# BLB NRW / NL Dortmund / PP Hagen (WE1666); VE02-6300 Außenanlagen 010-24-00645

Zuschlag erteilt

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund hat den Auftrag für Straßenbau in Hagen am 13.12.2024 vergeben, Zuschlag an Depenbrock Bau GmbH & Co. KG Niederlassung Bielefeld. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 1.210.187,37 €. Eingegangen: 5 Angebote.

- Auftraggeber: [Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/bau-und-liegenschaftsbetrieb-nrw-dortmund)
- Was: Straßenbau: BLB NRW / NL Dortmund / PP Hagen (WE1666); VE02-6300 Außenanlagen 010-24-00645
- Wo: Hagen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Laufzeit: 06.01.2025 bis 30.07.2025
- Zuschlag an: Depenbrock Bau GmbH & Co. KG Niederlassung Bielefeld
- Zuschlag am: 13.12.2024
- Summe: 1.210.187,37 €
- Angebote: 5

## Gewinner

- [Depenbrock Bau GmbH & Co. KG Niederlassung Bielefeld](https://vergabeweiser.de/unternehmen/depenbrock-bau-gmbh-co-kg-niederlassung-bielefeld), Bielefeld

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: 1.330.293,07 €
- Bindefrist: 58 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer Westfalen
- CPV-Code: 45233222-1
- CPV-Bezeichnung: [Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45233222-strassenpflaster-und-asphaltarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 70b36d79-6699-4cc9-ad5e-897398940f70

