# Brenner-Nordzulauf, Baugrundaufschlussbohrungen - Los 1: Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein, Los 2: Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Tiefbau in Rosenheim am 24.02.2021 vergeben, Zuschlag an ABT Wasser- und Umwelttechnik GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Tiefbau: Brenner-Nordzulauf, Baugrundaufschlussbohrungen - Los 1: Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein, Los 2: Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels
- Wo: Rosenheim, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 15.03.2021 bis 31.03.2023
- Zuschlag an: ABT Wasser- und Umwelttechnik GmbH
- Zuschlag am: 24.02.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [ABT Wasser- und Umwelttechnik GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/abt-wasser-und-umwelttechnik-gmbh), Mindelheim

## Leistungsumfang

Die Leistungen der gegenständlichen Ausschreibung unterteilen sich in zwei Lose und jeweils zugehörige optionale Pakete an zusätzlichen Leistungen. Die Leistungen unterteilen sich dabei wie folgt: Bohrleistungen der Basispakete: Los 1 Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein: 33 Bohrungen, ca. 1.050 Laufmeter, Drucksondierungen und begleitende Untersuchungen, Rammsoniderungen, 23 x Ausbau zu 5" Grundwassermessstellen, 9 x Ausbau Piezometermesstellen Seeton, 1 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels Los 2 Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels: 8 Bohrungen, ca. 1.000 Laufmeter, davon 2 Schrägbohrungen, Bohrlochversuche, Bohrlochgeophysikalische Messungen, Probenahme, 8 x Ausbau zu Piezometermessstelle Fels Bestandteil der Ausschreibung sind zudem je Los optionale Leistungen, die mit dem Angebot abzugeben sind und in die Angebotswertung einfliesen. Inwiefern diese Leistungen dann zur Ausführung kommen, ist abhängig von der endgültigen Trassenwahl des Brenner-Nordzulaufs. Der Inhalt der Optionen gestaltet sich wie folgt: Bohrleistungen der Optionen: Los 1: 11 Bohrungen, ca. 450 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik Los 2: 4 Bohrungen, ca. 550 Laufmeter inklusive Bohrlochversuche und Bohrlochgeophysik

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45255500-4
- CPV-Bezeichnung: Bohrungs- und Explorationsarbeiten
- Bekanntmachungs-ID: fb39bf99-664e-4e0c-8156-e2a4197d7aee

## Verlauf

- 10.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der Tatsache, dass die Schadenshöhe aufgrund der polizeilichen Ermittlungen abgeschätzt werden musste, sowie der Erfordenis die Messstelle so schnell wie möglich wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, musste eine möglichst zeitnahe Freilegung und Reparatur der Messstelle erfolgen. Dies konnte der AN aufgrund seiner unweit gelegenen Beschäftigung auf einem anderen Bohrpunkt leisten. Zudem hat der AN dadurch, dass die Messstelle von ihm errichtet wurde die entsprechende Fachkenntnis wie die Wiederherstellung erfolgen muss um eine zukünftige Funktion zu gewährleisten. Rein aus zeitlichen Gründen (Ermittlung durch Polizei sowie Schutz und Überprüfung der Messstelle) wäre eine Vergabe der Reparatur der Arbeiten an einen anderen AN nicht möglich. Eine separate Vergabe an einen anderen AN wäre aus diesen Gründen technisch und wirtschaftlich nicht möglich.
- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Baugrundaufschlussbohrung musste nach Vorgabe des Baugrundgutachters auf der Nordseite des Florianibergs im Bereich eines vernässten und dadurch sehr weichen Untergrundes durchgeführt werden. Zusätzlich befand sich die Zufahrt zum Bohrpunkt D-Ob-BK-11 in einem schlechten Zustand, z.T. führte der kurvige und mit Schlaglöchern durchsetzte Weg durch einen engen Wald. Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, war es notwendig die Zufahrt zu entasten und den bestehenden Weg durch Aufkiesung zu ertüchtigen. Die vom Baugrundgutachter erst nach der Auftragserteilung der Erkundungsbohrungen festgelegte Lage der Baugrundaufschlussbohrung in einer Nasswiese war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht vorhersehbar und wurde deshalb in den Ausschreibungsunterlagen auch nicht berücksichtigt.
- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Lage der Bohrpunke war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt sondern erfolgte erst nach Auftragsvergabe durch den Baugrundgutachter. Dass die Bohrung im Bereich einer Nasswiese und somit einem schwer zugänglichen Bereich lieg, in dem umfangreiche Erdbauarbeiten erforderlich werden um dem Bohrpunkt zu erreichen, konnte vom AG bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden.
- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Es war seitens des AG trotz aller Umsicht und Sorgfalt bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht vorhersehbar, dass es bei den Datenerfassungs- und -übertragungskästen der Piezometermessstellen zu einem Auftreten von Diebstahl der Batterien kommen könnte, so dass diese Leistungen im Vertrag des AN nicht enthalten sind.
- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die gegenständliche Bohrung war nach Zustellung des schriftlichen Widerspruchsbescheides seitens des Einsenbahn- Bundesamtes durchzuführen, insofern war die Durchführung der Bohrung rechtlich zulässig und dem Grundstückseigentümer bewußt, dass er die Durchführung der Bohrung zu dulden hat. Die Blokade und Behinderung der Arbeiten durch den Grundstückseigentümer war deshalb nicht vorhersehbar.
- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Ausführung der Bohrung D-Ob-BK-10s wurde eine Abwasserleitung angebohrt, die repariert werden musste. Es handelt sich um eine alte Kanalleitung, die nicht in den Plänen eingezeichnet war. Die Spartenklärung wurde ordnungsgemäß durchgeführt, der Kanal war jedoch in keinem der Spartenpläne eingezeichnet, so dass die Umstände trotz Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar waren.
- 11.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ15 Zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen war nicht geplant Baugrundaufschlussbohrungen innerhalb der Schutzzone III von Trinkwasserschutzgebieten abzuteufen. Auch die gegenständliche Bohrung Nu 16 war ursprünglich außerhalb der Trinkwasserschutzzone III geplant. Aufgrund der Minimierung der Lärmbelastung der Grundstückseigentümerin und der Mieter im Wohn- und teilweise gewerblich genutzten benachbarten Gebäude war es erforderlich den Bohransatzpunkt um 25 m Luftlinie in die Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Sulzbergquellen zu verschieben. Dadurch ergabenben sich zusätzliche Auflagen aus dem Bescheid des WWA auf Grundlage der TrinkwV die zu Mehrleistungen des AN geführt haben, die der AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht bei der Ausschreibung der Leistungen nicht vorhersehen konnte.
- 24.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ16 - Aufgrund der Tatsache, dass die Schadenshöhe aufgrund der polizeilichen Ermittlungen abgeschätzt werden musste, sowie der Erfordernis die Messstelle so schnell wie möglich wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, musste eine möglichst zeitnahe Freilegung und Reparatur der Messstelle erfolgen. Dies konnte der AN aufgrund seiner unweit gelegenen Beschäftigung auf einem anderen Bohrpunkt leisten. Zudem hat der AN dadurch, dass die Messstelle von ihm errichtet wurde die entsprechende Fachkenntnis wie die Wiederherstellung erfolgen muss um eine zukünftige Funktion zu gewährleisten. Rein aus zeitlichen Gründen (Ermittlung durch Polizei sowie Schutz und Überprüfung der Messstelle) wäre eine Vergabe der Reparatur der Arbeiten an einen anderen AN nicht möglich. Eine separate Vergabe an einen anderen AN wäre aus diesen Gründen technisch und wirtschaftlich nicht möglich.
