# Ertüchtigung Strecke 6935 , 2 . BA, KM 9,2 - 24,75; Neustadt-Glewe - Parchim

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Neustadt-Glewe am 22.06.2025 vergeben, Zuschlag an SPITZKE SE.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Ertüchtigung Strecke 6935 , 2 . BA, KM 9,2 - 24,75; Neustadt-Glewe - Parchim
- Wo: Neustadt-Glewe, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.07.2025 bis 31.12.2026
- Zuschlag an: SPITZKE SE
- Zuschlag am: 22.06.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [SPITZKE SE](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spitzke-se), Großbeeren

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 32 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 328f39e6-4cfa-4753-b036-24d8e88837f7

## Verlauf

- 23.03.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 26.06.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 06.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-013 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.
- 06.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1) Durch notwendige Zusammenhangsmaßnahmen und wegen der Komplexität des Baufeldes hinsichtlich Leitungen und anderer technischer Einrichtungen (BÜ), ist es notwendig, die Kampfmittelsondierungen der Baugruben durch den bestehenden AN Bau durchführen zu lassen Die erforderlichen Sondierungen liegen unmittelbar im Baufeld des AN und müssen zeitnah erfolgen. Es ist zeitlich nicht ohne weiteren Bauverzug realisierbar, einen zusätzlichen AN zu binden. Desweiteren werden Synergieeffekte im Bereich der Planung/Koordination, Ausführung und Baustelleneinrichtung genutzt. 3) Es liegen bereits sämtliche Tiefbauplanungsleistungen bei dem AN Bau, ebenso wie die AP für die Bauwerke. Dem AN Bau liegen folglich alle erforderlichen Grundlagen und Erkenntnisse vor, wodurch die Planung eines angepassten Verlaufs und die AP der Leitung nur noch einen geringen Aufwand bedeutet. Die zukünftige Regenwasserleitung bzw. der Düker liegen unmittelbar im Baufeld und auf der BE-Fläche des AN und müssen zeitnah errichtet werden. Es ist zeitlich nicht ohne weiteren Bauverzug realisierbar, einen zusätzlichen AN zu binden. Desweiteren werden Synergieeffekte im Bereich der Planung/Koordination, Ausführung und Baustelleneinrichtung genutzt. 4) Es liegen bereits sämtliche Ausführungsplanungsleistungen beim AN Bau. Dem AN Bau liegen folglich alle erforderlichen Grundlagen und Erkenntnisse vor, wodurch die Planung der Anschlussbereiche nur noch einen geringen Aufwand bedeutet. Selbiges gilt für die Bauausführung. Der AN Bau wird bereits mit allen erforderlichen Arbeitsmitteln und Personal vor Ort sein. Um die Ausführungsplanung des Bauwerks vollständig zu gestalten, müssen auch die Anschlussbereiche berücksichtigt werden. Die Anschlussbereiche schließen sich nahtlos ans Bauwerk an, weshalb Schnittstellen für ein zufriedenstellendes Endergebnis zu vermeiden sind. Dies gilt sowohl für die Planung als auch für die Bauausführung. 5) Tiefbauleistungen werden durch den AN Bau ausgeführt. Das Auslegen der Rhizomsperre als einzelnen Arbeitsschritt an einen anderen AN zu geben, mündet in höheren Folgekosten. Der Einbau der Rhizomsperre ist wie unter b) beschrieben ein einzelner Arbeitsschritt bei der Herstellung der Baugruben und der BE Flächen. Diesen Arbeitsschritt auszugliedern, würde den gesamten Arbeitsablauf behindern. 6) Es liegen bereits sämtliche Ausführungsplanungs- und Bauleistungen beim AN Bau. Dem AN Bau liegen folglich alle erforderlichen Grundlagen und Erkenntnisse vor, wodurch die Planung und Ausführung der Gleisquerungen nur noch einen geringen Aufwand bedeuten. Der AN Bau wird bereits mit erforderlichen Arbeitsmitteln und Personal vor Ort sein. Eine kurzfristige Umsetzung ist unbedingt erforderlich. Es ist zeitlich nicht ohne weiteren Bauverzug realisierbar, einen zusätzlichen AN zu binden. Desweiteren werden Synergieeffekte im Bereich der Planung/Koordination, Ausführung und Baustelleneinrichtung genutzt. 8) Die Herstellung der BE-Flächen und der Einbau der Rhizomsperre liegt bereits beim AN. Die Planung der Rhizomsperre geht damit einher. Es wäre unverhältnismäßig, allein für die Planung der Rhizomsperre einen weiteren AN zu beauftragen. Es ist zeitlich nicht ohne weiteren Bauverzug realisierbar, einen zusätzlichen AN zu binden. Desweiteren werden Synergieeffekte im Bereich der Planung und Baustelleneinrichtung genutzt. 9) Die Planung und der Aufbau der BE-Flächen und der Einbau der Rhizomsperre liegen bereits beim AN. Das Einbringen des Materials gehört zum Aufbau der BE-Flächen, der bereits an den AN vergeben wurde. Es wäre unverhältnismäßig einen weiteren AN für den Aufbau der BE-Flächen und Baustraßen zu binden. 10) Die Verlegung des ersten Rohrs liegt bereits beim AN. Bei dieser Anordnung geht es einzig um die Verlegung eines zweiten Rohrs an der gleichen örtlichen Position. Ein zusätzlicher AN würde den Bauablauf stören. Es wäre unverhältnismäßig einen weiteren AN für die Verlegung des zweiten Rohrs zu binden. Dadurch entstünden erneut alle üblichen Kosten zur Vor und Nachbereitung (Baustelleneinrichtung, Anfahrt, Koordination)
- 18.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.
- 18.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 11/2025_Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.
- 11.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 16, 15, 31, 3, 16 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. 15 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. 31 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. 3 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.
- 08.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 15/2025: Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. // 18/2025: Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. // 19/2025: Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. // 23/2025: Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. // 25/2025: Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. // 29/2025: Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. // 30/2025: Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. // 31/2025: Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. // 34/2025: Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. // 35/2025: Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.
- 08.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 01 / 2026 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. 02 / 2026 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. 04 / 2026, 05 / 2026, 06 / 2026, 07 / 2026, 011 / 2026 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.
- 18.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 008 / 2026 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. 009 / 2026 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. 010 / 2026 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. 11 / 2026 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar 12 / 2026 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Schlussvermessung für den gesamten Bauabschnitt beauftragt. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. 14 / 2026, 15 / 2026 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. 13 / 2025 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.
- 19.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Lfd. Nr.: 015 / 2026 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.
- 26.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 010 / 2026 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.
- 09.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 017 / 2026:Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.// 016 / 2026:Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.//
- 10.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 10/2025: Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.
- 12.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 021 / 2026: Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.// 020 / 2026: Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.//
- 07.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 019 / 2026 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.
- 30.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 022 / 2026 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.
- 21.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 18-2026 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. 23-2026 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar. 24-2026 Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.
- 15.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 11/2025: Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Neustadt-Glewe und Parchim ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Tiefbauleistungen komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat SPITZKE SE erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=607b7a37-4c0d-4cb9-9a6c-e280032900fa. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/ertuechtigung-strecke-6935-2-ba-km-92-2475-neustadt-glewe-parchim-607b7a37
