# ESTW Altenburg und Bahnhof Altenburg

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Altenburg am 11.11.2020 vergeben, Zuschlag an Hentschke Bau GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: ESTW Altenburg und Bahnhof Altenburg
- Wo: Altenburg, Landkreis Altenburger Land, Thüringen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 25.01.2021 bis 30.10.2026
- Zuschlag an: Hentschke Bau GmbH
- Zuschlag am: 11.11.2020
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Hentschke Bau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/hentschke-bau-gmbh), Bautzen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 192c04a2-f10c-4fdf-9183-2a8d6bda3d69

## Verlauf

- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Rettungswege sind von Einbauten freizuhalten. Dies kolliediert mit den Anforderungen der LST im Bereich Signal D. Das Podest ist abzubauen und die Profilfreiheit Rettungsweg herzustellen.
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Laut Entwurf war die halbseitige Sperrung der Eisenbahnstraße vorgesehen. Vorteilhafter ist die Vollsperrung, einerseits aus Sicherheitsgründen andererseits aus technologischen Zwängen. Mit VRAO der Stadt liegen Auflagen zur Erfüllung der Versorgungstätigkeiten vor. Dazu sind für die Entsorgung der Abfälle der betroffenen Anlieger Sammelstellen einzurichten und zu betreiben. Die Vollsperrung beläuft sich auf rund ein Jahr.
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei Arbeiten an der EÜ Leipziger Straße wurde ein Blindschacht der WABA aufgefunden, der mit offenem Schachtdeckel, Vliesabdeckung und Erdüberschüttung vorgefunden wurde. Der Schacht muss vorschriftengerecht dicht abgedeckt werden
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · gem. HLV im Bz1,0/1.1 diverse Kabelschränke einschl. Sockel für das Gewerk TK geliefert und eingebaut wurden. In Teilbereichen wurden die Kabel durch das Gewerk TK nach Ablauf des Bz3.0 zurückgebaut. Die somit nicht mehr benötigten Schränke und Sockel werden durch den AN Los 203 zurückgebaut und entsorgt. Es handelt sich vorerst um folgende Standorte: Km33, 400 bahnlinks vor EU Km 33, 700 bahnrechts Km 34, 400 bahnrechts Km 35, 500 bahnrechts Km 35, 930 bahnrechts Km 36, 300 bahnrechts Km 36, 455 bahnrechts Km 37, 300 zwischen G1. 11/19
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der logistischen und bautechnologischen Bedingungen sollte der Rückbau und Entsorgung der des TK Fernsprechers im Bereich der EÜ Trebanz druch das Los 203 im Zuge der Inbetriebnahme Bz 3.1 erfolgen.
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bereich bereits im Jahr 2021 hergestellter TE zwishcen Gleis 4-5 ist eine erneute TV-Inspektion durchzuführen, um die Unversehrtheit der bestehenden TE aufgrund im Jahr 2023 hergestellter Rammrohre für die Gleisfeldbeleuchtung zu überprüfen. Diese Leistung ist zusätzlich und konnte nicht vorab berücksichtigt werden, da die AP zur Gleisfeldbeleuchtung nicht vorlag.
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bereich der Auffahrt zum Bahngelände im Bereich EÜ Schmiede zum Wasserturm bahnrechts der Strecke 6362 sind die noch offenen Baugruben der Maststandorte der Beleuchtung fachgerecht zu verfüllen. In diesem Bereich gab es bereits mehrere Anpassungen der Beleuchtung sowie der Bahnentwässerung. Die Leistung ist sinnvollerweise dem Gewerk Tiefbau anzuordnen
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Rettungswege sind auch in Bauzuständen soweit herzurrichten, dass ein sicheres Verlassen des Bahngeländes möglich ist. Für den Bauzustand bis Mitte nächsten Jahres ist es daher erforderlich, dort wo möglich die Durchgängigkeit der Rettungswege vorzusehen.
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Aus den örtlichen Gegebenheiten als auch aus den Abnahmebegehungen der Fachgewerke LST, OLA und FB ergibt sich das Erfordernis zur Schaffung von Standflächen an Kabelschränken (LST) und Mastschaltern (OLA), um den hier tätigen Mitarbeitern der Instandhaltung einen sicheren Arbeitsplatz zu schaffen.
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Umsetzung des Entwurfs sind im Detail der Entwässerungsplanung für den Betrieb und die regelkonforme Umsetzung ungünstige Deckelhöhen aus dem Entwurf übernommen worden. Diese sind in der Örtlichkeit nachträglich anzupassen mit entsprechendem zeitlichen Aufwand und Disponierung der zus. Leistung.
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bestand kreuzt ein Entwässerungskanal den künftigen Standort der LSW 3.1 auf einer Länge von ca. 20 m. Zu Vergewisserung ist der mögliche Gründungsstandort der Rammrohrgründung vorab zu erkunden, um den Bereich der Änderung der Gründungsart zu definieren. Ein Freilegen des Kanals ist nicht wirtschaftlich, da dieser bis 2,5 m unter Gelände im Bereich befahrener Gleise liegt
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch zus. Stw im Bereich EÜ Auenstraße snd auch die Notwendigkeiten an Übergabe der Bestandsdoku als auch die formalen Prozesse Übergabe Bauwerksbuch sowie TP erforderlich.
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ausführungsplanung der Lärmschutzwand 4 wurde festgestellt, dass die gemäß Ausschreibung vorgesehene Verankerung der LSW auf dem Überbrückungsbauwerk 2 mit mind. 4x M22 und der geplanten Schubknagge nicht den statischen Erfordernissen genügt. Dies bedingt den Einsatz alternativer Ankerkörber mit 8 xM27 und einer größeren Schubknagge.
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · aufgrund vorher schon schlechtem Zustand der Straße als auch Bautätigkeiten und damit Verschlechterung sind zus. Leistungen Straßenbau erforderlich
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die gemäß ehem. Entwurf entspr. Ausschreibung vorgesehene Entwässerung der Straße ist mit dem bestehenden Bestand nicht umsetzbar. Mit den Lastträger der Stadt fanden Abstimmungen statt. Die Straßenentwässerung ist geteilt zu betrachten. Wasser der rechten Straßenseite (nördl. WL-Seite EÜ) entwässert in den vorhandenen RW-Kanal, Wasser der linken Straßenseite wird gesammelt und in Richtung Vorflut Jüdengrundbach geführt. Dies war bereits Inhalt einer weiteren MKA. Hier sind weitere bedingende Leistungen vorgetragen, die zur Erfüllung des Bausolls weiterhin erforderlich werden (Rohrleitungen, Bohrungen in den Bestand, Anschlussdichtungen, etc
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistungspositionen Transport und Entsorgung für das Abbruchmaterial, exclusive Bodenmaterial ( Boden AVVNr. 17 05 04 </= LAGA Z 1.2) ist nicht im HV enthalten.
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Um die Dammverbreiterung ordnungsgemäß herstellen zu können, muss das Podest am Signal DD (bei ca. Bau-km 33,9, bahnrechts) zeitweise abgebaut und später wieder montiert werden. Das ist notwendig, um die Bestandsböschung für eine ausreichende Verzahnung entsprechend einschneiden zu können und auch um die erforderlichen Verdichtungsarbeiten fachgerecht ausführen zu können
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Für den neu erstellten DL 14 km 38,588 wurde der Übergangsbereich zum Altbestand lediglich mit Provisorium versehen, da in der Bph 1.0 nicht die erforderliche Bearbeitungszeit zur Verfügung stand. Es mussten bereits da Anpassungen der Planung aufgrund schwieriger unvorhergesehener Bestände vorgenommen werden. Für die Auflösung des Provisoriums ist eine Verbaubaugrube zu erstellen gewesen. Beim Stellen und Ausheben zeigte sich, dass ein Teilbereich der für die Fahrstuhlherstellung vor Projektbeginn verbaute Baugrube mit Beton verfüllt wurde. Der vorgesehene Verbau muss geändert werden, da die Betonverfüllung nicht ausgehoben werden kann. Es ist mit zusätzlichem Aufwand in der Planung zum Verbau als auch in der Ausführung des Verbaus zu rechnen.
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · bei km 38,665 ein zusätzliches Signal errichtet werden. In diesem Bereich ist die TE bereits fertiggestellt (Rohr-DN 400, Tiefe ca. 2 m). Die TE liegt mittig zwischen den Gleisen 1 und 2 Strecke 6362- das zusätzliche Signal soll ebenfalls mittig zwischen die Gleise 1 und 2. Die TE ist nachträglich anzupassen
- 20.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Prüfauflage sind die Böschungen der Baugrube vor Witterungseinflüssen mittels Abdecken zu schützen
- 28.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Es sind im Zuge der Erkundung der Bestandssituation und Abstimmungen mit dem Lastträger Straße Änderungen der Ausführung der Straße gegenüber dem Entwurf erforderlich. Dies betrifft neben Ausstattungsmerkmalen sowie Straßenbegrenzungen auch weitere Bauteile wie Graniborde, Übergangsmaßnahmen zu vorh. Schachtanlagen sowie geänderte Pflasterrinnen.
- 28.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Rettungswege sind auch in Bauzuständen soweit herzurrichten, dass ein sicheres Verlassen des Bahngeländes möglich ist. Für den Bauzustand bis Mitte nächsten Jahres ist es daher erforderlich, dort wo möglich die Durchgängigkeit der Rettungswege vorzusehen.
- 29.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Unbekannter und nicht mehr erforderlicher Kabelbestand rückbauen und zur Entsorgung vorbereiten
- 29.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Entwässerung zum Vorflutgraben in der Büffelwiese wurde auf Basis Berücksichtigung Baugrund sowie kreuzender Medien grundlegend geändert. Statt Dükerung unterhalb der vorhandenen Zuwegung zum Bahngelände sowie querender Leitungen erfolgt der Abschlag an den Vorflutgraben oberflächengleich zur Straße mittels geschlossener Kastenrinne. Aufwendige Verbauarbeiten sowie Baugrundrisiken konnten bei Beibehaltung der Abflussquantität und -qualität beibehalten werden. Bedingt durch den oberflächennahen Abfluss ergibt sich ein Mehr an Straßenbau aus Gründen der Vereinheitlichung des Oberflächenaufbaus, der Vermeidung von Verfrachtungen an Schotter- und feinteilen sowie der Geringhaltung von betrieblichen Aufwendungen. Statt nur im Bereich der Baugrube die Straße zu erneuern muss im Anschluss an die Kastenrinne deutlich mehr neuer Straßenbau hergestellt werden
- 29.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch den Neubau der Personenunterführung zwischen den Bahnsteigen Hausbahnsteig und Bst 2/3 sind notwendigerweise Baugruben erforderlich, wodurch auch Bestandselemente abzubrechen sind, die im Nachgang wieder hergerichtet werden müssen. Dazu gehören die im unnmitelbaren Einflussbereich der Baugrube liegenden Bahnsteigelemente
- 29.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Erweiterung der Asphaltierung des öffentlichen Straßenbereichs zwischen der Bushaltestelle und der Brücke EÜ Auenstraße ist erforderlich, um die u. a. durch den Baustellenverkehr indizierten Beschädigungen des Straßenoberbaus zu beseitigen. Um neben den Arbeiten die Durchgängigkeit des Fußgängerverkehrs zu gewährleisten, ist ein Ersatzweg anzulegen. Dies war im Zuge der verkehrsrechtlichen AO notwendig geworden.
- 29.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die hier angezeigten Leistungen sind ursächlich dem Neubau der Personenunterführung km 38,575 zuzuordnen, da hier die Anschlüsse an den Bestand zu beplanen sind. Im Bereich der vorhandenen Treppenanlagen sind die Wandgeometrien zu erkunden, um die Technologie und erforderlichen Maßnahmen für den Neubau PU entsprechend z uberücksichtigen.
- 29.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Entsprechend Änderungsmitteilung zum PT 1 (LST) ist bei km 38,665 ein zusätzliches Signal vorzusehen. Die dafür erforderlichen Gründungsleistungen sind ddem Grunde nach erforderlich und umfassen die Stellung mittels Betonmonolith große Bauform.
- 29.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ausführungsplanung der Lärmschutzwand 3.2 wurde festgestellt, dass die gemäß Ausschreibung vorgesehene Verankerung der LSW auf der Stützwand 7 mit mind. 4x M22 und der geplanten Schubknagge nicht den statischen Erfordernissen genügt. Dies bedingt den Einsatz alternativer Ankerkörber und einer größeren Schubknagge.
- 29.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Im verlauf der neu aufzustellenden LSW 3.1 ist unbekannterweise eine aktive Bestandsleitung einer Entwässerung vorhanden. Der alternative Plan, die Linienführung der LSW außerhalb des Bestandes zu legen, scheiterte an den weiteren Randbedingungen an nicht verfügbarer Ausweichkapazität und dem wirtschaftlichen Aufwand. Daher wurde in weiteren Abstimmungen festgelegt, die vorgesehene Gründungsart im betroffenen Abschnitt der LSW umzustellen auf Flachgründung. Damit einhergehen erhöhte Aufwendungen für Koordination, Planung und Ausführung. Hier werden die planerischen Auswirkungen angezeigt.
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Hilfsbrücke Kauerndorfer Allee bzw. die aufliegenden Gleise sind im Zuge der Einbringung der Verbauten der Baugrube für die EÜ Kauerndorfer Allee verstärkt auf Gleislage zu überwachen. Dies erfolgt zur Einschätzung / Vermeidung möglicher Betriebsbeeinflussungen bzw. -beeinträchtigungen
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Abhängigkeit, dass Arbeiten an der EÜ Kauerndorfer Allee erst nach Freigabe der Leipziger Straße, welche durch den Brückenneubau gespertt war, erfolgen sollten, allerdings vorzeitig ein Teilbereich der EÜ Kauerndorfer Allee bereits vorab abgerissen werden konnte, ergab sich die Erfordernis, den öffentlichen Verkehrsraum entsprechend auf der Kauerndorfer Allee abzusichern
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Baufeld lagern Betonrohre (Asbest). Die Rohre sind zu bergen, zu verladen und fachgerecht zu entsorgen. Es ist nicht bekannt, wer für diese Rohre verantwortlich ist. Um einen sicheren Zustand für Betrieb und Umwelt zu garantieren, sind diese Rohre zu entfernen
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die bestehende TE im Einschnittsbereich in Gerstenberg ist auf Grund der nicht durchgängig vorhandenen versickerfähigen Horizonte zu ersetzen, die bisherige Funktionalität wird daher bezüglich der Entwässerung beibehalten. Für die baulichen Maßnahmen sind dafür Leitungsgraben anzulegen, die hier im Einschnitt vorhandenen und bis dato unbekannten Böschungsbefestigungen würden dabei zerstört und sind dadurch rückzubauen. Es kommt dabei zu Mehrmengen bezüglich der Entsorgung von Bauschutt.
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bereich der Gleise 9/10 sollen entgegen der EP Beleuchtungsmaste erhalten bleiben. Um die planerischen Grundlagen zu erhalten, ist eine Vor-Ort-Aufmessung vorzunehmen. Weiterhin können dadurch Anteile an Kabeltiefbau entfallen. Da die Kabeltiefbauplanung die Entwässerung tangiert, ist auch entsprechend die lanung für die Entwässerung zu überarbeiten/ergänzen
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · m Bereich Bau-km ca. 34, 0 bis ca. 35,0 (nähe SU Luckaer Straße, Bau-km ca. 34, 50) befinden sich größere Bäume, die nicht gefahrlos zu fällen sind. Beim Fällen besteht Gefahr für die in Betrieb befidliche OLA, es sind daher erhöhte Aufwendungen für das sukzessive Rückschneiden erforderlich.
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Zuordnung der Verwertungskategorie nach LAGA entsprechend Ausschreibung wurde für einen Teilbereich an Aushub nicht eingehalten
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Baufeld im Bereich der neu zu bauenden Lärmschutzwand LSW 4 wurde ein unbekanntes und nicht intaktes Rohr vorgefunden. Dieses ist zu beseitigen, die erforderlichen Leistungen Graben herstellen, Bergen und Verfüllen stellen zusätzliche und nicht vereinbarte Leistungen dar, es existieren vergleichbare anwendbare Positionen.
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Um einen sauberen Übergang des neuen Korrosionsschutzes zum Bestand auch in Belangen der Funktionalität, der Verträglichkeit und der Optik zu gewährleisten, ist ein Abgleich der vorhandenen Farbe am Altbestand erforderlich.
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ausführungsplanung der Lärmschutzwand 3.2 wurde festgestellt, dass die gemäß Ausschreibung vorgesehene Verankerung der LSW auf der Brücke mit mind. 4x M22 und der geplanten Schubknagge nicht den statischen Erfordernissen genügt. Dies bedingt den Einsatz alternativer Ankerkörbe und einer größeren Schubknagge.
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die gemäß ehem. Entwurf vorgesehene Unterschottermatte ist entsprechend der Fachtechnischen Entscheidung vom 06.05.2022 anzupassen. Auf dem Überbau der Brücke ist ganzflächig zwischen den Schotterbalken als auch vertikal am Schotterbalken eine USM mit Mindestanforderungen an stat. und dyn. Steifemodulen umzusetzen. Eine bloße Fortschreibung der Position in Sachen einer Mengenmehrung scheidet auf Basis der Anforderungen aus. Es entfällt mit der Anwendung der Fachtechnischen Entscheidung die Notwendigkeit einer HGT üm Übergang vom Kunst- zum Erdbauwerk.
