# ESTW Köln Hbf, 2. IBN-Stufe, Oberleitungsarbeiten

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Köln am 24.09.2021 vergeben, Zuschlag an KAF Falkenhahn Bau AG.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: ESTW Köln Hbf, 2. IBN-Stufe, Oberleitungsarbeiten
- Wo: Köln, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 02.11.2021 bis 31.12.2025
- Zuschlag an: KAF Falkenhahn Bau AG
- Zuschlag am: 24.09.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [KAF Falkenhahn Bau AG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/kaf-falkenhahn-bau-ag), Kreuztal

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234160-5
- CPV-Bezeichnung: [Fahrleitungsbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234160-fahrleitungsbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: f3da3198-a963-4a75-9bc2-fa475750c1af

## Verlauf

- 29.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Herstellung Erdung der ZDS-Kettenwerke für den Endzustand. Im Vorfeld erfolgte zunächst eine provisorisch Erdung. Für den Endzustand wird die Erdung am Anfang und Ende der Kettenwerke an die Konstruktion der Bahnhofshalle angeschlossen und die Erdung in der Mitte erfolgt über die QTS des OLA-KWs. Zudem sind 5 Richtseilerden in den Querfelder zu erneuern, da der bisherige Durchmesser nicht ausreichend ist. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Oberleitungsanlage in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 48 - Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Verschiebung der Stützpunkte der Kettenwerke der Zugdeckungssignale der Kettenwerke der Gleise 2 und 3. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Oberleitungsanlage in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 24.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 49 -Es ist erforderlich, kurzfristig Kabelführungssysteme für Signalkabel am Polonyidach zu montieren und die Signalkabel darin zu verlegen. Die Signale sind hängend an der Konstruktion montiert. Die Ausführung erfolgt schienengebunden mittels Lok, Flachwagen und Hubsteiger in Nachtschichten. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Oberleitungsanlage in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 24.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 50 - Mehrkosten für die Montage eines ummantelten Tragseils unter dem SIA VWcc. Diese Leistung wurde wegen einer Forderung aus dem Planprüfbericht „PPB_O_22_21_1252_22_0146_Lz“ von [Name entfernt] erforderlich. Daher ist der Einbau des ummantelten Tragseils zwingend vor Montage des SIAs erforderlich. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Oberleitungsanlage in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 24.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 51 - Mehrkosten für die Erstellung der Ausführungsplanung für den Rückbau des Oberleitungsanschlusses der Weichenheizungsanlage W3 in Köln Deutz. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Oberleitungsanlage in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 24.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 52 - Mehrkosten für die Ausführung des Rückbaus des Oberleitungsanschlusses der Weichenheizungsanlage W3 in Köln Deutz. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Oberleitungsanlage in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Mehrkosten Fahrzeugdisposition Ril 431 Bph 19.2, 19.3. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Oberleitungsanlage in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. (MKA53)
- 04.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA54- Das LST-Kabel S95301 wurde zwischen dem KS 301 und dem Wartungsgang am ESTW Köln Hbf, Maybachstraße neu verlegt. Das Kabel wurde im Wartungsgang mit ca. 35 m Mehrlänge zur späteren Einführung in das Gebäude abgelegt. Am KS301 wurden ca. 5m Mehrlänge abgelegt. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Oberleitungsanlage in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA55- Herstellung von Kabelmuffen an der Verkabelung der OSE durch die Fa. KAF. Die Kabel wurden durch die Fa. Balter verlegt. Kabelmuffen sind an den Kabeln 1 x OSE 3.1a, 2x OSE 3.1b, 4 x OSE 1a herzustellen. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Oberleitungsanlage in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA56- Umbau der Streckentrennung im Gleis KK – KKN S gemäß Ausführungsplanung. Im Rahmen der LST-Abnahme wurde seitens des Abnahmeverantwortlichen der Abstand eines Hauptsignals zur Streckentrennung moniert. Daher wurde in der Folge ein Umbau der Streckentrennung erforderlich. