# Brücken Bernau - EÜ Bahnhofstraße (inkl. GE Gl. 4) und EÜ Börnicker Chaussee

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Bernau am 04.10.2021 vergeben, Zuschlag an Sächsische Bau GmbH. Eingegangen: 4 Angebote.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: Brücken Bernau - EÜ Bahnhofstraße (inkl. GE Gl. 4) und EÜ Börnicker Chaussee
- Wo: Bernau, Landkreis Barnim, Brandenburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 30.11.2021 bis 19.04.2024
- Zuschlag an: Sächsische Bau GmbH
- Zuschlag am: 04.10.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 4

## Gewinner

- [Sächsische Bau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/saechsische-bau-gmbh), Dresden

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 12b24a6d-14be-4886-b259-a657a086e40b

## Verlauf

- 22.02.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 24.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Sicherstellung des Bauablaufs und zur Minimierung von Risiken hinsichtlich Verzügen im Bauablauf und des Kampfmittelrisikos ist es erforderlich, dass die Bautechnologie angepasst wird und die Kampfmittelsondierungen nicht baubegleitend sondern im Vorfeld durch Bohrungen erfolgen. Da die Bautechnologie Sache des ANs ist, konnte der AG dies im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen.
- 24.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Infolge des Ukrainekonflikts sind gewisse Warengruppen schwerer bzw. nicht zu beschaffen. Wenn diese Warengruppen (vorliegend Stahl) lieferbar sind, dann regelmäßig zu höheren Kosten. Den Ukraine-Konflikt konnte der AG nicht vorhersehen. Der Gesamtcharakter bleibt infolge der Preissteigerung unverändert.
- 24.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung haben sich aufgrund der statisch-konstruktiven Anforderungen Änderungen hinsichtlich der Dimensionierung der Lärmschutzwand eingestellt. Im Rahmen der Vorbemessung der LSW-Gründungen und Pfosten in der Entwurfsplanung wurden die o.g. Notwendigkeiten nicht festgestellt, weil die Tiefe der Vorbemessung diesen Detailierungsgrad nicht hergibt. Im Rahmen Tragwerksplanung der AP erfolgte dann eine genaue Bemessung. Infolgedessen ergeben sich Abweichungen in der AP gegenüber der EP. Dies konnte der AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen. Bei den hier beschriebenen Themen handelt es sich lediglich um Mehrlänge, geänderten Gerätebedarf oder Anpassung der Materialien. Der AN ist mit dem Hauptvertrag mit der Planung und Ausführung der LSW beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich durch die Änderungen nicht.
- 24.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung haben sich Änderungen hinsichtlich der in einer Sperrpause auszuführenden Leistungen ergeben. Detailterminplanungen können sich im Baugeschehen beispielsweise infolge betrieblicher Einflüsse ändern. Dies konnte der AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen. Für die Wiederinbetriebnahme der Gleise über die Hilfsbrücken mussten als Ergebnis der Planprüfung Änderung vorgenommen werden, welche mit der IBN umgesetzt werden mussten. Die Forderungen als Ergebnis der Planprüfung und daraus resultierende Änderungsmitteilen kann der AG nicht vorhersehen. Der AN ist bereits mit LST-Leistungen beauftragt. Änderungen an dem Umfang verändern den Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
- 24.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Einrichtung der Nachlauf-La ist notwendig, da erst nach einer gewissen Menge von Achslasten über die neu hergerichtete Gleisanlage mit voller Geschwindigkeit gefahren werden darf. Der BÜ muss zur Einrichtung unserer Hauptvertragssperrungen teilweise außer Betrieb gesetzt werden. Forderungen aus der Abnahme machen es notwendig, dass das BÜ-Kabel erneuert wird. Nach Umbau der LST-Anlage ist zur Wiederinbetriebnahme die Beschaltung der Kabelschränke und Endgeräte notwendig. Sämtliche o.g. Leistungen sind zur Erfüllung des HV notwendig. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs ist für den AG nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Eine Konsistenz für die Gewährleistung dieser Leistung ist bei Beauftragung eines zweiten ANs nicht mehr vorhanden. Eine Neuvergabe hätte auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen zur Absage der vorgesehenen Betren und zur massiven Verschiebung der IBN geführt.
