# Elektrifizierung der Strecke 3000 - Ahrstrecke

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Remagen am 22.12.2022 vergeben, Zuschlag an Rail Power Systems GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: Elektrifizierung der Strecke 3000 - Ahrstrecke
- Wo: Remagen, Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 02.01.2023 bis 31.12.2026
- Zuschlag an: Rail Power Systems GmbH
- Zuschlag am: 22.12.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Rail Power Systems GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/rail-power-systems-gmbh), München

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234160-5
- CPV-Bezeichnung: [Fahrleitungsbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234160-fahrleitungsbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 1da2c8b2-5486-43c9-9ed5-e4e73593ad5b

## Verlauf

- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der ursprüngliche Vertragsinhalt ist das Planen und Bauen einer Oberleitungsanlage. Aufgrund der verkürzten Planungsphase, wird parallel das EMV Gutachten erstellt. Erst nach der Beauftragung der Oberleitungsfirma hat das vorläufige Gutachten ergeben, dass ein Rückleiter erforderlich ist
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ursprünglich war vorgesehen, dass der AG das Material stellt. Aufgrund der verkürzten Planungsphase ist die Sicherstellung der pünktlichen Beistellung nicht möglich. Da sich aufgrund der vielen Planungsänderugen die AP verzögert hat und die Bauphase dennoch frsitgerecht starten soll, um den IBN nicht zu gefährden, ist die Beistellung dem AN übertragen worden, da ihm eine zeitnahe Materialisierung möglich ist.
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der ursprüngliche Vertragsinhalt ist das Planen und Bauen einer Oberleitungsanlage. Während der Planungsphase hat sich herausgestellt, dass Berechnungen und Messungen zu den Berührungsspannungen und Ableitströmen erstellt werden müssen.Die Berechnungen und Messungen zu den Berührungsspannungen und Ableitströmen ist nur in einem bestimmten Zeitraum möglich. Nach einbringen der Gründungsrohre, aber vor Anbringung des Rückleiters. Aufgrund des verkürzten Terminplans ist eine Vergabe an einen Dritten nicht möglich, da sich der Zeitraum im Vorfeld nur bedingt bestimmen lässt. Zu dem würden noch weitere ANs mit eigenen Geräten im gleichen Baufeld arbeiten und sich gegeseitig behindern
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der ursprüngliche Vertragsinhalt ist das Planen und Bauen einer Oberleitungsanlage ab Bf. Remagen bis einschließlich Walporzheim. Während den Planungsarbeiten hat sich ergeben, dass eine zusätzliche Weichenverbindung im Bf. Remagen zwischen Gleis 4 und 5 zu elektrifizieren erforderlich ist, um die Entflechung der Verkehre der linken Rheinstrecke (Str. 2630) und der Ahrstrecke (Str. 3000) herbeizuführen. Die zusätzliche Weichenbespannung ergab sich erst im Verlauf der Planungen, da aufgrund der kurzen Planungszeit durch das HWK Projekt eine Vor-und Entwurftsplanung entfallen sind. Ein Wechsel zu einem anderen AN ist dabei nicht umsetzbar, da nicht mehrere AN mit eigenen Geräten im gleichen Baufeld arbeiten können
- 03.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Planungsanpassung Tunnelprofile
- 03.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Berechnungen und Messungen zu den Berührungsspannungen und Ableitströmen
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 9 Im Zuge der Ausführungsplanung zeigte sich, dass im Vergleich zur EP einige Änderungen notwendig werden, wie Blockfundamente, Mehrmengen Beton und HEB+HEM Masttypen. Die Notwendigkeit dieser Leistungen ergab sich erst im Rahmen der Ausführungsplanung. Die Baufirma war ohnehin mit dem Bau der OLA beauftragt. Änderungen gab es nur in der Art der Ausführung.
