# Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung

Zuschlag erteilt

Deichverband Duisburg – Xanten hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Wesel am 01.11.2018 vergeben, Zuschlag an Björnsen Beratende Ingenieure GmbH.

- Auftraggeber: [Deichverband Duisburg – Xanten](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/deichverband-duisburg-xanten)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung
- Wo: Wesel, Kreis Wesel, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
- Zuschlag am: 01.11.2018
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Björnsen Beratende Ingenieure GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bjoernsen-beratende-ingenieure-gmbh), Koblenz

## Leistungsumfang

Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung des Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten. Hierfür benötigt der Auftraggeber folgende Generalplanungsleistungen nach HOAI: • Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 1 bis 4,Grundleistungen • Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 5 bis 9, optionale Leistungen • Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz1): 1.4 Ingenieurvermessungen LPH 1 bis 3, Grundleistungen, 1.4 Ingenieurvermessungen LPH 4, optionale Leistungen, • Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 5 + 6, optionale Leistungen • Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI § 26, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Beratungsleistungen o NATURA 2000 (FFH – Verträglichkeitsuntersuchung), Grundleistung o Artenschutz (Artenschutzgutachten) Grundleistung o Örtliche Bauüberwachung, optionale Leistung o Ökologische Baubegleitung, optionale Leistung

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
- CPV-Code: 71300000-1
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Ingenieurbüros](https://vergabeweiser.de/cpv/71300000-dienstleistungen-von-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 2389bc19-ad0e-4b30-8fd2-3d3e679e97e8

## Verlauf

- 16.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Deichverband Duisburg-Xanten hat auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB den Nachtrag „Prüfung von Rechnungen und Nachträgen“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (BCE) beauftragt. Hintergrund des Nachtrags ist Folgender: Bestandteile der beauftragten Generalplanung sind im Wesentlichen die Objektplanung von Ingenieurbauwerken mit Tragwerksplanung, planungsbegleitender Vermessung sowie Landschaftsplanungen mit dem landschaftspflegerischen Begleitplan, Umweltverträglichkeitsstudie und Fachgutachten. Der Generalplanervergabe vorausgegangen sind Baugrunduntersuchungen in Bezug auf die Standsicherheit der einzelnen Deichabschnitte, die danach unterschiedlichen Sanierungsbedarf aufweisen. Im Zuge der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Sanierung mussten als Grundlage ein Grundwassermodell und ein Grundwassergutachten erstellt werden. Hier-für wurde im Jahr 2020 ein Nachtrag an BCE beauftragt. Dieser umfasste die Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Erstellung eines Grundwassermodells und eines Grundwassergutachtens. Für die Ausschreibungen wurde jeweils eine Projekt-/Leistungsbeschreibung und ein Leistungsverzeichnis erstellt. Diese Leistungen waren Gegenstand des damaligen Nachtrags. Mit Angebot vom 23. Dezember 2025 bot BCE Nachtragsleistungen in Form der Prüfung von Rechnungen und Nachträgen in Bezug auf die ausführenden Unternehmen in Höhe von 2.825,00 EUR (netto) an. Dieser Nachtrag wurde am 30. Juni 2026 an BCE beauftragt. Bei den nachtragsgegenständlichen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Dienstleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Diese waren notwendig und erforderlich. Die Generalplanung zur Deichsanierung kann ohne den Abschluss der Leistungen der Dritten, welche auch etwaig berechtigte Nachträge umfassen, nicht abgeschlossen werden. Die Prüfung der Nachträge sowie der Rechnungen der Dritten ist mithin erforderlich, um die Generalplanung abzuschließen. Somit liegt eine sachliche Verknüpfung zwischen den zusätzlichen Leistungen und dem Beschaffungszweck, der Deichsanierung, vor. Im vorliegenden Fall sprechen technische und wirtschaftliche Gründe gegen den Wechsel des Auftragnehmers. BCE wurde als Generalplaner beauftragt und hatte zum Zeitpunkt des Nachtrags bereits umfangreiche Leistungen erbracht; u.a. die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Beschaffung des Grundwassermodells und des Grundwassergutachtens im Rahmen eines vorangehenden Nachtrags. BCE hat daher spezifische Kenntnisse über den konkreten Leistungsumfang und die geschlossenen Verträge. Ein Wechsel des Auftragnehmers hätte zum Verlust des vorhandenen Wissens geführt. Denn zur Prüfung der Nachträge muss der Auftragnehmer umfangreiche Kenntnis vom konkreten Umfang eines Leistungsverzeichnisses besitzen, um bewerten zu können, ob es sich tatsächlich um eine zusätzliche Leistung handelt, die nicht bereits vom Vertragsumfang umfasst ist. Die bereits gesammelte fachliche Erfahrung im Rahmen der Generalplanung vereinfacht zudem die inhaltliche Prüfung der Nachtragsleistungen, insbesondere im Hinblick auf deren Notwendigkeit. Diesen Erfahrungsschatz besitzt ausschließlich BCE. Zudem wären wirtschaftlich ins Gewicht fallende (weitere) Verzögerungen zu befürchten gewesen. Ein neuer Auftragnehmer hätte sich erst in das Projekt einarbeiten und für die Einarbeitung personelle und zeitliche Ressourcen aufwenden müssen, die BCE vorliegend nicht aufwenden muss. Die Nachtrags- und Rechnungsprüfung durch einen Dritten wäre daher mit erheblichen Mehrkosten verbunden gewesen. Das Nachtragsangebot beläuft sich auf 2.825,00 EUR (netto) und liegt unter der in § 132 Abs. 2 S. 2 GWB festgelegten 50 %-Grenze. Die Beauftragung des Nachtrags war daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Björnsen Beratende Ingenieure GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Kreis Wesel](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/kreis-wesel): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Deichverband Duisburg – Xanten](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/deichverband-duisburg-xanten): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 16.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=2389bc19-ad0e-4b30-8fd2-3d3e679e97e8. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/deichsanierung-baerl-binsheim-orsoy-generalplanung-2389bc19
