# Direktvergabe eines Übergangsvertrags über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aufgrund eines ausschließlichen Rechts auf den Linien 101, 102, 103, 104, 105.1 und 105.2 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c) VgV bis zur wettbewerblichen Ausschreibung diesen Linien 101, 102, 103, 104, 105.1 & 105.2.

Vorinformation

Landkreis Ravensburg kündigt mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Ravensburg an.

- Auftraggeber: [Landkreis Ravensburg](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landkreis-ravensburg)
- Was: Personenbeförderung: Direktvergabe eines Übergangsvertrags über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aufgrund eines ausschließlichen Rechts auf den Linien 101, 102, 103, 104, 105.1 und 105.2 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c) VgV bis zur wettbewerblichen Ausschreibung diesen Linien 101, 102, 103, 104, 105.1 & 105.2.
- Wo: Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
- Laufzeit: 01.01.2027 bis 31.07.2027

## Leistungsumfang

A) Der Landkreis führt eine Direktvergabe eines Übergangsvertrags über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr an den Bestandsbetreiber als Inhaber der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung auf den Linien 101, 102, 103, 104, 105.1 und 105.2 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst c) VgV durch. Die Direktvergabe dient zur Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linien 101, 102, 103, 104, 105.1 und 105.2. Dabei werden lediglich Effekte ausgeglichen, die im Zusammenhang mit der vorzeitigen Teilnahme des Bestandsbetreibers an der neuen ÖPNV-Finanzierung im Verbundgebiet, unter Verzicht auf Bestandsschutzregelungen, auftreten. B) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen (Ausschlussfrist). Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Ziff. 5.1) ausgelöst. Anträge nach § 12 Abs. 6 PBefG müssen die in dieser Vorinformation genannten Vorgaben erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Der Betrieb der unter Ziff. 5.1 genannten Linien 101, 102, 103, 104, 105.1 und 105.2 ist zu dem in Ziff. 5.1.3. genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Laufzeitende ist für die Linien 101, 102, 103, 104 und 105.1 am 31.05.2027, für die Linie 105.2 am 31.07.2027. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Der Landkreis geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen der Vorinformation möglich ist. Aus Sicht des Landkreises bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. C) Vergabe als Gesamtleistung: Die Verkehrsleistungen sollen als eine Gesamtleistung vergeben werden (§ 8 a Abs. 2 Satz 4 PBefG i.V.m. § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG). Dies gilt auch für eigenwirtschaftliche Anträge. D) Anforderungen an die Verkehrsdienste: Das Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, im Verbundbinnenverkehr die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes bodo inklusive aller landes- bzw. bundesweiten Tarifprodukte und Übergangstarifregelungen mit Nachbarverbünden anzuwenden. Mit dem beabsichtigten ÖDLA werden Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich des Fahrplans, Beförderungsentgelts und Standards festgelegt (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Diese Vorinformation, der in Anlage beigefügte Fahrplan (https://www.rv.de/ihr+anliegen/ausschreibungen+und+vergaben) sowie die Beförderungs- und Tarifbestimmungen des bodo (https: //www.bodo.de/tickets/rund-um-den-tarif/tarifbestimmungen.html) enthalten verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Die in Bezug genommenen Dokumente sind öffentlich zugänglich (§ 8 a Abs. 2 S. 5 PBefG). Diese führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s.o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorinformation, einschließlich der in Bezug genommenen Dokumente, angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. E) Nachprüfungsverfahren: Verstöße gegen das Vergaberecht sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Wird der Rüge nicht abgeholfen, muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Vergabenachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, (Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe, Fax: [Nummer entfernt], Tel: [Nummer entfernt] eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Anderenfalls tritt Präklusion ein (Unzulässigkeit). Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- CPV-Code: 60112000-6
- CPV-Bezeichnung: [Öffentlicher Verkehr (Straße)](https://vergabeweiser.de/cpv/60112000-oeffentlicher-verkehr-strasse)
- Bekanntmachungs-ID: eda3c949-1b0c-4678-82f1-32a25fbae38b

## Verlauf

- 19.07.2025: Vorinformation veröffentlicht
- 24.07.2025: Vorinformation veröffentlicht · Korrektur der Postleizahl der Vergabekammer unter Beschreibung bei Zweck

## Zuschläge: Personenbeförderung in Baden-Württemberg

- [Ausschreibung von Busverkehrsleistungen auf dem Bus-Linienbündel "Nordwest 1" durch den Landkreis Ravensburg](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/ausschreibung-von-busverkehrsleistungen-auf-dem-bus-linienbuendel-a2ad9c47) · Landratsamt Ravensburg · Zuschlag 02.02.2026 an DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) · 4 Angebote
- [Subunternehmerleistungen Gelenkbusse](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/subunternehmerleistungen-gelenkbusse-53f61284) · V-Bus GmbH · Zuschlag 02.02.2026 an Verkehrsgesellschaft Gersprenztal mbH · 2 Angebote
- [Durchführung von Verkehrsleistungen im "Linienbündel Bad Urach"](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/durchfuehrung-von-verkehrsleistungen-im-linienbuendel-bad-urach-0216a198) · Landkreis Reutlingen · Zuschlag 29.12.2025 an Sueddeutsche Verkehrslinien GmbH & Co. KG · 4 Angebote
- [Regionale Expressbuslinie X92 Kirchheim/Teck – Bad Boll – Göppingen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/regionale-expressbuslinie-x92-kirchheimteck-bad-boll-goeppingen-76ca8a61) · Verband Region Stuttgart · Zuschlag 01.12.2025 an Omnibusverkehr Göppingen OVGBliederhäuser GmbH & Co. KG · 8 Angebote
- [Ausschreibung von Busverkehrsleistungen auf dem Bus-Linienbündel "Mitte1" durch den Landkreis Ravensburg](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/ausschreibung-von-busverkehrsleistungen-auf-dem-bus-linienbuendel-38612ae5) · Landratsamt Ravensburg · Zuschlag 01.12.2025 an DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) · 3 Angebote
- [Personenbeförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr (Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren) - aufgeteilt in drei (3) Losen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/personenbefoerderungsleistungen-im-freigestellten-schuelerverkehr-cce2d3f9) · Landratsamt Konstanz - Amt für Nahverkehr und Schülerbeförderung · Zuschlag 10.06.2025 an Meissner GmbH und Malteser Hilfsdienst gGmbH · 3 Angebote je Los

## Von hier aus weiter

- [Ausschreibungen Personenbeförderung in Baden-Württemberg](https://vergabeweiser.de/ausschreibungen/personenbefoerderung/baden-wuerttemberg): Offene Ausschreibungen und Marktlage dieser Branche
- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Ravensburg](https://vergabeweiser.de/region/baden-wuerttemberg/landkreis-ravensburg): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Landkreis Ravensburg](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landkreis-ravensburg): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Verhandlungsverfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsverfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.07.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=31445d4d-34aa-42ea-bb06-4a3793a28538. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/direktvergabe-eines-uebergangsvertrags-ueber-eda3c949
