# ESTW Duisburg, 2.BS, Los 1.1 OLA Bauleistungen

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Duisburg am 18.06.2019 vergeben, Zuschlag an SPL Powerlines Germany GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: ESTW Duisburg, 2.BS, Los 1.1 OLA Bauleistungen
- Wo: Duisburg, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: SPL Powerlines Germany GmbH
- Zuschlag am: 18.06.2019
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [SPL Powerlines Germany GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spl-powerlines-germany-gmbh), Forchheim

## 2 Lose

- Los 1: Los 1.1 a ESTW Anteil OLA: Gründung und Stellung Maste · nicht veröffentlicht
- Los 2: Los 1.1 b ESTW Anteil OLA: Oberleitungsarbeiten und Arbeiten am Fahrdraht · [SPL Powerlines Germany GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spl-powerlines-germany-gmbh), Forchheim

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234160-5
- CPV-Bezeichnung: [Fahrleitungsbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234160-fahrleitungsbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 309349-2019

## Verlauf

- 03.07.2019: Ergebnis veröffentlicht
- 03.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen beinhalten das Aufmessen der OLA, Einbau von Isolatoren im Tragseil und Fahrdraht, Einbau von Stromverbindern zwischen Tragseil und Fahrdraht sowie die Triebstromrückführung im Leerrohr von Tragseil bis zur Schiene. Die Änderungen werden zur Herstellung einer abnahmefähigen Anlage notwendig. Wegen Schnittstellen zu dem Gewerk LST Mussten die Leistungen ausgeführt werden. Aufgrund der Positionierung des Signals 38Ls108X, in unmittelbarer nähe der Abspannung, wurde ein Besteigverbot ausgesprochen. Um die Instandhaltung /Wartung zu gewährleisten bzw. die Sicherheit der Beteiligten zu gewährleisten wurde die Herstellung des neutralen Abschnittes notwendig. (1)
- 21.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Bauleistung für die Oberleitungsanlage wurde vergeben und die Ausführungsplanung ist freigegeben. Die zusätzlichen Leistungen beinhalten die Demontage des Schalters M1 von Mast 118-13 (Schalter, Traverse, Kabelendverschluss, Traverse), die Montage des neuen M1 Schalters auf Mast 118-11 (Schalter, Traverse, Kabelendverschluss, Schaltergestänge, Schalterfallleitung) und die Errichtung des Kabelweges zum Schaltposten. Der Mastschalter M1 wurde auf den Mast 118-13 geplant, weil im Zuge der Parallelmaßnahme OL-Erneuerung der Mast 118-11 in die Gleislage versetzt werden soll und dadurch Querungen etc. notwendig würden. Der Realisierungszeitraum der Parallelmaßnahme wurde in die Zukunft geschoben und die Synergieeffekte gingen verloren. Um die regelkonforme Funktion der NEA zu gewährleisten, musste der Mastschalter versetzt werden. Die Verschiebung der Maßnahme in die Kalenderjahre 2024 ff. konnte trotz Sorgfalt des AG nicht vorhergesehen werden. (20)
- 21.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen beinhalten den Rückbau/die Demontage des Kettenwerks über der Weichenverbindung W130/W131 in Mülheim Styrum. Die Änderungen wurden zur Herstellung einer abnahmefähigen Anlage bzw. regelwerkskonformen Lückenschluss der Weichenverbindung W130/W131 notwendig. (16)
- 21.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen beinhalten das Aus- und Einbolzen, sowie Sichern, der jeweiligen Schalter im Sperrzeitraum vom 4.9.2020-25.9.2021 und 2.12.2020-7.12.2020. Das Aus- und Einbolzen erfolgte über das komplette Baufeld. Um die Sperrpause und das Gesamterdungskonzept nicht zu gefährden, sowie die Sicherheit der am Bau Beteiligten zu gewährleisten, wurde die zusätzlichen Leistungen notwendig. (19)
- 21.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen beinhalten das Aufmessen der OLA, Einbau von Isolatoren im Tragseil und Fahrdraht, Einbau von Stromverbindern zwischen Tragseil und Fahrdraht sowie die Triebstromrückführung im Leerrohr von Tragseil bis zur Schiene. Die Änderungen werden zur Herstellung einer abnahmefähigen Anlage notwendig. Wegen Schnittstellen zu dem Gewerk LST mussten die Leistungen ausgeführt werden. Aufgrund der Positionierung des Signals 38Ls108X, in unmittelbarer nähe der Abspannung, wurde ein Besteigverbot ausgesprochen. Um die Instandhaltung /Wartung zu gewährleisten bzw. die Sicherheit der Beteiligten zu gewährleisten wurde die Herstellung des neutralen Abschnittes notwendig (29)