- 30.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ9 Die Zufahrt zu der Baugrundauschlussbohrung As19 ist nur über ein Sumpf- bzw. Torfgebiet möglich. Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, war es notwendig den Weg durch Aufschütten von Schotter zu ertüchtigen. Im Bereich des Bohrpunktes war es auch erforderlich Äste von Bäumen zurückzuschneiden. Die vom Baugrundgutachter erst nach der Auftragserteilung der Erkundungsbohrungen festgelegte Lage der Baugrundaufschlussbohrung in einem Sumpfgebebiet war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht vohersehbar, so dass derartige Untergrundverhältnisse mit damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Zufahrt nicht vorhersehbar waren und deshalb in den Ausschreibungsunterlagen auch nicht berücksichtigt wurden.
- 30.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ14 Die Zufahrt zu der Baugrundauschlussbohrung As19 ist nur über ein Sumpf- bzw. Torfgebiet möglich. Um den Bohrpunkt mit dem Bohrgerät und Baufahrzeugen zur Ver- und Entsorgung der Bohrung erreichen zu können, war es notwendig den Weg durch Aufschütten von Schotter zu ertüchtigen. Im Bereich des Bohrpunktes war es auch erforderlich Äste von Bäumen zurückzuschneiden. Die vom Baugrundgutachter erst nach der Auftragserteilung der Erkundungsbohrungen festgelegte Lage der Baugrundaufschlussbohrung in einem Sumpfgebebiet war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht vohersehbar, so dass derartige Untergrundverhältnisse mit damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Zufahrt nicht vorhersehbar waren und deshalb in den Ausschreibungsunterlagen auch nicht berücksichtigt wurden.
- 26.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 07 - Die Baugrundaufschlussbohrung As 14 muss nach Vorgabe des Baugurndgutachters fernab befestigter Wege inmitten eines Waldgebietes durchgeführt werden. Die Zufahrt zum Bohrpunkt besteht lediglich aus einem Waldweg ohne entsprechendem Unterbau zur sicheren Befahrung für schweres Gerät. Deshalb muss die Zufahrt und der Bohrpunkt mit BE-Fläche für den An- und Abtransport und Aufstellen des Bohrgerätes sowie für die Ver- und Entsorgung ertüchtigt werden. Die vom Baugrundgutachter erst nach der Auftragserteilung der Erkundungsbohrungen festgelegte Lage der Baugrundaufschlussbohrung war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht vohersehbar, so dass derartige Wege- und Plateaubauarbeiten nicht vorhersehbar waren und deshalb in den Ausschreibungsunterlagen auch nicht berücksichtigt wurden
- 04.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ14 Die Zufahrt zu der Baugrundauschlussbohrung D-Nu-BK-16/21 ist nur über unbefestigte, steile und schmale Wege in schlechtem Zustand möglich, die durch Aufbringen von Schotter ertüchtigt werden müssen, um das Bohrgerät zum Bohrpunkt antransportieren zu können. Außerdem liegt der Bohrpunkt im Bereich eines abfallenden Geländes, so dass für die Aufstell- und BE-Fläche durch Aufschütten von Schotter ein ebenes Plateau hergestellt werden muss. Die vom Baugrundgutachter erst nach der Auftragserteilung der Erkundungsbohrungen festgelegte Lage der Baugrundaufschlussbohrung war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht bekannt, so dass derartige Wege- und Plateaubauarbeiten nicht vorhersehbar waren und deshalb in den Ausschreibungsunterlagen auch nicht berücksichtigt wurden.
- 26.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 17 - Die unter VII.2.1 beschriebenen Änderungen wurden durch die Fremdbeschädigung des Datenloggers erforderlich. Das Auftreten einer Fremdbeschädigung bei einem Datenlogger konnte vom AG bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden. Die Reparatur eines Datenloggers ist deshalb im Auftrag auch nicht berücksichtigt.
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ10 Das Auftreten von artesischen Grundwasserverhältnissen war zum Zeitpunkt der Ausschreibung in diesem Gebiet nicht bekannt und somit auch nicht vorhersehbar.
