# ESTW Linke Rheinseite 1. BS

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Köln am 16.03.2021 vergeben, Zuschlag an STRABAG Rail Fahrleitungen GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: ESTW Linke Rheinseite 1. BS
- Wo: Köln, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 22.03.2021 bis 31.12.2024
- Zuschlag an: STRABAG Rail Fahrleitungen GmbH
- Zuschlag am: 16.03.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [STRABAG Rail Fahrleitungen GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/strabag-rail-fahrleitungen-gmbh), Berlin

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234160-5
- CPV-Bezeichnung: [Fahrleitungsbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234160-fahrleitungsbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 378fa93a-eceb-4445-9c78-01eea7a261ab

## Verlauf

- 24.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zugrundeliegende Planung zu den Oberleitungsanlagen wurde durch die Planungsabteilung von STRABAG ausgeführt. Die Anlagenverantwortung im Fachbereich Oberleitungsanlagen gab in Abstimmung zur DB Energie eine umfängliche Änderung der Schalterbezeichnungen vor, da im Zusammenlegen verschiedener Betriebsstellen während der Umsetzung des Projektes ESTW Linke Rheinseite eine Dopplung von Schalterbezeichnungen vermieden werden muss. Aufgrund der projektinternen Terminschiene konnte die Leistung ausschließlich durch die Planungsabteilung von STRABAG ausgeführt werden, da diese bereits die Expertise und Vertrautheit bzgl. der Oberleitungsplanung vorwies und die zusätzliche Leistung im Rahmen der vorgegebenen Fristen absolvieren konnte. Die Umsetzung der Ortssteuereinrichtung zum 22.03.2024 ist maßgeblich zum Inbetriebnahmetermins des Gesamtprojektes, die Schalterumbenennungen wiederum bedingen die Umbauarbeiten an der Ortssteuereinrichtung. (MKA13)
- 13.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 20 Innerhalb des Projektes ESTW Linke Rheinseite -1. BS wurden Lieferungen von Schalterantrieben und EBS-Kästen (X-Kästen) gem. Abstimmungen zur Anlagenverantwortung für Oberleitungsanlagen erforderlich, da Teilleistungen der Antriebserneuerungen über die Instandhaltung umgesetzt werden. Die Bereitstellung der Materialien erfolgte aufgrund von Mengenvorteilen über den Hauptauftragnehmer, da ein Auftragnehmerwechsel beträchtliche wirtschaftliche Zusatzkosten mit sich gebracht hätte.
- 06.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 17 - Das verbauen der züsätzlichen Materialien ist notwendig um eine regelkonforme Anlage herzustellen, sowie betriebliche Einflüsse für Sperrpausen zu reduzieren und so die maximale Ausnutzung der Sperrpause sicherzustellen. Es können nur in sich geschlossene Teilsysteme durch verschiendene AN im gleichen Gewerk und Abschnitt errichtet werden. Andernfalls drohen diffuse Schnittstellen bei Gewährleistungsansprüchen. Der Einsatz von zusätzlichen Materialien ist keine in sich geschlossenes Teilsystem. Daher ist eine Vergabe an weitere ANs nicht möglich. Gleichfalls muss die Kurzfristigkeit vor der Sperrpause beachtet werden. Beim kurzfristigen binden eines neuen ANs vor einer Sperrpause, ist wegen den zwingenden, vorbereitenden Schritten für die Freigaben zur Sperrpause, davon auszugehen, dass diese nicht mehr fristgerecht erfolgen können. Als Konsequenz wird die Sperrpause nicht maximal ausgenutzt, es entstehen Verzögerungen und weiterer Sperrpausenbedarf. Dies sind vermeidbare Kosten.
