# Ern. Tunnel Wittighausen Strecke 4120

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Wittighausen am 14.09.2018 vergeben, Zuschlag an ARGE Tunnel Wittighausen c/o Feldhaus Bergbau GmbH & Co. KG und Wayss & Freytag Ingenieurbau AG. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 11.236.651,67 €. Eingegangen: 4 Angebote.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Brücken- und Tunnelbau: Ern. Tunnel Wittighausen Strecke 4120
- Wo: Wittighausen, Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 24.09.2018 bis 30.04.2020
- Zuschlag an: ARGE Tunnel Wittighausen c/o Feldhaus Bergbau GmbH & Co. KG und Wayss & Freytag Ingenieurbau AG
- Zuschlag am: 14.09.2018
- Summe: 11.236.651,67 €
- Angebote: 4

## Gewinner

- [ARGE Tunnel Wittighausen c/o Feldhaus Bergbau GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/arge-tunnel-wittighausen-co-feldhaus-bergbau-gmbh-co-kg), München
- [Wayss & Freytag Ingenieurbau AG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/wayss-freytag-ingenieurbau-ag-muenchen), München

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (national)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221247-5
- CPV-Bezeichnung: Tunnelbauarbeiten
- Bekanntmachungs-ID: 211883-2018

## Verlauf

- 17.05.2018: Ausschreibung veröffentlicht
- 15.09.2018: Ergebnis veröffentlicht
- 08.03.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Erbringung der vertraglichen vereinbarten Leistung muss ein Reptilienschutzzaun im Baufeld errichtet werden. Der dichte Abschluss soll mittels 3 Stk. Niederhalter pro 2 m erfolgen. Diese Ausführung der Niederhalter ist für die vertragliche Erfüllung nicht ausreichend. Um die erf. Belange zum Schutz der Reptilien zu erfüllen, wurde von der ökol. BÜ gefordert, den Rep.-zaun über die gesamte Länge 10 cm tief einzugraben. Die gemeinsame Ausführung (Niederhalter und Eingraben) bei der Herstellung des Reptilienschutzzaunes war nicht vorgesehen.
- 08.03.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Erbringung der vertraglichen vereinbarten Leistung muss ein Vegetationszaun im Baufeld errichtet werden. Die erforderlichen Pfosten müssen mittels Ramme mind. 50 cm in den Boden eingebracht werden. Entgegen dem geotechn. Gutachten hat der Oberboden in den Bereichen keine Mächtigkeit von bis zu 50 cm (gefolgt von Lößlehm) sondern besteht nach etwa 10 cm Tiefe schon aus steinigen Wechsellagerungen. Durch das oberflächennahe Erschwernis im Baugrund musste ein Bagger mit Hydraulikmeißel zum Herstellen der Löcher für die Pfosten eingesetzt werden.
- 08.03.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Erbringung der vertraglichen vereinbarten Leistung müssen diverse Baustraßen zum Baufeld hergestellt werden. Nahe dem Übergang Baustraße 2 / Langenmühlenweg wurde ein neues Wohngebäude so errichtet, dass eine bauzeitliche Nutzung des Grundstückes nicht mgl. ist. Um das Gebäude nicht zu beschädigen muss ausweichend eine Schleppkurve für den Baustellenverkehr errichtet werden. Damit einhergehend ist es erforderlich, eine Entwässerungsrinne inkl. Schacht vor Ort zu sichern.
- 08.03.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag war es vorgesehen auf einer BE-Fläche Linden zu fällen und nach Bauabschluss wieder anzupflanzen. Da die Fläche nicht vollständig in Anspruch genommen wird, müssen nicht alle Linden gefällt werden. Als Forderung / ökol. Schutzmaßnahme müssen die bestehenden Bäume während der Bauzeit mit einem Baumschutz versehen werden, um das Risiko von Beschädigungen zu vermeiden.
