# Ern.EBR ü Plathnerstr. - km 1,461 Str 1730

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Hannover am 23.07.2024 vergeben, Zuschlag an Bauunternehmung Hofschröer GmbH & C.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Brücken- und Tunnelbau: Ern.EBR ü Plathnerstr. - km 1,461 Str 1730
- Wo: Hannover, Region Hannover, Niedersachsen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.08.2024 bis 31.05.2026
- Zuschlag an: Bauunternehmung Hofschröer GmbH & C
- Zuschlag am: 23.07.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Bauunternehmung Hofschröer GmbH & C](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bauunternehmung-hofschroeer-gmbh-c), Lingen

## Leistungsumfang

Erneuerung der EBR Plathnerstraße in Hannover, Strecke 1730, km 1,461. Der Neubau wird unter Hilfsbrücken errichtet. Für das Herstellen der HBR-Gründung mit Bohrpfählen wird die OL-Anlage im Baufeld zurückgebaut. Das Herstellen des Bauzustandes, des Zustandes "Fahren über HBR" und des Endzustandes nach Fertigstellung des neuen Bauwerkes sind Gegenstand dieser Ausschreibung.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 47 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221000-2
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen](https://vergabeweiser.de/cpv/45221000-bauarbeiten-fuer-bruecken-tunnel-schaechte)
- Bekanntmachungs-ID: 7e2e14fa-0858-49d3-bdb6-114c68adf6cf

