# Ersatzneubau EÜ Weißenhöher Str. in Berlin- Biesdorf

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Berlin am 09.08.2024 vergeben, Zuschlag an BUG Verkehrsbau SE. Eingegangen: 6 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Ersatzneubau EÜ Weißenhöher Str. in Berlin- Biesdorf
- Wo: Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 14.08.2024 bis 30.06.2028
- Zuschlag an: BUG Verkehrsbau SE
- Zuschlag am: 09.08.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 6

## Gewinner

- [BUG Verkehrsbau SE](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bug-verkehrsbau-se), Berlin

## Leistungsumfang

Ersatzneubau EÜ Weißenhöher Str. in Berlin- Biesdorf_6076_km 1,260 Los 01_Ersatzneubau EÜ als WIB einschl. Zusammenhangsleistungen Oberbau; Straßenbau; Erdbau Los 02_Anpassung Oberleitungsanlage im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der EÜ

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 23 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 6fe42e2f-8865-40f8-bcdd-7e58728764e9

## Verlauf

- 02.06.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 18.06.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 13.08.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 12.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 01) Aufgrund der nicht rechtzeitig erteilten Genehmigung durch die Naturschutzbehörden für die BE-Fläche müssen die zu entsorgenden Massen so schnell als möglich aus dem Baufeld entfernt werden und können aus zeitlichen und räumlichen Gründen nicht zur Haufwerksbildung zwischengelagert werden. Beprobungen waren Bestandteil des Leistungsumfanges und werden durch die Insitu-Beprobungen ergänzt bzw. ersetzt. 04)Gründe für die Änderung (TED eForms: BT-201-Contract) Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: (6.000 Zeichen) I Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: (6.000 Zeichen) Die Streckengleise (10) und (23) wurden in der Vergangenheit als ein zusammengeschalteter Schaltabschnitt errichtet und betrieben, da ja in Abzw Biesdorfer Kreuz Südost in Richtung Strausberg keine elektrisch betriebenen Fahrzeuge verkehrten. Mit dem Einsatz der Akku-Fahrzeuge ab 15.12.2024 ändert sich das jedoch grundlegend. Es wird vorgesehen, dass eine Traktionswechsel im Abzw Biesdorfer Kreuz Südost und auf die dafür erforderlichen Standorte der Signale El 3, 4, 5 und Orientierungszeichen „BEMU“ erfolgen soll. Damit ist es aber auch erforderlich, dass die freien Strecken elektrisch getrennt werden können. Ansonsten würde das ganze abgestimmte Konzept der Ladung der Akku-Züge für die Richtung Strausberg nicht mehr aufgehen. Dies wurde im Rahmen der Erstellung / Prüfung der BAst / VP / EP für das BV Ersatzneubau Weißenhöher Straße nicht bedacht. Auch für künftige Arbeiten mit Ausschaltung der Oberleitung im Streckengleis (10) ist eine dauerhafte Lösung erforderlich. Lösung: -Auftrennung der langen freie Strecke Abzw Biesdorfer Kreuz Süd – Abzw Biesdorfer Kreuz Südost (10) – Abzw Biesdorfer Kreuz West (23) in zwei freie Strecken Abzw Biesdorfer Kreuz Süd – Abzw Biesdorfer Kreuz Südost (10) und Abzw Biesdorfer Kreuz Südost – Abzw Biesdorfer Kreuz West (23) - Ergänzung der Oberleitungsplanung und Bauausführung im BV EÜ Weißenhöher Straße Baulich müsste dafür folgendes erfolgen: 1. Umbau der Nachspannung km 2,1 (rot eingekringelt) im Streckengleis (10) in eine Streckentrennung 2. Ausbau des Stromverbinders in der Streckentrennung km 2,1 3. Aufbau Oberleitungsschalter auf Mast 2-104 4. Anschluss des Oberleitungsschalters an die OSE und Fernsteuerung 5. LST-Anpassung: Änderung der „Befahrbarkeitstabelle für Oberleitungsschaltgruppen“ im PT 1 mit entsprechender Umsetzung in der Software Punkte 1 und 2 müssten bis spätestens März 2025 umgesetzt werden und sind Voraussetzung für den Beginn der Baumaßnahme. Die Punkte 3 und 4 werden im Zuge der Inbetriebnahme der Strecke erforderlich. Der Punkt 5 wird ausserhalb des Projektes umgesetzt. Die Leistungen betreffen die OL-Anlage, die im Vertrag zu beplanen und teilweise umzubauen ist. Da die Punkte 1 und 2 für die Ausserbetriebnahme der OL-Anlage im Baufeld erforderlich sind, befindet sich die OL-Planung und dann die Umsetzung bereits auf einem zeitkritischen Weg. Die Ausschreibung der OL-Leistungen bleibt großteils unverändert. 