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · zur barrierefreien Erschließung der Verbindung zwischen Hausbahnsteig und Mittelbahnsteig und damit Verbesserung der Umsteigebeziehungen soll eine barrierefreie Direktverbindung zwischen Bahnsteig 1 und Bahnsteig 2/3 mittels Aufzugs auf dem Hausbahnsteig in der Nähe des bestehenden Empfangsgebäudes geschaffen werden. Für die erforderliche Baufreiheit ist es notwendig, das bestehende Dach inkl.Unterkonstruktion und der Ausstattungsmerkmale zurückzubauen und später, da Bestandsschutz besteht wieder aufzubauen. Hierzu ist eine Rückbauplanung erforderlich. Die Ausstattungsmerkmale sind einzulagern und nach Wiederherstellung der Dachkonstruktion wieder anzubringen
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Gleis 6 ist gemäß Bestelländerung entgegen dem vorgesehenen Zustand entsprechend Ausschreibung an Gleis 7 durchzubinden. Damit zusammenhängend ergeben sich zusätzliche Planungs- und Ausführungsleistungen.
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bereich der LSW 3.1 in og km-Bereich befindet sich ein Bestandskanal, der noch Wasser aus Bahnanlagen bringt und zu erhalten ist. Ein Neubau und Umsetzen des Kanals ist nicht mit wirtschaftlichem Aufwand machbar, wodurch für die überführende LSW eine alternative Gründungsform, Schwerkraftfundament, erforderlich wird. Die entsprechenden notwendigen Planungsschritte und neuerlichen Planungsläufe als auch geänderte Ausführungsleistungen sind dem Grunde nach erforderlich.
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · In die Entwässerungsbeziehung im Bereich der EÜ Zetscha hin zur EÜ Gerstenbach bei km 36,17 wurde insofern eingegriffen, dass die ursprünglich vorgesehene Entwässerungsrichtung umgekehrt wurde. Somit läuft Bahnwasser nicht von der EÜ Zetscha weg, sondern zu. Das ankommende Wasser ist mittels Tiefenentwässerung zu fassen, unter der Straße der EÜ Zetscha geführt und hin zum Gerstenbach als Vorflut abgeschlagen werden
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Durchführung der Abbrucharbeiten am Bahnsteigdach 2/3 wurde festgestellt, dass die Dacheindeckung insgesamt mit 6 Lagen anstatt regulär 2-lagig vorhanden ist. Hierdurch ergeben sich Mehraufwendungen in Rückschnitt der Dachpappe und deren Entsorgung
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die gemäß Ausschreibung vorgesehene GW-Entspannung mittels Lanzung in wasserführende Schichten ist nicht ausreichend, um die Baugrube standsicher zu betreiben. Die mit MKA 535 vorgesehenen Leistungen sind damit aufgehoben. Die Betreibung der Wasserhaltungsanlage übersteigt ebenfalls die Anforderungen entsprechend Bauvertrag, sodass es hier Anpassungen auf die Leistung der Wasserhaltung geben wird (geschlossene Wasserhaltung) Lanzen sind entsprechend umzusetzen
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · An einem Gebäude in Altenburg sind nach Ansicht des Besitzers Schäden durch den Einfluss des Bauvorhabens entstanden. Vorweislich der Beweislast ist zur Abgrenzung eine Beweissicherung, beauftragt durch das Bauvorhaben, notwendig, hierzu ist der durch den AN bestellte Gutachter einzuschalten.
- 17.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · für den Endzustand der aktuellen Bauarbeiten im Projektabschnitt Treben-Lehma (a) – Altenburg (e) ist es erforderlich, den provisorischen Bahnübergang am Bahn-km 38,385 über die Gleise 17 und 18 zwischen der „Rasephaser Straße“ und der Ladestraße im Bahnhof Altenburg rückzubauen (vgl. LV 203.01, Pos. 26.02 „Rückbau Behelfs-BÜ“). Das Anlagen- und Instandhaltungsmanagement der DB Netz AG sieht vor, anschließend eine Ein- und Ausfahrstelle für Zweiwegefahrzeuge (Eingleisstelle) in Gleis 17 in diesem Bereich herzustellen
- 17.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Eine gleisgebundene Anbindung des südlichen Bf-Bereiches im Bz 3.1 über ein Interimsgleis von 92W59 über 92W53 nach Gl.4 um die Oberbauarbeiten bis zum WL Süd der EÜ Kauerndorfer Allee ausführen zu können ist ein Baubehelf, welcher aber nicht im HVL enthalten ist. Die erforderliche Baulogistik ist bestimmt mit der Anschwenkung an Gleis 4 über die Gleise 1 und 2 und den Weichen 59, 52, 53 sowie einer Bauweiche an Gl 4
- 17.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die EÜ Kauerndorfer Allee liegt ein architektonischer Gesatltungsplan vor, der umzusetzen ist. Vorgesehen für die rotorange gefärbten Pfeilerscheiben mit runden Aussparungen ist ein durchgefärbter Beton. Entgegen den Vorgaben ist unter Beachtung der Vandalismusabwehr entschieden worden, die Pfeilerscheiben konservativ mittels Anstrich zu versehen, damit nachträgliche Ausbesserungsarbeiten in verträglichem Rahmen gehalten werden. Dementsprechend werden die betongrauen Pfeilerscheiben mit Farbe in Ton Rotorange, RAL 2001 angestrichen. Eine Bemusterung findet vorab der Ausführung statt.
- 17.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die gemäß ehem. Entwurf vorgesehene Unterschottermatte ist entsprechend der Fachtechnischen Entscheidung vom 06.05.2022 anzupassen. Auf dem Überbau der Brücke ist ganzflächig zwischen den Schotterbalken als auch vertikal am Schotterbalken eine USM mit Mindestanforderungen an stat. und dyn. Steifemodulen umzusetzen. Eine bloße Fortschreibung der Position in Sachen einer Mengenmehrung scheidet auf Basis der Anforderungen aus. Es entfällt mit der Anwendung der Fachtechnischen Entscheidung die Notwendigkeit einer HGT üm Übergang vom Kunst- zum Erdbauwerk.
- 17.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur barrierefreien Erschließung der Verbindung zwischen Hausbahnsteig und Mittelbahnsteig und damit Verbesserung der Umsteigebeziehungen soll eine barrierefreie Direktverbindung zwischen Bahnsteig 1 und Bahnsteig 2/3 mittels Aufzugs auf dem Hausbahnsteig in der Nähe des bestehenden Empfangsgebäudes geschaffen werden. Für die erforderliche Baufreiheit sind die notwendigen Leistungen angeordnet. Für die Umsetzung des Aufzugsschachtes ist es notwendig, planerische Leistungen vorzubereiten und umzusetzen, die Baubehelfe anzuwenden und den Schacht herzustellen.
- 17.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · zur barrierefreien Erschließung der Verbindung zwischen Hausbahnsteig und Mittelbahnsteig und damit Verbesserung der Umsteigebeziehungen soll eine barrierefreie Direktverbindung zwischen Bahnsteig 1 und Bahnsteig 2/3 mittels Aufzugs auf dem Hausbahnsteig in der Nähe des bestehenden Empfangsgebäudes geschaffen werden. Für die erforderliche Baufreiheit ist es notwendig, die Baustellensicherheit aufrechtzuerhalten. Dazu sind bereits installierte Zugangsbehinderungen im Personentunnel zu versetzen
- 17.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Signalstandorte entlang der Strecke im und außerhalb des Bahnhofbereichs Altenburg erfolgte eine Stellungnahme des Geotechnischen Sachverständigen. Diese gibt definiert je Standort die Rammrohrtiefe an und empfiehlt die Verwendung dickerer Rammrohrwandungen mit entsprechender Einbindelänge
- 17.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Absicherung der Arbeitssicherheit ist es erforderlich, im Zuge der Betreibung der Wasserhaltung und aufgetretener Risse im Nahbereich des Spundwandkastens, die Verformungen am Verbaukopf zu messen
- 17.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Für Teilleistung -teilweiser Rückbau der Netze Vogelschutz und der Taubenvergrämung Die Änderung der Windverbände ist im LV unter Pos. 48.08.0080 (Stahlbau) enthalten. Die Leistung teilweiser Rückbau des Vogelschutznetzes ist nicht benannt, jedoch zur Erbringung der Leistung notwendig
- 17.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Entlang Gleis 13 bahnlinks verläuft von Strecken-km 37,460 bis 37,540 eine befestigte Böschung. Diese ist insoweit hinderlich, als dass hier ein Rangierweg als auch eine entspr. Gleisfeldbeleuchtung steht. Die Beleuchtung steht inmitten der Befestigung. Praktikabel und plausibel ist die Stellung von Umfassungsrahmen zur Erreichung Baufreiheit Gründung und Stellung Mast der GFB als auch die Gewährleistung zur betrieblichen Zugänglichkeit. Weiterhin ist der Elektrant ebenfalls in Umfassungsrahmen einzusetzen. Dafür ist ein Auflösen der Böschungsbefestigung entbehrlich und auch die örtlich vorhandenen Wegebeziehungen bleiben bestehen.
- 10.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die betonage der Arbeitsfuge zwischen den beiden Bauabschnitten der EÜ Gerstenbach bestehen Bedenken bzw. besteht die Prüfauflage bezüglich der Durchführung während Zugfahrten. Es ist im Vorfeld der Betonage auszuschließen, dass Zugüberfahrten auf dem bestehenden Überbau BA 1 Einflüsse auf die Abbundung von Beton hat. Die Thematik müsste bei Negativbefund verträglicher Schwingungen in eine Sperrzeit verschoben werden. Aktuell bestehen keine Zeiträume, in denen die Betonage eingeordnet werden könnte.
- 10.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · zur sicheren Erreichung des Arbeitsortes ESTW vom Interimsbahnsteig zwischen Gleisen 5 und 7 ist der bauzeitliche Dienstweg entsprechend Anforderungen an Tragfähigkeit und Kontrast anzulegen, dazu ist die Sicherungsrotte, welche vor ungewolltem Zufahren in den Bahngraben schützen soll so zu verziehen, dass ein ausreichend breiter >=1 m Weg zwischen Bahngraben und in diesem Falle der Erdrotte hergestellt werden kann
- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 677 - Rückbau unbekannte Fundamente Bereich Pfosten 68-70 LSW 4
- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 672 - PSS im Randbereich auf Rest-Damm rechtes Streckengleis
- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 674 - zusätzliche Leistungen Stw3 br km 35,16- 35,23 - II
- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 679 - Planung und Ausführung Rampe Personenunterführung
- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 678 - Planung und Ausführung Kreuzungsbereich DL 14 km 38,588
- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 683 - zusätzl. Leistungen u. Änderungen gegenüber AU STW 7
- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 687 - Zusatzleistungen aus Änderung Ausstattung Bahnsteig 4, MKA 693 - Zusatzleistungen aus Änderung Ausstattung Bahnsteig 4 _ Teil2
- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 686 - geänderte Beräumung u. Sanierung DL-System km 38,588; ergänzend zu MKA 536
- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 679 - Planung und Ausführung Rampe Personenunterführung
- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 676 - Verlängerung Bohrpfahlbewehrung_resultierende Stillstände EÜ Kauerndorfer Allee
- 24.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 719 - Der Bestand der Anbindung von Tunnel an Wandung des Bahnsteigaufzugs Bst 2/3 ist entegen Annahme mit Fertigteilen erfolgt. Der eigentlich in der Pressfuge zu führende Trennschnitt ist durch die Fertigteile erfolgt und hat an den Fertigteilen die Bewehrung freigelegt. Mit der verbleibenden Wand aus den Fertigteilen ist keine konstruktive Verbundenheit zwischen neuer Unterführung und Aufzugswandung möglich. Aus fachlicher Sicht ist entschieden worden, die restliche Fertigteilwand auch noch abzubrechen, sodass hier ein Mehr an Abbruch und Abdichtung zu erwarten ist. die neue Wand ist genauso aus statischen Gründen als auch der Dichtheit zu überarbeiten. Daneben muss natürlich die Ausführungspanung überarbeitet und neu freigegeben werden.
- 24.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 108 Gemäß AP und des Blitzschutzrahmenkonzeptes wurden je 2xRingeerde für die Betonschalt-häuser der NEA-OL und der drei 16,7 Hz Weichenheizstationen vorgesehen. Der doppelt aus-geführte Ringerder dient der Potentialsteuerung gegen Schrittspannung bei Blitzeinschlägen. MKA 132 Der Sachverhalt um das Lichtwellenkabel F5283 ergibt sich aus der Tatsache, dass die Planung eine Erschließung des ESTW-A Altenburg mit Hilfe von breitbandigen Lichtwellenkabel erst nach dessen Inbetriebnahme vorsah. Die Verbindung des MAS90-Systems mit Hilfe von Übertragungstechnik sollte daher auf dem Streckenfernmeldekabels F2211 geschalten werden. Das F2211 liefert jedoch keine freien Kapazitäten gemäß TM 4-2020-10138, woraus die technische Forderung entsteht, die Verbindungen über das F5283 zu schalten. Der ohnehin geplante Bau des F5283 im Projekt ESTW-A Regis-Breitingen wird aus diesem Grund im Projekt ESTW-A Altenburg zeitlich vorgezogen realisiert. Die TM 4-2020-10138 besagt, dass gleichzeitig nur 4 Verbindungen mit hohen Datenübertragungsraten (≥ 64kBit/s) auf einem Kupferstreckenfernmeldekabel erlaubt sind, damit eine gegenseitige Beeinflussung/Störung der Verbindungen vermieden wird. Das genannte LWL-Kabel muss in allen Bauzuständen betrachtet und daher realisiert werden. Aus bautechnologischen Gründen (Einschub von von drei EÜ's in der Sperrpause) musste nach Ende der Sperrpause das F2211 unter Betrieb gespleißt werden. MKA 139 Bei der Errichtung der OLA im Bf Altenburg kam es zu Mengenmehrungen > 110 % von Positionen des HLV.
- 28.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 211- Optimierungslösung durch den AN. Statt Rahmen-DL kommt ein Kreisquerschnitt zur AUsführung. Die Abstimmungen mit den Projektbeteiligten liegen vor. Der Änderung kann zugestimmt werden, es erfolgt unter WAhrung der Kostenneutralität gegenüber dem Bauvertrag MKA 362 - Die Auffahrt ist nur in starker Neigung ausführbar aufgrund der örtlichen Verhältnisse. Der Fahrbahnaufbau ist unter Grundlage der Dauerhaftigkeit und dem Wartungsaufwand zu ändern. Statt sandgeschlämmter Schotterdecke kommt eine gebundene Tragschicht in Asphaltbauweise zur Anwendung. MKA 425 - Der geplante Entwurf ist unter Prämissen der ergänzten Baugrunderkenntnisse und der verdichteten Bautätigkeiten (EÜ Zetscha, EÜ Auenstraße) nicht umsetzbar, zudem erfolgten mit Annahme der Optimierungsvorschläge des AN gänzlich die Auflösung der vorgesehenen Baureihenfolge entsprechend Entwurf. Die damit in Zusammenhang stehenden Schwierigkeiten in der Umsetzung bedingen erhöhte Planungs- und Ausführungsaufwendungen. MKA 492 - Es sind mehr Passfelder (Abweichung vom Rastermaß 5 m) im Bereich der freien Strecke an der LSW 2 und 4 gemäß AP zu erwarten. Vertragsgemäß waren nur 10 % in der Abrechnungsposition zu Sockel- und Wandelementen vereinbart. MKA 505 - Abweichend zur Erwartung entsprechend gutachterlicher Einschätzung müssen an Standorten der Rammpfahlgründungen bei den LSW 1 und 2 zur Absicherung der Absetzkoten bzw. Einbindung in tragfähigen Baugrund Vohrbohrarbeiten vorgenommen werden. Dazu sind erhöhte Anforderungen an Geräteausstattung sowieVerfüllarbeiten im Rammrohr zu beachten. Die Abweichung konnte trotz entsprechend plausiblem Geräteeinsatz und Erfahrungswerten in der Baugrunderkundung erst mittels Proberammungen festgestellt werden. Durch die Vorbohrtätigkeit und erreichen des Zielhorizontes können aber statische Nachweisprobleme, die sich ggf. durch Kürzen von Rammpfählen ergeben ausgeschlossen werden und es erübrigen sich weitere mögliche Leistungen wie schussweiser Einbau und Kürzen von Pfählen, sodass die Leistung insgeasmt besser koordinierbar wird. MKA 497 - Im Einschnittsbereich Bahn-km 34,0 - 35,2 soll gemäß Entwurfsplanung Oberflächenwasser versickern, wobei eine Ableitung via z. B. Tiefenentwässerung nicht vorgesehen war. Im Zuge der Erdarbeiten in o. g. Bereich musste jedoch festgestellt werden, dass die vorhandenen Böden nicht bzw. gering versickerungsfähig sind, was durch einen ergänzenden Versickerversuch bei km 34,2 nachvollzogen wurde. Als Ad Hoc Maßnahme sind zur Funktionsabsicherung der Ableitung des Oberflächenwassers unter dem geplanten Kabeltrog zusätzlich Porosit-Halbschalen einzubauen. Dies bedingt auch ein Umstellen rein systembezogen. Somit ist im Bereich der Porosit-Halbschalen ltrog Gr. IIIa vorzusehen. MKA 461 - Der Baugrund im Bereich der Bahnsteigfundamentierung ist entsprechend Sohlabnahme durch den Sachverständigen Geotechnik weich und nicht entsprechend Tragfähigkeitsanforderungen verdichtbar. Örtlich wurde entschieden, einen erhöhten Bodenaustausch und Ersatzboden mittels Magerbeton vorzunehmen. Die erhöhten Aufwendungen waren nicht absehbar und sind zur Sicherung des Bauerfolgs bzw. zur Herstellung der Bahnsteigkante für den Bahnsteig 4 notwendig. MKA 521 - Das Kabel S9209 120 war gemäß Planung für den LST-Bz 3.1 als 30x1x0,9 A-2YOF2YB2Y vorzusehen. Aus technologischen Gründen wurde dieses Kabel in der 1. Änderungsmitteilung auf 36x1x0,9 geändert. Da diese Ausführung jedoch nicht lieferbar ist, muss eine alternative und vor allem kurzfristig lieferbare Ausführung als 40x1x0,9 verbaut werde. MKA 558 - um die baulichen Aufgaben, unter anderem zusätzliche und geänderte Leistungen, in den vorhandenen Ausführungszeiträumen herzustellen, ist mit angepasster Logistik zu verfahren. Effektiv stellt sich hier der Schutz vorhandener PSS dar. Diese wird überschüttet mit einer Verschleißschicht, welche im Nachgang rückgebaut und nachprofiliert wird. MKA 577 - Statisch erfordlich ergeben sich Mehrmengen an Bohrpfählen mit enstprechendem Mehraufwand bei Herstellzeit und ggf. geändertem Geräteeinsatz. MKA 588 - Die Böschungen sollten vom AN203 direkt nach der Profilierung mit der Maßnahmensaat angesät werden, um gegen Bodenerosion zu sichern. Die Maßnahme beinhaltet die einjährige Fertigstellungspflege zum Erreichen einer abnahmereifen Leistung – wie ausgeschrieben (2 Stk. Mähgänge). Die Pflege einer Böschung steiler 1:3 ist aufwendiger und erfordert einen ferngesteuerten Mäher – wie vom AN richtig beschrieben. Eine Böschungsmahd steiler 1:3 ist deshalb vom AN höher zu kalkulieren als 1:3-1.4. MKA 592 - Die gemäß ehem. Entwurf entspr. Ausschreibung vorgesehene Entwässerung der Straße ist mit dem bestehenden Bestand nicht umsetzbar. Mit den Lastträger der Stadt fanden Abstimmungen statt. Die Straßenentwässerung ist geteilt zu betrachten. Wasser der rechten Straßenseite (nördl. WL-Seite EÜ) entwässert in den vorhandenen RW-Kanal, Wasser der linken Straßenseite wird gesammelt und in Richtung Vorflut Jüdengrundbach geführt. MKA 626 - Bei der Durchführung der Abbrucharbeiten am Bahnsteigdach 2/3 wurde festgestellt, dass die Dacheindeckung insgesamt mit 6 Lagen anstatt regulär 2-lagig vorhanden ist. Hierdurch ergeben sich Mehraufwendungen in Rückschnitt der Dachpappe und deren Entsorgung. MKA 658 - Die gemäß ehem. Entwurf vorgesehene Unterschottermatte ist entsprechend der Fachtechnischen Entscheidung vom 06.05.2022 anzupassen. Auf dem Überbau der Brücke ist ganzflächig zwischen den Schotterbalken als auch vertikal am Schotterbalken eine USM mit Mindestanforderungen an stat. und dyn. Steifemodulen umzusetzen. Eine bloße Fortschreibung der Position in Sachen einer Mengenmehrung scheidet auf Basis der Anforderungen aus. Es entfällt mit der Anwendung der Fachtechnischen Entscheidung die Notwendigkeit einer HGT üm Übergang vom Kunst- zum Erdbauwerk.
