# Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung

Zuschlag erteilt

Deichverband Duisburg – Xanten hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Wesel am 01.11.2018 vergeben, Zuschlag an Björnsen Beratende Ingenieure GmbH.

- Auftraggeber: [Deichverband Duisburg – Xanten](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/deichverband-duisburg-xanten)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung
- Wo: Wesel, Kreis Wesel, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
- Zuschlag am: 01.11.2018
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Björnsen Beratende Ingenieure GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bjoernsen-beratende-ingenieure-gmbh), Koblenz

## Leistungsumfang

Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung des Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten. Hierfür benötigt der Auf-traggeber folgende Generalplanungsleistungen nach HOAI: • Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 1 bis 4,Grundleistungen • Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 5 bis 9, optionale Leistungen • Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz1): 1.4 Ingenieurvermessungen LPH 1 bis 3, Grundleistungen, 1.4 Ingenieurvermessungen LPH 4, optionale Leistungen, • Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 5 + 6, optionale Leistungen • Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI § 26, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), LPH 1 bis 4, Grund-leistungen • Beratungsleistungen o NATURA 2000 (FFH – Verträglichkeitsuntersuchung), Grundleistung o Artenschutz (Artenschutzgutachten) Grundleistung o Örtliche Bauüberwachung, optionale Leistung o Ökologische Baubegleitung, optionale Leistung

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer Rheinland
- CPV-Code: 71300000-1
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Ingenieurbüros](https://vergabeweiser.de/cpv/71300000-dienstleistungen-von-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 7addff74-7320-4e28-a8d3-2328840d1a79

