# Elektrifizierung der Eifelstrecke (Strecke 2631), Oberleitungsarbeiten

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Trier Ehrang am 20.10.2023 vergeben, Zuschlag an SPL Powerlines Germany GmbH und European Trans Energy GmbH. Eingegangen: 1–2 Angebote je Los.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: Elektrifizierung der Eifelstrecke (Strecke 2631), Oberleitungsarbeiten
- Wo: Trier Ehrang, Trier, Rheinland-Pfalz
- Wer kann anbieten: Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
- Laufzeit: 17.10.2023 bis 01.07.2028
- Lose: 6 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: SPL Powerlines Germany GmbH und European Trans Energy GmbH
- Zuschlag am: 20.10.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 1–2 je Los

## Gewinner

- [SPL Powerlines Germany GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spl-powerlines-germany-gmbh), Forchheim
- [European Trans Energy GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/european-trans-energy-gmbh), Wien

## 6 Lose

- Los 1: Netterheim (e) - Grenze NRW/RP · [SPL Powerlines Germany GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spl-powerlines-germany-gmbh), Forchheim
- Los 2: Grenze NRW/RP - Üst Gerolstein Nord (a) · nicht veröffentlicht
- Los 3: Üst Gerolstein Nord(e) - Bf Denshorn(a) · nicht veröffentlicht
- Los 4: Bf Denshorn(e) - Bf Bitburg-Erdorf(e) · [SPL Powerlines Germany GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spl-powerlines-germany-gmbh), Forchheim
- Los 5: Bf Bitburg-Erdorf(a) - Bf Daufenbach(a) · nicht veröffentlicht
- Los 6: Bf Daufenbach(e) - Bf Ehrang(a) · [European Trans Energy GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/european-trans-energy-gmbh), Wien

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234160-5
- CPV-Bezeichnung: [Fahrleitungsbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234160-fahrleitungsbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: ba0aa710-44d3-40f0-9c30-f9a74b8ee59a

## Verlauf

- 28.11.2023: Ergebnis veröffentlicht
- 29.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · s. Pt. VII.2.1) Ein Wechsel des AN für die erforderliche Erstellung der OLA-Planung führt neben einer erschwerten Zuordnung von Verantwortlichkeiten auch zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf. Zudem würden die zu erwartenden Gemeinkosten bei der Vergabe an einen Dritten die Leistung infolge zusätzlicher Ingenieur- und AG-Gemeinkosten weiter verteuern. Es kommt zu Stillständen mit den damit verbundenen Wartezeiten und Kosten.
- 03.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag sind die Baugrundsondierungen ( Vorschachtungen ) gemäß LV Pos.02.01.0100 Bestandteil des Bau Soll. Wegen der kurzfristigen Absage der Leistungen gemäß Bau-Soll für den 15.04.2024 am 12.04.2024 sind dem AN Ausfallkosten gemäß §642 BGB entstanden. Der Auftragnehmer hat zur Sicherung der Vergütung seiner zusätzlichen Kosten die Leistungsänderungsanzeige Nr.03 am 17.05.2024 und den Nachtrag 03 Los 6 am 13.06.2024 auf der NTP eingereicht
- 20.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 09 Die per Email vom AG am 30.04.2024 angeordnete Mitwirkungsleistung zur Zuarbeit für die umwelttechnische Genehmigungsplanung ist außerhalb des vertraglichen Bau-Soll - keine Genehmigungsplanungsleistungen des AN. Diese Leistung kann nur von dem mit dem Projekt vertrauten AN erbracht werden .Ein anderer AN würde durch die erforderliche Einarbeitung erhebliche Mehrkosten verursachen.