- 30.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA672 - Die bahnrechte Dammseite im Bereich der freien Strecke wird teils nicht abgetreppt und verbreitert, wohl aber, ausgehend von der Böschungskrone, teilweise abgetragen (so im Berich km 36,2 bis km 36,5) und profiliert. Da der Damm aus nicht versickerungsfähigen Böden aufgebaut ist, empfiehlt es sich, Kriterien wie für den Neubau von Dämmen anzuwenden und über die gesamte Kronenbreite des Dammes in Bereichen außerhalb der Verkehrslasten eine Schutzschicht aus KG 1-Material vorzusehen und somit die Schutzschichten breiter vorzusehen, allerdings mit abgeschwächter Schichtstärke von 10 cm. Dies dient dem langfistigen Schutz der Bestandsdämme vor Durchnässungen und möglichen Gebrauchstauglichkeitseinschränkungen. MKA676 - Entgegen der Erwartung wurde teils der Festgesteinshorizont tiefer angetroffen, es sind die Pfähle daraufhin anzupassen und mögliche statische Konsequenzen zu bewerten. MKA677 - Die Pfosten 68 - 70 der LSW 4 sind ausgeschrieben mit Rammrohrgründungselementen. Diese konnten ohne vorherigen Abbruch alter Fundamentteile (wahrscheinlich des alten Stellwerks W7) nicht gerammt werden. Es sind zusätzliche Leistungen zur eigentlichen Gründung der Pfosten vorzusehen (Abbruch/Zerkleinerung Altfundamente im Baugrund). MKA683 - Es ergeben sich Änderungen grundlegend an der Stützwand 7. Ursache hierfür sind die Detailbeplanungen verschiedener Gewerke Konstruktiver Ingenieurbau Stützwand 7, Lärmschutzwand 3.2 und Beleuchtung. Auch sind Wegebeziehungen zu Wartungszwecken auf der gleisabgewandten Seite zu beachten. MKA686 - Die Leistungen entsprechend Titeln 77 bis 79 des HLV zu den Leistungen an den Bestandsdurchlässen können aufgrund der im Bestand vorgefundenen Verhältnisse als auch bedingt durch die falsch angenommenen Vorfluthöhen nur mit Anpassungen in Bautechnologie und Zeitrahmen ausgeführt werden. In beengten Verhältnissen bedarf es durch die geänderten Rahmenbedingungen auch geänderter Logistik als auch Hinzuziehung von weiteren Fachfirmen. MKA685 - Im Bz 3. 1 war der Rückbau des Steckengleises rechts km 33,600-36,600 auszuführen. Die wiederverwendbaren Schienen (UIC und S54) müssen mit geeigneter Ladetechnik aufgenommen, transportiert, am ZL des AG entladen und zur Wiederverwendung gelagert werden. Dies ist nur im Zuge von Sperrpausen im Betriebsgleis und an der Entladestelle möglich. Dafür waren ursprünglich keine gesonderten Sperrpausen vorgesehen. Die nun dafür anberaumten Spp waren im Zuge der Angebotserarbeitung nicht bekannt und konnten somit nicht vollumfänglich in Pos. 31.21. 100. bzw. im Logistikbereich berücksichtigt werden. Durch die Mehraufwendungen aufgrund mehrerer kurzer Sperrpausen entstehen Mehrkosten an Technik, Logistik und Personal. MKA708 - um die baulichen Aufgaben, unter anderem Gründung der OLA bauzeitoptimiert herzustellen, ist die vorhandene PSS mit einer Verschleißschicht zu schützen. So kann bereits vorab des Gleisbaus die OLA landgebunden gegründet werden. Im Nachgang wird diese rückgebaut und nachprofiliert. MAK709 - Der vorhandene Baugrund ist aufgrund weicher Bodenschichten nicht ausreicehend tragfähig für die vorgesehene PSS sowie des Gleises. Es sind stabilisierende Maßnahmen erforderlich. Dazu ist eine weitere mit Bindemittel vorgesehener Bodenstabilisierung unter der eigentlichen Stabilisierung durchzuführen. MKA691 - Zur Verbesserung der Tragfähigkeit des vorgefunden Baugrundes für die TE sind Bodenverbesserungen erforderlich. Die geringe Tragfähigkeit wurde durch die Eigenüberwachung des AN festgestellt und angezeigt. Beim Ortstermin mit der BÜ und FÜ wurde festgelegt, dass das Rohrauflager und die seitliche Anfüllung mit Beton auszubilden sind Diese Leistung ist entgegen der Leistungen im LV nicht vorgesehen. MKA689 - Seit 01. 01.2024 dürfen in Thüringen keine Böden und Bauschutt mehr nach LAGA entsorgt werden. Die Entsorgung erfolgt -je nach Analysenergebnis und Einzelwertprüfung in Thüringen nach EBV. Böden, die einzelne Parameter überschreiten und nicht (mehr) in Thüringen entsorgt werden dürfen, können in Sachsen (z. B. Penig) entsorgt werden. Durch die Neubewertung der Analysenergebnisse fallen andere Entsorgungsgebühren an. Für Transporte nach Sachsen (Penig) fallen aufgrund weiterer Wege noch zusätzlich erhöhte Transportkosten an. Die konkreten zusätzlichen Kosten sind derzeit noch nicht abschätzbar. MKA688 - Die Altschotterbeprobung hat sich durch die Einführung EBV geändert, hat jetzt abweichend zum Vertragsbeginn einen anderen Umfang verbunden mit Mehraufwendungen. Es wird auf die Ril 880.4010, Version 2.2 verwiesen. MKA712 - Die Materialgüte als auch die Anzahl an Messbolzen an der STW 7 ändert und erhöht sich. Grund hierfür sind Anforderungen der messingenieurtechnischen Empfehlungen in Abstimmung mit der Anlagenverantwortung. MKA721 - Aus Gebrauchstauglichkeitsgründen und der Verringerung an Instandhaltungsaufwand werden die Funktionen Verschiebbarkeit der Leitern und Arretiermöglichkeiten vernachlässigt. Sattdessen werden Leitern installiert, die fest sitzen und dadurch auch ein geringeres Verletzungs- und Instandhaltungspotential aufweisen. Dadurch ergeben sich auch geänderte Maßgaben am Geländer. MKA703 - Der Malcher stellt eine sichtbare Identifikationsfigur des Bahnhofs Altenburg dar, welche im Vorfeld der Baumaßnahme abgebaut und durch einen Rstaurator aufbereitet wird. Der Aufstellort ist mittlerweile bekannt und eingeplant. Die endgültigen Anforderungen an den Aufstellort ergaben sich geändert gegenüber der Kenntnissen zur Ausschreibung mit Aufbereitung durch den Restaurator. Letztlich ist diese markante Figur wertig in den Bahnhof zu integrieren. Dadurch ergeben sich geänderte und zusätzliche Leistungen, die hiermit erfasst werden. Geändertes Fundament, Einfassung mittels Granitreihen.
- 04.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA115-Die Bahnsteige 1,2,3,4 und die Personenunterführung sind mit ZIM (Zuginformationsmonitoren) auszustatten. Für die erforderliche Leistung muss eine umfangreichere Ausführungsplanung erstellt sowie zusätzliche Liefer- und Montageleistungen ausgeführt werden. MKA711-Im Bereich des Maststandortes OL-Mast Nr. 288 ist es zur Kollision mit der bereits verlegten Tiefenentwässerung gekommen. Trotz einer bereits vorgesehenen Umfahrung des Mastes konnte eine Kollision nicht vermieden werden. Grund ist der geringe Platz der Mastgasse bzw. der nicht vorhandene Ausweichraum durch die Neuordnung der Gleise durch Gleis 6. Neben der Kollision mit Mast 288 ist nachweislich auch der Standort N287 betroffen. Dadurch sind Reparaturen an der TE erforderlich. MKA724-Im Zuge des Neubaus der PU waren die Ausstattungsmerkmale mit dem Team Personenbahnhöfe in Anbetracht der Thematik Zukunftsbahnhöfe abzustimmen. Daraus ergaben sich Anforderungen, die bei der Erstellung der Planung und der späteren Ausführung zu beachten sind. Da die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, wird auf den Fliesenspiegel an den aufgehenden Wänden verzichtet, es ist der Fußboden mit anthrazitfarbenen Bodenplatten auszustatten, dabei ist bei den aufgehenden Treppen das Blindenleitsystem zu beachten. MKA723-Die Personenunterführung im Bhf Altenburg wird neu gebaut. Damit ist eine teilweise Neuordnung der Bahnsteigkanten erforderlich. Da im Bereich der Bst 1 und 2/3 der Bestand überein zu bringen ist mit den z. T. neu gesetzten fortführenden Bahnsteigelementen, wurden mit der Inbetriebnahmeverantwortung im Vorfeld die Ausgestaltung besprochen. Im Ergebnis werden neue Bahznsteigelemente erforderlich, da die vorhandenen und rückgebauten Elemente nicht mehr den Anforderungen gerecht werden. Weiterhin ist der Übergangsbereich zum Bahnsteig 4 neu zu beplanen und auszuführen, da hier auch die geänderten Belange an die Personenführungen bestehen.
- 04.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA714-in Einschnittsbereichen mit quellartigen Wasseraustritten, hier in unserem Bereich Schichtenwasser sind Sickerstränge vorzusehen. Die Einschnittsböschung hat eine neue Profilierung erfahren und die vormals installierten Wabengitterplatten im übersteilen Bereich des Böschungsfußes sind entfallen. Um die Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit zu erhalten, sind Maßnahmen in Form von Sickerstützscheiben im Bereich von ca. 50 m enlang der Böschung erforderlich. MKA699-Im Bereich des Mittelpfeilers ist entgegen Entwurfsannahmen und abweichend von zur Verfügung stehenden Bestandsunterlagen das Schienenrost in der Achse der Bohrpfähle angetroffen worden. Um die Bohrarbeiten durchführen zu können, sind die Schienen in Ergänzung zur WL-Achse ebenfalls zu entfernen und der aufgegrabene Bereich bis auf die Baugrubensohle wieder aufzufüllen. MKA700-Die alten DL bei km 38,515 sowie km 38,560 sind aufzugeben bzw. zu verdämmen. Zuvor sind diese DL zu beräumen. in DL 38,560 sind die tragenden Teile der DL-Wandung und Decke teils in schlechtem Zustand, sodass eine Befahrung ohne sichernde Maßnahmen nicht vertretbar ist. Aus Sicherheitsgrünen sind Maßnahmen zur STützung der Decke sowie Ausbesserung an der DL-Wandung erforderlich. MKA697-Für die fachgerechte und anwendergerechte Nutzung von Anlagen durch die Ausstattungsgewerke Los 204 bedarf es stellenweise der Nachbesserung bzw. zusätzlicher Leistungen durch Gewerke im Los 203. Dazu zählen Herstellen von Aufstandsflächen, Absicherungen von Standflächen mittels Geländer (wo erforderlich) und diverser andere untergeordneter Kleinleistungen, deren Ausführung durch Los 203 zwingend erforderlich ist. MKA694-Die Situation im bahnrechten Bereich der Entwässerung der Bestandsanlagen ist deutlich schlechter als angenommen und bedarf der grundlegenden Sanierung. Da der "alte" Entwässerungsstrang unterhalb von Gleisverbindungen liegt und somit eine revisionssichere Wiederherstellung eigentlich nicht möglich ist, wurde im Rahmen der Erarbeitung einer dauerhaften und sicheren Entwässerungslösung die Variante -Aufgabe alter verbrochener Strang und -Neubau einer Entwässerung festgelegt. Dadurch wird es erforderlich, eine neue Gleisquerung von einem neu gesetzten Schacht DN 1200 zu einem neu zu setzenden Schacht DN 1000 mittels Verbindung durch Stb_Rohre DN 300 und Neueanschluss eines Verbindungsrohres DN 300 Stb vom neu gesetzten Schacht DN 100 an den Bestandsschacht herzustellen. Zu beachten sind die Wiederherstelltätigkeiten der in der Gleisquerung liegenden Gleise 67 und 68. MKA687/693 Von Seiten des späteren Betreibers des Bahnsteigs 4 gab es Änderungen hinsichtlich Anordnung sowie generell der Ausstattungsmerkmale. Diese Änderungen bedingen einen erhöhten planerischen Aufwand und geänderter Ausführungsleistungen. MKA674-Die vorhandene Bestandsstruktur lässt einen qualifizierten Rück- und Wiederaufbau der Zaunanlagen auf dem Grundstück Marksteig 12 und 14 im Bereich der Stützwand nicht zu. Die Zäune sind rückzubauen und durch Neuzäune zu ersetzen. Weiterhin ist der vorhandene Baugrund nicht ausreichend tragfähig, um die Lasten des Bohrgerätes abzutragen (Auffüllungen, inhomogen), insofern werden zusätzliche Bodenaustaschmaßnahmen zur Herstelung der Bohrebene erforderlich. Dies war nicht absehbar. Weiterhin ergaben sich auf den betreffenden Grundstücken Erfordernisse, Leitungen in ihrem Verlauf freizulegen und zu sichern, um die Leistungen für die Stützwand durchführen zu können, ohne potentiellen Schaden zu erhalten. Dies war ebenfalls nicht absehbar. MKA679-Hinsichtlich einer barrierefreien Zuwegung besteht die Notwendigkeit der Anpassung der Bestandsrampe innerhalb der Personenunterführung. Die neuen Rampen bedürfen dabei Anpassungen an die einzuhaltenden Regelwerke hinsichtlich Steigung und Erholungsebenen, sodass die Ausdehnungen deutlich größer ausfallen. MKA681-Die Arbeiten für die neu zu erstellende Personenunterführung als auch die Auflösung des Provisoriums von Alt- zu Neudurchlass DL km 38,588 führen zu dem Umstand, dass der Oberflächenabschluss im Übergangsbereich des alten Bahnsteigs 2/3 zum neuen Bahnsteig 4 neu hergestellt werden muss und dabei die ursprünglichen Leistungen vom Titel 46.5 (Anpassungsarbeiten Übergangsbereich) übersteigt. Die Anforderungen an Kontrast und Seheingeschränkte / Leitsystem sind einzuhalten. MKA682-Die im Entwurf am Übergangsbereich vom Hausbahnsteig zum Rettungsweg am südlichen Ende vorgesehenen Arbeiten lassen sich nicht ohne zusätzliche Leistungen und Anpassungen umsetzen. Insofern müssen Anpassungen an der Rettungswegtreppe, am Bestandsgeländer und an der direkt angrenzenden Lärmschutzwand vorgenommen werden. MKA678-Der durch den verlorenen Verbau der Altmaßnahme am Aufzug Bahnsteig 2/3 und dadurch bedingter Bauwerksschädigungen am Alt-DL hergestellte provisorische Übergang in Bz 1.0 von Alt auf Neu ist zu beheben und in einen sicheren Betriebszustand zu überführen. MKA662-zur barrierefreien Erschließung der Verbindung zwischen Hausbahnsteig und Mittelbahnsteig und damit Verbesserung der Umsteigebeziehungen soll eine barrierefreie Direktverbindung zwischen Bahnsteig 1 und Bahnsteig 2/3 mittels Aufzugs auf dem Hausbahnsteig in der Nähe des bestehenden Empfangsgebäudes geschaffen werden. Für die erforderliche Baufreiheit ist es notwendig, das bestehende Dach inkl.Unterkonstruktion und der Ausstattungsmerkmale zurückzubauen und später, da Bestandsschutz besteht wieder aufzubauen. Hierzu ist eine Rückbauplanung erforderlich. Die Ausstattungsmerkmale sind einzulagern und nach Wiederherstellung der Dachkonstruktion wieder anzubringen. MKA659-Die Hilfsbrücke Kauerndorfer Allee bzw. die aufliegenden Gleise sind im Zuge der Einbringung der Verbauten der Baugrube für die EÜ Kauerndorfer Allee verstärkt auf Gleislage zu überwachen. Dies erfolgt zur Einschätzung / Vermeidung möglicher Betriebsbeeinflussungen bzw. -beeinträchtigungen.
