# Erneuerung EÜ Anckelmannsplatz HH Str. 6100, km 284,925 + Str. 1244 km 1,753

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Hamburg Hammerbrook am 01.07.2024 vergeben, Zuschlag an LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Brücken- und Tunnelbau: Erneuerung EÜ Anckelmannsplatz HH Str. 6100, km 284,925 + Str. 1244 km 1,753
- Wo: Hamburg Hammerbrook, Hamburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 29.07.2024 bis 07.01.2028
- Zuschlag an: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 01.07.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/leonhard-weiss-gmbh-co-kg), Göppingen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 53 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221119-9
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken](https://vergabeweiser.de/cpv/45221119-bauarbeiten-zur-erneuerung-von-bruecken)
- Bekanntmachungs-ID: c10afdae-1f59-4c08-b310-894681e6bbc0

## Verlauf

- 17.03.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 22.03.2024: Ausschreibung veröffentlicht · Hinweise zum 1. Korrekturzyklus. Folgende Hinweise haben die Projektleitung veranlasst den 1. Korrekturzyklus durchzuführen: 1. Die X83-Datei „23FEI69346 Los 5_ABF_Ausschreibungs-LV“ beinhaltet versehentlich ein falsches Leistungsverzeichnis. Die X83-Datei und die zugehörige PDF-Datei werden daher mit diesem Korrekturzyklus ausgetauscht. Der Dateiname der zwei ausgetauschten Dateien wurde wie folgt kenntlich gemacht: 23FEI69346 Los 5_ABF_Ausschreibungs-LV_1.Korrekturzyklus. 2. Im ZIP-Ordner „23FEI69346_LV und Anlagen“ lag versehentlich die nicht zugehörige X83-Datei „23FEI69346 Los 1 Ausschreibungs-LV“. Die nicht zugehörige X83-Datei wurde mit diesem Korrekturzyklus gelöscht. 3. Die folgenden zwei Dokumente wurden versehentlich nicht veröffentlicht und werden daher mit diesem Korrekturzyklus ergänzt: 03_03_02_00_Inhaltsverzeichnis_Plaene_1.Korrekturzyklus. 03_04_00_Inhaltsverzeichnis_Bauzustände_1.Korrekturzyklus.
- 18.04.2024: Ausschreibung veröffentlicht · siehe 23FEI69346_Hinweise zum 2.Korrekturzyklus v. 16.04.2024; Austausch LV und Verschiebung Submission
- 27.04.2024: Ausschreibung veröffentlicht · siehe 23FEI69346_Hinweise zum 2.Korrekturzyklus v. 16.04.2024; Austausch LV und Verschiebung Submission
- 10.05.2024: Ausschreibung veröffentlicht · siehe 23FEI69346_Hinweise zum 2.Korrekturzyklus v. 16.04.2024; Austausch LV und Verschiebung Submission
- 12.05.2024: Ausschreibung veröffentlicht · siehe 23FEI69346_Hinweise zum 2.Korrekturzyklus v. 16.04.2024; Austausch LV und Verschiebung Submission
- 02.07.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA006_ Wie oben bereits geschrieben, steht die Gleislagevermessung in direktem Zusammenhang mit den genannten Arbeiten der Kampfmittelsondierung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschweren und die Synergieeffekte zwischen der Betreuung und Durchführung der Arbeiten gingen verloren. Durch die Dauer der Beauftragung würde eine erhebliche Verzögerung im Bauablauf entstehen und die Sperrzeit 2a könnte nicht gehalten werden können. Die Betrag müsste entsprechend angepasst, wenn nicht sogar abgesagt werden. Außerdem sind die Arbeiten zur Kampfmittelsondierung essenziell für die folgenden Arbeiten und Sperrzeiten, sodass die Unterbrechung Auswirkungen auf das Gesamtprojekt hätte.
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gem. HV (Pos. 05.05.70 & 05.05.80) ist AN mit Verfüllung der Bohrlochsondierungen mit Füllsanden und Quellton beauftragt. Gem. Merkblatt 11 Punkt 2 der Hamburger BUKEA sind Bohrungen der Kampfmittelsondierung, die Sperrschichten im Boden durchbohren mit z. B. Brunnen-Dämmer Typ 2 zu verfüllen, um die Wirkung der Sperrschicht wiederherzustellen. Das Vefüllen der Bohrlöcher, die eine Dichtschicht durchteufen mit zuvor genanntem Material ist zur Erfüllung des Vertrags erforderlich. Bei Beauftragung eines zweiten ANs für die Leistungen ist unwirtschaftlich, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung verloren gehen. Des Weiteren käme es durch die Dauer des Beauftragung eines weiteren ANs für die Leistung zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf, die nicht im Verhältnis zu der geänderten Leistung stehen. Des Weiteren würden durch die Verzögerung ggf. neue Betren erforderlich und honorarmindernde Wiederholungsfaktoren können nicht angesetzt werden.
