# ESTW Stadtallendorf; Kabeltiefbau inkl Ausführungsplanung

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Elektroinstallation in Stadtallendorf am 10.12.2024 vergeben, Zuschlag an LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG. Eingegangen: 3 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Elektroinstallation: ESTW Stadtallendorf; Kabeltiefbau inkl Ausführungsplanung
- Wo: Stadtallendorf, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 02.01.2025 bis 31.01.2028
- Zuschlag an: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 10.12.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 3

## Gewinner

- [LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/leonhard-weiss-gmbh-co-kg), Göppingen

## Leistungsumfang

In Stadtallendorf ist die Stellwerkstechnik abgängig und daher im Zuge dieses Vorhabens auf ESTW-Standard umzurüsten. Dafür werden ein ESTW-Z in Stadtallendorf sowie ein ESTW-A in Neustadt geplant. Im Zuge der Stellwerkserneuerung müssen neue Kabeltrassen, Querungen (geschlossene und offene Bauweise) und Betonschalthäuser errichtet werden. Um mit dem Bau fristgerecht starten zu können sind die Ausführungsplanung, sowie die BVB-Leistungen Auftragsumfang.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 38 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45314300-4
- CPV-Bezeichnung: [Kabelinfrastruktur](https://vergabeweiser.de/cpv/45314300-kabelinfrastruktur)
- Bekanntmachungs-ID: 4cac097e-d58c-4958-a0ef-aeb8895338a6

## Verlauf

- 22.09.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 27.10.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 30.10.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 12.12.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 10.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistungen wurden durch den Bau-AN erbracht um die Nutzung der Sperrpausen möglich zu machen. Mehrere interne und externe Ressourcenabfragen seitens des AG waren erfolglos und hätten zu einem Ausfall der Sperrpausen geführt, was seitens des Bau-AN zu Verzögerungen und Stillstandskosten geführt hätte.
- 17.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 005 Im Hauptvertrag wurde nur 1 Container für den AG bestellt, welcher aber aufgrund der Größe des Teams sowie der Durchführung nötiger Baubesprechungen nicht ausreichend ist. Deshalb sind zus. Container nötig um einen reibungslosen Projektverlauf auf der Baustelle zu gewährleisten. MKA 018 Die Planung ist vertraglich bei dem BAU-AN beauftragt, daher muss dieser anstatt der Papierplanerstellung ein elektronisches Planlaufsystem anwenden. Hier wurde sich auf das System EPLASS verständigt. Ohne das System EPLASS ist ein fristgerechte und effiziente Bearbeitung der Pläne durch die verschiedenen Akteure nicht möglich. Dies würde sich negativ auf die Nutzung der Sperrpausen mit erheblichen Zusatzkosten auswirken.
- 01.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Lfd. Nr.:003 Da die Gründung und das Aufstellen der Signalausleger in Sperrpausen erfolgen muss, führt eine separate Ausschreibung zu erheblichem Terminverzug, was den gesamten Projekterfolg gefährdet. Da Folgegewerke nicht termingerecht mit ihrer Arbeit beginnen können, was zu immensen Behinderungen und Erhöhungen der Kosten im gesamten Projekt führt. Lfd. Nr.:020 Während den Vorarbeiten und der Begehung des umweltfachlichen Bauüberwachers, wurden zusätzliche Bäume gefunden. Durch zusätzliche Vorgaben aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan, sollen diese Bäume durch Zäune geschützt werden. Durch die umweltfachlichen Vorgaben und der zeitlichen Begrenzung durch die Sperrpausen hat der AN diese Leistungen zum stellen Biotopschutzzäune erbracht, um einen reibungslosen und schnellen Baubeginn zu gewährleisten. Ohne dem Stellen der Biotopschutzzäune würde es keine Freigabe der Baustelle vom umweltfachlichen Bauüberwacher geben. Lfd. Nr.:038 Während den Vorarbeiten und der Begehung des umweltfachlichen Bauüberwachers, wurden zusätzliche Bäume gefunden. Durch zusätzliche Vorgaben aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan, sollen diese Bäume durch Zäune geschützt werden. Durch die umweltfachlichen Vorgaben und der zeitlichen Begrenzung durch die Sperrpausen hat der AN diese Leistungen zum stellen Biotopschutzzäune erbracht, um einen reibungslosen und schnellen Baubeginn zu gewährleisten. Ohne dem Stellen der Biotopschutzzäune würde es keine Freigabe der Baustelle vom umweltfachlichen Bauüberwacher geben.