- 05.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA654-Um einen sauberen Übergang des neuen Korrosionsschutzes zum Bestand auch in Belangen der Funktionalität, der Verträglichkeit und der Optik zu gewährleisten, ist ein Abgleich der vorhandenen Farbe am Altbestand erforderlich. MKA653-Die gemäß Ausschreibung vorgesehene GW-Entspannung mittels Lanzung in wasserführende Schichten ist nicht ausreichend, um die Baugrube standsicher zu betreiben. Die mit MKA 535 vorgesehenen Leistungen sind damit aufgehoben. Die Betreibung der Wasserhaltungsanlage übersteigt ebenfalls die Anforderungen entsprechend Bauvertrag, sodass es hier Anpassungen auf die Leistung der Wasserhaltung geben wird (geschlossene Wasserhaltung) Lanzen sind entsprechend umzusetzen. MKA645-Im Bereich Bau-km ca. 34, 0 bis ca. 35,0 (nähe SU Luckaer Straße, Bau-km ca. 34, 50) befinden sich größere Bäume, die nicht gefahrlos zu fällen sind. Beim Fällen besteht Gefahr für die in Betrieb befidliche OLA, es sind daher erhöhte Aufwendungen für das sukzessive Rückschneiden erforderlich. MKA424-Im Bereich EÜ Gerstenbach (alt) ist für die Herstellung der Dammverbreiterung eine Verlängerung der beiden Durchlassöffnungen zu planen. Es handelt sich um einen Baubehelf, der bis zum Bauende (bzw. Umbindung des Gerstenbachs) funktionsfähig sein muss. Entsprechend der Festlegungen der Gewässeraufsicht soll es zu keiner Einengung des Durchlassquerschnitts kommen. In diesem Zusammenhang soll die Aufweitung im Auslaufbereich genutzt werden, um eine Verlängerung des Durchlasses sicher zu verankern. Um die Dammverbreiterung ausführen zu können, ist in der Planung der Bauphase 2.1.2 bereits der Endzustand des Bachbettes Gerstenbach mit vorzusehen. MKA589-Die terminlichen Vorgaben haben sich bedingt durch vielfältige Störmomente wie verzögerte Beistellungen und Lieferschwierigkeiten stetig geändert. Insofern mussten zu einem ungünstigen Zeitpunkt, in denen die Schachtanlagen vollgelaufen waren, vorbereitende Tätigkeiten für den Kabelzug umgesetzt werden, hierzu werden die Schächte freigepumpt. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar. MKA555-Durch den AG werden Kabel beigestellt. Hierbei kam es bei Kabellieferungen zu zeitlichen Verzögerung, die terminkritisch zu werten sind und zu Behinderungen beim AN führen. Die damit in Zusammenhang stehenden Umplanungsleistungen und geänderten Arbeitsabläufe sind zusätzlich zu erbringen und liegen nicht im Verantwortungsbereich des AN. Die weiterhin im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die Inbetriebnahmeanforderungen eizuhalten, führen weiterhin zu erhöhten Aufwendungen im Bereich des Personals und der Vorhaltung von Technik. Es ist durch den AN in seinem Verantwortungsbereich alles dafür zu unternehmen, die Verzögerungen zu kompensieren und die Inbetriebnahme abzusichern. Dies gilt unter gleichzeitiger Annahme, die Beistellungen durch den AG rechtzeitig organisieren zu können. MKA266-Zur Aufrechterhaltung der Logistik während der Sperrpause ist ein Umlagern eines Haufwerkes notwendig. MKA516-die im Bereich der Streckengleise eingerichtete Schotterhalterung ist für den nächsten Bauzustand umzurüsten. Die dafür notwendigen zusätzlichen Bauleistungen stellen im Sinne der VOB/B eine zusätzliche Leistung dar und sind entsprechend zu vergüten. MKA488-Die ausgeschriebenen Mengen für die Baugrubenverfüllung sind im Entwurf nicht auskömmlich. Dieser Fakt wurde auch im Nebenangebot unbeachtet gelassen, sodass man jetzt feststellt, dass die Verfüllmenge geringfügig steigt. Für diese Mehrmenge an Verfüllung ist die Mengenfortschreibung der Verfüllposition notwendig. MKA491-Im Z.d. Begehung zur Baufeldfreimachung Gleis 9/10 wurde festgestellt, dass zur Herstellung des Unterhaus der Gleisanlage Gleis 9 der in der BPh 1. 0 hergestellte prov. Kabelweg zu den Verteilungsschränken stört. Da die darin befindlichen Kabel in Betrieb bleiben müssen, wird es erforderlich eine weitere prov. Kabeltrasse bahnrechts aufzubauen und die Kabel dorthin zu verschwenken. Nach Fertigstellung der Endlage sowie Herstellung des Endzustandskabeltrogs sind die Kabel wiederum zu verschwenken und die prov. Kabeltrasse zurückzubauen. MKA489-Der Oberleitungsmast 345 ist gemäß Bauphasenplanung in der Bauphase 3.0 zu gründen und zu stellen. Die bis dahin im Bereich des Mastes hergestellte Endzustandsböschung wäre zu diesem Zeitpunkt bereits zurückgebaut, sodass der Mast um ca. 2,5 m freigelegt werden müsste. Dieser Abgrabezustand ist jedoch nicht nachweisbar, sodass ein Stützbauwerk benötigt wird. Alternativ wird ein Teil des südlichen Fangedamms aus der provisorischen Umfahrung herangezogen, der für diesen Lastfall als Dauerbauwerk nachzuweisen und nicht zurückzubauen ist. MKA482-Zur Schaffung der Baufreiheit für die Ausführung von Gleistiefbauarbeiten für das neue Gleis 4 muss der gemäß PT1 Bz2. 1.2 zur IBN hergestellte Rangiererweg einschl. prov. KK im Bereich km 38,643-38,847 neu errichtet werden. Im Anschluss wird der Rangiererweg ebenfalls rückgebaut, da dieser im Bereich Planum Gl 4 liegt. MKA717-Der PT1 für den BZ 4.1 enthält Änderungen, die zu Änderungen im Bauablauf führen, welche nur duch Anpassungen in der Baulogistik und Technologie führen. Die Auswirkungen lassen sich nur grob schätzen. MKA716-Im Baufeld lagerten unbekannte Oberbaumaterialien. Diese sind im Zuge der notwendigen Errichtung der bauzeitlichen Umfahrung sortenrein für die Entsorgung bereitzustellen. Diese Leistung erfolgt im Zuge der Baufeldfreimachung. MKA706-Die Untergrundbeschaffenheit im künftigen Zufahrtsbereich zum Rettungsweg ist schlecht bzw. lässt nicht die erforderlichen Tragfähigkeiten auf OK STS erwarten. Es sind zusätzliche stabilisierende Maßnahmen in Form von Stabilisierung mittels Grobschlag vorgesehen. Die Maßnahemn wurden gutachterlich durch den SV Geotechnik bewertet.
- 05.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA720-Die Personenunterführung im Bhf Altenburg wird neu gebaut. Damit ist eine teilweise Neuordnung der Bahnsteigkanten erforderlich. Da im Bereich der Bst 1 und 2/3 der Bestand überein zu bringen ist mit den z. T. neu gesetzten fortführenden Bahnsteigelementen, wurden mit der Inbetriebnahmeverantwortung im Vorfeld die Ausgestaltung besprochen. Im ergebnis werden neue Bahznsteigelemente erforderlich, da die vorhandenen und rückgebauten Elemente nicht mehr den Anforderungen gerecht werden. MKA715-Die Ausführungsplanung der Signalgründungen LST Bz4.1 sollte auf Basis des PT1 Bz4. 1 (ungeprüft) erfolgen. Nach Baufreigabe dieser AP wurde der baufreigegebene PT1 LST Bz4.1 übergeben. Hieraus resultieren einige Änderungen in Bezug auf Abstandsmaße, Gründungsart und Station, welche eine Überarbeitung der AP erforderlich machen. MKA707-Durch Berücksichtigung der der im Bestand vorhandenen Gleisanlagen Gleis 19 und 67 sind Anpassungen bzw. Verschiebungen des ursprünglichen Verlaufs der LSW 3.1 erforderlich. Weiterhin ergaben sich durch diese VerschiebungenAnpassungsbedarfe hinsichtlich der Gründung der LSW-Pfosten, da diese jetzt teilweise im Bereich eines vorhandenen und verdämmten Entwässerungsstrangs liegen. Dadurch ergeben sich Anpassungen an Gründungsart und dadurch auch an den Feldbreiten der LSW. Teils können bereits materialisierte Einheiten verschoben eingesetzt werden, sodass die Auswirkungen monetär verringert werden konnten. MKA695-Die Asphaltierungen unter den Brücken EÜ Auenstraße und EÜ sollten sollten gemeinsam aus Synergieeffekten stattfinden. Durch die TE unterhalb der EÜ Zetscha gab es zeitliche Verzögerungen, die dies verhinderten, entsprechend musste die Asphaltkolonne erneut bzw. zusätzlich anrücken. MKA713-Die Treppen an den EÜ Kauerndorfer Allee als auch EÜ Leipziger Straße sind aus Gründen der Sicherheit und Vandalismusschutz einzuzäunen. MKA710-Aus Gründen des Objektschutzes sind zusätzliche Zaunanlagen erforderlich. Dies betrifft Bereiche entlang Gleis 13 sowie an der LSW bei km 36,73. MKA587-Bei Aushubarbeiten für die Querung war ein starker Wasserandrang festzustellen. Im Bereich der Grabensohle soll ein Dränschlitz angelegt werden, der die Entwässerung der Grabensohle realisiert. Der Dränschlitz soll aus vliesumhüllten Filterkies hergestellt werden. Über einen Pumpensumpf kann die Wasserhaltung reaiisiert werden. Nach Verlegung des querenden Rohres DN 300 urd Verfüllung des Rohrgrabens kann die Wasserhaltung wieder aufgegeben werden. Der Pumpensumpf ist entsprechend zu verschließen. MKA698-Im Zuge von Probennahmen (in situ) für EBV-Analysen wurde festgestellt, dass im Streckenabschnitt Bau-km 33,6 bis ca. km 36,0 Grobschlag in einer Dicke von ca. 20-40 cm unregelmäßig vorhanden ist. Der Grobschlag liegt vereinzelt im Bereich des geplanten EPL. Der Grobschlag muss ausgebaut werden, um die Bodenverbesserung durchgängig durchführen zu können. Nach Ausbau des Grobschlages fehlen dann jedoch Massen, um das EPL auf planmäßige Höhe herstellen zu können. Hierfür ist Lieferboden bzw. geeigneter Boden einzubauen. MKA725-Im Bereich des Weichenantriebs ist eine Aussparung vorzusehen, diese ist mittels Abdeckblech zu schützen.
- 12.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA692-In Abstimmung mit den örtlichen Handelnden der Agrargenossenschaft als auch mit der Unteren Wasserbehörde sind Anpassungen an den vorgesehenen ableitenden Gräben hin zum Gerstenbach bei ca. Strecken-km 35,3 und 35,7 sowohl in Hinsicht der Breite von Grabenüberfahrten als auch in der Ausgestaltung der Ausläufe geplant. Die Ausführungen sind teils über Mehrmengen abrechenbar. MKA518-Im Rahmen der Herstellung der Stützwand 3, insbesondere der notwendigen Tiefgründungen sind zur Absicherung des Verschlechterungsverbotes Beweissicherungen am Wasser eines vorhandenen Brunnens vorzunehmen. MKA429-Der Gerstenbach erhält ein neues Kreuzungsbauwerk bei km 36,167. Damit zusammenhängend sind diverse Bauzustände erforderlich, deren Planung und Umsetzung herausfordernd sind, zumal das vorhandene Baufeld räumlich begrenzt und in einem Hochwassergebiet liegt. Für die Dammverbreiterungsarbeiten bahnlinks im Bereich zwischen Neubau EÜ Zetscha und Neubau EÜ Gerstenbach liegt die im Bestand vorhandene EÜ Gerstenbach ALT (km 36,122), welche bis zur Inbetriebnahme des neuen Kreuzugsbauwerks als Durchleitung des Gerstenbachs aktiv bleiben muss. Um Strecken- und Ingenieurbau betreiben zu können, ist die bauzeitliche Verrohrung im Auslaufbereich als auch die bauzeitliche Verrohrung im Bereich von erforderlichen Baustraßen erforderlich. Die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht ausreichend und sind zu ergänzen um weitere Logistik- und Verrohrungsmaßnahmen. MKA638 Im Bereich der Gleise 9/10 sollen entgegen der EP Beleuchtungsmaste erhalten bleiben. Um die planerischen Grundlagen zu erhalten, ist eine Vor-Ort-Aufmessung vorzunehmen. Weiterhin können dadurch Anteile an Kabeltiefbau entfallen. Da die Kabeltiefbauplanung die Entwässerung tangiert, ist auch entsprechend die lanung für die Entwässerung zu überarbeiten/ergänzen. MKA288-Das Bestandsbauwerk ist bezogen auf den Überbau in einem nur befriedigenden Zustand. Um Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind an UK Überbau Sicherungsmaßnahmen erforderlich, die vertraglich nicht vorgesehen waren und gemeinsam mit dem ALV abgestimmt wurden. MKA704-Der bahnparallele DL ist in seiner Beziehung zur Vorflut neu auszurichten. Dabei ist die Sohle anzuheben und auf ein Niveau zu bringen, dass ein Abfluss zur Vorflut stattfindet. Im Zuge der Beräumung wurden Schadstellen offenkundig in Wandung und Decke. Aus Sicherheitsgründen sind Maßnahmen zur Stützung der Decke sowie Ausbesserung an der DL-Wandung erforderlich. MKA728-Die Personenunterführung im Bhf Altenburg wird neu gebaut. Damit verbunden ist die Zuführung der Personen zum Bahnsteig 2/3 anzupassen, da die vorhandenen Neigungen im Bestand nicht dn heutigen Anforderungen entsprechen. Leistungen zum Neubau der Rampe in der PU sind bereits angezeigt und angeordnet. Im Zuge der weiteren Tätigkeiten vor Ort wurde festgestellt, dass die Gründungen der Bestandswände nicht ausreichend tief gegenüber der neuen Rampe sind und eine entsprechende Sicherung dieser Wände von Nöten ist. Dazu wurden Bedenken geäußert, welche durch die PL zur Kenntnis genommen wurden und der ARGE demgegenüber angeordnet wurde, entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Die mt vorliegender Anzeige angegeben Leistungen sind somit dem Grunde nach bereits angeordnet und erforderlich. MKA726-Die Personenunterführung im Bhf Altenburg wird neu gebaut. Auch die Rampe in Verlängerung der PU unter dem Empfangsgebäude ist anzupassen. Dabei ist ein im Bereich der Rampe bzw. des Tunnels vorhandener Technikraum, welcher zum Empfangsgebäude gehört aber keinen Nutzen hat, so zu verschließen, dass kein Zugang möglich ist, Tür und vorhandenes Fenster sind zu verschließen, mittels Klinker. MKA731-Im Rahmen des Bauvorhabens und der damit erforderlichen Errichtung erforderlicher BEFlächen, ist zwischen Gleis 10 und der BE-Fläche von RPS (nördlich des Empfangsgebäudes entlang der Serviceeinrichtungen von DB) eine solitäre Vegetationsfläche entstanden. Diese Vegetationsfläche soll mit Abschluss des Bauvorhabens einer landschaftspflegerischen Gestaltung unterzogen werden. Die Fläche weist eine Größe von ca. 1425 m² auf. MKA730-im Zuge des Rückbaus am Bahnsteigdach Hausbahnsteig wurde der desolate Zustand einiger Sparren offensichtlich. Die betroffenen Sparren werden im Inspektionsbericht näher beschrieben. Aufgrund des nicht mehr sicheren und tragfähigen Zustandes der Sparren sind zusätzliche Leistungen am Hausbahnsteigdach erforderlich. Dazu geehören Austausch der Sparren, Austausch baufälliger Dachschalung inkl. bitum. Dachhaut.
- 22.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA680-Für das im Bereich der Personenunterführung und des Aufzugs bestehende Dach ist der Bestand so aufzunehmen, dass nach Demontage das Dach wieder aufgebaut werden kann. Für das Dach besteht Denkmalschutz. Das Dach ist rückzubauen, damit Baufreiheit für den Bau der Personenunterführung als auch für den Aufzug besteht. MKA734-Zur Schaffung Baufreiheit erforderliche Neuordnung Kabelkanal am Mast 348 erforderlich.
- 23.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA735 - Damit das Lichtraumprofil zwischen den Gleisen 5-7 frei bleibt und unter Berücksichtigung der vorhandenen mittigen Tiefenentwässerung zwischen den Gleisen, musste die Gründung der GfB punktuell außermittig der Gleise neben der Tiefenentwässerung erfolgen. Die Maste der GfB wurden mittels Adapterplatten über die Tiefenentwässerung positioniert. Für die Anordnung im Rangiererweg werden an 51 Standorten Abdeckrahmen erforderlich. Für diese Standorte werden Anpassungen am Kabeltiefbau und Provisorien erforderlich MKA732 - Beim Bau der Stützwand 7 gab es technologisch bedingt einen geänderten Eingriff in den vorhandenen Straßenraum. Ursprünglich vorgesehene Wiederherstellungsmaßnahmen an Fußgängerweg und Straße sind in Abstimmung mit Stadt und Bahn geändert bzw. abweichend von den vertraglichen Festlegungen herzustellen. Auch ist die Fläche gegenüber dem Vertrag größer, sodass zudem Mehrmengen vorhanden sind.
