# Erneuerung Kreuzungsbauwerk inkl. zwei Gewölbebrücken in Bremen, Strecke 1404, km 5,946

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Bremen am 27.10.2023 vergeben, Zuschlag an Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Brücken- und Tunnelbau: Erneuerung Kreuzungsbauwerk inkl. zwei Gewölbebrücken in Bremen, Strecke 1404, km 5,946
- Wo: Bremen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 20.11.2023 bis 30.06.2027
- Zuschlag an: Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG.
- Zuschlag am: 27.10.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG.](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bauunternehmung-gebr-echterhoff-gmbh-co-kg), Osnabrück

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221119-9
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken](https://vergabeweiser.de/cpv/45221119-bauarbeiten-zur-erneuerung-von-bruecken)
- Bekanntmachungs-ID: b92e3190-1166-4a6b-aaa9-e7f23be19b37

## Verlauf

- 09.11.2023: Ergebnis veröffentlicht
- 11.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 001 - Zur Herrichtung der BE-Fläche und der Baustraßen ist der Rückschnitt und die Entsorgung von dem Bewuchs zwingend erforderlich. Die zusätzlichen Aufwendungen zum Abräumen des Baugeländes können als unmittelbare Zusammenhangsmaßnahme mit dem Herstellen der BE-Fläche und der Baustraßen gesehen werden. Sämtliche Gerätschaften dafür sind vor Ort. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre hier mit Zusatzkosten verbunden, da die Gerätschaften zur Leistungserbringung doppelt angemietet werden müssten. 003 - Die zusätzlichen Prüfungen sind erforderlich, um die notwendigen Nachweise zur Baugrundbeschaffenheit erbringen zu können. Der Prüfsachverständige Geotechnik hat die zusätzlichen Prüfungen gefordert, um belastbare Aussagen zur Kohäsion des Kleis zu bekommen und somit ggf. günstigere Werte bei der Berechnung der Pfahldurchmesser und Pfahllängen zu bekommen. Ein neuen AN in die Thematik einzuarbeiten würde erhebliche Zusatzkosten verursachen, da hier mit einem deutlich größerem Zeitaufwand zur rechnen wäre.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 004 - Durch die Polizei Bremen wurde die gemeinsame Verkehrsführung von Fuß-, Rad-, u. motorisiertem Verkehr zusammen mit dem Baustellenverkehr durch die EÜ km 5,781 nicht genehmigt. Folglich ist eine Änderung der Verkehrssicherung unumgänglich. Die Fa. Echterhoff hat das Konzept der Baustellenverkehrsführung erarbeitet. Die geänderte Verkehrssicherung kann hier als unmittelbare Zusammenhangsmaßnahme gesehen werden. Eine Vergabe an ein anderes Unternehmen wäre hier mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da nur die Fa. Echterhoff Kentniss über den genauen Bauablauf u. die Baustellenlogistik besitzt.
- 09.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 002 - Die Wiederherstellung der Tragfähigkeit der o. g. Bereiche ist unabdingbar für die zuverlässige Nutzbarkeit der Flächen und Zufahrten. Die Wiederherstellung der Tragfähigkeit der BE-Fläche, Bereitstellungsfläche sowie der Baustraße kann als Zusammenhangsmaßnahme mit dem Herstellen der genannten Bereiche gesehen werden. Sämtliche Gerätschaften dafür sind vor Ort. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre hier mit Zusatzkosten verbunden, da die Gerätschaften zur Leistungserbringung doppelt angemietet werden müssten.
- 28.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 005: Ohne die notwendige Kabelfreiheit könnte es bei den anstehenden Bauarbeiten zu massiven Störungen im Bahnbetrieb kommen, wenn bei den Bauarbeiten Kabel getroffen werden. Zudem liegen einige Kabel genau in dem Bereich, wo Fundamente für die OLA-Masten gerammt werden sollen. Folglich ist eine Erreichung des Projektziels ohne diese Vorarbeiten nicht möglich.
- 08.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung ist erforderlich, den Verbau des Schutzgerüstes vollständig aus Stahl auszubilden. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 08.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA005: Ohne die notwendige Kabelfreiheit könnte es bei den anstehenden Bauarbeiten zu massiven Störungen im Bahnbetrieb kommen, wenn bei den Bauarbeiten Kabel getroffen werden. Zudem liegen einige Kabel genau in dem Bereich, wo Fundamente für die OLA-Masten gerammt werden sollen. Folglich ist eine Erreichung des Projektziels ohne diese Vorarbeiten nicht möglich. // MKA010: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung war es erforderlich, dass die bauseitig zu stellenden Schwellen durch den Auftragnehmer antransportiert werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. // MKA011: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung war es erforderlich, provisorische Anschlüsse an Kabelschächten zur Sicherstellung des Werkerfolges herzustellen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. // MKA013: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung war es erforderlich, zusätzliche Bestandserkundungen zur Bestimmung der Altfundamente durchzuführen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 18.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 07 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung mussten zusätzliche Schnittarbeiten entlang des Amphibienschutzzaunes durchgeführt werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 09 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung wird eine zusätzliche Drucksondierung erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 30.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 15 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung werden zusätzliche Handstopfarbeiten erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 11.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 01- Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung ist es konstruktiv erforderlich, die Einzellängen der Bohrpfähle bei der IB02 anzupassen, wodurch sich geänderte Leistungen ergeben haben. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 13- Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung ist es u. a. für die Einhaltung der erforderlichen Begrenzung der Wandverformung erforderlich, die Pfahlanordnung, die Pfahlkopfplatte und die Bohrpfahllängen anzupassen-Gleichzeitig kommt es zu einer Reduzierung beim Betonstahl, der geänderte Leistungen nach sich zieht. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 14- Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung ist es erforderlich, aufgrund es aufgrund asbesthaltiger Farbe am Überbau erforderlich, den Rückbau anzupassen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 15- Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung ist es erforderlich, die Ausführung der Dammsicherung anzupassen, da die Realisierung der Ankerwand aufgrund der Ist-Situation nicht möglich ist. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 16- Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung ist es konstruktiv erforderlich, die Einzellängen der Bohrpfähle bei der IB06 anzupassen, wodurch sich geänderte Leistungen ergeben haben. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 04.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 018 (gem.Tab."Nachweis d.Fallgruppen") - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung ist es u. a. für die Einhaltung der erforderlichen Begrenzung der Wandverformung erforderlich, die Pfahlanordnung, die Pfahlkopfplatte und die Bohrpfahllängen anzupassen. Gleichzeitig kommt es zu einer Reduzierung beim Betonstahl, der geänderte Leistungen nach sich zieht. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 04.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 019 (gem.Tab."Nachweis d.Fallgruppen") - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung war es erforderlich, zusätzlich Schotter zum Tarifpunkt sowie Restschotter einer anderen Maßnahme zu transportieren. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 29.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA022: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung ist es aufgrund statischer und konstruktiver Erfordernisse notwendig, die Betongüte zu ändern, um Bewehrungsmehrmengen zu verhindern und die Ausführbarkeit zu wahren. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. // LÄA023: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung ist es aufgrund statischer und konstruktiver Erfordernisse notwendig, die Auflagerung von Betonfertigteilen mittels Trägerprofilen/Steckträgern zu realisieren. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 18.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung wurde festgelegt, dass die Sichtflächen der Wände von IB02 sowohl innen als auch außenseitig analog zu den Stützwänden IB06 und IB08 mit einer Brettstruktur ausgeführt werden. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 12.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 25-Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung ist für die Durchführung der Stopfarbeiten der vorherige Ausbau der Fang- und Führungsschienen im Bereich IB02/IB06 auf einer Länge von ca. 220 m erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen 26-Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung war es aus statischen und konstruktiven Erfordernissen notwendig, einen Großteil der Spundbohlen nachzuschlagen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 13.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 27 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung wurde es erforderlich, die Randkappen des Überbaus IB02 abweichend von der ursprünglichen Planung als Fertigteilkappen herzustellen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 28 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung wurde es erforderlich, eine durchgehende Bewehrungsführung zwischen Wänden und Überbau durch Verbindungen mittels Schraubanschlüssen herzustellen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 26.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 30 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung wurde es erforderlich, die Sichtflächen mit einer Brettschalung herzustellen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 032 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung wurde es erforderlich, eine Rückverankerung durch geänderte Baugrundverhältnisse herzustellen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 05.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 029 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung wurde es statisch bei der EÜ km 5,781 (IB04) erforderlich, die Einzellängen der Bohrpfähle anzupassen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 13.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 31 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung war es aufgrund der Baugrundverhältnisse erforderlich, einen dritten Probepfahl herzustellen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 16.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 034_Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung wurde es erforderlich, eine durchgehende Bewehrungsführung zwischen Wänden und Überbau durch Verbindungen mittels Schraubanschlüssen herzustellen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 16.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 033_Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung wurde es erforderlich, eine durchgehende Bewehrungsführung zwischen Wänden und Überbau durch Verbindungen mittels Schraubanschlüssen herzustellen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 07.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 35: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der technischen Bearbeitung waren zusätzliche Aufwendgungen erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG. erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [2. S-Bahn-Stammstrecke München - VE 733 Rohbauarbeiten Tunnel Ost zwischen Marienhof und Ostbahnhof inkl. HP Ostbahnhof (tief)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-ve-733-rohbauarbeiten-tunnel-ost-71420503) · Zuschlag 30.03.2025 an HOCHTIEF Infrastructure GmbH
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- [HBM Dresden-Plauen, Str. 6258 (DW); Ersatzneubauten EÜ km 2,446 Würzburger Str., EÜ km 2,700 Bienertstr., EÜ km 2,949 Altplauen; Hp DD-Plauen, Neubau Bahnsteig+Zuwegung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/hbm-dresden-plauen-str-6258-dw-ersatzneubauten-eue-km-2446-wuerzburger-4c53952e) · Zuschlag 23.03.2020 an Sächsische Bau GmbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Bremen](https://vergabeweiser.de/region/bremen/bremen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 05.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=5bb42592-e21c-4e34-8acf-38c6756d0b5d. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/erneuerung-kreuzungsbauwerk-inkl-zwei-gewoelbebruecken-in-bremen-5bb42592
