# ESTW linke Rheinseite Köln-Bonn, EEA 50 Hz

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Elektroinstallation in Köln am 25.05.2021 vergeben, Zuschlag an Rail Power Systems GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Elektroinstallation: ESTW linke Rheinseite Köln-Bonn, EEA 50 Hz
- Wo: Köln, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 05.07.2021 bis 31.12.2024
- Zuschlag an: Rail Power Systems GmbH
- Zuschlag am: 25.05.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Rail Power Systems GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/rail-power-systems-gmbh), München

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45311000-0
- CPV-Bezeichnung: [Installation von Elektroanlagen](https://vergabeweiser.de/cpv/45311000-installation-von-elektroanlagen)
- Bekanntmachungs-ID: 39b751bf-9bc4-4ab9-9869-af4891317260

## Verlauf

- 23.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die o.g. Leistung muss durch den gebundenen AN ausgeführt werden, um einen sicheren Betrieb sicherstellen zu können. Wegen Arbeiten im Gleisbereich sind zwingende prozessuale Schritte im Vorfeld einzuhalten, die an einen zeitlichen Ablauf gebunden sind. Aufgrund der Witterungsverhältnisse ist die EWHA zwingend fristgerecht fertigzustellen, damit der sichere Bahnbetrieb gewähr leistet werden kann. Bei einem AN-Wechsel ist die fristgerechte Fertigstellung der EWHA gefährdet und somit einhergehend die sichere Bahnbetrieb. Weiterhin ist die o.g. Leistung nur ein minimaler Teilbereich einer in sich geschlossener Leistung. Aus Gründen der Gewährleistung ist eine Vergabe von Teilleistungen, bzw. nicht in sich geschlossenen Leistungen nicht zu empfehlen. Unter Umständen kann keine Haftung gegenüber AN geltend gemacht werden.
- 24.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 38 - Zur Sicherstellung des Werkerfolges und zur regelwerkskonformen Einführung von Niederspannungskabel in ein Betonschalthaus, musste von der ursprünglichen Planung einer Doppeldichtpackung abgewichen werden, hin zur Verwendung einer Hauff-Einführung. Ein Wechsel des ANs ist aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation nicht möglich. Die zusätzliche Leistung würde die internen Prozesskosten zur Ausschreibung und Bindung eines weiteren ANs nicht erreichen. Weiterhin ergeben sich difuse Schnittstellen, da die Schnittstellen der beiden ANs für das Gewerk 50Hz ineinander greifen und somit eine Trennung der Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche sich schwierig gestalten.
- 24.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 40 - Wegen den Witterungsverhältnissen waren die Arbeiten an der Gleisanlage verboten. Um die Arbeiten trotzdem durchführen zu können, musste eine Wärmeröhre abgeholt und später wieder zurück gebracht werden. So konnte die Gleisanalge vorgewärmt werden, womit das Arbeiten an der Gleisanlage wieder zulässig waren. Aufgrund der zeitsensitiven Situation, dass eine aktiv laufende Sperrpause zum Zeitpunkt der Durchführung der zusätzlichen Leistung zugange war, konnte kein weiterer AN gebunden werden. Würde ein neuer AN erst noch gesucht und gebunden werden, so könnte das Bau-Soll des gebundenen AN nur dezimiert realisiert werden können. Dadurch ergäbe sich weiterer Sperrpausenbedarf, der mit annähernder Sicherheit durch den Betrieb nicht genehmigt würde. Dadurch wächst die Gefahr einer IBN-Verschiebung und damit die Kosten. Aufgrund des geringfügigen Wertes der zusätzlichen Leistung und zur Sicherung der termingerechten IBN, wurde die Leistung bei gebundenem AN angeordnet.