- 02.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 739 - Die Ausschreibung beinhaltet das Bauziel im Bereich des km 36,2 bis km 36,0 bahnlinks befindlichen und umzuverlegenden Gerstenbachs. Nunmehr nach Fertigstellung des neuen Kreuzungsbauwerks für den Gerstenbach bei km 36,167 muss die Nachlaufstrecke des Gerstenbachs profiliert und ausgekleidet werden. Die dafür erforderlichen Erd- und Ausbauarbeiten sind erfrorderlich und im Verhältnis zum Leistungsverzeichnis zusätzlich.
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 537 Im Zuge der Ausführung sollte ein Zulauf zum Bestandsschacht br mittels Suchschachtung erkundet und ggf ertüchtigt werden. Die Ergebnisse offenbarten einen gekrümmten Verlauf und ergaben schadhafte Bereiche sowohl des erkundeten Rechteck-DL als auch eine zerstörte Rohrleitung. Der DL ist wasserführend. Die in diesem Bereich überführte LSW erforderte eine fachgerechte Ertüchtigung des DL und die Setzung eines Inspektionsschachtes zwischen Gleis und LSW. Da die Rohrleitung aufgrund der ungünstigen Kreuzung mit Gleisen nicht im Sinne einer inspizierbaren Möglichkeit ertüchtigt werden konnte, ist ausgehend vom neu gesetzten Inspektionsschacht eine Art Bypass zu legen und das hier ankommende Wasser umzuleiten. Die alte Lage Rohrleitung wird somit aufgegeben
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA685 m Bz 3. 1 war der Rückbau des Steckengleises rechts km 33,600-36,600 auszuführen. Die wiederverwendbaren Schienen (UIC und S54) müssen mit geeigneter Ladetechnik aufgenommen, transportiert, am ZL des AG entladen und zur Wiederverwendung gelagert werden. Dies ist nur im Zuge von Sperrpausen im Betriebsgleis und an der Entladestelle möglich. Dafür waren ursprünglich keine gesonderten Sperrpausen vorgesehen. Die nun dafür anberaumten Spp waren im Zuge der Angebotserarbeitung nicht bekannt und konnten somit nicht vollumfänglich in Pos. 31.21. 100. bzw. im Logistikbereich berücksichtigt werden. Durch die Mehraufwendungen aufgrund mehrerer kurzer Sperrpausen entstehen Mehrkosten an Technik, Logistik und Personal.
- 23.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA707_ Durch Berücksichtigung der der im Bestand vorhandenen Gleisanlagen Gleis 19 und 67 sind Anpassungen bzw. Verschiebungen des ursprünglichen Verlaufs der LSW 3.1 erforderlich. Weiterhin ergaben sich durch diese Verschiebungen Anpassungsbedarfe hinsichtlich der Gründung der LSW-Pfosten, da diese jetzt teilweise im Bereich eines vorhandenen und verdammten Entwässerungsstrangs liegen. Dadurch ergeben sich Anpassungen an Gründungsart und dadurch auch an den Feldbreiten der LSW. Teils können bereits materialisierte Einheiten verschoben eingesetzt werden, sodass die Auswirkungen monetär verringert werden konnten.
- 23.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 685_ Im Bz 3. 1 war der Rückbau des Steckengleises rechts km 33,600-36,600 auszuführen. Die wieder verwendbaren Schienen (UIC und S54) müssen mit geeigneter Ladetechnik aufgenommen, transportiert, am ZL des AG entladen und zur Wiederverwendung gelagert werden. Dies ist nur im Zuge von Sperrpausen im Betriebsgleis und an der Entladestelle möglich. Dafür waren ursprünglich keine gesonderten Sperrpausen vorgesehen. Die nun dafür anberaumten Spp waren im Zuge der Angebotserarbeitung nicht bekannt und konnten somit nicht vollumfänglich in Pos. 31.21. 100. bzw. im Logistikbereich berücksichtigt werden. Durch die Mehraufwendungen aufgrund mehrerer kurzer Sperrpausen entstehen Mehrkosten an Technik, Logistik und Personal
- 23.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 719_ Der Bestand der Anbindung von Tunnel an Wandung des Bahnsteigaufzugs Bst 2/3 ist entgegen Annahme mit Fertigteilen erfolgt. Der eigentlich in der Pressfuge zu führende Trennschnitt ist durch die Fertigteile erfolgt und hat an den Fertigteilen die Bewehrung freigelegt. Mit der verbleibenden Wand aus den Fertigteilen ist keine konstruktive Verbundenheit zwischen neuer Unterführung und Aufzugswandung möglich. Aus fachlicher Sicht ist entschieden worden, die restliche Fertigteilwand auch noch abzubrechen, sodass hier ein Mehr an Abbruch und Abdichtung zu erwarten ist. die neue Wand ist genauso aus statischen Gründen als auch der Dichtheit zu überarbeiten. Daneben muss natürlich die Ausführungsgang überarbeitet und neu freigegeben werden.
- 23.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA715_ Die Ausführungsplanung der Signalgründungen LST Bz4.1 sollte auf Basis des PT1 Bz4. 1 (ungeprüft) erfolgen. Nach Baufreigabe dieser AP wurde der baufreigegebene PT1 LST Bz4.1 übergeben. Hieraus resultieren einige Änderungen in Bezug auf Abstandsmaße, Gründungsart und Station, welche eine Überarbeitung der AP erforderlich machen.
- 23.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA695_ Die Asphaltierungen unter den Brücken EÜ Auenstraße und EÜ sollten sollten gemeinsam aus Synergieeffekten stattfinden. Durch die TE unterhalb der EÜ Zetsche gab es zeitliche Verzögerungen, die dies verhinderten, entsprechend musste die Asphaltkolonne erneut bzw. zusätzlich anrücken.
- 23.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA717 _ Der PT1 für den BZ 4.1 enthält Änderungen, die zu Änderungen im Bauablauf führen, welche nur durch Anpassungen in der Baulogistik und Technologie führen. Die Auswirkungen lassen sich nur grob schätzen.
- 23.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA716_ Im Baufeld lagerten unbekannte Oberbaumaterialien. Diese sind im Zuge der notwendigen Errichtung der bauzeitlichen Umfahrung sortenrein für die Entsorgung bereitzustellen. Diese Leistung erfolgt im Zuge der Baufeldfreimachung
- 26.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 724 - Im Zuge des Neubaus der PU waren die Ausstattungsmerkmale mit dem Team Personenbahnhöfe in Anbetracht der Thematik Zukunftsbahnhöfe abzustimmen. Daraus ergaben sich Anforderungen, die bei der Erstellung der Planung und der späteren Ausführung zu beachten sind. Da die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, wird auf den Fliesenspiegel an den aufgehenden Wänden verzichtet, es ist der Fußboden mit anthrazitfarbenen Bodenplatten auszustatten, dabei ist bei den aufgehenden Treppen das Blindenleitsystem zu beachten.
- 26.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 723 - Die Personenunterführung im Bhf Altenburg wird neu gebaut. Damit ist eine teilweise Neuordnung der Bahnsteigkanten erforderlich. Da im Bereich der Bst 1 und 2/3 der Bestand überein zu bringen ist mit den z. T. neu gesetzten fortführenden Bahnsteigelementen, wurden mit der Inbetriebnahme Verantwortung im Vorfeld die Ausgestaltung besprochen. Im Ergebnis werden neue Bahnsteigelemente erforderlich, da die vorhandenen und rückgebauten Elemente nicht mehr den Anforderungen gerecht werden. Weiterhin ist der Übergangsbereich zum Bahnsteig 4 neu zu beplanen und auszuführen, da hier auch die geänderten Belange an die Personenführungen bestehen.
- 26.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 719- Der Bestand der Anbindung von Tunnel an Wandung des Bahnsteigaufzugs Bst 2/3 ist entgegen Annahme mit Fertigteilen erfolgt. Der eigentlich in der Pressfuge zu führende Trennschnitt ist durch die Fertigteile erfolgt und hat an den Fertigteilen die Bewehrung freigelegt. Mit der verbleibenden Wand aus den Fertigteilen ist keine konstruktive Verbundenheit zwischen neuer Unterführung und Aufzugswandung möglich. Aus fachlicher Sicht ist entschieden worden, die restliche Fertigteilwand auch noch abzubrechen, sodass hier ein Mehr an Abbruch und Abdichtung zu erwarten ist. die neue Wand ist genauso aus statischen Gründen als auch der Dichtheit zu überarbeiten. Daneben muss natürlich die Ausführungsgang überarbeitet und neu freigegeben werden.
- 26.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 720 - Die Personenunterführung im Bhf Altenburg wird neu gebaut. Damit ist eine teilweise Neuordnung der Bahnsteigkanten erforderlich. Da im Bereich der Bst 1 und 2/3 der Bestand überein zu bringen ist mit den z. T. neu gesetzten fortführenden Bahnsteigelementen, wurden mit der Inbetriebnahme Verantwortung im Vorfeld die Ausgestaltung besprochen. Im Ergebnis werden neue Bahnsteigelemente erforderlich, da die vorhandenen und rückgebauten Elemente nicht mehr den Anforderungen gerecht werden
- 26.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 721 - Aus Gebrauchstauglichkeitsgründen und der Verringerung an Instandhaltungsaufwand werden die Funktionen Verschiebbarkeit der Leitern und Arretier Möglichkeiten vernachlässigt. Stattdessen werden Leitern installiert, die fest sitzen und dadurch auch ein geringeres Verletzungs- und Instandhaltungspotential aufweisen. Dadurch ergeben sich auch geänderte Maßgaben am Geländer.
- 28.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA723_ Die Personenunterführung im Bhf Altenburg wird neu gebaut. Damit ist eine teilweise Neuordnung der Bahnsteigkanten erforderlich. Da im Bereich der Bst 1 und 2/3 der Bestand überein zu bringen ist mit den z. T. neu gesetzten fortführenden Bahnsteigelementen, wurden mit der Inbetriebnahme Verantwortung im Vorfeld die Ausgestaltung besprochen. Im Ergebnis werden neue Bahnsteigelemente erforderlich, da die vorhandenen und rückgebauten Elemente nicht mehr den Anforderungen gerecht werden. Weiterhin ist der Übergangsbereich zum Bahnsteig 4 neu zu beplanen und auszuführen, da hier auch die geänderten Belange an die Personenführungen bestehen.
- 28.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 724 - Im Zuge des Neubaus der PU waren die Ausstattungsmerkmale mit dem Team Personenbahnhöfe in Anbetracht der Thematik Zukunftsbahnhöfe abzustimmen. Daraus ergaben sich Anforderungen, die bei der Erstellung der Planung und der späteren Ausführung zu beachten sind. Da die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, wird auf den Fliesenspiegel an den aufgehenden Wänden verzichtet, es ist der Fußboden mit anthrazitfarbenen Bodenplatten auszustatten, dabei ist bei den aufgehenden Treppen das Blindenleitsystem zu beachten.
- 28.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 725 - Im Bereich des Weichenantriebs ist eine Aussparung vorzusehen, diese ist mittels Abdeckblech zu schützen.
- 28.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA726_ Die Personenunterführung im Bhf Altenburg wird neu gebaut. Auch die Rampe in Verlängerung der PU unter dem Empfangsgebäude ist anzupassen. Dabei ist ein im Bereich der Rampe bzw. des Tunnels vorhandener Technikraum, welcher zum Empfangsgebäude gehört aber keinen Nutzen hat, so zu verschließen, dass kein Zugang möglich ist, Tür und vorhandenes Fenster sind zu verschließen, mittels Klinker
- 28.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA728_ Die Personenunterführung im Bhf Altenburg wird neu gebaut. Damit verbunden ist die Zuführung der Personen zum Bahnsteig 2/3 anzupassen, da die vorhandenen Neigungen im Bestand nicht den heutigen Anforderungen entsprechen. Leistungen zum Neubau der Rampe in der PU sind bereits angezeigt und angeordnet. Im Zuge der weiteren Tätigkeiten vor Ort wurde festgestellt, dass die Gründungen der Bestandswände nicht ausreichend tief gegenüber der neuen Rampe sind und eine entsprechende Sicherung dieser Wände von Nöten ist. Dazu wurden Bedenken geäußert, welche durch die PL zur Kenntnis genommen wurden und der ARGE demgegenüber angeordnet wurde, entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Die mit vorliegender Anzeige angegeben Leistungen sind somit dem Grunde nach bereits angeordnet und erforderlich.
- 06.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 688 - Die Altschotterbeprobung hat sich durch die Einführung EBV geändert, hat jetzt abweiche MKA 689 - Seit 01. 01.2024 dürfen in Thüringen keine Böden und Bauschutt mehr nach LAGA entsorgt werden. Die Entsorgung erfolgt -je nach Analysenergebnis und Einzelwertprüfung in Thüringen nach EBV. Böden, die einzelne Parameter überschreiten und nicht (mehr) in Thüringen entsorgt werden dürfen, können in Sachsen (z. B. Penig) entsorgt werden. Durch die Neubewertung der Analysenergebnisse fallen andere Entsorgungsgebühren an. Für Transporte nach Sachsen (Penig) fallen aufgrund weiterer Wege noch zusätzlich erhöhte Transportkosten an. Die konkreten zusätzlichen Kosten sind derzeit noch nicht abschätzbar. MKA 691 - Zur Verbesserung der Tragfähigkeit des vorgefunden Baugrundes für die TE sind Bodenverbesserungen erforderlich. Die geringe Tragfähigkeit wurde durch die Eigenüberwachung des AN festgestellt und angezeigt. Beim Ortstermin mit der BÜ und FÜ wurde festgelegt, dass das Rohrauflager und die seitliche Anfüllung mit Beton auszubilden sind Diese Leistung ist entgegen der Leistungen im LV nicht vorgesehen
- 09.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA694 - Die Situation im bahnrechten Bereich der Entwässerung der Bestandsanlagen ist deutlich schlechter als angenommen und bedarf der grundlegenden Sanierung. Da der "alte" Entwässerungsstrang unterhalb von Gleisverbindungen liegt und somit eine revisionssichere Wiederherstellung eigentlich nicht möglich ist, wurde im Rahmen der Erarbeitung einer dauerhaften und sicheren Entwässerungslösung die Variante -Aufgabe alter verbrochener Strang und -Neubau einer Entwässerung festgelegt. Dadurch wird es erforderlich, eine neue Gleisquerung von einem neu gesetzten Schacht DN 1200 zu einem neu zu setzenden Schacht DN 1000 mittels Verbindung durch Stb_Rohre DN 300 und Neueanschluss eines Verbindungsrohres DN 300 Stb vom neu gesetzten Schacht DN 100 an den Bestandsschacht herzustellen. Zu beachten sind die Wiederherstelltätigkeiten der in der Gleisquerung liegenden Gleise 67 und 68.
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 697: Für die fachgerechte und anwendergerechte Nutzung von Anlagen durch die Ausstattungsgewerke Los 204 bedarf es stellenweise der Nachbesserung bzw. zusätzlicher Leistungen durch Gewerke im Los 203. Dazu zählen Herstellen von Aufstandsflächen, Absicherungen von Standflächen mittels Geländer (wo erforderlich) und diverser andere untergeordneter Kleinleistungen, deren Ausführung durch Los 203 zwingend erforderlich ist. MKA 698: Im Zuge von Probennahmen (in situ) für EBV-Analysen wurde festgestellt, dass im Streckenabschnitt Bau-km 33,6 bis ca. km 36,0 Grobschlag in einer Dicke von ca. 20-40 cm unregelmäßig vorhanden ist. Der Grobschlag liegt vereinzelt im Bereich des geplanten EPL. Der Grobschlag muss ausgebaut werden, um die Bodenverbesserung durchgängig durchführen zu können. Nach Ausbau des Grobschlages fehlen dann jedoch Massen, um das EPL auf planmäßige Höhe herstellen zu können. Hierfür ist Lieferboden bzw. geeigneter Boden einzubauen. MKA699: Im Bereich des Mittelpfeilers ist entgegen Entwurfsannahmen und abweichend von zur Verfügung stehenden Bestandsunterlagen das Schienenrost in der Achse der Bohrpfähle angetroffen worden. Um die Bohrarbeiten durchführen zu können, sind die Schienen in Ergänzung zur WL-Achse ebenfalls zu entfernen und der aufgegrabene Bereich bis auf die Baugrubensohle wieder aufzufüllen. MKA 700: Die alten DL bei km 38,515 sowie km 38,560 sind aufzugeben bzw. zu verdämmen. Zuvor sind diese DL zu beräumen. in DL 38,560 sind die tragenden Teile der DL-Wandung und Decke teils in schlechtem Zustand, sodass eine Befahrung ohne sichernde Maßnahmen nicht vertretbar ist. Aus Sicherheitsgrünen sind Maßnahmen zur STützung der Decke sowie Ausbesserung an der DL-Wandung erforderlich. MKA 704: Der bahnparallele DL ist in seiner Beziehung zur Vorflut neu auszurichten. Dabei ist die Sohle anzuheben und auf ein Niveau zu bringen, dass ein Abfluss zur Vorflut stattfindet. Im Zuge der Beräumung wurden Schadstellen offenkundig in Wandung und Decke. Aus Sicherheitsgründen sind Maßnahmen zur Stützung der Decke sowie Ausbesserung an der DL-Wandung erforderlich. MKA 706: Die Untergrundbeschaffenheit im künftigen Zufahrtsbereich zum Rettungsweg ist schlecht bzw. lässt nicht die erforderlichen Tragfähigkeiten auf OK STS erwarten. Es sind zusätzliche stabilisierende Maßnahmen in Form von Stabilisierung mittels Grobschlag vorgesehen. Die Maßnahemn wurden gutachterlich durch den SV Geotechnik bewertet. MKA 714: in Einschnittsbereichen mit quellartigen Wasseraustritten, hier in unserem Bereich Schichtenwasser sind Sickerstränge vorzusehen. Die Einschnittsböschung hat eine neue Profilierung erfahren und die vormals installierten Wabengitterplatten im übersteilen Bereich des Böschungsfußes sind entfallen. Um die Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit zu erhalten, sind Maßnahmen in Form von Sickerstützscheiben im Bereich von ca. 50 m enlang der Böschung erforderlich.