- 04.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 21 Innerhalb des Projektes ESTW Linke Rheinseite -1. BS wurden zur Fertigstellung einer inbetriebnahmefähigen Anlage zusäzliche Leistungen zum Hauptvertrag erforderlich. Diese zusätzlichen Leistungen umfassen u.a. neue Wandlerkarten und -kabel, die Lieferung und Montage zusätzlicher EBS-Kästen und die Lieferung und Montage von Standverteilerkästen. Die Arbeitsstellen der Zusatzleistungen unterscheiden sich nicht von denen der Hauptvertragsleistungen. Ein zeitlicher Versatz zwischen den zusätzlichen und den Hauptvertragsleistungen hätte Sperrzeiten und die Gesamt-IBN des Projekts gefährdet und wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. 22 materialisieren und montieren gewesen. Die Muffe dient zur Verbindung von Kabelteilstücken. Ein funktionsfähiges Kabel ist zur Messung und Prüfung vorab der Inbetriebnahme einer Anlage erforderlich. Die Arbeitsstellen der Zusatzleistungen unterscheiden sich nicht von denen der Hauptvertragsleistungen. Ein zeitlicher Versatz zwischen den zusätzlichen und den Hauptvertragsleistungen hätte Sperrzeiten und die Gesamt-IBN des Projekts gefährdet und wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. 23 Innerhalb des Projektes ESTW Linke Rheinseite -1. BS wird eine neue Ortssteuereinrichtung in Betrieb genommen. Um eine regelwerkskonforme Anlage erstellen zu können, ist teilweise der Rückbau von Schaltern erforderlich. Der Schalter an Mast 469b wurde demontiert, der Mast erfüllt daher keine Funktion und es Bedarf dem Rückbau. Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich zur Erstellung einer inbetriebnahmefähigen Anlage. Die Arbeitsstellen der Zusatzleistungen unterscheiden sich nicht von denen der Hauptvertragsleistungen. Ein zeitlicher Versatz zwischen den zusätzlichen und den Hauptvertragsleistungen hätte Sperrzeiten und die Gesamt-IBN des Projekts gefährdet und wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.
- 19.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 24-Innerhalb des Projektes ESTW Linke Rheinseite -1. BS wird wird von einseitig isolierter Schiene auf Achszähltechnik umgeschaltet. Durch die Umschaltung sind Gleis- und Schienenverbinder gem. Ril. 997.0202 zu beplanen und montieren. Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich zur Erstellung einer inbetriebnahmefähigen Anlage. Ein zeitlicher Verzug der Planungsleistung sowie der zugehörigen Planprüfungen hätte direkte Auswirkungen auf die Terminkette inkl. Ausführung, gefährdete die Gesamt-IBN des Projekts und wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.
- 26.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ25 Innerhalb des Projektes ESTW Linke Rheinseite -1. BS liegt eine selbstverschuldete Bauzeitenverlängerung durch die Verschiebung des IBN-Termins des Gesamtprojektes vor. Leistungen des Auftragnehmers sind in direkter Abhängigkeit zur IBN-Sperrpause verzögert und sind entsprechend VOB zu vergüten. Die Leistungen sind erforderlich zur Erstellung einer inbetriebnahmefähigen Anlage. Vorleistungen wurden bereits durch den im Hauptvertrag gebundenen AN ausgeführt, ein Wechsel wäre mit erheblichen vertraglichen und technischen Schwierigkeiten wie auch bzgl. Gewährleistungsansprüchen verbunden.
- 16.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 26: Innerhalb des Projektes ESTW Linke Rheinseite -1. BS muss durch die Umstellung auf die ESTW-Technik innerhalb der Inbetriebnahmephase (Sperrpause im Mai 2025) die Erdungsvermaschung in Form von Gleis- und Schienenverbindern montiert werden. Die Leistungen sind erforderlich zur Erstellung einer inbetriebnahmefähigen Anlage. Vorleistungen sowie die zugehörige Planung wurden durch den gebundenen AN ausgeführt, ein Wechsel würde die fristgerechte Fertigstellung in der begrenzten Sperrzeit zur Inbetriebnahme gefährden und ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei zeitlichen Zwängen entstehen würden.
- 17.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 27 - Innerhalb des Projektes ESTW Linke Rheinseite - 1. BS mussten die demontierten Schalterantriebe aus dem Baufeld entsorgt werden. Weiterhin mussten Gleisdrosselstöße zur Umstellung auf die ESTW-Technik demontiert werden. Außerdem mussten an diversen Masten die Erdungskabel zurückgebaut werden. Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei zeitlichen Zwängen entstehen würden. Die angebotenen Leistungen sind Voraussetzungen zur Nutzung und Einhaltung der zeitlichen Zwänge bzw. Sperrpausen, die mühsam freigegeben wurden und nur in einem bestimmten Zeitfenster vorhanden sind. Die Leistungen sind zur Erstellung einer inbetriebnahmefähigen Anlage erforderlich.