- 08.03.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag ist eine bauzeitliche Lärmschutzwand beginnend im Übergangsbereich Baustraße 2 / Langenmühlenweg vorgesehen. Ein neu errichtetes Wohngebäude im Aufstellbereich verhindert den Bau der geplanten Ausführung der LSW. Um das Gebäude und die Anwohner für die Bauzeit entsprechend zu schützen, muss eine schmale Sonderkonstruktion der LSW ausgeführt werden.
- 18.04.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag sind 2 Container für das Baubüro des AG vorgesehen. Im Zuge der Vorbereitung der BE-Fläche wurde festgelegt, dass für das Baubüro des AG zus. 10 Container erforderlich sind.
- 18.04.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag sind lediglich 2 Gebäude im Zuge des Projektverlaufes Beweis zu sichern. Aufgrund der Nähe zur Baustelle wurde festgelegt, die Beweissicherung auf weitere 17 Gebäude zu erweitern.
- 18.04.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Ausführung der Baumaßnahme erfolgt unter Totalsperrung (TSP) der Strecke 4120. Zur Erfüllung der sicherheitstechnischen Auflagen für den Bahn- und Baubetrieb ist es erforderlich für die Zeit der TSP einen Bremsprellbock und Gleissperren im Gleis anzubringen.
- 18.04.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag ist zur Sicherung der Baustraßen im Bereich Zimmern eine Schutzplanken-Konstruktion vorgesehen. Im Zuge der Kabeleinweisung wurde festgestellt, dass im Untergrund Kabel verlaufen, die bei den Gründungsarbeiten beschädigt werden würden. Nach Abstimmung anderer Möglichkeiten wurde die Ausführung einer temporären Betonleitwand zur Sicherung des Baustellenverkehrs festgelegt.
- 16.10.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag sollte eine die Tiefenentwässerung mit eine geplanten Grabenbreite von 0,8 m hergestellt werden. Aufgrund der geologischen Verhältnisse vor Ort konnte dies nicht eingehalten werden. Die annähernd horizontal liegenden Wechsellagerungen bewirkten eine teilweise 1 m größere Ausbruchbreite (Mehrausbruch). Da die größere Baugrube in den späteren Druckbereich des Bahnkörpers hineinreichte, musste ein verdichtungsfähiges Material lagenweise und zudem getrennt vom eigentlichen Filterkies der TE eingebracht werden.
- 16.10.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag sollten die ausgebauten Stahlschwellen bis zum Wiedereinbau im Projektbereich gelagert werden. Durch die geänderte Bauausführung Dritter wurden Bautätigkeiten in diesem Bereich nachträglich erforderlich, sodass die Stahlschwellen umgesetzt werden mussten. Der Abbruch von OLA-Fundamenten ist eine HLV-Leistung und damit nicht Bestandteil dieser MKA.
- 16.10.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag sind in den Stützwänden der Voreinschnitte im Bereich der OLA-Fundamentnischen die Ecken mit Stabstahl zu bewehren. Die entsprechende Position ist im HLV aufgeschlüsselt, jedoch ohne Lieferung und Einbau. Andere Angaben zur Kalkulation fehlen. Unter Berücksichtigung der gesamthaft auszuführenden Leistung in den Stützwänden, muss die Lieferung und der Einbau durch den vertraglich gebundenen AN erfolgen.
- 18.11.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag ist der Oberbau mit Schotter herzustellen. Das benötigte Oberbaumaterial stellt der AG zur Verfügung. Entsprechend dem Vertrag ist der Schotter auf der BE-Fläche zu laden und zum Einbauort zu bringen. Aufgrund von 2 Unfällen während dem Abladevorgang der Schotterlieferanten musste aus sicherheitsrelevanten Gründen das Abladen des Gleisschotters auf einer ca. 5 km entfernten Zwischenlagerfläche stattfinden. Das Herstellen und Betreiben dieser Fläche ist nicht Bestandteil des Bauvertrages.