- 21.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen beinhalten die Montage eines Rangierverteilers und einer Fernwirkanlage im OSE-Raum des neuen ESTW-A Modulgebäudes. Die Änderungen wurden zur Herstellung einer Abnahmefähigen Anlage notwendig. (21)
- 21.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen beinhalten die Lieferung eines Rangierverteilers und einer Fernwirkanlage im OSE-Raum des neuen ESTW-A Modulgebäudes. Die Änderungen wurden zur Herstellung einer Abnahmefähigen Anlage notwendig. (26)
- 21.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen beinhalten das Aus- und Einbolzen, sowie Sichern, der jeweiligen Schalter im Sperrzeitraum vom 21.5.2021-26.4.2021. Das Aus- und Einbolzen erfolgte über das komplette Baufeld. Um die Sperrpause und das Gesamterdungskonzept nicht zu gefährden, sowie die Sicherheit der am Bau Beteiligten zu gewährleisten, wurde die zusätzlichen Leistungen notwendig. (27)
- 21.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Abmilderung pandemiebedingter Auswirkungen sind durch die Bauunternehmen verschärfte Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen vorzusehen und umzusetzen. Eine in dem Ausmaß und flächendeckende Pandemie des Covid-19 konnte, trotz jeglicher Sorgfaltspflicht, nicht vorhergesehen werden. Das BMI hat mit Erlass vom 17. Juni 2020 (Az: BW I 7 – 70406/21#1) festgelegt, dass der Bund für seine Baumaßnahmen den Bauunternehmen zur Abmilderung der Corona-Auswirkungen definierte Kostenerstattungen leistet, die mit der Einhaltung verschärfter Hygieneund Gesundheitsschutzmaßnahmen (getrennte Anfahrten zur Baustelle, Anpassung der Sozialbereiche und ähnliches) zusammenhängen. Das BMVI hat die DB mit Schreiben vom 25.6.2020 gebeten, die Regelung aus dem Erlass entsprechend umzusetzen. Die Unternehmen des VRI (DB Netz AG, DB S&S AG, DB Energie GmbH) werden daher den Bauunternehmen die im Erlass genannten Kosten auf Nachweis erstatten. (24)
- 21.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen beinhalten den Anschluss der OSE-Kabelanlage an das neue ESTW-A Mülheim West (23)
- 21.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen beinhalten die Montage und Lieferung der Innenraumendverschlüsse des Schalters W2 an der neu erstellten Weichenheizstation EWHA W2, sowie des Schalters M1 der Netzersatzanlkage am ESTW-A Modul in Mülheim West. Die Leistungen wurden zur Herstellung einer abnahmefähigen Anlage und zur Vertragserfüllung notwendig. Trotz Prüfung. (28)
- 23.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Zum Stellen des Signals D921 musste die Speiseleitung ausgeschaltet und aus Sicherheitsgründen Ein- und Ausgeerdet werden. Die Leistungen wurden zur Herstellung einer Abnahmefähigen LST Anlage notwendig. Die Stellung des Signals war ursprünglich zu einem anderen Zeitpunkt vorgesehen. Aufgrund von Bauverzögerungen kam es zu der Notwendigkeit des Ein- und Auserdens. Geänderte Randbedingungen können trotz Sorgfaltspflicht nie in Gänze ausgeschlossen werden. (30)
- 23.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen beinhalten das Muffen der durch das Gewerk KTB verlegten OSE Kabel. Die Leistungen wurden zur Herstellung einer abnahmefähigen Anlage und zur Vertragserfüllung notwendig. (31)
- 23.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzliche Leistungen beinhalten die Bestellung und Lieferung von Kabelverteilerschränke und deren Bestückung. Die Änderungen wurden zur Herstellung einer abnahmefähigen Anlage bzw. zur Vertragserfüllung notwendig. Wegen unklaren Schnittstellen bzw. vergessenen Schnittstellen verschiedener Gewerke/AN mussten mit der Anordnung die weiteren Leistungen spezifiziert werden, sodass eine abnahmefähige Anlage hergestellt werden kann. (33)
- 23.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Bauleistung für die Oberleitungsanlage wurde vergeben und die Ausführungsplanung ist freigegeben. Die zusätzlichen Leistungen beinhalten den Austausch der Schalterbezeichnung nach EbsÜ Änderung und Umstellung der OSE. (32)
- 12.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · In der ursprüngliche freigegebene Ausführungsplanung ist beschrieben, dass lediglich die Kabel vom Stromwandler (5, 15, 25, 35, 45) zu den Zusatzgehäusen getauscht/erneuert werden. Aufgrund des schlechten Instandhaltungszustandes und bereits stattfindenden Oxidation der Wandlerkabel sind Bedenken hinsichtlich der Betriebsfähigkeit der Anlage (Abnahmeprüfer und ausführendes Unternehmen) geäußert worden. Bei Nutzung der Bestandskabel kann die technisch einwandfreie Funktionalität der Gesamtanlage gestört werden. (MKA A034_15)