- 21.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 11 - Der Bau-AN ist gem. HV-LV Pos. 02.01.80-110 mit der Stellung von Baubüro und BEsprechungsraum im Zuge der Baustelleneinrichtung beuaftragt. Nach erster Übergabe wurde festgestellt, das die geforderte Ausstattung tw. nicht ausreichend ist. Für die Erfüllung des HV ist die Zusatzleistung erforderlich. Die Beauftragung eines weiteren ANs erschwert die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Positionen und es gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung verloren. Eine Ausschreibung in gefordertem Umfang und Dauer würde den Wert der erforderlichen Zusatzausstattung überschreiten und wäre somit unwirtschaftlich. 008 - Der Bau-AN ist gem. HV-LV B011-01 Titel 01.05 mit der Kampfmittelsondierung des Baufeldes beauftragt. Für die Kampfmittelsondierung im Bereich des ehemaligen Bistros Speisewagen liegt keine LV-Pos. vor, da hier aufgrund der Höhenbegrenzung und Zugänglichkeit ein Kleingerät erforderlich ist. Die Leistung ist für die Erfüllung des HV erforderlich. Die Beauftragung eines weiteren ANs erschwert die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für die gesamthafte Kampfmittelsondierung und es gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung und -durchführung verloren. Die Dauer der Ausschreibung eines weiteren AN würde zu einer erheblichen Verzögerung im Leistungsablauf des AN führen, da die Sondierungen notwendig sind, um den Speisewagen im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen zurückzubauen. Einer Verzögerung der Ergebnisse würde eine Verschiebung verschiedenster Leistungen folgen und die SPPn wären gefährdet.
- 05.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Herstellung der Kabeltrasse Ost inkl. der Wiederherstellung des Straßenaufbaus beauftragt. Die Schichtdicken des LVs entsprechen nicht den gem. ZTV/St-Hmb.09 erforderlichen Schichtdicken. Gem. den ZTV ist eine Bk100 erforderlich. Die geänderte Ausführung der Straßenwiederherstellung in Bk100 ist zur Erfüllung der beauftragten Leistung erforderlich. Die Beauftragung eines weiteren ANs erschwert die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für die Wiederherstellung der Asphaltschicht. Auch gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung und Durchführung verloren. Ein Wechsel des ANs bringt Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen zur Herstellung der Kabeltrasse Ost mit sich. Es würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Die Dauer der Ausschreibung würde zu einer erheblichen Verzögerung im Leistungsablauf des AN führen. Die rechtzeitige Herstellung der Baufreiheit wäre stark gefährdet. Infolge dessen sind auch SPP gefährdet.
- 13.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 013 - Im mittleren Bereich der Brücke und der Mittelinseln ist die Herrichtung weiterer Fahrspuren notwendig. Hintergrund war die Vorgabe des LSBG, während der Vollsperrung der Berlinertordammbrücke drei stadtwärtige Fahrspuren bereitzustellen. Die ursprünglich gem. VZP Ausschreibung vorgesehene Fuß- und Radwegführung auf dem mittleren Gehweg war nicht platzt- echnisch umsetzbar. Zudem verlangte die Verkehrsführung gem. VD12 mind. zwei zusammenhängende Fahrspuren mit je 3,25 m Breite oder eine Fahrspur mit 4,50 m Breite. Die vorgesehenen Arbeitsbereiche waren dafür unzureichend. Zusätzlich forderte die Hamburger Energiewerke eine bauzeitliche Schutzmaßnahme für Fernwärmeleitungen im Bereich der zusätzlichen Fahrspuren. Die Beauftragung eines weiteren ANS erschwert die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Leistungen und es gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung verloren. 017 - Gem. Vertrag und Ablaufplan Kampfmittelsondierung waren Sondiertiefen von 6 m im Gleisbereich und 8 m außerhalb vorgesehen. Im Rahmen der vertieften Planung stellte sich heraus, dass diese Tiefen auf einer ebenen Fläche basierten und die seitliche Verlagerung von Blindgängern im Bahndamm nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Die bereits ausgeführten Kampfmittelsondierungen wurden erneut betrachtet und Teilbereiche der Verbauten als nicht ausreichend bewertet. Aufgrund der im Baufeld vorhandenen Bodenverhältnisse und der geologischen Struktur des Damms ist ein horizontaler Versatz von bis zu 10 m möglich. Daher sind zusätzliche, tiefere Sondierungen erforderlich — insbesondere im Bereich von Ankern und Verbauachsen. Die Beauftragung eines weiteren ANS erschwert die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Leistungen. Auch gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung und durchführung verloren.