- 16.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistung muss zeitnah ausgeführt werden, damit die Sperrpausen im September genutzt werden können und kein wirtschaftlicher Schaden durch Behinderungsanzeigen und Stillstandszeiten entsteht. Durch die Zaunanlage ist der AN im Bau behindert und kann den Kabelkanal nicht bauen. Wenn der AN die Leistung selber ausführt, kann dies zeitnah erfolgen und es können keine Bedenken- und Behinderungsanzeigen gestellt und auch keine Stillstandszeiten abgerechnet werden.
- 02.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 009 Der Bahnübergang war ein einzelnes Projekt, welches in das ESTW Projekt integriert worden ist, damit eine gesamtheitliche Betrachtung und Umsetzung mit der Inbetriebnahme des ESTWs möglich ist. Um die Inbetriebnahme des ESTWs, sowie der Umbau des BÜs erfolgreich umsetzen zu können, müssen die notwendigen Bauarbeiten durch den selben AN ausgeführt werden. Der Umbau erfolgt in zugesicherten Sperrpausen im ersten Halbjahr 2026 um für Siemens Baufreiheit im Projektbereich ab Oktober 2026 zu gewährleisten. Aus diesem Grunde wäre eine erneute Ausschreibung der Planung und Bauleistung mit einem anderen AN wirtschaftlich unrentabel, da hier Allgemeinkosten (An- und Abfahrten, BE-Einrichtungen, …) fällig werden. Mit der Ausschreibung der Leistung würde die fristgerechte Umsetzung und die Inbetriebnahme des Projektes gefährdet werden, da der BÜ nicht fertiggestellt werden kann. Ohne den vorherigen Bau des Bahnübergangs, kann die Firma Siemens nicht die Bahnübergangssicherungsanlage bauen.
- 09.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 45 Beim Rückbau der Gleise im Bahnhof Neustadt ist der Rückbau der Prellböcke, die sich auf den betreffenden Gleisen befinden, unumgänglich. Im ursprünglichen LV wurden die Prellböcke nicht berücksichtigt und sind beim Rückbau der alten Gleise aufgefallen. Ein Rückbau der Prellböcke war notwendig, um die anstehenden Arbeiten seitens des AN durchzuführen. Eine Ausschreibung für den Rückbau der Prellböcke würde zu enormen zeitlichen Verzug im gesamten Bauverlauf darstellen. MKA 54 Die im Vertrag enthaltenen Betonschalthäuser stehen in Abhängigkeit zu den verschobenen und zusätzlichen BSH. Die Anpassungen der vorhandenen BSH wird vom BauAN angepasst. Eine bereits vergebene Leistung kann demnach nicht erneut ausgeschrieben werden. Das BSH im Bf Treysa gehört zur gesamthaften Planung des Kabeltiefbaus weshalb eine separate Ausschreibung technisch nicht möglich ist, da die Anbindung vom Kabeltiefbau zum BSH sichergestellt werden muss.
- 11.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 050 Aufgrund eines Hangrutschs bestand Gefahr in Verzug, dass der GFK-Trog abrutscht und die darin verlegten Kabel beschädigt werden. Der zugeschüttete GFK-Trog wurde auf einer Länge von 12 Metern in Handarbeit freigelegt und ausgebaut.
