# ESTW Duisburg 2.BS, Oberleitungsarbeiten Los 1.3

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Mülheim an der Ruhr am 07.05.2020 vergeben, Zuschlag an SPL Powerlines Germany GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: ESTW Duisburg 2.BS, Oberleitungsarbeiten Los 1.3
- Wo: Mülheim an der Ruhr, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
- Zuschlag an: SPL Powerlines Germany GmbH
- Zuschlag am: 07.05.2020
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [SPL Powerlines Germany GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spl-powerlines-germany-gmbh), Forchheim

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234160-5
- CPV-Bezeichnung: [Fahrleitungsbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234160-fahrleitungsbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 218162-2020

## Verlauf

- 11.05.2020: Ergebnis veröffentlicht
- 10.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der Mastansammlung bei 0-5aN bis 0-8bN und 116-6cN bis 116-11bN wurde im Rahmen der Erstellung der AP darauf hingewiesen, dass es für die Anlage nicht zwingend erforderlich ist neue Maststandorte herzustellen. Hier würden in unmittelbarere Nähe von ca. 3-5 Meter teilweise 3 Maststandorte entstehen. Bei Prüfung des Bestandes bzw. der Bestandsmasten in statischer, konstruktiver und bautechnischer Sicht auf Tauglichkeit einer Übernahme der Speiseleitung etc. könnten im Idealfall ca. 10 Maststandorte entfallen. Wir verfolgen die Ansichten, dass eine Gründung von Neumasten in unmittelbarer Nähe zu eventuell nutzbaren Bestandsmasten eine Option darstellt, die betrachtet werden sollte. Neben der statischen Berechnung ist auch die Bausubstanz der Masten/Fundamente zu prüfen. Eine Bestandsprüfung ist im Rahmen der Erstellung der EP nicht erfolgt und wurde aufgrund der vielen Personalwechsel nicht verfolgt. Aufgrund der Sorgfaltspflicht dem Steuerzahler gegenüber und dem EBA wurde die Betrachtung des Bestandes angeordnet. (MKA 1).
- 10.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Durchführung der vertraglich festgehaltenen Kreuzschachtungen (zwecks Detektion von Kabelfunden) ist der AN vermehrt auf felsigen Untergrund und Störstoffe gestoßen. Die lokal angetroffenen Bodenverhältnisse konnten, trotz vorherigen geotechnischen Prüfberichtes, nicht vorhergesehen werden. (MKA 2)
- 10.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · M Rahmen der Maßnahme wurde der Vegetationsrückschnitt und die Baufeldfreimachung an allen Maststandorten vertraglich mit der Firma SPL vereinbart. Hier wurde bei Vertragsschluss jedoch fälschlicherweise kommuniziert, dass es sich um Rückschnitt von Kleingewächs handelt. Zur Herstellung einer abnahmefähigen Anlage werden Rodungsarbeiten und Baumrückschnitt erforderlich. Diese Leistungen stehen in unmittelbaren Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages. (MKA 6)
- 10.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Abmilderung pandemiebedingter Auswirkungen sind durch die Bauunternehmen verschärfte Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen vorzusehen und umzusetzen. Eine in dem Ausmaß und flächendeckende Pandemie des Covid-19 konnte, trotz jeglicher Sorgfaltspflicht, nicht vorhergesehen werden. Das BMI hat mit Erlass vom 17. Juni 2020 (Az: BW I 7 – 70406/21#1) festgelegt, dass der Bund für seine Baumaßnahmen den Bauunternehmen zur Abmilderung der Corona-Auswirkungen definierte Kostenerstattungen leistet, die mit der Einhaltung verschärfter Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen (getrennte Anfahrten zur Baustelle, Anpassung der Sozialbereiche und ähnliches) zusammenhängen. Das BMVI hat die DB mit Schreiben vom 25.6.2020 gebeten, die Regelung aus dem Erlass entsprechend umzusetzen. Die Unternehmen des VRI (DB Netz AG, DB S&S AG, DB Energie GmbH) werden daher den Bauunternehmen die im Erlass genannten Kosten auf Nachweis erstatten. (MKA 5).