- 13.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 20 - Für die Umsetzung der Baumaßnahme „bauzeitliche Leitungstrasse West" war eine Anpassung der Verkehrsführung erforderlich. Der entsprechende Verkehrszeichenplan sieht eine Umleitung des Fuß- und Radverkehrs vor, um die Baugrube auf der südwestlichen Seite einrichten zu können. In den Ausschreibungsplänen sind jedoch keine konkreten Vorgaben zur Befestigung der Umleitungsstrecke enthalten. Auch die Leistungsbeschreibung zur Verkehrsführung liefert keine Angaben zur auszubauenden Fläche. Daher wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Wegewart eine Lösung erarbeitet. Der Gesamtcharakter des Auftrages unverändert. Die zusätzlichen Leistungen betreffen notwendige Anpassungen innerhalb des bestehenden Bauablaufs, beeinflussen jedoch nicht die grundsätzliche Art oder das Ziel des Bauablaufs. Die Beauftragung eines weiteren ANS erschwert die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Positionen und es gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung verloren.
- 21.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 015 Die ursprünglich für Mai 2025 (Sperrpause 10) geplante Weichenverschiebung wurde aufgrund von Verzögerungen um Kabeltiefbauarbeiten erweitert. Nach gemeinsamer Prüfung durch die DB-Projektleitung und BBK am 19.02.2025 wurde die Sperrpause verlängert (23.05., 21:00 Uhr bis 02.06., 04:00 Uhr). Zudem wurde beschlossen, die Weichen vormontiert per WTW anzuliefern, was Mehraufwand u. a. durch zusätzliche Logistik, Einsatz eines EDK und höhere Bautätigkeit bedeutet. Weitere LST-Vorleistungen übernimmt LEONHARD WEISS, koordiniert wird durch die DB. MKA 018 Gem. Vertrag sind Bohrpfähle mit 88 cm Durchmesser und einem verbleibenden Mantelrohr vorgesehen, um Setzungen durch Mantelreibung auf ein benachbartes Siel zu vermeiden. Ursprünglich war geplant, ein Mantelrohr mit 72 cm Durchmesser zu verwenden. Aufgrund höherer Lastanforderungen ist dies jedoch statisch nicht mehr umsetzbar. Eine Vergrößerung des Bohrpfahls auf 120 cm wird wegen der Nähe zu bestehenden Leitungen ausgeschlossen. Stattdessen soll das Bohrrohr auf einer Tiefe von 4,50 m im Boden verbleiben und ausbetoniert werden. Dadurch wird der statische Nachweis auch bei höheren Belastungen erbracht. Die Betondeckung darf gemäß DIN 1536 auf 40 mm reduziert werden. Das Verbleiben der Bohrrohre war bislang nicht Teil des ursprünglichen Vertrages.
- 10.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 26 Die zugeteilte Lagerfläche des AN ist stark mit dem japanischen Staudenknöterich bewuchert, welcher die Haufwerke und weitere Bereiche der Lagerfläche kontaminieren könnte. Um dies zu vermeiden, ist eine gesonderte Entsorgung des japanisches Staudenknöterichs und die Herrichtung der Baustelleneinrichtung BE21 an der Spaldingstraße zur Vorbeugung erneuter Kontamination der Haufwerke notwendig. Der Gesamtcharakter des Auftrages unverändert. Die zusätzlichen Leistungen betreffen notwendige Anpassungen innerhalb des bestehenden Bauablaufs, beeinflussen jedoch nicht die grundsätzliche Art oder das Ziel des Bauablaufs. Die Beauftragung eines weiteren ANs erschwert die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Positionen und es gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung verloren. 27 Der Bau-AN ist gemäß HV-LV B011-02, Titel 01.02. mit der Herstellung der Kabeltrasse West einschließlich der Wiederherstellung des Straßenaufbaus beauftragt. Die im LV angegebenen Schichtdicken entsprechen nicht den gemäß ZTV/St-Hmb.09 erforderlichen Schichtdicken. Gemäß den ZTV ist eine Bk100 erforderlich. Die geänderte Ausführung der Straßenwiederherstellung in Bk100 ist zur Erfüllung der im HV beauftragten Leistung notwendig. Die Beauftragung eines weiteren ANs erschwert die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für die Wiederherstellung der Asphaltschicht. Auch gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung und Durchführung verloren. Ein Wechsel des ANs bringt Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der verschiedenen Leistungen zur Herstellung der Kabeltrasse West mit sich. Es würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen.
