planunterlagen hinaus nicht zuverlässig festgestellt werden. Auch behördliche Auflagen, wie z.B. für Kampfmittelprüfung, können während der Ausführung umfangreicher ausfallen als ursprünglich angenommen. Diese Zusatzleistungen blieben bis zur tatsächlichen Öffnung des Baugrunds oder Freilegung von Anlagen verborgen und waren damit für den AG nicht vorhersehbar. NT 50 - Zum Zeitpunkt der Ausschreibung und Planung lagen keineHinweise auf diese abweichende Beschaffenheit vor. Die tatsächlichenBodenverhältnisse konnten erst im Zuge der Bauausführung festgestelltwerden. NT 51 - Zum Zeitpunkt der Ausschreibung und Planung lagen keineHinweise auf diese abweichende Beschaffenheit vor. Die tatsächlichenBodenverhältnisse konnten erst im Zuge der Bauausführung festgestelltwerden. NT 56 - Durch die erst während der Bauausführung erkannten zusätzlichen Anforderungen kam es zu einem erheblichen Bauzeitmehraufwand und einer längeren Bindung der vorgesehenen Kapazitäten in einzelnen Bauabschnitten. Um die geplanten Sperrpausen dennoch einhalten zu können, war ein paralleles Arbeiten auf mehreren Abschnitten erforderlich. Hierdurch entstanden nicht vorhersehbare Mehraufwendungen in Form von erhöhtem Aufsichts- und Steuerungspersonal, zusätzlichen Baustelleneinrichtungen, höheren Geräte- und Mietkosten sowie gesteigertem Dispositionsaufwand. NT 64 - Die ursprünglich geplante Herstellung längerer Trassenabschnitte war daher nicht möglich, da die Trasse kleinteilig gebaut werden musste, um nach jeder Schicht die Zwischenwege wieder freizugeben. Die Notwendigkeit dieser Vorgehensweise ergab sich erst während der Bauausführung, sodass der damit verbundene zusätzliche Arbeitsaufwand und die Leistungsminderung nicht erkennbar oder einplanbar waren. NT 69 - Durch die erst während der Bauausführung erkannten zusätzlichen Anforderungen kam es zu einem erheblichen Bauzeitmehraufwand und einer längeren Bindung der vorgesehenen Kapazitäten in einzelnen Bauabschnitten. Um die geplanten Sperrpausen dennoch einhalten zu können, war ein paralleles Arbeiten auf mehreren Abschnitten erforderlich. Hierdurch entstanden nicht vorhersehbare Mehraufwendungen in Form von erhöhtem Aufsichts- und Steuerungspersonal, zusätzlichen Baustelleneinrichtungen, höheren Geräte- und Mietkosten sowie gesteigertem Dispositionsaufwand. NT 72 - Die betroffenen Zusatzleistungen, Mehraufwand Randwegverbau, Freilegen verschütteter Bestandstrog, Rückbau Bestandsleitungen und Regulierung Bestandsrandwegverbau waren bei Ausschreibung und Vertragsschluss nicht bekannt und nicht planbar, da sie auf nicht dokumentierte oder erst während der Bauausführung erkannte Zustände zurückzuführen sind. NT 79 - Die eingetretenen Leistungsminderungen infolge der Teilkündigung waren für den Arbeitgeber nicht vorhersehbar. Die Teilkündigung erfolgte aufgrund notwendiger Anpassungen in der technischen Ausrüstung. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Leistungsvereinbarung war nicht absehbar, dass diese technischen Entwicklungen eine Anpassung der Tätigkeiten und damit verbundene Leistungseinbußen erforderlich machen würden. NT 80 - Die Notwendigkeit der zusätzlichen Vegetationsrückschnittarbeiten resultiert unmittelbar aus den durchzuführenden Leistungsfeststellungen, die nach Ende der Bauzeit erforderlich waren. Diese Leistungsfeststellungen dienen der Überprüfung der vollständigen und ordnungsgemäßen Ausführung des Bauauftrags. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war nicht vorhersehbar, dass sich durch Witterungseinflüsse, Baustellenabläufe und zeitliche Verzögerungen ein so starker Bewuchs entwickeln würde, dass die Durchführung der erforderlichen Prüf- und Kontrolltätigkeiten ohne vorherigen Rückschnitt nicht möglich sein würde.
- 30.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 22 - Nach Beginn der Baumaßnahme wurden Mehrleistungen und geänderte Leistungen festgestellt. Um diese zu klären, abzuwickeln und in einen zeitlich strukturierten Bauablauf zu integrieren entstand ein erheblicher Mehraufwand in der Baustellenbetreuung des AN im Vergleich zum kalkulierten Bau-Soll. Da die betreffende Baumaßnahme in einem eng strukturierten zeitlichen Fenster in Bezug von Sperrpausen eingebunden ist, resultiert hierbei Aufwand aus Neuplanung und Disponierung
- 30.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 36 - Statt in Sperrpausen musste der AN seine Leistungen in natürlichen Zugpausen erbringen. Die komplexen und spontanen Betriebsabläufe im laufenden Bahnbetrieb machen eine vollständige Vorausplanung und zuverlässige Prognose solcher Veränderungen unmöglich.
- 31.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 52 - Die geänderte Ausführung der Mastumfahrungen war für den Auftraggeber nicht vorhersehbar. Anstelle der ursprünglich geplanten 30°-Umfahrung wurde eine abgerundete, langgezogene Variante ausgeführt, um örtliche Gegebenheiten und Hindernisse zu berücksichtigen. Diese Notwendigkeit wurde erst bei Bauausführung ersichtlich. Der Werkerfolg bleibt weiterhin der Kabeltiefbau im Bereich Wiesbaden-Weiterstadt. Aufgrund der Mehrkosten, welche durch den Mehraufwand bei der geänderten Ausführung der Mastumfahrung ändert sich nicht der Gesamtcharakter des Auftrags

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat STRABAG AG erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 31.10.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=e9497fc1-0c4a-433e-8a49-a68661338511. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/etcs-korridor-wiesbaden-weiterstadt-kabeltiefbau-c2b2fcf8
