# Erdinger Ringschluss 1. BA - VE01 - Neubau Personenverkehrsanlage Schwaigerloh

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Oberding am 15.01.2024 vergeben, Zuschlag an W. Markgraf GmbH & Co KG. Eingegangen: 7 Angebote.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Hochbau und Rohbau: Erdinger Ringschluss 1. BA - VE01 - Neubau Personenverkehrsanlage Schwaigerloh
- Wo: Oberding, Landkreis Erding, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.02.2024 bis 30.05.2025
- Zuschlag an: W. Markgraf GmbH & Co KG
- Zuschlag am: 15.01.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 7

## Gewinner

- [W. Markgraf GmbH & Co KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/w-markgraf-gmbh-co-kg), Bayreuth

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: 6.578.514 €
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45220000-5
- CPV-Bezeichnung: [Ingenieur- und Hochbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45220000-ingenieur-und-hochbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: e2b529ac-f5db-4779-acd2-7f98589625f1

## Verlauf

- 30.01.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 11.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ2 Es wurden Handläufe gem. Entwurfsplanung mit Schliff der Körnung 240 ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde im August 2023 veröffentlicht. Gem. neuen Baustandard von Januar 2024 sind Handläufe mit Schliff der Körnung 320 zu verwenden
- 14.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ03 Zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags ist die Planung einer oberflächlichen Entwässerung der Ingenieurbauwerke in Form einer Abdichtungslage zum Schutz vor tausalzhaltigem Schmelz- oder Niederschlagswassers zur Sicherstellung der gesamtheitlichen langfirstigen Funktionalität der Bauwerke Rampen und Personenunterführung erforderlich. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Planungsleistung der Abdichtung des Ingenieurbaus muss durch die Baufirma erfolgen, da diese auch das Rahmenbauwerk der Personenunterführung und Trogbauwerk Rampen beplant. Durch die enge planerische Verzahnung von Abdichtung und Betonbauwerken ist ein iteratives Vorgehen notwendig, um die Gesamtfunktionilität des Bauwerks zu gewährleisten. Im Schadensfall führt eine Trennung der Planung zu einer nicht beherrscharben Schnittstelle, da Gewährleistungsansprüche seitens des Auftraggebers nicht eindeutig zugeordnet und geltend gemacht werden können. LÄ04 Der Einbau der Winkelstützwände steht in direkter zeitlicher und räumlicher Kausalität mit dem Bau des Erdbaus, Kabeltiefbaus und dem Bau der Bahnsteigkanten. Der Einbau muss in enger Abstimmung mit den aufgezählten Gewerken erfolgen. Eine Wechsel des AN erzeugt somit ein erhebliches Risiko für Behinderungen auf der Baustelle. Weiterhin erfolgt der Erdbau durch die bereits beauftragte Baufirma. Dieser stellt somit die Gründungsvoraussetzungen für die Stützwände her. Dementsprechend muss die Schnittstelle unbedingt vermieden werden, da im Schadensfall, bspw. Grundbruch der Stützwand, Personenschäden entstehen können. Der Bau aus einer Hand ermöglicht eine eindeutige Zurodnung wenn es im Schadensfall zu Gewährleistungsansprüchen auf Seiten des Auftraggebers kommt. Erhebliches Behinderungspotential bietet außedem, dass sich ein zusätzlicher Auftragnehmer die begrenzt zur Verfügung stehenden Baustelleneinrichtungsflächen mit dem derzeitigen Auftragnehmer teilen müsste.