- 10.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Herstellung der vertraglich geschuldeten Rammrohrgründungen behinderte ein im Gleis 2 eingebautes Schwellenkreuz die Ausübung der Arbeiten. Um einer Behinderungsanzeige entgegenzuwirken wurde dem AN angeordnet das Schwellenkreuz aus- und zum Sperrpausenende einzubauen. Die Beauftragung einer weiteren Firma wäre, aufgrund der Dauer und dadurch resultierenden Behinderung bzw. Bauverzögerung, aus wirtschaftlicher sicht nicht sinvoll. (MKA 4).
- 12.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Kampfmittelfreigaben ist ursprünglich der Maststandort 116-16N freigegeben worden. Hier handelte es sich jedoch um einen Tippfehler und die Freigabe war ungültig. Die Materialisierung der notwendigen Materialien für den Maststandort ist bereits erfolgt. Um den Baufortschritt nicht zu behindern, wurde durch die Projektleitung entschieden die Arbeiten zu disponieren und die Rammrohrgründung des Maststandortes 117-8aN vorzusehen. Ein Wechsel des AN würde zu gewährleistungstechnischen Problemstellungen führen. Ferner würde eine Wechsel des AN (durch den notwendigen Zeitbedarf für eine Vergabe) dazu führen, dass die Sperrpause nicht genutzt werden könnte. Die Beauftragung einer weiteren Firma wäre aufgrund der Dauer und dadurch resultierenden Behinderung bzw. Bauverzögerung aus wirtschaftlicher sicht nicht sinvoll. (MKA7)
- 12.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Während des Sperrpausenzeitraums vom 2.12.2020 bis zum 7.12.2020, kam es zu mehrfachen Ausfall- und Stillstandszeiten. Aufgrund der integrierten Bündelung mehrerer Maßnahmen wurde der o. g. Sperrpausenzeitraum auch durch weitere Maßnahmen bzw. AN in Anspruch genommen. Die Ausfall- und Stillstandszeiten ergeben durch Zugfahrten der Firma Captrain, Wartezeiten durch Fahrten anderer AN/Maßnahmen und eine Weichenstörung. Behinderungen der Maßnahmen untereinander wurden durch einen Baukoordinator auf einem niedrigen Niveau gehalten, können trotz sorgfältiger Vorplanung nicht komplett ausgeschlossen werden. (MKA 11).
- 12.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Durchführung der vertraglich festgehaltenen Kreuzschachtungen (zwecks Detektion von Kabelfunden) hat der AN, im Gründungsbereich der Maststandorte 0-1N sowie 116-14 N, eine bewährte Betonplatten und einen Sockel vorgefunden. Es handelt sich um Altbestand, welcher nach Rückbau im Boden verblieben ist. Die lokal angetroffenen Altlasten bzw. Bodenverhältnisse konnten, trotz vorherigen geotechnischen Prüfberichtes, nicht vorhergesehen werden. Ein Gründen der Maststandorte wäre ohne das Entfernen der Störstoffe nicht möglich. (MKA 8).
- 12.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Während der vertraglich festgehaltenen Suchschachtungen an den Maststandorten AF 1-9 und 1-10a wurde festgestellt, dass eins der Ankerseile am Maststandort 1-9 beschädigt war. Um eine Gefahr für den Bahnbetrieb entgegenzuwirken und weitere Beschädigungen auszuschließen, wurde das Ankerseil Ad-hoc mit einer Stegklemme am Mast festgesetzt. Beschädigungen und Abnutzungen der Infrastruktur durch Witterungseinfluss etc. können trotz Vorprüfung nicht vorhergesehen werden. (MKA 13)