- 16.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass aufgrund der gegebenen Bodenbeschaffenheiten die flachgegründete Verschubbahn im Bereich des Widerlagers Nord-West zu Setzungen während des Verschubprozesses führt. Hierdurch ist die Verschubbahn mit Pfählen tief zu gründen. Aus bautechnischer Hinsicht ist das Traggerüst/ die Verschubbahn durch einen Pfahlkopfbalken konstruktiv zu erweitern. Der Gesamtcharakter des Auftrages unverändert. Die zusätzlichen Leistungen betreffen notwendige Anpassungen innerhalb des bestehenden Bauablaufs, beeinflussen jedoch nicht die grundsätzliche Art oder das Ziel des Bauablaufs. Die Beauftragung eines weiteren ANs erschwert die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Positionen und es gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung verloren.
- 16.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 25) Gem. HV Pos. 03.05.0120 sind die Mikropfähle im Speisewagen mit einem Durchmesser von 50mm und einfachem Korrosionsschutz vorgesehen. Aus einer bautechnische Prüfung resiltierend sind die Mikropfähle im Speisewagen jedoch mit einem Stahltragglied SAS 63,5 DCP (doppelter Korrosionsschutz) herzustellen, welche nun mit Zusatzkosten verbunden sind. Zur Erfüllung des HV ist diese zusätzliche Leistung erforderlich. Die Beauftragung eines weiteren ANs erschwert die Zuordnung der Verantwortlichkeiten der vorgenannten Leistungen. Auch gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung und Durchführung verloren. Es würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen.
- 05.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Herstellung von Kampfmittelsondierungslöchern im ehem. Speisewagen wurden unterhalb der vorhandenen Bodenplatten im Bestand Hohlräume vorgefunden, welche nicht vollständig und kraftschlüssig aufgefüllt sind. Im Bereich der ehemaligen Treppe des Bahnsteigzuganges waren gem. Entwurf keine neu zu erstellenden Mikropfähle für die Ableitung zusätzlicher Lasten vorgesehen. Aufgrund der Hohlräume unter der Treppe besteht somit die Gefahr, dass sich im Zuge der späteren Betonauffüllungen Setzungen einstellen könnten. Im Zuge weiterer Sondierungs-/ Erkundungsbohrungen wurde festgestellt, dass der Hohlraum mit einem Sandgemisch verfüllt ist. Die Auffüllung ist jedoch nicht bis zur Unterkante der Treppe hergestellt, weshalb keine Kraftübertragung stattfindet und die Lastableitung über das Gewölbe erfolgt. Um sicherzustellen, dass eine Lastübertragung in das Bestandsbauwerk und deren Gründung erfolgt, ist eine kraftübertragende Verfüllung erforderlich.
- 12.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 29 Im Zuge der Sperrpause 10 23.05.2025 bis 02.06.2025 folgende Leistungen kurzfristig notwendig, die im Vorwege nicht erkannt werden konnten: - Aufstocken des Schachtes S3 der Kabelquerung km1,9+20 - Rückbau Spundwand Kabelquerung km1,9+20 Gleis 11 - Abbruch und Rückbau Bestandsfundament Kabelquerung km1,9+20 Gleis 11 - Schienentausch Weiche W16+W17 - Lieferung + Einbau Bockschwellen für Stromschienenbock - Lieferung + Einbau Weichengrenzzeichen - Umbau/Versetzen Lichtsignalfundament Die vorgenannten Leistungen waren im Vorfeld weder erkennbar noch vorhersehbar und sind zur ordnungsgemäßen und erfolgreichen Fortführung des Bauvorhabens erforderlich. Der Gesamtcharakter des Auftrages unverändert. Die Beauftragung eines weiteren ANs erschwert die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Positionen und es gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung verloren. 32 Aufgrund von verlängerten Lieferzeiten waren die Steckträger für das Hilfsbrückenauflager frühzeitig zu bestellen und anzufertigen. Mit einem Prüfrücklauf wurden jedoch nachträglich Fußplatten an den Steckträgern gefordert, welche aus dem damaligen Planungs- und Prüfstand noch nicht erkennbar waren. Das Anschweißen der Fußplatten ist zur Sicherstellung der regelkonformen Ausführung erforderlich. Die sich bereits auf der Baustelle befindenden Steckträger mussten somit zunächst rücktransportiert, beim Stahlbauer nachgerüstet und erneut auf die Baustelle angeliefert werden. Die vorgenannten Leistungen waren im Vorfeld weder erkennbar noch vorhersehbar und sind zur ordnungsgemäßen und erfolgreichen Fortführung des Bauvorhabens erforderlich. Der Gesamtcharakter des Auftrages unverändert. Die Beauftragung eines weiteren ANs erschwert die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Positionen und es gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung verloren. 