# Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung

Zuschlag erteilt

Deichverband Duisburg – Xanten hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Wesel am 01.11.2018 vergeben, Zuschlag an Björnsen Beratende Ingenieure GmbH.

- Auftraggeber: [Deichverband Duisburg – Xanten](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/deichverband-duisburg-xanten)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung
- Wo: Wesel, Kreis Wesel, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
- Zuschlag am: 01.11.2018
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Björnsen Beratende Ingenieure GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bjoernsen-beratende-ingenieure-gmbh), Koblenz

## Leistungsumfang

Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung des Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten. Hierfür benötigt der Auftraggeber folgende Generalplanungsleistungen nach HOAI: • Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 5 bis 9, optionale Leistungen • Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz1): 1.4 Ingenieurvermessungen LPH 1 bis 3, Grundleistungen, 1.4 Ingenieurvermessungen LPH 4, optionale Leistungen, • Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 5 + 6, optionale Leistungen • Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI § 26, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), LPH 1 bis 4, Grund-leistungen • Beratungsleistungen o NATURA 2000 (FFH – Verträglichkeitsuntersuchung), Grundleistung o Artenschutz (Artenschutzgutachten) Grundleistung o Örtliche Bauüberwachung, optionale Leistung o Ökologische Baubegleitung, optionale Leistung

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer Rheinland
- CPV-Code: 71300000-1
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Ingenieurbüros](https://vergabeweiser.de/cpv/71300000-dienstleistungen-von-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 9959e13f-4479-4777-a652-da0346ffb5e9

## Verlauf

- 01.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Deichverband Duisburg-Xanten hat am 22. Juli 2019 auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB den Nachtrag „Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für geotechnische Erkundungen“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt. Hintergrund des Nachtrags ist Folgender: Bestandteile der beauftragten Generalplanung sind im Wesentlichen die Objektplanung von Ingenieurbauwerken mit Tragwerksplanung, planungsbegleitender Vermessung sowie Landschaftsplanungen mit dem landschaftspflegerischen Begleitplan, Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und Fachgutachten. Der Generalplanervergabe vorausgegangen sind Baugrunduntersuchungen in Bezug auf die Standsicherheit der einzelnen Deichabschnitte, die danach unterschiedlichen Sanierungsbedarf aufweisen. Für die weiteren Planungen zu den Ingenieurbauwerken sind in den jeweiligen Deichabschnitten zusätzliche detailliertere Baugrunderkundungen erforderlich geworden. Umfang und Ausmaß dieser zusätzlichen Baugrunderkundungen ergaben sich erst aus den in Leistungsphase 1 durchgeführten Planungen. Diese Baugrunduntersuchungen betreffen im Wesentlichen die Schutzgebiete • Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (Stadt Duisburg), • Naturschutzgebiet „Blaue Kuhle“ und „Rheinaue Binsheim“ (Stadt Duisburg), • Landschaftsschutzgebiet „Birnheimer Feld“ (Stadt Duisburg), • Landschaftsschutzgebiet „Hinter dem neuen Damm in Niederhalen, in den Rheinka-empen“ (Stadt Duisburg), • Landschaftsschutzgebiet „Rheinvorland bei Orsoy“ (Kreis Wesel) und • Landschaftsschutzgebiet „Baerler Leitgraben / Lohkanal“ (Kreis Wesel). Für sämtliche Schutzgebiete sind die nachtragsgegenständlichen Ausnahmegenehmigungen für die Betretung sowie die Durchführung der geotechnischen Erkundungen, wie z. B. Bohrungen, bei den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden (UNB) zu beantragen. Vor Antragstellung sind zusätzliche Abstimmungen mit der zuständigen Bodenschutz- und Wasserbehörde herbeizuführen. Für diese Anträge sind Kurzgutachten mit Lageplänen und Standorten der jeweiligen Methodik der Erkundungsbohrungen zu erstellen. Das Erkundungskonzept, aus dem die geplante Lage der Erkundungsbohrungen hervorgeht, wird vom Deichverband Duisburg-Xanten beigestellt. Der Deichverband Duisburg-Xanten konnte bei Beauftragung des Hauptvertrags im Jahr 2018 nicht vorhersehen, welchen Umfang und welches Ausmaß die Baugrunduntersuchungen in Bezug auf die betroffenen Schutzgebiete im Detail haben würden. Hieraus folgend konnten auch die hierfür notwendigen Ausnahmegenehmigungen sowie die damit zusammenhängenden Leistungen nicht (abschließend) beschrieben werden. Der tatsächliche Umfang dieser Leistungen bzw. die betroffenen Schutzgebiete ergaben sich erst aus den von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH im Zuge der Leistungsphase 1 erstellten Planungen. Ausgehend davon war es dem Deichverband Duisburg-Xanten im Zeitpunkt der Ausschreibung nicht möglich, die Nachtragsleistungen im Sinne des § 121 Abs. 1 S. 1 GWB so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben und zum Gegenstand des ursprünglich ausgeschriebenen Vertrags zu machen. Durch den Nachtrag hat sich auch keine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags ergeben. Die Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sowie die vorab erforderlichen Abstimmungen, Lagepläne und Kurzgutachten wurden gerade im Hinblick auf den ursprünglichen Vertragsgegenstand – die Deichsanierung Baerl-Binsheim-Orsoy – erbracht. Sie sind Grundlage für die von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH vertraglich geschuldete Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die sonstigen geschuldeten Planungsleistungen. Zudem handelt es sich bei den Nachtragsleistungen um Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts. Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH hat im Sinne der Rechtsprechung der VK Südbayern (Beschluss vom 3. Mai 2021, 3194.Z3-3_01-21-26) vor der Nachbeauftragung Dienstleistungen erbracht und hat auch bei Ausführung der Nachtragsleistungen Dienstleistungen erbracht. Es verbleibt insoweit bei der gleichen Auftragsart. Gleichermaßen verbleibt es bei der gleichen Vertragsart, da sowohl die ursprünglich beauftragten Generalplanerleistungen als auch die Anträge auf Ausnahmegenehmigung sowie die hierzu erforderlichen Abstimmungen, Lagepläne und Kurzgutachten Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts sind, die jeweils als werkvertraglicher Erfolg geschuldet waren. Der Auftragswert des Nachtrags beläuft sich auf EUR 6.000,00 netto und überschreitet die in § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB festgelegte Grenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht. Die Beauftragung des Nachtrags „Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für geotechnische Erkundungen“ ist daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig gewesen. Ergänzend liegen auch die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor, so dass die Auftragsänderungen auch nach dieser Anspruchsgrundlage zulässig war.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Björnsen Beratende Ingenieure GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Kreis Wesel](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/kreis-wesel): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Deichverband Duisburg – Xanten](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/deichverband-duisburg-xanten): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 01.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=9959e13f-4479-4777-a652-da0346ffb5e9. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/deichsanierung-baerl-binsheim-orsoy-generalplanung-9959e13f