- 24.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 39 - Wegen den Witterungsverhältnissen waren die Arbeiten an der Gleisanlage verboten. Um die Arbeiten trotzdem durchführen zu können, musste eine Wärmeröhre abgeholt und später wieder zurück gebracht werden. So konnte die Gleisanalge vorgewärmt werden, womit das Arbeiten an der Gleisanlage wieder zulässig waren. Aufgrund der zeitsensitiven Situation, dass eine aktiv laufende Sperrpause zum Zeitpunkt der Durchführung der zusätzlichen Leistung zugange war, konnte kein weiterer AN gebunden werden. Würde ein neuer AN erst noch gesucht und gebunden werden, so könnte das Bau-Soll des gebundenen AN nur dezimiert realisiert werden können. Dadurch ergäbe sich weiterer Sperrpausenbedarf, der mit annähernder Sicherheit durch den Betrieb nicht genehmigt würde. Dadurch wächst die Gefahr einer IBN-Verschiebung und damit die Kosten. Aufgrund des geringfügigen Wertes der zusätzlichen Leistung und zur Sicherung der termingerechten IBN, wurde die Leistung bei gebundenem AN angeordnet.
- 28.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA41- Aufgrund der Notwendigkeit einen weiteren Satz der Ausführungsunterlagen zum Bauzustand der Energieversorgung (EV) des ESTW-A in Hürth-Kalscheuren (KKAS) kurzfristig zur Verfügung zu stellen, wurde die Beistellung dem AN angeordnett. Hätte eine Vervielfältigung über den Regelprozess stattgefunden, hätte eine anstehende Abnahme nicht stattfinden können. Die nachgelagerten Bauleistungen, die auf den Abschluss der vorherigen Bauleistungen aufbauen, welche eben mit der Abnahmeprüfung protokolliert werden, hätten bei nicht erfolgter Abnahme, neu terminiert werden müssen. Aufgrund der geringfügigen Zusatzkosten ist eine anderweitige Beauftragung aus der gesamtwirtschaftlichen Bewertung nicht zu vertreten.
- 13.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 43 Aufgrund einer erforderlichen Fehlerbehebungsmaßnahme (Schienentausch) der Instandhaltung im Bereich der Weiche 6 müssen Bauteile der Weichenheizanlage zurückgebaut werden. Die Erneuerung der elektronischen Weichenheizanlage EWHA W1 in Hürth-Kalscheuren ist bei Rail Power Systems beauftragt. Es wurden teilweise bereits neue Komponenten verbaut, die für die Fehlerbehebungsmaßnahme de- und wieder montiert werden müssen. Aufgrund der einzuhaltenden Terminschiene, der Vermeidung von ausufernden Kosten sowie dem Erhalt von Gewährleistungsansprüchen sind die zusätzlichen Arbeiten Rail Power Systems anzuordnen. 42 Die örtlichen Gegebenheiten am Betonschalthaus der Weichenheizanlage EWHA W1 in Hürth (KKAS) erlauben aufgrund der Nähe zum Nachbargrundstück und dem darauf befindlichen Zaun keine Abflachung der Böschung um 45 Grad. Diese wäre erforderlich, um die Anlage witterungsbedingt vor Verschmutzung und Schäden zu schützen. Stattdessen müssen Randsteine (L-Steine) eingebracht werden, um die Böschung zu sichern. Der Hauptauftragnehmer kann die Randsteine im Zuge der Restarbeiten einbringen. Sollte die Leistung im Anschluss an die Fertigstellung der Außenanlagen ohne Randsteine erfolgen, so müsste erneut eine Baugrube ausgehoben und die L-Steine eingebracht werden. Aufgrund der schweren Zugänglichkeit wären diese Arbeiten mit schwerem Gerät vom Parkplatz des Nachbargrunstücks auszuführen. Dies wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. 46 Innerhalb einer Sperrpause wurden Anlagenteile der Weichenheizanlage EWHA W2 in Hürth durch unbekannte Dritte beschädigt. Die Schäden an der Weiche 34 sind durch den Hauptauftragnehmer zu bewerten und anschließend zu beheben, um den regelkonformen Zustand der Anlage wiederherzustellen. Der Hauptauftragnehmer hat die Baufeldkenntnis sowie das Personal kurzfristig verfügbar, um die Arbeiten innerhalb der anstehenden Sperrzeiten auszuführen. Ein Wechsel des AN gefährdet aufgrund der wenigen verfügbaren Sperrzeiten die Fertigstellung der Anlage zu Beginn der Heizperiode 2024. Die erheblichen Zusatzkosten durch den Wechsel des AN sind bedingt durch die bis zu Beginn der Heizperiode begrenzt zur Verfügung stehenden Sperrzeiten, in denen Reparaturarbeiten ausgeführt werden können. Eine Verzögerung hätte Kompensationsmaßnahmen sowie die dadurch entstehenden ausufernden Mehrkosten zur Folge.