## Verlauf

- 26.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Deichverband Duisburg-Xanten hat auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB den Nachtrag „Nachkartierung Brutvögel Abschnitte III und IV“ an die Björnsen Beratende Ingeni-eure GmbH beauftragt. Im Rahmen des laufenden Planungsprozesses hat sich herausgestellt, dass Aktualisierungen und Ergänzungen der Faunaerfassungen in Bezug auf die Umweltgutachten erforderlich wer-den. Die bereits 2019 erfassten Kartierungsdaten gelten zwischenzeitlich nach Aussage der Naturschutzbehörde als veraltet, da sie älter als fünf Jahre sind. Für das Planfeststellungsver-fahren fordert die Naturschutzbehörde eine aktuelle Umweltplanung zur Deichsanierung auf Grundlage aktueller Daten. Bei den Leistungen handelt es sich um die Nachkartierung der Brutvögel für den Teilbereich des Untersuchungsgebiets, für den keine Daten der Biostationen Westliches Ruhrgebiet vorliegen. Die hierzu durchgeführten Recherchen ergaben, dass die Biostation Westliches Ruhrgebiet innerhalb der Grenzen des Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“ aktuelle Brutvogelerfassungen durchgeführt hat, die für das Vorhaben zur Verfü-gung gestellt werden. Es verbleiben allerdings Datenlücken in den Abschnitten III und IV, die außerhalb des Vogelschutzgebietes liegen und somit nicht durch die Daten der Biostation ab-gedeckt werden. Bei den Leistungen der Nachkartierung der Brutvögel in den Abschnitten III und IV bzw. der Erhebung aktueller Daten in diesem Gebiet handelt es sich daher um zusätzli-che Dienstleistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Diese Leistungen sind gemäß Naturschutzbehörde für das Planfeststellungsverfahren not-wendig. Zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem Beschaffungszweck der Deichsanie-rung besteht somit ein sachlicher Zusammenhang, da die Deichsanierung ohne entsprechen-des Planfeststellungsverfahren – welches wiederum die nachtragsgegenständlichen Datener-hebungen voraussetzt – nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die zusätzlichen Leis-tungen sind daher auch erforderlich im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Denn es besteht eine begründete sachliche Verknüpfung zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem ver-folgten Beschaffungszweck. Des Weiteren kann ein Auftragnehmerwechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen: Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH ist als Generalplaner bereits mehrjährig in das Pro-jekt integriert und verfügt über vertieftes Wissen zu den spezifischen Bedingungen des Bau-vorhabens. Zudem war der Auftragnehmer bereits im Jahr 2019 im Rahmen der Umweltpla-nungen mit umfangreichen faunistischen Kartierungen befasst, zu denen u.a. die Erfassung von Brutvögeln sowie eine entsprechende Auswertung der Ergebnisse gehörte. Soweit damals ein Nachunternehmer in die Ausführung der Leistungen einbezogen war und dieser auch für die hiesigen Leistungen eingesetzt werden soll, sprechen auch die übergeordneten planeri-schen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH für de-ren Beauftragung. Denn die nachtragsgegenständlichen Leistungen und die sich daraus erge-benden Ergebnisse sind im Planungsprozess der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH in Bezug auf die Umweltgutachten erforderlich und fließen – zusammen mit den Angaben der Biostationen – in die Planung ein. Hierbei ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH über spezifische Erfahrungen in der übergeordneten und koordi-nierenden Planung unter Einbeziehung ihr vertrauter fachlicher Schnittstellen zum Nachunter-nehmer verfügt. Ein Wechsel des Auftragnehmers führt zum Verlust von vorhandenem Wis-sen inhaltlicher, technischer und koordinierender Art und begründet daher erhebliche Schwie-rigkeiten. Zudem sind wirtschaftlich ins Gewicht fallende (weitere) Verzögerungen zu befürchten, da ein neuer Auftragnehmer sich mangels Vorerfahrung mit der Brutvogelkartierung in den Abschnit-ten III und IV erst aufwendig in das Projekt einarbeiten müsste. Dies bedingt Verzögerungen, die mit erheblichen Zusatzkosten verbunden sind, da ein neuer Auftragnehmer für die Einar-beitung in die nachtragsgegenständlichen Leistungen personelle und zeitliche Ressourcen aufwenden muss, die die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH auch aufgrund der Einbezie-hung des erfahrenen Nachunternehmers nicht aufwenden muss. Der Auftragswert des Nachtrags beläuft sich auf EUR 9.822,00 netto und überschreitet die in § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB festgelegte Grenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht. Zudem liegen die vereinbarten Stundensätze im Rahmen der marktüblichen Preise und der in Deutschland gängigen Preisspannen. Demnach entsprechen die Stundensätze den gängigen Vergütungsstrukturen und sind als angemessen zu betrachten. Die Stundensätze sind mithin auch unter haushaltsrechtlichen Erwägungen gerechtfertigt und lassen sich auf tragfähige Sachgründe stützen. Die Beauftragung des Nachtrags über die „Nachkartierung Brutvögel Abschnitte III und IV“ ist daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Verga-beverfahrens zulässig.