- 27.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA043 Durch Ergebnisse aus dem Baugrundgutachten stellt sich heraus, dass Signalstandorte mit der geplanten Gründungsform (Rammrohr) nicht herstellbar sind. Daher muss die Gründungsart angepasst werden, gemäß den Empfehlungen der Baugrundgutachten wurde systemzugelassener Betonmonolithen festgelegt MKA058 Im ursprünglichen Vetrag war eine vollständige Feuerverzinkung nicht vorgesehen. Es kamen jedoch Umweltvorgaben von Behörden hinzu, sodass in Wasserschutzgebieten eine vollständige Feuerverzinkung unumgänglich ist. Die im Vertrag ursprünglich geschuldete Leistung umfasst lediglich die Feuerverzinkung im oberen Bereich der Rammrohre. Auf Grundlage des Bodengutachtens sowie der behördlichen Vorgaben ist eine Erhöhung der Wandstärke von ursprünglich 12,5 mm auf 14,2 mm erforderlich und betrifft etwa 77 Rammrohre. Da die vollständige Verzinkung und die erhöhte Wandstärke eine zusätzliche Leistung darstellen, ist eine Anpassung der Rammrohre sowie deren Lieferung gemäß den neuen Vorgaben notwendig MKA060 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist technisch nicht umsetzbar, da die Kabelschächte einen integralen Bestandteil des Kabeltiefbaus darstellen und nicht isoliert von den übrigen Kabeltiefbauplanungen ausgeführt werden können, die vertraglich beim BAU-AN beauftragt ist. Aufgrund der Vergrößerung der Schächte von Größe V auf Größe VII ist eine Anpassung des unmittelbar angrenzenden Kabelkanals erforderlich. Eine Durchführung durch einen anderen Auftragnehmer ist somit technisch nicht möglich. Wird der Prüflauf abgebrochen und die darin enthaltene Planung der Kabelschächte neu ausgeschrieben, würde es zu erheblichem Mehrkosten, Behinderungen und Verzug in der Planung und Ausführung kommen. Der BAU-AN kann seine Leistung nicht wie beauftragt ausführen und auch der geplante Inbetriebnahmetermin wäre gefährdet, da ohne die Kabelschächte die Gewerke LST, TK und 50 Hz nicht angeschlossen werden können und die Technik nicht in Betrieb gehen kann
- 12.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 049 Für den Anschluss der Erdungskabel an den Masten ist es erforderlich, die Kabel unter den neu errichteten Kabeltrassen zu verlegen. Eine Verlegung ohne Kabelflexrohre (Leerrohr) ist hierbei nicht möglich, da ansonsten eine Beschädigung der Kabel zu erwarten ist. Die Kabelflexrohre werden ausschließlich bei den Masten benötigt, die hinter den neuen Kabeltrassen liegen. Derzeit betrifft dies 87 Erdungen an den Ola-Masten. In Abstimmung mit Projektleitung, AN-Bau und der BÜW ist ein Kabelflexrohr DN 50 für BKK Gr. I – IIIa am besten geeignet.
- 19.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA012 Da das Sichern der Drahtzugleitung bereits im Leistungsauftrag bei LW liegt und die Überfahrt der Drahtzugleitung exakt in diesem Bereich erforderlich ist, muss LW die Überfahrt der Drahtzugleitung herstellen, da LW sonst nicht gewährleisten kann, dass die Drahtzugleitung entsprechend gesichert ist. Eine ordnungsgemäße Sicherung der Drahtzugleitung ist zwingend erforderlich. Da es ansonsten zu Beschädigung kommen kann, was erhebliche Einschränkungen und Verspätungen im Zugverkehr nach sich ziehen würde.Aus diesem Grund ist die provisorische Überfahrt über die Drahtzugleitung und der nach Abschluss der Baumaßnahmen fachgerechte Rückbau zwingend von LW durchzuführen MKA022 Durch die Betra und der damit verbundenen Auflagen, werden Verkehrssicherungsmaßnahmen wie Straßensperrung vor Bahnübergängen erforderlich, diesen Auflagen muss der AN nachkommen, da er sonst gegen die Betriebs- und Bauanweisung verstößt und seinen geschuldeten wie beauftragten Leistungen nicht nachkommt, somit muss der AN den Auflagen wie Straßensperrungen nachkommen, da er sonst sein beauftragten Leistungen nicht erbringen MKA061 Der AN ist mit der gesamthaften Ausführung des Kabeltiefbaus beauftragt. Aufgrund der Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit, mussten die Arbeiten des Kabeltiefbaus um die Oberleitungsmaste ausgespart werden. Die Leistung hätte in dieser Zeit nicht von einem anderen AN erbracht werden können. Nach Klärung der Thematik kann die Ausführung weiter fortgesetzt werden. Die Leistung ist bereits an den AN vergeben und wurde durch Bedenken, die geteilt wurden, an Stellen ausgespart. Eine erneute Vergabe wäre nicht zulässig und wäre auch nicht möglich gewesen, da dieser die Leistung zunächst hätte auch nicht ausführen können MKA067 Im Zuge der notwendigen Anpassungen der LST Planung musste auch die bereits vom BVB freigegebene KTB Planung überarbeitet werden. Die hierbei erforderlichen Änderungen betreffen technisch aufeinander abgestimmte Inhalte und Schnittstellen, die unmittelbar miteinander verknüpft sind. Der bisherige Auftragnehmer besitzt umfassendes projektspezifisches Wissen sowohl über die ursprünglichen als auch die überarbeiteten Planungsstände. Außerdem hat er uneingeschränkten Zugriff auf sämtliche relevanten Planungsunterlagen, Versionsstände und Freigabedokumente. Da die einzelnen Planungsschritte aufeinander aufbauen und eine Anpassung der gesamten KTB Planung nur durchgängig und aus einer Hand erfolgen kann, ist eine externe Vergabe aus technischen Gründen ausgeschlossen. Da für die Bauausführung eine freigegebene Ausführungsplanung zwingend erforderlich ist und beide Leistungsbereiche gemeinsam vergeben wurden, muss die notwendige Anpassung kurzfristig erfolgen.