37 Gem. den Vertragsunterlagen waren die Fahrbahnübergänge mit einem Typ 80 für Fugen an Eisenbahnbrücken nach Ril 804 auszuführen. Im Zuge der Ausführungsplanung hat sich ergeben, dass im östlichen Bereich (Achse 30) die Herstellung der Fahrbahnübergänge mit einem Typ 130 erforderlich ist. Die Anpassung der Profilquerschnitte ist für eine ordnungsgemäße Ausführung sowie für die erfolgreiche Fortführung des Bauvorhabens notwendig. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert. Die zusätzlichen Leistungen betreffen notwendige Anpassungen innerhalb des bestehenden Bauablaufs, beeinflussen jedoch nicht die grundsätzliche Art oder das Ziel des Bauvorhabens. 38 Aufgrund der angepassten Ausführungsplanung und der daraus resultierenden längeren Sperrpause müssen die Autokrane bzw. Hebegeräte über den erweiterten Zeitraum vorgehalten werden. Die verlängerte Bereitstellung der Autokrane und Hebegeräte für den Materialtransport auf den Bahndamm während der Sperrpause ist zwingend erforderlich, um das Bauvorhaben erfolgreich fortzuführen. Dieser zusätzliche Bedarf war im Vorfeld weder erkennbar noch vorhersehbar und ergibt sich unmittelbar aus der angepassten Ausführungsplanung sowie der Verlängerung der Sperrpause. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert. Die zusätzlichen Leistungen betreffen notwendige Anpassungen innerhalb des bestehenden Bauablaufs, beeinflussen jedoch nicht die grundsätzliche Art oder das Ziel des Bauvorhabens.
- 17.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 39 - Gemäß Leistungsverzeichnis war für den Leitungsgraben West eine mehrlagige Anordnung von Kabelschutzrohren aus PVC- Rohren (mit einseitig angeformter Steckmuffe und Dichtring) vorgesehen. Nach Prüfung und Rückmeldung der Leitungsträger sind nun Kabelschutzrohre aus PVC-U, 6 x DN 1 10, sowie PE-HD, 4 x DN 50, einzubauen. Der Einbau dieser PVC-U-Rohre kann schneller erfolgen als der im Leistungsverzeichnis ausgeschriebene. Diese Leistung war im Vorfeld weder erkennbar noch vorhersehbar und ist für die ordnungsgemäße Ausführung sowie einen erfolgreichen Bauablauf erforderlich. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert. Die zusätzlichen Leistungen betreffen notwendige Anpassungen innerhalb des bestehenden Bauablaufs, beeinflussen jedoch nicht die grundsätzliche Art oder das Ziel des Bauvorhabens. 40 - Gemäß der Entwurfsstatik waren die Bohrpfähle Widerlager West und Widerlager Ost mit einer einlagigen Bewehrung vorgesehen. Im Zuge der Prüfung und Freigabe der Ausführungsplanung wurde ermittelt, dass es erforderlich ist diese, aufgrund des erforderlichen Querschnittes mit doppellagiger Bewehrung in gestoßener Ausführung herzustellen sind. Hierauch ergibt sich eine verlängerte Herstellungszeit der Bohrpfähle. Zusätzlich wurde im Zuge der bautechnischen Prüfung und der Ausführungsplanung ebenfalls ermittelt, dass die zur Herstellung der Bohrpfähle der Hilfsgründungen Schraubanschlüsse mit einem Durchmesser von 25mm herzustellen sind. Die vorgenannten Leistung sind zur ordnungsgemäßen Ausführung und zur erfolgreichen Fortführung des Bauvorhabens notwendig. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert. Die zusätzlichen Leistungen betreffen notwendige Anpassungen innerhalb des bestehenden Bauablaufs, beeinflussen jedoch nicht die grundsätzliche Art oder das Ziel des Bauvorhabens. 41 - Im Zuge der Abstimmungen zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Sperrpause 13 wurde von der BVM gefordert, dass während der Arbeiten dauerhaft zwei Fahrspuren je Richtung erhalten bleiben. Eine vollständige Sperrung im Oktober 2025 wurde nicht genehmigt. Daher muss die nordöstlich liegende Grüninsel als zusätzliche stadtauswärtige Fahrspur ausgebaut werden. Zudem schreibt das VD12 für den GST vor, dass entweder zwei zusammenhängende Spuren oder eine Mindestbreite von 4,50 m gewährleistet sein müssen. Um diese Vorgaben auch in den Bauphasen nach der Sperrpause (ab 10.11 .) einzuhalten, müssen die Bereiche neben dem östlichen Mittelpfeiler ebenfalls als Fahrspur hergerichtet werden. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert. Die zusätzlichen Leistungen betreffen notwendige Anpassungen innerhalb des bestehenden Bauablaufs, beeinflussen jedoch nicht die grundsätzliche Art oder das Ziel des Bauvorhabens.