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Oberleitungsanlage in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA58- Erstellung der Bestandspläne und der technischen Plätze 1. IBN. Die Projektleitung hat die Erstellung der Bestandspläne und Pflege der technischen Plätze für die Planungsunterlagen der 1. IBN inkl. der zugehörigen Änderungsplanungen/Mitteilungen angeordnet. Die Ausführung muss mehrfach auf Wunsch des Anlagenverantwortlichen erfolgen. Mehraufwendungen infolge der Änderungsmitteilungen 1-3. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Oberleitungsanlage in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA59-Mehrkosten für die Erdung der Metall-Kabelkanäle am Gepäckbahnsteig Köln Hbf. Zusätzlich sind Leistungen wie Begehungen, Abstimmungen und Planungszuarbeit durch den AN erforderlich. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Oberleitungsanlage in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA60- Mehrkosten für Vermessungsleistungen an der Weiche 1-14 auf der Hohenzollernbrücke. Für die neu zu erstellende Weichenverbindung 1-14 auf der HZBrücke Gleis 210/220 war die Vermessung zwingend erforderlich, da die Errichtung der oberleitungstechnischen Weiche vor der Erstellung der oberbautechnischen Weiche im Jahr 2024 erfolgt. Der Umbau des betreffenden OL-Kettenwerks ist in 2024 zwingend erforderlich, da dies die Grundlage ist, um die SigA auf der Brücke zu stellen. (Kollision mit Bestandskettenwerk). Die Vermessung ist notwendig, um die Eckpunkte der zukünftigen Weiche zu bestimmen. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Oberleitungsanlage in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA
- 06.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 57 - Rückverankerung auf der Hohenzollernbrücke gemäß Ausführungsplanung (AP-ESTW-2-OLA-HZB-01a). Demnach wurde eine Rückverankerung auf der Hohenzollernbrücke zur Verstärkung der Brückensäulen 973h und 973i erforderlich. Der AN hat bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Oberleitungsanlage in Auftrag. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 19.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 68 Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für die Schadenbeseitigung am Kreuzungsstab Gleis 230 geltend. Gemäß Darstellung des ANs wurde der Fahrdraht am Kreuzungsstab Gleis 230 durch Reibung stark von oben beschädigt (Querschnitt verjüngt). Die Ausführung musste zur Vermeidung von schwerwiegenden Ereignissen, da Gefahr für Personen und Betrieb bestand, umgehend erfolgen. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA 69 Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für die Schadenbeseitigung an der Kreuzklemme Gleis 210 geltend. Gemäß Darstellung des ANs wurde ein Schaden an der Kreuzklemme im Tragseil Gleis 210 zwischen Stützpunkt 979 und 981 beseitigt. An den Tragseilen waren 2 von 7 bzw. 3 von 7 Adern durchtrennt. Die Ausführung musste zur Vermeidung von schwerwiegenden Ereignissen, da Gefahr für Personen und Betrieb bestand, umgehend erfolgen. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA 70 Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für die Umbezeichnung von Schalterfernantrieben zur EbsÜ Änderung KK Nr. 23 und Nr. 24 geltend. Gemäß Darstellung des ANs mussten mit den EbsÜ-Änderungen im Bf Köln Hbf Nr. 23 und 24 sowie auch den EbsÜ-Änderungen im Bf Köln Deutz Nr. 38 und 39 die Schalterfernantriebe aufgrund Änderung der ZES in der Außenanlage umbenannt werden. Für die Abnahme ist dies zwingend erforderlich gewesen (403 -> 3, 404 -> 4, 413 -> 13 und 414 -> 14). Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA 71 Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für die Verwendung von Nordlockscheiben an den Befestigungsteilen der Ausleger auf der Hohenzollernbrücke geltend. Gemäß Darstellung des ANs sollten gemäß BVB und Abnahmeprüfer Nordlockscheiben an den Befestigungsteilen der Ausleger auf der Hohenzollernbrücke aufgrund der dynamischen Belastung verwendet werden. Gemäß Ebs-Zeichnungswerk sind dieser Befestigungselemente normalerweise nicht vorgesehen, so dass die Nordlock-Scheiben Mehrkosten für den AN darstellen. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA 72 Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für die Lieferung und Montage von langen Isolatoren geltend. Gemäß Darstellung des ANs sind entsprechend der Ril 997.9114 Isolatoren in Kettenwerken gegen Erdpotential in langer Ausführung zu verwenden. Im Leistungsverzeichnis sind nur die Positionen zur Leistung und Lieferung eines Isolators kurz enthalten (Pos. 08.09.0101 und Pos. 08.09.0102). Der AN benennt unterschiedliche Bereiche an denen insgesamt 24 Isolatoren lang auszuführen sind. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA 73 Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für die IST-Aufnahme mit optischem Lot und für die Dokumentation geltend. Gemäß Darstellung des ANs ist die IST-Aufnahme mit opt. Lot und Messtange der Höhen- und Seitenlage am Stützpunkt, sowie der Erstellung eines Aufnahmedatenblattes Grundlage für den Abnahmeprüfer nach einem Oberleitungsumbau und ist nach Standard-Leistungsverzeichnis eine zu vergütende Leistung. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 04.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für den Ausbau von Isolatoren im Rahmen der Nachspannung der Oberleitung an den Gleisen 210, 220, 230 und 240 geltend. Gemäß Darstellung des ANs sollten in den zur Nachspannung umzubauenden Streckentrennungen auf der HZB gemäß Ausführungsplanung die alten Isolatoren verbleiben. Dies ist jedoch nicht mehr Stand der Technik und durch den ALV war der Ausbau der überflüssigen Isolatoren gewünscht und sollte mit einem Tragseil und Fahrdraht Stoß ersetzt werden. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 04.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für die Erneuerung der Masterde am Mast 928a geltend. Gemäß Darstellung des ANs weist die Erdung am Mast 928a einen zu hohen Widerstand auf und ist dementsprechend zu erneuern. Dieser Bestandsmangel ist gemäß Abnahmeniederschrift vom 10.09.2024 unter der laufenden Nummer 04.01 umgehend zu beheben. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 04.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für Mastbezeichnungsschilder auf der Hohenzollernbrücke geltend. Gemäß Darstellung des ANs wurden durch den Umbau der OLA auf der HZB in Gleis 210/220 Brückenpfeiler genutzt, welche nicht bezeichnet waren, bzw. alte Beschriftungen waren nicht mehr lesbar. Daher mussten neue Mastschilder zur eindeutigen Identifikation in allen OLA-Plänen erstellt werden. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 12.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA61: Gemäß Darstellung des ANs wurde der Arbeitsbereich in der Schicht vom 04.09. auf 05.09.2024 stark eingegrenzt (nur Gleis 210 steht zur Verfügung). Der Betrieb ließ aufgrund von Sofortmaßnahmen keine arbeiten in Gleis 220 zu. Arbeiten konnten nicht auf ein Gleis eingegrenzt werden, da kein sicheres Arbeiten aufgrund der Nähe zur Spannung im Nachbargleis gewährleistet werden konnte (OL über Gleis 220 konnte nicht abgeschaltet werden). Daher wurde die Schicht abgesagt. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA66: Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für den Austausch von Isolatoren in der Nachspannung Gleis 210, 220, 230 und 240 an der Abspannung geltend. Gemäß Darstellung des ANs hat die Projektleitung in Rücksprache mit dem ALV und der BÜW angeordnet, die alten Glas-/Porzellanisolatoren in den Abspannungen der Aus-/Einlaufenden Kettenwerken der Nachspannungen auf der Hohenzollernbrücke gegen neue lange Verbundisolatoren zu tauschen. Ursprünglich sollten diese Isolatoren gemäß AP nicht angepackt und umgebaut werden. In Summe sind 16 Isolatoren in den 4 Nachspannungen der Gleise 210-240 betroffen. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA67: Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für die Abweichung und Mehrkosten von Gussgewichten zu Betongewichten auf der HZB geltend. Gemäß Darstellung des ANs wurden durch den AN (KAF) die neuen KW-Abspannungen bew. auf der HZB an Säule 977b und 973h mit Gussgewichten ausgeführt. Das HLV sieht in der Vorbemerkung die Regelausführung als Betongewichte vor. Aufgrund des geringeren Platzbedarfs auf der HZB hat der AN die Ausführung analog zum Bestand gewählt und ausgeführt. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA74: Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für das Überbrücken von Isolierstößen für die IBN 2025 geltend. Gemäß Darstellung des ANs sind im Rahmen der IBN des ESTWs Fernbahn im Bf Köln Hbf die Isolierstöße in den Schienen bis zum Ausbau zu überbrücken. Der Einbau der Passschienen erfolgt nach der IBN. Daher müssen alle Isolierstöße für eine Ordnungsgemäße Triebrückstromführung in der IBN überbrückt werden. Im Bf. sind ca. 500 Isolierstöße verbaut. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 17.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für die Instandsetzung / Überholung von Schalterfernantrieben geltend. Gemäß Darstellung des ANs ist im Zuge der OSE-Arbeiten aufgefallen, dass viele Schalterfernantriebe nicht mehr dem Stand der Technik bzgl. Berührungsschutz entsprechen und ebenso in einem sehr schlechten Zustand sind. In Rücksprache mit ALV und PL sind diese zu erneuern und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 19.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 76- Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für die fachliche Aufsicht zur Umverlegung des Speisekabels S273 geltend. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus der Forderung des Hausherren (ALV), welcher die Umverlegung des Kabels in einen dafür geeigneten Trog forderte. Auf Wunsch der Projektleitung und zur Gewährleistung der Funktionalität nach dem Umverlegen wurde durch den AN die fachliche Aufsicht durchgeführt. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 14.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für eine Bauzeitverlängerung aufgrund der Verschiebung der WV 1-14-5 geltend. Gemäß Darlegung des ANs hat sich der Ein- und Umbau der Weichenverbindung 1-14-5 in den Gleisen 210/220 auf der HZB gemäß Aussage der PL aus der IBN 2025 heraus verschoben. Neuer Montagetermin wurde bisher noch nicht kommuniziert. Beim Ein-/Umbau der WV ist die Anpassung der OLA gem. AP erforderlich. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 19.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 81 Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für die Unterstützung beim Potentialausgleich bei abgehangenen Signalen geltend. Gemäß Darstellung des ANs hat die PL angeordnet, dass die Fa. KAF die Fa. W&S bei der Umsetzung zum Potentialausgleich an den abgehangenen Signalen im Köln Hbf. mit schienengebundenen Fahrzeugen unterstützt. Dazu sollen nächtliche Zugpausen genutzt werden. Zuvor findet zunächst eine Erfassung des tatsächlichen Umfangs statt. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 02.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA078: Für den weiteren Projekterfolg ist es erforderlich geworden, die Gleisvermaschung im Bereich des Stellwerksgebäudes Maybachstraße zu untersuchen. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. // MKA079: Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für die Planung der Verschiebung des Streckentrenners im Gleis 9 geltend. Gemäß Darlegung des ANs ist aufgrund der Platzierung der LST-Signale und dem notwendigen D-Weg in Gleis 9 die OLA-Planung, welche aus der Entwurfsplanung fortgeschrieben wurde, nicht vollständig umsetzbar bzw. es bedarf einer erweiterten Planung. Der Streckentrenner in Gleis 9 sitzt vor dem Ausfahrsignal, wodurch eine Betriebsgefahr ausgehen kann. Dadurch ist eine Änderungsplanung erforderlich. Eine zusätzliche Verschiebung des Signals ZT 2209 ist ebenfalls möglich. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. // MKA080: Mit der gegenständlichen Anzeige macht der AN Mehrkosten für die Ausführung der Verschiebung des Streckentrenners im Gleis 9 geltend. Gegenstand dieser MKA ist die Ausführung der zu erstellenden Planungsleistungen aus der MKA Nr. 79. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. // MKA082: Aufgrund nicht vorhandener Kabelwege, musste auf der HZB eine alternative konstruktive Lösung für den Anschluss der Schalterfernantriebe 402/412 geplant werden. Da die betroffenen Schalterfernantriebe zuvor schon in Betrieb gehen mussten wurde zwischenzeitig eine provisorische Lösung gewählt. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 14.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · In der IBN erfolgt der Rückbau des Signalauslegers 70P630. Infolgedessen sind ebenfalls Anpassungen an der OLA nötig. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 10.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 84 Der AN führt aus, dass der Stützpunkt der alten WV 27/28 im Bogenabzug an Mast 960d zurückgebaut werden muss. Zudem muss durch die Bahnsteigverlängerung/Verbreiterung ggfs. der Bogenabzug in das Bestandsgleis 9 um-/neugebaut werden, da ggfs. die Spannungskappe des Isolators über dem neuen Bahnsteig liegt, was jedoch nicht zulässig ist (siehe Anlage zu Nr. 4 Planausschnitt aus AP EbsL). Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA 87 Durch die Nichtinbetriebnahme des ESTW Köln Hbf Fernbahn ein Großteil der Signal/Oberleitungstechnischen Maßnahmen weggefallen ist. Zur teilweisen Kompensation sollen auf Anordnung der PL und des ALV zu Instandhaltungszwecken in den QF 962a/963, 964a/965, 966b/967 und 968b/969 die Richtseile und Isolatoren getauscht/erneuert werden. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA 88 Die alte Weichenverbindung W27/28 wird aufgetrennt und zur neuen Weichenverbindung verschwenkt und anschließend erfolgt ein FDW. Dies ist technisch nicht möglich, ohne das Kettenwerk zurückzubauen und wieder neu hochzuhängen. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen. MKA 90 Im QF 962/962a ist aufgrund der Bstg. Verlängerung das QF über dem Bstg. zu isolieren. Das ist nicht wie in der AP geplant mit nur einem Iso-Paar möglich. Das Iso-Paar zu Mast 962a muss ebenfalls verschoben werden. Dadurch ist das Seil zu kurz. Des Weiteren müssen die Isos an Mast 962a näher an den Mast geschoben werden, damit die geplante Seitenlage für das einlaufende KW erreicht werden kann. Dadurch muss das u. + o. Richtseil über 2 Teilstücke gewechselt/erneuert werden. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 14.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 89 Auf Anordnung der PL sollten an allen Abfangungen für die ZDS-Kettenwerke in den Gleisen 2-7 die Schraubverbindungen der Stahlkonstruktionen mit Drehmoment geprüft und ggfs. nachgezogen werden. Dazu musste jedes Gleis einzeln mit ZW-Steiger angefahren werden. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.
- 17.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 86 Durch die Nichtinbetriebnahme des ESTW Köln Hbf und somit des neuen Stellwerks, entsteht eine Behinderung, da das ausführende Unternehmen in der Ausführung stark beeinträchtigt ist. So konnten beispielsweise die Arbeiten für die ZDS nicht ausgeführt werden. Der An muss nun erneute Kapazitäten für einen zweiten IBN Termin prüfen und disponieren. Eine gesonderte Vergabe ist nicht wirtschaftlich und würde auch zu Zeitverzug und weiteren baulichen Schnittstellen führen, die die Gewährleistung gefährden. Bei Wechsel AN wären Gewährleistungsprobleme, Schadensersatzprobleme und Zeitverzug die Folge gewesen. Der Bauablaufplan wäre nicht mehr zu halten gewesen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat KAF Falkenhahn Bau AG erhalten.

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- [Bf Nördlingen - Erstellung Kabeltiefbau- und Kabelverlegearbeiten für ESTW inkl. Stromversorgung und inkl. Rückbau Weichenverbindung W212/W213 mit Lückenschluss Vergabelos 1 – Bautechn. Anpassung ESTW Nördlingen inkl. Stromversorgung Vergabelos 2 – Rückbau Weichenverbindung W212/W213 mit Lückenschluss](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bf-noerdlingen-erstellung-kabeltiefbau-und-kabelverlegearbeiten-fuer-0f7b915d) · Zuschlag 27.02.2023 an MTB GmbH
- [Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: VP 1.2 Gleis-/ Tiefbau BA 11,650-22,360 inkl. RRB](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/weddeler-schleife-zweigleisiger-ausbau-vp-12-gleis-tiefbau-ba-11650-00fe584e) · Zuschlag 14.06.2021 an Depenbrock Bau GmbH & Co. KG
- [Umbau Knoten Stadion 2. Baustufe; Oberleitungsarbeiten; Umbau Strecken 3683/ 3520 im Bereich Bf. Niederrad](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/umbau-knoten-stadion-2-baustufe-oberleitungsarbeiten-umbau-strecken-07fbf5c6) · Zuschlag 06.04.2021 an SPL Powerlines Germany GmbH
- [Erneuerung EÜ Ferdinandstor und EÜ An der Alster, Stromschiene](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/erneuerung-eue-ferdinandstor-und-eue-an-der-alster-stromschiene-acd6246f) · Zuschlag 05.02.2021 an SPITZKE SE
- [FBQ Vorabmaßnahme Tiefbau ESTW Bad Schwartau – Neustadt](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/fbq-vorabmassnahme-tiefbau-estw-bad-schwartau-neustadt-73799931) · Zuschlag 02.11.2020 an Friedrich Duensing GmbH - Hoch-, Tief- und Eisenbahnbau

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Köln](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/koeln): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.02.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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