- 15.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 45 Die örtlichen Gegebenheiten am Betonschalthaus der Weichenheizanlage EWHA W1 in Hürth (KKAS) erlauben aufgrund der Nähe zum Nachbargrundstück und dem darauf befindlichen Zaun keine Abflachung der Böschung um 45 Grad. Diese wäre erforderlich, um die Anlage witterungsbedingt vor Verschmutzung und Schäden zu schützen. Stattdessen müssen Randsteine (L-Steine) eingebracht werden, um die Böschung zu sichern. Der Hauptauftragnehmer kann die Randsteine im Zuge der Restarbeiten einbringen. Sollte die Leistung im Anschluss an die Fertigstellung der Außenanlagen ohne Randsteine erfolgen, so müsste erneut eine Baugrube ausgehoben und die L-Steine eingebracht werden. Aufgrund der schweren Zugänglichkeit wären diese Arbeiten mit schwerem Gerät vom Parkplatz des Nachbargrunstücks auszuführen. Dies wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.
- 22.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_30 Ein Wechsel des ANs ist aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation nicht möglich. Die Leistung würde die internen Prozesskosten zur Ausschreibung und Bindung eines weiteren ANs nicht erreichen. Weiterhin wären ausufernde Kosten durch erhebliche Verzögerungen im Bauablauf von sperrpausenabhängigen Arbeiten zu erwarten. Dadurch wäre der Gesamtprozess unwirtschaftlich. Aufgrund der zeitsensitiven Situation, dass eine aktiv laufende Sperrpause zum Zeitpunkt der Durchführung der zusätzlichen Leistung zugange war, konnte kein weiterer AN gebunden werden. Würde ein neuer AN erst gesucht und gebunden werden, so könnte das Bau-Soll des Haupt-AN nur dezimiert realisiert werden können. Dadurch ergäbe sich weiterer Sperrpausenbedarf, welcher mit ausufernden Kosten, betrieblichen Einschränkungen sowie einer IBN-Termin-Gefährdung einhergeht.
- 30.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 49 - Die Kabeltrasse für die neue Anbindung der GSMR Anlage in KKW wurde durch den Kabeltiefbau Auftragnehmer (AN) im Projekt hergestellt. Die Verrohrung der letzten Meter in den Schrank konnte nicht vorbereitet werden. Die zus. Leistung besteht nun aus einem Kabelgraben der in Handarbeit hergestellt wurde (Länge ca. 3m sowie aus der kurzfristigen Besorgung eines Rohrs und dessen Einbau). Abschließend wurde der Graben wieder verfüllt. Der Hauptauftragnehmer hat die Baufeldkenntnis sowie das Personal kurzfristig verfügbar, um die Arbeiten innerhalb der vorgesehenen Termine auszuführen und damit Baufreiheiten für Folgearbeiten zu sichern.Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs der Arbeiten unverhältnismäíge Mehrkosten zur Folge. 51 - Die Querung im Bahnhofbereich Hürth-Kalscheuren, die gem. Ausführungsplanung zur Anbindung der DB S&S Anlagen auf dem Bahnsteig genutzt werden sollte, ist durch Umrpiorisierung belegt und konnte nicht genutzt werden. Es musste ein neuer Kabelweg zur Anbindung identifiziert werden. Der Hauptauftragnehmer hat die Baufeldkenntnis sowie das Personal kurzfristig verfügbar, um die Arbeiten innerhalb der vorgesehenen Termine auszuführen und damit Baufreiheiten für Folgearbeiten zu sichern. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs der Arbeiten unverhältnismäíge Mehrkosten zur Folge. 52 - Der ursprüngliche Hauptvertrag lief bis 31.12.2024, zum 01.01.2025 wurden Änderungen in den Aufnahmeblättern im Bereich EEA 50Hz durch die DB InfraGO etabliert. Die bereits aufbereiteten Aufnahmeblätter mussten überarbeitet und angepasst werden. Der Hauptauftragnehmer hat die Fachkenntnis über die von ihm errichteten Anlagen und muss diese Daten im neuen Format bearbeiten. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs und der Art der Arbeiten unverhältnismäíge Mehrkosten zur Folge. 