# CAS Heilmittel- Betrugssoftware

Zuschlag erteilt

BITMARCK hat den Auftrag für Software in Essen am 13.07.2022 vergeben, Zuschlag an CAS Software AG.

- Auftraggeber: [BITMARCK](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/bitmarck)
- Was: Software: CAS Heilmittel- Betrugssoftware
- Wo: Essen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: CAS Software AG
- Zuschlag am: 13.07.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [CAS Software AG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/cas-software-ag), Karlsruhe

## Leistungsumfang

Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Änderung einer bestehenden Rahmenvereinbarung zum Erwerb von Nutzungsrechten an einer Software zur Erkennung von Fehlverhalten bei Heilmittel-Leistungserbringern. Die BITMARCK Service GmbH (nachfolgend: „BITMARCK“) steht seit dem 31.05.2022 mit der CAS Concept and Solutions AG (nachfolgend: „CAS“) in einer Rahmenvertragsbeziehung („Vertrag zur Softwareüberlassung und Erbringung von Pflege, Support, Weiterentwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen im Kontext KI gestützte Datenanalyse“, nachfolgend „Bestandsvertrag“). Leistungsinhalt ist die auf jeweiligem Abruf zeitlich befristete Überlassung einer Software zur Erkennung von Fehlverhalten bei Heilmittel-Leistungserbringern mit allen notwendigen Komponenten (Front- und Backend), zum Betrieb als Webservice, sowie damit verbundene Dienstleistungen der CAS u.a. zur Entwicklung und Anpassung eines auf ML-basierten Modells zur Analyse auffälliger Leistungserbringer. Dem Vertragsabschluss ist eine europaweit durchgeführte wettbewerbliche Ausschreibung (Bekanntmachungs-Nr.: 2021/S 174-453076) vorausgegangen, aus dem die CAS als bezuschlagter Rahmenvertragspartner hervorgegangen ist. Der Bestandsvertrag ist auf maximal 4 Jahre (24 Monate Erstlaufzeit ab Zuschlag mit 2-maliger automatischer Verlängerung um jeweils 12 Monate) ausgelegt. Nach seither knapp 2 Jahren Auftragsausführungsphase bedarf der Vertrag im Hinblick auf zwischenzeitlich geänderte bzw. neu gegebene Rahmenbedingungen des gegenständlichen Projektes gewissen Anpassungen. Die Auftragsänderung soll ab 01.06.2024 ausgeführt werden und beinhaltet demnach einerseits auftragswertreduzierende Anpassungen der Vergütungsmethodik der Softwareüberlassungsleistungen (Mietlizenzen) sowie auftragswertreduzierende Streichungen nicht benötigter Dienstleistungspositionen, andererseits auftragswerterhöhende Erweiterungen des Bestandsauftrages um neue Dienstleistungsabrufpositionen sowie Mengenausweitungen (Schätz- und Maximalabrufvolumen) bei vorbestehender (mitunter inhaltlich geringfügig modifizierter) Dienstleistungsabrufpositionen.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Lieferung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
- CPV-Code: 48000000-8
- CPV-Bezeichnung: [Softwarepaket und Informationssysteme](https://vergabeweiser.de/cpv/48000000-softwarepaket-und-informationssysteme)
- Bekanntmachungs-ID: 2a0d6805-2835-4513-b383-79a2ab95476b

