# Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung

Zuschlag erteilt

Deichverband Duisburg – Xanten hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Wesel am 01.11.2018 vergeben, Zuschlag an Björnsen Beratende Ingenieure GmbH.

- Auftraggeber: [Deichverband Duisburg – Xanten](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/deichverband-duisburg-xanten)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung
- Wo: Wesel, Kreis Wesel, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
- Zuschlag am: 01.11.2018
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Björnsen Beratende Ingenieure GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bjoernsen-beratende-ingenieure-gmbh), Koblenz

## Leistungsumfang

Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung des Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten. Hierfür benötigt der Auftraggeber folgende Generalplanungsleistungen nach HOAI: • Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 1 bis 4,Grundleistungen • Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 5 bis 9, optionale Leistungen • Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz1): 1.4 Ingenieurvermessungen LPH 1 bis 3, Grundleistungen, 1.4 Ingenieurvermessungen LPH 4, optionale Leistungen, • Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 5 + 6, optionale Leistungen • Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI § 26, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), LPH 1 bis 4, Grund-leistungen • Beratungsleistungen o NATURA 2000 (FFH – Verträglichkeitsuntersuchung), Grundleistung o Artenschutz (Artenschutzgutachten) Grundleistung o Örtliche Bauüberwachung, optionale Leistung o Ökologische Baubegleitung, optionale Leistung

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer Rheinland
- CPV-Code: 71300000-1
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Ingenieurbüros](https://vergabeweiser.de/cpv/71300000-dienstleistungen-von-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 5ebae69d-b5fd-46f1-87f9-151714ae0f76

## Verlauf

- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Deichverband Duisburg-Xanten hat auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB den Nachtrag „Datenaktualisierung Fauna und Vegetation“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt. Gegenstand des Nachtrags sind Besondere Leistungen in Anlehnung an Anlage 9 zur HOAI, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten waren sowie die Wiederholung der Grundleistung a) der Leistungsphase 2 aus dem Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan. Die nachtragsgegenständlichen Datenaktualisierungen sind für das Planfeststellungsverfahren notwendig. Dies unter Bezugnahme auf entsprechende Forderungen der Naturschutzbehörde und Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Da die Deichsanierung ohne die entsprechenden Leistungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, besteht zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem Beschaffungszweck der Deichsanierung bzw. dem dafür erforderlichen Planfeststellungsverfahren eine begründete sachliche Verknüpfung. Die zusätzlichen Leistungen sind daher auch erforderlich im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Des Weiteren kann ein Auftragnehmerwechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen: Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH ist in der Stellung des Generalplaners bereits mehrjährig in das Projekt integriert und verfügt über vertieftes Wissen zu den spezifischen Bedingungen des Bauvorhabens. Zudem war die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH bereits im Jahr 2019 mit den nachtragsgegenständlichen Leistungen befasst. Im Bereich der Biotoptypkartierungen führte die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 2019 bereits gleichartige Leistungen bezogen auf andere Biotope durch. Sie ist aus diesem Grunde mit diesen Leistungen vertraut und kann die insoweit vorhandene Erfahrung auf die anlässlich gesetzlicher Änderungen notwendig gewordene Erfassung weiterer Biotope anwenden. Soweit im Jahr 2019 ein Nachunternehmer einbezogen war und dieser auch für die nunmehr beauftragten Leistungen eingesetzt werden soll, sprechen auch die übergeordneten planerischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH für deren Beauftragung. Dieser Beurteilung liegt der Umstand zugrunde, dass die Leistungen des Nachunternehmers und die sich daraus ergebenden Ergebnisse im Rahmen des Planungsprozesses der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH in Bezug auf die Umweltgutachten erforderlich sind und zusammen mit den Daten der Biostationen und des LANUV in die Planung einfließen. Hierbei ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH über spezifische Erfahrungen in der übergeordneten und koordinierenden Planung unter Einbeziehung ihr bereits vertrauter fachlicher Schnittstellen zum Nachunternehmer verfügt. Ein Wechsel des Auftragnehmers führt daher zum Verlust von vorhandenem Wissen inhaltlicher, technischer und koordinierender Art und lässt daher erhebliche Schwierigkeiten befürchten. Zudem sind wirtschaftlich ins Gewicht fallende (weitere) Verzögerungen zu befürchten, da ein neuer Auftragnehmer keine projektbezogenen Vorerfahrungen mit den Nachtragsleistungen hätte und sich erst aufwendig in das Projekt einarbeiten müsste. Dies bedingt Verzögerungen, die mit erheblichen Zusatzkosten verbunden sind, da ein neuer Auftragnehmer für die Einarbeitung in die nachtragsgegenständlichen Leistungen personelle und zeitliche Ressourcen aufwenden muss, die die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH auch aufgrund der Einbeziehung des erfahrenen Nachunternehmers nicht aufwenden muss. Der Auftragswert des Nachtrags beläuft sich auf EUR 18.438,00 netto und überschreitet die in § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB festgelegte Grenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht. Zudem liegen die vereinbarten Stundensätze im Rahmen der marktüblichen Preise und der in Deutschland gängigen Preisspannen. Demnach entsprechen die Stundensätze den gängigen Vergütungsstrukturen und sind als angemessen zu betrachten. Die Stundensätze sind mithin unter haushaltsrechtlichen Erwägungen gerechtfertigt und lassen sich auf tragfähige Sachgründe stützen. Die Beauftragung des Nachtrags „Datenaktualisierung Fauna und Vegetation“ ist daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Björnsen Beratende Ingenieure GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Kreis Wesel](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/kreis-wesel): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Deichverband Duisburg – Xanten](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/deichverband-duisburg-xanten): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.05.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=5ebae69d-b5fd-46f1-87f9-151714ae0f76. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/deichsanierung-baerl-binsheim-orsoy-generalplanung-5ebae69d