- 18.11.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag ist die Tiefenentwässerung südlich der Baustraße bahnlinks und -rechts herzustellen. Im Zuge der Herstellung der Gräben wurde ein bestehendes Stahlschutzrohr mit innenliegenden Leitungen (20KV, Telekom und Strom) angetroffen, welche genau auf Höhenniveau der herzustellenden Tiefenentwässerungsrohre liegt. Um die TE gemäß Vertrag herstellen zu können, musste die Stahlrohquerung verlegt werden, sodass es keinen Konflikt mehr mit der herzustellenden TE-Leitung gibt. Die Leistung der Stahlrohrverlegung ist im Bauvertrag nicht vorgesehen, jedoch zwingen kurzfristig notwendig um die TE-Leitung herzustellen.
- 16.12.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag sind während den Vortriebsarbeiten entsprechend den Vortriebsklassen Spieße, SB-Rohrspieße oder SB-Injektionsbohrspieße R32 einzubauen. Im Zuge der Bauabwicklung wurde seitens des AN der Vorschlag vorgetragen, IBO-Spieße R38 einzusetzen, um eine Gefährdung eines Nachbruchs etc. zu reduzieren. Grundlage für diesen Vorschlag waren die angetroffenen geologischen Verhältnisse. Seitens des AGs wurde der Vorschlag/ dem Einbau in Abstimmung mit dem GTG zugestimmt.
- 16.12.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag ist zwischen der Außenschale und der Innenschale ein Schutzvlies sowie eine Trennschicht-Kunststoffbahn herzustellen. Im Zuge der Baubesprechung hat der AN vorgeschlagen, eine Luftpolsterfolie anstelle eines Schutzvlies und einer Trennschicht einzusetzen. Diesen Vorschlag stimmte der AG zu. Dadurch müssen weniger Arbeitsschritte ausgeführt werden und es entstehen Minderkosten.
- 16.12.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag sind während den Vortriebsarbeiten Sicherungsmittel einzubauen. Dabei ist die Ortsbrust mittels Spritzbeton mit einer Stärke ≥ 3 cm zu sichern. Jedoch sind Ortsbrustanker als Sicherungsmittel im Vortrieb nicht im Bauvertrag enthalten. Aufgrund der angetroffenen geologischen Verhältnisse wurde in den Ausbaufestlegungen festgelegt, bei notwendigen Bedarf Ortsbrustanker auszuführen, um eine Verbesserung der Standfestigkeit der Ortsbrust zu bewirken. Diese Notwendigkeit kam bei ca. Tunnelmeter 85 zum Einsatz.
- 16.12.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Vortriebsarbeiten kam es aufgrund geologisch Verhältnisse zu größeren Setzungen und Verschiebungen. Dabei wurden die Warnwerte überschritten, ohne eine Tendenz zur Beruhigung. Am 4.4.2019, 12:00 Uhr wurde seitens des AN in Abstimmung mit dem Geotechnischen Gutachter, der BÜ und dem AG die Vortriebsarbeiten bis zur entsprechenden Sicherung des Tunnelabschnittes eingestellt. Die Stillstandszeit beläuft sich ca. auf 10,5 Stunden. Ein solcher Stillstand ist vertraglich nicht geregelt.
- 16.12.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag sind die Vortriebsarbeiten in Kalotte und Fundament unterteilt. Entsprechend HLV und AP ist die Kalotte vollständig auszubrechen und anschließend mittels Spritzbeton zu sichern. Aufgrund der angetroffenen geologischen Verhältnissen bei ca. Tunnelmeter 90 bis 100 wurde entschieden, Teilflächenausbruch mit anschließender Sicherung der Ortsbrust mittels Spritzbeton auszuführen. Diese Ausführung dient vorsorglich der Sicherheit, um kein Nachbruch etc. entstehen zu lassen. Grundlage dafür waren neben den geologischen Kartierungen auch die extremen Setzungen Unter- und Übertage in diesen Auffahrungsbereich.
