# Erschließungsarbeiten für den Innovationscampus Offenbach

Zuschlag erteilt

INNO Innovationscampus Offenbach GmbH & Co. KG hat den Auftrag für Bauleistungen in Offenbach am Main am 04.07.2025 vergeben, Zuschlag an Uhrig Straßen- und Tiefbau GmbH.

- Auftraggeber: INNO Innovationscampus Offenbach GmbH & Co. KG
- Was: Bauleistungen allgemein: Erschließungsarbeiten für den Innovationscampus Offenbach
- Wo: Offenbach am Main, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Uhrig Straßen- und Tiefbau GmbH
- Zuschlag am: 04.07.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Uhrig Straßen- und Tiefbau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/uhrig-strassen-und-tiefbau-gmbh), Geisingen

## Leistungsumfang

Die äußere Erschließung des Baugebietes wird maßgebend über die Mühlheimer Straße/B43 im Süden und die Mainstraße im Norden gewährleistet. Die Erschließung zu BioSpring-Nord erfolgt über die Kettelerstraße. Die geplante innere (Haupt-)Erschließung erfolgt durch das sogenannte Innovationsband. Das Innovationsband startet von der Mühlheimer Straße verläuft ca. 150 m in Richtung Norden bis zum vorgesehenen Kreisverkehr, dann ca. 120 m in Richtung Westen und ab dort wieder ca. 370 m in Richtung Norden zur Mainstraße. Im Bereich des Innocampus und Werksparks gibt es eine zusätzliche Wegeverbindung vom Innovationsband zur Mainstraße. Insgesamt ändern sich, je nach Standort, die vorgesehenen Regelquerschnitte. In der Regel besteht der Querschnitt des Innovationsbandes aus zwei Fahrstreifen oder einer Mischverkehrsfläche, einem Multifunktionsstreifen, einer Grünfläche, Gehweg und/oder Geh-/ Radwege. Die Querschnitte haben Gesamtbreiten von 7,75 m bis 26,25 m. Zusätzlich erschließt ein Geh-/ Radweg Ost / West den östlichen Teil des Innovationscampus. Dieser trifft auf den Geh-/ Radweg Nord / Süd, welcher aus Richtung der Mühlheimer Straße kommend, zu BioSpring-Nord führt. Zur besseren Anbindung des Geh- und Radverkehrs aus der Mühlheimer Straße zum Innovationsband, soll der bestehende Geh-/ Radweg in der MühlheimerStraße ausgebaut werden. Im gesamten Gebiet ist somit die Erschließung des Fuß- und Radverkehrs gewährleistet. Die Regelquerschnitte der Geh-/ Radwege im Gebiet beinhalten einen Gehweg und einen Zweirichtungsradweg, die durch eine 0,30 m breite taktile Abgrenzung voneinander getrennt werden. Der östliche Bestandsgehweg (wassergebundene Decke) in der Friedhofstraße erhält im Zuge der Maßnahme eine befestigte Oberfläche in Pflasterbauweise. Der unterirdische Straßenraum wird zum Verlegen der notwendigen Trassen genutzt. Die Gebietsentwässerung erfolgt über ein Trennsystem. Das Schmutzwasser wird an den bestehenden Mischwasserkanal in der Mainstraße angeschlossen. Das Regenwasser des öffentlichen Bereiches wird über ein Mulden-Rigolen-System im Straßenraum zurückgehalten, gedrosselt und an den Regenwasserkanal angeschlossen. Das Regenwasser der privaten Grundstücke wird gedrosselt in den neuen Regenwasserkanal geleitet. Der neue Regenwasserkanal schließt an den vorhandenen Regenwasserkanal im Bereich der Mainstraße an, der in den Main führt.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
- CPV-Code: 45200000-9
- CPV-Bezeichnung: [Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45200000-komplett-oder-teilbauleistungen-im-hochbau)
- Bekanntmachungs-ID: be6fac53-9941-42d1-960e-03978139eb79