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 703: Der Malcher stellt eine sichtbare Identifikationsfigur des Bahnhofs Altenburg dar, welche im Vorfeld der Baumaßnahme abgebaut und durch einen Rstaurator aufbereitet wird. Der Aufstellort ist mittlerweile bekannt und eingeplant. Die endgültigen Anforderungen an den Aufstellort ergaben sich geändert gegenüber der Kenntnissen zur Ausschreibung mit Aufbereitung durch den Restaurator. Letztlich ist diese markante Figur wertig in den Bahnhof zu integrieren. Dadurch ergeben sich geänderte und zusätzliche Leistungen, die hiermit erfasst werden. Geändertes Fundament, Einfassung mittels Granitreihen. MKA 709: Der vorhandene Baugrund ist aufgrund weicher Bodenschichten nicht ausreicehend tragfähig für die vorgesehene PSS sowie des Gleises. Es sind stabilisierende Maßnahmen erforderlich. Dazu ist eine weitere mit Bindemittel vorgesehener Bodenstabilisierung unter der eigentlichen Stabilisierung durchzuführen.
- 20.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 712 _ Die Materialgüte als auch die Anzahl an Messbolzen an der STW 7 ändert und erhöht sich. Grund hierfür sind Anforderungen der messingenieurtechnischen Empfehlungen in Abstimmung mit der Anlagenverantwortung.
- 20.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 708_ um die baulichen Aufgaben, unter anderem Gründung der OLA bauzeitoptimiert herzustellen, ist die vorhandene PSS mit einer Verschleißschicht zu schützen. So kann bereits vorab des Gleisbaus die OLA landgebunden gegründet werden. Im Nachgang wird diese rückgebaut und nachprofiliert.
- 20.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA710_ Aus Gründen des Objektschutzes sind zusätzliche Zaunanlagen erforderlich. Dies betrifft Bereiche entlang Gleis 13 sowie an der LSW bei km 36,73.
- 20.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA713 _ Die Treppen an den EÜ Kauern Dorfer Allee als auch EÜ Leipziger Straße sind aus Gründen der Sicherheit und Vandalismus schütz einzuzäunen.
- 22.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA737 - Für die Baugrube zum Neubau der Personenunterführung als auch die Baugrube für den neuen Bahnsteigaufzug Bstg 1 war das Bestandsdach zurückzubauen. Ein Aufstellen des alten Daches bedarf des Nachweises der Funktionalität und Standsicherheit, also einer Statik. MKA738 - Zur Abindung vorhandener Kabelwege an Verteilerstationen sind Kabelwege erforderlich, diese wurden im Zuge der Planerstellung AP Ktb nicht geplant. MKA747 - Das Gleis 6 ist gemäß Bestelländerung entgegen dem vorgesehenen Zustand entsprechend Ausschreibung an Gleis 7 durchzubinden. Damit zusammenhängend ergeben sich zusätzliche Planungs- und Ausführungsleistungen. Dazu gehören auch Anpassungen der Kabelführung im Bereich von OLA-Masten und Beleuchtungsanlagen als auch die zusätzlichen Aufwendungen im Bereich neu herzustellender und anzupassender Signalanlagen. MKA748 - Das Gleis 6 ist gemäß Bestelländerung entgegen dem vorgesehenen Zustand entsprechend Ausschreibung an Gleis 7 durchzubinden. Damit zusammenhängend ergeben sich zusätzliche Planungs- und Ausführungsleistungen. MKA740 - Zur Abnahme der Straßenbrücke in Gerstenbach waren Mängel an der Erdung der Schutzplanke erfasst. Diese sind bis dato nicht behoben bzw. abgestellt. Da mit Inbetriebnahme der Strecke 6362 im Endzustand auch diese Sicherheitsleistung erforderlich ist, wird durch die Baustelle organisiert der Mangel im Auftrag des Betreibers behoben. MKA741 - Zur Organisation von Mehrlängen lagernd in Lehndorf ist das Auftrommeln auf Leertrommeln erforderlich. Leertrommeln sind vorhanden, müssen allerdings am Standort Gößnitz besorgt werden. MKA742 - Für die Kabelverlegearbeiten im LST-Bauzustand 4. 1 zum Einführen und Abdichten der Kabel in das Modulgebäude werden Systemdeckel benötigt MKA743 - Der Kabelzug wird durch den vollgelaufenen Schacht durch Starkregenereignisse behindert. Der Schacht muss daher freigepumpt werden. MKA744 - Durch den Neubau der Personenunterführung wird in das aktuelle System der Personenführung rund um die PU eingegriffen. Durch die verschiedenen Raumfugen und Anbindepunkte der neuen PU ist u. a. die Bestandstreppe auf den Bahnsteig 1 anzupassen bzw. neu zu setzen. Das bisherige visuelle Leitkonzept ist auf Basis aktuell gültiger Reglwerke entsprechend Möglichkeit anzupassen. Entsprechende Erfordernis wird auch durch die UiG zu den im Tunnel vorliegenden Rampen gegeben. Bedingt durch die geänderte Personenführung bedarf es neuer taktiler Ausstattungselemente an den Handläufen der Treppe sowie der Stufen (Handlaufschilder, Kontrasterhöhung). MKA745 - Aufgrund des umfangreichen Eingriffs in den Bestand durch den Neubau der PU und den nachträglich geforderten Aufzug im Bahnsteigbereich 1 sind auch umfangreiche Anpassungen an das Blindenleitsystem und die Wiederherstellung der Bahnsteigkante oberhalb der PU erforderlich. Dazu fanden bereits mehrere Vor-Ort-Termine und planerische Umsetzungen und Anpassungen statt. Die grundlegende Abstimmung zum notwendigen Umfang wurden inhaltlich mit einem Besprechungsprotokoll festgehalten. Die darin erfassten Protokollpunkte gelten als vereinbart und sind umzusetzen. MKA751 - Im Bereich der bereits hergestellten TE fanden Rammarbeiten für die GFB statt. Es haben sich im Zuge der AP an Standorten der GFB-Maste Änderungen ergeben, die bereits hergestellte TE wurde daher an einer Stelle beschädigt. Um größeren Aufgrabe- und Sicherungsaufwand und Störungen an bereits errichteten Anlagen gering zu halten, ist ein grabenloses Sanierungsverfahren in Form von Edelstahl-Inliner zu wählen. MKA752 - Vegetations- und bauablaufbedingt sind erhöhrte Aufwendungen im Bereich Freischnitt und Zugangsmöglichkeiten ins Baufeld erforderlich, die so nicht abzusehen waren. Weiterhin wird dadurch Bestands- und neue Kabelinfrastruktur geschützt. MKA753 - Im Zusammenhang mit der Errichtung der Gleisbeleuchtung durch den AN Los 204 ergibt sich an diversen Standorten die Erforderlichkeit zum Einsatz von Schutzkästen am Fußpunkt der Beleuchtungsmaste. Diese werden durch den AN Los 204 geliefert und sollen durch den AN Los 203 eingebaut werden. Folgende Leistungen sind erforderlich: 1) Entgegennahme und Entladung der bestellten Schutzkästen 2) Zwischentransporte 3) Vorbereiten Fußplatte Beleuchtungsmast und Montage Schutzkasten 4) Zuschnitt und Anarbeitung der Abdeckroste MKA754 - Gemäß Planung PT1 erforderliche Sicherungsanlagen für BaugleisGleis 6, das Gleis 6 ist zusätzlich zum ursprünglichen Vertragsumfang bestellt worden. Die Umsetzung Gleisbau muss in weiterer Sperrpause erfolgen. Inbetriebnahmevoraussetzungen wäre die bauzeitliche Sicherung MKA758 - Im Bereich Strecken-km 39,45 bis 39,63 sind Gleisbauarbeiten inkl. Tiefenentwässerungsleistungen zu erbringen. Die vorhandene Bestandskabelanlage im Bereich der neuen TE ist bauzeitlich mittels Provisorium zu schützen und später in einen neuen Kabeltrog umzuverlegen, da der Altbestand Kabeltrog nicht gesichert werden kann. Bauablaufbedingt kommen weitere Umverlegungen dazu, um Baufreiheiten beim Gleisbau zu gewährleisten. Dazu sind weitere Provisorien und Umverlegungen erforderlich. Die Kabel sind für den Endzustand in ein Betonkabelgefäß umzuverlegen. MKA759 - Ursprünglich war durch das Entfernen des Dachbelags im Zusammenhang mit der Dacheinkürzung aufgefallen, dass die Dachhaut beschädigt ist und ausgetauscht werden muss. Der Umstand, dass auch die Entwässerungsrohre bzw. die Rinne nicht funktionsfähig sind, hat sich erst mit einem weiteren Regenereignis gezeigt. Nach Begehung wurde durch den späteren Betreiber Personenbahnhöfe festgelegt, dass die Entwässerung des Dachs (Rinne und Abläufe) auch zu erneuern ist.
- 23.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 750 - Hinsichtlich der Streckenentwässerungen bestehen Abhängigkeiten zu den Fertigstellungsterminen des Troges für den Deutschen Bach. Im Entwurf wurde davon ausgegangen, dass der Trog für den Deutschen Bach bereits hergestellt ist. Die Ausführung sieht einen anderen Bauablauf vor. Somit kann die im Entwurf dargestellte Entwässerung im Endzustand nicht hergestellt werden. Es ist eine bauzeitliche Lösung mit Ableitung der Streckenentwässerung in die bestehende Vorflut, also die Bestandskanalisation n der Eisenbahnstraße vorrzusehen. Dieser Umstand konnte erst im Zuge der Abhängigkeiten zu tangierenden Maßnahmen am Deutschen Bach während der Beplanung der und Ausführung erkannt werden. Die dafür notwendigen Leistungen sind nicht absehbar gewesen. MKA 757 - Um die erforderlichen Kabelwege terminlich und fachgerecht im Bereich der rückgebauten Umfahrung herstellen zu können und darin die notwendige Verkabelung zu installieren sind ergänzende Aufwendungen in Sachen Schutz bereits hergestellter Anlagen erforderlich. Dazu sind zusätzliche Überfahrten vorzusehen.
- 27.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA762 - Mit Übergang in die Bauphase 4.0 bzw. Auflösung der Umfahrung und Herstellung des Endzustandes sind auch die bis dato Provisorien gefassten Kabel in den geplanten Endzustand zu bringen. Bauzeitlich ist aber kein Endzustandstrog am Anfang der Bauphase vorhanden, sodass als Provisorium ein bauzeitliches Kabelführungssystem erforderlich wird. Das erfordert als Zusammenhangsleistung allerding das mehrfache Anfassen der bereits für den Endzustand vorgesehen und verlegten Kabel. MKA763 - Das Bahnhofsschild auf dem Hausbahnsteig stört die Signalsicht, es sit umzuhängen. MKA764 - Die Signalsicht Signal 92L302Y ist icht gegeben. Dies war erst nach Aufstellen offensichtlich. Das bereits gesetzte Signal ist umzusetzen. MKA765 - Gleis 6 ist entgegen der ursprünglichen Vertragsleistung als durchgebundenes Gleis auszubilden. Damit verbunden sind etliche Zusatzleistungen, die sich aus fortschreitender Planung ergeben. Für die Erdunganschlüsse werden Kabelquerungen in Bereichen Gleis 6 und 7 erforderlich. MKA766 - Mit Übergang in die Bauphase 4.0 bzw. Auflösung der Umfahrung und Herstellung des Endzustandes sind auch die bis dato Provisorien gefassten Kabel in den geplanten Endzustand zu bringen. Bauzeitlich ist aber kein Endzustandstrog am Anfang der Bauphase vorhanden, sodass als Provisorium ein bauzeitliches Kabelführungssystem erforderlich wird. Das erfordert als Zusammenhangsleistung allerdings das mehrfache Anfassen der bereits für den Endzustand vorgesehen und verlegten Kabel. MKA767 - Der Telefonanschluss der Telekom ist neu anzubinden. Für die Neuverlegung des Kabelanschlusses sind Kabelwege im Bahnsteigbereich bis zum Raum am südlichen Bereich des Empfangsgebäudes erforderlich. Diese sind reine zusätzliche Leistungen. MKA770 - Beim Aushub der Baugrube für den Neubau der PU sind an Bestandswänden die vorhandenen Fliesen teilweise zerstört worden. Um die Anbindung der Abdichtung der PU zu gewährleisten und Umläufigkeiten an den Klemmfugenbändern zu vermeiden, ist entlang der Anschlusteile an den Bestand mittels Bitumenbahnen die Abddichtfunktion zu gewährleisten bzw. zu erhöhen. MKA771 - Im Bereich der PU wird das vormals historische Dach aus Gründen mangelnder Statik nicht wieder aufgebaut. Damit fehlen Befestigungspunkte der Beleuchtung. Notwendigerweise werden Lampenmasten auf dem Bahnsteig zu installieren sein. Die erforderlichen Gründungsarbeiten mit entsprechenden Kabelwegen sind durch die ARGE 203 zu erbringen, die Ausstattung ist durchARGE 204 vorzunehmen. MKA776 - Mit Fortschreiten der Arbeiten an der PUund dem zunehmend beengten Baufeld als auch zur Verkehrssicherung ist ein zus. Baubehelf in Form einer Schlauchbrücke für die Betonagearbeiten erforderlich. MKA783 - Vertraglich vorgesehen war im Zuge des Baustraßenbaus auch der Rückbau einer Bestandstreppe. Weiterhin wurde im Vorfeld der Baumaßnahme mit dem Grundstücksbesitzer vereinbart, die vorhandenen Borde auf ca. 25 m Länge des alten Fahrradweges auszubauen. Diese Leistung ist nicht im Vertragsumfang enthalten.
- 29.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA763 - Das Bahnhofsschild auf dem Hausbahnsteig stört die Signalsicht, es sit umzuhängen. MKA785 - Durch den Entfall der Alt-Stütze C der Fußgängerüberführung müssen die nun freiliegenden ehemaligen Aufnahmestellen der Lager mit Korrosionsschutzversehen werden.
- 30.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 782 - Das Dach ist im Bereich der rückgebauten OLA-Masten zu schließen. Die vereinbarten Leistungen sind nicht umfassen und müssen um den Austausch bebrochener/gerissener Acrylplatten sowie um Verbindungsleistungen dieser Acrylplatten an den Bestand ergänzt werden. 779 - Erst nach Herstellung TE, und nach Herstellung EPL, wurde deutlich, dass die OLA nicht mehr so in die Böschung eingefasst ist, wie planerisch angenommen. Es sind Änderungen an der geplanten Mulde neben der Gleisanlage als auch an der Konturierung der Böschung erforderlich. Die Mulde wird angehoben, bis auf Höhe OK Schotter, damit werden auch Schachtanlagen angehoben und Änderungen an der Wiederherstellung des örtlich vorhandenen Kabelkanals erforderlich.
- 10.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA777 - Mit Fortschreiten der Arbeiten an der PUund dem zunehmend beengten Baufeld als auch zur Verkehrssicherung ist ein zus. Baubehelf in Form einer Schlauchbrücke für die Betonagearbeiten erforderlich. MKA787 - Infolge der örtlichen Gegebenheiten müssen die Masten von der Böschungsschulter und den Böschungsfuß versetzt werden. Dies betrifft die Maststandorte M2.5 – M2.9. Infolge der Verschiebung dieser Maste ist die geplante kabeltiefbauseitige Anbindung nicht mehr gegeben. Es ist daher erforderlich, einen KK Gr I, beginnend ca. ab M2.4, entlang der neuen Maststandorte zu errichten. MKA786 - Es sind zusätzliche Arbeiten durch den Entfall des Bahnsteigdaches am Hausbahnsteig sowie dadurch bedingt zusätzlicher Leuchtenstandorte im Bereich Erdung erforderlich. Das Bahnsteigdach wird an der südlichsten und nördlichsten Doppel-T-Dachstütze an die Sammelerde angeschlossen. Die Geländer aufdem Bahnsteig werden entgegen der Planung an der Sammelerde angeschlossen (Brauneintragung). Die zusätzlichen Beleuchtungsmasten 1.6 und 1.7 werden nicht geerdet, da sich in ihrem Handbereich nichts bahngeerdetes befindet. Der Beleuchtungsmast LP 1.5 benötigt eine Erdung, aber nicht laut Planung am Geländer erden, sondern die verlegten Leerrohre nutzen und an der Sammelerde anschließen. Weiterhin, zwei Ändegegenüber der Planung vom Bstg. 4: Für das Bahnsteiggeländer reicht der einfache Anschluss am Sammelerder aus. Somit ist der Gleisanschluss am südlichen Ende Bstg. 4 nicht erforderlich. MKA761 - Für den Bau der Entwässerung im bahnlinken Bereich ab Streckenkilometer 39,1 sind besondere Aufwendungen für das bauzeitliche Ableiten zur Vorflut der Bahnentwässerung sowie für Bodenaustauschmaßnahmen erforderlich. Die Kenntnis darüber, dass in diesem Einschnitt besondere geologische Bedingungen vorliegen war zwar bekannt, jedoch ist die Art der baulichen Umsetzung mit fortschreitender AP sowie festgestellter kohlehaltiger Böden im Auflagerbereich des Gleises geändert und angepasst worden. Hierüber sind zusätzliche Aufwände notwendig.