- 07.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA034: Es sind im Projekt zusätzliche Randwegskonstruktionen erforderlich, was im Zuge der Ausführungsplanung (AP) und Begehungen aufgefallen ist. Für die weitere AP sind Vermessungsarbeiten erforderlich, die die Lieferung der Querprofilen beinhalten. Für die AP des Kabeltiefbaus sind die Berücksichtigung des Randwegs maßgeblich. Eine erneute Ausschreibung würde zu einem zeitlichen Verzug in der gesamten Planung führen. Was nicht nur Auswirkungen auf die Planung hat, sondern auch auf den Bau, da der AN bereits die Arbeiten für die zur Verfügung stehenden SP getaktet hat. Kann die Leistung aufgrund fehlender Planung nicht erbracht werden, hat diese nicht nur die Behinderung des BauAN sondern auch die Behinderung der folge Gewerke zur Folge. Des Weiteren würde es bei einer erneuten Vergabe zu zusätzlichen Schnittpunkten kommen die im Zuge der Planung vermieden werden sollten. // MKA039: Diese Leistung ist nicht Bestandteil der ursprünglich geschuldeten Leistungen gemäß freigegebener AP. Zu dieser Leistung gehören z.B. angepasste Kabelführungen, Ausschnitte, Anpassungen und Ergänzungen von Kabeltiefbauleistungen, da diese Leistung dem KTB zugeordnet werden kann und für die Fertigstellung des finalen LST-Bauteils erforderlich ist. Soll dies vom ANBau (KTB) durchgeführt werden. // MKA053: Da eine Verbindung zwischen Signal 57P1 zum 1000/2000Hz-Magneten zwingend erforderlich ist und aus den örtlichen Gegebenheiten keine Querung in geschlossener oder offener Bauweise hergestellt werden kann, muss die Planung des KTB angepasst werden. Als Lösung wurde eine Hohlschwelle vom AG vorgegeben. Dies muss vom Planer KTB entsprechend angepasst und ausgeplant werden. // MKA055: Die Planung für die Gleisfeldbeleuchtung ist noch nicht abgeschlossen, so dass die entsprechenden Stellen an denen später die Masten der GFB stehen nicht im Vorhinein ausgespart werden könne. Aus diesem Grund ist eine nachträgliche Anpassung des BKK erforderlich, damit die Gleisfeldbeleuchtung entsprechend der Planung gegründet werden kann und keine Kollision mit dem BKK auftritt.
- 26.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 051 - Der umweltfachliche Bauüberwacher hat zusätzliche Anforderungen im Rahmen der Baumaßnahmen gestellt, wodurch ein Mehraufwand für den BauAN entstanden ist. Die Leistungen umfassen u. a. Mäharbeiten, Schutzmaßnahmen für den Gehölzbestand, Modellierungsarbeiten an Rampen, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ameisenthematik sowie weitere Tätigkeiten, die im Nachtrag gesondert aufgeführt werden. Durch die zusätzlichen Leistungen sollen wöchentliche, nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthaltene Punkte, abgestimmt werden.