53 - Innerhalb der Abnahme der TK-Kabelanlagen wurde seitens des zuständigen Abnahmeprüfers ein gewerkeübergreifender Mangel in der Kabelanlage festgestellt, der die Umverlegung von 50Hz-Kabeln erforderlich macht. Der Hauptauftragnehmer hat die Fachkenntnis über die von ihm errichteten Anlagen und trägt innerhalb der Gewährleistung die Verantwortung für die verlegten Kabel der Anlage. Der Umbau hat durch den Errichter zu erfolgen. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs und der Art der Arbeiten unverhältnismäíge Mehrkosten zur Folge. 54 - Innerhalb der Abnahme der TK-Kabelanlagen wurde seitens des zuständigen Abnahmeprüfers ein gewerkeübergreifender Mangel in der Kabelanlage festgestellt, der die Neuverlegung und zugehörige Tiefbauarbeiten erforderlich machte. Der Hauptauftragnehmer hat die Fachkenntnis über die von ihm errichteten Anlagen und trägt innerhalb der Gewährleistung die Verantwortung für die verlegten Kabel der Anlage. Der Umbau hat durch den Errichter zu erfolgen. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs und der Art der Arbeiten unverhältnismäíge Mehrkosten zur Folge. Weiterhin hätte eine Verzögerung im Bauablauf, hier in der Mangelbeseitigung, terminliche Folgen für die Inbetriebnahme des Gesamtprojekts und damit einhergehende Kosten hervorrufen können..
- 06.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 57 Im Erdreich wurden vergrabene Holzschwellen vorgefunden, dadurch musste die Baugrube gem. Langbeschreibung der Pos. 11.2.10 aus dem Hauptvertrag vergrößert werden. Weiterhin musste mehr Mineralgemisch geliefert und eingebracht werden. Der Hauptauftragnehmer hat die Fachkenntnis über die Anlagen, weiterhin stünde eine separate Beauftragung für die Ausführung der Baugrubenvergrößerung in den Dimensionen Kosten und Zeit nicht im wirtschaftlichen Verhältnis. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs und der Art der Arbeiten unverhältnismäßige Mehrkosten zur Folge. Weiterhin hätte eine Verzögerung im Bauablauf, hier in der Mangelbeseitigung, terminliche Folgen für die Inbetriebnahme des Gesamtprojekts und damit einhergehende Kosten hervorrufen können. 58 Innerhalb der Abnahme der TK-Kabelanlagen wurde seitens des zuständigen Abnahmeprüfers ein gewerkeübergreifender Mangel in der Kabelanlage festgestellt, der die Neuverlegung und zugehörige Tiefbauarbeiten erforderlich machte. Der Hauptauftragnehmer hat die Fachkenntnis über die von ihm errichteten Anlagen und trägt innerhalb der Gewährleistung die Verantwortung für die verlegten Kabel der Anlage. Der Umbau hat durch den Errichter zu erfolgen. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs und der Art der Arbeiten unverhältnismäßige Mehrkosten zur Folge. Weiterhin hätte eine Verzögerung im Bauablauf, hier in der Mangelbeseitigung, terminliche Folgen für die Inbetriebnahme des Gesamtprojekts und damit einhergehende Kosten hervorrufen können.. 59 Innerhalb der Abnahme der TK-Kabelanlagen wurde seitens des zuständigen Abnahmeprüfers ein gewerkeübergreifender Mangel in der Kabelanlage festgestellt, der die Neuverlegung und zugehörige Tiefbauarbeiten erforderlich machte. Der Hauptauftragnehmer hat die Fachkenntnis über die von ihm errichteten Anlagen und trägt innerhalb der Gewährleistung die Verantwortung für die verlegten Kabel der Anlage. Der Umbau hat durch den Errichter zu erfolgen. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs und der Art der Arbeiten unverhältnismäßige Mehrkosten zur Folge. Weiterhin hätte eine Verzögerung im Bauablauf, hier in der Mangelbeseitigung, terminliche Folgen für die Inbetriebnahme des Gesamtprojekts und damit einhergehende Kosten hervorrufen können.. 