## Verlauf

- 12.09.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 14.01.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 24.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 13: Nach der Ausschreibung ist der Zuschnitt* der Bauabschnitte 2 und 3 angepasst worden, dadurch sind Mengenmehrungen in Bodenpositionen inkl. Entsorgung und Leitungsbau entstanden. In dem Nachtrag 13 sind die wesentlichen Positionen aufgeführt, die zur Abrechnung fehlen. *Bei dem Zuschnitt der Flächen handelt es sich um die Abgrenzung zwischen den Bauabschnitten 2 und 3. Für diesen gab es eine Grundlage zum Zeitpunkt der Ausschreibung. Da war davon ausgegangen worden, dass die westliche Umfahrt und der ersten Stellplatzriegel erstellt werden sollen. Die daran nach Osten anschließende Fahrgasse sollte noch nicht ausgebaut werden. Dieser Zuschnitt ist nach der Auftragserteilung insofern geändert worden, dass die Fahrgasse auch asphaltiert werden sollte, um so eine Stellplatznutzung während des Baus des 3.BA komfortabel zu gewährleisten. Dazu musste entsprechend auch die darunter liegende Retention in dem 2.BA angelegt werden. NA 14: 17.1.10 Die Fahnenmasten, somit auch das liefern und einbauen, gehören zum Bausoll, waren im LV aber nicht enthalten. Es handelt sich somit um Sowieso-Kosten. 17.1.20 entfällt 17.1.30 entfällt 17.1.40 Diese Position umfasst Leistungen im Bereich der Zaunanlage, die für das Bausoll notwendig sind, aber nicht ausgeschrieben waren. Es handelt sich somit um Sowieso-Kosten. - Das Tor zum Innenhof braucht eine Zustandsfeststellung, diese wurde nachgerüstet. - Der Zaun zur Abgrenzung Gewahrsam ist durch die Hecke in den Ecken und beim Tor nicht ausreichend blickdicht. Daher ist es erforderlich in Teilbereichen einen Sichtschutz in den Zaun einzuflechten. - Zum Schutz der Wände, sind die zu öffnenden Tore mit Türstoppern versehen worden. 17.1.45 Im Rahmen der Detaillierung der Werk- und Montageplanung ist die Anpassung der Torsteuerung Falttoranlage erforderlich. Die Induktionsschleife, die das Tor von innen durch befahren öffnet, konnte wegen Kabeltrassen an der Einbaustelle nicht verwendet werden, alternativ wird eine Radarsteuerung verwendet. 17.1.50 Im Auftrag fehlte eine Gegensprechanlage für die Torsteuerung. Diese hätte nachträglich am Tor selber befestigt werden können, jedoch ist für die Polizei eine aus dem Fahrzeug bedienbare Lösung erforderlich. Das leistet die Standsäule, die im schon fertiggestellten Asphalt eingebaut wurde und steuerungstechnisch mit dem Tor verbunden werden musste. NA 15: 18.1.10 Innenliegender Absturz & 18.1.20 Awadock Anschlussstück für Kanalanschluss Bestand: Die beiden Positionen sind notwendig zum Anschluss der provisorischen Verbindung der Schmutzwasser Leitung mit dem Bestand, bis zum Umschluss der erst im 3.BA erfolgen kann. 18.1.30 Diese Position umfasst die Kanalinspektion und Kamerabefahrung. Im ursprünglichen Auftrag war nur eine geringe Menge Leitungsbau ohne Inspektion ausgeschrieben. Durch die Anpassung des Zuschnitts 2.BA und 3.BA* auch im Nordbereich inkl. Änderung des Provisoriums sind größere Leitungsmengen ausgeführt und müssen entsprechend geprüft werden. 18.1.40 Diese Position umfasst das Vorhalten der Schmutzwasser Pumpe. Die Leistung wurde notwendig um das in BA.2 Leitungsbau erstellte Provisorium für Schmutzwasser** umzubauen. Für den Umbau waren mehrere Bauschritte notwendig, die nach der Stilllegung des ersten Provisoriums ausgeführt werden mussten. In dem Zeitraum musste das anfallende Wasser im Übergangsschacht in die Regenwasser Leitung umgepumpt werden. * Bei dem Zuschnitt der Flächen handelt es sich um die Abgrenzung zwischen den Bauabschnitten 2 und 3. Für diesen gab es eine Grundlage zum Zeitpunkt der Ausschreibung. Da war davon ausgegangen worden, dass die westliche Umfahrt und der ersten Stellplatzriegel erstellt werden sollen. Die daran nach Osten anschließende Fahrgasse sollte noch nicht ausgebaut werden. Dieser Zuschnitt ist nach der Auftragserteilung insofern geändert worden, dass die Fahrgasse auch asphaltiert werden sollte, um so eine Stellplatznutzung während des Baus des 3.BA komfortabel zu gewährleisten. Dazu musste entsprechend auch die darunter liegende Retention in dem 2.BA angelegt werden. **Zwischen dem 2.BA und 3. BA musste ein Provisorium für die Ableitung des Regen- und Schmutzwassers aus dem Bereich Neubau über den Kanalbestand errichtet werden. Der endgültige Umschluss kann erst nach Fertigstellung des 3. BA erfolgen. Während des vorgezogenen Leitungsbaus waren die Bestandkanäle durch die Baustelleneinrichtung überbaut, daher wurde ein Provisorium durch den Technikkeller geführt. Dieses kann mit Inbetriebnahme des Neubaus nicht den ausreichenden Abfluss gewährleisten. Daher wurde nach Umzug der BE, durch die Firma Depenbrock ein funktionsfähiges Provisorium mit in großen Teilen später Nutzbaren Leitungen erstellt.
- 07.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 6: Aufgrund der Verschiebungen in den gebildeten Teilbauabschnitten durch vorlaufende Gewerke (Gerüste) und der notwendigen Fertigstellung dieser Teilbereiche sind in Summe 3 Asphalteinsätze notwendig (Teilbereich Süd zur Feithstraße, Teilbereich Ostseite inkl. Notausfahrt, Teilabschnitt Nord am Haupteingang). Ursprünglich war ein zusammenhängender Asphalteinsatz am Ende der Baumaßnahme 2.BA geplant. In den Abschnitten der Asphaltflächen sind diverse Einbauten zu Toren, Rinnen etc. vorhanden, die das Asphaltieren erschweren. Die Leistungen betreffen nicht Schachtdeckel, dafür sind Positionen im LV. Für weitere Einbauten sind keine Positionen im LV enthalten, die Leistungen sind nicht vergleichbar (Fehlende Positionen im LV). Durch den durch die Bauabschnittbildung notwendigen zeitlichen Versatz der Asphaltierarbeiten, werden Trag- und Deckschichten zum Teil mit Zeitlichem Abstand erstellt, daher ist vor dem Aufbringen der Deckschicht eine Reinigung notwendig. Der Umstand war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht erkennbar. Asphalteinbau-Handeinbau im Bereich der neuen Abscheideranlage - Asphalttragschicht und Deckschicht. Im Bereich des Koaleszensabscheiders liegen die eingebauten Schächte so eng beieinander, dass ein Einbau mit den Asphaltfertiger nicht möglich ist. Es gab verschiedene Möglichkeiten der Herstellung, die als Kostengegenüberstellung verteilt wurden. In der Örtlichkeit wurde die hier angebotene Variante ausgewählt. Eine vergleichbare Leistung fehlt im LV. Bei NA 6 handelt es sich um Folgen Bauablaufbedingter Änderungen (Risiko Bauumfeld-/ Baulogisitik). NA 7: Zur Abgrenzung der Kantinenterrasse und entlang des Gewahrsamszaun sind Heckenpflanzungen auszuführen. Diese fehlten im LV. NA 8: Die Schilder sind für die Notaus-, Zufahrt von der Hoheleye erst im Laufe der Baumaßnahme durch die Stadt festgelegt worden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung waren die Grundstücksübergaben an der Stelle der Notausfahrt noch nicht abgeschlossen, entsprechend fehlten die Grundlagen zur Abstimmung der Ausführung des Teilbereichs im öffentlichen Straßenraum. Umbau Stellplätze, Überfahrt Gehweg und Neusortierung Taxistände. Im Zuge der Abstimmung wurden die Anforderungen an die Beschilderung festgelegt. Die Fahrradanlehnbügel sind zwar geplant, fehlten aber im LV: Diese Pos. umfasst die Fahrradanlehnbügel einschl. Fundamentarbeiten liefern und einbauen. In den Ausschreibungstexten ist eine Standardbeschreibung der Polleranlage vorgenommen, diese enthält keine Außenschränke für die notwendige Steuerung, welche jedoch erforderlich sind. In den Schränken der Elektrotechnik findet diese keinen Platz mehr. Der Schaltkasten der Abscheideanlage steht im Außenraum an der Stützmauer. Zur Absicherung des Kastens vor Kollisionen mit Fahrzeugen, ist eine Absicherung erforderlich. Diese besteht aus den hier angebotenen Pollern. NA 9: In den Bereichen über den Fundamenten der Tore und Poller sowie in Randbereichen waren Asphalteinbauten nicht sinnvoll einzusetzen, daher ist es erforderlich mit Kleinpflaster auszupflastern. Diese Detaillierung der Planung hat sich nach der Werk- und Montageplanung ergeben. Für die Außenanlagen ist eine barrierefreie Erreichbarkeit fußläufig gefordert. Die taktilen Leitelementen (Betonsteine) wurden geplant, aber fehlten im LV. NA 10: Im Bauablauf wurde ein Bestandsfluchttunnel des Altgebäudes abgebrochen. In der Folge ist an der Bauabschnittsgrenze eine Öffnung zum Altbestand verblieben. Der Abriss erfolgt im dritten BA. Die Öffnung muss zur Verfüllung der Baugrube verschlossen werden. Die Gitterroste werden zur provisorischen Begehbarkeit des Haupteingangs zur Minderung des Schmutzeintrags benötigt. Die L-Steine sind im geänderten Bauablauf noch nicht ausführbar, wurden aber schon auf die Baustelle geliefert. Die L-Steine konnten wegen einer Stromleitung nicht eingebaut werden, sind aber schon auf der Baustelle. Bei der Prüfung der Abschlagsrechnungen wird drauf geachtet, dass die Leistungen nicht doppelt abgerechnet werden. Die Aufstellung/ das Aufmaß ist so eindeutig, dass auf eine Anpassung des Nachtrages verzichtet wird. Fundamente für die Tore, die nicht im LV aufgeführt sind, aber für Einbauten benötigt werden. Diese Fundamente gehören zum Hochbau (Müllschleuse) und waren nicht Bestandteil des Auftrags. Der Absturz (Höhenversprung im Regenwassersystem) war für die Übergabe an den Leitungsbestand (aus 1. BA) hinter der Rigole notwendig. Der Einbau des Absturzes vermeidet einen Anschluss am Schachtunterteil mit an der Stellen tiefen Gräben. NA 11: Baustelleneinrichtungs- und Personalkosten im Zusammenhang mit den Leistungen aus dem Nachtrag 6-10. NA 12: Die Anforderungen an die Fassadenrinnen haben sich aufgrund der Ausführungen durch den Rohbau, Dämmung und Abdichtungen verändert. Die Höhen der ausgeschriebenen Rinnen waren zu hoch, um passgenau in der Laibung eingebaut werden zu können inkl. notwendiger Rohranschlüsse. Dadurch können Hauptpositionen entfallen, welche im Nachtrag zum Abzug gebracht werden. Der Einbau an den geänderten Bereichen war teils aufwändiger, weil z.B. auskragende Sockelbereiche ausgeschnitten und dadurch Rohranschlüsse mit mehr Bögen erstellt werden mussten.
- 20.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 16: 19.1.10 - 19.1.20 Aufgrund der Änderung des Bauablaufs (erst Erstellung der Einhausung dann Oberfläche) war nur das Verlegen des Pflasterbelags möglich (Zufahrtsbreiten). Die Zuwegung und Bestückung des Bereiches für die Leistungserbringung ist wegen der Einhausung aufwändiger, als Pflasterarbeiten im Freien. Die entsprechenden LV Positionen für die Asphaltfläche entfallen. Spritzschutzstreifen Fassade: Die Leistungen fehlten im LV, sind aber notwendig. Plattenweg an Lüftungsbauwerk Innenhof war nicht ausgeschrieben aber notwendig. NA 17: Zulage Verschraubbare Abdeckung Kabelschacht. Dazu soll die Abdeckung verschraubt ausgeführt werden. Dies ist nur mit speziellem Werkzeug zu öffnen und erfordert einen hohen Zeitaufwand. Die Position stellt eine zusätzliche Forderung des Auftraggebers (BLB NRW) dar. Schwelle zum Zufahrtstor KTU mit Vergussmörtel ausbilden: tatsächliche Ausführung war erst nach Übergabe der Werkplanung erkennbar. NA 18: 21.1.10 - 21.1.20 Die Positionen entfallen, da keine Preisgleitklauseln vereinbart sind. 21.2.10 Zulage Einbau Poller für geänderte Anforderungen Standort Steuerung und zus. Leistungen Suchschachtanschluss.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Depenbrock Bau GmbH & Co. KG Niederlassung Bielefeld erhalten, Summe 1.210.187,37 €.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Hagen](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/hagen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/bau-und-liegenschaftsbetrieb-nrw-dortmund): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=40afb6d2-dd37-48ab-ba1f-859dfc744384. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/blb-nrw-nl-dortmund-pp-hagen-we1666-ve02-6300-aussenanlagen-010-24-70b36d79