- 11.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ06 Zur Entzerrung des Bauablaufs wurde der Neubau des Haltepunkts Schwaigerloh in das Jahr 2024 vorgezogen. Die Herstellung des Streckenbaus im Bauabschnitt B1 ist für die Folgejahre angedacht. Für die Herstellung der Bahnsteige muss jedoch zur Errichtung der Baugrube und für den Bodenaustausch zur Gründung der Bahnsteigkante bereits in erheblichem Maße in den Unterbau der künftigen Bahntrasse im Bereich der Station Schwaigerloh eingegriffen werden. Um den nachfolgenden Streckenbau ohne Eingriffe auf die Standsicherheit der Bahnsteigkante zu gewährleisten, muss daher bereits auch der Unterbau für die Strecke hergestellt werden. Der Einbau der Bahnsteigkante steht in direktem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang zur Herstellung des Streckenunterbaus. Nur ein ausreichend tragfähiger Untergrund gewährleistet die Standsicherheit der Bahnsteigkante. Die Erstellung des Streckenunterbaus im Bereich der Bahnsteige stellt somit die Voraussetzung zur Gründung und Setzen der Bahnsteigkante da
- 21.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ09 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da das ausführende Unternehmen unmittelbar vor Ort den Bau der Bahnsteige sowie den Streckenunterbau umsetzen soll. Für diese Baumaßnahmen ist es notwendig, dass die detaillierte Planung direkt durch den bauausführenden Auftragnehmer erfolgt. Nur auf diese Weise ist eine klare und rechtssichere Zuordnung im Fall von Haftungsansprüchen gewährleistet. Darüber hinaus erfordert die enge Verzahnung der einzelnen Gewerke eine Planung und Ausführung aus einer Hand. Hierbei ist beispielsweise die korrekte Abstimmung zwischen der Bahnsteigausstattung, der statischen Wechselwirkung zwischen bahnsteigrückseitigen Winkelstützwänden, der Bahnsteigkante und dem Streckenunterbau von entscheidender Bedeutung. Diese spezifischen Anforderungen machen es unabdingbar, die Gesamtplanung dem derzeit beauftragten Bauunternehmen zu überlassen, um technische und haftungsrechtliche Risiken zu minimieren.
- 14.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 11_ Die Hinterfüllung mit Magerbeton stellt einen unmittelbaren Bestandteil der Baukonstruktion Personenunterführung dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers führt zu erhöhten Risiken, da die Ausführung in direkter Abhängigkeit zu den bereits von der Firma Markgraf erbrachten Leistungen steht. Der nahtlose Übergang von den bisherigen Bauleistungen bis zur Magerbetonhinterfüllung ist essentiell, um eine homogene Bauausführung und das geforderte Setzungsverhalten zu gewährleisten. Dies erfordert spezifisches Wissen zum Bauzustand, das die Fa. Markgraf als bisher ausführender Auftragnehmer bereits besitzt. Die Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer ermöglicht eine eindeutige Zuordnung bei Gewährleistungsstreitigkeiten, da keine Abgrenzung von Verantwortlichkeiten zwischen zwei Auftragnehmern notwendig ist. Die Änderung betrifft lediglich eine technische Anpassung innerhalb des bestehenden Vertrags. Eine Neuausschreibung ist unverhältnismäßig und berzögert den Baufortschritt erheblich
- 14.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 13) Die Herstellung der zusätzlichen Kabelquerungen steht in direktem räumlichen und technischen Zusammenhang mit den bereits von der Fa. Markgraf ausgeführten Tiefbauarbeiten. Eine Trennung dieser Leistung und eine Beauftragung eines weiteren Unternehmens ist nicht zielführend, da die zusätzlichen Kabelquerungen die bereits in Ausführung befindlichen Trassen queren und direkt mit diesen verbunden sind. Weiterhin wäre die nachträgliche Herstellung der Querungen mittels Vortriebsverfahren deutlich komplexer, kostenintensiver und technisch herausfordernder. Es besteht beispielsweise die Gefahr von Setzungen und Hebungen der Bahnsteige. Durch die Vergabe an Markgraf ist außerdem eine einheitliche Gewährleistung für den Kabeltiefbau sichergestellt. Dies ermöglicht eine eindeutige Zuordnung im Schadensfall. 