- 24.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN hat nachweislich alle Drittmedien um Abstimmungen hinsichtlich der Umverlegung von hindernden Medien gebeten. Teilweise haben diese deutlich länger als es üblicherweise der Fall ist (vermutlich aufgrund Covid-Pandemie) benötigt, um entsprechend zu reagieren. Dadurch mussten Personal und Gerätschaften (u.a. Ramme) zur Schließung der Baugrube zwei mal angefahren werden. Dies konnte der AG nicht vorhersehen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt infolge dessen unverändert. Aus diesem Sachverhalt entstehen Mehrkosten aufgrund der verspäteten Baufreiheit durch Drittmedien.
- 24.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Abnahme und Übergabe der Anlage LSW an den Anlagenverantwortlichen muss diese beidseitig inspizierbar sein. Hierzu wurde die Herstellung eines außenliegenden Inspektionsweges angeordnet. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Da die Leistung zudem in den Gesamtbauablauf mit eingegliedert werden muss, erfordert dies eine enge logistische Kooperation. Eine Neuvergabe hätte auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen dazu geführt, dass die vorhandenen Betren nicht hätten genutzt werden können und die Beantragung neuer Betren würde zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufs sowie zu erheblichen Störungen im Fahrplan führen.
- 29.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 050 In der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen im Straßen-, Kanal- und Leitungsbau im Bereich der EÜ Börnicker Chaussee entstanden Schnittstellen mit Maßnahmen Dritter, nämlich den Vorhaben des Landesbetriebes Brandenburg sowie den Vorhaben der Stadtwerke Bernau. Durch die genannten Maßnahmen ist eine Anpassung des Bauablaufplans, der Ausführungsplanung sowie des Verkehrskonzeptes notwendig. Dies kann jedoch erst erfolgen, wenn alle Teilprojekte der Drittanbieter vergeben worden sind und ein gesamtverantwortlicher und weisungsberechtigter Koordinator benannt worden ist. Aus den vorgenannten Gründen entstehen Mehrkosten, die im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers nicht vorhersehbar waren
- 25.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 050_ In der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen im Straßen-, Kanal- und Leitungsbau im Bereich der EÜ Börnicker Chaussee entstanden Schnittstellen mit Maßnahmen Dritter, nämlich den Vorhaben des Landesbetriebes Brandenburg sowie den Vorhaben der Stadtwerke Bernau. Durch die genannten Maßnahmen ist eine Anpassung des Bauablaufplans, der Ausführungsplanung sowie des Verkehrskonzeptes notwendig. Dies kann jedoch erst erfolgen, wenn alle Teilprojekte der Drittanbieter vergeben worden sind und ein gesamtverantwortlicher und weisungsberechtigter Koordinator benannt worden ist. Aus den vorgenannten Gründen entstehen Mehrkosten, die im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers nicht vorhersehbar waren.
- 13.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 039 Um den SPP sowie die IBN einzuhalten, wurde entschieden, auf Baustellenschweißungen zu verzichten. Dies ist auf die unvorhersehbare Dauer der UiG und der ZiE zurückzuführen. Daher muss der Überbau EÜ Bornicker Chaussee als Ganzes hergestellt und zur Baustelle transportiert werden. Bei der Werksherstellung sind Montagehilfskonstruktionen und zusätzliche Kranleistung erforderlich, ebenso wie ein erhöhter Prüfaufwand für die Schweißnähte und zusätzliche Arbeitsproben. Beim Transport des Überbau EÜ Bornicker Chaussee als Einzelstück werden zusätzliche Leistungen für den Schwertransport und dessen Planung benötigt. Für den Transport des Überbau EÜ Bahnhofstr. vom Werk zur Baustelle sind auch zusätzliche Leistungen erforderlich. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Eine Beauftragung eines zweiten ANs würde zu erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf führen, da hier besondere zeitliche Zwänge aufgrund der Einhaltung des SPP vorliegen. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden.
