# Elektrifizierung Eifelstrecken - Voreifelbahn 2645 (Los 6, 7 und 8)

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau im Kreis Euskirchen am 17.07.2023 vergeben, Zuschlag an European Trans Energy GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: Elektrifizierung Eifelstrecken - Voreifelbahn 2645 (Los 6, 7 und 8)
- Wo: Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 27.07.2023 bis 31.12.2027
- Zuschlag an: European Trans Energy GmbH
- Zuschlag am: 17.07.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [European Trans Energy GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/european-trans-energy-gmbh), Wien

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234160-5
- CPV-Bezeichnung: [Fahrleitungsbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234160-fahrleitungsbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: b1a9c93f-8744-4655-a6f1-586507d32941

## Verlauf

- 06.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA3- Eine Änderung der Leistungen wurde im Zuge der mit beauftragten Entwurfsplanung und festgestellten Erkenntnisse. MKA5- Historisch bedingte Kampfmittel im Baugrund können trotz der Sorgfalt des Auftraggebers nicht vorhergesehen werden. MKA8- Die Einreichung neuer Seiten 1 waren zwingend erforderlich, um die Arbeiten fortzuführen.
- 06.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA2- Als Auflage der Genehmigung für die bauvorbereitenden Maßnahmen und die Errichtung der Masten wird seitens der Naturschutzbehörden eine sogenannte Vergrämungsmahd gefordert, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt war. MKA6- Die zusätzlichen Leistungen wurden erforderlich, um eine abnahmefähige und regelkonforme Anlage zu planen und damit den ursprünglichen Vertrag zu erfüllen. MKA7- Die zusätzlichen Leistungen wurden notwendig, um eine abnahmefähige und regelkonforme Anlage zu planen und damit den ursprünglichen Vertrag zu erfüllen.
- 06.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 4 - Die zusätzlichen Leistungen wurden erforderlich, um eine abnahmefähige und regelkonforme Anlage zu planen und damit den ursprünglichen Vertrag zu erfüllen.
- 26.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 2- Ein Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich: Die erneute Ausschreibung würde erhebliche Zusatzkosten und Verzögerungen verursachen, da bereits erbrachte Planungs- und Vorarbeiten der Firma RPS nicht nahtlos übertragbar wären. Zudem ist RPS mit den spezifischen Projektanforderungen und Abläufen bestens vertraut, was die fristgerechte Umsetzung der Arbeiten innerhalb der eng getakteten Sperrpausen sicherstellt. Ein Wechsel würde somit sowohl den Projektfortschritt als auch die termingerechte Erreichung der Ziele gefährden.
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ03 Die vorübergehenden Herausforderungen beeinflussen weder die vertraglichen Grundlagen noch die wesentlichen Vertragsbedingungen. Es gab keine Änderung in Bezug auf den Vertragsgegenstand, die Leistungsbeschreibung oder die vereinbarten Konditionen. Zusammengefasst bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert, da alle Maßnahmen und Anpassungen ausschließlich darauf abzielen, die ursprünglichen Projektziele weiterhin zu erreichen und die vertraglichen Vereinbarungen zu erfüllen.
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ03 Eine zusätzliche Ausschreibung und Vergabe für geringfügige zusätzlichen Arbeiten, wäre zum jetztigen Zeitpunkt mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Ferner würde eine zusätzliche Ausschreibung die vertraglich vereinbarten Termine in erhöhtem Maße gefährden, welches erneut mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre. Somit wird die Leistung als zusätzliche Leistung des ANs und zur Prävention einer Kostensteigerung sowie zur Gewährleistung von Planungs- und Kostensicherheit angeordnet
- 19.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 09 Es sollte verhindert werden, dass unbefugte Personen den Baugleis betreten.
- 19.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 09 Der neue Schaltposten im Bahnhof Bonn soll teilweise über 15-kV-Kabelverbindungen und teilweise über eine neu zu errichtende Speiseleitung in das bestehende Oberleitungs- und Energieversorgungssystem des Bahnhofs eingebunden werden, weshalb eine neue Entwurfsplanung nötig ist. MKA 11 Der neue Schaltposten im Bahnhof Bonn soll teilweise über 15-kV-Kabelverbindungen und teilweise über eine neu zu errichtende Speiseleitung in das bestehende Oberleitungs- und Energieversorgungssystem des Bahnhofs eingebunden werden, weshalb eine neue Entwurfsplanung nötig ist.