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 19 Im Zuge der Suchschachtungen stellt sich heraus, dass der Boden in einigen Bereich schwer bis gar nicht handschachtbar ist. Somit sind zusätzliche Gerätschaften notwendig. Der Einsatz der zusätzlichen Gerätetechnik verursacht Mehrkosten die dem AN zu vergüten sind. Der Einsatz der zusätzlichen Geräte ist vom eigentlichen Herstellen der Schachtungen technisch nicht zu trennen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ergab sich erst im Rahmen der Bauauführung. Es gab keine wirtschaftliche Lösung als die, die Leistung mit den zusätzlichen Aufwänden durch denselben AN zu erbringen. 18 Im Rahmen der Gründungsleistungen stellt sich heraus, dass zur Gründung der OLA-Fundamente teilweise die Straße geöffnet werden muss. Zudem müssen teilweise Anfahrschutz und Radabweiser hergestellt werden. Diese Leistungen waren nicht Teil des Bauvertrags. Da sich die Notwendigkeit dieser Maßnahme erst im Rahmen der Bauausführung ergab, wäre es nicht wirtschaftlich einen anderen AN zu beauftragen, da sich dadurch erhebliche Verzögerungen im Bauablauf ergeben würden. Aufgrund des kleinen Umfangs der zusätzlichen Maßnahmen, sowie des spontan auftretenden Bedarfs wäre die Beauftragung eines zusätzlichen AN´s mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. 16 Im Zuge der Bauausführung stellt sich heraus, dass bei einigen Gründungen Fräse und Stemmhammer für Felsabtrag nötig werden. Außerdem gab es weitere im Zuge der Angebotsphase nicht ein kalkulierbare Schwierigkeiten bei der Gründung der Masten. Dies stellt gegenüber dem Bauvertrag eine zusätzliche Leistung dar. Die Firma Europten ist bereits mit der Gründung der Fundamente beauftragt. Dabei spontan auftretende nicht zu erwartende zusätzliche Aufwände sind daher durch denselben AN zu erbringen da sonst das Vertragsziel nicht erreicht werden kann. 14 Die Baustelleneinrichtungsflächen werden gemäß Bauvertrag vom AG zur Verfügung gestellt. Durch Mangel an BE-Flächen im Gesamtprojekt konnte der Fa. Europten nicht wie besprochen eine durchgängig verfügbare BE-Fläche zu Verfügung gestellt werden. Europten musste daher selbst Flächen anmieten, sowie die Ausstattung der BE-Fläche mehrfach umsetzen. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar. Da es sich um die Ausstattung der Fa. Europten handelt, war die Ausstattung der BE-Fläche auch durch Fa. Europten umzusetzen.
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 20 Gemäß LV war es vorgesehen, das Material wie Leiterseil, Rückleiterseil, Fahrdraht, Bronzetragseil und Bronzehängeseil durch den AG beigestellt werden. Dem AN war es jedoch widererwartend nicht möglich, das Material so beizustellen, dass sichergestellt wäre, dass es terminlich korrekt verfügbar ist. Daher wurde das Material durch Europten zur Verfügung gestellt. Der Gesamtcharakter bleibt unverändert, da Europten ohnehin mit dem Herstellen der Oberleitung beauftragt ist. Lediglich die Materialisierung kommt hinzu, was den gesamt Charakter des Auftrags nicht verändert. 21 Gemäß LV war es vorgesehen, das Europten die Bereiche der Gründung auf Kampfmittelsondiert. Im Falle eines Verdachts ist es notwendig die weitere Schachtung unter Anwesenheit eines Kampfmittelfachmannes auszuführen. Das Bereitstellen des Kampfmittelfachmannes erzeugt Mehrkosten, da es gemäß LV nicht einzukalkulieren war. Der Gesamtcharakter bleibt unverändert, da Europten ohnehin mit der Kampfmittelsondierung sowie mit der Gründung der Masten beauftragt ist. Der Fall, dass ein Verdacht gefunden wird, konnte der AG nicht vorhersehen. 17 Im Zuge der Bauausführung stellt sich heraus, dass die Koordination mit dem Bau-AN komplexer als erwartet ist. Trotz mehreren Abstimmungsversuchen war es Fa. Europten nicht möglich die Arbeiten als Linienmaßnahme durchzuführen. Für das punktuelle Arbeiten und das mehrfache Umsetzen von Personal und Technik hat der AN Mehrkosten. Der Gesamtcharakter bleibt unverändert, da sich er der Umfang der ausgeführten Arbeiten nicht ändert. Die Mehrkosten entstehen lediglich durch die Art und Weise wie die Arbeiten ausgeführt werden müssen, sowie das mehrfache Umsetzen von Personal und Technik. 15 Die Absteckung der Maststandorte war teils des Bauvertrags und Leistung des AN. Im Zuge der Ausführung wurde mehrfach Absteckungen versehentlich durch Dritte manipuliert. Das erneute Abstecken stellt eine zusätzliche Leistung dar. Das Abstecken der Maststandorte war Teil des Bauvertrags. Daher bleibt der Gesamtcharakter unverändert, wenn derselbe AN einige Standorte erneut absteckt.