## Verlauf

- 17.04.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 24.05.2024: Ausschreibung veröffentlicht · Änderung des Submissionstermins sowie der Folgetermine. Abgeänderte Unterlagen wurden entsprechend hochgeladen.
- 01.08.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 16.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 02: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Es ist erforderlich, die Betonausfachung anstatt in Fertigteilen mittels Spritzbeton auszuführen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 03: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Es ist erforderlich, im Rahmen der Ausführungsplanung technische Anpassungen gegenüber der geplanten Ausführungsvariante vorzunehmen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 07: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Es sind Änderungen im Verbau durch fehlende Gleissperrungen vorzunehmen. Darüber hinaus ergaben sich aus aktuellen Trassierungsdaten Änderungsbedarfe in der Ausführungsplanung. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 08: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Es ist erforderlich, zusätzlich zur Betonausfachung mittels Spritzbeton eine ergänzende Ausfachung aus Stahlplatten auszuführen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 09: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Der Verbau Gleis 166 ist aufgrund fehlender Gleissperrungen alternativ auszuführen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 10: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Die Ausführung der Übergänge der Flügel Südost und Südwest auf das Widerlager sind gemäß behördlicher Auflage anzupassen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 11: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Es ist aufgrund behördlicher Vorgaben erforderlich, zusätzlich einen Laserscan vom Südportal vorzunehmen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 12: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Der auszubauende Gleisschotter kann nicht wie geplant widerverwendet werden und ist zu entsorgen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 13: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Es sind zusätzliche In- Situ-Beprobungen der auszubauenden Stoffe vorzunehmen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 29.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ06 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Es sind zusätzlich Beprobungen des Widerlager / Abdichtung mittels Horizontal-Kernbohrungen erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 13.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 14 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Es waren Material und Gerät für mögliche Bodenaustauscharbeiten und Beseitigung von Hindernissen vorzuhalten. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 15 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Es waren zusätzliche Materialisierungsleistungen erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 16 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Durch den geänderten Bauablauf im Rahmen der Sperrpause fallen zusätzliche Leistungen bereits bestellter und nicht mehr benötigter Ressourcen + Materialien an. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 17 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Es waren zusätzliche Beauftragungen zur geplanten Umsetzung der Sperrpause erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 18 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Aufgrund von Prüfauflagen ergaben sich zusätzliche Leistungen für die Lieferung und den Einbau der Steckträger. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 22.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 19-Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Aufgrund von Prüfauflagen ergaben sich zusätzliche Anforderungen für den Profilstahl. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 20-Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Aufgrund einer erforderlichen Änderung des Bauablaufs ergeben sich zusätzliche Erfordernisse durch fehlende Baufreiheit. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 21-Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Aufgrund von Prüfauflagen ergaben sich zusätzliche Anforderungen für den erforderlichen Stahl der Totmannkonstruktion. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 23: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Es war im Zuge einer Sperrpause erforderlich, Kabeltrommeln zusätzlich in den Gleisbereich verfahren zu lassen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 24: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Baufeldfreimachung mussten zusätzliche Kabelschutzrohre geliefert werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 25: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Ausführungsplanung hat sich ergeben, dass zusätzliche Kabelkanäle der Größen 3 und 4 verbaut werden sollen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 26: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Ausführungsplanung hat sich ergeben, dass zusätzliche Kabelschächte der Größe 7 eingesetzt werden müssen. Zusätzlich hat sich die Anzahl der Einführungsrahmen erhöht. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 27: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Ausführungsplanung hat sich ergeben, dass für die Querung zwischen KS 09 und KS 10 ein ca. 8 m DN 400 Stahlrohr verbaut werden muss. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 28: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Kabeltiefbauarbeiten mussten Doppelstabmattenzaunfelder demontiert und wieder eingebaut werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 29: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge zur Vorbereitung der Sperrpause musste ein Kabelkanal am Gleis zusätzlich freigelegt werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 31: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Kabeltiefbauarbeiten musste ein Bestandsbohlenkanal zurückgebaut und die Kabel bauzeitlich umgelegt sowie die Wiederherstellung vorgenommen werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 33: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der einer Sperrpause musste eine Eingleisstelle erweitert werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 35: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Kabelverlegearbeiten musste eine vorher unbekannte Wasserleitung zunächst eingebunden und später stillgelegt werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Es ist aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf erforderlich, Ausführungsalternativen zu untersuchen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 36: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Es waren Kabelschächte zusätzlich mit einer Schachtausrüstung auszustatten Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 37: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Kabeltiefbauarbeiten mussten Lautsprecher und Sprechsäulen demontiert und nach den Arbeiten wieder montiert werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 38: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Es kam zu zusätzlichen Längen und vergrößertem Querschnitt im Zuge der Herstellung der Querungen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 39: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Es war ein zusätzlicher Aushub für Kopflöcher zur Stilllegung einer Wasserleitung auszuführen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 40: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Es kommt zu zusätzlichen Mehraufwendungen im Zuge der Herstellung der Querungen durch die Ausführung unter dem eingebauten Gleis. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 41: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Kabeltiefbauarbeiten sind drei Beleuchtungsmasten zu demontieren. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 42: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Kabeltiefbauarbeiten waren Kabel zwischen den Gleisen 166 und 201 zusätzlich mittels Holzkonstruktion zu schützen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 43: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Kabeltiefbauarbeiten sind zusätzliche Schnitte für Kabelein- und ausführungen herzustellen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. / 44: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Es war nach den Kampfmittelerkundungsarbeiten an mehreren Stellen Schotter vor dem Stopfen als zusätzliche Leistung aufzufüllen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 46 (gem. Tab. "Nachweis d. Fallgruppen")- Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Es wurde festgelegt, dass die Hilfsbrückenanmietung der Weichenhilfsbrücke durch den AN erfolgt. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 13.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Auf Grundlage der Ausführungsplanung waren drei Kabelabzweigkästen aus Stahlbetonfertigteilen auszuführen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 28.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 47 (gem. Tab. "Nachweis d.Fallgruppen") - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Für die Wederherstellung der Verkehrssicherheit ist die Rampe durch Betonfertigteile abzufangen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 05.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 48 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Ergebnis eines verzögerten Bauablaufs ergeben sich geänderte Leistungen bzgl. der Betonfertigteile. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. AvL 49 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Zu Realisierungsbeginn ist es erforderlich, die erforderlichen Planläufe in Papierform durchlaufen zu lassen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 18.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 50 (gem. Tab. "Nachweis d. Fallgruppen")- Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Es ist aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf erforderlich, eine Ausführungsalternative vertiefend zu untersuchen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen
- 26.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 51 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Es wurde festgelegt, dass die Herstellung der angemieteten Hilfsbrücke durch den AN erfolgt. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 10.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 52 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Da zu Realisierungsbeginn die BE-Fläche nicht bereitgestellt werden konnte, wurden geänderte Leistungen erforderlich. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 21.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 53 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Aufgrund von Verzögerungen in der Bauausführung ergeben sich geänderte Leistungen zur Sicherstellung des Werkerfolges. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 22.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 054 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Durch Verzögerungen im Bauablauf müssen zusätzliche Beweissicherungen vor der Realisierung durchgeführt werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. AvL 055 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Im Zuge der Verzögerungen im Bauablauf befand sich die Ausrüstung zu den Erschütterungsmessungen in der Vorhaltung. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. AvL 056 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Es sind zusätzliche Einsätze einer Stopfmaschine erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. AvL 057 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Es ist erforderlich, zusätzliche Garbituren an Auflagerblechen auf die Baustelle zu liefern. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 18.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 59 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme ist es erforderlich, dass ein Bohrgerät für eine eventuelle Hindernisbeseitigung vorgehalten wird. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 60 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahmen ist es erforderlich, die Hilfsbrücken per Schiene und nicht per LKWzu liefern. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 61 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahmen ist es erforderlich, die in Wülfel gelagerten Materialien für die SP im März/April 2026 zurück zur Baustelle zu fahren. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 62 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahmen ist eine geänderte Ausführung des Geomonitorings erforderlich. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 63 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme ist es erforderlich, ein geändertes Baukonzept (u.a. geänderte Steckträger) umzusetzen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 26.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 63 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme ist es erforderlich, zur Realisierung der SPP 2026 terminsichernde Maßnahmen einzuleiten. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 64 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme ist es erforderlich, die in 2026 rückzubauenden Natursteine wesentlich länger zwischenzulagern. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 65 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme ist es erforderlich, den Weg vor dem unmittelbar anstehenden Gebäude in der Plathnerstraße als Sicherungsmaßnahme mit einem Personenschutztunnel zu sichern. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 66 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme ist eine zusätzliche und geänderte Baustelleneinrichtung im Gewerk Kabeltiefbau erforderlich. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 15.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 67 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme (Bauphase 3) ist eine zusätzliche Baustelleneinrichtung - und räumung des Hauptauftragnehmers erforderlich. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 17.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 68 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Um auf externen Flächen gelagerte Materialien just-in-time zur Baustelle befördern zu können, ist es erforderlich einen LKW, inkl. Fahrer vorzuhalten. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 29.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 44:Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Es waren zusätzliche Lastplattendruckversuche erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.// 43:Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf kam es zu geänderten Leistungen in der Ausführungsplanung. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.// 45:Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Es war ein zusätzlicher Verbau für die Realisierung der Kabelschächte erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.//
- 12.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 72 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Für die Wiederaufnahme des öffentlcihen Verkehrs sind Bereiche der Hilfsbrücken zusätzlich zu sichern. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 09.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 70-Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannover. Für die Abfuhr des Stahlschrotts hat sich das Konzept zur Vorhaltung der Verladegeräte geändert. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 09.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 71-Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Ein zusätzlicher Anprallschutz an den Hilfsbrücken ist für die Betriebssicherheit erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 09.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 73 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Es sind weitere zusätzliche In-Situ-Beprobungen der auszubauenden Stoffe vorzunehmen Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 74 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Im Zuge der Ausführung ist eine Anpassung des Anprallschutzes erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 75 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Plathnerstraße in Hannnover. Im Zuge der Bearbeitung der Randwegkonsole wird das zusätzliche Entfernen der Betonschicht erforderlich Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Bauunternehmung Hofschröer GmbH & C erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=be1924af-6265-49fb-a10c-c81b68e62364. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/ernebr-ue-plathnerstr-km-1461-str-1730-be1924af