- 22.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 008 Die per Email vom AG am 30.04.2024 angeordnete Mitwirkungsleistung zur Zuarbeit für die umwelttechnische Genehmigungsplanung ist außerhalb des vertraglichen Bau-Soll - keine Genehmigungsplanungsleistungen des AN. Diese Leistung kann nur von dem mit dem Projekt vertrauten AN erbracht werden .Ein anderer AN würde durch die erforderliche Einarbeitung erhebliche Mehrkosten verursachen
- 12.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 010 Die per Email vom AG am 22.10.2024 angeordnete Leistungserweiterung bezüglich der Planung und Ausführung eines zusätzlichen Anprallschutzes der Maste an Wegen und Straßen ( Wo erforderlich ) ist außerhalb des vertraglichen Bau-Soll des AN. Diese Leistung kann nur von dem mit dem Projekt vertrauten AN erbracht werden. Ein anderer AN würde durch die erforderliche Einarbeitung erhebliche Mehrkosten verursachen und es ergäben sich Probleme bezüglich einer einheitlichen Gewährleistung. LÄA 002 Die per Email vom AG angeordnete Mitwirkungsleistung bei der 25 KV - Spezifikation bezieht sich auf die Teilnahme an 3 zusätzlichen Besprechungen mit Dritten und die entsprechende Protokollierung. Diese Leistung kann nur von dem mit dem Projekt vertrauten AN erbracht werden. Ein anderer AN würde durch die erforderliche Einarbeitung erhebliche Mehrkosten verursachen.
- 24.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 05 Zur Sicherstellung der Baufreiheit für verschiedene Vertragsleistungen ( z.B Suchschachtungen, Kampfmittelsondierungen )müssen verschiedene Vorarbeiten erbracht werden - Freischnitte, Fremdmaterialumlagerungen und das Öffnen versiegelter Oberflächen. Diese zusätzlichen Leistungen können nur im direkten zeitlichen Zusammenhang mit den eigentlichen Vertragsleistungen des AN erbracht werden. Der Einsatz eines anderen AN würde erhebliche Risiken in Bezug auf die Koordinierung und Zeitverluste einhergehen.
- 04.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ08 Diese zusätzlichen Planungsleistungen entsprechen den Forderungen des ALV und sind durch den Planer des AN direkt in das planerische Gesamtkonzept zu integrieren.Damit ist ein Wechsel des AN ausgeschlossen. // LÄ14 Auf Grund der Ortskenntnisse des AN und des Zusammenspieles zwischen Herstellung des Bauschildes und der Montage auf die Tragkonstruktion ist ein Wechsel des AN nicht sinnvoll ( Gewährleistung, und Koordinierung ) // LÄ15 Der AN ist bereits vor Ort und hat die Kenntnis der erforderlichen Flächen.Der Einsatz eines anderen AN würde Zusatzkosten für die Einweisung,Koordination und Zusatzbeauftragung verursachen.Außerdem müssen die Ergebnisse der Proberammungen direkt in die Planungen des AN eingearbeitet werden.) // LÄ16 Der AN ist bereits vor Ort und hat die Kenntnis der erforderlichen Flächen.Der Einsatz eines anderen AN würde Zusatzkosten für die Einweisung,Koordination und Zusatzbeauftragung verursachen.)
- 09.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 11: .Auf Grund der Ortskenntnisse des AN und des Zusammenspieles zwischen Herstellung des Bauschildes und der Montage auf die Tragkonstruktion ist ein Wechsel des AN nicht sinnvoll ( Gewährleistung, und Koordinierung ) 07: Diese zusätzlichen Planungsleistungen entsprechen den Forderungen des ALV und sind durch den Planer des AN direkt in das planerische Gesamtkonzept zu integrieren.Damit ist ein Wechsel des AN ausgeschlossen.
- 09.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die OSE-Planung wird gemäß Bauvertrag von der ARGE OLA erstellt. Da keine Bestandspläne vorliegen und die Kabel in die vorhandenen Kabelkanäle verlegt werden sollen, ist es sinnvoll dass die Bestandsaufnahme vor Ort von der planenden Firma vorgenommen wird .Ein Wechsel des AN hätte erhebliche Reibungsverluste und Koordinierungsaufwendungen für den AG zur Folge.