## Verlauf

- 24.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Es handelt sich um zusätzliche bzw. geänderte Bauleistungen, die aufgrund behördlicher Auflagen (Hochwasserschutz) und nachträglicher Forderungen der Versorger (u.a. deutliche Massenmehrung zu Verlegarbeiten für Hochspannungstrassen) erforderlich wurden und die bei der ursprünglichen Ausschreibung im Offenen Verfahren nicht vorhersehbar waren. Zudem lagen Planungsfehler des ursprünglich beauftragten Generalplaners vor: so fehlten beispielsweise 265 m SW-Kanal, die geplanten Baumrigolen und die Auskleidung der Entwässerungsgräben mit PE-Folie ist technisch nicht umsetzbar. Zudem ergab sich die Notwendigkeit von Mengenänderungen und Änderungen des ausgeschriebenen Materials, insbesondere bei den Wasserleitungen. Das ausgeschriebene Rohrmaterial konnte aufgrund der im Boden vorhandenen Kontaminationen nicht verwendet werden. Hierbei handelte es sich um einen Planungsfehler, da der Generalplaner dies bei der Materialauswahl nicht berücksichtigte. Des Weiteren mussten die Baumrigolen umgeplant werden. Im Rahmen der Ausführungsplanung war für die Baumrigolen eine Auskleidung mit PE-Folie vorgesehen. Vor Ausführung der Leistungen wurden aufgrund der tatsächlichen Baugrund- und Grundwasserverhältnisse Bedenken gegen die technische Umsetzbarkeit dieser Bauweise erhoben. Es wurde festgestellt, dass die geplante Ausführung unter den örtlichen Gegebenheiten nicht fachgerecht und dauerhaft hergestellt werden kann. Als technisch geeignete Alternative ist daher die Ausführung der Baumrigolen in Betontrögen vorgesehen. Keine wesentliche Änderung des Gesamtauftrages: Nicht jede wesentliche Änderung des öffentlichen Auftrags verändert zugleich dessen Gesamtcharakter. Vielmehr muss der Vertrag insgesamt im Hinblick auf seine wesentlichen Grundelemente betroffen sein. Nach den Maßstäben des Zivilrechts handelt es sich hierbei um die den Vertragstyp prägenden Elemente. Eine solche Änderung des Gesamtcharakters liegt hier nicht vor, es handelt sich nicht um einen völlig neuen Leistungsgegenstand. Es bleibt weiterhin derselbe Bauauftrag mit der gleichen Funktion. Wertgrenzen: Der Wert der Auftragsänderung bleibt im Rahmen der in § 132 GWB bzw. § 22 EU VOB/A genannten relativen und absoluten Schwellen für zusätzliche Leistungen. Die Wertgrenzen und prozentualen Schwellen sind eingehalten, der Markt wird durch die Auftragsvergabe nicht unangemessen ausgeschlossen. Unzumutbarkeit eines Unternehmerwechsels Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich und würde zu erheblichen Schwierigkeiten bzw. unvertretbaren Mehrkosten führen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB, § 22 EU Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VOB/A). Fa. Uhrig führt die Tiefbauarbeiten für die Entwässerung im patentierten Uhrig-System aus. Daher können diese Leistungen nur vom bisherigen Auftragnehmer erbracht werden (Schnittstellenrisiko, Gewährleistungszusammenhang, Baustellenorganisation und Koordination). Im beauftragten Nebenangebot hat Fa. Uhrig die Kanalplanung gegenüber der ausgeschriebenen Ausführungsplanung optimiert und an das patentierte Verfahren angepasst. Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz müssen in diese veränderte Planung und in die angepasste Bauabläufe integriert werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Uhrig Straßen- und Tiefbau GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

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- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.07.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=be6fac53-9941-42d1-960e-03978139eb79. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/erschliessungsarbeiten-fuer-den-innovationscampus-offenbach-be6fac53