- 16.12.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Vortriebsarbeiten kam es aufgrund der geologischen Verhältnisse zu größeren Setzungen und Verschiebungen. Dabei sind die Warnwerte überschritten worden. Es wurde festgelegt, den Bereich ca. Tunnelmeter 80 – 92 nachzuankern, sodass sich die Horizontalverschiebungen sowie Setzungen reduzieren bzw. nicht mehr auftreten. Jedoch war zu diesem Zeitpunkt der Vortrieb bei ca. Tunnelmeter 96. Vertraglich gibt es keine Anmerkungen, wie weit der AN eine Nachankerung von der Ortsbrust weg mit einzurechnen hat.
- 16.12.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag sind Stahlbeton-Fertigteile auf die neu herzustellenden Stützmauern (Spritzbetonwand) zu setzen. Dabei ist eine Nummerierung der Fertigteile nicht vorgesehen. Im Zuge der Begutachtung vor VOB-Abnahme durch eine Fachbeauftragte der DB wurde gefordert, dass eine fortlaufende Beschilderung/ Nummerierung in 5er–Schritten an die Gesimsfertigteile angebracht werden muss. Diese Leistung ist nicht Bestandteile des Bauvertrages.
- 16.12.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag sind Stahlbeton-Fertigteile auf die neu herzustellenden Stützmauern (Spritzbetonwand) zusetzen. Dabei sind die Fugen zwischen den Fertigteilen gemäß HLV (hier bsp.-weise Pos. 6.14.70/80) bzw. Ausschreibungsplänen (3.3.6.1.3 / 3.3.6.2.3) mit einem frostbeständigen elastischen Fugenvergussmörtel auszubilden. Im Zuge der Baubesprechung wurde seitens des AN vorgetragen, dass es einen elastischen Vergussmörtel nicht gibt und ein Widerspruch in sich vorliegt. Zum einen ist der Mörtel starr, zum anderen soll die Fuge elastisch sein. Nach Stand der Technik ist die Elastizität einer Fuge ausschlaggebend und daher legte der AG fest, dass die Fuge mit ein elastisches PU-Dichtmaterial auszubilden ist. Dies ist eine Änderung gegenüber dem Bauvertrag.
- 16.12.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · In Vorbereitung auf die VOB-Abnahme des Bauvertrages und die IBN des Tunnels ist seitens des AG gemäß den Richtlinien der DB eine Begutachtung vor VOB-Abnahme / IBN durchzuführen. Dies geschah in der durch eine DB-Fachbeauftragte. Für die Begutachtung wurde es erforderlich, eine Hebebühne vor Ort auf der Baustelle zu haben. Diese Bereitstellung der Hebebühne für Dritte ist im Bauvertrag nicht enthalten.
- 08.01.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag ist bei der Erneuerung Tunnel Wittighausen am Südportal der Anfahrtsvorgang, sowie am Nordportal der Durchschlagsbereich mittels Rohrschirm herzustellen. Die HLV-Position 5.3.180 sowie 5.3.410 in Verbindung mit der Baubeschreibung Ziff. 0.6.3.3.12 und den Ausschreibungsplan 3.3.4.1.7 beschreiben die Herstellung/Anforderungen der Rohrschirme. Dabei wird erwähnt, dass die Rohre mit 6 Verpressöffnungen je Meter auszustatten sind. Im Zuge der Ausführung Portal Süd ergaben sich Spülwasserverluste beim Bohren (Austritt von Wasser im Bestandstunnel – einige Meter entfernt von Bohrung), sodass tlw. das zerkleinerte Bohrgut nicht planmäßig aus den Rohren gespült werden konnte. Dadurch kam es zu erschwerten/verhinderten Herausziehen des Bohrgestänges mit der Folge von Abrissen von Bohrkronen bzw. Verbindungsadaptern. Im Zuge der Herstellung des Rohrschirmes am Nordportal (Durchschlagbereich) wurden aus den Erfahrungen am Rohrschirm Süd die Öffnungen der Rohrschirm-Rohre mit Verpressventilen ausgestattet. Dies erbrachte den gewünschten und planmäßigen Fortschritt/kontinuierlichen Austrag des Bohrkleins aus den Rohrschirmrohren. Der Einsatz der Verpessventile ist im bauvertraglichen Umfang nicht enthalten, jedoch erforderlich geworden, um den Rohrschirm vertragsgemäß herzustellen.