- 30.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Deichverband Duisburg-Xanten hat auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB den Nachtrag „Nachkartierung Brutvögel Abschnitte III und IV“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt. Im Rahmen des laufenden Planungsprozesses hat sich herausgestellt, dass Aktualisierungen und Ergänzungen der Faunaerfassungen in Bezug auf die Umweltgutachten erforderlich werden. Die bereits 2019 erfassten Kartierungsdaten gelten zwischenzeitlich nach Aussage der Naturschutzbehörde als veraltet, da sie älter als fünf Jahre sind. Für das Planfeststellungsverfahren fordert die Naturschutzbehörde eine aktuelle Umweltplanung zur Deichsanierung auf Grundlage aktueller Daten. Bei den Leistungen handelt es sich um die Nachkartierung der Brutvögel für den Teilbereich des Untersuchungsgebiets, für den keine Daten der Biostationen Westliches Ruhrgebiet vorliegen. Die hierzu durchgeführten Recherchen ergaben, dass die Biostation Westliches Ruhrgebiet innerhalb der Grenzen des Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“ aktuelle Brutvogelerfassungen durchgeführt hat, die für das Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Es verbleiben allerdings Datenlücken in den Abschnitten III und IV, die außerhalb des Vogelschutzgebietes liegen und somit nicht durch die Daten der Biostation abgedeckt werden. Bei den Leistungen der Nachkartierung der Brutvögel in den Abschnitten III und IV bzw. der Erhebung aktueller Daten in diesem Gebiet handelt es sich daher um zusätzliche Dienstleistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Diese Leistungen sind gemäß Naturschutzbehörde für das Planfeststellungsverfahren notwendig. Zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem Beschaffungszweck der Deichsanierung besteht somit ein sachlicher Zusammenhang, da die Deichsanierung ohne entsprechendes Planfeststellungsverfahren – welches wiederum die nachtragsgegenständlichen Datenerhebungen voraussetzt – nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die zusätzlichen Leistungen sind daher auch erforderlich im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Denn es besteht eine begründete sachliche Verknüpfung zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem verfolgten Beschaffungszweck. Des Weiteren kann ein Auftragnehmerwechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen: Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH ist als Generalplaner bereits mehrjährig in das Projekt integriert und verfügt über vertieftes Wissen zu den spezifischen Bedingungen des Bauvorhabens. Zudem war der Auftragnehmer bereits im Jahr 2019 im Rahmen der Umweltplanungen mit umfangreichen faunistischen Kartierungen befasst, zu denen u.a. die Erfassung von Brutvögeln sowie eine entsprechende Auswertung der Ergebnisse gehörte. Soweit damals ein Nachunternehmer in die Ausführung der Leistungen einbezogen war und dieser auch für die hiesigen Leistungen eingesetzt werden soll, sprechen auch die übergeordneten planerischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH für deren Beauftragung. Denn die nachtragsgegenständlichen Leistungen und die sich daraus ergebenden Ergebnisse sind im Planungsprozess der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH in Bezug auf die Umweltgutachten erforderlich und fließen – zusammen mit den Angaben der Biostationen – in die Planung ein. Hierbei ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH über spezifische Erfahrungen in der übergeordneten und koordinierenden Planung unter Einbeziehung ihr vertrauter fachlicher Schnittstellen zum Nachunternehmer verfügt. Ein Wechsel des Auftragnehmers führt zum Verlust von vorhandenem Wissen inhaltlicher, technischer und koordinierender Art und begründet daher erhebliche Schwierigkeiten. Zudem sind wirtschaftlich ins Gewicht fallende (weitere) Verzögerungen zu befürchten, da ein neuer Auftragnehmer sich mangels Vorerfahrung mit der Brutvogelkartierung in den Abschnitten III und IV erst aufwendig in das Projekt einarbeiten müsste. Dies bedingt Verzögerungen, die mit erheblichen Zusatzkosten verbunden sind, da ein neuer Auftragnehmer für die Einarbeitung in die nachtragsgegenständlichen Leistungen personelle und zeitliche Ressourcen aufwenden muss, die die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH auch aufgrund der Einbeziehung des erfahrenen Nachunternehmers nicht aufwenden muss. Der Auftragswert des Nachtrags beläuft sich auf EUR 9.822,00 netto und überschreitet die in § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB festgelegte Grenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht. Zudem liegen die vereinbarten Stundensätze im Rahmen der marktüblichen Preise und der in Deutschland gängigen Preisspannen. Demnach entsprechen die Stundensätze den gängigen Vergütungsstrukturen und sind als angemessen zu betrachten. Die Stundensätze sind mithin auch unter haushaltsrechtlichen Erwägungen gerechtfertigt und lassen sich auf tragfähige Sachgründe stützen. Die Beauftragung des Nachtrags über die „Nachkartierung Brutvögel Abschnitte III und IV“ ist daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Björnsen Beratende Ingenieure GmbH erhalten.

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- [Deichverband Duisburg – Xanten](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/deichverband-duisburg-xanten): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.04.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=35c29e58-3c3f-4629-83f2-2a76236fbb9e. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/deichsanierung-baerl-binsheim-orsoy-generalplanung-7addff74