- 19.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 12 Während der Gründungsvorschachtungen kam es zu Wasseransammlungen (anhaltender Regenfälle und steigendem Grundwasserpegel) in den Baugruben.
- 07.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 07 Während der Herstellung der Oberleitungsfundamente wurden im vorgesehenen Fundamentbereich noch Telekommunikationskabel aufgefunden, die sich weiterhin im Betrieb befanden. Für eine plankonforme Herstellung der Fundamente war daher eine fachgerechte Umverlegung notwendig. MKA 010 Die Baugrunduntersuchung wurde erst nach der Auftragsvergabe durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind jedoch zwingend für die statische Berechnung erforderlich. Auf Basis der nun vorliegenden statischen Nachweise ergaben sich Mehrlängen, die im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt werden konnten. Im Hauptvertrag fehlen daher folgende Positionen, die sich im Zuge der weiteren Planung als notwendig herausgestellt haben.
- 07.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 10 Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die Oberleitungen waren die Rückschnitte erforderlich. Zudem sind Rückschnitte bis 3 m Höhe im HLV bedarfsgerecht vorgesehen,
- 07.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 06 Aufgrund der nahen Wohnbebauung an dem Streckenabschnitt der Voreifelbahn 2645 bestanden Bedenken durch Schäden bei Durchführung der notwendigen Rammarbeiten zur Gründung der OL-Fundamente. MKA 07 Während der Herstellung der Oberleitungsfundamente wurden im vorgesehenen Fundamentbereich noch Telekommunikationskabel aufgefunden, die sich weiterhin im Betrieb befanden. Für eine plankonforme Herstellung der Fundamente war daher eine fachgerechte Umverlegung notwendig. MKA 010 Die Baugrunduntersuchung wurde erst nach der Auftragsvergabe durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind jedoch zwingend für die statische Berechnung erforderlich. Auf Basis der nun vorliegenden statischen Nachweise ergaben sich Mehrlängen, die im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt werden konnten. Im Hauptvertrag fehlen daher folgende Positionen, die sich im Zuge der weiteren Planung als notwendig herausgestellt haben.
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 06 Aufgrund der nahen Wohnbebauung an dem Streckenabschnitt der Voreifelbahn 2645 bestehen Bedenken durch Schäden bei Durchführung der notwendigen Rammarbeiten zur Gründung der OL-Fundamente. Um Schäden von Dritten zu vermeiden wurde eine erweiterte Beweissicherung für die sensiblen/betroffenen Bereiche durchgeführt.
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 16 (15) - Bei der Gleislagemessung entstanden zusätzliche Aufwendungen. Die Arbeiten wurden nachts durchgeführt, also außerhalb derregulären Arbeitszeiten. Zudem konnten die Sicherungsmaßnahmen nichteinheitlich umgesetzt werden. Die Nachtarbeit führte zu höheren Kosten fürPersonal, Beleuchtung und Sicherheit. Die uneinheitliche Umsetzung derSicherung verursachte zusätzlichen organisatorischen Aufwand und möglicheVerzögerungen.
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 9 - Im Rahmen dieserBeauftragung ist auf der Strecke 2645 Los8 Baufreiheit erforderlich, um Bauarbeiten durchführen zu können. Daherist die Fällung bestimmter Bäumevorgesehen. Nach Leistungsverzeichnissind Fällarbeiten für Bäume mit einemStammdurchmesser von < 70 cmenthalten. Im Los 8 müssen jedoch c.a 5 Bäume mit einem Stammdurchmesservon>70 cm gefällt werden. 3 (13) - A-Es wurden noch in Betrieb befindliche Kabel festgestellt, die die Bauausführung behinderten (A7-03). Zur Herstellung der Baufreiheit mussten Bypass-Kabel verlegt bzw. bestehende Kabel umverlegt werden.
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 4 - An allen Maststandorten war eine wiederkehrende Vergrähmungsmahd zum Schutz der Haselmäuse durchzuführen, wobei die Maßnahme von der unteren Naturschutzbehörde angeordnet wurde. MKA 8 - Auf der Strecke 2645, Los 7, wurden im Zuge der Kabelsuchschachtungen mehrere Schnittstellen zu vorhandenen Kabeltrögen sowie zu im Erdreich liegenden Kabeln festgestellt. Zur Sicherstellung der Baufreiheit war die Beauftragung der Firma RPS mit der Planung und Umsetzung erforderlicher Anpassungsmaßnahmen notwendig.Diese umfassten unter anderem die bauzeitliche Sicherung der Kabelkanäle, die Herstellung von Umfahrungen an den Maststandorten, das Anlegen von Baugruben zur Muffenherstellung, den erforderlichen Kabeltiefbau zur Verlegung von Telekommunikationskabeln sowie weitere begleitende Tiefbauarbeiten.