- 09.01.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag ist bei den Oberbauarbeiten der Altschotter durch neuen Schotter zu ersetzen. Der Neuschotter wird dem AN seitens des AG bis zur BE-Fläche bereitgestellt (siehe HLV-Pos. 4.3.10/20). Die Leistung von der BE laden, zum Einbauort bringen und einbauen sind über die o. g. Positionen abgedeckt. Im Zuge der Ausführung wurde es ersichtlich, dass der Neuschotter auf der BE-Fläche aufgehaldet werden musste, ansonsten hätte die zur Verfügung stehende BE-Fläche nicht ausgereicht. Nach Überprüfung der vertraglichen Unterlagen ist eine solche Leistung der Aufhaldung des Neuschotters auf der BEFläche für den späteren nahtlosen Einbau nicht vorhanden. In Verbindung mit DIN 18325 Ziff. 4.2.15 ist das Abladen von Stoffen und Bauteilen, die der AG stellt, eine besondere Leistung. Zum Abladen gehört auch eine Aufhaldung. Diese Leistung ist im Bauvertrag nicht enthalten, jedoch erforderlich um den Baustellenbetrieb zu gewährleisten.
- 09.01.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag ist nach Fertigstellung des Tunnels und Einbau der Gleise eine Zustandsdokumentation mittels Laserscanner vom AN im Tunnel durchzuführen. Im Zuge der Begutachtung durch die Fachbeauftragte wurde gefordert, den Tunnelscan auch auf die Stützwandbereiche der Voreinschnitte zu erweitern und die Dokumentation der Daten in einem größeren Umfang und hochaufgelöster Qualität zu übergeben. Dies war so nicht Bestandteil des Bauvertrages.
- 10.01.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag ist im Zuge der Erneuerung Tunnel Wittighausen im Tunnel eine Innenschale auf Fundamenten herzustellen. Die Fundamente dienen gleichzeitig als Fluchtwege. Im beidseitigen Anschluss an den Tunnel befinden sich die Voreinschnitte, wo neben den Gleisen ein Sicherheitsraum/Flucht-Randweg ausgebildet ist. In der Endphase der Ausführung wurde festgestellt, dass sich ein ca. 20-25 cm Höhenabsatz am Übergang Fluchtweg-Tunnel zum Fluchtweg-Voreinschnitte befindet. Eine entsprechende Überbrückung ist nicht Bestandteil des Bauvertrages, weswegen die Übergänge mittels GFK-Rampen hergestellt werden müssen, um die Vorschriften bzgl. Fluchtwege einzuhalten.
- 10.01.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag ist bei der Erneuerung des Tunnels eine bewehrte Ortbetoninnenschale herzustellen. Dabei ist auf Grundlage der Ausschreibungsplänen, HLV-Text, statischen und konstruktiven Erfordernissen die Bewehrung vom AN zu planen und auszuführen (siehe Baubeschreibung Ziff. 0.6.3.4.3). Seitens des AN wurden die Bewehrungspläne erstellt, zur Prüfung dem Prüfingenieur vorgelegt und durch den AG zur Bauausführung freigegeben. Die freigegebenen Pläne sind ebenso Basis für die Abrechnung der HLV-Pos. 5.7.60‚ Betonstahl liefern und einbauen, Fundament Tunnel‘ und 5.8.30 ‚Betonstahl liefern und einbauen Gewölbe Tunnel‘. Gegenüber dem Bau-Soll gibt es beim Betonstahl eine Mengenmehrung im Fundament um 49,06 % und beim Gewölbe um 60,23 %. Dies zeigt plausibel, dass der Bewehrungsgrad und somit auch die Verlegeleistung gegenüber dem Soll wesentlich höher liegt. Eine Anpassung der Betonstärke wurde nicht vorgenommen.