- 17.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 42 - Im Zuge der Abstimmungen mit den zuständigen Abteilungen der BVM und dem VD wurde festgestellt, dass die in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehene Umleitungsstrecke nicht umsetzbar ist. Zum einen kann die Umleitung über die Süderstraße und den Ausschlägerweg aufgrund der von der Hamburger Hochbahn und dem HVV geplanten Umleitungsführungen des Schienenersatzverkehrs nicht realisiert werden. Zum anderen ist die Umleitung über den Grevenweg / Luisenweg aufgrund einer geplanten Baumaßnahme im Kreuzungsbereich nicht möglich. Aus diesem Grund ist es erforderlich, eine weiträumige Ausschilderung mithilfe von LED-lnformationstafeln festzulegen, um den Umleitungsverkehr im Zuge der SpP auf mehrere Strecken zu verteilen. Die Beauftragung eines weiteren ANS erschwert die Zuordnung der Verantwortlichkeiten der vorgenannten Leistungen. Auch gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung und Durchführung verloren. Es würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen.
- 09.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 034 Lt. LV war die Erstellung der Ausführungsunterlage „Erdung Baubehelfe“ ausgeschrieben. Eine weitergehende Ausführungsplanung sowie deren bauliche Umsetzung waren nicht Vertragsbestandteil. Die hier geltend gemachten Zusatzleistungen ergeben sich aus dem im Bauablauf notwendigen bautechnischen Anpassungen für den Hilfsbrückenzustand. Hierbei sind Erdungsbauteile in den Bohrpfähle sowie den Hilfsjochplatten erforderlich. Diese zusätzliche Leistung ist zur Erfüllung des HV notwendig. Die Beauftragung eines weiteren ANs erschwert die Zuordnung der Verantwortlichkeiten der vorgenannten Leistungen. Auch gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung und Durchführung verloren. Es würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. 035 Im Zuge der AP wurde festgestellt, dass aufgrund der Anforderungen aus der UiG die in der Entwurfsplanung vorgesehene Stahlstruktur der Hilfsjoche nicht nachweisbar war. Gem. statischen Anforderungen sowie der bautechnischen Prüfung, im Zusammenhang mit den Auflagen aus der UiG, ist es erforderlich die Anschlüsse und Profilquerschnitte anzupassen und somit die Ausführung der Stahl-Hilfsjoche BA1 Achse 10+30 zu optimieren. Zur Erfüllung des HV ist diese zusätzliche Leistung erforderlich. Die Beauftragung eines weiteren ANs erschwert die Zuordnung der Verantwortlichkeiten der vorgenannten Leistungen. Auch gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung und Durchführung verloren. Es würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen.
- 28.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- 28.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 43 Im Zuge des Bauarbeiten stellte sich heraus, dass sich im Bereich der Mittelpfeilerreihe A20 unmittelbar eine Gasleitung von Gasnetz Hamburg befindet. Aufgrund der Vorgaben des Merkblatts zum Schutz von Versorgungsanlagen sind Stemmarbeiten im Leitungsbereich nicht zulässig. Zur Herstellung der Bohrschablone am Mittelpfeiler ist daher ein fräsender Rückbau des Asphaltaufbaus erforderlich. Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Asphaltaufbruch entspricht somit nicht den geltenden Schutzvorgaben und ist in diesem Bereich nicht ausführbar. Die vorgenannten Leistungn waren im Vorfeld weder erkennbar, noch vorsehbar und sind für die erfolgreiche Fortführung des Bauvorhabens notwendig. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert. Die vorgenannten Leistungen betreffen notwendige Anpassungen innerhalb des bestehenden Bauablaufs, beeinflussen jedoch nicht die grundsätzliche Art oder das Ziel des Bauvorhabens.
- 01.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 44 Aufgrund zusätzl. Anforderungen aus der UiG mussten die Unterbauten steifer ausgebildet werden. Hierbei mussten Hilfsjoche Ost+West für den Hilfsbrückenzustand der Strecke 1244 optimiert werden. Die Einarbeitung der Belange aus der UiG im Zuge der AP war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten. Im Zuge der AP ergaben sich infolge nachträglich ermittelter statischer Anforderungen Mengenmehrungen im Stahlbau. Die Erhöhung der Stahlmengen führt zu einer Mehrmenge beim Korrosionsschutz. Zudem ist gem. Klärungsblatt29 die Beschichtung nach Blatt 100, Modul A, ZTV-ING 02-2025 auszuführen, anstelle der ursprünglich angebotenen Ausführung. Die Beschichtung wird nach aktueller ZTV-ING umgesetzt und ist zur Einhaltung eines einhaltlichen Beschichtungssystems mit dem 2. BA erforderlich. Die neue ZTV-ING bedingt höhere Schichtdicken und andere Beschichtungsstoffe. Die Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung weder erkennbar, noch vorhersehbar.