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 11 - Aufgrund der durch die Baubetriebsplanung auf das Kalenderjahr 2027 und 2028 verschobenen Sperrpausen, kommt es zu einer anpassen des Bauablaufplans. Die vorbereiteten Maststandorte müssen bis zur nächsten Bauphase in 2027 gesondert mit Absperrungen gesichert werden.
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 05 - Da am Anfang der Materialplanung für die Gründung von Betontragmastenund Beton-Abspannmasten zuerst B-Masten vorgesehen waren und diesesich technisch als nicht geeignet erwiesen, mussten im Nachhinein längereC-Masten bestellt werden. Für die Gründung von Betontragmasten undBeton-Abspannmasten waren im Hauptvertrag keine Mehrlängenvorgesehen.
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 8 - Auf der Strecke 2645, Los 7, wurden im Zuge der Kabelsuchschachtungen mehrere Schnittstellen zu vorhandenen Kabeltrögen sowie zu im Erdreich liegenden Kabeln festgestellt. Zur Sicherstellung der Baufreiheit war die Beauftragung der Firma RPS mit der Planung und Umsetzung erforderlicher Anpassungsmaßnahmen notwendig.Diese umfassten unter anderem die bauzeitliche Sicherung der Kabelkanäle, die Herstellung von Umfahrungen an den Maststandorten, das Anlegen von Baugruben zur Muffenherstellung, den erforderlichen Kabeltiefbau zur Verlegung von Telekommunikationskabeln sowie weitere begleitende Tiefbauarbeiten.
- 05.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 13 - Im Baugrund wurden teilweise Betonfundamente von ehemaligen Signalen bzw. alten technischen Anlagen vorgefunden. Diese Fremdbauteile stellen ein Bauhindernis dar und beeinträchtigen die ordnungsgemäße Herstellung des geplanten Bauwerks. Aus diesem Grund ist ein Abbruch der vorhandenen Betonfundamente erforderlich.
- 05.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 12:Ein Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich: Die erneute Ausschreibung würde erhebliche Zusatzkosten und Verzögerungen verursachen, da bereits erbrachte Planungs- und Vorarbeiten der Firma RPS nicht nahtlos übertragbar wären. Insbesondere zählt dazu die Schnittstelle der Vegetation zu den geplanten Maststandorten. Zudem ist RPS mit den spezifischen Projektanforderungen und Abläufen bestens vertraut, was die fristgerechte Umsetzung der Arbeiten innerhalb der eng getakteten Sperrpausen sicherstellt. Ein Wechsel würde somit sowohl den Projektfortschritt als auch die termingerechte Erreichung der Ziele gefährden.//
- 21.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 13 Der Grund für die Änderung ist der Entfall bzw. die Verschiebung von vorgesehenen Sperrpausen. Da ohne die Sperrpausen die Leistungen des AN im geplanten Zeitrum nicht möglich sind, müssen die Ausführungszeiträume an die neuen Sperrpausen angepasst werden.
- 21.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 12 Der Grund für die Änderung ist der Entfall bzw. die Verschiebung von vorgesehenen Sperrpausen. Da ohne die Sperrpausen die Leistungen des AN im geplanten Zeitrum nicht möglich sind, müssen die Ausführungszeiträume an die neuen Sperrpausen angepasst werden.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 013_LOS7_Ein Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich: Die erneute Ausschreibung würde erhebliche Zusatzkosten und Verzögerungen verursachen, da bereits erbrachte Planungs- und Vorarbeiten der Firma RPS nicht nahtlos übertragbar wären. Insbesondere zählt dazu die Schnittstelle der Vegetation zu den geplanten Maststandorten. Zudem ist RPS mit den spezifischen Projektanforderungen und Abläufen bestens vertraut, was die fristgerechte Umsetzung der Arbeiten innerhalb der eng getakteten Sperrpausen sicherstellt. Ein Wechsel würde somit sowohl den Projektfortschritt als auch die termingerechte Erreichung der Ziele gefährden.