- 12.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Vorbereitung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist am 17.9.2020 um 13.30 Uhr zu ein Tank-Lastkraftwagen mit ca. 25 000 Litern auf der A40 (in Höhe Mülheim Styrum unter den Eisenbahnbrücken) verunfallt und als Folge kam es zu einem Brand. Aufgrund der hohen Brandlast ist es zu erheblichen Schäden am Brückenbauwerk, sowie an der Infrastruktur der Deutschen Bahn gekommen. Die ursprünglich vorgesehenen Logistikwege sind nicht mehr uneingeschränkt nutzbar und es müssen zum Teil andere Eingleisstellen genutzt werden. Im Bereich der A40 Brücke verlaufen 4 Eisenbahnbrücken, 3 davon werden/sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mehr für den Bahnbetrieb nutzbar und werden abgerissen. In Folge des Brückenbrandes musste die Materialdisposition, Logistikwege etc. angepasst werden und es kam zu Mehrkosten. (MKA 14)
- 12.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Baustelleneinrichtungsfläche wurde durch diverse Schattenmaßnahmen genutzt und die Logistikzentrale Stand auf der Baustelleneinrichtungsfläche. Aufgrund der sich dadurch befindlichen Baustoffe, Fahrzeugen und Unrat ist die Fläche nicht vollumfänglich nutzbar gewesen. Um Behinderungen und die Lagerung zu ermöglichen wurde durch die Projektleitung die Müllberäumung, das Aufstellen von Parkverbotsschildern etc. angeordnet. Behinderungen sind dadurch auf einem niedrigen Niveau gehalten worden. Die Vermüllung und Disposition von Fahrzeugen auf der BE-Fläche konnte nicht vorhergesehen werden. Unteranderem wurde die BE-Fläche, aufgrund der Havarie der BAB 40 Brückenbauwerken, genutzt. Eine Havarie und sich daraus ergebenden Folgen können trotz Sorgfalt nicht vorhergesehen werden. Entsprechende Müllablagerungen durch Dritte können trotz Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden. (MKA 12).
- 03.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Bauleistung für die elektrische Bahnhofsinsel wurde vergeben und die Ausführungsplanung ist freigegeben. Nach Durchführung der notwendigen Bohrlochsondierungen im September 2020 konnten lediglich 13 der 49 Maststandort Freigegeben werden. Für einen Maststandort musste ein Räumungsauftrag erstellt werden, da ein zwingender Verdachtspunkt detektiert wurde. Nach Rücksprache mit der Fachfirma Schollenberger Kampfmittelbeseitigung GmbH wurden weitere Trippelbohrungen veranlasst. Nach Durchführung der Trippelbohrungen im Dezember 2020 können lediglich weitere 6 der 49 Maststandort freigegeben werden. Für die noch nicht freigegebenen Maststandorte erfolgt daher eine Umplanung der Gründungsart. (Umplanung Gründungen)
- 03.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Durchführung der vertraglich vereinbarten Kreuzschachtungen der Maststandorte (116-25 cN, 116-21aN, 116-19aN, 116-17aN, 0-1N, 117-12aN, 117-11aN, 116-23bN, 117-3aN, 0-6fN), zur Ortung von im Baubereich vorhandenen Kabeln und Leitungen, wurde vermehrt Kabelfunde detektiert. (Handschaltung)
- 01.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund einer Bauzeitenverschiebung vom Kalenderjahr 2022 in das Kalenderjahr 2023 müssen die bereits materialisierten Maste beim Hersteller gelagert werden. Die Lagerung erfolgt für ca. 11 Monate. (MKA x_14)

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat SPL Powerlines Germany GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Mülheim an der Ruhr](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/muelheim-an-der-ruhr): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Verhandlungsverfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsverfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 01.07.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/352235-2022. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/estw-duisburg-2bs-oberleitungsarbeiten-los-13-2181622020