- 01.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 045 Im Zuge des Bauvorhabens wurde durch die ZiE für den Hilfsbrückenzustand eine erweiterte Einrichtung eines Dauermonitorings im Gleisbereich gefordert. Die Leistung umfasst, neben dem bereits vorhandenen Monitoring mittels Neigungssensoren, auch die Erfassung horizontaler Verschiebungen der Gleise durch automatisierte tachymetrische Messungen. Diese Anforderung wurde in der gutachterlichen Stellungnahme von [Name entfernt] vom 15.01.2026 (ZiE Rev.2, Punkt 5.5, S.13) festgelegt. Um die Überwachung der Gleislagestabilität sicherzustellen, ist somit gemäß UIG-Bestimmungen eine erweiterte Einrichtung eines Dauermonitorings notwendig. Dies ist zur Erfüllung des HV als zusätzliche Leistung erforderlich. Die Beauftragung eines weiteren ANs erschwert somit die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Leistungen. Auch gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung und Durchführung verloren.
- 20.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 47 Im Rahmen der Ausführungsplanung stellte sich heraus, dass die ausgeschriebene Ausführung der Brückenentwässerung technisch und regelwerksseitig nicht umsetzbar war. Für den vorliegenden Verbundüberbau mit Schotterfahrbahn musste daher eine angepasste, regelwerkskonforme Entwässerungslösung entwickelt werden. Hierdurch entstand zusätzlicher Planungs- und Abstimmungsaufwand, der im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten war. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert. Die vorgenannten Leistungen betreffen notwendige Anpassungen innerhalb des bestehenden Brücken- und Entwässerungsplanung, beeinflussen jedoch nicht die grundsätzliche Art oder das Ziel des Bauvorhabens. 50 Aufgrund der infolge der ZiE verschärften Warn- und Alarmwerte (Lage & Höhe) der Gleise wurde eine zusätzliche Stopfschicht mittels Stopfmaschine für die in SPP13 bearbeiteten Umbaubereiche (Gl. 11: km 1,6+95 - km 1,8; Gl. 12: km 1,5+49 - km 1,9+72) erforderlich. Die Stopfarbeiten dienen der Einhaltung der betrieblichen und technischen Anforderungen sowie der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und sicheren Gleiszustandes und sind damit zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages erforderlich. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert. Die vorgenannten Leistungen betreffen notwendige Anpassungen bzw. Ergänzungen innerhalb des bestehenden Bauablaufs, beeinflussen jedoch nicht die grundsätzliche Art oder das Ziel des Bauvorhabens. Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die zusätzlichen Stopfarbeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits durch den AN ausgeführten Arbeiten stehen und in den laufenden Bauablauf integriert werden müssen. 53 Aufgrund des Zustandes des Bestandoberbaus sind auf Anweisung des ALV-Fahrbahn im Zuge der Sperrpause Nr. 13 die Anschlussbereiche von Gleis 12 auf der Strecke 1244 sowie im Zuge des Brückeneinschubes die Anschlussbereiche von Gleis 11 auf der Strecke 1244 vollumfänglich zu erneuern. Die Wiederverwendung des Bestandoberbaus nach dem Hilfsbrückeneinbau bzw. nach dem Bauendzustand würde dazu führen, dass keine oberbautechnische Freigabe erteilt wird. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht vorgesehen und wurden erst auf Anweisung des ALV-Fahrbahn und aufgrund des Zustandes des Bestandsoberbaus notwendig. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert. Die vorgenannten Leistungen betreffen notwendige Anpassungen bzw. Ergänzungen innerhalb des bestehenden Bauablaufs, beeinflussen jedoch nicht die grundsätzliche Art oder das Ziel des Bauvorhabens. 56 Im Zuge der fortschreitenden Abstimmungen sowie der gutachterlichen und fachtechnischen Prüfungen wurde die Ausführung von Sonderlagern mit Rückverankerung an den Achsen A10C und A30C erforderlich. Die technische Notwendigkeit dieser Ausführung wurde durch den zuständigen DB-Fachreferenten im Rahmen der Abstimmung vom 10.11.2025 ausdrücklich bestätigt. Grundlage hierfür ist insbesondere die technische Regel des EBA (GZ 213.3-213ire/004-2170#001) vom 29.11.2024. Diese Regelung lag zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe des AN noch nicht vor und konnte daher weder kalkulatorisch noch planerisch berücksichtigt werden. Die hieraus resultierenden Leistungen stehen unmittelbar im Zusammenhang mit dem ZiE-/UiG-Verfahren für die Brückenlager des 1. BA. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert. Die vorgenannten Leistungen betreffen notwendige Anpassungen bzw. Ergänzungen innerhalb des bestehenden Bauablaufs, beeinflussen jedoch nicht die grundsätzliche Art oder das Ziel des Bauvorhabens.