60 Als Vorgabe aus dem Blitzschutzkonzept wurde bei den BSH in unmittelbarer Nähe der ESTW Modulgebäude KKW und KKAS neben den Tiefenerdern ebenfalls ein Ringerder eingebaut. Eine weitere Vorgabe war, dass die Ringerder miteinander verbunden werden. Über diese Verbindungen ist nachträglich ein Schacht zu setzen, um den Zugang für Prüf- und Messarbeiten zu ermöglichen. Das Aufnehmen der Pflasterfläche, Lieferung und Einbau der Mini-Schächte sowie das anschließende Einbringen der Pflastersteine ist vertraglich nicht vereinbart. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs der Arbeiten unverhältnismäßige Mehrkosten zur Folge. Eine Verzögerung im Bauablauf hätte terminliche Folgen für die Inbetriebnahme des Gesamtprojekts und damit einhergehende Kosten hervorrufen können. 62 Der Rückbau des Betonschalthauses der Weichenheizstation EWHA W2 KKAS in Hürth-Kalscheuren ist aufgrund von Sicherheitsbestimmungen an das Verfüllen der Baugrube im Nachhinein gekoppelt. Die Tiefbauleistung des Verfüllens inkl. des Materials sind zusätzliche Leistungen zum Hauptvertrag. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs der Arbeiten unverhältnismäßige Mehrkosten zur Folge. Eine Verzögerung im Bauablauf hätte terminliche Folgen für die Inbetriebnahme des Gesamtprojekts und damit einhergehende Kosten hervorrufen können. 63 Im Zuge des Umbaus der Niederspannungsversorgung im Bahnhof Hürth-Kalscheuren muss die vorhandene GSMR-Anlage von der alten Niederspannungshauptverteilung im Stellwerks Kf auf die Zentral- Hauptverteilung der DB InfraGO umgeschwenkt werden. Die letzten Meter an Kabelweg vor dem Anschlusspunkt sind nicht vorhanden, der erforderliche Tiefbau ist eine zusätzliche Leistung zum Hauptvertrag. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs der Arbeiten unverhältnismäßige Mehrkosten zur Folge. Eine Verzögerung im Bauablauf hätte terminliche Folgen für die Inbetriebnahme des Gesamtprojekts und damit einhergehende Kosten hervorrufen können. 64 Im Zuge der Abnahme der Kabelanlagen wurden gewerkeübergreifende Mängel in der Anlage festgestellt. Bei der Mangelbeseitigung durch den Kabeltiefbau-Auftragnehmer wurde eine 50Hz-Kabelanbindung an die Kabeltrasse beschädigt und musste repariert werden. Die Reparatur der Anbindung nach Beschädigung durch Dritte ist ein Tiefbauleistung zusätzlich zum Hauptvertrag. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs der Arbeiten unverhältnismäßige Mehrkosten zur Folge. Eine Verzögerung im Bauablauf hätte terminliche Folgen für die Inbetriebnahme des Gesamtprojekts und damit einhergehende Kosten hervorrufen können.
- 19.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 61 Innerhalb der Abnahme der TK-Kabelanlagen wurde seitens des zuständigen Abnahmeprüfers ein gewerkeübergreifender Mangel in der Kabelanlage festgestellt, der die Neuverlegung und zugehörige Tiefbauarbeiten erforderlich machte. Der Hauptauftragnehmer hat die Fachkenntnis über die von ihm errichteten Anlagen und trägt innerhalb der Gewährleistung die Verantwortung für die verlegten Kabel der Anlage. Der Umbau hat durch den Errichter zu erfolgen. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs und der Art der Arbeiten unverhältnismäßige Mehrkosten zur Folge. Weiterhin hätte eine Verzögerung im Bauablauf, hier in der Mangelbeseitigung, terminliche Folgen für die Inbetriebnahme des Gesamtprojekts und damit einhergehende Kosten hervorrufen können. 65 Im Zuge der Fertigstellung der DB Station und Service Anlagen im Bhf.-Bereich Hürth-Kalscheuren wurde Abweichungen in den bereitgestellten Planunterlagen zur Bestandsanlage festgestellt. Zur Klärung des weiteren Vorgehens ist ein Ortstermin erforderlich. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs der Arbeiten unverhältnismäßige Mehrkosten zur Folge. Weiterhin wurden bereits zugehörige Teilleistungen durch den AN erbracht, sodass dieser Ortskenntnis und Expertise mitbringt. Aufgrund des Umfangs der Arbeiten und der bereits erbrachten Teilleistungen durch den AN wäre ein Wechsel mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden.