- 12.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ05 Aufgrund der vielfachen Ablehung der Betretungserlaubnisse vieler Grundstückseigetümer für Zufahrten, BE-Flächen und Bohransatzpunkte und der damit erforderlichen Duldungsverfahren mussten viele der geplanten Bohrungen örtlich und zeitlich verschoben werden, wodurch sich die Bauabläufe stark geändert haben. Außerdem waren die genaue Lage der Bohrpunkte, der Ausbau der Messstellen und der genaue Umfang an durchzuführenden Bohrlochversuchen, bohrlochgeophysikalischen Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen nicht bekannt, da diese von dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen noch nicht beauftragten geotechnischen Gutachters festgelegt wurden, was ebenfalls zu zusätzlichen Bauleiteraufwänden auf Seite der Bohr ARGE geführt hat. Diese Umstände konnten vom AG bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden. // LÄ12 Aufgrund der vielfachen Ablehung der Betretungserlaubnisse vieler Grundstückseigetümer für Zufahrten, BE-Flächen und Bohransatzpunkte und der damit erforderlichen Duldungsverfahren mussten viele der geplanten Bohrungen örtlich und zeitlich verschoben werden, wodurch sich die Bauabläufe stark geändert haben. Außerdem waren die genaue Lage der Bohrpunkte, der Ausbau der Messstellen und der genaue Umfang an durchzuführenden Bohrlochversuchen, bohrlochgeophysikalischen Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen nicht bekannt, da diese von dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen noch nicht beauftragten geotechnischen Gutachters festgelegt wurden, was ebenfalls zu zusätzlichen Bauleiteraufwänden auf Seite der Bohr ARGE geführt hat. Diese Umstände konnten vom AG bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden.
- 12.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ06 Aufgrund der vielfachen Ablehung der Betretungserlaubnisse vieler Grundstückseigetümer für Zufahrten, BE-Flächen und Bohransatzpunkte und der damit erforderlichen Duldungsverfahren mussten viele der geplanten Bohrungen örtlich und zeitlich verschoben werden, wodurch sich die Bauabläufe stark geändert haben. Außerdem waren die genaue Lage der Bohrpunkte, der Ausbau der Messstellen und der genaue Umfang an durchzuführenden Bohrlochversuchen, bohrlochgeophysikalischen Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen nicht bekannt, da diese von dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen noch nicht beauftragten geotechnischen Gutachters festgelegt wurden, was ebenfalls zu zusätzlichen Bauleiteraufwänden auf Seite der Bohr ARGE geführt hat. Diese Umstände konnten vom AG bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden. // LÄ12 Aufgrund der vielfachen Ablehung der Betretungserlaubnisse vieler Grundstückseigetümer für Zufahrten, BE-Flächen und Bohransatzpunkte und der damit erforderlichen Duldungsverfahren mussten viele der geplanten Bohrungen örtlich und zeitlich verschoben werden, wodurch sich die Bauabläufe stark geändert haben. Außerdem waren die genaue Lage der Bohrpunkte, der Ausbau der Messstellen und der genaue Umfang an durchzuführenden Bohrlochversuchen, bohrlochgeophysikalischen Messungen, Probenahmen, Drucksondierungen und weiteren begleitenden Untersuchungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen nicht bekannt, da diese von dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen noch nicht beauftragten geotechnischen Gutachters festgelegt wurden, was ebenfalls zu zusätzlichen Bauleiteraufwänden auf Seite der Bohr ARGE geführt hat. Diese Umstände konnten vom AG bei aller Umsicht nicht vorhergesehen werden.
- 25.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ10 Die Änderungen ergaben sich aufgrund der unbekannten geologischen Verhältnisse, die sich bei der Durchführung der Bohrungen anders darstellten als zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bohrleistungen angenommen wurde.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat ABT Wasser- und Umwelttechnik GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=a73e38d0-b0fb-4a98-9161-15c9320144ce. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/brenner-nordzulauf-baugrundaufschlussbohrungen-los-1-bohrungen-talflur-fb39bf99