- 11.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 784 - Mit fortschreitender Planung des Bahnkörpers ergeben sich geänderte Leistungen. Diese betreffen die Profilierung des Bahngrabens entlang der Böschung im Bereich Bahn-km 39,0 bis 39,1 sowie die Befestigung der Böschung im Bereich des vom Bahnkörper zum Bahngraben über die Böschung zulaufendem Wasser, hier befestigte Raubettmulde mit Anbindung an den befestigten Graben am Hinterfüllbereich des sw WL der EÜ Leipziger Straße.
- 15.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA772 - Im Bereich der PU wird das vormals historische Dach aus Gründen mangelnder Statik nicht wieder aufgebaut. Zum Schutz der bestehenden Treppenanlage auf Bahnsteig 1 ist eine Schutzverglasung mit Anschluss an das Bestandsdach vorzusehen, dies erfolgt zum Schutz der Treppe vor Witterungseinflüssen und zur Sicherheit des Fußgängerverkehrs. Damit einhergehend sind Planungs- und Ausführungsleistungen. MKA788 - Durch Verschiebung des Maststandortes (Mast M5.2.18) an der bereits hergestellten Gleisfeldbeleuchtung zwischen G1. 4 und 5, ca. km 38,7 durch Dritte (Los 204) an. Dafür sind Rück- und Nebauarbeiten am Kabelführungssystem notwendig.
- 19.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA790 - Im Zusammenhang mitr der Herstellung der Personenunterführung sind diverse Arbeiten und Anarbeiten an den vorhandenen Bestand verbunden, die mit vorliegender Mehrkostenanzeige formal angezeigt werden. Hierbei sind auch Leistungen angezeigt welche im Zusammenhang mit diveren Anpassungen und Mehraufwendungen tangierender Gewerke stehen. Somit sind erhöhte Aufwendungen im Bereich Planung erforderlich. Gleichzeitig beinhaltet der Oberflächenabschluss die Anarbeitung an den vorhandenen Bestand unter Berücksichtigung der Belange durch die Anlagenverantwortung, um einen inbetriebnahmegerechten Zustand zu erlangen. Weiterhin ist unter Beachtung vorhandener Produktions- und Lieferkapazitäten im Bereich Bahnsteigkanten die Andienung tangierender Bauvorhaben zu beachten, um die Inbetriebnahmezeiträume einhalten zu können. So werden Bahnsteigkanten aus einem anderen Projekt zu geführt, für welches wiederum Ersatzleistungen erfolgen müssen. Die Leistungen stehen grundhaft im Zusammenhang mit dem Ne
- 27.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_163 MM zur Erfüllung vertraglicher Leistungen Bereich OLA NT_160 Umplanung und Neuerstellung AP inkl. Variantenuntersuchung. Ursächlich hierfür sind Überschneidungen mit anderen Gewerken an den Mastgründungsbereichen. Dazu müssen Variantenuntersuchungen in Hinsicht auf die Machbarkeit, aber auch in Wirtschaftlichkeit und Praktikabilität durchgeführt werden. NT_168 MM zur Erfüllung vertraglicher Leistungen Bereich OLA NT_131 Durch die nachträgliche Errichtung von Schotterhalterungen an den Weichen W2, W3 und W5 müssen die Zuleitungen von der HV EWHA W1 zu den Anschlusskästen umverlegt und im Bereich Schotterhalterung im Schutzrohr verlegt werden. Die Fühlerstation der EWHA W1 und die Anschlusskästen müssen entsprechend um- und neu montiert werden. Weiter müssen alle zum BZ 2.0 provisorisch verlegten Kabel in der WHZ zwischen dem Kabelschacht am OLA Mast 213 und der WHZ umverlegt werden. NT_130 Aufgrund von Baugrundhindernissen mussten die Rammgründungsarbeiten mehrmals an jeweils angepassten Standorten wiederholt werden. NT_129 Die bauzeitliche Beleuchtung zur Aufrechterhaltung des Gewerbebetriebs (Pizzeria im Bahnhofsgebäude) ist erforderlich und war so im vorgesehenen Bauablauf nicht erkennbar. NT_128 Im Bahnhof Altenburg werden immer wieder erdverlegte Kabel bei Tiefbauarbeiten vorgefunden, so auch im Bereich der Böschungen der EÜ Kauerndorfer Allee. Eine Zuordnung der Kabel ist nicht mehr möglich. Für die Baufeldfreimachung ist deshalb erforderlich die betreffenden Kabel unter Aufsicht zu schneiden. NT_126 Für die weiteren Arbeiten muss die bauzeitlich erforderliche Beleuchtung an Gleis 13 ausgeschalten, instandgesetzt und umgebaut und für die nächste Bauphase 3.1 wieder in Betrieb gesetzt werden. NT_113 Im Bahnhof Altenburg werden immer wieder erdverlegte Kabel bei Tiefbauarbeiten vorgefunden. Eine Zuordnung der Kabel ist oft nicht mehr möglich. Für die Baufeldfreimachung ist deshalb erforderlich die betreffenden Kabel unter Aufsicht zu schneiden. Leistungszeitraum 2021-12/24 NT_133 Bei der Errichtung der OLA im BF Altenburg kam es zu Mengenmehrungen > 110 % von Positionen des HLV. NT_161 Bereits die Entwurfsvariante weist gegenüber der Ebs zu große Längsspannweiten und Längsfeldsprünge auf. Ebenso ist der Nachweis des C-Maß bei Windabtrieb nicht gegeben. Dadurch erneute Planleistungen inkl. Variantenuntersuchungen erforderlich. NT_159 Der FL-Trenner und der Masttrennschalter 317 zwischen der ursprünglichen SG 7 und SG 317 entfällt. Gleis 10a gehört somit der SG 7 an. Der Mast 345 muss wie bisher für den evtl. zukünftigen Masttrennschalter (MTS) 317 laut Statik ausgelegt sein. Die Planung ist zu überarbeiten. NT_158 erforderliche Panungsanpassung und damit zus. Planungsleistungen durch Regelwerksanpassungen im Bereich der Nachspannlängen. Im Gleis 2 muss ein Festpunkt nach Ebs 02.05.70 hergestellt werden. NT_148 Verschiebung Maststandort M 311 hinter den Bahnsteig, dadurch Entwurfserarbeitung der Planänderung. Vorausgegangen waren der Planungsänderung umfangreiche Kollisionsabstimmungen und diverse Schnittstellenprüfungen- bzw. Prüfung von Änderungen durch die Mastverschiebung, es sind Änderung der AP inkl. Planprüfung erforderlich. NT_125 Das Vorziehen der Leistung in den BZ 3.0 ist erforderlich, da die Gründung mit einem Abstand von nur ca. 1,50 m zur Gleisachse errichtet wird. Diese Arbeiten sind nur unter Deckung einer mehrtägigen Sperrung des Betriebsgleises möglich. Der BZ 3.0 stellt diese Bedingung zur Verfügung.
- 27.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_238 Für die Entwässerung an den Gleisen 4, 5, 7 und 19 ist in den Bauzuständen 11 und 2.0 keine Vorflut vorhanden. Das anfallende Sickerwasser muss bis zur Errichtung der Vorflut bauzeitlich abgeleitet werden. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nicht ausreichend.
- 27.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_154 Bei der Errichtung der OLA im Bf Altenburg kam es zu Mengenmehrungen > 110 % von Positionen des HLV. NT_143 Bei der Errichtung der OLA im Bf Altenburg kam es zu Mengenmehrungen > 110 % von Positionen des HLV. NT_155 Es sind zusätziche Betonschalthäuser im Baufeld vorgesehen. Der für Baugruben und Anschlussleitungen erforderliche Bodenaushub ist zu lagern, zu beproben und entsprechend Deklaration zur Entsorgung zuzuführen. NT_162 Anpassung AP, zu Beginn des BZ 4.0 muss der Mast 272 gegründet werden. Dieser sollte ursprünglich als Rammgründung hergestellt werden. Nach Schnittstellenkoordination stellte sich heraus, dass dies im erforderlichen Zeitraum technologisch nicht realisierbar ist. Zur Gewährleistung einer rechtzeitigen Herstellung der Gründung ist diese als Ortbetongründung auszuführen. Dies ist in der AP zu ergänzen.
- 21.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 124 Zur Erfüllung des vertraglich vereinbarten Bauzieles sind gemäß Ausführungsplanung und örtlich erforderlicher Anpassungen im Rahmen der Bauausführung OLA-Leistungen erforderlich, die im LV nicht enthalten sind. MKA 144 Als terminsichernde Maßnahme wurde das ursprüngliche Baufeld vom Bf Altenburg inkl. der Bereiche der bauzeitlichen Umfahrung für den Bz 3.1/4.0 in mehrere kleine Baufelder unterteilt. Die OLA-Maste müssen somit in mehr Durchgängen gegründet/gestellt werden, als ursprünglich in der Ausschreibung beschrieben. MKA 153 Im Zuge der Einzelgewerkebetrachtung gab es zwischen dem Ingenieurbau und der OLA terminliche Komplikationen. Die OLA-Maste wurden in der für eine STW erforderliche Baugrube bereits vor Herstellung Baugrube gegründet. Auch die Maste waren bereits gestellt. Um aufwendige Sicherungsleistungen für einen Mast zu vermeiden, wurde in Abstimmung zwischen den Baubetrieben die Demontage des Mastes und spätere Wiederaufstellung vereinbart. Dies ist die wirtschaftlichste Lösung, auch weil dadurch keine Einschränkungen im Bereich der Logistik/Zuwegung bestehen MKA 156 Entgegen der vertraglichen Leistung, dass das Gleis 6 per Gleisabschluss hergestellt werden soll, wird es aufgrund einer betrieblichen Nachbestellung durchgebunden werden. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Ausführungsleistungen im Bereich Oberleitung sind daher zusätzliche Aufwendungen und Inhalt der vorliegenden MKA 142 und 156. MKA 157 Gem. der Planung der EP sollten die OL der Gleise 6 und 7 einer gemeinsamen Schaltgruppe zugeordnet werden. Von der südlichen Zufahrt sollte die elektrische Trennung für diese Schaltgruppe mit einem Trenner beim Maststandort 329 hergestellt werden. Bei der Stützpunktkonfiguration am Mast 329 mit drei Auslegern, waren diese nicht kollisionsfrei zu installieren und gleichzeitig eine regelkonforme Lage des Trenners sicherzustellen. Im Zuge der AP soll dieser Konflikt aufgelöst werden. Es sind zusätzliche Planungs- und Ausführungsaufwendungen notwendig. MKA 167 MM zur Erfüllung vertraglicher Leistungen Bereich OLA
- 01.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 800 Im Zusammenhang mit der Profilierung der Böschungen im Bereich EU Leipziger Straße sowie LSW 4 war es erforderlich, den vorhandenen Schacht zum Jüdengrundbach bei ca. km39,0 bahnrechts per Einfassungsrahmen zu schützen. Andernfalls wäre das Bauwerk durch die Böschungsgeometrie überschüttet worden. Die Zugänglichkeit wäre in diesem Fall nicht mehr gegeben. MKA 801 Erst durch Eingriff in den Bestand ist es hindernisfrei möglich, auf den Rettungsweg im Bereich Bahnhofsgebäude Bahnsteig 1 südlicher Abgang zu gelangen. Die Erfordernis hierzu ergab sich durch die örtliche Aufnahme im Zuge der abgeschlossenen Leistungen zur Lärmschutzwand und dem noch vorhandenen Gelände. Hier gibt es geringfügige Abweichungen zum Entwurf, sodass die Zuwegung andersartig herzustellen ist verbunden mit zusätzlichen Aufwendungen wie Rückbau Bestandszaun und Integration einer Toranlage mit Anteil Neubau Zaun. Dies konnte erst im Zuge der Ausführung festgestellt und ausgeplant werden.
- 03.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 773 Einerseits durch Anpassungen im Bereich der Fangedammkonstruktion für die Hilfsbrücke, die weiter nach Nord versetzt werden musste, andererseits durch örtlich abweichende Bestandssituation zu den Planungsannahmen im Entwurf kam es zu technologischen Schwierigkeiten beim Gründen des Mastes OLA 275, und die bahnlinke Rampenkonstruktion im Übergang von Kappe Bauwerk zu Strecke musste angepasst werden. Die ursprüngliche Anrampung mittels Rampe in Ortbeton wird aufgelöst mit Fertigteilen, bei denen die Kabeltröge integriert werden. Durch die Aufstellung des Mastes 275 am geplanten Standort musste ebenfalls der Rettungsweg der Rettungsweg um den Mast geführt werden.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 173 Als terminsichernde Maßnahme mussten die Gleisbeleuchtungsstandorte am Gleis 9, 10 und 19 vor dem Verlegen der Gleise gegründet werden. Dies erforderte das Einmessen der Standorte durch ein Vermessungsbüro.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 830 Im Bereich der Baustellenzufahrt im Bereich südlich des Empfangsgebäudes stehen 3 nicht mehr angeschlossene Straßenlaternen, deren Zustand bedenklich ist und ein Sicherheitsrisiko darstellen. Im Sinne der Arbeistsicherheit und als ergänzende Baufeldfreimachung sind diese Stahlbetonlaternen abzubrechen un dzu entsorgen. Da diese Leistung originär mit den Hauptvertragsleistungen verbunden ist, ist die Ausführung durch die beauftragte ARGE vorzunehmen. 813 Für Abstelltätigkeiten am Gleis 4 wird zusätzlicher Rangiererweg außerhalb vom Bahnsteig auf der bahsteigabgewandten Seite benötigt. Dies wurde erst mit Inbetriebnahme des Endzustandes am 2.9.24 festgestellt, die nachträgliche Bestellung seitens des Betriebes liegt vor. Es handelt sich um zusätzlichen Rangiererweg in einer ca.-Länge von 280 m. 807 Im Zuge des Neubaus des Aufzugs am Bahnsteig Bf Altenburg soll auch die Zuwegung vom Bahnhofsvorplatz nördlich des Empfangsgebäudes barrierefrei hergestellt und so eine direkte Erreichbarkeit des Aufzugs gewährleistet werden. Damit verbunden sind diverse Leistungen für Planung und Ausführung. Zudem ist beim Arbeiten im Bestand damit zu rechnen, dass nicht alle Risiken in Planung und Ausführung zum Zeitpunkt der Anordnung der Leistung bekannt sind. In diesem Zusammenhang wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt weitere Mehrkosten im Sinne zusätzlicher oder geänderter Leistungen angemeldet. Dazu gehören Leistungen im Zusammenhang mit - Herstellung von Medienfreiheit - dazugehörige Vermessungsleistungen für Planung und Bestandserfassung - Wiederinbetriebsetzung von Wartebereichen durch Entfall am bisherigen Standort und Neuaufstellung auf dem Bahnsteig 2/3 - Instandsetzungsmaßnahmen an der Fassade, da das ursprüngliche Dach im Bereich der Zuwegung nicht mehr aufgestellt wird - diverse erforderli 802 Die vorhandenen Markierungen auf der Bestandstreppe zum Bahnsteig 1 als auch zum Bahnsteig 2/3 sind zu erneuern. Die bisherige Markierung in "Gelb" entspricht nicht den Anforderungen an Personenbahnhöfe entsprechend Anforderungskatalog. Diese sind somit zu erneuern und mit Stufenmarkierungsfarbe Weiß, RAL9016 zu versehen. 806 Im Zuge des Abrisses der ehemaligen Güterhalle am Bf. Altenburg wurde das Fundament der Stütze Achse D der Fußgängerüberführung km 38,702 teilweise freigelegt. Das somit über dem Bestandsgelände verbleibende Fundamentteil in Klinkerbauweise soll vor Umwelteinflüssen geschützt werden. Dazu wird das Fundament mit einem umliegenden Betonrahmen in Stahlbetonbauweise ergänzt. 808 Durch die Verlängerung Gleis 6 ergaben sich diverse Anpassungs- und Rückbaumaßnahmen, um anforderungsgerecht die notwendigen Ausstattungsmerkmale OLA, EEA und Bahnkörper ausführen zu können. Ein Teil der Aussattungsmerkmale des alten Endzustandes waren in früheren Bauphasen bereits erstellt worden. Zur Erstellung des neuen Endzustandes sind erforderlicherdings fertiggestellte Leistungen erneut umzusetzen, diese betreffen in der vorliegenden Anzeige Arbeiten an den Rangiererwegen. 809 Für die Zugänglichkeit zuSignal 92VZn und zum Kabelschrank UV 3 bei km 38,6 ist das vorhandene Geländer mit einem Tor als Zugangsmöglichkeit zu versehen. Das Signal und der Schrank stehen zwischen dem Hauptgleis und dem Bahnsteig 4. Dies erfolgt im Sinne der Arbeitssicherhiet und war so im Zuge der Detailplanung nicht ersichtlich. 810 Im Bereich der Zufahrt zur Weichenheizstation haben sich geringe Tragfähigkeiten gezeigt. Um größere Bodenaustauschmaßnahmen aufgrund der erheblichen Tiefe dieser zu vermeiden, ist in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung entschieden worden, bodenverbessernde Maßnahmen vorzunehmen. 817 Der Zaun ist aufgrund seiner Lagebeziehung zur vorhandenen OLA zu erden. DAzu ist eine geprüfte Planung zu übergeben. 824 Für vier zur Entsorgung durch den AG vorgeshenen Haufwerke muss zusätzlich eine Nachuntersuchung für Chlorid durchgeführt werden. Diese Analyse war nicht Bestandteil des HV. 825 Für den zu versetzenden Windschutz vom Hausbahnsteig (unter abgebrochenem Bahnsteigdach) auf den Mittelbahnsteig sind gemäß Projekt ZKP die vorh. Sitzbänke auszutauschen. Das Blindenleitsystem ist am neuen Standort gem. Richtlinie anzupassen. Leistungen waren nicht Bestandteil des HV. 826 Die Baustellenzufahrt bei km 39,45 soll als Zuwegung für die Instandhaltung verbleiben. Zur Sicherung gegen unbefugte Zufahrt ist eine Schranke einzubauen. Die Leistungen waren nicht Bestandteil des HV. 171 Auf Anforderung von DB InfraGO Personenbahnhöfe soll die TK-Technik (für ZIM und Beschallung einschließlich der erforderlichen Kabel und Kabelabschlüsse), welche derzeit im TK-Raum des Empfangsgebäudes untergebracht ist, in ein neues externes Betonschalthaus (BSH) ziehen.