- 26.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 006 - Die ursprüngliche Ausschreibung enthält Planung und Herstellung der Kabelführungssysteme sowie die Sicherung und das Zurücklegen der Bestandskabel. Um die Herstellung und Abnahme der Kabelführungssysteme auszuführen ist das Verlegen/Umlegen der Bestands-, sowie Neukabel aller Gewerke notwendig. Etwaige Anpassungen bei techn. Schwierigkeiten während dem Verlegen/Umlegen der Kabel können Änderungen an der Ausführung erfordern. Eine getrennte Vergabe der Kabelverlegearbeiten an einen weiteren Auftragnehmer birgt Risiken hinsichtlich ineffizienter Kanalbelegung, Verzögerungen im Ablauf und ein Verzug des IBN Termin, unklarer Gewährleistungszuordnung (sollten Kabelkanäle beschädigt werden). Sollte ein andere AN dies ausführen, muss damit gerechnet werden, dass die Tröge für längere Zeit offenliegen, was eine erhebliche Unfallgefahr bürgt. Das Öffnen, Reinigen und Schließen der Kabeltröge muss aus diesen Gründen in enger Abstimmung mit den Kabelverlegearbeiten in einem Arbeitsgang geschehen. 048 - Die Stopfarbeiten dienen der Herstellung der Solllage der Gleise, nachdem ein Gleisdurchbruch (herstellen offener Querungen) gemacht wurde. Genaue Angaben zu dem Umfang der Stopfarbeiten und ob diese an der gleichen Stelle nur einmal oder öfters durchgeführt werden müssen, kann im Vorfeld nicht bestimmt werden, da diese Arbeiten stark abhängig von dem Oberbau (Schotter, Schiene, Schwelle), dem Untergrund (Baugrund) und Betrieb (Anzahl, Gewicht der Züge) an dieser Stelle ist. Aus diesem Grund werden die Stopfarbeiten beim Herstellen von Gleisdurchbrüchen (offene Querungen) gesondert vergütet.
- 05.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 056 Die erforderlichen Planungs- und Ausführungsleistungen sind vollständig durchzuführen. Für die Ausführungsplanung werden die vom Auftraggeber übergebenen Entwurfsunterlagen sowie die Hochbauplanung von Siemens verwendet. Weiterhin ist eine umfangreiche Grundlagenermittlung seitens BauAN erforderlich, um die offenen Schnittstellen zu den Fachgewerken zu klären und umzusetzen.
- 14.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 041 Die erschwerten Bodenverhältnisse wirken sich erheblich auf die Ausführung der Arbeiten aus, insbesondere bei: • Suchschachtungen, • geschlossenen und offenen Querungen, • Signalgründungen, • dem Bau der Betonschalthäuser und Modulgebäude, • der Randwegkonstruktion • dem Kabeltiefbau
- 07.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 057_Aufgrund der Maßnahme der Baubegleitenden Kampfmittelräumung die durch das Kampfmittelräumkonzept bestimmt wurde. Können nicht die Kalkulierten Leistungsansätze aus dem HLV herangezogen werden, da die Arbeiten wie Aushub, Suchschatungen usw. nicht wie geplant ausgeführt werden können, sondern immer wieder unterbrochen oder verändert werden müssen, um die Baubegleitende Kampfmittelräumung
- 07.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 030:Eine Hangsicherung ist zwingend erforderlich, um einen Hangrutsch zu vermeiden, da sonst die die Kabelführungssysteme sowie die Verkehrs und Rettungswege von Erde und Geröll überschüttet werden können. Eine Störungsbeseitigung sowie die Zuwegung zu und in den entsprechenden Bereichen wäre ohne im Vorfeld größeren Aufwand nicht möglich// 028:Aus Sicherheitsgründen ist zwingend eine Schutzplanke zur Abgrenzung der Aufstellfläche zu errichten, des Weiteren hat der BVB eine temporäre Verrohrung des Entwässerungsgrabens gefordert. Da das Parallelprojekt von Hessen Mobil, welches diese Leistung im Umfang hat erst nach der IBN der HOA mit seinen Arbeiten startet. Ohne diese zusätzlichen Leistungen ist das Errichten und IBN der HOA untersagt. Das gesamte Projekt ESTW- Stadtallendorf kann nicht fertig gestellt und in Betrieb genommen werden. Aus diesen Gründen ist die Umsetzung zwingende erforderlich//
- 27.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 033 Da das Kabelführungssystem im Verantwortungsbereich vom LW liegt somit auch vollumfänglich die Gewährleitung, sehen wir den Kabelzug beim BAU-AN da ein Eingriff Auf-Zudeckeln usw. für den Kabelzug erforderlich sind und beschädigen nicht ausgeschlossen werden können muss der BAU-AN den Kabelzug leisten, um seinen Gewährleistungsansprüchen gerecht zu werden.