- 25.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA010 - Aufgrund des Bauablaufs und gegebener Sperrpausen müssen Betonagen der Mastfundamente teilweise nachts erfolgen. Der AN ist mit der Gründung der Masten beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Durch die Nachtarbeiten entstehen lediglich Mehrkosten, die zusätzlich zu vergüten sind.
- 26.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA011 - Das Projektziel ist die Elektrifizierung der Bahnstrecke 3000. Zur Erreichung dieses Zieles muss der provisorische Bahnsteig in Heimersheim zurückgebaut werden, da OLA Maste dort gegründet werden müssen. Aufgrund des terminlichen Engpasses ist es nicht möglich, einen weiteren AN über eine Ausschreibung zu beauftragen.
- 27.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 022 : Entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistungen ist als Gründungsmethode der OLA-Maste die Ortbeton-, Ramm- und Bohrgründung anzuwenden. Sämtliche Verfahren werden im Rahmen der AP-Erstellung den Ergebnissen der Baugrundsondierung zugeordnet. Im Bereich eines Bahndammes, dessen AP erst nach Ausschreibung fertig gestellt wurde, zeigte sich, dass in diesem Bereich, da der Damm aus zementverfestigtem Boden erst vorgebohrt und dann gerammt werden muss. Der AN ist mit der Gründung der Masten beauftragt. Daher ist der dabei entstehende, vorher nicht absehbare Mehraufwand durch denselben AN zu erbringen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt dabei unverändert.
- 19.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA5 Die Ausführungsplanung der Verkehrsstationen wird parallel zu der Ausführungsplanung der Oberleitung erstellt. Nach Abschluss der AP Verkehrsstationen müssen die Anpassungen nochmal in die fertige AP Oberleitung übernommen werden. Das die AP der Verkehrsstationen nicht im Vorfeld fertiggestellt wird, war nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert, da der AN mit der Planung der Oberleitung beauftragt ist. Es entsteht lediglich zusätzlicher Aufwand durch Anpassung der Planung. MKA6 Vertragsinhalt ist das Planen und Errichten einer Oberleitungsanlage. Ursprünglich war nur die 200 m Bestandstützwand in Heimersheim zu berücksichtigen. Während der Plannungsphase der Oberleitung wurde durch Dritte entschieden, dass die Stützwand auf eine Länge von 900m neu gebaut wird, bis zum HP Heimersheim. Das war zum Vergabezeitpunkt nicht vorgesehen und konnte nicht einkalkuliert werden. Die neue Planung in diesem Streckenabschnitt ist damit gerechtfertigt und zwingend erforderlich. Da es sich um eine Oberleitungsanlage handelt und dieser Abschnitt nur ein kleiner Teil der Gesamtanlage ist und in einem Planpaket sich befindet, ist es nicht möglich diese durch einen weiteren AN zu beauftragen. MKA7 Im Rahmen der EP hat sich das ergeben, dass für die Elektrifizierung der Strecke 3000 im Bereich des UW Remagen auf Grund der Häufung von OLA-Mast-Schaltern ein Schaltgerüst erforderlich wird. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Schaltgerüst gehört zur OLA-Anlage und lässt sich technisch nicht trennen. MKA8 Bei einer der Planungsbegehungen zeigte sich, dass bei km 13,586 ein Widerlager einer alten FÜ zur Baufeldfreimachung abgebrochen werden muss. Da das Widerlager vollständig zugewachsen war, war dieser Umstand dem AG vor Vergabe nicht bekannt. Der AN ist mit der Baufeldfreimachung beauftragt, der Gesamtacharakter bleibt unverändert.