- 15.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 017 Aufgrund der technischen Machbarkeit sieht die freigegebene Ausführungsplanung vor, die VGZ LA zusammen mit GÜ 105_92A und GÜ 105_92A4 zu versetzen, anstatt sie am ursprünglichen Standort wiederherzustellen. Dies führt zu einer Erweiterung des Leistungsumfangs und resultiert folglich in Mehrkosten. Dieser Umstand war im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers nicht vorhersehbar. Der AN wurde mit der Wiederherstellung der LST beauftragt. Die Arbeiten, die mit der Versetzung der VGZ LA einhergehen, stellen lediglich eine Änderung der Rahmenbedingungen dar, jedoch keine Veränderung des Gesamtcharakters des Auftrags. MKA 037 Um die Abnahmetauglichkeit der Kabeltiefbauleistung zu gewährleisten, ist es notwendig, eine durchgängige Kabeltrasse aus Betontrögen zu erstellen, ohne die bestehenden Kunststofftröge in Teilstrecken zu nutzen. Zur Einhaltung des geplanten IBN-Termins werden LST-Leistungen in die SPP November 2023 vorgezogen und finden nicht mehr nach der Fertigstellung des Endzustandes der EÜ Bornicker Chaussee statt. Daher erfolgt die Kabelverlegung neben dem Betriebsgleis, wobei kettengebundene Kleingeräte anstelle der vorgesehenen Zweiwegetechnik eingesetzt werden. Im weiteren Verlauf des Projekts wird die Sicherung der Kabel beim Brückenwechsel auf den Hilfsbrücken, auf einem baulichen Zwischenstand und schließlich die Verlegung in der finalen Lage notwendig sein. Die genannten Umstände waren im Rahmen der Sorgfaltspflicht des AG nicht vorhersehbar. Der AN ist mit der Ausführung der Kabeltiefbauleistung beauftragt. Die aufgrund der Abnahmetauglichkeit notwendigen Erweiterungen stellen einen Mehraufwand dar, ändern jedoch nichts am Gesamtcharakter des Auftrags. MKA 038 EÜ Bahnhofstr.: Nach einer Baustellenkontrolle durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) wurde der Einsatz von Füllgeländern auf der Feldseite des Überbaus Gleis 4 sowie auf den Kappen entlang des Gleises 4 vorgeschrieben. Dafür müssen die planmäßig eingebauten Holmgeländer demontiert und die Errichtung der Füllstabträger geplant und umgesetzt werden. Die Herstellung eines Vogelschutzes aus Plexiglas gemäß der Regelbauweise der BAST ist aufgrund von Rost und den Konturen der EÜ nicht umsetzbar. Daher entfällt diese Leistung. Die oben genannten Umstände waren im Rahmen der Sorgfaltspflicht des AGs nicht vorhersehbar. EÜ Börnicker Chaussee: Um den Anweisungen des Anlagenverantwortlichen (EBA) gerecht zu werden, ist es notwendig, Füllstabgeländer entlang der Rettungswege (ca. 45m) zu planen und zu errichten. Darüber hinaus ist die Absturzsicherung an der Rettungstreppenanlage in der Achse 20 mit Füllstabgeländer herzustellen, anstatt der ursprünglich vorgesehenen Rohrgeländer. Dies erfordert eine Umplanung des Geländers sowie eine eventuelle Anpassung der dazugehörigen Anpassung der Zaun- und Toranlagen. Zusätzlich ist die Installation eines Regelgeländers mit Fußplatte und Verankerung technisch nicht umsetzbar. Daher ist die Herstellung eines Aufschweissgeländers erforderlich. Die genannten Umstände waren im Rahmen der Sorgfaltspflicht des AGs nicht vorhersehbar. Der AN ist mit der Herstellung des Geländers beauftragt. Trotz der erforderlichen Änderungen durch das EBA und der technisch notwendigen Anpassungen in der Ausführung bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert. MKA 038.1 Nach einer Baustellenkontrolle durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) wurde der Einsatz von Füllgeländern vorgeschrieben. Dafür müssen die planmäßig eingebauten Holmgeländer demontiert und die Errichtung der Füllstabträger geplant und umgesetzt werden, sowie eine eventuelle Anpassung der dazugehörigen Zaun- und Toranlagen durchgeführt werden. Dieser Umstand war im Rahmen der Sorgfaltspflicht des AGs nicht vorhersehbar. Der AN ist mit der Herstellung des Geländers