- 10.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Innerhalb des Projektes ESTW Linke Rheinseite - 1. BS musste gem. Regelwerk und des Blitzschutzkonzepts ein Blitz- und Überspannungsschutz der Ortssteuereinrichtung vorgelagert beplant und montiert werden. Die Ausführungsplanung wurde vom AN bereitgestellt, die Revisionsplanung dieses zusätzlichen Planungspakets hat entsprechend durch diesen zu erfolgen. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Revision der Planung durch die Fachfirma, die Ausführungsplanung sowie hier ebenso die Bauausführung übernommen hat, erfolgen muss. Die Leistungen sind erforderlich zur Erstellung einer Inbetriebnahme fähigen Anlage. Die zugehörige Planung wurde durch den gebundenen AN ausgeführt, ein Wechsel würde die fristgerechte Fertigstellung in der begrenzten Sperrzeit zur Inbetriebnahme gefährden.
- 28.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Innerhalb des Projektes ESTW Linke Rheinseite - 1. BS musste zur Herstellung einer Inbetriebnahme fähigen Gleisanlage eine Erdungsvermaschung beplant werden. Diese wurde durch den AN beplant, ausgeführt und wird nun innerhalb der Bestandsplanrückführung durch den AN revidiert. Diese Leistung ist nicht Teil des Hauptvertrages. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Planung sowie Änderungen innerhalb dieser, die während der Ausführung durch den AN entstanden, durch denselben erstellt wurde. Die Revision wie auch Bestandsplanrückführung ist entsprechend durch den AN durchzuführen, ansonsten ist mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen.
- 13.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 29 Innerhalb des Projektes ESTW Linke Rheinseite - 1. BS musste gem. Regelwerk und des Blitzschutzkonzepts ein Blitz- und Überspannungsschutz der Ortssteuereinrichtung vorgelagert beplant und montiert werden. Die Zuweisung und Abstimmung bzgl. der technischen Plätze des Blitz- und Überspannungsschutzes hat durch den ausführenden AN zu erfolgen. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Abstimmung und Kenntnis zu den technischen Plätzen mit der Bauausführung verankert ist. Die Leistungen sind erforderlich zur Erstellung einer inbetriebnahmefähigen Anlage. Die zugehörige Planung sowie die Ausführung lieferte der gebundene AN, ein Wechsel würde die fristgerechte Fertigstellung in der begrenzten Sperrzeit zur Inbetriebnahme gefährden.
- 16.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 31 Innerhalb des Projektes ESTW Linke Rheinseite - 1. BS musste zur Herstellung einer inbetriebnahmefähigen Gleisanlage eine Erdungsvermaschung beplant werden. Diese wurde durch den AN beplant, ausgeführt und wird nun innerhalb der Bestandsplanrückführung durch den AN revidiert. Vor Bestandsplanrückführung wurde seitens AG eine zusätzliche Braunstrichrevision angeordnet. Weiterhin wird die zusätzliche Leistung der Erdung der im Modulgebäude befindlichen Kabeltrasse angezeigt. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Planung sowie Änderungen innerhalb dieser, die während der Ausführung durch den AN entstanden, durch denselben erstellt wurde. Die Revision wie auch Bestandsplanrückführung ist entsprechend durch den AN durchzuführen. Die Erdung der inneren Kabeltrasse ist eine sicherheitsrelevante Vorgabe aus dem Blitzschutzkonzept. Die zugehörige Planung sowie die Ausführung lieferte der gebundene AN, ein Wechsel bürge erhebliche Zusatzkosten.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat STRABAG Rail Fahrleitungen GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

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- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
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- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 16.12.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=ff3b5cc9-5b78-4385-ba89-ebe0a03dba58. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/estw-linke-rheinseite-1-bs-378fa93a