- 18.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA136: Der Rückbau der Dachbeleuchtung ist vertraglich geregelt. Um den Rückbau durchführen zu können ist das Taubenschutznetz vorab abzuhängen. Dies stellt eine notwendige, im Vorfeld der Maßnahme nicht absehbare Leistung dar. // MKA137: Für die Erneuerung der Personenunterführung zwischen Bstg 1 und Bstg 2/3 musste im Vorfeld Baufreiheit geschaffen werden. Hierzu mussten Kabelsondierungen durchgeführt und entsprechende Teile der EEA zurück gebaut bzw. für die notwendige Beleuchtung am Bstg. 1 und des Bahnhofvorplatzes Provisorien geschaffen werden.
- 18.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Sicherung Objektschutz ist es erforderlich, den Zugang an der Leipziger Straße hin zum Rettungswegaufgang mittels Toranlage am Bürgersteig an der Leipziger Straße zu versehen. Ursprünglich war kein Tor, lediglich die Wiederherstellung der Zaunanlage vorgesehen.
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 820 Im Zuge der Abnahme Oberbau wurde durch den IBV eine Absturzsicherung am Einlauf der Entwässerungsmulde zwischen den Gleise 7 und 17 gefordert. Das erforderliche Geländer einschließlich Erdung ist zu planen und auszuführen. MKA 827 Im Zuge der Errichtung von Schaltanlagen und Rückübergaben von BE-Flächen sind an diversen Stellen Sicherungsmaßnahmen aus Sicht Arbeits- und Objektschutz vorzunehmen. Unter anderem sind an der Trafostation und vorgelagerter Schaltkasten bei ca. km 38,45 bahnrechts Sicherungen mittels Anfahrschutzblöcken vorzusehen. MKA 831 Zur Fertigstellung der Entwässerungsmulde an Gleis 7 mussten zwischengelagerte Baustoffe, die nicht von AN zu verantworten waren, zur Herstellung der Baufreiheit umgelagert werden. MKA 832 Zur Sicherstellung des Inbetriebnahmetermins waren zusätzliche gleisgebundene Baulogistikleistungen erforderlich, die nicht Bestandteil des HV waren MKA 833 Für die Belastungsstopfgänge für den Zeitraum 09-11/2024 ist es erforderlich Gleisschaltmittel bzw. Hindernisse zu demontieren und nach Beendigung wieder zu montieren bzw. zu prüfen. Diese Leistung ist nicht im HV vereinbart.
- 16.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 837 Zur Abführung des Wassers Bahngraben Gleis 7 im südlichen Gleisbereich ist eine Abwasserleitung vom Bahngraben unter der Ladestraße zur Vorflut Blaue Flut zu bauen.
- 26.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 841- Durch die Vergrößerung des Vetragsumfangs bzw. Mehrleistungen ist ebenfalls eine Vergrößerung des Aufwands für die Reinigung der Verehrsflächen erforderlich.
- 05.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 579 Man benötigt eine konstruktive Dachabfangung auf der ganzen Länge der Bahnsteigüberdachung, um die Tragwirkung des statischen Systems im Bauzustand nicht zu unterbrechen. Dies war im Zuge der Beschreibung der Arbeiten zur Ausschreibung nicht erkennbar. Um diese auf- und abbauen zu können und die notwendigen Arbeiten an der Überdachung durchführen zu können, benötigt man darüber hinaus auch ein Arbeitsgerüst entsprechender Länge.
- 16.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 169 - Für die IBN der Tk-Anlagen Personenbahnhöfe sind diverse Tk-Anlagen zu errichten gewesen. Für deren vollständige Funktion sind im Rahmen der IBN zusätzliche Leistungen angefallen. Gemäß der Abnahmeniederschrift "fachtechnische Prüfung ITK-Anlagen" vom 30.09.2024 ist eine Erneuerung und ggf. Montage zusätzlicher Lautsprecher am Bahnsteig 1 Bf Altenburg erforderlich, da die Ergebnisse der STIPA-Messung für die angepassten Bestandsanlagen nicht die erforderlichen Werte ergaben. MKA 170 - Für den neuen Aufzug am Bstg. 1 Bf Altenburg, welcher den direkten und barrierefreien Wechsel zum Bstg. 2 bis 4 über die Personenunterführung ermöglicht, ist eine Anpassung der Technik im Gewerk 50 Hz und TK inkl. erforderlicher Planung notwendig.
- 17.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 195 - Im Rahmen des Bauvorhabens ESTW Altenburg wurden folgende zusätzliche Planungsleistungen im Gewerk EEA und TK notwendig: Erdungspläne Bahnsteige 1 und 2/3; Erneuerung Personenunterführung; Umplanung FIA auf ZIM; Umplanung Beleuchtung Bahnsteig 1; Planung BSH TK; Durchbindung Gleis 6; Zuwegungsbeleuchtung und Anbindung Aufzug Hausbahnsteig; Generische Statik für die Befestigung der ZIM . MKA 202 - Für die Inbetriebnahme der Bahnsteige wurde das Verlegen eines Sammelerder in den Bahnsteigen 1 und 2/3 sowie 4 sowie die Herstellung der Verbindungen zum Gleis und der Bahnsteigausstattung erforderlich. MKA 203 - Aufgrund der Vielzahl an installierten LED-Lichtpunkten und damit verbauten elektronischen Treibern fordert der Abnahmeprüfer EEA die Messung der Netzqualität bzw. die Bewertung der Netzrückwirkungen.
- 18.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 843 - Zur Einhaltung des IBN-Termins war es erforderlich, Maßnahmen zur Terminsicherung innerhalb der Bauphase 3. 1 zu ergreifen. Notwendig geworden sind diese Leistungen, um trotz des zeitlichen Mehrbedarfes für geänderte und zusätzliche Leistungen sowie für die Eingliederung von Arbeiten anderer Baulose in den Bauablauf der ARGE 203 den Fertigstellungstermin 07. 07.24 für die Bauphase 3. 1 einhalten zu können MKA 844 - Der Randweg zwischen km 39,80 und 39,400 ist eben herzustellen. Das Randweg liegt im Baubereich, wurde in der AU aber als ordnungsgemäß vorhanden angenommen. MKA 846 - Wegen eindringender Feuchtigkeit in die bestehende Personenunterführung im Bereich des nördlichen Zugangs zum Hausbahnsteig ist die Abdichtung der Bauwerksoberseite bis über die UK Decke zu erneuern, da ansonsten die Haltbarkeit der neu aufgebrachten Fliesen nicht gewährleistet werden können. MKA 847 - Es sind zwei zusätzliche Parkplätze am ESTW herzustellen, da sich die Nutzungsdauer des ESTW-Z verlängert und dadurch mit dauerhaft mehr Personal zu rechnen ist
- 24.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 848 - Die Aufstellung der Betonschalthäuser einschl. Gründung ist Leistung der ARGE 204, die Ableitung des Regenwassers wurde bisher nicht vertraglich vereinbart. De Herstellung von Betonmulden zur Ableitung des aus dem Fallrohr laufenden Wassers weg vom Bauwerk ist eine zusätzliche Leistung. 850 - Zur Erhöhung der Sicherheit sind der Durchlass mit einem verschließbaren Gittertor auszurüsten sowie der Auslauf in die Vorflut mit einer Steinschüttung vor Ausspülen zu schützen. 851 - Durch nachfolgende Rammarbeiten wurde die TE zwischen Gleis 6/7 durch einen Mast zerstört. Die TE ist wiederherzustellen. 852 - Schäden an der öffentlichen Straße in Gerstenberg sind nach Nutzng durch den Baustellenverkehr zu beseitigen. Dies ist im Planfeststellungsbeschluss vom 22.11.2019 verankert (Punkt A.5.4.) Die Straße erhält eine neue Asphalt-Deckschicht. 854 - Die GFK-Überwege im Bahnhof sind fürden Belastungsstopfgang aus- und wieder einzubauen. Die Leistung war nicht im HV enthalten.
- 20.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 183 - Bei der nachträglichen Durchbindung vom Gleis 6 wurde in der Planung eine Kabelquerung bei km 38,6 vergessen. Somit muss die GfB zwischen Gleis 6 und 7 durch die vorhandene Kabelquerung bei km 38,8 versorgt werden. Durch den längeren Kabelweg ist die Erhöhung des Kabelquerschnitts sowie die Errichtung eines Kabelverteilers notwendig.
- 25.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der nachträglichen Durchbindung vom Gleis 6 wurde in der Planung eine Kabelquerung bei km 38,6 vergessen - diese muss als Änderungsmitteilung nachgereicht werden. Es muss die GfB zwischen Gleis 6 und 7 durch die vorhandene Kabelquerung bei km 38,8 versorgt werden. Durch den längeren Kabelweg ist die Erhöhung des Kabelquerschnitts sowie die Errichtung eines Kabelverteilers notwendig.
- 19.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 140 Die beiden abzubrechenden OLA-Fundamente der Masten 38-3 und 38-5 stehen auf Fremdgelände. Seitens der PL wurde festgelegt, dass beide Fundamente nicht abzustemmen, sondern abzusägen sind – da die Fundamente in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern stehen. Diese Änderung der Abbruchtechnologie ist erforderlich, da die Erschütterungen, welche beim Abstemmen entstehen ggf. Schäden bei den Wohnhäusern verursachen können. MKA 141 Der stellenweise vollständige Abbruch der Mastfundamente der zurückgebauten Oberleitungsmaste ist zur Herstellung von Baufreiheit erforderlich.
- 20.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 145 Die Dachkonstruktion Bstg. 2/3 wurde eingekürzt, somit wurden die Träger der alten Bahnsteigbeleuchtung demontiert. Ein Neuaufbau der Bstg. Beleuchtung ist erforderlich.
- 22.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA164: Die Baufelder sind nicht fristgerecht durch Dritte an die Gewerke OLA übergeben worden. Es entstehen geänderte Abläufe, die neu in den BAP eingeordnet werden müssen. Weiterhin sind damit auch Verschiebungen von Leistungen und erforderlicherweise auf Mehrfacheinrichtung von notwendiger BE verbunden.
- 04.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 150: Die Überdachung des Bahnsteigs 1 musste zur Bahnsteigkante hin eingekürzt werden, der gleisparallele Träger, an dem die Bahnsteigbeleuchtung befestigt war, wurde umgebaut. dadurch sind die Kabelwege der Bahnsteigbeleuchtung neu zu verlegen. MKA 189: Als Abgrenzung der Bahnanlagen neben Gleis 13 zu einem öffentlichen Weg hin ist ein neuer Zaun erforderlich (Leistung AN 203). Da sich dieser im Rissbereich der OLA befindet, ist eine Erdung über Prellleiter erforderlich.
- 08.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 822 - Für den Bau der bauzeitlichen Umfahrung (hier W- Hilfsbrücke Leipziger Straße) musste ein Teil der Stützwand des Grundstücks Köhler zurückgebaut werden. Die Stützwand muss wieder hergestellt werden. Diese Leistung ist nicht im HV vereinbart. 856 - Die Änderungen der ivl-Pläne im System AVANI war usprünglich nur für die Leistungen der Bau-ARGE (Brücken, Gleise usw.) im HV enthalten. Diese Leistungen müssen aber auch für Anlagen der Ausrüstung (OLA, EEA, T K) erbracht werden. Es ist für die Qualität sinnvoll, diese Leistung in einer Hand zu lassen. Die Leistung war nicht im HV enthalten. 857 - Das bauzeitlich als BE-Fläche und Zufahrt zum Baufeld genutzte Grundstück der Bahn wird neben der Wederherstellung des Geländeprofils als urnzäunte Lagerfläche hergerichtet. Die Leistung war nicht im HV enthalten. 864 - Im Rahmen der Begehung vor VOB-Abnahme wurden zusätzlich erfoderliche Leistungen festgestellt: Beseitigung Grünschnitt nach Wndschaden im Zuge der BE-Beräumung, Soforttmaßnahmen am Logistikgleis 17
- 17.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 205 Durch die Erneuerung der Beleuchtung der Bahnsteige im Bf Altenburg wurde auch die Erneuerung der Beleuchtung der Treppenaufgänge aus der Personenunterführung erforderlich. MKA 207 In der Bauausführung haben sich Mehrmengen bei der Errichtung der OLA-Anlage ergeben, diese waren zur Erstellung einer Inbetriebnahmefähigen Oberleitungsanlage notwendig. MKA 111 Herstellen der Bedienbarkeit der EWHA W1 durch den Fahrdienstleiter HP Treben-Lehma und der damit verbundenen Softwareanpassung an der beigestellten Bedieneinheit sowie der Zentraleinheit. MKA 149 Durch die im Projekt erforderliche zusätzliche Errichtung eines BSH TK wurden Tätigkeiten zur Baufeldfreimachung inklusive Sondierung und Rückbau von Bestandskabeln notwendig. MKA 172 Für das ESTW Lehndorf ist während der zeitweisen Ausschaltung der OLA in diesem Abschnitt ein Notstromaggregat vom 07.07.2024 bis 02.09.2024 am ESTW vorzuhalten. Die Festlegung wurde im Rahmen des Bauberatungsprotokolls Punkt 4.4.15 während der 72. Bauberatung festgehalten. Da der 07.07.2024 auf einen Sonntag fällt, musste das Aggregat bereits am Freitag, 05.07.2024 aufgestellt und angeschlossen werden. Für das ESTW Altenburg ist während der zeitweisen Ausschaltung der OLA in diesem Abschnitt ein Notstromaggregat vom 21.05.2024, 07:00Uhr bis 20.11.2024, 04:00Uhr am ESTW vorzu-halten. Die Festlegung erfolgte durch den PING per Mail vom 23.04.2024 und die Verlängerung bis 11/2024 mit Mail vom 25.07.2024. Da der 20.05.2024 auf einen Montag und einen Feiertag fällt, musste das Aggregat bereits am Freitag, 17.05.2024 aufgestellt und angeschlossen werden. MKA 175 MM zur Erfüllung vertraglicher Leistungen Bereich OLA MKA 193 Durch den Rückbau des Bahnsteigdachs im Bereich des künftigen Aufzugs am Hausbahnsteig konnte die vorhandene Beleuchtung am Dach nicht weitergenutzt werden, sondern es musste 3 neue Beleuchtungsmasten aufgestellt und in Betrieb genommen werden. MKA 197 Durch die teilweise Erneuerung der Personenunterführung im Bahnhof Altenburg wurde auch eine zusätzliche Kabelverlegung im Neubaubereich erforderlich.
- 20.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 866 Für die entfallende Stützwand 6 zum Schutz der bahnrechten Böschung vor Durchfeuchtung wird stattdessen die Böschung im oberen Bereich durch Anordnung einer Berme entlastet.
- 10.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA859: Bei den Abnahmebegehungen der ARGE 204 mit den Abnahmeprüfern EEA und OLA wurden fehlende Leistungen an den umgebenden baulichen Anlagen festgestellt, die nicht im Leistungsspektrum der ARGE 204 liegen und daher durch die ARGE 203 erbracht werden müssen. Die Leistungen sind nicht Bestandteil des HV. // MKA862: Bei einer Begehung mit dem ALV Obb zur Vorbereitung der VOB-Abnahme wurden zusätzliche Leiustungen abgefordert, um eine abnahmereife Anlage zu erhalten. Ein Einlauf in einen Bahngraben ist zu befestigen, ein Schachtdeckel liegt zu tief und ist anzuheben, da das Gelände entgegen der Planung höher ist.
- 31.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 873 Nach Zustandsfeststellung der Kabeltröge im Baufeld ist es im Zeitraum der Kabelzugarbeiten zu weiteren defekten Kaabeltrogdeckeln gekommen, die vor Übergabe der Anlage ausgetauscht werden müssen. Der Verursacher lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen.
- 26.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 865 - Es gab im Zuge diverser Anpassungen und Reaktion auf die räumlichen Umstände im Rahmen der Ausführung Anpassungsbedarfe und wiederholte Planungsschritte in der API die eine Mehrleistung, welche nicht AN-seitig verursacht ist, rechtfertigen. 875 - Die im Bestand vorhandene und zur Weiternutzung geplante Stufe in der nördlichen Zuwegung muss wegen Einhaltung des Regelwerks zurückgebaut und durch eine Rampe ersetzt werden. Das verursacht Planungs- und Baukosten.
- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 208 - Zur Erfüllung des vertraglich vereinbarten Bauzieles sind gemäß Ausführungsplanung und örtlich erforderlicher Anpassungen im Rahmen der Bauausführung OLA-Leistungen erforderlich, die im LV nicht enthalten sind.
- 28.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 219 - Am Mast 350 wurde an dessen Hängesäule (HS) der Rohrschwenkausleger (Rsa) des Kettenwerksabgang der Weichenverbindung 58/59 installiert. Weiterhin waren an der Hängesäule die Ausleger des Kettenwerks (KW) Gleis 2 und der WV56/57 montiert. Die Konfiguration entsprach der baufreigegebenen AP. Bei der Installation und Nachspannung der über die Rsa an der HS geführten KW kam es zur Verdrehung der Haltewinkel der Rsa samt der HS. Diese Verdrehung war durch Anpassung der Rsa-Stellung und regulierende Anpassungen der Oberleitung (OL) nicht zu korrigieren. Zur Vermeidung der Verdrehung der HS musste die OL angepasst werden. MKA 222 - MM zur Erfüllung vertraglicher Leistungen Bereich OLA

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Hentschke Bau GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.04.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=dec33b59-5461-4f61-b4a8-9a5a2c71a862. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/estw-altenburg-und-bahnhof-altenburg-192c04a2