- 09.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 046 Da die BSH aufgrund der Weichen und der dazu gehörigen Weichenheizung an dieser Stelle gesetzt werden müssen und die Örtlichen Gegebenheiten sich nicht wesentlich ändern in der näheren Umgebung, sind Winkelstützwände zum setzten der BSH zwingend erforderlich. Durch den Einsatz der Winkelstützwände wird auf Grund der Absturzhöhe >1m ein Absturzschutz erforderlich, was als Füllstabgeländer ausgeführt wird.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 025_Der Bau-AN ist gezwungen, die technische Anpassung der vertraglich angebotenen Bauart vorzunehmen, da andernfalls die beauftragten Leistungen nicht vollständig erbracht werden können und hierdurch die Inbetriebnahme gefährdet wäre. Die Einbindung weiterer Auftragnehmer zur Erbringung der KTB-Leistungen ist aus Gewährleistungsgründen abzulehnen, da die Leistungen des AN technisch eng miteinander verzahnt sind und in einem zwingenden funktionalen Zusammenhang stehen.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 023_Der Bau-AN ist gezwungen, die technische Anpassung der vertraglich angebotenen Bauart vorzunehmen, da andernfalls die beauftragten Leistungen nicht vollständig erbracht werden können und hierdurch die Inbetriebnahme gefährdet wäre. Die Einbindung weiterer Auftragnehmer zur Erbringung der KTB-Leistungen ist aus Gewährleistungsgründen abzulehnen, da die Leistungen des AN technisch eng miteinander verzahnt sind und in einem zwingenden funktionalen Zusammenhang stehen.
- 18.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 068_Der Bau-AN wurde in der Ausführung der Arbeiten außerhalb der vertraglichen Grundlagen behindert. Aufgrund dieser Behinderung konnte der AN die geplanten Leistungen nicht wie vorgesehen erbringen. Aus diesem Umstand ergibt sich gemäß § 642 Abs. 2 BGB (Mitwirkung des Bestellers) ein Anspruch auf Entschädigung.
- 24.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 031 Der Kabelzug sowie das gesamte Kabelmanagement obliegt im Verantwortungsbereich des Bau-AN. Aufgrund von Gewährleistung Ansprüche, die nicht eingehalten werden könnten, sowie zur Vermeidung von Schnittstellen, die die Ausführung negativ beeinflussen ist es erforderlich, dass der Bau -AN diese Leistung erbringt. 032 Ohne die zusätzlichen Gleisquerungen erfolgt kein Anschluss der Signale sowie Magnete, die Inbetriebnahmen wäre somit ausgeschlossen. Da die Fa. mit der Planung und dem gesamten KTB beauftrag ist, ist die Umsetzung durch diese zwingend zu erfolgen, da die zusätzlichen Querungen mit den Bereits geplanten und ausgeführten KTB-Leistung kollidiert und wie ein Zahnrad ineinander greifen muss. 036 Die Querungen können nicht wie ausgeschrieben geschlossen gebaute werden, da für diese Bauweise eine Erreichbarkeit der Gleise von außen (Straße/Weg/Feld) zwingend erforderlich ist. Dies ist bei diesen 3Querungen nicht gegeben noch dazu befinden sich die Querungen in einem FFH-Gebiet in diesem sind Fauna und Flora besonders Schützenwert und der Eingriff in die Natur ist zu vermeiden, was bei einer künstlich erzeugten Zuwegung von außen unumgänglich wäre. Aus diesem Grund ist eine Umplanung in eine Offenen Bauweise (Zuwegung Gleisgebunden) erforderlich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG erhalten.

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- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.06.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=55b046ec-dd42-48c4-8462-3317f3c5009d. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/estw-stadtallendorf-kabeltiefbau-inkl-ausfuehrungsplanung-4cac097e