- 07.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA020_LOS8_Ein Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich: Die erneute Ausschreibung würde erhebliche Zusatzkosten und Verzögerungen verursachen, da bereits erbrachte Planungs- und Vorarbeiten der Firma Europten nicht nahtlos übertragbar wären. Insbesondere zählt dazu die Schnittstelle der bereits durchgeführten Planung zu den neu und erweitert geplanten Maststandorten. Zudem ist Europten mit den spezifischen Projektanforderungen und Abläufen bestens vertraut, was die fristgerechte Umsetzung der Arbeiten innerhalb der eng getakteten Sperrpausen sicherstellt. Ein Wechsel würde somit sowohl den Projektfortschritt als auch die termingerechte Erreichung der Ziele gefährden.
- 12.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 12 Ein Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich: Die erneute Ausschreibung würde erhebliche Zusatzkosten und Verzögerungen verursachen, da bereits erbrachte Planungs- und Vorarbeiten der Firma Europten nicht nahtlos übertragbar wären. Insbesondere zählt dazu die Schnittstelle zu den Gründungsvorschachtungen. Zudem ist Europten mit den spezifischen Projektanforderungen und Abläufen bestens vertraut, was die fristgerechte Umsetzung der Arbeiten innerhalb der eng getakteten Sperrpausen sicherstellt. Ein Wechsel würde somit sowohl den Projektfortschritt als auch die termingerechte Erreichung der Ziele gefährden. MKA 19 Ein Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich: Die erneute Ausschreibung würde erhebliche Zusatzkosten und Verzögerungen verursachen, da bereits erbrachte Planungs- und Vorarbeiten der Firma Europten nicht nahtlos übertragbar wären. Insbesondere zählt dazu die Schnittstelle der bereits durchgeführten und für die Mastgründungen notwendigen Bauvorbereitungen an den geplanten Maststandorten. Zudem ist Europten mit den spezifischen Projektanforderungen und Abläufen bestens vertraut, was die fristgerechte Umsetzung der Arbeiten innerhalb der eng getakteten Sperrpausen sicherstellt. Ein Wechsel würde somit sowohl den Projektfortschritt als auch die termingerechte Erreichung der Ziele gefährden.
- 14.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 18 Ein Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich: Die erneute Ausschreibung würde erhebliche Zusatzkosten und Verzögerungen verursachen, da bereits erbrachte Planungs- und Vorarbeiten der Firma Europten nicht nahtlos übertragbar wären. Insbesondere zählt dazu die Schnittstelle zu den Gründungspunkten an den betroffenen Standorten. Zudem ist Europten mit den spezifischen Projektanforderungen und Abläufen bestens vertraut, was die fristgerechte Umsetzung der Arbeiten innerhalb der eng getakteten Sperrpausen sicherstellt. Ein Wechsel würde somit sowohl den Projektfortschritt als auch die termingerechte Erreichung der Ziele gefährden.
- 08.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 13: Die Änderung wurde erforderlich, da die im Baugrund vorgefundenen Störstoffe und Betonfundamente im Vorfeld der Ausschreibung nicht vorhersehbar waren. Die zusätzlichen Leistungen sind zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich, da ohne deren Ausführung die Herstellung der geplanten Gründungen und damit die Ausführung der Bauleistung insgesamt nicht möglich ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht, da die Leistungen in den laufenden Bauablauf integriert sind und der derzeitige Auftragnehmer bereits über Baustelleneinrichtung, Geräte und Personal vor Ort verfügt. Darüber hinaus würde ein Auftragnehmerwechsel zu erheblichen technischen und wirtschaftlichen Nachteilen führen. Insbesondere wären zusätzliche Kosten durch Baustillstand, erneute Baustelleneinrichtung sowie erhöhten Koord// 14: Die Änderung wurde erforderlich, da die im Baugrund vorgefundenen, noch in Betrieb befindlichen Kabel im Vorfeld der Ausschreibung trotz ordnungsgemäßer Planung und Unterlagensichtung nicht in diesem Umfang bekannt waren und erst während der Bauausführung festgestellt wurden. Die zusätzlichen Leistungen sind zur Herstellung der Gründungen und damit zur Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen zwingend erforderlich. Ohne die Unterstützung bei der Kabelumverlegung ist die Durchführung der Gründungsarbeiten technisch nicht möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht, da die Leistungen in den laufenden Bauablauf integriert sind und der beauftragte Auftragnehmer bereits über die notwendige Baustelleneinrichtung, Geräte sowie Personal vor Ort verfügt. Zudem sind abgestimmte Abläufe mit den beteiligten Fachdiensten erforderlich.