- 09.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Beweissicherung im Baufeld wurde vertragsrechtlich nach der Auftragserteilung und vor dem Baubeginn im 1.Halbjahr 2024 vom AN erbracht. Auf Grund des erheblichen Verschiebens des Baubeginns hat sich zwischenzeitlich der Zustand im Baufeld deutlich verändert (z.B. Arbeiten zur Tunnelinstandhaltung) .Demzufolge muß die Beweissicherung erneut ausgeführt werden. Ein Wechsel des AN hätte auf Grund der kompletten Neuaufnahme des Baufeldes erhebliche Mehrkosten zur Folge)
- 09.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN ist technisch kaum realisierbar, da er alle Grundlagen für diese Leistung erbracht hat und nur er über die entscheidende Ortskenntnis verfügt. Somit ergäben sich erhebliche Zeitverluste, Mehrkosten und Koordinierungsprobleme für den AG.
- 09.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ohne diese Planungs-und Antragsunterlagen können die Proberammungen nicht realisiert werden. Ein Wechsel des Planers des AN ist technisch nicht realisierbar,da er alle Planungsgrundlagen für diese Leistung erbracht hat. Somit ergäben sich erhebliche Zeitverluste, Mehrkosten und Koordinierungsprobleme für den AG.
- 21.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 023 Die Einbindung eines neuen AN in den Planlauf der ARGE OLA ist technisch kaum realisierbar, da hierdurch zwei Auftragnehmer für dies selbe Planungsleistung verantwortlich wären, jeweils für den digitalen und den analogen Planlauf. Somit ergäben sich erhebliche Zeitverluste, Mehrkosten und Koordinierungsprobleme für den AG. LÄA 024 Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würde deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN alle Planungsgrundlagen für die Leistung erbracht hat und bereits über die notwendige Ortskenntnis verfügt. Somit ergäben sich erhebliche Zeitverluste, Mehrkosten und Koordinierungsprobleme für den AG. LÄA 025 Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würde deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN bereits über die notwendige Ortskenntnis verfügt und die Leistungen im Rahmen seiner Eigenkoordinierung optimal in die Vertragsleistung eintakten kann. Somit ergäben sich erhebliche Zeitverluste, Mehrkosten und Koordinierungsprobleme für den AG. LÄA 026 Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würde deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN bereits über die notwendige Ortskenntnis verfügt und die Leistungen im Rahmen seiner Eigenkoordinierung optimal in die Vertragsleistung eintakten kann. Somit ergäben sich erhebliche Zeitverluste, Mehrkosten und Koordinierungsprobleme für den AG.
- 23.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 016 Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würde deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN bereits über die notwendige Ortskenntnis verfügt und die Leistungen im Rahmen seiner Eigenkoordinierung optimal in die Vertragsleistung eintakten kann. Somit ergäben sich erhebliche Zeitverluste, Mehrkosten und Koordinierungsprobleme für den AG.
- 08.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 29: Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würde deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN bereits über die notwendige Ortskenntnis verfügt und die Leistungen im Rahmen seiner Eigenkoordinierung optimal in die Vertragsleistung eintakten kann. Demnach ergäben sich aus einem Wechsel des AN erhebliche Zeitverluste, Mehrkosten und Koordinierungsprobleme für den AG.
- 08.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 17: Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würde deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN bereits über die notwendige Ortskenntnis verfügt und die Leistungen im Rahmen seiner Eigenkoordinierung optimal in die Vertragsleistung eintakten kann. Demnach ergäben sich aus einem Wechsel des AN erhebliche Zeitverluste, Mehrkosten und Koordinierungsprobleme für den AG.