16) Die Herstellung der zusätzlichen Kabelschächte steht in direktem räumlichen und technischen Zusammenhang mit den bereits von der Fa. Markgraf ausgeführten Tiefbauarbeiten. Eine Trennung dieser Leistung und eine Beauftragung eines weiteren Unternehmens ist nicht zielführend. Die Fa. Markgraf ist bereits mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut. Die nahtlose Fortführung der Arbeiten durch denselben Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung der Qualitätsstandards. Auch im Hinblick auf die Gewährleistung ist ein Wechsel des Auftragnehmers kritisch. Die Verantwortlichkeit für die Funktionsfähigkeit und Mängelfreiheit der Kabelschächte ist bei einer Aufteilung der Leistungen unklar, was zu Haftungsproblemen und erschwerten Gewährleistungsansprüchen führt. Eine durchgehende Ausführung durch die Fa. Markgraf sichert hingegen klare Verantwortlichkeiten und eine einheitliche Gewährleistungskette und stellt eine saubere Schnittstelle zu den Folgeunternehmern dar, die an die Schächte anschließen.
- 12.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA017 Im Rahmen der Entwurfsplanung war für die Personenunterführung ein Pflasterbelag ohne zusätzliche Abdichtung vorgesehen. Diese Planung erfolgte auf Grundlage einer wasserundurchlässigen Bauweise (WU-Konstruktion), einer angenommenen durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsbeanspruchung sowie unter Beachtung der zu diesem Zeitpunkt bekannten örtlichen Gegebenheiten. Eine Abdichtung wurde daher zunächst nicht vorgesehen. Im Zuge der vertieften Ausführungsplanung und durch weitergehende Abstimmungen mit den Betreiber der Station und angrenzenden Bauvorhaben haben sich jedoch wesentliche neue Erkenntnisse ergeben, die eine geänderte Bewertung der Beanspruchungssituation notwendig machen: 1. Die Personenunterführung ist einer erheblichen Tausalz- und Feuchtigkeitsbelastung ausgesetzt. Ursache ist u. a. der regelmäßige Eintrag durch den Winterdienst zur Verkehrssicherung sowie über angrenzende Verkehrsflächen. 2. Die entwässerungstechnische Situation führt punktuell zu stehender Nässe, aufgrund der reduzierten Gefälleausbildung der Personenunterführung 3. Die Gemeinde plant angrenzend zur Unterführung eine Park+Ride- Anlage plant, deren Zuwegungen unmittelbar an die Unterführung anschließen müssen. Aus dieser zukünftigen Nutzung ergibt sich eine signifikant erhöhte Verkehrsfrequenz sowie ein verstärkter Eintrag von Tausalzen und Oberflächenwasser, insbesondere während der Wintermonate. Diese Entwicklung war zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entwurfsplanung noch nicht absehbar, da sich das kommunale Vorhaben erst im weiteren Verlauf konkretisiert hat bzw. noch keine finale Planung vorliegt.Daraus ergibt sich eine wesentlich höhere Chlorid- und Frosttausalzbeanspruchung, als ursprünglich prognostiziert. Eine einfache Pflasterkonstruktion ohne Abdichtung ist unter diesen Bedingungen nicht dauerhaft beständig und führt zu einem erhöhten Risiko für Betonschäden, Rissbildung und Korrosionsprozesse an der Bewehrung. Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Regelwerkskonformität ist daher die Umstellung auf den Systemaufbau Bel B3 mit integrierter Abdichtung und Oberflächenschutz zwingend erforderlich.
- 05.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 23 Auf Grundlage der im Vorfeld der Maßnahme erstelltenBaugrundgutachten war im Bereich der Bahnsteige nach dem Abtrag des Oberbodens von einem tragfähigen und ausreichend durchlässigen Untergrund auszugehen. Erst im Zuge der Bauausführung zeigte sich jedoch, dass im betroffenen Bereich lokal stark ausgeprägte Zwischenschichten in Form einer sogenannten „Rotlage“ vorhanden sind. Diese Zwischenschichten wurden erst nach flächiger Freilegung des Baufeldes sichtbar und waren vor Beginn der Erdarbeiten weder oberflächlich erkennbar noch aus den vorliegenden Baugrundgutachten ableitbar. Aufgrund ihrer ausschließlich lokalen Ausprägung sowie ihrer spezifischen bodenmechanischen Eigenschaften stellen diese Zwischenschichten unerwartete Baugrundverhältnisse dar. Das Antreffen der Rotlage war im Vorfeld technisch nicht prognostizierbar und konnte erst während der laufenden Bauausführung festgestellt werden. Die Notwendigkeit einer geänderten Bauausführung wurde daher erst während der Maßnahme erkennbar. Zur Herstellung der für die Baumaßnahme erforderlichen Tragfähigkeit ist es zwingend erforderlich, die Rotlage vollständig zusätzlich auszuheben und durch geeigneten, tragfähigen Boden zu ersetzen.
