# DiGeN-Portal Entwicklung

Zuschlag erteilt

AOK Baden - Württemberg hat den Auftrag für IT-Dienstleistungen am 28.05.2019 vergeben, Zuschlag an Ernst & Young GmbH. Eingegangen: 2 Angebote.

- Auftraggeber: [AOK Baden - Württemberg](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/aok-baden-wuerttemberg)
- Was: IT-Dienstleistungen: DiGeN-Portal Entwicklung
- Wo: nicht angegeben
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 120 Monate
- Zuschlag an: Ernst & Young GmbH
- Zuschlag am: 28.05.2019
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 2

## Gewinner

- [Ernst & Young GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/ernst-young-gmbh), Stuttgart

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung: ja
- Nachprüfung: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
- CPV-Code: 72000000-5
- CPV-Bezeichnung: [IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung](https://vergabeweiser.de/cpv/72000000-it-dienste-beratung-software-entwicklung-internet)
- Bekanntmachungs-ID: 499608-2018

## Verlauf

- 13.11.2018: Ausschreibung veröffentlicht
- 11.05.2021: Ergebnis veröffentlicht
- 08.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Der ursprüngliche Produktscope des (rein fakultativen) DiGeN (Digitales Gesundheitsnetzwerk der AOKs) entspricht nun zu einem großen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Patientenakte (ePA) und den gesetzlich vorgeschriebenen ePA-nahen gesetzlichen Anwendungen, wenn man von einigen wenigen fakultativen elektronische Patientenakte ePA-nahen Mehrwerten und TI-Anwendungen ohne Zusammenhang zur ePA absieht. Die Vorgaben des Gesetzgebers zu ePA und ePA-nahe Anwendungen sind i.d.R. sanktionsbewehrt, d.h. wenn die Kassen sie nicht fristgerecht zur Verfügung stellen drohen empfindliche Kürzungen von Zuwendungen. Diese starke Ausweitung der gesetzlichen Funktionen der ePA hat die Freiräume für eine Differenzierung der AOKs gegenüber anderen Krankenkassen und Kassenarten erheblich geschmälert und zwang - um die weiteren gesetzlichen Anforderungen bereits ab 01.01.2022, vor allem aber zum 01.01.2023, 01.07.2023 und auch danach in wirtschaftlicher Weise erfüllen zu können - dazu, den Anteil an Individualsoftware bei den Leistungsergebnissen stark zu reduzieren. Aus diesem Grund hatten die AOKs bereits im Wege eines Change Request zur 3. Ergänzungvereinbarung (3. ErgV) vereinbart, das ePA-Frontend des Versicherten (FdV) für stationäre Endgeräte (Windows, MacOS) (auch als Desktop Client ePA-FdV bezeichnet) nicht als Individuallösung entwickeln zu lassen, sondern dafür auf Standardsoftware zurückzugreifen, die bei Bedarf für Zwecke der AOKs angepasst wird. Zu diesem Zweck wurde dem Auftragnehmer in diesem Change Request der Einsatz der IBM Deutschland GmbH als weitere Unterauftragnehmerin erlaubt. Darüber hinaus wurde nunmehr auch die Bereitstellung des ePA-FdV für mobile Endgeräte in Form von gematik zugelassener Standardsoftware (mit ggf. erforderlicher Anpassung für die AOKs) vereinbart. Das bisher vom Auftragnehmer in Form von Individualsoftware zur Verfügung gestellte ePA-FdV für mobile Endgeräte soll den Versicherten der AG ab dem 01.01.2023 nicht mehr zur Verfügung gestellt und nicht mehr gepflegt werden. Zu diesem Zweck wurde mit der - hiermit gemäß § 132 Abs. 5 GWB vorsorglich bekannt gemachten - 4. Ergänzungs- und Teilaufhebungsvereinbarung (4. ErgAufhV) vereinbart, dass alle bis spätestens zum 31.12.2025 nach den gesetzlichen Bestimmungen (inkl. gematik-Anforderungen) in Betrieb zu nehmenden Komponenten des ePA-FdV für mobile oder stationäre Endgeräte der AG von dem Auftragnehmer als zugelassene Standardsoftware geliefert, ggf. angepasst, und gepflegt werden. Der Auftragnehmer setzt hierfür mit Zustimmung der AG IBM als Unterauftragnehmerin/Sublieferantin ein. Für die Zeit ab 01.01.2026 wird die Lieferung des ePA-FdV gerade neu ausgeschrieben (ABl. EU 2022/S 087-236772). Die 4. ErgAufhV bewirkte somit primär eine erhebliche Verkürzung der Laufzeit des ursprünglichen Vertrags mit Bezug auf ePA-Anwendungen um mehrere Jahre (von 2029 auf 2025) und andererseits den kurzfristigen Wechsel von Individualsoftware hin zu angepasster Standardsoftware. Daneben gab es entsprechende Folgeanpassungen (z.B. genügen nunmehr einfache, nicht exklusive Nutzungsrechte, der Source Code ist nicht herauszugeben, etc.).

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Ernst & Young GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [AOK Baden - Württemberg](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/aok-baden-wuerttemberg): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der AOK](https://vergabeweiser.de/thema/aok): Ausschreibungen und Zahlen
- [Verhandlungsverfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsverfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.06.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/309126-2022. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/digen-portal-entwicklung-4996082018