4)Die Streckengleise (10) und (23) wurden in der Vergangenheit als ein zusammengeschalteter Schaltabschnitt errichtet und betrieben, da ja in Abzw Biesdorfer Kreuz Südost in Richtung Strausberg keine elektrisch betriebenen Fahrzeuge verkehrten. Mit dem Einsatz der Akku-Fahrzeuge ab 15.12.2024 ändert sich das jedoch grundlegend. Es wird vorgesehen, dass eine Traktionswechsel im Abzw Biesdorfer Kreuz Südost und auf die dafür erforderlichen Standorte der Signale El 3, 4, 5 und Orientierungszeichen „BEMU“ erfolgen soll. Damit ist es aber auch erforderlich, dass die freien Strecken elektrisch getrennt werden können. Ansonsten würde das ganze abgestimmte Konzept der Ladung der Akku-Züge für die Richtung Strausberg nicht mehr aufgehen. Dies wurde im Rahmen der Erstellung / Prüfung der BAst / VP / EP für das BV Ersatzneubau Weißenhöher Straße nicht bedacht. Auch für künftige Arbeiten mit Ausschaltung der Oberleitung im Streckengleis (10) ist eine dauerhafte Lösung erforderlich. Lösung:-Auftrennung der langen freie Strecke Abzw Biesdorfer Kreuz Süd – Abzw Biesdorfer Kreuz Südost (10) – Abzw Biesdorfer Kreuz West (23) in zwei freie Strecken Abzw Biesdorfer Kreuz Süd – Abzw Biesdorfer Kreuz Südost (10) und Abzw Biesdorfer Kreuz Südost – Abzw Biesdorfer Kreuz West (23) - Ergänzung der Oberleitungsplanung und Bauausführung im BV EÜ Weißenhöher Straße Baulich müsste dafür folgendes erfolgen: 1. Umbau der Nachspannung km 2,1 (rot eingekringelt) im Streckengleis (10) in eine Streckentrennung 2. Ausbau des Stromverbinders in der Streckentrennung km 2,1 3. Aufbau Oberleitungsschalter auf Mast 2-104 4. Anschluss des Oberleitungsschalters an die OSE und Fernsteuerung 5. LST-Anpassung: Änderung der „Befahrbarkeitstabelle für Oberleitungsschaltgruppen“ im PT 1 mit entsprechender Umsetzung in der Software Punkte 1 und 2 müssten bis spätestens März 2025 umgesetzt werden und sind Voraussetzung für den Beginn der Baumaßnahme. Die Punkte 3 und 4 werden im Zuge der Inbetriebnahme der Strecke erforderlich. Der Punkt 5 wird ausserhalb des Projektes umgesetzt. Die Leistungen betreffen die OL-Anlage, die im Vertrag zu beplanen und teilweise umzubauen
- 12.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 7) neben der Baustellenzufahrt wurde eine Weide von der ökol. BÜ als in sehr schlechtem Zustand begutachtet, nach gemeinsamer Feststellung mit der UNB wurde durch die UNB angeordnet, die Weide aus Verkehrssicherungsgründen zu fällen. Auf den Böschungsbereichen und der BE-Fläche wurden weitere Bäume festgestellt, deren Durchmesser > 70 cm ist, dafür fehlt eine Abrechnungspos. Die Baufeldfreimachung einschl. Bäume fällen gehört zur Vertragsleistung. Die vorgenannten Bäume müssen zur Herstellung der BE-Fläche und Rückbau des Erdkörpers hinter der EÜ gefällt werden
- 12.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 2) Im Zuge der zeitlichen Bauabwicklung wird die Gründung der direkt an der EÜ vorhandenen OL-Maste als Konsollösung an den Flügelwänden nach Richtzeichnung erforderlich. Die Ausführung als Rammpfahlgründung im Böschungsbereich könnte erst nach Abschluss der kompletten Böschungsherstellung erfolgen. Die endgültige Böschungsherstellung erfolgt jedoch erst nach Inbetriebnahme der EÜ und der dazugehörigen OL-Anlage. Somit wird für die beiden betroffenen Maste eine andere Lösung als im Amtsentwurf vorgesehen erforderlich. 3) Im Zuge der notwendigen Bestandsunterlagen für die Ausführungsplanung Oberleitung wurde festgestellt, dass für die Strecke 6076 nur unvollständige Bestandsunterlagen vorhanden sind. Um die AP OL erstellen zu können, muss der Bestand zuvor erstellt werden. Die Erstellung der OL-Ausführungsplanung ist Grundvoraussetzung für die Ausführung der OL-Bauleistungen und Bestandteil der Vergabe im Los 2- OL. Ein Wechsel des AN ist aus zeitkritischen Gründen nicht möglich, da der Bauzustand der OL-Anlage am 14.03.2025 in geprüfter und baufreigegebener Form vorliegen muss. 5) Für die Strecke 6076 sind nur 4 PS3 - Punkte vorhanden. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Bestandsdokumentation die Festpunkte örtlich aufzunehmen, vermarkt und in DBREF-2016 nach Ril. 883.2000 zu überführen sind. Die Bestandsdokumentation ist Vertragsbestandteil. Da die Grundlagen im Vorfeld der Baumaßnahme EÜ Wh durch andere Baumaßnahmen nicht geschaffen wurden, muss diese Leistung durch den AN EÜ Wh im Rahmen eben dieser Bestandsrückführung erledigt werden. 6) aufgrund der Feststellung von vermehrten Taubenaktivitäten bei der Begehung am 12.02.25 durch die Umweltbauüberwachung wird es notwendig, an der EÜ Maßnahmen zu ergreifen, die ein Brüten von Vögeln bis zum Abriss der EÜ Wh verhindern. Gemäß AFB sind an der EÜ in der letzten Brutsaison keine Brutvögel festgestellt worden. Eine Ausschreibung der Leistungen ist aufgrund der Kurzfristigkeit zur Erbringung nicht mehr möglich. Die Verhinderung von Brüten durch verschiedene Vogelarten an der EÜ ist umgehend auszuschließen, da der Abriss sonst ab Mitte März 2025 aus Tierschutzgründen nicht mehr umgesetzt werden kann.
- 02.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA09: Aufgrund der Auflagen in den Genehmigungen Naturschutz ist das BV gehalten, die Eingriffe nochmals zu minimieren. Das schließt das Abschieben des Bodens und Anlegen von Randgräben aus. Zudem belegt das Grundwassergutachten für das Lötschbergdreieck Boden -und Grundwasserkontaminationen. Das Projekt entschied, den Untergrund im Sinne des Projektes und der Bodengutachten, die den Schutz des Bodens fordern, mit einem Vlies auf der vorhandenen Grasnarbe zu schützen und mit einem Belag aus *Natur*Recycling zum Befahren und als Untergrund für die verbleibenden Haufwerke nutzbar zu machen. Die Herstellung der Bereitstellungsflächen ist Vertragsinhalt und bleibt bestehen. // MKA10: In der letzten Saison vor Baubeginn wurde festgestellt, dass die auf den Böschungen im Anschluss an die EÜ stehenden Bäume bei Sturm Schäden auf den Nachbargrundstücken verursachen könnten. Aus Verkehrssicherungsgründen wurde der Rückschnitt von über die Grundstücksgrenzen ragenden Bäume angeordnet. Die Baufeldfreimachung einschl. Bäume fällen gehört zur Vertragsleistung. Die vorgenannten Bäume müssen aus Verkehrsssicherungsgründen in der zugelassenen Schnittsaison zurückgeschnitten werden. // MKA19: Aufgrund nicht bekannter Grundwasserbelastung mit des Nachbargrundstückes mit LHKW wird 1 Stk von den 4 Stk geplanten Versickerungsbecken nicht genehmigt. Die Ausführungsplanung muss auf Ableitung in den Regenwasserkanal der BWB umgeplant werden. Die Herstellung der Brückenentwässerung ist Vertragsinhalt und bleibt bestehen.
- 25.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 08 - Gemäß Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde sollte der Schwalbenturm aus den artenschutzrechtlichen Unterlagen nicht errichtet werden. Mit artenschutzrechtlichen Genehmigung der BE-Flächen der Maßnahme durch die Obere Naturschutzbehörde sollte der bereits abmoderierte Schwalbenturm nun doch im Baufeld errichtet werden. Der interne Dienstleister konnte aus Kapazitätsgründen zum erforderlichen Termin nicht liefern. Um die Baumaßnahme insgesamt wegen Nichterfüllung von Genehmigungsbestandteilen nicht zu gefährden, wurde die Leistung des Errichtens des Schwalbenturms dem AN Bau angeordnet. Die Herstellung und das Betreiben der BE-Fläche und die Einhaltung der erteilten Genehmigungen sind Vertragsbestandteil. 23 - Aufgrund der verspätet eingegangenen Genehmigung für die BE- und Bereitstellungsflächen wurde die Abbruchtechnologie dahingehend geändert, dass unter Vollsperrung der Straße der Überbau mittels "klassicsher" Abbruchtechnologie zurückgebaut wurde. Dadurch ergab sich für die Baumaßnahme eine Zeitersparnis von ca. 3 Wochen. Eine Vollsperrung der Weißenhöher Straße war gemäß Amtsentwurf nicht vorgesehen. Dafür gibt es im Hauptvertrag keine Abrechnungspositionen. Der Überbauabbruch war Vertragsbestandteil.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BUG Verkehrsbau SE erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.06.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=613be064-7c9c-49ab-bfa0-a1031e60b565. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/ersatzneubau-eue-weissenhoeher-str-in-berlin-biesdorf-6fe42e2f
