# Erweiterung des Rahmenvertrages LOBW

Zuschlag erteilt

Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend… hat den Auftrag für IT-Dienstleistungen in Stuttgart am 23.04.2026 vergeben, Zuschlag an Zeta Software GmbH.

- Auftraggeber: [Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/land-baden-wuerttemberg-vert-d-d-ministerium-fuer-kultus-jugend-und-sport-baden)
- Was: IT-Dienstleistungen: Erweiterung des Rahmenvertrages LOBW
- Wo: Stuttgart, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Zeta Software GmbH
- Zuschlag am: 23.04.2026
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Zeta Software GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/zeta-software-gmbh-goeppingen), Göppingen

## Leistungsumfang

Die am 22.02.2022 abgeschlossene Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von IT-Dienstleistungen für den Betrieb und Ausbau des IT-Systems LOBW (Lehrkräfte Online Baden-Württemberg) hat eine Laufzeit bis zum 22.02.2027. Der Vertrag hat bislang ein Auftragsvolumen von 2.000.00,00 € netto. Das Gesamtauftragsvolumen basierte auf einer Schätzung der Abnahmemenge i. H. v. 1.850 PT. Das Gesamtauftragsvolumen wurde nunmehr mit der Auftragsänderung um 400.000 Euro auf insgesamt 2.400.000 Euro netto erhöht.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
- CPV-Code: 72230000-6
- CPV-Bezeichnung: [Entwicklung von kundenspezifischer Software](https://vergabeweiser.de/cpv/72230000-entwicklung-von-kundenspezifischer-software)
- Bekanntmachungs-ID: d2eb655b-0302-4d97-b684-e4ab01f2bf51

## Verlauf

- 26.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund mehrerer unvorhergesehener und bei Vertragsabschluss nicht absehbarer Aufträge mit hoher politischer Relevanz muss die Gesamtauftragsgrenze nachträglich erhöht werden. U.a. musste für das neue Startchancen-Programm, welches erst zum 01. August 2024 gestartet wurde, im LOBW-System das Fachverfahren „LOBW UP“ entwickelt werden. Durch die Abkündigung des Beleglesers zum 31.12.2024 durch das LBV und die Umstellung der Abrechnungs-Belege 700, 701 und 702 auf einen Webservice musste außerdem im LOBW-System ein neues Modul entwickelt werden, mit dem der Webservice mit einer benutzerfreundlichen Eingabemaske angesprochen werden kann und ein reibungsloser Übergang für die Schulen möglich war. Diese zusätzliche Anforderungen an die Weiterentwicklung waren im Vergabeverfahren von 2021 nicht vorhersehbar und konnten daher bei der damaligen Kalkulation des Auftragsumfangs nicht berücksichtigt werden. Es handelt sich bei der jetzigen Auftragserweiterung um gleichartige Leistungen zum bisherigen Leistungsgegenstand, d. h. lediglich um eine Erhöhung der Leistungsmenge. Der Gesamtcharakter des Auftrags ist von der Änderung nicht tangiert. Aufgrund des langjährigen Projekteinsatzes des Bestandsdienstleisters kann ein kurzfristiger Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen Gründen (vgl. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2a GWB) nicht erfolgen. Ein Auftragnehmerwechsel bedarf eines umfangreichen Transitionsprozesses, der kurzfristig weder monetär noch temporär darstellbar ist, da er mit beträchtlichen Zusatzkosten nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2b GWB für die Kultusverwaltung verbunden wäre. Alleine die erforderlichen Einarbeitungskosten lägen in fünf- bis sechsstelliger Höhe und stünden somit in keinerlei angemessenen Verhältnis zum Wert der Auftragserweiterung in Höhe von maximal 400.000 Euro. Zusätzlich wäre eine kurzfristige Änderung des Dienstleisters aus den gleichen Gründen (erforderliche Transition und Einarbeitung) auch mit erheblichen technisch-inhaltlichen Schwierigkeiten verbunden. Eine kurzfristige Leistungsübernahme ohne ausreichende Transitionsphase durch ein neues Unternehmen wäre aufgrund der höchsten Komplexität der Individualsoftware mit großen Risiken fachlichen Betriebsrisiken verbunden. Da der Verfahrenskomplex LOBW geschäftskritisch ist, sind die o. g. Risiken nicht tragbar. Die Auftragsänderung ist aus den vorgenannten Gründen auch deshalb die einzige praktikable Lösung, da sie zeitlich nur der Überbrückung des Zeitraums bis zur Zuschlagserteilung in einem bereits eingeleiteten Vergabeverfahren für die Neuvergabe des Rahmenvertrages dient. Der Wert der Auftragsänderung übersteigt im Übrigen die Grenze des § 132 Abs. 2 S. 2 GWB nicht.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Zeta Software GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Stuttgart](https://vergabeweiser.de/region/baden-wuerttemberg/stuttgart): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/land-baden-wuerttemberg-vert-d-d-ministerium-fuer-kultus-jugend-und-sport-baden): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.04.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=d2eb655b-0302-4d97-b684-e4ab01f2bf51. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/erweiterung-des-rahmenvertrages-lobw-d2eb655b