- 10.01.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag ist bei der Erneuerung des Tunnels im Tunnelblock 7 eine Kabelquerung inkl. Kabelschacht Gr. V je Tunnelseite herzustellen. Die Baubeschreibung enthält Infos über die Ausführung. Die dazugehörigen zeichnerischen Darstellungen sind in den Ausschreibungsplänen enthalten. Jedoch sind die Schachtdeckel nur als ein Schachtdeckel dargestellt. Im LV sind die Schachtdeckel einmal mit Lüftung und ohne Lüftung aufgelistet. Der Einbau von Deckeln mit Lüftung ist aus brandschutztechnischen Gründen nicht zulässig. Aus diesem Grund muss je Seite ein F90-Schachtdeckel eingesetzt werden, sodass die Kabelleerrohre im Schacht im Brandfall geschützt sind.
- 10.01.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag ist das bei der Erneuerung des Tunnel Wittighausen anfallende Ausbruchmaterial zu deklarieren und entsprechend Gutachten und HLV hauptsächlich als Z0-Material zu entsorgen. Bei der Deklaration der Haufwerke, wurde ein erhöhter ph-Wert und eine erhöhte Leitfähigkeit des Materials festgestellt. Daraus resultiert, dass das Material als Z1.2 Material einzuschätzen ist, sofern die weitere Verwendung (z. B. Einbau) keine Bewertung als Z0-Material möglich macht. Es handelt sich hierbei um eine Mengenverschiebung, die vertraglich so nicht vorzusehen war.
- 10.01.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag ist der Oberbau mit Schotter herzustellen. Dazu stellt der AG das Oberbaumaterial zur Verfügung. Entsprechend Vertrag ist die Bettung auf der BE-Fläche zu laden und zum Einbauort zu bringen. Das zugestellte Oberbaumaterial wurde seitens des AG durch Spediteure zur Zwischenlagerfläche auf die Baustelle angeliefert und abgeladen. Aufgrund zweier Unfälle beim Abladen des Gleisschotters auf dem Zwischenlager musste aus sicherheitsrelevanten Gründen eine neue Zwischenlagerfläche in Zimmern (Ortsteil von Grünsfeld; ca. 5 km von Baustelle entfernt) vom AN hergestellt und betrieben werden. Dadurch wurden die Transportwege vom Verladeort zum Einbauort größer und es wurden mehr Geräte für das Verladen und Transport erforderlich.
- 10.01.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag ist bei der Erneuerung des Tunnels der Oberbau inkl. Gleise neu herzustellen. Dabei ist nach der Fertigstellung ein Qualitätsstopfgang nach ca. 6 Wochen Betrieb der Strecke durchzuführen. Detaillierte Angaben zur Zeitspanne sind im Bauvertrag nicht angegeben. Die Baubeschreibung weist auf diesen 6-Wochen-Stopfgang mit Gleissperrung hin. Der dazugehörige HLV-Titel gibt den Hinweis, dass die Durchführung voraussichtlich am 30.9.2019 stattfindet. Genauere Daten (welche Uhrzeit/ Sperrzeit/ Sperrstunden) für die Bearbeitung des Stopfgangs fehlen. Im Zuge der Ausführung und Verschiebung der Ausführungszeiten wurde festgelegt, dass der 6-Wochenstopfgang am 26.10. und 27.10.2019 jeweils nachts stattfindet. Da die eingebauten Stahlschwellen vor den Stopfgang gelöst und im Nachgang wieder befestigt werden müssen, wurde mehr Personal notwendig, damit die Sperrzeiten eingehalten werden konnten. Die Ausführung des 6-Wochenstopfgangs über 2 Nachtschichten gegenüber den ausgeschriebenen einen Tag ist eine Änderung des Bauvertrags.