- 29.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA25) Der AN ist dazu beauftragt, die Maststandorte ohne Gleis einzumessen. Die Absteckungen wurden während der Bauzeit mehrfach durch Dritte (weitere Bau-AN) zerstört, sodass erneut eingemessen werden muss. Für diese Leistung steht dem AN eine Vergütung zu. Das Einmessen der Maststandorte war Teil des Bauvertrags. Daher bleibt der Gesamtcharakter unverändert, wenn derselbe AN einige Standorte erneut einmessen muss. MKA26) Der AN ist dazu beauftragt, die Strecke 3000 im Bereich Walporzheim-Ahrbrück zu elektrifizieren. Im Rahmen der EP und AP zeigte sich, dass bei einer EÜ, die zeitgleich neu geplant wird, Halteschellen im Kabeltrog notwendig werden. Dies war vom AG zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorhersehbar. Der AN ist mit der Elektrifizierung und aller damit einhergehenden, notwendigen Kabelverlegungen beauftragt. Der Gesamtcharakter bleibt unverändert. MKA27) Der AN ist mit der Gründung von OLA Masten beauftragt. Während der EP und AP zeigte sich bei der zeitgleichen Planung der Strecke durch einen weiteren Bau-AN, dass in gewissen Bereichen ein zementverfestigter Damm aufgebaut wird. In diesem Bereichen muss vor dem Rammen zunächst vorgebohrt werden. Dieser Umstand war zum zeitpunkt der Ausschreibung nicht absehbar. Der AN ist mit der Gründung der Masten beauftragt. Durch die notwendig gewordene Vorarbeit der Austauschbohrungen bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert.
- 05.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA_24 Gemäß LV ist das Zuweisen von BE-Flächen Aufgabe des AG. Europten hatte im vorgelegten Bauablauf vom 02.02.2024 im Juli 2024 Gründungen im Bereich Walporzheim-Dernau geplant. Dementsprechend wurde das Gründungsmaterial in Dernau zwischengelagert. Durch Behinderung bei der Bauausführung durch Dritte musste das Gründungsmaterial umgelagert werden. Die Leistung stellt eine zusätzliche Leistung dar. Das Material ist für den leistungs erfolg der Fa. Europten erforderlich. Das Umlegen des Materials lässt den Gesamtcharakter des Auftrags unverändert
- 05.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA015 Aufgrund Änderungen in der Baubetriebsplanung wurden geplante Sperrpausenim März 2025 gestrichen und alternativ Sperrpausen im Februar 2025 zurVerfügung gestellt. Dadurch entstehen Mehrkosten für Umorganisation und dieerforderliche Einsetzung von Nachunternehmern. Der Leistungsumfang bleibt unverändert. Es verändert sich lediglich derLeistungszeitraum und damit einhergehende Umstände in derLeistungserbringung
- 21.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 028 Gemäß LV ist das Zuweisen von BE-Flächen Aufgabe des AG. Europten hatte im vorgelegten Bauablauf vom 02.02.2024 im Juli 2024 Gründungen im Bereich Walporzheim-Dernau geplant. Dementsprechend wurde das Gründungsmaterial in Dernau zwischengelagert. Durch Behinderung bei der Bauausführung durch Dritte musste das Gründungsmaterial umgelagert werden. Die Leistung stellt eine zusätzliche Leistung dar. 029 Gemäß LV ist das Zuweisen von BE-Flächen Aufgabe des AG. Aufgrund der Verdichtung des Baugeschehens im Ahrtal gab es keine BE-Fläche an der Bahntrasse, die der Fa. Europten zugewiesen werden konnte. Zudem musste die Fläche umfangreich bearbeitet werden. Dieser Umstand war nicht absehbar. 030 Die elektrische IBN der Ahrstrecke ist für Dezember 2025 geplant. Aufgrund der Verdichtung des Baugeschehens war der geplante Bauablauf von Fa. Europten nicht umsetzbar. Für die Einhaltung des IBN Termins ist eine umfangreiche Beschleunigung erforderlich. Dieser Umstand war nicht absehbar.
- 28.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 016, 017 Im Laufe der AP zeigte sich, dass bauzeitliche Trennungen in der Schaltgruppe 8 im Bf Remagen erforderlich werden, um die Auswirkungen auf den Betrieb zu minimieren. MKA 019 Auf Forderung der Ortsgemeinde musste der Bereich des ehemaligen Haltepunktes Heimersheim eine ca. 900m lange Stützwand errichtet werden. Dieser Umstand war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt. Da die volständige Fertigstellung der Stützwand wesentlich länger dauert als der Termin für den zweigleisigen Betrieb (Somme 2026), muss ein Bauzustand errichtet werden um den Betrieb provisorisch aufnehmen zu können. MKA 022 Bei der Gründung der Maste 406 / 408 stieß man auf den Sockel der angrenzenden Stützmauer, welcher in den entsprechenden Bereichen abgebrochen werden musste. Dies war zum Ausschreibungszeitpunkt nicht bekannt.