- 13.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würde deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN bereits über die notwendige Ortskenntnis verfügt und die Leistungen im Rahmen seiner Eigenkoordinierung optimal in die Vertragsleistung eintakten kann. Demnach ergäben sich aus einem Wechsel des AN erhebliche Zeitverluste, Mehrkosten und Koordinierungsprobleme für den AG.
- 13.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würde deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN bereits über die notwendige Ortskenntnis verfügt und die Leistungen im Rahmen seiner Eigenkoordinierung optimal in die Vertragsleistung eintakten kann. Demnach ergäben sich aus einem Wechsel des AN erhebliche Zeitverluste, Mehrkosten und Koordinierungsprobleme für den AG.
- 13.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würde deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN bereits über die notwendige Ortskenntnis verfügt und die Leistungen im Rahmen seiner Eigenkoordinierung optimal in die Vertragsleistung eintakten kann. Demnach ergäben sich aus einem Wechsel des AN erhebliche Zeitverluste, Mehrkosten und Koordinierungsprobleme für den AG.
- 01.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würde deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN bereits über die notwendige Ortskenntnis verfügt und die Leistungen im Rahmen seiner Eigenkoordinierung optimal in die Vertragsleistung eintakten kann. Demnach ergäben sich aus einem Wechsel des AN erhebliche Zeitverluste, Mehrkosten und Koordinierungsprobleme für den AG.
- 03.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 44 / (AN 14) - Kurzfristig angekündigte erforderliche WBT-Videofahrten durch die DB AG am 21.05.2025 verursachten beim AN, dass geplante Gründungsarbeiten in Los1 nicht durchgeführt werden konnten. Die Videofahrt war für die IBN geplant am 16.6.2025 zwingend erforderlich, um die Triebfahrzeugführer auf Streckenkenntnis hin zu schulen und terminlich kurzfristig angesetzt. Diese Maßnahme verursachte beim AN Stillstände und damit eine Leistungsminderung auf der Baustelle. Der Inhalt und Charakter des Hauptvertrags bleibt unverändert. Der Hauptvertrag beinhaltet die in der Ausführung behinderten Gründungsarbeiten.
- 03.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 27 - Nur der bereits beauftragte AN hat die erforderlichen Ortskenntnisse und ist bereits in die Aufgeabenstellung eingearbeitet.Ein Wechsel des AN hätte für den AG zusätzliche Koordinierungsaufwendungen und Probleme bei der Gewährleistungsabgrenzung zur Folge.) 37 /(AN 12) - Im Zusammenhang mit der Ausführung des Mastes 63-22 im Los1 war es aufgrund fehlender Rückschnitte von zwei Tannen im Bereich des Bahnhofes Nettersheim nicht möglich die Leistung auszuführen. Dies hatte zur Folge, dass zusätzliche An- und Abtransporte für den Mast 63-22 erforderlich werden, da die Baustelle vorerst verlassen werden musste und der AN zu einem späteren Zeitpunkt erneut anrücken muss, um die Leistung des Mastes 63-22 auszuführen. Die zusätzlichen An- und Abtransporte stehen direkt in Zusammenhang mit der eigentlichen Ausführung des AN seiner Leistung und sind zwingend für die Ausführung der Leistung des AN erforderlich. Die Gefahrtragung für das einzubauende Material obliegt bis zur Abnahme dem AN. Die zusätzlich erforderlichen Transporte von Geräten und Personal von einem anderen AN ausführen zulassen, würde erhebliche Schwierigkeiten verursachen, abgesehen von haftungsrechtlichen Grundlagen.
- 12.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 10 (023-A2-09) - Die angezeigten Leistungen wie Umplanung des Maststandorts, Suchschachtungen, Kampfmittelprüfungen und ergänzende Materialbestellungen wurden durch den AG aufgrund des neu errichteten Kabelschachts und Schaltschrankes am Standort Mast 157-13 nachträglich angeordnet. Der bisherige Auftragnehmer ist bereits mit der Errichtung der Oberleitungsanlage in diesem Abschnitt beauftragt und kann die geänderten Planungs- und Bauleistungen ohne zusätzliche Schnittstellen direkt in seine Ausführung integrieren. Eine Fremdvergabe hätte zu erheblichen Koordinations- und Abstimmungsproblemen im laufenden Bauablauf geführt.