- 10.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 68 - Im Zuge des Projekts ESTW Linke Rheinseite wurden die Gleisachsabschnitte durch verbaute Achszähltechnik verändert, wodurch u.a. Erdungskabel der Maste neu montiert werden mussten. Das Erdungskabel des Masts 9-6 in Hürth wurde provisorisch über eine Zuwegung oberirdisch verlegt. Dieses Kabel muss mit den erforderlichen Tiefbauarbeiten fachgerecht verlegt werden. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs der Arbeiten unverhältnismäßige Mehrkosten zur Folge. Weiterhin wurden bereits zugehörige Teilleistungen durch den AN erbracht, sodass dieser Ortskenntnis und Expertise mitbringt.
- 15.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 67 - Im Zuge der Anbindung des Telekommunkationsschalthauses (TK-BSH) musste die Zähleranschlusssäule (ZAS) gemäß der ursprünglichen Planung versetzt werden. Zur Anbindung wurden zusätzliche Tiefbauarbeiten erforderlich. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs der Arbeiten unverhältnismäßige Mehrkosten zur Folge. Weiterhin wurden bereits zugehörige Teilleistungen in Form der Anschlussarbeiten durch den AN erbracht, sodass dieser Ortskenntnis und Expertise mitbringt.
- 17.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 69 Im Zuge des Projekts ESTW Linke Rheinseite wurden die Anforderungen an die Außenanlagen der elektronischen Weichenheizung W1 in Hürth-Kalscheuren gem. Anforderungen der Anlagenverantwortung ausgeweitet, u.a. musste die, die Weichenheizung umgebende Böschung mit L-Steinen abgesichert werden. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs der Arbeiten unverhältnismäßige Mehrkosten zur Folge. Weiterhin wurden bereits zugehörige Teilleistungen durch den AN erbracht, sodass dieser Ortskenntnis und Expertise mitbringt.
- 22.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 70 Im Zuge des Projekts ESTW Linke Rheinseite ist der Umbau der Anlagenkomponenten der DB Station und Service im Bhf.-Bereich Hürth-Kalscheuren geplant. Nach Begutachtung der aktuellen Bestandsanlage wurden erforderliche Planänderungen bzgl. Anlangenstandorten und Kabelverlegungen festgestellt. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs der Arbeiten unverhältnismäßige Mehrkosten zur Folge. Weiterhin wurden bereits zugehörige Teilleistungen durch den AN erbracht, sodass dieser Ortskenntnis und Expertise mitbringt. Aufgrund der erbrachten Vorleistungen des AN, inklusive Ausführungsplanung und Ortsbegehungen, wäre ein Wechsel mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden.
- 19.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 71 Im Zuge des Projekts ESTW Linke Rheinseite ist der Umbau der Anlagenkomponenten der DB Station und Service im Bhf.-Bereich Hürth-Kalscheuren geplant, da das alte Stellwerk, in dem die Anlagen angeschlossen waren, durch das Projekt außer Betrieb genommen wurde. Aufgrund eines erhöhten Einbruchsrisikos müssen die in Betrieb befindlichen Kabel beschleunigt in einen risikominimierenden Bauzustand gebracht werden. Ein Wechsel des AN hätte aufgrund des Umfangs der Arbeiten unverhältnismäßige Mehrkosten zur Folge. Weiterhin wurden bereits zugehörige Teilleistungen durch den AN erbracht, sodass dieser Ortskenntnis und Expertise mitbringt.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Rail Power Systems GmbH erhalten.

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- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.03.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=d709a108-c726-4d8d-8967-36bb0c799463. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/estw-linke-rheinseite-koeln-bonn-eea-50-hz-39b751bf
