# BÜ-Leistungen außerhalb Havarie Bereich Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Architektur im Landkreis Rastatt am 12.07.2016 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Frankfurt am Main.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag-karlsruhe)
- Was: Architektur: BÜ-Leistungen außerhalb Havarie Bereich Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024
- Wo: Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Einzelunternehmen aus Frankfurt am Main
- Zuschlag am: 12.07.2016
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- Einzelunternehmen aus Frankfurt am Main

## Leistungsumfang

Unvorhersehbare Störungen bei der Bauausführung des Tunnel-Rohbaus (Schwierigkeiten Herstellung der Querschläge, PFC-Belastungen, Artenschutz bei Umverlegung Ooser Landgraben, Hohlraum Rohngraben im Vortriebsbereich Weströhre) erzeugen eine verzögerte Ausführung der Bauleistungen und dadurch einen Mehraufwand der BÜW-Leistungen und eine Fortsetzung der BÜW-Leistungen im Jahr 2024.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
- CPV-Code: 71221000-3
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden](https://vergabeweiser.de/cpv/71221000-dienstleistungen-von-architekturbueros-bei-gebaeuden)
- Bekanntmachungs-ID: f4658a2b-4587-4abe-aa77-22be8007ec93

## Verlauf

- 18.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄÄ 47 Unvorhersehbare Störungen bei der Bauausführung des Tunnel-Rohbaus (Schwierigkeiten Herstellung der Querschläge, PFC-Belastungen, Artenschutz bei Umverlegung Ooser Landgraben, Hohlraum Rohngraben im Vortriebsbereich Weströhre) erzeugen eine verzögerte Ausführung der Bauleistungen und dadurch einen Mehraufwand der BÜW-Leistungen und eine Fortsetzung der BÜW-Leistungen im Jahr 2024. Das Leistungsbild der Bauüberwachung ist unverändert, nur die Komplexität und der Zeitraum erweitert sich. LÄÄ 46 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die HV-Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarie über einen längeren Zeitraum, als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der Leistungszeitraum des Nachtrag ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Er bildet die Fortsetzung der hauptvertraglichen Leistungen, welche zuletzt mit Nachtrag 40 bis zum 31.12.2023 verlängert wurden. Da der hauptvertragliche Werkerfolg der Option 1 (Überwachung des Tunnel-Rohbaus bist zur Endabnahme) noch nicht erbracht werden konnte, ist der Vertrag trotz Überschreibung der ursprünglichen geplanten Laufzeit weiterhin durch den AN zu erfüllen. Die hauptvertraglichen Leistungsbilder bleiben unverändert. Somit erfolgt über diesen Nachtrag eine Vergütung der Mehraufwendungen aufgrund einer Laufzeitverlängerung über 12 Monate. Es handelt sich um das gleiche Leistungsbild, wie bei der ursprünglich übertragenen Leistung des HV. LÄÄ 49 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Restleistungen des Tunnel-Rohbaus erforderlich sind, unterliegen ab 01.08.2023 neuen Regularien. Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die Ersatzbaustoffverordnung, das neue Bundes- Bodenschutzgesetz, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub/Betonbruchmaterials erforderlich.Die Bodenbeprobungen war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ. LÄÄ 48 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Abbrucharbeiten zur Wiederherstellung der Tunnelröhre Ost erforderlich sind, unterliegen ab 01.08.2023 neuen Regularien: Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die Ersatzbaustoffverordnung, dass neue Bundes- Bodenschutzgesetzt, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponieund Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub/- Betonbruchmaterials erforderlich. Die Boden Beprobung war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ. LÄÄ 45 Der Umfang und die Anzahl der notwendigen Abnahmen durch den BÜB, sowie die notwenigen Einsatztage erhöht sich. Dies stellte sich erst nach Vertragsschluss heraus, durch die Arbeitszeiten des AN-Bau sowie der Ausführungsplanung. Das Leistungsbild der Bauüberwachung ist unverändert, nur der Aufwand vergrößert sich. LÄÄ 51 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die Leistungen der Bauüberwachung im Zusammenhang mit dem Bau der Querschläge aufwändiger und über einen längeren Zeitraum erforderlich, als vertraglich vorgesehen. Der nachgewiesene Aufwand der Bauüberwachung war höher als prognostiziert. Somit hat eine nachträgliche Vergütung der Mehraufwendungen zu erfolgen. Es handelt sich um die Leistungsbilder des ursprünglichen Vertrags. LÄÄ 50 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarie aufwändiger und über einen einen längeren Zeitraum, als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der nachgewiesene Aufwand der Bauüberwachung war höher als prognostiziert. Somit hat eine nachträgliche Vergütung der Mehraufwendungen zu erfolgen. Es handelt sich um die Leistungsbilder des ursprünglichen Vertrags.