- 12.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 07 - Die zusätzlichen Vermessungsarbeiten betreffen neue Objekte im Bahnhofsbereich Kordel und Daufenbach, deren Planung nicht Bestandteil der ursprünglichen Unterlagen war. Der bisherige Auftragnehmer war bereits mit der örtlichen Vermessung und Absteckung beauftragt und mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut. Eine Vergabe an Dritte hätte zu redundanten Vermessungen, doppeltem Aufwand und einer Beeinträchtigung der Bauabläufe geführt. 09 - Die angezeigten Leistungen wie Amphibien- und Reptilienschutz, Vergrämung, Bodenschutz, Ausstiegshilfen und Vegetationsschutzmaßnahmen wurden durch den AG im Rahmen der LBP-Vorgaben nachträglich angeordnet. Der bisherige Auftragnehmer war bereits mit der Bauausführung in den betroffenen Bereichen beauftragt und konnte die ökologischen Schutzmaßnahmen nahtlos in seine Abläufe integrieren. Eine Fremdvergabe hätte zu erheblichen Schnittstellen-, Abstimmungs- und Koordinationsproblemen geführt. 12 - Die angezeigten Leistungen zur Herstellung von Hangsicherungen wurden erforderlich, da an mehreren Standorten aufgrund der Steillage und des rutschenden Bodens akute Gefährdungen für die Bauausführung bestanden. Die Sicherungsmaßnahmen wurden durch den AG nachträglich angeordnet und jeweils mit der Bauüberwachung abgestimmt. Der bisherige Auftragnehmer war bereits mit den Gründungsund Mastarbeiten in den betroffenen Bereichen beauftragt und konnte die Hangsicherungen unmittelbar in seine Abläufe integrieren. Eine Fremdvergabe hätte zu erheblichen Schnittstellen- und Koordinationsproblemen geführt und den Baufortschritt zusätzlich gefährdet. 13 - Die angezeigten Leistungen zum Umlegen eines Telekom-Kabels wurden erforderlich, um die Baufreiheit an mehreren Gründungsstandorten sicherzustellen. Die Kabelumlegung wurde durch den AG nachträglich angeordnet und anhand der Planausschnitte der Projektleitung konkretisiert. Der bisherige Auftragnehmer war bereits mit den Gründungsarbeiten in den betroffenen Bereichen beauftragt und konnte die zusätzlichen Kabeltiefbauleistungen ohne weitere Schnittstellen unmittelbar in seine Bauabläufe integrieren. Eine Fremdvergabe hätte zu erheblichen Koordinations- und Abstimmungsproblemen geführt und den Baufortschritt verzögert.