beauftragt. Trotz der erforderlichen Änderungen durch das EBA und der technisch notwendigen Anpassungen in der Ausführung bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert. MKA 040 Aufgrund nicht vorliegender verkehrsrechtlicher Genehmigung, verschiebt sich die Vollsperrung der Börnicker Chaussee um elf Wochen. Um dem entgegenzuwirken und zur Einhaltung des Betonagetermins, ist der Einsatz von von zusätzlichem Personal und Geräte geplant sowie ein Aufpreis für die Bewehrungsverlegung vorgesehen. Der Auftragnehmer ist mit den Straßenbauleistungen beauftragt. Trotz geänderter Umstände bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert. MKA 042 Anstatt des Baustellenschweißstoßes werden die EÜ aus technischen Gründen im Ganzen hergestellt. Dies führt zu einer Steigerung des Bauteilgewichts. In diesem Zusammenhang entstehen Kosten für die Anpassung der Kräne in der Werkfertigung, durch Änderungen und Beschleunigung des Fertigungsprozesses sowie durch den Transport. Diese Umstände waren im Rahmen der Sorgfaltspflicht des AGs nicht vorhersehbar. Der AN ist mit der Herstellung und dem Transport beauftragt, daher bleit der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert. MKA 043 Die Witterungsbedingungen erfordern eine Intensivierung der Baumaßnahmen, um eine normgerechte Temperatur hinsichtlich Korrosionsschutz, Schweißarbeiten und Reaktionstemperatur des Pagel zu erreichen. Im Einsatz kommen zusätzliche beheizte Container zum Vorwärmen der Baumaterialien, zusätzliche Heizlüfter für das Anwärmen der einzubauenden Fertigteile, Ersatzpagelgerät und Schlauchmaterial, um einen Austausch vorgewärmter Mischgeräte sicherzustellen sowie zusätzliche Heizgeräte. Dieser Umstand war in der Sorgfaltspflicht des AG nicht vorhersehbar. Durch den intensivierten Einsatz von Winterbaumaßnahmen, bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert.
- 18.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 044 Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LSBB) hat eine Vergrößerung der zu sanierenden Straßenfläche an der Börnicker Chaussee angeordnet. Während der Vollsperrung soll die Börnicker Straße von der Ulitzkastraße bis zum Kreisverkehr Ladestraße saniert werden. Die umfangreichen Änderungen werden vom Planungsbüro erstellt und befinden sich in Abstimmung mit LSBB sowie weitere Projektbeteiligte. In der Zeit bis zur Freigabe der Planungsunterlage hat der AN stillstände und frei Kapazitäten, die Mehrkosten verursachen. Diese Umstände waren in der Sorgfaltspflicht des AGs nicht vorhersehbar. Der AN ist mit dem Straßenumbau beauftragt. Trotz der Erweiterung des geplanten Umbaubereichs und der damit entstehenden Stillstände, bleibt der Gesamtcharakter des Auftrages unverändert. MKA 046 Aufgrund der unklaren Sperrpausentermine für die Herstellung der LSW wird die Baustelleneinrichtung auf die Haupt-Baustelleneinrichtung reduziert, um unnötige Kostensteigerungen zu vermeiden. Von der Reduzierung sind sowohl die gemieteten Geräte als auch das bestellte Personal betroffen. Die Baustelleneinrichtung wird am benachbarten Projekt EÜ Pölnitzweg gelagert. Dies führt jedoch zu zusätzlichen Kosten für den Transport sowie für die Geräte- und Personalbeschaffung. Dies gilt für die außervertraglichen Sperrpausen ab dem 25.03.2024 (Ende der Vertragssperrung im Gleis). Dieser Umstand war im Rahmen der Sorgfaltspflicht des AG nicht vorhersehbar. Der AN ist mit der Herstellung der LSW beauftragt. Trotz der Änderung in der Beschaffung der BE bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert. MKA 047 In der Vorbereitung zur Fertigstellung des Endzustands der EÜ Börnicker Straße waren zur Einhaltung des SPP's mehrere geänderte Leistungen erforderlich. Zunächst wurde die Mittelinsel zurückgebaut, um die Fläche für Schwerlastfahrzeuge befahrbar zu machen. Des Weiteren wurde eine Kranstützfläche hergestellt, um die im Werk