- 10.01.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag sind im Zuge der Ausführung BE-Flächen für Dritte zur Verfügung zu stellen. Hier: AN-OLA – ist entsprechend Baubeschreibung Ziff. 0.2.4.1 im Zeitraum von 7.1.19 bis 10.1.19 zzgl. eine Woche Nachlaufzeit sowie nach Fertigstellung Oberbau für ein 7 wöchigen Zeitraum eine BE-Fläche von 500 m2 seitens des AN-Bau bereitzustellen. Im Zuge der Ausführung wurde festgelegt, dass die Fläche bzw. ein Teil der Fläche für Container dauerhaft über die ganze Bauzeit für den AN-OLA zur Verfügung stehen bleibt. Des Weiteren wurde festgelegt, dass das Herrichten der Aufstandsflächen der Container AN-OLA sowie die erforderlichen Arbeiten für Medienanschlüsse durch den AN-Bau zu erfolgen hat, da dieser die erforderlichen Gerätschaften vor Ort hat und so Synergien genutzt werden können.
- 10.01.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag ist bei der Erneuerung Tunnel Wittighausen die Querschnittsfläche zu vergrößern. Dabei wird die bestehende Tunnelauskleidung und das anstehende Gebirge durch ein Baggervortrieb herausgebrochen. Entsprechend der tunnelbautechnischen Anforderungen ist die Ortsbrust sofort nach Ausbruch mittels Spritzbeton zu sichern. Die HLV-Pos. 5.4.210 sieht dafür eine Spritzbetonstärke von 3 cm vor. Dies wird in der Baubeschreibung unter der Ziffer 0.6.3.3.4 erläutert. Im Zuge der Ausführung wurde in Abstimmung mit den geotechnischen Gutachter, AG und BÜ ab ca. Tunnelmeter 29, besonders im Firstbereich, jedoch auch später über ganzen Ausbruchsbereich die Ortsbrust mit bis zu 10cm Spritzbeton gesichert. Ursache waren die geologischen Bedingungen (leicht nachbrüchig aufgrund der Setzungsmulde des Bestandstunnels, Setzungen/Verschiebungen im Tunnel und Setzungen Obertage). Der Auftrag von einer stärkeren Spritzbetonstärke der Ortsbrust sollte zum einen die Vortriebsmannschaft vor kleinen Nachbrüchen/Steinfall schützen, sowie den frühzeitigen Verbund zwischen Gebirge und Spritzbeton stärken.
- 10.01.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag ist bei der Erneuerung Tunnel Wittighausen eine Tiefenentwässerung (TE) im Bereich des Tunnels und der Voreinschnitte herzustellen. Die Beschreibung der TE im Tunnel wird in der Baubeschreibung Ziff. 0.6.3.8 beschrieben sowie in den Ausschreibungsplänen 3.3.5.1.x planerisch dargestellt. Die TE in den Voreinschnitten wird in der Baubeschreibung Ziff. 0.6.7.2 erläutert und in den Ausschreibungsplänen 3.3.2.1.x und 3.3.2.2.x planerisch dargestellt. Im HLV werden die Leistungen zur Herstellung der Entwässerung im Titel 4.8. aufgelistet. Dabei wird unter anderen absatzweise (mehrere Positionen) der Voreinschnitt Nord, Voreinschnitt Süd und der Tunnel aufgelistet. Jedoch fehlt im Bereich Tunnel (HLV-Pos. 4.8.520 bis 4.8.560) die Position Sickerrohrleitung. Die Herstellung der TE-Leitung im Tunnel ist bauvertraglich vorgesehen, jedoch fehlt im Leistungsverzeichnis die dazugehörige Leistungsposition. Des Weiteren gibt es keine Hinweise im Bauvertrag, wo diese Leistungen mit einzurechnen wären.
- 27.01.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund einer ungeplanten Totalsperrung zwischen Heidingsfeld und Geroldshausen konnte die im Vorfeld abgestimmte Zuführung der Stopfmaschinen von Würzburg nach Geroldshausen nur mit Verzögerungen stattfinden. Die nicht Befahrbarkeit der Strecke und damit die Ursache der Behinderung liegt im Verantwortungsbereich des AG.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat ARGE Tunnel Wittighausen c/o Feldhaus Bergbau GmbH & Co. KG und Wayss & Freytag Ingenieurbau AG erhalten, Summe 11.236.651,67 €.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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- [Verhandlungsvergabe](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsvergabe): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.01.2020, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/038638-2020. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/ern-tunnel-wittighausen-strecke-4120-2118832018