- 09.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 14 - Die zusätzliche Beschichtungsleistung wurde erforderlich, da sich im Zuge der Bauausführung und nach Bewertung des tatsächlichen Ausführungszustands gezeigt hat, dass der ursprünglich vorgesehene Leistungsumfang keinen ausreichenden Korrosionsschutz für die Unterstopfungsbereiche gewährleistet. Die Anordnung erfolgte daher zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit und Funktionsfähigkeit der errichteten Anlage. Die Leistung ist im Hinblick auf die Gewährleistung von zentraler Bedeutung: Nur bei Ausführung durch den ursprünglichen Auftragnehmer kann eine eindeutige und durchgängige Verantwortlichkeit für die Mangelfreiheit und Dauerhaftigkeit der Gesamtleistung gewährleistet werden. Eine Aufteilung der Leistungen würde die Gewährleistungszuordnung erheblich erschweren und das Risiko späterer Streitigkeiten erhöhen. 21 - Die Änderung ist erforderlich, da sich im Zuge der Ausführungsplanung sowie der örtlichen Begehung zusätzliche technische Anforderungen ergeben haben, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht erkennbar waren. Konkret beruht die Änderung auf folgenden Umständen: • Die tatsächlichen baulichen und konstruktiven Gegebenheiten der Bestandsbauwerke weichen von den Annahmen der Ausschreibung ab bzw. waren in dieser Tiefe nicht erfasst • Im Rahmen der Begehung wurden zusätzliche technische Anforderungen (insbesondere Anschlagschienen an Brückenbauwerken) verbindlich festgelegt • Die ursprünglich vorgesehene Ausführung des Berührungsschutzes erwies sich in der konkreten Umsetzung als nicht ausreichend bzw. technisch anzupassen Die zusätzlichen Leistungen sind daher zwingend erforderlich, um: • die technische Funktionsfähigkeit der Oberleitungsanlage sicherzustellen • die einschlägigen sicherheitsrelevanten Anforderungen (insbesondere 22 - Die zusätzlichen Leistungen wurden infolge betriebsbedingter Bauablaufstörungen erforderlich, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Aufgrund eingeschränkter Verfügbarkeiten von Sperrpausen bzw. BETRA-Zeiten entstanden Mehraufwendungen zur vertragsgemäßen Fertigstellung des Vorhabens. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits ausgeführten Oberleitungsbauarbeiten und sind für die Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig. Die Leistungen bauen auf bereits durch European Trans Energy GmbH ausgeführte Arbeiten auf. Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen, erhöhten Koordinierungsaufwand sowie Risiken bei der Abgrenzung von Leistungen und Gewährleistungsverantwortlichkeiten verursachen. Hierdurch würden erhebliche Zusatzkosten und vermeidbare Risiken
- 09.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 14 - Am Maststandort 16-7 besteht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein erhöhtes Anfahrrisiko. Eine Verschiebung des Mastes ist wegen technischer Zwangspunkte, insbesondere hinsichtlich Trassierung, Gründung und Leitungsführung, nicht wirtschaftlich beziehungsweise nicht umsetzbar. Der zusätzliche Anfahrschutz ist daher zur Gewährleistung der Betriebs- und Anlagensicherheit erforderlich.Ein Auftragnehmerwechsel würde zusätzliche technische, organisatorische sowie Gewährleistungs- und Haftungsschnittstellen schaffen. Zudem entstünden erhebliche Zusatzaufwendungen für Einarbeitung, Baustelleneinrichtung, Sicherungsmaßnahmen und Bauablaufkoordination. Die Ausführung durch den ursprünglichen Auftragnehmer gewährleistet eine abgestimmte Umsetzung und vermeidet erhebliche Schwierigkeiten sowie beträchtliche Zusatzkosten. 15 - Ein Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich: Die erneute Ausschreibung würde erhebliche Zusatzkosten und Verzögerungen verursachen, da bereits erbrachte Planungs- und Vorarbeiten der Firma RPS nicht nahtlos übertragbar wären. Insbesondere zählt dazu die Herstellung der Oberleitungsanlage zu den geplanten Maststandorten. Zudem ist RPS mit den spezifischen Projektanforderungen und Abläufen bestens vertraut, was die fristgerechte Umsetzung der Arbeiten innerhalb der eng getakteten Sperrpausen sicherstellt. Ein Wechsel würde somit sowohl den Projektfortschritt als auch die termingerechte Erreichung der Ziele gefährden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat European Trans Energy GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Kreis Euskirchen](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/kreis-euskirchen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=e0ff5b3c-f6f2-4a83-823c-f11a90765a21. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/elektrifizierung-eifelstrecken-voreifelbahn-2645-los-6-7-und-8-2188c243