- 16.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 16 - Die ergänzende Planprüfung in Papierform steht in direktem Zusammenhang mit den vom bisherigen Auftragnehmer digital erstellten Planunterlagen. Eine Vergabe dieser zusätzlichen Prüfleistung an Dritte würde redundante Einarbeitung in projektspezifische Planungsdetails sowie Koordinationsaufwand verursachen. Der bisherige Auftragnehmer verfügt bereits über alle Planungsstände, Genehmigungsauflagen und projektspezifischen Schnittstellen. Nur er kann die ergänzende Prüfleistung kurzfristig, konsistent und wirtschaftlich erbringen. 17 - Die Räumung erfolgte im Anschluss an die Nutzung der Fläche durch den Auftragnehmer selbst. Die Leistung steht in direktem Zusammenhang mit der eingerichteten Baustellenlogistik und den eingelagerten Materialien, sodass eine Durchführung durch Dritte organisatorisch nicht möglich war 18 - Die zu beprobenden Haufwerke stammen aus Leistungen des bisherigen Auftragnehmers und liegen auf dessen Zwischenlagerflächen. Der AN ist mit den Materialien, Entstehungszusammenhängen und Rückbauvorgaben vertraut. Eine externe Vergabe hätte zusätzliche Beprobungen und Abstimmungen erfordert. 19 - Die Rodungsarbeiten standen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Gründungsarbeiten des AN. Sie mussten innerhalb enger Zeitfenster erfolgen, teils im laufenden Bauprozess. Eine Fremdvergabe hätte die Bauabläufe behindert und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich gemacht. 20 - Die betroffenen Oberflächen wurden durch den bisherigen AN hergestellt bzw. bereits einmal geöffnet. Eine nochmalige Öffnung und Wiederherstellung durch denselben AN gewährleistete eine materialspezifische, schadenfreie Ausführung und reduzierte Schnittstellenrisiken. 21 - Der Zaun wurde zur Sicherung eines temporär genutzten Baustellenbereichs entlang eines Radwegs erforderlich. Der AN war vor Ort tätig und konnte die Maßnahme kurzfristig und abgestimmt auf seinen eigenen Bauablauf ausführen. Eine Fremdvergabe wäre zeitlich und wirtschaftlich nachteilig gewesen. 22 - Die Wasserhaltung war infolge unvorhergesehener Bodenverhältnisse an bestimmten Stellen erforderlich. Der bisherige AN führte dort Erdarbeiten durch und konnte die Wasserhaltungsmaßnahmen direkt in seine Bauabläufe integrieren. Dritte hätten zusätzlichen Aufwand für Einrichtung und Koordination gehabt. 23 - Die Notwendigkeit der Hangsicherung ergab sich während der Ausführung in einem durch den AN erschlossenen Abschnitt. Die Leistung war technisch eng mit dem Baufortschritt des AN verknüpft, eine getrennte Vergabe hätte Bauunterbrechungen und Sicherheitsrisiken bedeutet.
- 18.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Mit Schreiben vom 28.08.2024 wurden dem AN mitgeteilt, dass die Bauausführung nicht wie vertraglich vorgesehen erfolgen kann. Damit verzögert sich der Baubeginn bzw. die Gründung der Oberleitungsmaste aufgrund einer verlängerten Genehmigungsphase. Damit können Arbeiten gemäß Bauablaufplan nicht wie vorgesehen ausgeführt werden. Da aufgrund des geplanten Baubeginns am 05.09.2024, Personal, Geräte, Subunternehmer und weiteres schon fest gebunden waren, werden vom AN Stillstandskosten geltend gemacht.
- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 44 - Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würden deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN bereits über die erforderliche Kenntnis der örtlichen Anlagen, der vorhandenen Erdungs- und Kabeltrassen sowie der betrieblichen Abläufe verfügt und die zusätzlichen Arbeiten im Rahmen seiner Eigenkoordination effizient in den Bauablauf integrieren kann. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Zeitverzögerungen, Mehrkosten und Schnittstellenrisiken für den Auftraggeber verursachen. 47 - Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würden deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN bereits über die notwendige Ortskenntnis sowie die erforderlichen betrieblichen Abstimmungen verfügt und die Arbeiten im Rahmen seiner Eigenkoordination kurzfristig und ohne Beeinträchtigung des Bauablaufs ausführen konnte. Ein Wechsel des AN hätte zu erheblichen Verzögerungen, Mehrkosten und zusätzlichen Schnittstellenrisiken für den Auftraggeber geführt.
- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 47 - Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würden deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN bereits über die notwendige Ortskenntnis sowie die logistischen Strukturen entlang der gesamten Strecke verfügt und die Wellbleche im Rahmen des bestehenden Bauablaufs effizient liefern und verteilen kann. Ein Wechsel des AN hätte zu erheblichen organisatorischen Abstimmungen, Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber geführt.
- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 26 - Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würden deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN bereits über die projektspezifischen Vermessungsdaten, die Messgeräte und das geschulte Fachpersonal verfügt. Die Arbeiten sind unmittelbar an die bestehenden Vermessungs- und Codierungsprozesse des AN gekoppelt und können nur von diesem ohne Reibungsverluste fortgeführt werden. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Schnittstellenprobleme, doppelte Datenerfassungen und zeitliche Verzögerungen im Bauablauf verursachen.
- 22.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 49 Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würden deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN bereits über die notwendige Ortskenntnis sowie die logistischen Strukturen entlang der gesamten Strecke verfügt und die Wellbleche im Rahmen des bestehenden Bauablaufs effizient liefern und verteilen kann. Ein Wechsel des AN hätte zu erheblichen organisatorischen Abstimmungen, Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber geführt.
- 23.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 046 Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würden deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN bereits über die erforderliche Kenntnis der örtlichen Anlagen, der vorhandenen Erdungs- und Kabeltrassen sowie der betrieblichen Abläufe verfügt und die zusätzlichen Arbeiten im Rahmen seiner Eigenkoordination effizient in den Bauablauf integrieren kann. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Zeitverzögerungen, Mehrkosten und Schnittstellenrisiken für den Auftraggeber verursachen.
- 28.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 028 Die Kosten und der Koordinierungsaufwand einer Vergabe an Dritte würden deren Nutzen bei weitem übersteigen, da der AN bereits über die projektspezifischen Vermessungsdaten, die Messgeräte und das geschulte Fachpersonal verfügt. Die Arbeiten sind unmittelbar an die bestehenden Vermessungs- und Codierungsprozesse des AN gekoppelt und können nur von diesem ohne Reibungsverluste fortgeführt werden. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Schnittstellenprobleme, doppelte Datenerfassungen und zeitliche Verzögerungen im Bauablauf verursachen.
- 22.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, um die Entwässerung im Bereich der Gründungsarbeiten unter den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten sicherzustellen. Insbesondere bei nicht herstellbaren Böschungswinkeln war eine Verrohrung der Gräben erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sinnvoll, da der AN bereits in die Bauausführung eingebunden ist und über die erforderlichen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten verfügt. Eine Beauftragung Dritter würde zu erhöhtem Koordinationsaufwand, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.
- 22.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 69: Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits laufenden Kabeltiefbauarbeiten im Los 1. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Bauablaufstörungen sowie zu Mehrkosten durch zusätzliche Baustelleneinrichtung und Schnittstellen führen. Die Ausführung durch den bestehenden Auftragnehmer gewährleistet eine wirtschaftliche und technisch abgestimmte Umsetzung innerhalb des laufenden Bauablaufs.//
- 23.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, um die sicherheitstechnische Bewertung vollständig und regelkonform durchzuführen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sinnvoll, da der AN bereits in die Planung eingebunden ist und über die notwendigen projektbezogenen Kenntnisse verfügt. Eine Beauftragung Dritter würde zu erhöhtem Koordinationsaufwand, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.
- 29.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, um die ordnungsgemäße und umweltgerechte Behandlung der anfallenden Erdaushube sicherzustellen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sinnvoll, da der AN bereits in die Bauabläufe integriert ist und über die erforderlichen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten verfügt. Eine Beauftragung Dritter würde zu erhöhtem Koordinationsaufwand, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.
- 30.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, um die ordnungsgemäße und umweltgerechte Behandlung der anfallenden Erdaushube sicherzustellen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sinnvoll, da der AN bereits in die Bauabläufe integriert ist und über die erforderlichen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten verfügt. Eine Beauftragung Dritter würde zu erhöhtem Koordinationsaufwand, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.
