# ESTW Flörsheim, Planungsleistungen der Gewerke Ausrüstungstechnik, Modulgebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in 11 Losen

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Frankfurt am Main am 21.06.2021 vergeben, Zuschlag an WSP Infrastructure Engineering GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: ESTW Flörsheim, Planungsleistungen der Gewerke Ausrüstungstechnik, Modulgebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in 11 Losen
- Wo: Frankfurt am Main, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 09.07.2021 bis 12.11.2027
- Zuschlag an: WSP Infrastructure Engineering GmbH
- Zuschlag am: 21.06.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [WSP Infrastructure Engineering GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/wsp-infrastructure-engineering-gmbh), Frankfurt am Main

## Leistungsumfang

Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden. Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist. Das ESTW wird als Vorlaufmaßnahme zum geplanten DSTW Mainz realisiert. Es umfasst insgesamt 332 Stelleinheiten. Die Vergabe für die Planungsleistungen für die genannten Gewerke erfolgt in 11 Losen: 1) Planung EEA Netz Frankfurt 2) Planung EEA Netz Mainz 3) Planung OLA Netz Frankfurt 4) Planung OLA Netz Mainz 5) Planung LST Netz Frankfurt 6) Planung LST Netz Mainz 7) Planung Modulgebäude Netze Frankfurt und Mainz 8) Planung Signalausleger Netze Frankfurt und Mainz 9) Planung Lärmschutzwand Netz Mainz 10) Planung Verkehrsanlagen Netz Frankfurt 11) Planung Verkehrsanlagen Netz Mainz

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71320000-7
- CPV-Bezeichnung: [Planungsleistungen im Bauwesen](https://vergabeweiser.de/cpv/71320000-planungsleistungen-im-bauwesen)
- Bekanntmachungs-ID: acc22bc2-bdc4-4982-a4a4-bb3ddfff380d

## Verlauf

- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist für die OLA Planung in beiden Netzen zuständig und hat hat bereits die EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Verkabelung durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 06.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN hat bereits die Planunterlagen in der EP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die firmenspezifischen Änderungen in die technische Planung einarbeiten zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 03.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 12.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist für die OLA Planung in beiden Netzen zuständig und hat hat bereits die EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Verkabelung durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 17.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 25.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN hat bereits die Planunterlagen in der EP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die firmenspezifischen Änderungen in die technische Planung einarbeiten zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 03.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN hat bereits die LST Planunterlagen für VP, EP und AP (PT1) erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet, Änderungen in diese einzuarbeiten. Ebenfalls ist er bereits in Projekt und Örtlichkeit durch Erbringung aller bisherigen Lph seit Lph 2 eingearbeitet. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 06, 07 und 11 - Der AN ist für die OLA Planung in beiden Netzen zuständig und hat hat bereits die EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 06, 07 und 11 - Der AN ist für die OLA Planung in beiden Netzen zuständig und hat hat bereits die EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 08.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT12: Der AN ist für die OLA Planung in beiden Netzen zuständig und hat bereits die EP, die die Plangrundlage für die Nachtragsleistung darstellt, erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen/Überarbeitung durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 18.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 24 - Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie alle weiteren Planunterlagen der PT1 erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet zus. Leistungen auszuführen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. 25 - Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie alle weiteren Planunterlagen der PT1 erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet zus. Leistungen auszuführen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. 26 - Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie alle weiteren Planunterlagen der PT1 erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet zus. Leistungen auszuführen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 28.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 5) Der AN ist für die 50 Hz Planung in den o.g. Betriebsstellen beauftragt und hat hat bereits die EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 19.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 17 Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie die Zuarbeit des Gewerks LST zur GP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 21.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 18 - Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie die Zuarbeit des Gewerks LST zur GP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. 19 - Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie die Zuarbeit des Gewerks LST zur GP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. 20 - Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie die Zuarbeit des Gewerks LST zur GP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in diese einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 26.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 06 Der AN ist bereits mit der 50 Hz Planung im Projekt beauftragt und hat hat bereits die EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Planungsleistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 08.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 27 Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP erstellt und ist somit auch am besten dafür geeignet Mehrexemplare der PT1 Hochheim in Papier zu erstellen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zusätzliche Leistung durchführen zu lassen. Zudem wurde der Preis bereits hauptvertraglich festgelegt. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 18.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 28 Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie die bereits zur Ausführung freigegebene Erstausgabe der PT1 erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zusätzliche Leistung durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 04.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 29 Der AN hat bereits die LST Planunterlagen in der EP sowie dem zugunde liegenden Planungsstand der PT1 erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zusätzliche Leistung durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 10.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 13 - Der AN hat bereits die OLA Planunterlagen in der EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zusätzliche Leistung durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. 14 - Der AN hat bereits die OLA Planunterlagen in der EP erstellt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zusätzliche Leistung durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
- 28.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 06 - Der AN hat bereits die Vorplanung erarbeitet und ist somit auch am besten dafür geeignet Änderungen in die EP einzuarbeiten. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen in die Entwurfsplanung einarbeiten zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen. 11 - Der AN hat bereits die Vorplanung erarbeitet und ist somit auch am besten dafür geeignet, die La-Planung zu erstellen. Zudem ist der AN bereits im gleichen Planungsabschnitt mit Leistungen der Stellwerksplanung beauftragt. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Änderungen in die Entwurfsplanung einarbeiten zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat WSP Infrastructure Engineering GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.07.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=6a0f8241-a49d-4ecd-9aa3-4ce109dde74c. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/estw-floersheim-planungsleistungen-der-gewerke-ausruestungstechnik-acc22bc2
