# Dachabdichtungsarbeiten & Spengler, Neubau Gymnasium Herrsching

Zuschlag erteilt

Landratsamt Starnberg hat den Auftrag für Dacharbeiten in Herrsching am Ammersee am 19.07.2022 vergeben, Zuschlag an FHS Spenglerei GmbH.

- Auftraggeber: [Landratsamt Starnberg](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landratsamt-starnberg)
- Was: Dacharbeiten: Dachabdichtungsarbeiten & Spengler, Neubau Gymnasium Herrsching
- Wo: Herrsching am Ammersee, Landkreis Starnberg, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: FHS Spenglerei GmbH
- Zuschlag am: 19.07.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [FHS Spenglerei GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/fhs-spenglerei-gmbh), Oberstdorf

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
- CPV-Code: 45261410-1
- CPV-Bezeichnung: [Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45261410-dachabdichtungs-und-daemmarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 693bcc2e-8abe-49d6-9088-3133395f388f

## Verlauf

- 15.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei den zu erbringenden Leistungen der Innendämmung im Wege der Ersatzvornahme handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen des Gewerkes Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten nicht vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistungen der Innendämmarbeiten durch einen anderen Auftragnehmer muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer auf der Baustelle hätte weitere Lagerfläche für Materialien und Containerfläche für Container als Aufenthaltsräume für das Personal benötigt. Gleichzeitig wäre dadurch ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber entstanden. Dadurch wären Bauzeitverzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 2.837.026,59 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 563.921,45 EUR (brutto).
- 22.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Planung geänderte Leistungen. Die Ausführung wurde im Rahmen einer Bemusterung durch die Architektur auf UGINOX/UGITOP umgestellt, da das Material im Vergleich zu herkömmlichen Titan-Zink eine höhere Korrosionsbeständigkeit, eine gleichmäßige Oberflächenanmutung und einen geringeren Wartungsbedarf aufweist. Die Umstellung ermöglicht eine dauerhafte hochwertige Ausführung. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen des Gewerkes Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten nicht vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um „Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können“. Dass das herkömmliche Titan-Zink-Material für den Korrosionsschutz nicht ausreicht konnte nicht vorhergesehen werden und ist technisch notwendig, um Zementauswaschungen der Betonfertigteile und Lochfraß vorzubeugen. Die Materialänderung wird wegen der Korrosionsbeständigkeit von den Betonfertigteilen erforderlich. Die Änderungen konnte der Auftraggeber auch nicht vorhersehen, da die Änderung auf einer fehlerhaften Planung der Architekten beruht. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um Dachabdichtungsarbeiten handelt. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Änderung auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 2.837.026,59 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 124.930,98 EUR (brutto).

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat FHS Spenglerei GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.08.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=8a33ed12-2387-4cec-8207-58d26fd4be56. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/dachabdichtungsarbeiten-spengler-neubau-gymnasium-herrsching-693bcc2e