- 12.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen beinhalten die Anpassung/Mehraufwand bei der Erstellung der technischen Plätze. Aufgrund der zusätzlich erforderlichen Schalterfernatrieben und Klemmkästen müssen weitere technische Plätze angelegt werden. Die zusätzlichen Anlagenbauteile waren in dem ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen und mussten aufgrund des allgemein schlechten Bestandszustandes ersetzt werden. (MKA 035_16)
- 12.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund von diversen Verzögerungen/Behinderung bei der Erlangung der Baufreiheiten für die LST und OSE/OLA Kabelanlage (durch den Kabeltiefbau AN) mussten die Bauablaufpläne kurzfristig angepasst werden. Dadurch ergaben sich auch Änderungen in den EbsÜ, welche kurzfristig eingepflegt und verteilt werden mussten. (MKA 036_17)
- 12.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · In der ursprüngliche freigegebene Ausführungsplanung ist beschrieben, dass lediglich die Kabel vom Stromwandler (5, 15, 25, 35, 45) zu den Zusatzgehäusen getauscht/erneuert werden. Aufgrund des schlechten Instandhaltungszustandes und bereits stattfindenden Oxidation an den Klemmleisten, kann bei einem Wechsel der Wandlerkabel, die technisch einwandfreie Funktionalität der Gesamtanlage gestört werden. Bei einer Störung der Anlagen könnten negative Einflüsse auf den regulären Bahnbetrieb resultieren. (MKA 040_18)
- 07.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch ein Brandereignis/Vandalismus kam es in der Nacht vom 18.01/19.01.2022 zu einem Schaden an der Kabelanlage der Deutschen Bahn. Unter anderem ist auch ein durch die Maßnahme des ESTW Duisburg 2. Baustufe bereits verlegtes und Teilinbetriebbefindliches Kabel beschädigt worden. Bei dem beschädigten Kabel handelt es sich um das OSE – 400 /NYY-O 30 x 4 an dem die Schalter 45,22,21 und 421 bereits angeschlossen sind bzw. sich in Betrieb befinden. Die Schalter U21 und U22 werden erst im Zuge der Realisierung der elektrischen Bahnhofsinsel Mülheim (Ruhr) -Styrum in Betrieb genommen. Der Brandfall/Vandalismus führte zu einer Störung der Anlage und hierdurch kam es zu negativen Einflüsse auf den regulären Bahnbetrieb. Die regelwerkskonforme Funktionalität musste durch die Installation von Muffen und dem Ersatz des Kabels auf der „gemufften Länge“ bzw. notwendige Länge von ca. 50 – 100 m wieder hergestellt werden. (Los 1.1b MKA 41_19)
- 01.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Der ursprüngliche Vertrag beinhaltet die Installation von drei Kabelmuffen an einem ca. 3,5 km langen Kabel seitens der Firma SPL. Das Kabel ist nicht funktionstüchtig und da dieses von einem anderen AN verlegt worden ist, SPL die Kabelmuffen installiert hat und der Anschluss des Kabels von einem weiteren AN angeschlossen wurde, kann aktuell kein Verantwortlicher für die nicht gegebene Funktion des Kabels benannt werden. Aus diesem Grund muss eine gesamtheitliche Messung des Kabels mit einem Kabelmesswagen erfolgen. (Los 1.1 b MKA xxx_20)
- 01.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Der ursprüngliche Vertrag beinhaltet die Installation von drei Kabelmuffen an einem ca. 3,5 km langen Kabel seitens der Firma SPL. Das Kabel ist nicht funktionstüchtig und da dieses von einem anderen AN verlegt worden ist, SPL die Kabelmuffen installiert hat und der Anschluss des Kabels von einem weiteren AN angeschlossen wurde, kann aktuell kein Verantwortlicher für die nicht gegebene Funktion des Kabels benannt werden. Die Lokalisierung der Fehlerstelle erfolgte durch die Firma SPL durch eine Messung des Kabels mittels eines Kabelmesswagens. Diese konnte die ungefähre Fehlerstelle, jedoch nicht die Punktgenaue Stelle und Ursache ermitteln. Aus diesem Grund muss eine Überprüfung vor Ort inklusive der Öffnung der Trogdeckel des Kabelkanals über einen größeren Abschnitt erfolgen. (Los 1.1 b MKA xxx_21)

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat SPL Powerlines Germany GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 01.07.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/352233-2022. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/estw-duisburg-2bs-los-11-ola-bauleistungen-3093492019