- 02.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 70: Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits laufenden Bauarbeiten im betreffenden Streckenabschnitt. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Bauablaufstörungen sowie zu Mehrkosten durch zusätzliche Baustelleneinrichtung und Schnittstellen führen. Die Ausführung durch den bestehenden Auftragnehmer gewährleistet eine wirtschaftliche und technisch abgestimmte Umsetzung innerhalb des laufenden Bauablaufs.//
- 05.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 48 - Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, um die Befahrbarkeit der Gleisbereiche im Vorfeld der Inbetriebnahme des Nordabschnitts sicherzustellen. Die Maßnahme diente insbesondere der Sicherstellung der planmäßigen Stopfarbeiten. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aufgrund der kurzfristigen Anordnung sowie der erforderlichen unmittelbaren Umsetzung nicht sinnvoll. Eine Beauftragung Dritter hätte zu Verzögerungen im Bauablauf sowie zu zusätzlichen Kosten geführt. 71 - Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, um die Kabelführung sowie die technischen und baulichen Randbedingungen für die Herstellung der Kabelbrücken vollständig zu ermitteln und abzustimmen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sinnvoll, da der AN bereits in die Planung eingebunden ist und über die erforderlichen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten verfügt. Eine Beauftragung Dritter würde zu erhöhtem Koordinationsaufwand, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. 72 - Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, um die Entwässerung im Bereich der Gründungsarbeiten unter den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten sicherzustellen. Insbesondere bei nicht herstellbaren Böschungswinkeln war eine Verrohrung der Gräben erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sinnvoll, da der AN bereits in die Bauausführung eingebunden ist und über die erforderlichen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten verfügt. Eine Beauftragung Dritter würde zu erhöhtem Koordinationsaufwand, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat SPL Powerlines Germany GmbH und European Trans Energy GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [ABS Berlin - Frankfurt/Oder - Grenze D/PL, PA 16, Bahnhof Köpenick inkl. S3 Ost](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-berlin-frankfurtoder-grenze-dpl-pa-16-bahnhof-koepenick-inkl-s3-d1005713) · Zuschlag 22.07.2022 an STRABAG Rail GmbH
- [Umbau Rostock - Bramow - Los 1 und Los 4](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/umbau-rostock-bramow-los-1-und-los-4-63ce6575) · Zuschlag 21.02.2022 an BUG Verkehrsbau SE
- [SFS 1733 RA3b Kassel-Fulda Oberbau- und LST-Arbeiten](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/sfs-1733-ra3b-kassel-fulda-oberbau-und-lst-arbeiten-642dd35e) · Zuschlag 06.12.2021 an SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H.
- [Ersatzneubau Goetheplatzbrücke Rostock AU Brücke](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/ersatzneubau-goetheplatzbruecke-rostock-au-bruecke-94e2b34d) · Zuschlag 29.11.2021 an STRABAG Rail GmbH
- [ABS Angermünde-Stettin, PFA 1 Angermünde-Passow, Bauhauptmaßnahme](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-angermuende-stettin-pfa-1-angermuende-passow-bauhauptmassnahme-b662155b) · Zuschlag 25.08.2021 an DB Bahnbau Gruppe GmbH
- [BV Südkreuz (a) - Blankenfelde (Dresdner Bahn), Vergabepaket 5: Hauptbauleistungen in Mahlow incl. Flughafenanbindung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bv-suedkreuz-a-blankenfelde-dresdner-bahn-vergabepaket-5-d07700bb) · Zuschlag 08.06.2020 an STRABAG Rail GmbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Trier](https://vergabeweiser.de/region/rheinland-pfalz/trier): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Verhandlungsverfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsverfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.06.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

Fehler melden: https://vergabeweiser.de/fehler-melden?seite=https%3A%2F%2Fvergabeweiser.de%2Fausschreibung%2Felektrifizierung-der-eifelstrecke-strecke-2631-oberleitungsarbeiten-ba0aa710

---
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=25b2258f-c8f2-42c1-be86-2e1e72a3a1b8. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/elektrifizierung-der-eifelstrecke-strecke-2631-oberleitungsarbeiten-ba0aa710