produzierten Überbauten zum Baubereich zu transportieren. In der Sperrpause im November 2023 wurde das LST-System endgültig hergestellt und abgenommen. Daher entstand die Notwendigkeit, die Spundwände des Verbaus abzubrennen, um die erforderliche Tiefe für die LST-Kabel zu erreichen. Im Rahmen der Kabelumverlegung waren Erdarbeiten notwendig, um eine Rampenüberfahrt auf der Achse 10 im Quadrant I zu erstellen. Die ergriffenen Maßnahmen dienen der Sicherung des SPP und damit einhergenhend die IBN notwendig, und waren im Rahmen der Sorgepflicht des AG nicht vorhersehbar. Der AN ist mit der Herstellung der EÜ samt allen Hilfs- und Nebenleistungen beauftragt. Trotz v.g. Änderungen bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert. MKA 048 Der Gasnetzbetreiber fordert den Einbau eines zusätzlichen Schiebers an der Leitung in der Ladestraße, um die Möglichkeiten zur Leitungsunterbrechung an beiden Einbindepunkten zu wahren. Geplant war der Einbau eines einzelnen Schiebers. Dies war im Rahmen der Sorgfaltspflicht des AGs nicht vorhersehbar. Der AN ist für mit den Straßenbaumaßnahmen und die damit einhergehende Erschließungsmaßnahmen beauftragt. Trotz der Änderung der Vorgaben bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert. MKA 050 In der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen im Straßen-, Kanal- und Leitungsbau im Bereich der EÜ Börnicker Chaussee entstanden Schnittstellen mit Maßnahmen Dritter, nämlich den Vorhaben des Landesbetriebes Brandenburg sowie den Vorhaben der Stadtwerke Bernau. Durch die genannten Maßnahmen ist eine Anpassung des Bauablaufplans, der Ausführungsplanung sowie des Verkehrskonzeptes notwendig. Dies kann jedoch erst erfolgen, wenn alle Teilprojekte der Drittanbieter vergeben worden sind und ein gesamtverantwortlicher und weisungsberechtigter Koordinator benannt worden ist. Aus den vorgenannten Gründen entstehen Mehrkosten, die im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers nicht vorhersehbar waren.
- 12.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 051 Bei der Ausführung des Oberbaus im Straßen- und Leitungsbau im Kreuzungsbereich Börnicker Chaussee sind aufgrund einer fehlenden koordinierten Leitungsplanung sowie Abstimmungsschwierigkeiten mit den Leitungsträgern Mehrkosten entstanden. Dies ist auf die im Projektverlauf notwendig gewordene Erweiterung des Baufeldes zurückzuführen. Die fehlende Koordination der Leitungsträger führt zu ständigen Anpassungen des Bauablaufs, da im Vorfeld nicht absehbar ist, wann die Leistungen der Leitungsträger im Bereich der Börnicker Chaussee erbracht werden bzw. die Leistungserbringung kurzfristig anders terminiert wird. Die daraus resultierenden Mehrkosten waren im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftragnehmers nicht vorhersehbar. Der AN ist mit dem Straßenbau sowie mit dem Leitungsbau beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht, da die Erweiterung zur Erfüllung des Auftrages notwendig war und die Anpassungen im Bauablauf zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind. MKA 052 Zur Erfüllung der Vorgabe des Baulastträgers - hier die Stadt Bernau bei Berlin - ist zur Herstellung eines barrierefreien Zugangs zum Bahnhof Bernau eine Rampe zu errichten. Vertraglich vorgesehen war die Wiederherstellung des Bestands der Fahrradstellplätze und -flächen. Im Zuge dessen werden Betonwinkelstützen zur Anpassung an das Bestandsgelände, die Herstellung von Pflasterflächen am Bestandsgehweg sowie die Erstellung von Anschlussfugen realisiert. Die daraus entstandenen Mehrkosten waren im Rahmen der Sorgfaltspflicht des AG nicht vorhersehbar. Der AN ist mit der Wiederherstellung des Bestands nach dem Einbau der Stützwand beauftragt. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Änderung der Rahmenbedingungen, weswegen der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert bleibt. MKA 053 Aufgrund diverser technisch notwendiger Änderungen im Projektablauf wurden zahlreiche zusätzliche Großgeräte benötigt, z.B. wegen des Auffindens unbekannter Rammhindernisse. Dies führte zu einer erhöhten Beanspruchung der in Anspruch genutzten Straßen- und Nebenflächen. Im Rahmen einer Begehung und Zustandsfeststellung mit Vertretern der Stadt Bernau bei Berlin wurde die Notwendigkeit einer Deckensanierung der Zufahrtsstraße sowie die Erneuerung der Deckschicht auf dem Busparkplatz festgestellt. Weiterhin sind die Einfassungen der Flächen zu erneuern bzw. auszutauschen, die Markierung der Busstellflächen wiederherzustellen und die Entwässerungsanlagen zu reinigen und zu spülen. Der AN ist mit der Wiederherstellung der genutzten Straßen und Flächen beauftragt und die Übergabe an die Stadt Bernau bei Berlin zu sichern. Da es sich hierbei um eine Änderung der Rahmenbedingungen handelt, ist der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert. MKA 054 Im Zuge der Herstellung des Schmutzwasserkanals in der Börnicker Chaussee wurde seitens des Straßenbaulastträgers sowie des Leitungsbetreibers die Herstellung eines zusätzlichen Schachtes gefordert. Durch die Herstellung des neuen Schachtes wird auch eine Begradigung des vorhandenen Schmutzwasserkanals erforderlich. Eine Konsistenz für die Gewährleistung dieser Leistung ist bei Beauftragung eines zweiten ANs nicht mehr vorhanden. Des Weiteren wird durch die Beauftragung eines zweiten ANs gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren, da der Schachteinbau im Rahmen der Herstellung des Schmutzwasserkanals stattfindet. Zudem wird die Leistungen können aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung in der erforderlichen Qualität ist die Bauausführung bzw. Planung zwingend durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Bauablauf vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. MKA 055 Während der Aushubarbeiten zur Herstellung der Kanal- und Leitungsgräben wurden im Bereich der ehemaligen Fahrbahn der Börnicker Chaussee weitläufige Betonfundamente freigelegt. Diese befinden sich in Tiefenlage des Leitungsbaus und erfüllen nachweislich keine Funktion. Der Abbruch der Fundamente ist dadurch erschwert, dass sie teilweise bewährt sind. Weiterhin wurde um die Betonfundamente ein Holzverbau freigelegt. Die aus dem Ausbau des Betonfundaments entstehenden Mehrkosten waren im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers nicht vorhersehbar. Der Auftragnehmer ist mit der Herstellung der Regenwasserentwässerung samt Nebenarbeiten beauftragt. Es gibt hierbei lediglich eine Änderung in der Herstellung der notwendigen Tiefe, wodurch der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert bleibt.
- 16.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 056 Nach dem Inkrafttreten der VRAO mit der Sperrung der Börnicker Chaussee wurde festgestellt, dass die Grünphase des Verkehrsstroms K1 nicht ausreichend ist. Dies führt zu einem Rückstau in der Ladestraße. Die Ursache hierfür ist in einzelnen Verkehrsteilnehmern zu finden, die von der Ladestraße aus links in die L200 abbiegen. Da die Sperrung der Börnicker Chaussee bis November 2024 vorgesehen ist, wurde seitens der Stadt Barmin eine Anpassung der LSA gefordert. Hierzu sind eine Verkehrszählung sowie eine Erfassung der Bestandsdaten der LSA notwendig. Dieser Umstand war im Rahmen der Sorgfaltspflicht des AG nicht vorhersehbar. Der AN ist mit der Sicherstellung des Verkehrs während der Maßnahme beauftragt. Eine Anpassung der LSA gehört dazu, wodurch der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert bleibt.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Sächsische Bau GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=bfe8051d-350f-43dc-bce6-f190c947c05f. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bruecken-bernau-eue-bahnhofstrasse-inkl-ge-gl-4-und-eue-boernicker-12b24a6d