## Verlauf

- 02.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Dem Vertragsabschluss ist eine europaweit durchgeführte wettbewerbliche Ausschreibung (Bekanntmachungs-Nr.: 2021/S 174-453076) vorausgegangen, aus dem die CAS als einziger im Teilnahmewettbewerb teilgenommener, bezuschlagter Rahmenvertragspartner, hervorgegangen ist. Der Bestandsvertrag ist auf maximal 4 Jahre (24 Monate Erstlaufzeit ab Zuschlag mit 2-maliger automatischer Verlängerung um jeweils 12 Monate) ausgelegt. Nach seither knapp 2 Jahren Auftragsausführungsphase bedarf der Vertrag im Hinblick auf zwischenzeitlich geänderte bzw. neu gegebene Rahmenbedingungen des gegenständlichen Projektes, Anpassungen. In Bezug auf die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird keine Änderung vorgenommen. Die Erhöhung des Maximalabrufvolumens der ursprünglich vereinbarten Dienstleistungspositionen stellt keine erhebliche Ausweitung des Auftragsumfangs iSv § 132 Abs. 1 Nr. 3 GWB dar. Mit der volumenmäßigen Ausweitung der bereits im Ursprungsvertrag angelegten Dienstleistungsabrufpositionen geht keine Gefahr einer nachträglichen Verfälschung des Wettbewerbs einher, da diese in einem direkten Zusammenhang mit der vom Auftragnehmer zeitlich befristet überlassenen Heilmittelbetrugserkennungssoftware stehen. Dieses Abhängigkeitsverhältnis steckt den Rahmen ab, innerhalb dessen sich bis zum vorgesehenen Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit der Bedarf an Dienstleistungen durch die CAS ergibt. Aufgrund dieser Konnexität mit der von CAS über einen befristeten Zeitraum bezogenen Software ist eine unbeschränkte Ausweitung des Bestandsauftrages zulasten des Wettbewerbs ausgeschlossen. Soweit im Rahmen der Änderungsvereinbarung auftragswertreduzierende Anpassungen der Vergütungsmethodik der Softwareüberlassungsleistungen sowie auftragswertreduzierende Streichungen nicht benötigter Dienstleistungspositionen vorgenommen werden, stellen sich diese Änderungen als so unwesentlich dar, dass sich der geänderte Auftrag nicht erheblich von dem ursprünglich vergebenen Auftrag unterscheidet. Hinzu kommt, dass sich die Anpassungen auftragswertreduzierend -also nicht werterhöhend- auswirken. Die Erweiterung des Bestandsvertrages um die neuen Dienstleistungsabrufpositionen wird auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gestützt. Ein Auftragnehmerwechsel bzw. eine separate Beauftragung der zusätzlichen Dienstleistungen an ein Drittunternehmen wäre aus technischen und wirtschaftlichen Gründen mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden. Die gegenständlichen Dienstleistungen sind Add-Ons zu den bisher beauftragten Leistungen, d.h. sie satteln auf bereits durch den Auftragnehmer erbrachte Leistungen auf. Wegen der fehlenden Vorbefassung könnte ein neuer Anbieter nicht nahtlos an bereits erbrachte Dienstleistungen anknüpfen, sondern müsste einen Teil der Leistungen wiederholen. Hinzu kommt, dass die Dienstleistungen fachlich-technisch mit den im Bestandsvertrag angelegten Softwareüberlassungsleistungen durch den Auftragnehmer derart eng verzahnt sind, dass ein Wechsel des Auftragnehmers bzw. eine separate Beauftragung eines anderen Anbieters mit o.g. Dienstleistungen nicht in Betracht kommt. Ein Auftragnehmerwechsel hinsichtlich der software-konnexen Dienstleistungen hätte aufgrund der vorgenannten Abhängigkeiten beträchtliche Zusatzkosten zulasten des Auftraggebers zur Folge. Die Einführung eines alternativen Software-Produktes eines anderen Herstellers nebst konnexer Dienstleistungen würde auf Seiten des Auftraggebers einen mehrmonatigen kostenaufwändigen Parallelbetrieb nach sich ziehen. Aus den Aufwänden für die Inbetriebnahme, den Parallelbetrieb und die Migration würden zusätzliche Kosten in erheblichem, dem Auftraggeber nicht zumutbarem Umfang resultieren. Die Erweiterung des Bestandsvertrages um vorgenannte zusätzliche Leistungen wirkt sich auftragswerterhöhend aus, wobei in der Gesamtbetrachtung das ursprünglich bezuschlagte Maximalabrufvolumen der Rahmenvereinbarung um 25,84 % erhöht wird. Die Vorgabe in § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB, dass durch die Vertragsänderung der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden darf, ist demnach erfüllt.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat CAS Software AG erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Essen](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/essen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [BITMARCK](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/bitmarck): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 02.06.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=2a0d6805-2835-4513-b383-79a2ab95476b. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/cas-heilmittel-betrugssoftware-2a0d6805