- 28.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 021 Gemäß LV ist das Zuweisen von BE-Flächen Aufgabe des AG. Aufgrund von Vorgaben der Wasserbehörde musste die BE-Fläche an der Martinusstraße geräumt werden.
- 11.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 031 Der Aufbau der Bahndämme war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt. Im Zuge der Planung und Bauausführung zeigte sich, dass der Aufbau nich trammbar ist. Das HZV musste vorgebohrt und mit Austauschmaterial verfüllt werden, um eine Tiefengründung zu ermöglich. Dieser Umstand war nicht vorhersehbar.
- 18.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 018 Der Nachweis der Fahrdraht Höhen- und Seitenlage muss für die Abnahme vorgelegt werden (abnahmerelevant). Die Abnahmemessfahrt war im LV nicht enthalten, aber zwingend erforderlich. Die Messfahrt ist als Nachweis der Funktionsfähigkeit der Oberleitungsanlage erforderlich und muss durch den Hersteller der Anlage durchgeführt werden. 020 Die Stromabnehmeranschlagschienen an Straßen- und Fußgängerüberführungen dienen dem Personenschutz und müssen zur Inbetriebnahme der OLA zwingend an den Straßenbrücken angebracht sein. Der AN OLA ist für die regelkonforme Herstellung der OLA-Anlage verantwortlich. Dazu gehören auch Sicherheitseinrichtungen wie die oben benannten Stromabnehmeranschlagschienen. 026 Im Zuge der Ausfühurngsplanung wurde die Erfordernis des Überspannungsschutz im ESTW Modulgebäude Ahrweiler festgestellt. Ebenso wurde die Standortbestimmung für die OSE im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt. Die Überspannungsschutzeinrichtung ist Teil der OSE-Anlage Ahrweiler und kann technisch nicht getrennt werden. 027 Bei der Verlegung der MS- und Steuerkabel müssen folgende Leistungen erbracht werden, die im HV des Projekts nicht vorgesehen sind: Lieferung und Einbau Kabelschacht Gr. V T=1,20m, Lieferung und Einbau Schachtanbauanschlussbausatz Ausführung II, Einsanden Kabeltrog, Kabelschächte öffnen und schließen. Ebenfalls muss ein Freischnitt der Kabeltrasse erfolgen. Außerdem ist aufgrund zu geringer Sperrpausen im Gleis Sinzig-Remagen der Einsatz von 2-Wege Technik nicht möglich. Entsprechend muss die Verlegung des MS-Kabel manuell erfolgen. Hierfür wird ein Zuschlag zur HV-Position gebildet. 028 Im Projekt sind folgende Leistungen angefallen, bzw. werden anfallen die im HV nicht vorgesehen sind: Rückbau Rohrschwenkausleger, Rückbau KW-Abfangung nebeneinander f/f & b/b, Rückbau Schalterfalleitung, Vorhalten Container für Rückbaumaterialien, An- und Abtransport Container für Rückbaumaterialien, Zulage KW-Abfangung b/b für Gußeisengewichte. Die Rückbauleistungen sind von den Hauptvertragsleistungen nicht zu trennen, da sie zusammenhängend mit dem Neubau erfolgen müssen. 029 Die Errichtung der Speiseleitung in Walporzheim wurde im Zuge der AP festgelegt. Die Speiseleitung ist als Teil der OLA-Anlage nicht trennbar und muss zusammen mit der Hauptvertragsleistung errichet werden.
- 20.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 024 Die Bestandsunterlagen des UW Remagen wiesen die Lagen der Hochspannungskabel nicht exakt aus. Die Ungenauigkeiten wurden im Zuge der Tiefbauarbetien festgestellt. Es musste kurzfrsitig eine Ortung der Kabel per Handschachtung erfolgen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Rail Power Systems GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.02.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=544acee8-7341-46d9-b352-622df3e6e524. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/elektrifizierung-der-strecke-3000-ahrstrecke-1da2c8b2