- 24.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 46 Im Zuge der Ausführung der Kernbohrungen und Kampfmittelsondierungen im Bereich des WL West wurden im Untergrund unerwartet Stahlprofile des alten Bestandswiderlagers angetroffen. Diese Hindernisse waren weder in den Ausschreibungsunterlagen noch im LV beschrieben. Die vorgefundenen Stahlträger konnten mit dem vorgesehenen Greifverfahren nicht entfernt werden, wodurch die ordnungsgemäße Herstellung der Bohrpfähle beeinträchtigt wurde. Zur Sicherstellung der vertraglich geschuldeten Gründungsarbeiten waren daher zusätzliche Maßnahmen zur Freilegung und Beseitigung der Stahlhindernisse erforderlich. Der AN ist bereits mit der Herstellung der Bohrpfähle und den damit zusammenhängenden Gründungsarbeiten beauftragt. Die Beauftragung eines weiteren ANs erschwert somit die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Leistungen. Auch gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung und Durchführung verloren. 52 Im Zuge der Kampfmittelsondierungen im Bereich des Widerlagers Ost sowie auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Bereich Widerlager West wurden anhand der ausgewerteten Spurendiagramme mögliche Stahlbauteile im Bereich mehrerer Bohrpfähle festgestellt. Diese Hindernisse waren in den Ausschreibungsunterlagen nicht beschrieben. Die Beseitigung der Stahlhindernisse ist erforderlich, da andernfalls die Herstellung der Bohrpfähle mit dem vorgesehenen Greiferverfahren nicht ordnungsgemäß möglich ist. Die zusätzlichen Leistungen sind somit zwingend erforderlich, um die vertraglich geschuldete Gründungsherstellung ordnungsgemäß ausführen zu können. Der AN ist bereits mit der Herstellung der Bohrpfähle und den damit zusammenhängenden Gründungsarbeiten beauftragt. Die Beauftragung eines weiteren ANs erschwert somit die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Leistungen. Auch gehen Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsbetreuung und Durchführung verloren.
- 13.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 49 Im Zuge der technischen Bearbeitung sowie der erforderlichen Abstimmungen mit dem Leitungsbetreiber HSE stellte sich heraus, dass zum Schutz der im Baufeld verlaufenden Bestandsleitungen eine zusätzliche Leitungssicherung mittels Bohrschablone erforderlich ist. Erst durch die Vorgaben und Abstimmungen mit dem Leitungsbetreiber wurde deutlich, dass diese Maßnahme notwendig ist, um die Herstellung der Tiefgründung im Einvernehmen mit dem Leitungsbetreiber ausführen zu können. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Planungs-, Koordinations- und Sicherungsleistungen waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht vorgesehen und für den AG im Vorfeld nicht erkennbar. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert. Die vorgenannten Leistungen betreffen notwendige Anpassungen bzw. Ergänzungen innerhalb des bestehenden Bauablaufs, beeinflussen jedoch nicht die grundsätzliche Art oder das Ziel des Bauvorhabens.
- 13.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 34 Im Zuge der Kampfmittelsondierung für die Bohrpfähle der Hilfsjochgründung West wurde festgestellt, dass sich unterhalb des westlichen Gehwegbereichs Hohlräume befinden. Weiterführende Erkundungen haben ergeben, dass es sich hierbei um ein altes gemauertes Siel handelt. Aufgrund der zuvor nicht bekannten Sielanlage kam es im Zuge der Gründungsarbeiten zu einem Stillstand des Greiferbohrgerät bis zu einer geeigneten Lösungsfindung. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert. Die vorgenannten Leistungen betreffen notwendige Anpassungen bzw. Ergänzungen innerhalb des bestehenden Bauablaufs, beeinflussen jedoch nicht die grundsätzliche Art oder das Ziel des Bauvorhabens. Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die Bohrarbeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits durch den AN ausgeführten Arbeiten stehen und in den laufenden Bauablauf integriert sind.
- 25.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 54 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Anckelmannsplatz. Im Zuge einer Sperrpausenabmeldung waren zusätzliche Leistungen erforderlich Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.

## Häufige Fragen

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Den Zuschlag hat LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=25f88be5-4ab8-4897-80d7-c1f96dc04973. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/erneuerung-eue-anckelmannsplatz-hh-str-6100-km-284925-str-1244-km-1753-25f88be5