- 16.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄÄ 47 Unvorhersehbare Störungen bei der Bauausführung des Tunnel-Rohbaus (Schwierigkeiten Herstellung der Querschläge, PFC-Belastungen, Artenschutz bei Umverlegung Ooser Landgraben, Hohlraum Rohngraben im Vortriebsbereich Weströhre) erzeugen eine verzögerte Ausführung der Bauleistungen und dadurch einen Mehraufwand der BÜW-Leistungen und eine Fortsetzung der BÜW-Leistungen im Jahr 2024. Das Leistungsbild der Bauüberwachung ist unverändert, nur die Komplexität und der Zeitraum erweitert sich. LÄÄ 46 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die HV-Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarie über einen längeren Zeitraum, als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der Leistungszeitraum des Nachtrag ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Er bildet die Fortsetzung der hauptvertraglichen Leistungen, welche zuletzt mit Nachtrag 40 bis zum 31.12.2023 verlängert wurden. Da der hauptvertragliche Werkerfolg der Option 1 (Überwachung des Tunnel-Rohbaus bist zur Endabnahme) noch nicht erbracht werden konnte, ist der Vertrag trotz Überschreibung der ursprünglichen geplanten Laufzeit weiterhin durch den AN zu erfüllen. Die hauptvertraglichen Leistungsbilder bleiben unverändert. Somit erfolgt über diesen Nachtrag eine Vergütung der Mehraufwendungen aufgrund einer Laufzeitverlängerung über 12 Monate. Es handelt sich um das gleiche Leistungsbild, wie bei der ursprünglich übertragenen Leistung des HV. LÄÄ 49 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Restleistungen des Tunnel-Rohbaus erforderlich sind, unterliegen ab 01.08.2023 neuen Regularien. Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die Ersatzbaustoffverordnung, das neue Bundes- Bodenschutzgesetz, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub/Betonbruchmaterials erforderlich.Die Bodenbeprobungen war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ. LÄÄ 48 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Abbrucharbeiten zur Wiederherstellung der Tunnelröhre Ost erforderlich sind, unterliegen ab 01.08.2023 neuen Regularien: Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die Ersatzbaustoffverordnung, dass neue Bundes- Bodenschutzgesetzt, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponieund Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub/- Betonbruchmaterials erforderlich. Die Boden Beprobung war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ. LÄÄ 45 Der Umfang und die Anzahl der notwendigen Abnahmen durch den BÜB, sowie die notwenigen Einsatztage erhöht sich. Dies stellte sich erst nach Vertragsschluss heraus, durch die Arbeitszeiten des AN-Bau sowie der Ausführungsplanung. Das Leistungsbild der Bauüberwachung ist unverändert, nur der Aufwand vergrößert sich. LÄÄ 51 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die Leistungen der Bauüberwachung im Zusammenhang mit dem Bau der Querschläge aufwändiger und über einen längeren Zeitraum erforderlich, als vertraglich vorgesehen. Der nachgewiesene Aufwand der Bauüberwachung war höher als prognostiziert. Somit hat eine nachträgliche Vergütung der Mehraufwendungen zu erfolgen. Es handelt sich um die Leistungsbilder des ursprünglichen Vertrags. LÄÄ 50 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarie aufwändiger und über einen einen längeren Zeitraum, als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der nachgewiesene Aufwand der Bauüberwachung war höher als prognostiziert. Somit hat eine nachträgliche Vergütung der Mehraufwendungen zu erfolgen. Es handelt sich um die Leistungsbilder des ursprünglichen Vertrags.
- 02.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NA_56 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Abbrucharbeiten zur Wiederherstellung der Tunnelröhre Ost erforderlich sind, unterliegen ab 01.08.2023 neuen Regularien: Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die Ersatzbaustoffverordnung, das neue Bundes-Bodenschutzgesetz, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub-/Betonbruchmaterials erforderlich. Die Boden Beprobung war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ. NA 57 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Restleistungen des Tunnel-Rohbaus erforderlich sind, unterliegen ab 01.08.2023 neuen Regularien: Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die Ersatzbaustoffverordnung, das neue Bundes- Bodenschutzgesetz, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub-/Betonbruchmaterials erforderlich. Die Bodenbeprobung war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Frankfurt am Main erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=c749ce0e-d4c6-4077-870a-e3819cd4b5ef. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bue-leistungen-ausserhalb-havarie-bereich-zeitraum-01012024-31122024-f4658a2b