- 24.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Eine getrennte Vergabe der zusätzlichen Leistungen an ein anderes Unternehmen ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die neuen Schächte und Kabelquerungen stehen in direktem räumlichen und konstruktiven Zusammenhang mit den bereits hergestellten bzw. in Ausführung befindlichen Kabeltrassen der Firma Markgraf. Sie greifen unmittelbar in diese ein und müssen technisch abgestimmt sowie fachgerecht mit diesen verbunden werden. Insbesondere die nachträgliche Herstellung von Kabelquerungen durch ein anderes Unternehmen würde alternative Bauverfahren (z. B. Vortriebsverfahren) erforderlich machen, die technisch deutlich komplexer sind und Risiken wie Setzungen oder Hebungen im Bereich der Bahnsteige verursachen können. Eine technisch einwandfreie, durchgängige und schadensfreie Ausführung kann daher nur durch den bereits mit den Arbeiten beauftragten Auftragnehmer gewährleistet werden. Die Vergabe der Leistungen an ein anderes Unternehmen wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Die Firma Markgraf ist bereits vollständig auf der Baustelle eingerichtet und nutzt die vorhandenen Baustelleneinrichtungsflächen. Ein weiterer Auftragnehmer müsste eigene Baustelleneinrichtungen schaffen, was zu zusätzlichem Flächenbedarf, erhöhtem Koordinationsaufwand sowie logistischen Konflikten führen würde.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat W. Markgraf GmbH & Co KG erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [Schienenanbindung FBQ - PFA 6, VE 03: Bauhauptmaßnahme/Gleiskörper](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/schienenanbindung-fbq-pfa-6-ve-03-bauhauptmassnahmegleiskoerper-33ea5727) · Zuschlag 15.12.2023 an Eiffage Infra-Nordwest GmbH · 3 Angebote
- [Neubau SIA und MSIA Str . 5 950 km 7 ,216 und km 8,630](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neubau-sia-und-msia-str-5-950-km-7-216-und-km-8630-fd558815) · Zuschlag 13.12.2023 an KÖNIGBAU GmbH - Ingenieurbau Bahnbau Tiefbau · 1 Angebote je Los
- [ESTW-A Neubrandenburg Bahnmarkleistungen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/estw-a-neubrandenburg-bahnmarkleistungen-0f177817) · Zuschlag 31.08.2023 an Einzelunternehmen aus Stralsund · 1 Angebot
- [Rhein-Ruhr-Express (RRX), PA 1.2, VE1241, Erweiterung 6 EÜ, 4 Stützwände, LSW](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/rhein-ruhr-express-rrx-pa-12-ve1241-erweiterung-6-eue-4-stuetzwaende-ceabc943) · Zuschlag 09.07.2020 an Einzelunternehmen aus Bochum
- [Rhein-Ruhr-Express (RRX), Errichtung neun Signalausleger inkl. Ausführungsplanung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/rhein-ruhr-express-rrx-errichtung-neun-signalausleger-inkl-8a6a2e85) · Zuschlag 19.11.2019 an KÖNIGBAU GmbH - Ingenieurbau Bahnbau Tiefbau
- [S-Bahn Rhein/Main, 4-gl. Ausbau Ffm West - Bad Vilbel, 1. Baustufe](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/s-bahn-rheinmain-4-gl-ausbau-ffm-west-bad-vilbel-1-baustufe-ae65be0a) · Zuschlag 11.07.2017 an HOCHTIEF Infrastructure GmbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Erding](https://vergabeweiser.de/region/bayern/landkreis-erding): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.04.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

Fehler melden: https://vergabeweiser.de/fehler-melden?seite=https%3A%2F%2Fvergabeweiser.de%2Fausschreibung%2Ferdinger-ringschluss-1-ba-ve01-neubau-personenverkehrsanlage-e2b529ac

---
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=9f27b6ea-8822-4ed4-a666-c5767d78c699. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/erdinger-ringschluss-1-ba-ve01-neubau-personenverkehrsanlage-e2b529ac
